Fachbeiträge & Kommentare zu Schulden

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.1.2.4 Kurzfristige Leistungen an Arbeitnehmer

Rz. 339 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Neben Pensionsleistungen sind auch kurzfristige Leistungen an Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber gem. IAS 19 zu bilanzieren. Für kurzfristige – wie auch andere langfristige – Leistungen besteht eine eher geringe Regelungsdichte. Eine Leistung ist definitorisch dann als kurzfristig anzusehen, wenn beim Arbeitnehmer ein Anspruch, unabhängig vo...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.1.1.1.2.6.2.1 Ausdrückliche Ausnahme: Planvermögen

Rz. 55 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach Abs. 2 Satz 2 besteht ein Saldierungsgebot für sog. Planvermögen mit Altersversorgungsverpflichtungen und entsprechende Aufwendungen und Erträge. Zum Planvermögen zählen solche Vermögensgegenstände, die der Erfüllung von Altersversorgungsverpflichtungen und vergleichbarer langfristig fälliger Verbindlichkeiten dienen und die dem Zugriff ...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 4.1.2.4.4 Abschreibung

Rz. 424 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. Abs. 3 Satz 2 ist der Unterschiedsbetrag durch planmäßige Abschreibungen (§ 253 Abs. 3 HGB, vgl. Kapitel 5 Tz. 139) zu tilgen. Die Abschreibungen können auf die gesamte Laufzeit der Verbindlichkeit verteilt werden, aber auch auf einen kürzeren Zeitraum.[1] Außerplanmäßige Abschreibungen sieht die Norm nicht vor. Die h. M. will sie gleic...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 4.1.2.4.2 Kritik

Rz. 421 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Indes erscheint eine andere Lesart der Norm überzeugender: Im Falle des Disagios spielt es dem Wortlaut zufolge keine Rolle, ob die vorausbezahlten Zinsen oder Gebühren tatsächlich Aufwand für bestimmte Zeit der kommenden Berichtsperiode(n) darstellen. Das ist nämlich bei Abschlussgebühren usw. gerade nicht der Fall. Demnach dürfte im Falle ...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 3.4.2.4.2 Rolle der wirtschaftlichen Betrachtungsweise

Rz. 178 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die bei der Auslegung im Bilanzrecht im Rahmen der teleologischen Auslegungsmethode zu beachtende wirtschaftliche Betrachtungsweise ist kein Spezifikum des Bilanzrechts. Vielmehr handelte sich im Rahmen der juristischen Auslegung um eine Form der teleologischen Interpretation, die sich an den Buchführungs- und Jahresabschlusszwecken orientie...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.3.3.4.2 Bestimmung des Diskontierungszinssatzes

Rz. 253 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Vorgaben des Standards verpflichten den Bilanzersteller auf die Berücksichtigung einer marktbasierten Diskontierungsgröße vor Steuern (IAS 36.55 i. V. m. IAS 36.A15). Dies steht konträr zum eigentlichen Charakter des Nutzungswerts als unternehmensspezifische Größe. Mangels Objektivierbarkeit, tendiert der Standard zur Marktbasierung (IAS...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 1.1.3.2 Zuordnung des Leasinggutes zum Leasingnehmer (Finanzierungsleasing)

Rz. 28 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Darstellung beim Leasingnehmer Ist der Leasinggegenstand dem Leasingnehmer zuzurechnen, sodass dieser ihn in seiner Bilanz ausweisen muss (vgl. Kapitel 5 Tz. 33 ff.), hat der Leasingnehmer als Anschaffungskosten den Barwert der Leasingraten, abgezinst auf den Bewertungstag, anzusetzen.[1] Dabei ist ein nach Laufzeit und Risikolage angemessener...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 12.2.2.1 Unechte Aufrechnungsdifferenzen

Rz. 477 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Unechte Aufrechnungsdifferenzen sind auf buchungstechnische Unzulänglichkeiten zurückzuführen. Hierzu zählen insbesondere zeitliche Buchungsunterschiede, die auf differierenden Realisationszeitpunkten zwischen den betrachteten Einheiten beruhen. Daneben führen auch Fehlbuchungen zu unechten Aufrechnungsdifferenzen. Die auf diese Weise entste...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.2.1.1.2 Erfüllungsbetrag

