Rz. 301
Zusammenfassend lässt sich der Finanzmitteltest in folgender Übersicht[806] schematisch darstellen:
Finanzmitteltest i.S.d. § 13 Abs. 4 Nr. 5 ErbStG
festgestellter Wert der Finanzmittel | |
./. | festgestellter Wert der jungen Finanzmittel nach § 13b Abs. 4 Nr. 5 S. 2 ErbStG (höchstens der festgestellte Wert der Finanzmittel) |
= | Saldo |
./. | festgestellter Wert der Schulden |
= | Saldo |
./. | Sockelbetrag 15 % des festgestellten Werts des (Anteils) Betriebsvermögens (vorbehaltlich Hauptzweck gem. § 13b Abs. 4 Nr. 5 S. 4 ErbStG) |
= | verbleibender Wert der Finanzmittel, mindestens 0 EUR (§ 13b Abs. 4 Nr. 5 S. 1 ErbStG) |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen