Fachbeiträge & Kommentare zu Schadensersatz

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Hauswasseranschluss und Hauptwasserzähler in einem Kellerraum: Liegt ein Mangel vor?

Leitsatz Befinden sich Hauswasseranschluss und Hauptwasserzähler in einem Kellerraum, der zum Sondereigentum eines Wohnungseigentümers gehört, so stellt dies i.d.R. keinen Mangel des gemeinschaftlichen Eigentums dar. Hingegen kann mit dieser baulichen Situation ein Mangel am Sondereigentum gegeben sein. Normenkette §§ 633, 634 Nr. 2, 637 Abs. 3 BGB; §§ 3, 5 WEG Das Problem K e...mehr

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Instandhaltungsrückstellung; Anteil mitverkauft?

Leitsatz Die Instandhaltungsrückstellung steht im Eigentum der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Der einzelne Wohnungseigentümer hat hieran keinen Anteil. Normenkette §§ 433, 437, 443, 444 BGB; § 10 Abs. 7 WEG Das Problem K nimmt B auf Schadensersatz in Höhe von 2.499,77 EUR in Anspruch, hilfsweise auf Einzahlung dieses Betrags als Anteil an der Instandhaltungsrückstellung ...mehr

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zfs 12/2014, Unfälle mit Fu... / III. Fußgänger im Straßenverkehr

a) In der Straßenverkehrsordnung gibt es nur wenige Vorschriften, die regeln, was Fußgänger im Straßenverkehr zu beachten haben. Die wichtigste Norm für Fußgänger ist wohl § 25 Abs. 1 StVO. Dort heißt es: "Wer zu Fuß geht, muss die Gehwege benutzen. Auf der Fahrbahn darf nur gegangen werden, wenn die Straße weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat. …" § 25 Abs. 3 StVO...mehr

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zfs 12/2014, Höhe der ersat... / 3 Anmerkung:

Der BGH hatte in einer Entscheidung v. 5.6.2009 (zfs 2009, 558) einen Schadensersatzanspruch des unmittelbaren Grundstücksbesitzers bejaht, der einen unbefugt auf dem Grundstück geparkten Pkw abschleppen lässt. Die Abschleppkosten könne er als Schadensersatz von dem Fahrzeugführer ersetzt verlangen. Üblicherweise beauftragen Grundstücksbesitzer und -eigentümer Abschleppunter...mehr

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zfs 12/2014, "Vorsätzliche"... / 3 Anmerkung:

Das Zusammenspiel der Absätze in der Vorsatz-Fahrlässigkeits-Kombination des § 315c StGB (parallel natürlich auch in § 315b StGB) führt immer wieder zu Fehlern in der Rechtsanwendung. Wegen § 11 Abs. 2 StGB gilt auch die Vorsatz-Fahrlässigkeits-Kombination als Vorsatztat und muss entsprechend ausgeurteilt werden. Dennoch gilt aber der Strafrahmen des § 315c Abs. 3 StGB. Diese...mehr

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zfs 12/2014, Unfälle mit Fu... / 2. Verlassen eines Radwegs

Unfallträchtig ist das Verlassen von Radwegen. Dazu folgender Fall: Ein Radfahrer befuhr den am rechten Rand einer Straße verlaufenden Radweg und wollte nach links in einen Feldwirtschaftsweg abbiegen. Dabei kreuzte er die Fahrbahn eines ursprünglich in dieselbe Richtung fahrenden Pkw. Es kam zum Zusammenstoß, wobei der Radfahrer verletzt wurde. Er begehrte Schadensersatz mit...mehr

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zfs 12/2014, Unfälle mit Fu... / 3. Radfahrer in einer faktischen Fußgängerzone

Ein Ehepaar fuhr mit Fahrrädern über den Theaterplatz in Ingolstadt und näherte sich dort von hinten einem Fußgänger, an dem sie rechts vorbeifahren wollten. Der Fußgänger ging von dem Ehepaar aus gesehen links auf einer höher liegenden Treppenstufe. Beim Passieren des Fußgängers stürzte die Ehefrau mit ihrem Fahrrad. Das Landgericht Ingolstadt verurteilte den Fußgänger zu S...mehr

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zfs 12/2014, Unfälle mit Fu... / V. Allgemeine Sorgfalt

