Fachbeiträge & Kommentare zu Schulden

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Übermäßiges Verwaltungsvermögen (90 %-Grenze, Abs. 2 Satz 2)

Rz. 80 [Autor/Stand] Nach § 13b Abs. 2 Satz 1 ErbStG ist das begünstigungsfähige Vermögen also begünstigt, soweit sein gemeiner Wert den um das unschädliche Verwaltungsvermögen i.S.d. § 13b Abs. 7 ErbStG gekürzten Nettowert des Verwaltungsvermögens i.S.d. § 13b Abs. 6 ErbStG übersteigt (begünstigtes Vermögen). Abweichend davon bestimmt § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG, dass der We...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Besonderheiten bei Personengesellschaften

Rz. 189 [Autor/Stand] Bei Kapitalgesellschaften ergeben sich durch den Finanzmitteltest keine Besonderheiten. Bei Personengesellschaften schon. Denn hier stellt sich insb. die Frage nach der Behandlung von Forderungen bzw. Schulden im Zusammenhang mit dem Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter. Solches wird bekanntermaßen bereits dadurch geschaffen, dass eine Personengese...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Finanzmitteltest

Rz. 186 [Autor/Stand] Der Finanzmitteltest ist in folgenden Schritten vorzunehmen:mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Nettowert des Verwaltungsvermögens (Abs. 6)

Rz. 205 [Autor/Stand] Der Nettowert des Verwaltungsvermögens ergibt sich durch Kürzung des gemeinen Werts des Verwaltungsvermögens um den nach Anwendung der Abs. 3 und 4 des § 13b ErbStG verbleibenden anteiligen gemeinen Wert der Schulden. Die anteiligen Schulden bestimmen sich dabei nach dem Verhältnis des gemeinen Werts des Verwaltungsvermögens zum gemeinen Wert des Betrie...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Sondervorschrift für Altersversorgungsvermögen (Abs. 3)

Rz. 89 [Autor/Stand] Teile des begünstigungsfähigen Vermögens, die ausschließlich und dauerhaft der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen und dem Zugriff aller übrigen nicht aus den Altersversorgungsverpflichtungen unmittelbar berechtigten Gläubiger entzogen sind (sog. Deckungsvermögen), gehören bis zur Höhe des gemeinen Werts der Schulden aus Al...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 220 [Autor/Stand] Eine Saldierung mit Schulden nach § 13b Abs. 6 ErbStG findet für junge Finanzmittel i.S.d. § 13b Abs. 4 Nr. 5 Satz 2 ErbStG und junges Verwaltungsvermögen i.S.d. § 13b Abs. 7 Satz 2 ErbStG nicht statt (§ 13b Abs. 8 Satz 1 ErbStG). Eine Verrechnung von Schulden mit Verwaltungsvermögen ist bei wirtschaftlich nicht belastenden Schulden und darüber hinaus a...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Verrechnungsverbot (Abs. 8 Satz 2)

Rz. 223 [Autor/Stand] Eine Schuldenverrechnung findet nicht statt bei wirtschaftlich nicht belastenden Schulden und darüber hinaus, soweit die Summe der Schulden den durchschnittlichen Schuldenstand der letzten drei Jahre vor dem Zeitpunkt der Entstehung der Steuer übersteigt. Rz. 224 [Autor/Stand] Eine fehlende wirtschaftliche Belastung soll insb. gegeben sein, wenn eine bil...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Umfang

Rz. 233 [Autor/Stand] § 13b Abs. 9 ErbStG kommt immer dann zur Anwendung, wenn zum begünstigungsfähigen Vermögen (§ 13b Abs. 1 Nr. 2 oder 3 ErbStG) Anteile an Personen- oder Kapitalgesellschaften mit Sitz oder Geschäftsleitung im In- oder Ausland gehören. Dabei werden sowohl unmittelbare als auch mittelbare Beteiligungen erfasst.[2] Auf die Höhe der Beteiligung kommt es grds...mehr

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J

Jugendgerichtsverfahren, Besonderheiten der Hauptverhandlung [Rdn 2208][Autor] Das Wichtigste in Kürze:mehr

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§ 8 Sachschaden / c) Verbindlichkeit des vom Sachverständigen ermittelten Restwertes und Vertrauensschutz des Geschädigten

Rz. 91 Der Geschädigte bewegt sich in den für die Schadensbehebung gezogenen Grenzen, wenn er die Veräußerung seines beschädigten Kraftfahrzeugs zu demjenigen Preis vornimmt, den ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger als Wert auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat.[80] Er ist grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Sondermarkt für Restwertaufkäufer im Inte...mehr

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F / 10 Freibeweisverfahren [Rdn 1997]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 1998 Literaturhinweise: Artkämper...mehr

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E / 2 Einstellung des Verfahrens nach § 153 wegen Geringfügigkeit [Rdn 1646]

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A / 12 Ablehnungsgründe, Befangenheit, Vorbefassung [Rdn 118]

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 229 [Autor/Stand] § 13b Abs. 9 ErbStG regelt die Verbundvermögensaufstellung: Gehören zum begünstigungsfähigen Vermögen i.S.d. § 13b Abs. 1 Nr. 2 und 3 ErbStG mittelbar oder unmittelbar gehaltene Beteiligungen an Personengesellschaften oder Anteile an Kapitalgesellschaften bzw. entsprechende Gesellschaften mit Sitz oder Geschäftsleitung im Ausland, sind für Zwecke der Er...mehr

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B / 51 Beweiswürdigung, Allgemeines [Rdn 1432]

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A / 11 Ablehnungsgründe, Befangenheit, Verhalten/Äußerungen des Richters [Rdn 98]

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Saldierungsverbot (Abs. 8 Satz 1)

Rz. 222 [Autor/Stand] Junges Verwaltungsvermögen und junge Finanzmittel sind von der Saldierung mit Schulden ausgeschlossen (§ 13b Abs. 8 Satz 1 ErbStG). Folge ist, dass junges Verwaltungsvermögen und junge Finanzmittel stets mit ihrem "Brutto"-Wert der verschonten Versteuerung unterliegen.[2] Hierfür wird also keine Nettogröße gebildet, indem von diesem weder die Schulden n...mehr

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V / 56 Vorbereitung der Hauptverhandlung [Rdn 4046]

Rdn 4047 Literaturhinweise: Ackermann, Die Verteidigung des schuldigen Angeklagten, NJW 1954, 1385 Amelung, Die Einlassung des Mandanten im Strafprozeß, in: Strafverteidigung und Strafprozeß, Festgabe für Ludwig Koch, 1989, S. 145 Arnoldi, Präsente Beweismittel in der Praxis, NStZ 2018, 305 Artkämper/Weise, Kompetenzprofile und -konflikte in der Praxis des Schwurgerichtsverfahr...mehr

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P / 6 Plädoyer des Verteidigers [Rdn 2526]

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / C. Gesamthand

Rz. 13 Für eine Alt-GbR galt noch bis zum 31.12.2023, dass das Vermögen für die Gesellschaft zur gesamten Hand der Gesellschafter gebunden war. Kein Gesellschafter konnte über seinen Anteil an der GbR allein verfügen (§ 719 BGB). Wollte ein Gesellschafter seinen GbR-Anteil übertragen, war die Zustimmung aller Gesellschafter (der gesamten Hand) notwendig. Mit der gesetzlichen ...mehr

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§ 11 Klage und selbstständi... / 2. Versicherer reguliert unter Rückforderungsvorbehalt

Rz. 9 Es kommt vor, dass Versicherer – sei es ganz oder teilweise – unter Rückforderungsvorbehalt regulieren. Der Anwalt muss den für den Mandanten sichersten Weg beschreiten, andernfalls können Regressansprüche des Mandanten entstehen. Der Anwalt sollte daher auf den Vorbehalt reagieren. Dies insbesondere, weil dies in einem etwaigen Prozess unter Umständen die Kostentragun...mehr

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B / 33 Beweisantrag, Allgemeines [Rdn 1091]

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 70 [Autor/Stand] Das begünstigungsfähige Vermögen ist begünstigt, soweit sein gemeiner Wert den um das unschädliche Verwaltungsvermögen i.S.d. § 13b Abs. 7 ErbStG gekürzten Nettowert des Verwaltungsvermögens i.S.d. § 13b Abs. 6 ErbStG übersteigt (begünstigtes Vermögen). Abweichend davon ist der Wert des begünstigungsfähigen Vermögens vollständig nicht begünstigt, wenn da...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / III. Lebensversicherung und Erbrecht

Rz. 667 Im Rahmen des Erbrechts[1201] stellt sich vor allem die Frage, ob die Rechte und Ansprüche aus einer Lebensversicherung in den Nachlass fallen.[1202] Stirbt der Versicherungsnehmer einer Versicherung auf das Leben einer anderen Person, fällt die Versicherungsnehmerstellung in den Nachlass des Versicherungsnehmers. Tritt der Versicherungsfall bei einer Versicherung auf ...mehr

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E / 3 Einstellung des Verfahrens nach § 153a nach Erfüllung von Auflagen und Weisungen [Rdn 1657]

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S / 1 Sachverständigenbeweis [Rdn 2965]

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A / 40 Ausschluss der Öffentlichkeit, Allgemeines [Rdn 520]

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / d) Abtretung

Rz. 122 Gem. der Gemeinsamen Bestimmungen – A(GB) – zu Teil A Ziff. 1 S. 2 AVB/Ziff. 28 S. 2 AHB ist auch bei noch nicht festgestellten Ansprüchen die Abtretung des Freistellungsanspruches an den Geschädigten zulässig.[108] Nach § 108 Abs. 2 VVG ist dies nur individualvertraglich abänderbar. Rz. 123 Tritt der Versicherungsnehmer seinen Anspruch auf Freistellung von der Haftpf...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / d) Tötung durch Leistungsberechtigten

Rz. 212 Nach § 162 Abs. 1 VVG ist der Versicherer von der Leistungspflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich durch eine widerrechtliche Handlung den Tod der versicherten Person herbeiführt. Zweck der Vorschrift ist der Schutz der versicherten Person. Anders als bei der Selbsttötung besteht deshalb bei Tötung durch den Versicherungsnehmer auch kein Anspruch auf d...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / I. Haftung des Gesellschafters und Nachhaftung eines ausgeschiedenen GbR-Gesellschafters

Rz. 26 Für Verbindlichkeiten der GbR haften die Gesellschafter gem. § 721 BGB den Gläubigern als Gesamtschuldner; eine entgegenstehende Vereinbarung wäre Dritten gegenüber unwirksam. Rz. 27 Tritt ein Gesellschafter in die Gesellschaft ein, haftet er gem. § 721a S. 1 BGB gleich den anderen Gesellschaftern gem. § 721 BGB und zudem für die vor seinem Eintritt begründeten Verbind...mehr

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V / 7 Verfahrensverzögerung, Allgemeines [Rdn 3386]

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V / 47 Verteidigerhandeln und Strafrecht [Rdn 3896]

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V / 21 Verlesung von Protokollen, Geständnisprotokolle [Rdn 3592]

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V / 55 V-Mann in der Hauptverhandlung [Rdn 4030]

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§ 14 Lebensversicherung / 4. Fälligkeit der Versicherungsleistung

Rz. 227 Die Fälligkeit der Versicherungsleistung bestimmt sich grundsätzlich nach § 14 VVG, der eine Sondervorschrift zu den Fälligkeitsbestimmungen des BGB darstellt und von diesen erheblich abweicht. Darüber hinaus enthalten die Versicherungsbedingungen der Lebensversicherer regelmäßig ergänzende Bestimmungen zur Fälligkeit der Versicherungsleistung; die Fälligkeit selbst ...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / VI. Erstprämie (§ 33 VVG)

Rz. 129 § 33 VVG unterscheidet zwischen der einmaligen und der laufenden Prämie. Eine einmalige Prämie wird insbesondere bei kurzfristigen Versicherungsverträgen, wie beispielsweise der Reisegepäckversicherung, vereinbart. Erstprämie und einmalige Prämie werden rechtlich gleich behandelt (§ 37 Abs. 1 VVG). Die Erstprämie und die Einmalprämie müssen "unverzüglich nach Ablauf ...mehr

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FF 11/2024, Die Entwicklung... / 5. Arrest

Arrest findet zur Sicherung der Zwangsvollstreckung in das bewegliche oder unbewegliche Vermögen wegen einer Geldforderung, also auch eines Anspruchs gerichtet auf Zugewinnausgleich, statt. Erweist sich später aber die Anordnung eines Arrestes als von Anfang an ungerechtfertigt, so ist die Partei, welche die Anordnung erwirkt hat, verpflichtet, dem Gegner den Schaden zu erse...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Sockelbetrag

Rz. 181 [Autor/Stand] Der positive Saldo aus schädlichen Finanzmitteln und Schulden führt nur dann zu Verwaltungsvermögen, wenn er 15 % des Unternehmenswerts ("Sockelbetrag") übersteigt. Schädlich ist damit nur der die 15 %-Grenze übersteigende Betrag. Die Geringfügigkeitsgrenze stellt demnach einen echten Freibetrag dar. Der nach Abzug des Freibetrages verbleibende Betrag z...mehr

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§ 20 Unfallflucht (§ 142 StGB) / A. Einleitung