Rz. 469 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Unter dem Begriff des Erfüllungsbetrages versteht man den Betrag, den der Schuldner im Erfüllungszeitpunkt der Verpflichtung voraussichtlich zur Ablösung der Verpflichtung aufwenden muss.[1] Während bei (sicheren) Verbindlichkeiten der Erfüllungsbetrag dem Nennbetrag entspricht, ist er bei unsicheren Verbindlichkeiten, die als Rückstellungen...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.1.2.6 Keine Anschaffungs-/Herstellungskosten

Rz. 377 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Ansatz einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten ist für solche Ausgaben ausgeschlossen, die zukünftig zu aktivieren sind, weil diese am Abschlussstichtag keine wirtschaftliche Belastung darstellen.[1] Dies steht allerdings dem Ansatz von Rückstellungen für gestundete Kaufpreisbestandteile von bereits aktivierten Vermögensgegenst...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.3.1.1.2.2 Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse

Rz. 364 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zur besseren Vergleichbarkeit im Zeitablauf sind die Vorjahresbeträge anzugeben. Auch wenn der Wortlaut von "Posten" spricht, nimmt die ganz h. M. auch eine Pflicht zur Angabe bei "Davon"-Vermerken an.[1] Auch freiwillige Untergliederungen sind von § 265 Abs. 2 HGB erfasst.[2] Ebenso ist es unbeachtlich, ob der entsprechende Posten in der Vo...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 4.1.1 HGB

4.1.1.1 Bestehende und gewisse Verpflichtungen des Kaufmanns Rz. 527 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Verbindlichkeiten sind rechtliche oder faktische, dem Grund und der Höhe nach gewisse Verpflichtungen des Kaufmanns zur Leistung an einen Dritten, die ihn auch wirtschaftlich belasten.[1] Mittel für künftige Belastungen in eigener Sache, etwa für künftige Investitionen, können teilw...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 4.2 Bewertung

4.2.1 HGB Rz. 557 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag einzubuchen, also dem Betrag, der zur Erfüllung der Verbindlichkeit aufgebracht werden muss. Erfasst sind auch Beträge, die nicht in bar gezahlten werden müssen, sondern grds. auch Sach- oder Dienstleistungsverpflichtungen.[1] Für Verbindlichkeiten gilt stets das sog. Höchstwertprinzip,...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 1.1.2.4.3.2 Die anderweitige Verlustübernahme

Rz. 69 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 302 Abs. 1 AktG erfasst nur den Verlustausgleich bei einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit einer Aktiengesellschaft. § 302 Abs. 2 AktG führt zu einem Verlustausgleich bei einem Betriebspacht- oder Betriebsüberlassungsvertrag mit einer abhängigen Aktiengesellschaft. Bei der Betriebspacht wird das gepachtete Unternehmen vom and...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.1.2.2 Geltungsbereich (sachlich, zeitlich)

Rz. 312 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen ist in einem separaten Standard geregelt. Dieser regelt neben der Bilanzierung betrieblicher Altersversorgungverpflichtungen eine Reihe weiterer Leistungen an Arbeitnehmer. Hierzu zählen: Kurzfristig fällige Leistungen (IAS 19.9 ff.) Andere langfristig fällige Leistungen (IAS 19.153 ff.) Lei...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 6.2.1.2.1 Konzernsachverhalte

Rz. 1061 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Insbesondere die Frage der Verzinslichkeit und der Zinshöhe ist in Konzernsachverhalten von Relevanz. Ist die Forderung nicht oder wertrelevant unterverzinst, kann der dadurch eintretende Zinsverlust eine Abwertung der Forderung erforderlich machen. Die Forderung kann daher auf den Barwert abzuzinsen sein.[1] Allerdings besteht insoweit für...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 12.1 § 303 HGB

