Fachbeiträge & Kommentare zu Schulden

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 1: Einführung in di... / 3.2.3.3 Verhältnis der GoB zur Generalnorm § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB

Rz. 98 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mit dem BiRiLiG hat der Gesetzgeber die Generalklausel § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB im deutschen Bilanzrecht normiert.[1] Sie enthält das auf das britische Recht zurückgehende "true and fair view"-Prinzip.[2] Der Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältniss...mehr

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Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 3.1.2.1.2 Den Konzernabschluss betreffend (Satz 1 Nr. 2)

Rz. 179 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 334 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 lit. a) HGB schützt die Einbeziehung des Mutterunternehmens und der Tochterunternehmen in den Konzernabschluss (§ 294 Abs. 1 HGB). Rz. 180 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 334 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 lit. b) HGB schützt Vorschriften über Inhalt oder Form, namentlich zur Nennung des Namens und des Sitzes sowie weiterer Angaben...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 19.1.2.3.2 Auflösung des passiven Unterschiedsbetrags mit Fremdkapitalcharakter

Rz. 630 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Normalfall wird der Kaufpreis nicht unter dem Wert des erworbenen Nettovermögens liegen, d. h., ein rationaler Verkäufer würde sich nur im Notfall mit weniger begnügen als ihm zusteht. Eine regelkonforme Überbewertung kann allerdings bei nicht bilanziell berücksichtigungsfähigen Risiken in den Vermögensgegenständen und Schulden entstehen....mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.1.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 4 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Pflicht, eine Eröffnungsbilanz und jährliche Bilanzen über das Verhältnis des Vermögens und der Schulden aufzustellen, regelten unter dem Begriff des Abschlusses bereits § 39 HGB 1897 und Art. 29 ADHGB 1869 und, begrenzt auf die gesellschaftsrechtliche Gewinnverteilungsfunktion, das Preußische Allgemeine Landrecht 1794 in II 8 § 642.[1] Di...mehr

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 6.2 IFRS

Rz. 110 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach den internationalen Standards hat ein Unternehmen mindestens jährlich einen vollständigen Abschluss (einschließlich Vergleichsinformationen, IAS 1.38–.44) aufzustellen (IAS 1.36). Nach IAS 1.10 besteht der Jahres- bzw. Konzernabschluss aus einer Bilanz (IAS 1.54–.80a), einer Gesamtergebnisrechnung (IAS 1.81–.105, einschließlich GuV, IAS 1...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.2.2.2.2 Identifizierung des Erwerbers

Rz. 400 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die vollumfängliche Erfüllung der Definition von Unternehmenszusammenschlüssen erfordert über das bloße Vorliegen eines Geschäftsbetriebs hinaus auch den Übergang der Beherrschung des Geschäftsbetriebs auf den Erwerber. Rz. 401 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In sämtlichen Fällen eines Unternehmenszusammenschlusses sind mit Blick auf die Anwendung ...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 2.1.1.4.1 Latenzierung durch die Hintertür

Rz. 185 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach der Auffassung des IDW [1] und Teilen des Schrifttums[2] läuft die Befreiung von der Steuerlatenzrechnung für Einzelunternehmen, nicht einen Ausnahmetatbestand erfüllende Personengesellschaften und kleine KapGes ins Leere. Danach besteht eine Pflicht zur bilanziellen Abbildung von passiven Latenzen – ausgenommen solche, die auf quasi-per...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 4.2.2.5 Exkurs: Anteile an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen in einem Einzelabschluss (IAS 27)

Rz. 869 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 27 regelt die Bilanzierung von Anteilen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen für den Fall, dass das berichtende Unternehmen einen den IFRS entsprechenden Einzelabschluss aufgrund nationaler Vorschriften oder auf freiwilliger Basis aufstellt (IAS 27.1 f.). Der Regelungsbereich des IAS 27 erstreckt si...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 2.3.2 IFRS

Rz. 248 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für Zwecke der Bewertung von Steuerposten ist nach IAS 12 wie folgt zu unterscheiden: Tatsächliche Steuerschulden/Erstattungsansprüche werden auf Basis der Steuersätze bewertet, die am Abschlussstichtag gültig oder gesetzlich angekündigt sind (IAS 12.46). Aktive und passive latente Steuern sind unter Verwendung der Steuersätze zu bewerten, die...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.2.2.3.2 Rechnungslegungsgrundsätze (äußeres System)

Rz. 138 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mit den Systematisierungsüberlegungen im Schrifttum lassen sich im äußeren System der Rechnungslegungsgrundsätze unterscheiden: Formelle GoB (Buchführungsgrundsätze) und materielle GoB (Bilanzierungsgrundsätze) Handelsbilanzrechtlich kodifizierte und nicht-kodifizierte Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung Funktional: Dokumentationsgrundsätze...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.2.2.4.4 Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit

Rz. 142 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit besagt, dass unwesentliche Einflussgrößen bei der Bilanzierung außer Betracht bleiben können, wenn der Einfluss auf das Ergebnis des Jahresabschlusses gering ist und diese für den Bilanzadressaten vernünftiger Weise (normative Wertung) ohne Belang sind.[1] Dabei handelt es sich zum eine...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 3.3.1.5 Normhierarchie innerhalb der Verlautbarungen

Rz. 143 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In der praktischen Anwendung der Verlautbarungen kann sich die Frage nach dem Rangverhältnis der einzelnen Normen ergeben. Da es sich bei den IFRS um ein internationales Regelwerk ohne Anbindung an einen tradierten Regelkanon zur Bestimmung von Normhierarchien handelt, lässt sich diese Frage im konkreten Anwendungsfall nicht ohne Weiteres kl...mehr

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Kapitel 9: Kapitalflussrech... / 1.1.2.5 Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit

Rz. 40 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ist ebenfalls nach der direkten Methode zu ermitteln (DRS 21.24, .47). Er umfasst sämtliche Cashflows aus Eigenkapitalgebertransaktionen, aus der Aufnahme und Begleichung von Finanzschulden sowie mit diesen zusammenhängende Vergütungen (DRS 21.9, .48 ff.). DRS 21.50 enthält nachfolgende Mindestglied...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.2.1.1 Überblick

Rz. 61 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Aus der Kapitalmarktorientierung der IFRS folgt, dass die Vergleichbarkeit verschiedener Unternehmen und Unternehmensanteile ("Waren" auf dem Kapitalmarkt) eine besonders bedeutsame Anforderung an den Jahresabschluss nach IFRS ist. Das Ziel der Vergleichbarkeit kommt sowohl in IASB CF.2.24 (2018)[1] als auch in IASC F.39 (1989)[2] zum Ausdruc...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 5.1.2.4.1 Grundgeschäft

Rz. 471 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Absicherungsfähig sind Vermögensgegenstände und Schulden, nicht aber RAPs und Haftungsverhältnisse. Erfasst sind grds. alle Vermögensgegenstände, auch immaterielle.[1] Nicht absicherungsfähig ist aber der derivative Geschäfts- oder Firmenwert. Das erklärt sich zwar nicht damit, dass in seinem Falle die Eigenschaft eines Vermögensgegenstandes...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1.2.22 Geschäfte mit Nahestehenden (Nr. 21)

Rz. 81 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Anhang sind gem. § 285 Nr. 21 HGB Angaben zu den wesentlichen, nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommenen Geschäften des Unternehmens mit nahestehenden Unternehmen und Personen geboten. Aus der Gesetzesbegründung ergibt sich, dass sich der Gesetzgeber an IAS 24 (Related Party Disclosures) orientiert hat, sodass auch diesbezügli...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 2.1.2.2.4.6 Stichtagsprinzip

