Fachbeiträge & Kommentare zu Schulden

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / III. Muster eines Kaufvertrags über einen GbR-Anteil

Rz. 35 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.4: Kaufvertrag über einen GbR-Anteil UVZ- Nr. _________________________/_________________________ Eingangsformel _________________________ Kaufvertrag über einen Gesellschaftsanteil 1. Vorbemerkung Im Gesellschaftsregister des Amtsgerichts _________________________ unter GesR-Nr. _________________________ eingetra...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / P. Muster: Deckungsklage gegen Rechtsschutzversicherer

Rz. 525 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 13.1: Deckungsklage gegen Rechtsschutzversicherer An das Amtsgericht Hannover Klage des Herrn Fritz Müller, Hauptstr. 10, 30855 Langenhagen, Klägers, – Prozessbevollmächtigte: RAe _________________________ – gegen die XY-Rechtsschutzversicherungs-AG, gesetzlich vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den ...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / b) Kriegsklausel

Rz. 194 Nach der sog. Kriegsklausel (§ 4 Musterbedingungen des GDV für die Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung, Stand: 28.4.2021) beschränkt sich die Todesfallleistung bei Tod der versicherten Person im unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen auf die Auszahlung des für den Todestag berechneten Rückkaufswertes der Versicherung...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / a) § 14 VVG

Rz. 229 Nach § 14 VVG ist die Leistung aus einer Lebensversicherung mit der Beendigung der zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfangs der Leistung des Versicherers notwendigen Erhebungen fällig.[301] Notwendige Erhebungen umfassen die Beschaffung der Unterlagen, die ein durchschnittlich sorgfältiger Versicherer braucht, um den Eintritt des Versicherungsfalls fes...mehr

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§ 12 Wohnungseigentum / F. Muster: Kaufvertrag bei Kauf vom Insolvenzverwalter

Rz. 60 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.5: Grundstückskauf vom Insolvenzverwalter UVZ-Nr. _________________________ Verhandelt zu _________________________, am _________________________ Vor mir, dem unterzeichneten Notar _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute in den Amtsräumen:mehr

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§ 7 Verkauf durch Erben und... / C. Verkauf durch Vorerben

Rz. 33 Schwierig kann es sein, wenn ein Vorerbe die Immobilie verkaufen will. Die Vor- und Nacherbschaft bezieht sich auf das Vermögen des Erblassers (samt Verbindlichkeiten), das zum Zeitpunkt des Erbfalls besteht und in der Regel im Ganzen auf den Vorerben übergeht, § 1922 BGB. Rz. 34 Die übergegangene Erbschaft wird zu einem Vermögen des Vorerben, und zwar zu einem gesonder...mehr

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FF 11/2024, Verwirkung von ... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsteller und Beschwerdeführer macht gegen die Antragsgegnerin Ansprüche auf Trennungsunterhalt geltend. [2] 1. Die Eheleute schlossen am … 19 … die Ehe. Im … 2010 adoptierten sie das im Vorjahr geborene Kind K. Am … 11.2014 zog die Antragsgegnerin mit dem gemeinsamen Kind K in Trennungsabsicht aus der im Miteigentum der Eheleute stehenden Immobilie aus...mehr

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V / 52 Verwertung der Erkenntnisse eines (gesperrten) V-Mannes [Rdn 3966]

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§ 8 Sachschaden / 3. Ersatzpflicht des Schädigers unter Übernahme des "Werkstattrisikos"

Rz. 14 Erweisen sich Reparaturarbeiten einer Werkstatt als mangelhaft, stellt sich die Frage, wer die daraus resultierenden Folgeschäden (z.B. Kosten einer Nachbesserung, verlängerter Ausfallschaden) zu tragen hat. Dieses Risiko hat i.d.R. die Schädigerseite zu tragen, die ja ebenfalls für die Mehraufwendungen aufkommen müsste, wenn sie (theoretisch) selber die Reparaturwerk...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 1.1.1.5 Zu- und Abgänge von Vermögensgegenständen und Schulden

Rz. 9 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zu- und Abgänge von Vermögensgegenständen und Schulden finden in der Bilanz statt, wenn sich ihre persönliche oder sachliche Zuordnung zum Vermögen eines Kaufmanns ändert. Rz. 10 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der für Vermögensgegenstände geltende Grundsatz der wirtschaftlichen Zurechnung (vgl. Kapitel 5 Tz. 30 ff.) gilt für Passiva nicht. Der Passi...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.2.2.2.4.2 Übertragene Vermögenswerte und übernommene Schulden