Rz. 459 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 303 Schuldenkonsolidierung (1) Ausleihungen und andere Forderungen, Rückstellungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluß einbezogenen Unternehmen sowie entsprechende Rechnungsabgrenzungsposten sind wegzulassen. (2) Absatz 1 braucht nicht angewendet zu werden, wenn die wegzulassenden Beträge für die Vermittlung eines den ...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 5.1.2.2.3.1 Vertragliche Verpflichtungen

Rz. 207 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Hierunter fallen grundsätzlich alle Verträge, durch die sich jemand verpflichtet, für einen bestimmten Erfolg, eine bestimmte Leistung oder den Nichteintritt eines bestimmten Nachteils oder Schadens einzustehen.[1] Erfasst sind insbesondere die nachstehend aufgeführten vertraglichen Erklärungen.[2] Rz. 208 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Garantieve...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.1.1.6 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 352 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach wie vor birgt die Frage des Ansatzes einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten Konfliktpotenzial; "der breite Strom an Fallmaterial, der in Betriebsprüfungen Streit entfacht und vor die Finanzgerichte getragen wird, scheint nicht zu versiegen."[1] In den letzten Jahren war es vor allem die Tatbestandsvoraussetzung der wirtschaf...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 4.1 Ansatz

4.1.1 HGB 4.1.1.1 Bestehende und gewisse Verpflichtungen des Kaufmanns Rz. 527 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Verbindlichkeiten sind rechtliche oder faktische, dem Grund und der Höhe nach gewisse Verpflichtungen des Kaufmanns zur Leistung an einen Dritten, die ihn auch wirtschaftlich belasten.[1] Mittel für künftige Belastungen in eigener Sache, etwa für künftige Investitionen, kön...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 4.2.2.4.2.3 Bewertungsmodell

Rz. 860 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zum Zwecke der Bewertung und bilanziellen Abbildung sind vom Anwender selbst ausgestellte Versicherungsverträge zu Gruppen zusammenzufassen. Das Aggregationsniveau bestimmt sich dabei nach der Art des zugrundeliegenden (Versicherungs-)Produkts sowie nach der zeitlichen Perspektive. Ein entsprechendes Portfolio ist demnach aus solchen Vertrag...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.1.1.1.5.6 Rückstellungen für Altersteilzeit

Rz. 306 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Gesetzeswortlaut greift außerdem mit Altersversorgungsverpflichtungen "vergleichbare, langfristig fällige Verpflichtungen" auf. Diese haben die Merkmale der Langfristigkeit sowie des Versorgungscharakters bzw. der Abhängigkeit von biometrischen Ereignissen gemein, ohne die arbeitsrechtliche Definition von Altersversorgungsverpflichtungen...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 2.2.2.2.2.2 Angaben zu Geschäftsvorfällen und offenen Posten

Rz. 149 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 24.18 fordert zudem die Angabe von Informationen über die Geschäftsvorfälle und die Forderungen und Verbindlichkeiten, einschließlich Verpflichtungen, zwischen den nahestehenden Parteien. Dabei ist ein Geschäftsvorfall als die Übertragung von Ressourcen, Dienstleistungen oder Verpflichtungen zwischen zwei Parteien definiert, unabhängig d...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.2 § 253 HGB

Rz. 118 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 253 Zugangs- und Folgebewertung (1) 1Vermögensgegenstände sind höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die Abschreibungen nach den Absätzen 3 bis 5, anzusetzen. 2Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag und Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsb...mehr

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Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 2.2.2.2 Bewertung der Umsatzerlöse

Rz. 141 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Bewertung der Umsatzerlöse bildet die 3. Stufe: Bestimmung des Transaktionspreises des 5-Stufen-Konzepts (IFRS 15.46). Der Transaktionspreis und damit die Höhe der erwarteten Umsatzerlöse bemisst sich nach der erwarteten Gegenleistung für die Erfüllung der vertraglichen Leistungsverpflichtung, dabei sind die Vertragsbedingungen und die G...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 12.1.2.1.2.2 Unechte Aufrechnungsdifferenzen

Rz. 471 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Unechte Aufrechnungsdifferenzen, die sich zwischen den in den Konzernabschluss einzubeziehenden Unternehmen ergeben, werden bereits in deren Jahresabschlüssen bzw. in der Handelsbilanz II berichtigt. Sofern die Korrektur unterblieben ist, kann diese auch noch im Rahmen der Schuldenkonsolidierung durchgeführt werden. Bei Vorliegen unwesentlic...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 6.1.2.2.2 Besonderheiten für kleine Kapitalgesellschaften

Rz. 185 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Bilanzrecht ist auf große Kapitalgesellschaften ausgerichtet. Für kleine Kapitalgesellschaften sind Befreiungen und Erleichterungen vorgesehen. Da sind: § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB: Der Lagebericht muss nicht aufgestellt werden; Verlängerung der Aufstellungsfrist auf 6 Monate, soweit dies ordnungsgemäßem Geschäftsgang entspricht. § 266 Abs. 1 ...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 1.1.2.3.1.4 Beispiele und Einzelfälle zur Anwendung von § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB

Rz. 35 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Prinzip des true and fair view findet über § 252 Abs. 2 HGB bzw. § 246 Abs. 3 Satz 2 HGB bzw. § 265 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz HGB Eingang in die Rechnungslegung. Die begründeten Ausnahmen von den Ansatz-, Bewertungs- und Gliederungsvorschriften können am Maßstab der Bilanzwahrheit gemessen werden. So kann im Lichte von § 264 Abs. 2 Satz 1...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 4.3 Ausweis

4.3.1 HGB Rz. 583 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Sind künftige Aufwendungen hinsichtlich der Existenz und der Höhe gewiss, sind sie als Verbindlichkeiten zu passivieren. Wann eine Verbindlichkeit auszuweisen ist, ergibt sich nach allgemeinen Grundsätzen. Kleine Kapitalgesellschaften können gem. § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB auf den aufgegliederten Ausweis der Verbindlichkeiten verzichte...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 21.1.2.3.1.3 Rechtsnatur und Fragen der Bindungswirkung

Rz. 689 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Über die Rechtsnatur und damit verknüpft die Frage der Bindungswirkung bzw. Verbindlichkeit der Standards des DRSC herrscht Unklarheit. Es handelt sich nicht um Gesetze.[1] Während manche darin GoB der Konzernrechnungslegung sehen,[2] betonen andere die mangelnde rechtliche Verbindlichkeit, sehen aber eine – wie auch immer geartete – "weiter...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 1.2.2.5.2 Neubewertung von Leasingverhältnissen

Rz. 79 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gemäß IFRS 16.39 ist die Leasingverbindlichkeit gemäß den Vorgaben in IFRS 16.40–43 neu zu bewerten, wenn sich nach dem Bereitstellungsdatum Änderungen an der Höhe der Leasingzahlungen ergeben. Diese können aus Laufzeitanpassungen bedingt durch Neueinschätzungen von Optionen resultieren sowie aus Anpassungen an zugesagten Restwertgarantien un...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 4.1.2.4.6 Passiver Unterschiedsbetrag

Rz. 426 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Ansatz eines passiven Unterschiedsbetrages beim Ausgabeaufgeld ist gesetzlich nicht vorgesehen; er scheidet aus.mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.1.2.8 Keine Überlagerung durch eigenbetriebliches Interesse ist keine Tatbestandsvoraussetzung

Rz. 379 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Jahr 2000 entwickelte der BFH das zusätzliche negative Tatbestandsmerkmal "keine Überlagerung durch eigenbetriebliches Interesse".[1] Danach soll der Ansatz einer Verbindlichkeitsrückstellung bilanzsteuerlich nur dann geboten sein, wenn die bestehende Außenverpflichtung nicht durch ein eigenbetriebliches Interesse des Steuerpflichtigen vo...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.3.3.4.1 Bestimmung des erzielbaren Betrags

Rz. 233 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zur Durchführung des Wertminderungstests ist zum Bilanzstichtag bzw. Testzeitpunkt der erzielbare Betrag des Betrachtungsobjekts entweder auf Basis des Nutzungs- oder des Nettoveräußerungswerts zu ermitteln. Der höhere Betrag stellt das mit dem Buchwert zu vergleichende Wert-/Leistungspotenzial des Betrachtungsobjekts dar. Nur wenn dieses de...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.1.2.3.3.7 Bilanzielle Behandlung bei Fremdkapitalausweis