Rz. 144 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bilanzstichtag ist der Schluss des Geschäftsjahrs (§ 242 Abs. 2, 3 HGB). Das Geschäftsjahr kann kürzer, aber nicht langer als zwölf Monate sein (§ 240 Abs. 2 Satz 2 HGB).[1] Es muss nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmen. Der Kaufmann wählt den Bilanzstichtag durch die erste Schlussbilanz, wenn er nicht durch Gesellschaftsvertrag oder Sat...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.2.1.1 Überblick

Rz. 413 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Rückstellungen (provisions) stellen im Grundsatz einen mit Unsicherheit belasteten Posten dar. Nach der statischen Interpretation sind sie – i. S. e. vollständigen Schuldenausweises – zum Abschlussstichtag als Schulden gegenüber Dritten auszuweisen, die zwar hinsichtlich ihrer Höhe, ihres zeitlichen Anfalls und/oder ihrer Existenz unsicher s...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 6.2.1.2.2 Zweifelhafte Forderungen

Rz. 1062 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Kaufmann ist verpflichtet zu überprüfen, ob Forderungen einbringlich sind. Bestehen daran Zweifel, ist infolge des Vorsichtsprinzips die Erforderlichkeit außerplanmäßiger Abschreibung zu prüfen (sowie ggf. eine Korrektur der Umsatzsteuer vorzunehmen). Indizien dafür, dass mit einem Forderungsausfall zu rechnen ist, sind insbesondere auße...mehr

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Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 2.2.2.3.1 Grundlagen

Rz. 152 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Umsatzrealisierung nach IFRS 15 basiert auf dem 5-Stufen-Konzept (vgl. Tz. 133). Die 1. Stufe (Identifikation von Kundenverträgen) wurde bereits weitgehend erläutert. Eine umfassende Erläuterung der 3. Stufe (Bestimmung des Transaktionspreises) ist erfolgt. Rz. 153 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eine noch erläuterungsbedürftige Voraussetzung z...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 2.1.2.2.1 Gesondert angeschaffte immaterielle Vermögenswerte

Rz. 437 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Erfüllung der Definitionskriterien bedingt, dass der Posten weder monetärer Art noch physisch greifbar ist. Zudem ist nachzuweisen, dass dieser identifizierbar (IAS 38.8) und damit abgrenzbar vom Geschäfts- oder Firmenwert des Unternehmens ist (IAS 38.11 f.). Sind die Kriterien nicht kumulativ erfüllt, kommt IAS 38 nicht zur Anwendung un...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.1.1.1.2.2.1 Begriff

Rz. 14 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ausgehend davon, dass der Begriff des Vermögensgegenstands nicht näher gesetzlich konkretisiert ist, sind die Definitionsversuche in Literatur und Rechtsprechung vielschichtig. Dabei verwendet das Steuerrecht statt des Begriffs Vermögensgegenstand den Begriff Wirtschaftsgut. Diskutiert wird insbesondere, ob es für das Vorliegen eines Vermögen...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1.2.2 Art und Zweck sowie Risiken, Vorteile und finanzielle Auswirkungen von nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften (Nr. 3)

Rz. 32 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach § 285 Nr. 3 HGB sind Art und Zweck sowie Risiken, Vorteile und finanzielle Auswirkungen von nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften (sog. außerbilanzielle Geschäfte) im Anhang anzugeben, soweit die Risiken und Vorteile wesentlich sind und die "Offenlegung" (gemeint ist: Anhangangabe) für die Beurteilung der Finanzlage des Unternehmens...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 5.1 § 320 HGB

Rz. 132 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 320 Vorlagepflicht. Auskunftsrecht (1) 1Die gesetzlichen Vertreter der Kapitalgesellschaft haben dem Abschlußprüfer den Jahresabschluß, den Lagebericht und den gesonderten nichtfinanziellen Bericht unverzüglich nach der Aufstellung vorzulegen. 2Sie haben ihm zu gestatten, die Bücher und Schriften der Kapitalgesellschaft sowie die Vermögens...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 2.2.1.4.1 Personengesellschaften

