Fachbeiträge & Kommentare zu Schulden

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 2.2.3 Verstöße gegen Ansatz- und Bewertungsvorschriften (§ 256 Abs. 5 AktG)

Rz. 55 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Jahresabschluss ist gem. § 256 AktG nichtig, wenn ein Fall wesentlicher Überbewertung vorliegt. Überbewertung liegt vor, wenn Vermögensgegenstände zu hoch und Schulden (Verbindlichkeiten und Rückstellungen) zu niedrig bewertet sind. Dem steht gleich, wenn Schulden gar nicht angesetzt wurden, obwohl dies erforderlich war.[1] Die Überbewertu...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.1.1.1.5.4 Schuldbeitritt, Erfüllungsübernahme

Rz. 296 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei einem Schuldbeitritt tritt mit dem Schuldbeitretenden ein weiterer Schuldner als Gesamtschuldner neben den bisherigen Schuldner in das Schuldverhältnis zwischen dem bisherigen Schuldner und dem Gläubiger ein. Dies hat gem. § 421 BGB zur Folge, dass die Gesamtschuldner, also mehrere Rechtssubjekte, eine Leistung in der Weise schulden, das...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.3.4.3.2 Zugrunde zu legender Markt (Referenzmarkt)

Rz. 321 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts stehen dem Bilanzierenden i. d. R. mehrere Märkte zur Verfügung. Hieraus resultiert das Erfordernis, der Wertbestimmung einen Referenzmarkt zugrunde zu legen. Nach IFRS 13.16 ist für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes zunächst auf den Hauptmarkt – d. h. auf den bedeutendsten Markt – bzw...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1 § 285 HGB

Rz. 21 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 285 Sonstige Pflichtangaben Ferner sind im Anhang anzugeben:mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 6.1.2.2.2 Ausbuchung und Modifikationen

Rz. 1039 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Regelungen für die Ausbuchung von Finanzinstrumenten sind innerhalb von IFRS 9 separat für finanzielle Vermögenswerte (IFRS 9 3.2.1) und finanzielle Verbindlichkeiten (IFRS 9 3.3.1) vorgegeben. Es gilt zwar der gleiche Grundsatz für die Beurteilung, ob ein Finanzinstrument bilanziell fortzuführen oder auszubuchen ist, die Voraussetzunge...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 4.3.1 HGB

Rz. 583 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Sind künftige Aufwendungen hinsichtlich der Existenz und der Höhe gewiss, sind sie als Verbindlichkeiten zu passivieren. Wann eine Verbindlichkeit auszuweisen ist, ergibt sich nach allgemeinen Grundsätzen. Kleine Kapitalgesellschaften können gem. § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB auf den aufgegliederten Ausweis der Verbindlichkeiten verzichten. Abgese...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.1.1.1 § 246 HGB

Rz. 1 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 246 Vollständigkeit. Verrechnungsverbot (1) 1Der Jahresabschluss hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten sowie Aufwendungen und Erträge zu enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. 2Vermögensgegenstände sind in der Bilanz des Eigentümers aufzunehmen; ist ein Vermögensgegenstand nicht dem Eigen...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.1.1.1.1.1 Überblick

Rz. 2 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das HGB differenziert im Rahmen der zentralen Ansatz- und Bewertungsvorschriften nicht strukturell zwischen Aktiva und Passiva. § 246 HGB konstituiert mit dem Vollständigkeitsgebot (Abs. 1) und dem Verrechnungsverbot (Abs. 2) zwei zentrale Vorgaben für den Jahresabschluss, die sowohl für die Aktivseite als auch für die Passivseite gelten. Der ...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.1.2.3.2.3 Bewertungsmaßstäbe

Rz. 365 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 301 Abs. 1 Satz 2 HGB sind die in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenstände, Schulden, RAP und Sonderposten des Tochterunternehmens mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erstkonsolidierungszeitpunkt zu bewerten. Die Zeitwerte verkörpern i. S. d. Einzelerwerbsfiktion die fiktiven Konzernanschaffungskosten der einzelnen Bila...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.2.2.4.1.2 Erfassung von Erträgen und Aufwendungen

Rz. 88 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Erträge und Aufwendungen unterliegen denselben allgemeinen Erfassungskriterien, wie Vermögenswerte und Schulden. Sie sind dann zu erfassen, wenn sie die im Framework enthaltenen Definitionskriterien erfüllen und zu einer relevanten und glaubwürdigen Informationsbereitstellung führen (IASB CF.5.6–.7 (2018)). Einer relevanten Informationsbereit...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1.2.24 Bewertungseinheiten (Nr. 23)

Rz. 88 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 254 HGB dürfen Vermögensgegenstände, Schulden, schwebende Geschäfte oder mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen mit Finanzinstrumenten als Bewertungseinheit zusammengefasst werden. Gegenläufige Wertänderungen oder Zahlungsströme aus dem Eintritt vergleichbarer Risiken gleichen sich auf diese Weise aus. Geht eine KapGes ök...mehr

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Kapitel 13: Konzernabschlus... / 1.2.2.2 Gemeinschaftliche Tätigkeiten versus Gemeinschaftsunternehmen

Rz. 38 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach dem Wortlaut des IFRS 11.6 ist bei Vorliegen einer gemeinsamen Vereinbarung generell zwischen gemeinschaftlichen Tätigkeiten und Gemeinschaftsunternehmen zu unterscheiden. Die jeweilige Zuordnung richtet sich nach der vertraglichen Ausgestaltung der Rechte und Pflichten bei der gemeinschaftlichen Kontrolle der Partnerunternehmen (IFRS 11...mehr

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Kapitel 13: Konzernabschlus... / 1.2.2.3.3 Beteiligung an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit

Rz. 45 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Haben die Investoren Rechte bzw. Pflichten in Bezug auf Vermögenswerte und Schulden der gemeinschaftlichen Tätigkeit, sind diese Posten sowie die einhergehenden Erfolgskomponenten im Einzel- und Konzernabschluss anteilig bzw. quotal zu berücksichtigen. Im Einzelnen sieht IFRS 11.20 für die Abschlüsse der Partnerunternehmen Nachfolgendes vor:[...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.2.2.3.1 Grundprinzipien der Bilanzgliederung

Rz. 28 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Prinzipien der Bilanzgliederung beziehen sich auf die äußere Form der Bilanz und sind aus dem Zweck der Bilanz abzuleiten. Die Bedeutung einer einheitlichen Bilanzgliederung ist gering, wenn der Zweck der Bilanz darin besteht, einem unternehmensindividuellen und begrenzten Adressatenkreis mit spezifischen Informationsinteressen einen Über...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2 Unterschiede der IFRS

Rz. 19 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. IFRS existiert kein einheitlicher Bewertungsmaßstab. Dem Prinzip der wirtschaftlichen Betrachtungsweise folgend wird Fremdkapital in Form von finanziellen Verbindlichkeiten durch das Unternehmen in die Kategorien zum Fair Value oder zu fortgeführten Anschaffungskosten eingestuft und bewertet (IFRS 9.5.1.1). Rz. 20 Stand: 2. A. – ET: 07/20...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.3.3.4.4 Der Buchwert einer CGU als Vergleichsmaßstab

Rz. 277 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Bestimmung des Wertminderungsbedarfs steht unter dem Vorbehalt der Ermittlung sowohl des erzielbaren Betrags als auch des Buchwerts der zu betrachtenden CGU. Die Bestimmung des Buchwerts hängt nicht von der Methodik zur Bestimmung des erzielbaren Betrags ab, d. h., es gibt nur einen richtig ermittelten Buchwert, weshalb eine abweichende ...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.2.2.4.2.1 Erfassung von Wertminderungen und Wertaufholungen

