Fachbeiträge & Kommentare zu Schulden

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.3.2.2.1 Ausweis- und Gliederungsprinzipien

Rz. 404 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 1.54 regelt, welche Informationen in der Bilanz darzustellen sind und welche Posten in der Bilanz getrennt auszuweisen sind. Daneben gelten für die Darstellung und den Ausweis die allgemeinen Darstellungsgrundsätze, die in den IAS 1. 30–.31 und IAS 1.55–.59 konkretisiert werden: Unwesentliche Posten sind nach IAS 1.31 wegzulassen, auch w...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.3.2.2.2.1 Darstellungsentscheidung

Rz. 405 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 1.60 gewährt kein Darstellungswahlrecht,[1] sondern schreibt für die erste Gliederungsebene den Grundsatz der Gliederung nach Fristigkeit vor. Für kurz- und langfristig gebundene Vermögenswerte sowie kurz und langfristig fällig werdende Schulden sind grundsätzlich getrennte Gliederungsgruppen zu bilden. Davon regelt IAS 1.60 Satz 1, 1. H...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.3.2.2.3.2 Untergliederung der Posten (IAS 1.77–.78)

Rz. 408 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 1.57 stellt klar, dass die IFRS weder Reihenfolge noch Gliederung der Bilanz vorschreiben. Das gilt uneingeschränkt aber nur für die erste Ebene. IAS 1.77 regelt die Untergliederung der Bilanz in der zweiten und den weiteren Ebenen. Danach sind grundsätzlich Unterposten in einer für die Geschäftstätigkeit des Unternehmens geeigneten Weis...mehr

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 6.1.2.1 Bilanz und Eröffnungsbilanz

Rz. 99 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Abs. 1 Satz 1 statuiert die grundsätzliche Pflicht eines jeden Kaufmanns (zum Begriff siehe §§ 1ff. HGB sowie vgl. Tz. 6 ff.) zur Aufstellung der Eröffnungsbilanz und der Jahresabschlussbilanz und regelt ihren Inhalt, soweit alle Kaufleute betroffen sind. Abs. 4 sieht eine Befreiung für "kleine" Kaufleute i. S. d. § 241a HGB vor. Für KapGes g...mehr

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Kapitel 9: Kapitalflussrech... / 2.1.2.1 Zweck und Orientierung der Segmentberichterstattung

Rz. 86 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Abschlussersteller bietet dem Bilanzadressaten mit der Aufstellung der Segmentberichterstattung die Möglichkeit, Informationen hinsichtlich der Art und der finanziellen Auswirkungen zur ausgeübten Geschäftstätigkeit des Konzerns und seinen Segmenten sowie über das wirtschaftliche Umfeld zu erhalten (DRS 28.27). Diese Informationen sind al...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 7.1.2.3.3 Einheitsgrundsatz

Rz. 247 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach Abs. 3 Satz 1 ist die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der einbezogenen Unternehmen im Konzernabschluss so darzustellen, als ob diese Unternehmen insgesamt ein einziges Unternehmen wären. Zum Zwecke der Rechnungslegung wird eine wirtschaftliche (nicht rechtliche)[1] Einheit des Konzerns fingiert. Im Konzernabschluss sind daher sämtli...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 9.1.2.2.3 Form und Inhalt des Zwischenabschlusses

Rz. 305 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Anforderungen an den Zwischenabschluss sind nicht gesetzlich normiert, sondern ergeben sich aus seiner Funktion: Er hat die gleiche Bedeutung, die bei Identität des Abschlussstichtags dem Jahresabschluss zukommt. Er hat folglich durch eine stichtagsbezogene Ermittlung eine vollständige und wahrheitsgemäße Aufstellung des Vermögens und de...mehr

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Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 5.2.1 Allgemeine Vorgaben für die Abschlusserstellung

Rz. 238 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IFRS 18 enthält erstmals eine Definition der Aufgabe der primären Abschlussbestandteile – Gesamtergebnisrechnung (oder alternativ separate GuV und Gesamtergebnisrechnung), Bilanz, Eigenkapitalveränderungs- und Kapitalflussrechnung (IFRS 18.10 ff.) – sowie des Anhangs. Demnach besteht die Aufgabe der primären Abschlussbestandteile in der...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.1.1.1.2.4.3.4 Relevanz für Fragen des Bilanzansatzes?

Rz. 49 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ob der Grundsatz der Wesentlichkeit auch Auswirkungen auf den Ansatz und damit auf das Vollständigkeitsgebot hat, wird selten problematisiert. Soweit die Frage angesprochen wird, ist sie auf die Aktivseite der Bilanz bezogen. Teilweise wird hier eine Relativierung des Vollständigkeitsgrundsatzes durch den der Wesentlichkeit generell abgelehnt...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 8.2.1.3.2.1 Befreiungswahlrechte

Rz. 265 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Allgemeines Da der Grundsatz der Retrospektion regelmäßig zu komplexen Rückwirkungen führen kann, sieht IFRS 1 eine Reihe spezifischer Ausnahmeregelungen vor. Die Ausnahmen bestehen entweder in Form optionaler Erleichterungen (IFRS 1.18) oder in expliziten Retrospektionsverboten (IFRS 1.13). Rz. 266 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IFRS 1.D1 ff. stel...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 19.2.1.1 Goodwill

Rz. 638 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der goodwill wird in IFRS 3.Anhang A Definitionen nur indirekt als Residualgröße definiert. So verkörpert dieser einen Vermögenswert, der zukünftigen wirtschaftlichen Nutzen aus anderen im Zuge eines Unternehmenszusammenschlusses erworbenen, nicht einzeln identifizierten und separat angesetzten Vermögenswerten darstellt. Der im Zuge eines Unt...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 10.1.2.1.2.1 Maßgeblichkeit des Rechts des Mutterunternehmens

Rz. 323 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 300 Abs. 1 Satz 2 HGB treten die Vermögensgegenstände, Schulden, RAP und Sonderposten der Tochterunternehmen an die Stelle der dem Mutterunternehmen gehörenden Anteile an den einbezogenen Tochterunternehmen. Hierdurch wird das Grundprinzip der Kapitalkonsolidierung und der hiermit verbundenen Pflicht zur Eliminierung von konzernintern...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.2.1.4 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 162 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Kritik am anschwellendem Umfang der IFRS-Finanzberichterstattung (Disclosure Overload), die sich auf einer im Januar 2013 vom IASB ausgerichteten Konferenz kristallisierte, war Ausgangspunkt der Disclosure Initiative des IASB, in deren Zentrum Änderungen der IAS 1, IAS 7, IAS 8 und die standardübergreifende Fortentwicklung des Wesentlichkeit...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 1.1.2.4.4 Haftungserklärung

Rz. 74 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Entscheidend ist nicht die Verlustübernahme, sondern die Einstandspflicht für bislang begründete Verbindlichkeiten. Dadurch soll Art. 37 Abs. 3 der Bilanzrichtlinie 2013 (RL 2013/34/EU [1]) umgesetzt werden.[2] Die bisherige Regelung zur Verlustübernahme wurde bereits mit Blick auf europarechtliche Vorgaben für bedenklich gehalten.[3] Gleichwo...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.3.1.2 § 266 HGB

Rz. 384 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 266 Gliederung der Bilanz (1) 1Die Bilanz ist in Kontoform aufzustellen. 2Dabei haben mittelgroße und große Kapitalgesellschaften (§ 267 Absatz 2 und 3) auf der Aktivseite die in Absatz 2 und auf der Passivseite die in Absatz 3 bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge auszuweisen. 3Kleine Kapitalgesellschaften ...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1.2.28 Angaben zu Haftungsverhältnissen (Nr. 27)

Rz. 99 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 285 Nr. 27 HGB sind im Anhang die Erwägungen darzustellen, die der Einschätzung des Risikos aus den im Anhang "auszuweisenden" Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnissen zugrunde liegen. Anzugeben ist somit, weshalb Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse nicht in der Bilanz selbst passiviert werden. Kleine KapGes (§ 267 Abs. 1 HGB)...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 4.2.1 HGB