Rz. 213 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach den deutschen (ertrag)steuerrechtlichen Vorschriften sind Personengesellschaften nur Schuldner der Gewerbesteuer. Schuldner der Körperschaftsteuer (bzw. der Einkommensteuer im Fall von natürlichen Personen) sind die Mitunternehmer, welchen die von der Personengesellschaft erzielten Einkünfte zugerechnet werden.[1] Folglich ist auf Ebene...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 4.2.1.4 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 436 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Anwendungsbereich von IAS 12 wird in der Kommentierung in Kapitel 8 dargestellt. Rz. 437 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Änderungen im Bereich der Erfassung von Umsatzerlösen nach IAS 18 durch IFRS 15 werden in Kapitel 9 kommentiert (vgl. Kapitel 9). Rz. 438 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Änderung an IAS 20 , infolge der die in Abbildung zinsv...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.3.4.1 Zielsetzung und Anwendungsbereich

Rz. 314 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IFRS 13 fasst die Regelungen zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts in einem eigenständigen Standard zusammen. Neben der klaren Vorgabe von Definitionen und konsistenten Ermittlungsvorschriften steht eine klare Zielsetzung der Bewertung und erforderlicher Angaben im Mittelpunkt von IFRS 13. Folglich stellt der IFRS 13 einen Referenzstand...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.1.1.1.5.3 Wechsel des Durchführungswegs

Rz. 288 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Als Wechsel des Durchführungswegs wird bezeichnet, wenn ein bisher durchgeführter Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung (vgl. Tz. 272 f.) durch einen anderen abgelöst wird. Praxisrelevant ist vor allem der Wechsel aus einer unmittelbaren Altersversorgungszusage hin zu einem mittelbaren Durchführungsweg, um infolgedessen vom Ans...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.3.2.2.2.2 Gliederung nach Fristigkeit

Rz. 406 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Gliederung nach Fristigkeit orientiert sich am Geschäftsmodell von Handel, Produktion und Dienstleistung (vgl. IAS 1.62). Die Unterscheidung zwischen kurzfristigen und langfristigen Vermögenswerten folgt vor diesem Hintergrund dem Geschäftszyklus (operation cycle) des Unternehmens. Der Geschäftszyklus ist individuell zu bestimmen und wir...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / 8.2.2.4.1 Eigenständiger versus integrativer Ansatz

Rz. 289 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die für die Aufstellung des Zwischenberichts verwendeten Rechnungslegungsmethoden müssen mit denen des jährlichen Abschlusses übereinstimmen (IAS 34.28). Bei Abweichungen von diesen Rechnungslegungsmethoden sind die sonst gültigen Regelungen einschlägig. Sofern im Jahres- oder Konzernabschluss des laufenden Geschäftsjahres neue oder geändert...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.2.2.1.1 Vorliegen eines Geschäftsbetriebs

Rz. 392 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Entscheidend für die Qualifizierung einer Transaktion oder eines anderen Ereignisses als Unternehmenszusammenschluss ist, dass die erworbenen Vermögenswerte sowie die übernommenen Schulden einen Geschäftsbetrieb darstellen. Liegt kein Geschäftsbetrieb vor, so ist die Transaktion bzw. das Ereignis als Erwerb von Vermögenswerten zu bilanzieren ...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.1.2.2.6.1 Grundlagen

Rz. 98 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Realisationsprinzip ist eine Ausprägung des Vorsichtsprinzips (vgl. Kapitel 4 Tz. 148). Es gebietet, nur bereits sichere Positionen in die Bilanz aufzunehmen. Gewinne dürfen danach erst in der Bilanz verbucht werden (als Forderung oder Kassenbestand), wenn sie realisiert sind. Das ist im Grundsatz dann der Fall, wenn der Gewinn durch eine...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 7.1.2.3.2 Lagedarstellung

Rz. 243 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Als Generalnorm des Konzernabschlusses verlangt § 297 Abs. 2 Satz 2 HGB, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermitteln muss. Der Regelungsgehalt entspricht im Wesen dem aus der angelsä...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.3.3.8 Weitere Erkenntnisse zu Fehlern im Wertminderungstest

Rz. 302 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der impairment only approach beim goodwill accounting wird in der Rechnungslegungstheorie stets kritisch diskutiert[1], insbesondere da der Goodwill-Wertminderungstest der Rechnungslegungspraxis eine Reihe von Möglichkeiten lässt, den "alten Freund" goodwill als Gast in ihren Bilanzen zu behalten. Mit einer durchgeführten Unternehmensakquisi...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.1.1.1.2.4.1.2 Persönliche Zuordnung zwischen einzelnen Kaufleuten

Rz. 33 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die persönliche Zuordnung von Vermögensgegenständen richtet sich – wie vorstehend ausgeführt – im Grundsatz nach der rechtlichen Stellung als Gläubiger bzw. Schuldner. Sofern die Vermögensgegenstände jedoch wirtschaftlich einem anderen Kaufmann zuzuordnen sind, muss dieser sie in seiner Bilanz ausweisen. Die Praxis greift für Einzelfragen auf...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.2.1.1.6.1 Grundsätzliches

Rz. 492 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Gegensatz zu Verbindlichkeiten sind Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr abzuzinsen. Die Abgrenzung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen auf Ebene des Bilanzansatzes erfährt deshalb auf Bewertungsebene praktische Auswirkungen.[1] Für Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr besteht kein...mehr

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Kapitel 16: Rechnungslegung... / 4.1.2.2 Verkürzter Umfang des Anhangs

Rz. 54 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Hinsichtlich der Pflichtangaben des Anhangs gem. § 285 HGB verzichtet § 327 HGB auf folgende Positionen: die Angabe jedes Einzelpostens der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren und der durch Pfandrecht oder ähnliche Rechte gesicherten Verbindlichkeiten (vgl. § 285 Nr. 2 HGB); bei Anwendung des Umsatzkostenverfahre...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 6.1.2.1.4 Geltungsbereich (sachlich, zeitlich)

Rz. 1031 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IFRS 9 beinhaltet Regelungen zum Ansatz und zur Bewertung von Finanzinstrumenten. Zur Definition der Begriffe "Finanzinstrument", "finanzieller Vermögenswert", "finanzielle Verbindlichkeit" und "Eigenkapitalinstrument" wird auf die Kommentierung nach IAS 32 verwiesen (vgl. Kapitel 6, Tz. 37 ff.). Rz. 1032 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Anwend...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 4.1 § 250 HGB

Rz. 404 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 250 Rechnungsabgrenzungsposten (1) Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlußstichtag auszuweisen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. (2) Auf der Passivseite sind als Rechnungsabgrenzungsposten Einnahmen vor dem Abschlußstichtag auszuweisen, soweit sie Ertrag für eine...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 4.1.2.4.5 Passiver RAP beim Gläubiger

Rz. 425 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Gläubiger hat die Verbindlichkeit zum Erfüllungsbetrag anzusetzen (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Dementsprechend hat (kein Wahlrecht) der Darlehensgeber den Unterschiedsbetrag zwischen Ausgabe- und Erfüllungsbetrag passiv abzugrenzen. Das gilt jedoch nur für den Betrag, der als vorausbezahlter Zins anzusehen ist; andere, einmalige Kosten sin...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 4.2.1.1 Bewertung mit dem Erfüllungsbetrag

Rz. 558 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Erfüllungsbetrag von Verpflichtungen, die in Geld zu erfüllen sind, ist der Nennbetrag.[1] Sind aber in ihm verdeckte Zinsen enthalten, die noch nicht fällig sind, ist der Betrag entsprechend abzuzinsen.[2] Das ist regelmäßig bei Ratenkaufverträgen der Fall.[3] Ist der Rückzahlungsbetrag höher als der Ausgabebetrag, kann der Unterschieds...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 4.1.2.4.3 Wahlrecht und Stetigkeit

Rz. 423 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach h. M. begründet die Formulierung "darf … aufgenommen werden" ein Wahlrecht.[1] Dieses ist stetig (vgl. § 246 Abs. 3 HGB) auszuüben. Die früher zulässige Praxis, auch lediglich die teilweise Aktivierung des Unterschiedsbetrages zuzulassen ist ebenso mit dem Gesetz unvereinbar wie die Entscheidung, lediglich für einige Verbindlichkeiten d...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 4.1.2.4.1 Das Verständnis der h. M.

Rz. 419 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ist der Erfüllungsbetrag einer Verbindlichkeit höher als ihr Ausgabebetrag "darf" aus dem Unterschiedsbetrag (Disagio, Damnum) ein aktiver RAP gebildet werden. Rz. 420 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach h. M. stellt Abs. 3 entgegen teils vertretener Ansicht keine Bilanzierungshilfe und auch keinen Mischposten dar. Vielmehr handele es sich um eine...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1.2.3 Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen (Nr. 3a)

Rz. 37 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Sofern diese für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, ist gem. § 285 Nr. 3a HGB der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz enthalten und nicht nach § 268 Abs. 7 HGB oder Nr. 3 berichtspflichtig sind, im Anhang anzugeben. Indem Auskunft über die für die Beurteilung der Finanzlage erheblic...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.1.2.3.3.4.2 Modifikation bzw. Neuaushandlung der vertraglichen Basis

Rz. 67 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eine Änderung wesentlicher vertraglicher Konditionen ist als Beendigung des vorliegenden und als gleichzeitiger Abschluss eines neuen Finanzinstruments zu interpretieren. Es kommt demnach zu einer Substitution des bisher erfassten Instruments, wodurch es zwingend zur Erfassung eines neuen Finanzinstruments kommt. Für dieses ist eine – dann er...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.1.2.1 Tatbestandsvoraussetzungen

Rz. 354 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten ist gem. § 249 Abs. 1 HGB anzusetzen für eine am Abschlussstichtag sicher oder wahrscheinlich bestehende oder entstehende Außenverpflichtung, über deren Höhe oder Rechtsgrund Ungewissheit besteht, die, wenn sie nicht rechtlich entstanden ist, zumindest wirtschaftlich verursacht ist und wenn mit e...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 1.2.2.6 Ausweis

Rz. 93 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten des Leasingnehmers sind in der Bilanz oder im Anhang gesondert von anderen Vermögenswerten bzw. Verbindlichkeiten auszuweisen. Sofern kein gesonderter Ausweis in der Bilanz vorgenommen wird, sind die Nutzungsrechte in den gleichen Bilanzposten aufzunehmen, in dem auch die zugrunde liegenden Vermögen...mehr

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Kapitel 13: Konzernabschlus... / 2 Synopse

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 4.2.2.2.3.1 Erfassungskriterien

Rz. 444 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das IFRS-Bilanzierungsregelwerk beruht auf der Abbildung von Leistungen und Gegenleistungen. Öffentlichen Zuwendungen mangelt es zumeist an der Gegenleistung infolge der besonderen Ausgestaltung der öffentlichen Hilfe. Eine prinzipienorientierte Integration bzw. Abbildung von Sachverhalten, die einer öffentlichen Zuwendung zugrunde liegen, s...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 1.3.2 IFRS

Rz. 26 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IFRS 1.54 enthält eine Auflistung von Schuldposten, die sich in ihrem Charakter und ihrer Funktion unterscheiden, was einen getrennten Bilanzausweis erfordert. Ferner verlangt IFRS 1.54 ff. grundsätzlich eine Fristengliederung von Bilanzpositionen. Besonderheiten des Ausweises von Verbindlichkeiten nach IFRS im Vergleich zu HGB bestehen ledig...mehr