Rz. 90 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zwar ist bei Nichterfüllung der Kriterien für den Eigenkapitalausweis ein sachlicher Ausweis der kündbaren Instrumente bei den Verbindlichkeiten erforderlich. Die Fremdkapitalklassifizierung eines kündbaren Instruments schließt aber nicht aus, dass die entsprechenden Instrumente unter Verwendung beschreibender Zusätze wie "Anspruch der Anteil...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.1.2.3.3 Änderungen der Pensionszusage und die Abbildung von Planvermögen

Rz. 330 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Versorgungszusagen klassifizieren sich anhand des wirtschaftlichen Gehalts als beitrags- oder leistungsorientiert gem. der Einschätzung des Arbeitgebers (IAS 19.27; vgl. Tz. 317), wem die wesentlichen versicherungsmathematischen Risiken zu zurechnen sind (IAS 19.28, IAS 19.30). Die geänderte Einschätzung bei Änderung der Umstände bzw. als Er...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.1.2.1 Vorbemerkung

Rz. 30 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der ursprünglich im Jahr 1995 vom IASC herausgegebene IAS 32 wurde 2003 vom IASB überarbeitet. Dabei wurden auch die im Entwurf zu SIC D34 vorgeschlagenen Regelungen zu vom Inhaber kündbaren Instrumenten oder Rechten (vgl. Tz. 71 ff.) in den Standard integriert. Weitere Änderungen im Februar 2008 führten dazu, dass für bestimmte kündbare Inst...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.1.2.2.8 Grundsatz der Periodenabgrenzung (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB)

Rz. 111 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Dieser Grundsatz beruht auf dem Stichtagsprinzip und erfordert, dass Aufwendungen und Erträge der Berichtsperiode zugewiesen werden, in der sie wirtschaftlich verursacht oder realisiert sind. Nicht maßgeblich ist, anders als im Falle der Einnahmen-Überschuss-Rechnung, der Zeitpunkt der Mittelzu- und -abflüsse.[1] Der Grundsatz der Periodenab...mehr

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Kapitel 9: Kapitalflussrech... / 1.2.1.4 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 50 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zwei aktuelle Projekte des IASB wirken sich auf IAS 7 aus. Zunächst führt der im April 2024 veröffentlichte IFRS 18 Presentation and Disclosures in Financial Statements zu Änderungen an IAS 7 die unten (vgl. Tz. 77a ff.) erläutert werden. Das Supplier-Finance-Arrangements-Projekt ist das zweite aktuelle Projekt, welches u. a. eine Erweiterung ...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 8.2.2.4.2.5 Bedingte Leasingzahlungen

Rz. 296 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ein Leasingvertrag kann bedingte Zahlungsverpflichtungen des Leasingnehmers bei Erreichen eines vorgegebenen Jahresumsatzes vorsehen. Kann vom Erreichen des vorgegebenen Umsatzziels für das Gesamtjahr zum Stichtag des Zwischenberichts ausgegangen werden, ist eine ansatzpflichtige Verbindlichkeit im Zwischenabschluss auch bereits dann anzuneh...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.2.1.1.1.1 Geltungsbereich des § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB

Rz. 350 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen sind ein Unterfall der Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten.[1] Sie sind dementsprechend gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlichen Erfüllungsbetrag zu bewerten. Dasselbe gilt für vergleichbar langfristig fällige Verpflichtungen. D...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.3.1.2.1.4 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 391 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Inhaltlich steht § 266 HGB derzeit nicht zur Disposition. Jedoch kann damit gerechnet werden, dass mit zunehmender technischer Entwicklung neue Vermögensgegenstände oder auch Verbindlichkeiten von grundlegender Bedeutung einen eigenen Gliederungspunkt erhalten werden. Allerdings bedarf es keiner unverzüglichen Reaktion, weil § 265 Abs. 5 HGB...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 12.1.2.1.2.1 Grundsätzliches