Rz. 409 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Besteht die übertragene Gegenleistung aus Bargeld oder bargeldähnlichen Werten, so lässt sich der Wert der Gegenleistung ohne Weiteres aus der Höhe des entrichteten Betrags ableiten. Werden andere Leistungen zur Begleichung der Gegenleistung erbracht, ergibt sich der Wert der Gegenleistung aus dem beizulegenden Zeitwert dieser übertragenen L...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.2.1.5 Allgemeine Vorgaben zur Bilanzierung von Schulden

3.1.2.1.5.1 Begriffliche Abgrenzung Rz. 426 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Schuldenbegriff (liabilities) dient in diesem Kontext als Sammelbegriff für Verbindlichkeiten (financial liabilities), abgegrenzte Schulden (accruals) und Rückstellungen (provisions). Eine Verbindlichkeit ist definiert als eine sichere Schuld, also eine Schuld, die in Bezug auf Grund, Zeitpunkt und Höhe...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.2.2.2.5 Erworbene identifizierbare Vermögenswerte und übernommene Schulden

11.2.2.2.5.1 Grundlagen Rz. 414 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ansatz Der Erwerber hat zum Erwerbszeitpunkt getrennt vom Geschäfts- oder Firmenwert die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte, die übernommenen Schulden sowie alle nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen anzusetzen (IFRS 3.10). Für den Ansatz sind somit zwei Kriterien ausschlaggebend. So muss der j...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1.2.26 Verrechnung von Vermögenswerten und Schulden (Nr. 25)

Rz. 95 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 285 Nr. 25 HGB obliegt es der berichtenden KapGes, die Altersversorgungsverpflichtungen (bzw. vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen) mit Deckungsvermögen saldiert, bestimmte unsaldierte Angaben im Anhang vorzunehmen.[1] Diese Anhangangabe hängt mit § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB zusammen.[2] Danach sind – in gesetzlich zugelasse...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / 1.2.2.3.3.2 Anwendung der Kriterien

Rz. 84 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Wie im Handelsbilanzrecht ist die Zuordnung der Vermögenswerte von der beabsichtigten Verwendung der Vermögenswerte und damit von einem subjektiven Element abhängig. Maßgeblich ist die erwartete Verwendungsdauer im Unternehmen im Verhältnis zum Geschäftszyklus.[1] Gemischt kurz- und langfristige finanzielle Vermögenswerte sind aufzuteilen (vgl...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 5.1.2.2.4 Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten

Rz. 213 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Angesprochen sind damit andere Sicherheiten als Bürgschaften, die für fremde Schulden bestellt werden. Die Bestellung von Sicherheiten begründet im Regelfall keine Verbindlichkeit und führt daher nicht zur Passivierungspflicht. Das mögliche Risiko einer künftigen Inanspruchnahme ist aber für Stakeholder von Interesse. § 251 HGB bezweckt, übe...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.2.1.5.1 Begriffliche Abgrenzung

Rz. 426 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Schuldenbegriff (liabilities) dient in diesem Kontext als Sammelbegriff für Verbindlichkeiten (financial liabilities), abgegrenzte Schulden (accruals) und Rückstellungen (provisions). Eine Verbindlichkeit ist definiert als eine sichere Schuld, also eine Schuld, die in Bezug auf Grund, Zeitpunkt und Höhe ihres Anfalls keine Unsicherheit a...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.2.1.1.5.1 Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten

Rz. 473 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Grundlagen Für Verbindlichkeiten ist eine Rückstellung zu bilden, wenn Grund oder Höhe einer Verpflichtung ungewiss sind. Hinsichtlich der Bewertung ist daher zu unterscheiden: Steht die Höhe der möglicherweise entstehenden Verpflichtung fest? Ist die Höhe einer sicher bestehenden Verpflichtung ungewiss? Im ersten Fall, in dem nur das "Ob", nich...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 4.1.2 IFRS

Rz. 544 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Bilanzierung von finanziellen Verbindlichkeiten wird in den Standards IFRS 9: Finanzinstrumente (Ansatz- und Bewertung), IAS 32 – Finanzinstrumente: Ausweis und IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben geregelt. Rz. 545 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ein Unternehmen hat eine finanzielle Verbindlichkeit in dem Zeitpunkt in seiner Bilanz anzusetzen, we...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 4.1.2.4 Unterschiedsbetrag aus Aufnahme von Verbindlichkeiten

4.1.2.4.1 Das Verständnis der h. M. Rz. 419 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ist der Erfüllungsbetrag einer Verbindlichkeit höher als ihr Ausgabebetrag "darf" aus dem Unterschiedsbetrag (Disagio, Damnum) ein aktiver RAP gebildet werden. Rz. 420 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach h. M. stellt Abs. 3 entgegen teils vertretener Ansicht keine Bilanzierungshilfe und auch keinen Mischposten da...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 4 Verbindlichkeiten