Rz. 557 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag einzubuchen, also dem Betrag, der zur Erfüllung der Verbindlichkeit aufgebracht werden muss. Erfasst sind auch Beträge, die nicht in bar gezahlten werden müssen, sondern grds. auch Sach- oder Dienstleistungsverpflichtungen.[1] Für Verbindlichkeiten gilt stets das sog. Höchstwertprinzip, das Ausf...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1.2.19 Unterlassene Abschreibung von Finanzanlagen bei vorübergehender Wertminderung (Nr. 18)

Rz. 76 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In Bezug auf unter den Finanzanlagen i. S. d. § 266 Abs. 2 A. III HGB ausgewiesene Finanzinstrumente, die in Ausübung des Wahlrechts nach § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB bei lediglich vorübergehender Wertminderung nicht auf den niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag außerplanmäßig abgeschrieben wurden, sind gem. § 285 Nr. 18 HGB bestimmt...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.2.2.3.1 Rechnungslegungszwecke (inneres System)

Rz. 129 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Unter dem Eindruck des Wettbewerbs zweier konkurrierender Rechnungslegungssysteme wird im Schrifttum das System der Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung zutreffend mit einer dualen Zwecksetzung beschrieben. Gegenübergestellt wird die Informations- und die Ausschüttungsbegrenzungsfunktion. Die Gleichrangigkeit beider Zwecke gilt im Schrift...mehr

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Kapitel 9: Kapitalflussrech... / 1.2.2.6 Angaben

Rz. 74 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach IAS 7 ist die Zusammensetzung des Finanzmittelfonds, wie nach DRS 21, ebenfalls anzugeben, eine Überleitungsrechnung zu den entsprechenden Bilanzposten ist immer erforderlich (IAS 7.45 ff., .IEAC.). Eine Angabepflicht besteht auch für Verfügungsbeschränkungen unterliegende Finanzmittelfondsbestände. Dieser Angabe ist eine Stellungnahme d...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 5.3.3 Rechenschaft gegenüber Außenstehenden (Fremdinformation)

Rz. 235 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Fraglos im Mittelpunkt der Rechnungslegungszwecke steht die Rechenschaft gegenüber Außenstehenden durch Offenlegung des Jahresabschlusses (Fremdinformation durch Jahresabschlusspublizität). Soweit der Abschluss offengelegt wird (v. a. Kapitalgesellschaften gem. §§ 325ff. HGB, große Gesellschaften gem. PublG und börsennotierte Gesellschaften ...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.1.1.1.1 Begriff der Altersversorgungsverpflichtung

Rz. 267 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. §§ 246 Abs. 1, 249 Abs. 1 HGB sind Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten, und so auch für ungewisse Altersversorgungsverpflichtungen – vorbehaltlich Art. 28 EGHGB –, bilanziell anzusetzen[1] und gem. § 266 Abs. 3 B. 1. HGB als Rückstellungen für Pensionen auszuweisen. Pensionsrückstellungen dienen der bilanziellen Vorsorge für ...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.1.2.3.4.2.1 Wandelschuldverschreibungen

Rz. 101 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Wandelschuldverschreibungen gewähren dem Gläubiger das Recht zur Wandlung der Anleihe (Fremdkapital) in Aktien (Eigenkapital). Während in einem ersten Schritt der Wert der finanziellen Schuld – d. h. der Barwert von Zins und Tilgung – ermittelt wird, ist in einem zweiten Schritt zur Ermittlung des in die Kapitalrücklage einzustellenden Werts...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.2.2.1.7 Andere langfristig fällige Leistungen

Rz. 390 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Andere langfristig fällige Leistungen (z. B. Jubiläumsleistungen) werden zum Barwert erdienter (Teil-)Ansprüche unter Berücksichtigung versicherungsmathematischer Annahmen bewertet. Der Umfang der Verpflichtung bestimmt sich in Analogie zur defined benefit obligation nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren. Die Verbindlichkeit wird mit eventu...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 6.4 Bewertung

Rz. 257 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ebenfalls markante Unterschiede trotz zahlreicher und durch das BilMoG 2009 noch vermehrter Übereinstimmungen gibt es schließlich bei den Bewertungsvorschriften. Für Aktiva bilden nach beiden Systemen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten die Bewertungsobergrenze. Nach dem HGB gibt es davon keine, nach den IFRS hingegen zahlreiche Ausnah...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.2.3 Wertaufhellung und Stichtagsprinzip

Rz. 187 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Vermögenswerte und Schulden sind nach den am Bilanzstichtag bestehenden Verhältnissen zu bewerten. Wertbeeinflussende Ereignisse nach dem Bilanzstichtag sind nicht zu berücksichtigen. Das folgt aus IAS 10, der zwischen wertaufhellenden (adjusting events) und wertbegründenden Ereignissen (non-adjusting events) differenziert (im Einzelnen vgl....mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.4 Synopse

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.2.2.4.2 Grundsatz der Bilanzwahrheit und Vollständigkeit

Rz. 140 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Grundsatz der Bilanzwahrheit und Vollständigkeit besagt, dass der Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung und den vorrangigen gesetzlichen Bilanzierungsvorschriften nichts Falsches enthalten darf und vollständig sein muss. Nicht gemeint ist eine an überpositiv-naturrechtlichen, ausländischen oder internationalen...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 1.2.5 Synopse

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.1.2.2 Außenverpflichtung

Rz. 355 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gegenstand einer Verbindlichkeitsrückstellung kann – in Abgrenzung zu Innenverpflichtungen – nur eine Verpflichtung gegenüber einem Dritten sein.[1] Rz. 356 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Anspruchsgrundlagen können zum einen zivilrechtlicher Art sein (privatrechtliche Verpflichtung). Rz. 357 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 (einstweilen frei) Rz. 358 Stand...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 2.2.2.1 Allgemeine Vorgaben

Rz. 222 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Steuerabgrenzung beruht auf dem bilanzorientierten temporary concept, nach dem latente Steuern im IFRS-Abschluss auf temporären Differenzen zwischen dem Bilanzansatz in der IFRS- und Steuerbilanz beruhen. Für weitere Ausführungen vgl. Tz. 176 ff. Differenzen zwischen IFRS- und Steuerbilanzwert beim erstmaligen Zugang führen nicht zwangslä...mehr

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Kapitel 11: Lage- und Manag... / 1.1.2.2.4.1 Risikobericht zu Finanzinstrumenten (§ 289 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 HGB)

Rz. 90 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach § 289 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 HGB ist im Lagebericht einzugehen auf die Risikomanagementziele und -methoden des Unternehmens inkl. wesentlicher Absicherungsmethoden (Nr. 1a) und die Preisänderungs-, Ausfall- und Liquiditätsrisiken sowie die Risiken aus Zahlungsstromschwankungen, denen das Unternehmen ausgesetzt ist (Nr. 1b). Die Angaben beziehe...mehr

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Kapitel 9: Kapitalflussrech... / 1.1.2.3.3 Indirekte Ermittlung

Rz. 18 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die indirekte Ermittlung des Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit erfolgt im Rahmen einer Überleitungsrechnung. Hierbei wird das Periodenergebnis um die zahlungsunwirksamen Aufwendungen und Erträge sowie um der Investitions- und Finanzierungstätigkeit zuzuordnende Posten bereinigt und um erfolgsneutrale zahlungswirksame Bestandsänderung...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 12.1.2.1.1 Konsolidierungspflichtige Schuldverhältnisse

Rz. 465 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gemäß § 303 Abs. 1 HGB sind sämtliche Ausleihungen und andere Forderungen, Rückstellungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sowie entsprechende Rechnungsabgrenzungsposten wegzulassen. Wenngleich diese Aufzählung zumindest aus rein formaler Perspektive abschließend ist, ist mit Blick auf die E...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.1.2.3.3.6 Reklassifizierung

Rz. 88 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ein Eigenkapitalausweis hat für ein kündbares Instrument ab dem Zeitpunkt zu erfolgen, ab dem die Kriterien des IAS 32.16A–B kumulativ erfüllt sind. Umgekehrt hat eine Reklassifizierung (reclassification) zu erfolgen, sobald die Kriterien nicht mehr erfüllt werden (IAS 32.16E). Diese Regelung wirkt in zwei Richtungen, d. h. für eine Umglieder...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 5.1.2.2.3.2 Gesetzliche Verpflichtungen?