Rz. 1 Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, umgangssprachlich Unfallflucht genannt, beschäftigt Verkehrsrechtler nahezu täglich. Es ist die Tendenz zu erkennen, dass die Verfolgungsbehörden und Gerichte oftmals viel zu schnell davon ausgehen, dass Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld vorliegen. Dies mag dem Umstand einer schnellen Aktenbearbeitung geschuldet sein. Tatsä...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / I. Ausscheiden des vorletzten GbR-Gesellschafters, Kosten

Rz. 60 Scheidet der vorletzte Gesellschafter mit seiner 50 %-Beteiligung aus der GbR aus, wird die Gesellschaft voll beendet. Dem einzig übrigbleibenden Gesellschafter wächst das gesamte Vermögen an. Das Grundbuch ist zu berichtigen. Beispiel Der Verkehrswert des von der Berichtigung betroffenen Grundstücks beträgt 300.000 EUR. Der Notar entwirft den Grundbuchberichtigungsantrag...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / L. Gesonderte Feststellungen beim Verwaltungsvermögen (Abs. 10)

Rz. 240 [Autor/Stand] In verfahrensrechtlicher Hinsicht war bereits durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 [2] in § 13b Abs. 2a ErbStG a.F. die gesonderte Feststellung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer durch das für die Bewertung der wirtschaftlichen Einheit örtlich zuständige Finanzamt auf Angaben zum Verwaltungsvermögen ausgeweitet worden. Das aktuelle Recht ...mehr

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B / 28 Beurlaubung des Angeklagten von der Hauptverhandlung [Rdn 1008]

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§ 7 Verjährung und Abfindun... / I. Übersicht

Rz. 15 Anders als die Verjährungshemmung beginnt bei bestimmten Ereignissen nach § 212 BGB die Verjährung erneut zu laufen. Der bis zum unterbrechenden Anlass verstrichene Zeitraum bleibt dann außer Betracht. Ein solcher Neubeginn der Verjährung ist die Ausnahme und erfolgt nur bei folgenden zwei Ereignissen:mehr

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A / 26 Abtrennung von Verfahren [Rdn 344]

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R / 11 Revision, Begründung, Sachrüge [Rdn 2804]

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / VII. Partielle Leistungspflicht des Versicherers

Rz. 236 Nach § 81 Abs. 2 VVG ist der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers berechtigt, "seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen". Da es sich bei der groben Fahrlässigkeit um einen subjektiven Risikoausschluss handelt, trägt der Versicherer die Beweislast für die Schwere der Sch...mehr

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K

Kreuzverhör Rdn 2256 Rdn 2257 Literaturhinweise: Gerst, Das Kreuzverhör gem. § 239 StPO – zur notwendigen Erweckung einer sinnvollen Idee, StRR 2014, 204 Weyand, Das Frage- und Vernehmungsrecht der Verteidigung Ausschöpfung eines strafprozessualen Potenzials, NJW 2024, 637. Rdn 2258 1. Nach § 239 Abs. 1 kann auf übereinstimmenden Antrag von StA und Verteidiger die Vernehmung d...mehr

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§ 35 Vorverfahren / D. Einspruch

Rz. 24 Der Einspruch gegen den erlassenen und zugestellten Bußgeldbescheid kann durch den Betroffenen selbst oder durch den Verteidiger gegenüber der Behörde erfolgen. Der Einspruchswille muss dabei klar erkennbar sein, jegliche zweideutige Formulierung oder gar die Verwendung des Konjunktivs oder Irrealis sollte vermieden werden.[36] Des Weiteren muss der Einspruch form- un...mehr

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§ 12 Wohnungseigentum / D. Muster: Kaufvertrag über Wohnungseigentum mit Kaufpreisverwahrung

Rz. 58 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.3: Kaufvertrag über ein Wohnungseigentum mit Kaufpreisverwahrung UVZ-Nr. _________________________ Verhandelt heute, _________________________, den _________________________ in den notariellen Amtsräumen in _________________________. Zu dem vor mir, Notar _________________________, anberaumten Termin, der um ____...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 10. Haftung in der Sozietät

Rz. 76 Der von einem geschädigten Mandanten beauftragte Anwalt muss sich im Rahmen der Übernahme eines entsprechenden Schadensersatzmandats über die Frage der Pflichtverletzung durch seinen Vorgänger hinaus damit auseinandersetzen, wer konkret Anspruchsgegner ist. Einen falschen Beklagten oder nicht alle Haftenden in Anspruch zu nehmen, führt in der Regel zu einem (späteren)...mehr