4.1 Ansatz 4.1.1 HGB 4.1.1.1 Bestehende und gewisse Verpflichtungen des Kaufmanns Rz. 527 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Verbindlichkeiten sind rechtliche oder faktische, dem Grund und der Höhe nach gewisse Verpflichtungen des Kaufmanns zur Leistung an einen Dritten, die ihn auch wirtschaftlich belasten.[1] Mittel für künftige Belastungen in eigener Sache, etwa für künftige Investit...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 1.1.1.1 Überblick, Vollständigkeitsgebot

Rz. 1 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Passiva sind in der Bilanz das Eigenkapital, Verbindlichkeiten und Rückstellungen, passive Rechnungsabgrenzungsposten (vgl. Kapitel 7 Tz. 404) sowie passive latente Steuern (vgl. § 266 Abs. 3). Für den Ansatz der Passiva gilt, wie für den Ansatz der Aktiva, § 246 HGB. § 246 HGB (vgl. Kapitel 5 Tz. 10) konstituiert mit dem Vollständigkeitsgebot...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.3.2.2.5.2 Beispielsgliederung nach DRSC Interpretation 1 (IFRS)

Rz. 414 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für deutsche Konzernabschlüsse hat das DRSC im Anhang zu DRSC Interpretation 1 (IFRS)[1] das folgende Beispiel für die Gliederung einer Bilanz veröffentlicht, das die Verkehrserwartung an die Bilanzgliederung deutscher Unternehmen prägt:mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 4.2.2 IFRS

Rz. 562 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für finanzielle Verbindlichkeiten gibt es zwei Bewertungskategorien: "zum beizulegenden Zeitwert" und zu "fortgeführten Anschaffungskosten" zu bewerten. Finanzielle Verbindlichkeiten sind grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten, es sei denn, eine Bewertung zum beizulegenden Zeitwert ist zwingend erforderlich oder wahlwe...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.3.2.2.5.1 Beispielsgliederung nach IAS 1.IG6

Rz. 413 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In den Anwendungsleitlinien zu IAS 1 hat das IASB in IAS 1.IG6 eine Beispielsgliederung für eine nach Fristigkeit gegliederte Bilanz in der Staffelform veröffentlicht. In IAS 1.IG3 wird vorausschickend hervorgehoben, dass die dargestellte Beispielsbilanz nur eine Möglichkeit zeigt, wie eine nach Fristigkeit gegliederte Bilanz dargestellt wer...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.1.1.3 Geltungsbereich

Rz. 338 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ansatzgebot greift: Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten (§ 249 Abs. 1 Satz 1 Alternative 1 HGB) Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (§ 249 Abs. 1 Satz 1 Alternative 2 HGB) Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen sowie Rückstellungen für Abraumbeseitigung (§ 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB) Rückstellung...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1.2.1 Angaben zu Verbindlichkeiten (Nr. 1 und 2)

Rz. 25 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 285 Nr. 1 HGB verlangt zwei Angaben: Es muss der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren (Nr. 1a) angegeben werden und der Gesamtbetrag derjenigen Verbindlichkeiten, die durch Pfand- oder ähnliche Rechte gesichert sind, und zwar unter Angabe von Art und Form der Sicherheiten (Nr. 1b). Rz. 26 Stand: ...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 5.1.2.2.3 Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen

5.1.2.2.3.1 Vertragliche Verpflichtungen Rz. 207 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Hierunter fallen grundsätzlich alle Verträge, durch die sich jemand verpflichtet, für einen bestimmten Erfolg, eine bestimmte Leistung oder den Nichteintritt eines bestimmten Nachteils oder Schadens einzustehen.[1] Erfasst sind insbesondere die nachstehend aufgeführten vertraglichen Erklärungen.[2] Rz....mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.1.2 Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten (Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 HGB)

3.1.1.2.1 Tatbestandsvoraussetzungen Rz. 354 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten ist gem. § 249 Abs. 1 HGB anzusetzen für eine am Abschlussstichtag sicher oder wahrscheinlich bestehende oder entstehende Außenverpflichtung, über deren Höhe oder Rechtsgrund Ungewissheit besteht, die, wenn sie nicht rechtlich entstanden ist, zumindest wirtsch...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 4.2.1.2 Einzelfälle