Rz. 469 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Rahmen der Konsolidierung konzerninterner Kreditverhältnisse, welche sich zumindest in der Bilanz eines einzubeziehenden Unternehmens niederschlagen, ist die Differenzierung zwischen GuV-neutraler und GuV-wirksamer Schuldenkonsolidierung erforderlich.[1] Für den Fall, dass sich die zu eliminierenden Ansprüche und Verpflichtungen in betrag...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 8.1.2.1.6 Besonderheiten bei Personenhandelsgesellschaften

Rz. 289 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 264c HGB: Durch das BilRUG wurde klarstellend eingefügt, dass die für Personenhandelsgesellschaften bestehenden besonderen Vorschriften (vgl. Kapitel 3 Tz. 124 ff.) auch im Konzernabschluss anzuwenden sind, sofern das Mutterunternehmen eine Personenhandelsgesellschaft i. S. d. § 264a HGB ist. Dies betrifft insbesondere: Ausweis von Ausleihu...mehr

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Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 2.2.2.3.2 Umsatzrealisierung bei Kaufverträgen

Rz. 165 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mit Übertragung der Kontrolle über einen Vermögenswert an den Kunden (vgl. Tz. 162) geht die Übertragung der Risiken und Chancen sowie sämtlicher Verfügungsrechte an den Kunden einher (IFRS 15.38). Der Eigentumsvorbehalt ist auch nach IFRS unschädlich für eine Umsatzrealisierung (IFRS 15.38(b)). Ist es nicht eindeutig, ob die Kontrolle an den...mehr

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Kapitel 14: Konzernabschlüs... / 1.2.2.1.2 Anteilige Aufdeckung stiller Reserven und Lasten

Rz. 38 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach IAS 28.32 sind die anteiligen stillen Reserven und Lasten, die den Unterschiedsbetrag zwischen dem Anteil des erwerbenden Unternehmens am Buchwert des Reinvermögens des assoziierten Unternehmens und dem Anteil des erwerbenden Unternehmens am beizulegenden Zeitwert des Reinvermögens bilden, aufzudecken und fortzuführen. Dabei sind im Hinb...mehr

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Kapitel 9: Kapitalflussrech... / 1.1.1.3 Geltungsbereich

Rz. 5 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach § 297 Abs. 1 HGB ist die Kapitalflussrechnung Pflichtbestandteil des Konzernabschlusses und somit von allen nicht kapitalmarktorientierten Unternehmen, die ihren Konzernabschluss nach HGB erstellen, nach den Vorschriften des DRS 21 Kapitalflussrechnung aufzustellen (zur Verbindlichkeit von DRS bei der Erstellung von Abschlüssen nach HGB v...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 1.1.2.3.1.5 Die Kombination von Rechnungswerk und Anhang

Rz. 39 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Jahresabschluss ist nicht auf die Rechnungswerke Bilanz und GuV beschränkt, sondern wird durch den Anhang ergänzt. Der Anhang kann zur Analyse der Bilanzzahlen beitragen.[1] Insbesondere § 284 Abs. 1 HGB regelt, dass Anhangangaben zu machen sind, wenn einzelne Posten in Ausübung eines Wahlrechts nicht in der Bilanz bzw. GuV aufzunehmen si...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 1.1.1.4.1 Schwebende Geschäfte

Rz. 6 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Schwebende Geschäfte sind zweiseitig verpflichtende Rechtsverhältnisse, die auf Leistungsaustausch gerichtet sind und bei denen die Hauptleistungspflicht noch nicht vollständig erbracht ist.[1] Schwebende Geschäfte sind nicht zu bilanzieren, und zwar auch nicht die aus ihnen resultierenden Verbindlichkeiten. Das hat zwei Gründe: Zum einen ist ...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 1.2.2.5.3 Modifikation von Leasingverhältnissen

Rz. 85 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Gegensatz zu IAS 17 werden mit IFRS 16 nunmehr explizite Vorschriften zur Bilanzierung von Modifikationen bereitgestellt (IFRS 16.BC200). Eine Modifikation gemäß IFRS 16 ist demnach eine Änderung von Konditionen, die im Ursprungsvertrag bisher nicht vorgesehenen waren, und sowohl den Umfang (scope) als auch das Entgelt (consideration) eine...mehr