Rz. 211 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nicht erfasst sind gesetzliche Haftungsverhältnisse.[1] Das ist für Verbindlichkeiten aus unerlaubten Handlungen (z. B. § 823 BGB) unbestritten. Nach teilweise vertretener Ansicht kommt in anderen Fällen eine Vermerkpflicht in Betracht, wenn die mögliche Inanspruchnahme die Nebenfolge eines Vertrages ist.[2] Angesprochen sind damit insbesond...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 8.1.2.1.5 Gliederungsvorschriften (§§ 265, 266, 268 Abs. 1 bis 7, §§ 270, 271, 272 Abs. 1 bis 4, 275, 277 HGB)

Rz. 279 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 265 HGB: Die allgemeinen Gliederungsgrundsätze für Bilanz und GuV (vgl. Kapitel 5 Tz. 352 ff.) gelten im Konzernabschluss entsprechend: Grundsatz der Darstellungsstetigkeit (Abs. 1) Angabe von Vorjahresbeträgen (Abs. 2)[1] Vermerk der Zugehörigkeit zu verschiedenen Posten (Abs. 3) Gliederung bei mehreren Geschäftszweigen (Abs. 4) Weitere Unterg...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 4.1.1.1 Bestehende und gewisse Verpflichtungen des Kaufmanns

Rz. 527 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Verbindlichkeiten sind rechtliche oder faktische, dem Grund und der Höhe nach gewisse Verpflichtungen des Kaufmanns zur Leistung an einen Dritten, die ihn auch wirtschaftlich belasten.[1] Mittel für künftige Belastungen in eigener Sache, etwa für künftige Investitionen, können teilweise als Aufwandsrückstellungen passiviert werden und stelle...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 4.1.2.1 § 264c Abs. 1 HGB

Rz. 129 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Wie § 42 Abs. 3 GmbHG verlangt § 264c Abs. 1 HGB, dass Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern gesondert auszuweisen.[1] Die Verhältnisse zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern sollen transparenter gemacht werden.[2] Insbesondere für Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (Gesellschafterdarlehen) kom...mehr

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Kapitel 9: Kapitalflussrech... / 1.1.2.1 Aufbau der Kapitalflussrechnung

Rz. 7 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In der Kapitalflussrechnung werden die Cashflows eines Unternehmens in Staffelform getrennt nach der laufenden Geschäftstätigkeit, der Investitions- und Finanzierungstätigkeit dargestellt (DRS 21.16, .21). DRS 21 enthält detaillierte, verpflichtend zu beachtende Mindestgliederungsvorgaben für die einzelnen Tätigkeitsbereiche, wobei wesentliche...mehr

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Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 2.1 §§ 252 Abs. 1 Nr. 4, 277 Abs. 1 HGB

Rz. 93 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 252 Abs. 1 Nr. 4 Allgemeine Bewertungsgrundsätze (1) Bei der Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden gilt insbesondere folgendes: [. . .]mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.2.2.6.4 Entkonsolidierung

Rz. 456 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach den Bestimmungen des IFRS 10.25 ist die Veräußerung aller Anteile nicht als Beteiligungsverkauf (share deal), sondern als entgeltliche Übertragung von einzelnen Vermögenswerten und Schulden sowie goodwill (asset deal) zu begreifen. Vor diesem Hintergrund ist eine Einzelveräußerung zu fingieren, im Zuge derer es auch zum Abgang von goodw...mehr

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Kapitel 13: Konzernabschlus... / 1.2.2.4 Ausweis

Rz. 52 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Ausweis einer gemeinschaftlichen Vereinbarung richtet sich nach der Klassifizierung als gemeinschaftliche Tätigkeit oder Gemeinschaftsunternehmen:[1] Bei gemeinschaftlichen Tätigkeiten sind das Vermögen und die Schulden sowie die Aufwendungen und Erträge jeweils anteilig unter den üblichen Posten auszuweisen. Bei Gemeinschaftsunternehmen is...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 4.1.1.1 Überblick

Rz. 405 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Rechnungsabgrenzungsposten (RAPs) sind keine Vermögensgegenstände oder Schulden,[1] vielmehr handelt es sich um eine Art Korrekturposten. Korrigiert wird eine nicht periodengerechte Erfassung von Leistung und Gegenleistung. Sie droht, wenn Leistung und Gegenleistung in unterschiedliche Geschäftsjahre fallen. Oft geht es dabei um Dauerschuldv...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.1.2.2.1.3 Sukzessiver Erwerb

Rz. 353 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Auch wenn der Erwerb eines Tochterunternehmens in mehreren Tranchen erfolgt (sukzessiver Erwerb), ist nach dem Grundsatz des § 301 Abs. 2 Satz 1 HGB für die Neubewertung der Vermögensgegenstände und Schulden des Tochterunternehmens auf den Zeitpunkt abzustellen, zu dem das Unternehmen Tochterunternehmen geworden ist. Eine tranchenweise Kapit...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.1.2.2.1.1 Allgemeines

Rz. 345 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In Bezug auf zeitliche Aspekte steht bei der Kapitalkonsolidierung die Frage im Vordergrund, welcher Zeitpunkt für die im Zuge der Erstkonsolidierung zu verwendenden Wertansätze i. S. d. § 301 Abs. 1 HGB maßgebend ist.[1] Hiervon betroffen sind einerseits der Zeitpunkt für die durchzuführende Kapitalverrechnung und andererseits der Zeitpunkt f...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 1.1.2.4 Bilanzierungs- und Bewertungsmethode (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)

Rz. 15 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB müssen im Anhang die auf die Posten der Bilanz und der GuV angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben werden. Mit dem Begriff der Bilanzierungsmethode sind Ansatzmethoden gemeint. Nach IDW RS HFA 38 Rn. 7 umfassen diese das planvolle Vorgehen bei der Ausübung von expliziten Ansatzwahlrechten einers...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.2.2.2.4.1 Grundlagen

Rz. 408 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Kaufpreis eines Unternehmenserwerbs ergibt sich als Summe aus dem beizulegenden Zeitwert der vom erwerbenden Unternehmen hingegebenen Vermögenswerte, vom Erwerber eingegangenen Schulden und ausgegebenen Eigenkapitalinstrumenten (IFRS 3.37). Berücksichtigungspflichtig sind darüber hinaus auch bedingte Gegenleistungen des Erwerbsvorgangs.[...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 2.1.1.1.4.3.1 Goodwill

Rz. 425 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Keinen Vermögensgegenstand im bilanzrechtlichen Sinne stellt der Geschäfts- oder Firmenwert dar, denn er ist nicht selbstständig verwertbar. Gem. Abs. 1 Satz 4 gilt er jedoch als begrenzt abnutzbarer Vermögensgegenstand und ist daher ansatzpflichtig, wenn er entgeltlich erworben wurde (Vermögensgenstand kraft Fiktion). Folglich ist er abzusc...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.3.2.2.2 Spezielles Fremdkapital

Rz. 207 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei der Bemessung der zu aktivierenden Fremdkapitalkosten ist im Falle des speziellen Fremdkapitals abzustellen auf die in der Periode tatsächlich angefallenen Kosten im Zusammenhang mit dem speziell für das qualifying asset aufgenommenen Fremdkapitals (IAS 23.12). Als Ausgaben gelten Barzahlungen, Hingabe anderer Vermögenswerte oder die Auf...mehr