Rz. 52

Viele Einzelheiten bezüglich der Bewertung von Kapitalforderungen und Schulden sowie von Ansprüchen/Lasten im Zusammenhang mit wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen sind in den gleich lautenden Ländererlassen vom 10.10.2010[161] geregelt. Insbesondere finden sich dort auch ausführliche Darstellungen der jeweiligen Berechnungsmodalitäten sowie Tabellen zur Bestimmung der jeweils anzuwendenden Vervielfältiger bzw. Barwert-Faktoren etc.

[161] BStBl I 2010, 810 f.

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