Rz. 561 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Verbindlichkeiten mit verdecktem Zinsanteil sind jährlich um den realisierten Zinsanteil bis hin zum tatsächlichen Rückzahlungsbetrag zu erhöhen.[1] Liegt der vereinbarte Zins (inzwischen) wesentlich über dem Marktzins, so ist eine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden.[2] Bei niedriger (unter Marktzins) oder ...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.1.1.1.3 Ansatzgebot und Ansatzwahlrechte für Leistungszusagen

Rz. 276 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Dem Arbeitgeber stehen nicht nur die vorstehend (vgl. Tz. 271 ff.) genannten unterschiedlichen Durchführungswege zur Verfügung, auch hinsichtlich der Art und Weise, wie er die Beiträge zur Finanzierung der versprochenen Versorgungsleistung erbringt, hat er verschiedene Möglichkeiten. Unterschieden werden leistungsorientierte Zusagen und beit...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.2 Bewertungsgrundsätze

Rz. 18 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für die Bewertung von Schulden gelten die allgemeinen Bewertungsvorschriften des § 252 HGB, soweit sie anwendbar bzw. auf die Bewertung von Schulden passen: Der Grundsatz der Bilanzidentität (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB) bezieht sich auf beide Seiten der Bilanz und gilt mithin auch für Schulden. Das Fortführungsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) wirkt...mehr

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Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 5.2.2.1.4 Finanzierungskategorie

Rz. 249 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für die Zuordnung von Erfolgen in die Finanzierungskategorie ist zunächst zwischen ausschließlich der Finanzierung dienenden, in Finanzmitteln oder Eigenkapitalinstrumenten zu begleichenden Schulden (z. B. ausgegebene Anleihen oder aufgenommene Kredite (IFRS 18.B50 f.)) und nicht ausschließlich der Finanzierung dienenden Schulden (z. B...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.2.2.2.5.2 Ausgewählte Besonderheiten und Ausnahmen

Rz. 419 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Immaterielle Vermögenswerte Der Erwerbsmethode folgend sind in der Konzernbilanz alle vom Erwerber im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses erworbenen immateriellen Vermögenswerte gesondert anzusetzen. Dieses Ansatzgebot gilt sowohl für die bereits vor dem Unternehmenszusammenschluss im Abschluss des erworbenen Unternehmens angesetzten Ver...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 4.4 Synopse

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Kapitel 10: Anhangangaben / 2.2.4 Erläuterung zu IFRS 7

Rz. 168 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Angabepflichten nach IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben erweitern die Angabepflichten zur Darstellung und Bewertung von Finanzinstrumenten nach IAS 32/IFRS 9. IFRS 7 soll den Adressaten Informationen über die Bedeutung der bilanziellen und der nicht in der Bilanz erfassten Finanzinstrumente, z. B. Kreditzusagen, für die Finanzlage des ber...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 5.1.2.2.2 Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften

Rz. 204 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift betrifft nur Bürgschaften im rechtstechnischen Sinne, nicht auch bürgschaftsähnliche Rechtsverhältnisse.[1] Erfasst sind daher nur Verpflichtungen aus Bürgschaften gem. §§ 765ff. BGB, Wechselbürgschaften gem. Art. 30 WG und Scheckbürgschaften gem. § 25 ScheckG. Rz. 205 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Falle einer Bürgschaft für künfti...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 5.1.2.2.1 Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln

Rz. 202 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 BEISPIEL Der Aussteller des Wechsels gibt dem Wechselnehmer einen Wechsel, in welchem sich ein Dritter (oder der Aussteller selbst) zur Zahlung an den Wechselinhaber verpflichtet. Der Zahlungsverpflichtete wird als Bezogener oder Akzeptant bezeichnet. Der Aussteller und der Indossant, der einen nicht selbst ausgestellten Wechsel überträgt, ha...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.1 Gegenstand der Bewertung, Erfüllungsbetrag

Rz. 17 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Passiva sind in der Bilanz das Eigenkapital, Verbindlichkeiten und Rückstellungen, passive Rechnungsabgrenzungsposten sowie passive latente Steuern (vgl. § 266 Abs. 3). Das in § 246 Abs. 1 HGB geregelte Vollständigkeitsgebot verwendet den Begriff der Schulden. Schulden ist der bilanzrechtliche Oberbegriff für Verbindlichkeiten und Rückstellun...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.2.2.2.5.1 Grundlagen

Rz. 414 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ansatz Der Erwerber hat zum Erwerbszeitpunkt getrennt vom Geschäfts- oder Firmenwert die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte, die übernommenen Schulden sowie alle nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen anzusetzen (IFRS 3.10). Für den Ansatz sind somit zwei Kriterien ausschlaggebend. So muss der jeweilige Posten zum Erwe...mehr