In der Straßenverkehrsordnung gibt es noch einige andere Vorschriften, in denen geregelt ist, wie sich Radfahrer im Straßenverkehr zu verhalten haben. So regelt § 5 Abs. 2 StVO den Seitenabstand, der beim Überholen von Radfahrern durch andere Verkehrsteilnehmer einzuhalten ist. § 5 Abs. 8 StVO erlaubt, dass Radfahrer die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mi...mehr

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zfs 12/2014, Unfälle mit Fu... / VI. Radfahrer ohne Fahrradhelm

Ein Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig sorgte im Vorjahr nicht nur unter Radfahrern für helle Aufregung. Das OLG hatte erstmals und abweichend von der bisherigen obergerichtlichen Rechtsprechung einer Radfahrerin, die sich bei einem Verkehrsunfall Kopfverletzungen zugezogen hatte, ein Mitverschulden angelastet, weil sie keinen Fahrradhelm getragen hatte.[81] Sie war unt...mehr

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zfs 12/2014, Unfälle mit Fu... / 1. Radfahrer im Kreisverkehr

Für Radfahrer nicht eigens geregelt ist die Vorfahrt im Kreisverkehr. § 8 Abs. 1a S. 1 StVO bestimmt: "Ist an der Einmündung in einen Kreisverkehr Zeichen 215 (Kreisverkehr) unter dem Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) angeordnet, hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt. …" Das Oberlandesgericht Hamm hatte zu entscheiden, wer Vorfahrt hat, wenn sowohl Radfahrer als auch A...mehr

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zfs 12/2014, Unfälle mit Fu... / 1. Rad- und Fußweg

Ein Radfahrer fuhr auf einem Radweg, der lediglich farblich von einem daneben verlaufenden Fußweg abgetrennt war, auf eine Bushaltestelle zu, die sich aus seiner Sicht links neben dem Radweg befand. Eine Frau stand zu diesem Zeitpunkt auf der gepflasterten Freifläche der Bushaltestelle mit dem Rücken zum Radfahrer dicht am Radweg und unterhielt sich mit zwei Personen, die si...mehr

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FoVo 12/2014, Herausgabeklage nach Pfändung eines Vermächtnisses

Vermächtnis als Vermögenszuwachs Der Erblasser kann dem Vermächtnisnehmer nicht nur Geld, sondern auch eine konkrete bewegliche Sache aus dem Nachlass zuwenden, etwa eine Sammlung von Münzen oder Briefmarken, ein besonderes Schmuckstück zugunsten einer ihm nahestehenden Person, sein Kfz oder bestimmte Einrichtungsgegenstände. Das Vermächtnis mehrt das Vermögen des Schuldners ...mehr

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zfs 12/2014, Begriff der Ze... / 2 Aus den Gründen:

"… 2. Der Versicherungsfall i.S.v. Ziffer A. 5.5 AKB ist eingetreten." a) Ein Totalschaden i.S.d. Versicherungsbedingungen liegt allerdings nicht vor. Dieser ist gem. Ziffer A.2.6 Nr. 4 AKB gegeben, wenn die erforderlichen Kosten der Reparatur des Fahrzeugs dessen Wiederbeschaffungswert übersteigen. Im vorliegenden Fall ist bei der Gegenüberstellung von Wiederbeschaffungskoste...mehr

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zfs 12/2014, Höhe der ersat... / 2 Aus den Gründen:

[10] "… 1. Zu Recht verneint das BG allerdings einen Anspruch des Kl. auf Freistellung von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten i.H.v. 703,80 EUR." [11] a) Unter dem Gesichtspunkt des Verzugs (§§ 286, 288 Abs. 3 BGB) besteht der Anspruch nicht. Die Bekl. befand sich im Zeitpunkt der Beauftragung des Rechtsanwalts, der sie zur Bekanntgabe des Standorts des Fahrzeugs Zug um Z...mehr

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zfs 12/2014, Verneinte anal... / 2 Aus den Gründen:

"… Die zulässige Berufung ist in ihrem nach der Teil-Rücknahme noch zur Entscheidung offenen Umfang begründet. Der Ansatz einer Haftungsquote der Beklagtenseite von mehr als ½ ist nicht gerechtfertigt, da der Bekl. zu 1) – anders als vom LG angenommen – nicht gegen die in § 10 StVO normierten Sorgfaltspflichten verstoßen hat." 1. Die Bekl. sind der Kl. aufgrund des Verkehrsun...mehr