Rz. 798h Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Auch bei der Folgebewertung zur Veräußerung gehaltener langfristiger Vermögenswerte wird eine Bewertung zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzgl. Veräußerungskosten vorgenommen. IFRS 5.20 regelt in diesem Kontext, dass eine Wertminderung eines Vermögenswerts auf den beizulegenden Zeitwert abzgl. Veräußerungskosten ...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.1.2.5.4.1 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen

Rz. 579 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Anwendung der Bewertungs- und Ausweisregeln des IFRS 5 hängt entscheidend davon ab, wie ein Vermögenswert oder eine Gruppe von Vermögenswerten nach den Klassifizierungsvorgaben des IFRS 5 einzustufen ist. Ein langfristiger Vermögenswert (non-current asset), d. h., ein einzelner Anlagegegenstand (z. B. Fabrikgebäude, Maschine) ist nach IF...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.2.2.3.2.2 Grundprinzipien der Gliederung

Rz. 76 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 1.54 enthält eine Aufzählung der Vermögenswerte, Schulden und Eigenkapitalpositionen, die in der Bilanz in der Regel mindestens aufgegliedert darzustellen sind. Der Standard schreibt aber weder die Reihenfolge noch die Gliederung der Bilanz vor.[1] IAS 1.57 Satz 1 und Satz 2 heben diesen Grundsatz der Gliederungsfreiheit noch einmal deutl...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.1.2.3.2.2 Aufzunehmende Bilanzposten

Rz. 363 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach dem Gesetzeswortlaut des § 301 Abs. 1 Satz 2 HGB i. V. m. § 300 Abs. 2 Satz 1 HGB sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, RAP und Sonderposten des Tochterunternehmens vollständig und einzeln in den Konzernabschluss aufzunehmen (DRS 23.51), soweit nach dem Recht des Mutterunternehmens nicht ein Bilanzierungsverbot oder -wahlrecht ...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 4.3 Synopse

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Kapitel 1: Einführung in di... / 5.2.1 Statische Bilanztheorie

Rz. 224 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach der auf Simon zurückgehenden sogenannten statischen Bilanztheorie wird dem Jahresabschluss die Aufgabe zugewiesen, das Reinvermögen des Kaufmann, also das Vermögen unter Abzug des Fremdkapitals, zu einem bestimmten Stichtag in der Bilanz darzustellen.[1] Im Wege der Gegenüberstellung des zum Stichtag bewerteten Vermögens einerseits und ...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 1.1.1.2 Persönliche Zuordnung zwischen einzelnen Kaufleuten

Rz. 4 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die persönliche Zuordnung von Schulden richtet sich im Grundsatz nach der rechtlichen Stellung als Schuldner. Anders als beim Ansatz von Vermögensgegenständen, bei der die wirtschaftliche Zuordnung eine Rolle spielt, wenn sie wirtschaftlich einem anderen Kaufmann zuzuordnen sind, muss der Schuldner Passiva in seiner Bilanz ansetzen. Verbindlic...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.4.2 Zugangs- und Folgebewertung

Rz. 351 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In der folgenden Tabelle erfolgen Darstellungen nicht nur für die aktiven Bilanzpositionen, sondern im Sinne einer Gesamtbetrachtung auch z. B. für passive Bilanzpositionen und latente Steuern, auf die ansonsten in anderen Kapiteln eingegangen wird.mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.1.2.5.5 Besonderheiten in Konzernstrukturen

Rz. 638 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Besonderheiten bei der Behandlung nach IFRS 5 zu klassifizierender Sachverhalte ergeben sich zunächst bereits i.Z.m. Konsolidierungsfragen. So werden im Zuge von Konsolidierungsmaßnahmen konzerninterne Beziehungen eliminiert, um durch den konsolidierten Konzernabschluss ein zutreffendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage aus der Pe...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.1.2.2.2.2 Auswirkungen bei negativer Fortführungsprognose