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Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 2.6 Synopse

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 3.1.2.1 Inventar, Inventur, Inventarpflicht, Eröffnungsinventar

Rz. 55 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zur Buchführungspflicht eines jeden Kaufmanns gehört die Inventarpflicht. Konsequent gilt die durch BilMoG eingeführte Befreiung des § 241a HGB für "kleine" Kaufleute auch hier. Inventar ist das genaue Verzeichnis aller Vermögensgegenstände und Schulden mit Angabe ihrer Werte (Abs. 1). Das Gesetz spricht vom Anfangs- oder Eröffnungsinventar, ...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 4.3.2 IFRS

Rz. 593 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 1 enthält u. a. Regelungen zum Ausweis in der Bilanz. Finanzielle Verbindlichkeiten sind gem. IAS 1.54 (m) gesondert auszuweisen. IAS 1.60 fordert, die Bilanz entweder nach der Fristigkeit der Vermögenswerte und Schulden in kurz- und langfristig zu gliedern, sofern eine Gliederung nach Liquidität nicht zuverlässiger und relevanter ist. E...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.2.2.4.1 Erstbewertung

Rz. 798 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IFRS 5.1(a) i. V. m. IFRS 5.15 verlangt bei zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten oder Veräußerungsgruppen eine Niederstwertbewertung mit dem niedrigeren (lower) Wert aus Buchwert (carrying amount) und beizulegendem Zeitwert abzgl. Veräußerungskosten (fair value less costs to sell). In diesem Zusammenhang ist in der logisch...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 6.1.2.2.1 Erstmaliger Ansatz

Rz. 1034 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Ansatz finanzieller Vermögenswerte und Schulden erfolgt bei Abschluss eines Vertrages (einer vertraglichen Vereinbarung), d. h. im Zeitpunkt, in dem das Unternehmen Vertragspartei geworden ist. Faktisch erfolgt ein Ansatz von Finanzinstrumenten jedoch häufig erst dann, wenn eine der Parteien die vertraglich vereinbarten Leistungen erbra...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 3.3.2.4 IFRS 5: Ausweis zur Veräußerung gehaltener langfristiger Vermögenswerte und aufgegebener Geschäftsbereiche

Rz. 820 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zentrales Ziel des IFRS 5 ist es dem Abschlussadressaten Informationen zur Verfügung zu stellen, die eine Beurteilung der finanziellen Auswirkungen der Pläne des Unternehmens zur Veräußerung langfristiger Vermögenswerte sowie zur Aufgabe von Geschäftsbereichen ermöglichen (IFRS 5.30). Um dies zu erreichen, sind nach IFRS 5.1(b) Vermögenswert...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.1.2.1 Die Konzeption der Erwerbsmethode

Rz. 342 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Erwerbsmethode liegt die Annahme zugrunde, dass das Mutterunternehmen nicht die Beteiligung am Tochterunternehmen, sondern die einzelnen dahinter stehenden Vermögensgegenstände des Tochterunternehmens erwirbt und dessen Schulden übernimmt (Einzelerwerbsfiktion).[1] Die Vermögensgegenstände und Schulden (sowie RAP und Sonderposten) sind d...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 1.1.2 Unterschiede der IFRS

Rz. 12 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. IFRS steht bei Liabilities die wirtschaftliche Betrachtungsweise im Vordergrund, während nach HGB die rechtliche Verpflichtung einer Schuld maßgeblich ist. Eine dem handelsrechtlichen Grundsatz des Imparitäts­prinzips vergleichbare IFRS-Vorschrift existiert nicht.[1] Rz. 13 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eine Schuld nach IFRS ist eine gegenwär...mehr

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Kapitel 10: Anhangangaben / 5.1.2.1 Haftungsverhältnisse

Rz. 201 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Haftungsverhältnisse sind in bestimmten Fällen unter der Bilanz auszuweisen, wenn Schulden noch nicht mit der für die Bilanzierung erforderlichen Sicherheit bestehen. Andernfalls sind sie als solche zu bilanzieren. Es geht in § 251 HGB also um Konstellationen, in denen die Inanspruchnahme zwar möglich, aber noch nicht so wahrscheinlich ist, ...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.1.2.3.2.1 Definitorisches

Rz. 37 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Bestimmungen des IAS 32 sind im Wesentlichen auf die Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital für emittierte Finanzinstrumente ausgerichtet. Insofern besteht eine enge Verknüpfung zwischen IAS 32 und dem auf den Ansatz und die Bewertung finanzieller Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten ausgerichteten IFRS 9 sowie zu dem die entsprechenden ...mehr