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zfs 12/2014, Unfälle mit Fu... / IV. Fahren ohne Licht bei Dunkelheit

Auf einer großen Kreuzung mitten in Berlin kam es frühmorgens gegen 4:35 Uhr zu einem Verkehrsunfall, an dem ein Radfahrer und ein Pkw beteiligt waren. Sowohl der Radfahrer als auch der Pkw-Fahrer waren nicht ganz nüchtern. Die Blutalkoholkonzentration des Radfahrers betrug stolze 2,1 ‰, die des Pkw-Fahrers dagegen "nur" 1,75 ‰. Der Radfahrer kam aus östlicher Richtung, der ...mehr

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Ausgleichsanspruch nach § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG: Wem steht er zu?

Leitsatz Eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG entsteht kraft Gesetzes. Das Versorgungsunternehmen ist verpflichtet, einen einmaligen Ausgleich für das Recht zu zahlen. Inhaber des Ausgleichsanspruchs ist der Eigentümer. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Begründung der Dienstbarkeit. Normenkette § 10 Abs. 6 Satz 3 WEG Das Problem In den Jahren...mehr

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Rückstellung einer Ärzte-GbR für Honorarrückforderungen aufgrund Überschreitung der Richtgrößen für ärztliche Verordnungen

Leitsatz Überschreiten Ärzte in ihrer Verordnungspraxis die dafür bestehenden Richtgrößenvolumen um mehr als 25 %, so sind sie schon aufgrund des sich aus § 106 Abs. 5a SGB V ergebenden Rechts der Krankenkassen auf Erstattung des sich daraus ergebenden Honorarmehraufwands bei Annahme fehlender Rechtfertigungsgründe für die Überschreitung berechtigt, eine Rückstellung für die...mehr

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zfs 11/2014, Verjährungsbeg... / Leitsatz

1. Sind innerhalb einer regressbefugten Behörde mehrere Stellen für die Bearbeitung eines Schadensfalls zuständig, nämlich die Leistungsabteilung hinsichtlich der Einstandspflicht gegenüber dem Verletzten und die Regressabteilung bezüglich der Geltendmachung von Schadensersatz- oder Regressansprüchen gegenüber Dritten, so kommt es für den Beginn der Verjährung von Regressans...mehr

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FF 11/2014, Ausgleich ehebe... / 9. Zusammenfassung

Grundsätzlich können ehebedingte Nachteile an Versorgungsanrechten durch Vorsorgeunterhalt ausgeglichen werden. Im Gegensatz zur Rechtsprechung des BGH genügt dafür jedoch nicht, dass ein Anspruch auf Vorsorgeunterhalt geltend gemacht werden kann. Vielmehr muss der Anspruch erfüllt sein, d.h. die Geldmittel für die Invaliditäts- und Altersorsorge müssen vom Berechtigten tats...mehr

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zfs 11/2014, Erforderlicher... / Sachverhalt

Die Kl. macht die Verurteilung der Bekl. zur Zahlung von Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall geltend. Der Lkw der Kl. war mit eingeschalteter Warnblinkanlage und Rundumleuchte im Rahmen einer Baustelleneinrichtung am rechten Straßenrand abgestellt. Als der Bekl. zu 2) mit dem Kfz des Bekl. zu 1) an dem Lkw vorbeifuhr, kam es zu einem Zusammenstoß zwischen der Fahrertür d...mehr

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zfs 11/2014, Schwacke-Mietp... / 2 Aus den Gründen:

" … Es ist nicht zu beanstanden, dass das AG die Angemessenheit der Mietwagenkosten anhand des Schwacke-Mietpreisspiegels von 2011 ermittelt hat." Die Kammer hält es ihrer Rspr. folgend weiter für sachgerecht, im Rahmen der Schadenermittlung nach § 287 ZPO zur Bestimmung der ortsüblichen Normaltarife für Mietwagen auf die im Mietpreisspiegel des Unternehmens Eurotax Schwacke ...mehr

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zfs 11/2014, Verjährungsbeg... / 2 Aus den Gründen:

"Die nach § 119 SGB X übergegangenen Schadensersatzansprüche des Geschädigten hinsichtlich des Ausfalls von Rentenversicherungsbeiträgen sind nicht verjährt. …" Nach § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB beginnt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 195 BGB) mit dem Schluss des Jahres, in dem der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners K...mehr

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Zerb 11/2014, Die Haftung d... / Sachverhalt

I. Gegenstand des Verfahrens ist der Regress der Staatskasse gegen die Erben des Betroffenen wegen von ihr bezahlter Betreuervergütung. Für den Betroffenen bestand seit Februar 2007 eine Betreuung. Aus der Staatskasse wurde eine Betreuervergütung von insgesamt 7.339,20 EUR bezahlt. Der Betroffene verstarb im Oktober 2010 und wurde aufgrund notariellen Testaments von seinen be...mehr

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zfs 11/2014, Verjährungsbeg... / Sachverhalt

Die klagende Sozialleistungsträgerin verfolgt die Verurteilung der beklagten Haftpflichtversicherung nach einem von dem VN der Bekl. verursachten und verschuldeten Unfall auf Ersatz von Rentenversicherungsbeiträgen auf der Grundlage der Differenz zwischen dem vorherigen Verdienst und dem nach dem Unfall erzielten Verdienst des Geschädigten. Die Leistungsabteilung der Kl. hat...mehr

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FF 11/2014, Rechtsfolgen bei übermäßiger Dauer des Verfahrens in Familiensachen

Im familiengerichtlichen Verfahren hat jeder Beteiligte nach deutschem Recht einen Anspruch auf wirkungsvollen Rechtsschutz. Dieser Justizgewährungsanspruch gebietet, dass streitige Rechtsverhältnisse in angemessener Zeit geklärt werden, Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG.[1] Mit zunehmender Verfahrensdauer verdichtet sich die Verpflichtung des Gerichts, sich nachhaltig ...mehr

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zfs 11/2014, Schuldhafte Ve... / 2 Aus den Gründen:

[11] "… Die Revision hat Erfolg und führt zur Zurückverweisung der Sache an das BG. …" [17] II. 1. Keinen Bedenken begegnet es allerdings, dass das BG keine Feststellungen zur Wissentlichkeit der Pflichtverletzung des S getroffen hat. Ihr Vorliegen ist im Rechtsstreit des VN oder des Geschädigten gegen den Berufshaftpflichtversicherer für die Frage der Vorleistungspflicht zu ...mehr

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Zerb 11/2014, Die Haftung d... / Aus den Gründen

II. Die Rechtsbeschwerde hat keinen Erfolg. 1. Das Landgericht hat seine in FamRZ 2012, 1586 veröffentlichte Entscheidung im Wesentlichen wie folgt begründet: Für die Haftung der Erben maßgeblich sei das Aktivvermögen des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes abzüglich der vorrangigen Nachlassverbindlichkeiten. Nur aus dem um diese bereinigten Wert des Nachlasses könne die Sta...mehr

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Anhang - Die rechtlichen Gr... / IV. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2010) - Stand September 2010

Rz. 4 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. 1. Inhalt der Versic...mehr

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Anhang - Die rechtlichen Gr... / VI. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2012) - Stand Juni 2013

Rz. 6 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Die unverbindlichen ...mehr

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Anhang - Die rechtlichen Gr... / I. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2008/II) - Stand April 2008

Rz. 1 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. 1. Inhalt der Versic...mehr

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§ 11 Die Formen des Versich... / K. § 29 ARB 2010 - Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken

Rz. 77 Die Rechtsschutzversicherung nach § 28 ARB 2010 stellt sich regelmäßig als Zusatzversicherung zu den Versicherungen der §§ 23, 24, 25, 26 ARB 2010 dar, wenn es sich um die selbst genutzte Mietwohnung, das gemietete Einfamilienhaus oder die eigene Eigentumswohnung oder das eigene Haus handelt. Der Anwalt sollte seinen Mandanten immer auch zum Abschluss dieser Zusatzver...mehr

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§ 11 Die Formen des Versich... / II. Vereins-Rechtsschutz