Rz. 79 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Kommen die Geschäftsleiter zu der Erkenntnis, dass eine Unternehmensfortführung nicht mehr unterstellt werden kann, hat dies Konsequenzen für Ansatz und Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden. Allerdings bedeutet eine negative Fortführungsprognose nicht, dass die Bewertungsvorschriften des HGB nicht mehr gelten. Vielmehr bleibt es gr...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.2.1.3 Geltungsbereich (sachlich, zeitlich)

Rz. 417 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 37 ist von allen nach IFRS bilanzierenden Unternehmen anzuwenden und regelt Ansatz, Bewertung und Ausweis von Rückstellungen sowie Angabepflichten zu Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen (IAS 37.1). Explizit nicht im Anwendungsbereich des IAS 37 liegen Rückstellungen, die aus noch zu erfüllenden Verträgen resultieren. Darunte...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.2.2.4.3 Abgrenzung von GuV und sonstigem Ergebnis

Rz. 92 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Framework wird zwischen Erfolgsposten unterschieden, die in der GuV und solchen, die im sonstigen Ergebnis zu erfassen sind (IASB CF.7.15 [2018]). Dabei ist die GuV das primäre Erfolgsdarstellungsinstrument und somit sind auch prinzipiell sämtliche Erfolgsposten in ihr zu erfassen ((IASB CF.7.16–.17 [2018]). Im Einklang mit dem Framework s...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.2.1.1.3 Sonderfall Rentenverpflichtungen ohne Gegenleistung

Rz. 366 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ebenfalls unter Abs. 2 fallen gem. Abs. 2 Satz 3 sonstige Rentenverpflichtungen, für die eine Gegenleistung nicht mehr zu erwarten ist. Sie sind als Verbindlichkeiten auszuweisen, jedoch wie Rückstellungen abzuzinsen. Einzelheiten sind hier umstritten. Überwiegend wird vertreten, dass unter Abs. 2 Satz 3 nur solche Rentenverbindlichkeiten fa...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.1.1.1 Überblick

Rz. 335 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In der Summenbilanz werden sowohl die Beteiligungen des Mutterunternehmens an seinen jeweiligen Tochterunternehmen, die die Beteiligungen am EK der Tochterunternehmen repräsentieren,[1] als auch die Vermögensgegenstände und Schulden sowie die Eigenkapitalien der Tochterunternehmen vollständig erfasst. Insofern kommt es zu einer Mehrfacherfas...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 17.1.2.2.2 Einheitlichkeitsgebot bei der Bewertungsmethodenwahl

Rz. 577 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Jahresabschluss herrscht das Diktat der intertemporalen Stetigkeit der Bewertungsmethoden (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB). Diese Stetigkeit wird auf Ebene des Konzernabschlusses um eine Dimension erweitert, d. h., innerhalb des einheitstheoretischen Rechtsgebildes sind gleiche oder gleichartige Sachverhalte konsistent, zwischen den Tochteruntern...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.2.2.2.1 Grundlagen und schematischer Ablauf

Rz. 398 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach IFRS 3.4 hat die Bilanzierung sämtlicher Unternehmenszusammenschlüsse nach der sog. Erwerbsmethode zu erfolgen. Wenngleich nicht als erster Schritt der Erwerbsmethode zu betrachten, stellt die sog. Kaufpreisallokation das Kernproblem bei einem Unternehmenserwerb dar. Unter der Kaufpreisallokation ist im Allgemeinen der Prozess, der zum A...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 2.1.2.1 Überblick

Rz. 191 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 12 behandelt die Bilanzierung von Ertragsteuern (income taxes). Daher fallen Substanz- und Verbrauchsteuern nicht in den Anwendungsbereich von IAS 12. Das dem Standard zugrunde liegende Konzept umfasst nach IAS 12.6 folgende Bereiche: Tatsächliche Steuern: Bis zum Bilanzstichtag entstandene Erstattungsansprüche (current tax assets) und Sc...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 16.1.2.1.2.5 Sonstige Fortschreibungen

Rz. 553 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gewinn- oder Verlustanteil Der Anteil am Ergebnis der Tochterunternehmen, der den anderen Gesellschaftern zuzurechnen ist, ist auch bilanziell dem Anteil der anderen Gesellschafter gutzuschreiben bzw. zu belasten.[1] Rz. 554 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zwischenergebniseliminierung Bei der Zwischenergebniseliminierung wird nach § 304 Abs. 1 HGB ni...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.2.1.5.2 Eventualforderungen und -verbindlichkeiten

Rz. 429 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Neben den oben definierten bilanzierungspflichtigen Schulden definiert IAS 37 auch die Begriffe der Eventualforderungen (contigent assets) und -verbindlichkeiten (contingent liabilities). Eventualforderungen sind definiert als mögliche (possible) Vermögenswerte, die zwar aus einem vergangenen Ereignis resultieren, deren Existenz aber vom Ein...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.2.2.1 Begriff der Bilanz

Rz. 18 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das HGB setzt in § 242 Abs. 1 HGB die Bilanz mit dem Abschluss gleich und definiert sie als einen Rechnungsabschluss, der zum Ende des Geschäftsjahrs das Verhältnis des Vermögens zu den Schulden des Kaufmanns ausweist. Diese Art des Ausweises unterscheidet die Bilanz vom Inventar, in dem es nicht um das Verhältnis, sondern um eine bloße Besta...mehr

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 3.1 § 240 HGB

Rz. 50 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 240 Inventar (1) Jeder Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes seine Grundstücke, seine Forderungen und Schulden, den Betrag seines baren Geldes sowie seine sonstigen Vermögensgegenstände genau zu verzeichnen und dabei den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden anzugeben. (2) 1Er hat demnächst für den Schluß eines jeden G...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.3.4.2 Definition

Rz. 317 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der beizulegende Zeitwert ist nach IFRS 13.9 definiert als "der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde." Die Definition des beizulegenden Zeitwerts soll einen aktuellen Abgangs- bzw. Ver...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 19.1.2.2.2 Außerplanmäßige Abschreibung

Rz. 624 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Neben der planmäßigen Abschreibung gilt weiter auch die Pflicht zur außerplanmäßigen Abschreibung am Abschlussstichtag, wenn der beizulegende Zeitwert des goodwill dessen Buchwert unterschreitet (dauerhafte Wertminderung gem. § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB). Eine außerplanmäßige Abschreibung kann aus verschiedenen Gründen geboten sein. Sowohl überm...mehr

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 1.1.2.4.1 Buchungssätze

Rz. 26 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gewohnheitsrechtlich und entgegen des Wortlautes von § 238 Abs. 1 Satz 1 HGB bucht der Kaufmann nicht unmittelbar seine Handelsgeschäfte, sondern in Gestalt von sog. Buchungssätzen nur die Änderungen der Lage seines Vermögens. BEISPIEL Nicht schon der Abschluss des Kaufvertrages, sondern erst Lieferung der Ware oder Kaufpreiszahlung werden ver...mehr

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Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 5.2.2.1.6 Besonderheiten bei der Kategorisierung von Erfolgen der Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 252 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Unternehmen können duale Geschäftsmodelle aufweisen, bei denen neben einem "klassischen", der betrieblichen Kategorie zuzuordnenden Haupttätigkeitsfeld ein weiteres, üblicherweise der Finanzierungstätigkeit zuzuordnendes Haupttätigkeitfeld vorliegt. Praxis-Beispiel Ein Autobauer bietet seinen Kunden Finanzierungen für den Erwerb seiner ...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.2.1.4 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 424 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bereits im Juni 2005 hat der IASB den Entwurf eines Standards zur geplanten Überarbeitung von IAS 37 (exposure draft of proposed amendments to IAS 37 ) der Öffentlichkeit zur Kommentierung vorgestellt.[1] Der Entwurf ist das Ergebnis zweier Projekte des IASB: des Projekts zur kurzfristigen Konvergenz der IFRS mit den Regelungen des US-amerika...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.1.2.5.2 Geltungsbereich (sachlich, zeitlich)

Rz. 575 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IFRS 5 legt besondere Anforderungen bezüglich Klassifizierung, Bewertung und Ausweis (Darstellung) von zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten (non-current assets held for sale) und aufgege­benen Geschäftsbereichen (discontinued operations) fest. Die Zielsetzung dieses IFRS ist es, die Klassifizierung und die Bilanzierung von...mehr

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Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 1.1 Vorfragen

Rz. 2 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Bezeichnung "Fehlerhafte Bilanzen" birgt das Risiko von Missverständnissen. Das liegt unter anderem daran, dass es keine gesetzlichen Regelungen gibt, die für das Handelsrecht explizit vorschreiben: Wann ist ein Bilanzansatz fehlerhaft? Wann ist die Bewertung eines Vermögensgegenstandes oder einer Schuld fehlerhaft? Wann ist die Höhe eines au...mehr

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Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 1.2.3 Fehlerhafte Bilanz

Rz. 8 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Wann eine Bilanz fehlerhaft ist, bestimmt das Gesetz nicht. Es knüpft an die Fehlerhaftigkeit der Bilanz allein auch keine Rechtsfolgen. Es sagt lediglich, dass der Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen ist (vgl. § 243 Abs. 1 HGB). Gem. § 242 Abs. 1 Satz 1 HGB hat der Kaufmann zu Beginn seines Handelsgew...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.2.2.3.1 Generelle Vorgehensweise

Rz. 436 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Folgekonsolidierung umfasst die Wiederholung der Kapitalkonsolidierung in den sich dem Unternehmenszusammenschluss anschließenden Berichtsperioden sowie die Vornahme zusätzlicher Anpassungsbuchungen. Letztere beziehen sich auf die Fortführung der im Zuge der Erstkonsolidierung aufgedeckten stillen Reserven und Lasten bzw. erstmals angese...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 17.1 § 308 HGB

Rz. 563 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 308 Einheitliche Bewertung (1) 1Die in den Konzernabschluß nach § 300 Abs. 2 übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden der in den Konzernabschluß einbezogenen Unternehmen sind nach den auf den Jahresabschluß des Mutterunternehmens anwendbaren Bewertungsmethoden einheitlich zu bewerten. 2Nach dem Recht des Mutterunternehmens zulässige ...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.2.2.3.4 Risikofreistellungsansprüche

Rz. 441 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Folgebewertung von Risikofreistellungsansprüchen soll gemäß IFRS 3.57 auf Grundlage derselben Annahmen erfolgen, auf die auch für die Berechnung der Schuld zurückgegriffen wird (vorbehaltlich der Einschätzung der Einbringbarkeit sowie vertraglicher Beschränkungen der Höhe der Schuld). Demnach soll eine Konsistenz mit der zugrunde liegend...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.1.2.6 Folgekonsolidierung

Rz. 382 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In den §§ 301ff. HGB fehlt es an expliziten Vorschriften für die Bilanzierung der i. R.d. Erstkonsolidierung aufgedeckten stillen Reserven und stillen Lasten in den auf die Erstkonsolidierung folgenden Konzernabschlüssen, es fehlt also an diesbezügliche Vorgaben für die Folgekonsolidierung. Lediglich § 309 HGB enthält explizite Vorschriften ...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.2.1.1 Überblick

Rz. 386 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Sowohl die Regelungen des IFRS 3 als auch die des IFRS 10 beziehen sich auf den Konzernabschluss sowie die Konsolidierung von Tochterunternehmen. Während die Regelungen des IFRS 3 dabei vor allem auf Fragen der bilanziellen Abbildung von Unterschiedsbeträgen sowie auf Aspekte im Kontext der Identifizierung und des Ansatzes von Vermögenswerte...mehr