Rz. 42 seine gesetzlichen Vertreter, seine Angestellten und seine Mitglieder, soweit sie satzungsgemäße Tätigkeiten für den Verein ausüben. Hierbei handelt es sich um den Vereins-Rechtsschutz des § 28 ARB 75. Versicherbar sind Vereine im Sinne der §§ 21 ff. BGB, wobei die Rechtsfähigkeit nach § 21 BGB nicht Voraussetzung für den Abschluss des Vereins-Rechtsschutzes ist. Nichtre...mehr

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§ 25 Anwaltliche Pflichten ... / b) Unverzügliche Rechtsschutzmeldung geboten

Rz. 15 Die Meldung des Rechtsschutzfalles muss unverzüglich erfolgen. Auch ist wichtig, dass der Anwalt Erklärungen zum Sachverhalt vollständig abgibt und die entsprechenden Unterlagen, die zur Deckungsprüfung erforderlich sind, beifügt. Eine verspätete oder unvollständige Deckungsanfrage bei einer Rechtsschutzversicherung kann den Rechtsanwalt zu Schadenersatz verpflichten.[...mehr

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§ 11 Die Formen des Versich... / E. § 23 ARB 2010 - Privat-Rechtsschutz für Selbstständige

Rz. 29 7 Versicherungsnehmer 8 Drei Monate Wartezeit Rz. 30 Der Familien-Rechtsschutz des § 24 ARB 75 war sowohl für Selbstständige als auch für Nichtselbstständige (d.h. Arbeitnehmer) in gleicher Weise abschließbar. Die ARB 94 haben hier eine Trennung vorgenommen. So sind Versicherungen nach § 23 ARB 2010 nur für Selbstständige vorgesehen. Der Grund für die Trennung liegt im ...mehr

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§ 11 Die Formen des Versich... / G. § 25 ARB 2010 - Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbstständige (Arbeitnehmer)

Rz. 47 12 Versicherungsnehmer 13 Drei Monate Wartezeit Rz. 48 Voraussetzung für den Abschluss einer Versicherung nach § 25 ARB 2010 ist, dass weder der Versicherungsnehmer noch sein ehelicher oder nichtehelicher Lebenspartner einer selbstständigen Tätigkeit nachgeht. Eine Ausnahme bilden nur selbstständige Tätigkeiten mit einem Gesamtjahresumsatz von unter 6.000 EUR. Ansonsten...mehr

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§ 11 Die Formen des Versich... / I. § 27 ARB 2010 - Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz

Rz. 64 Der Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz nach § 27 ARB 2010 stellt den umfangreichsten Versicherungsschutz für eine bestimmte Berufsgruppe dar, der sowohl den privaten wie auch den beruflichen Bereich des selbstständigen Landwirts als auch den Verkehrsbereich abdeckt. 15 Versicherungsnehmer 16 Drei Monate Wartezeit Rz. 65 Abschließbar ist diese Rechtsschutzversiche...mehr

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§ 11 Die Formen des Versich... / B. § 21 Abs. 1 ARB 2010 - Verkehrs-Rechtsschutz

Rz. 8 1 VN = Versicherungsnehmer 2 Drei Monate Wartezeit Rz. 9 Versichert sind im Verkehrs-Rechtsschutz der Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als: Eigentümer oder Halter jedes bei Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer auf ihn zugelassenen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Kraftfahrzeugs zu Lande. Das amtliche Kennzeichen wird ...mehr

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§ 11 Die Formen des Versich... / D. § 22 ARB 2010 - Fahrer-Rechtsschutz

Rz. 20 5 Versicherungsnehmer 6 Drei Monate Wartezeit Rz. 21 Im Fahrer-Rechtsschutz ist ausschließlich der im Versicherungsschein genannte Versicherungsnehmer als Teilnehmer im öffentlichen Verkehr versichert, und zwar in seiner Eigenschaft als Fahrer eines Motorfahrzeuges zu Lande, zu Wasser und in der Luft sowie Anhängers. Das vom Versicherungsnehmer benutzte Fahrzeug darf ihm...mehr

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§ 11 Die Formen des Versich... / J. § 28 ARB 2010 - Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige

Rz. 71 17 Versicherungsnehmer. 18 Drei Monate Wartezeit. Rz. 72 Der Versicherungsschutz des § 28 ARB 2010 bezieht sich auf: die im Versicherungsschein bezeichnete gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit des Versicherungsnehmers und den Versicherungsnehmer oder eine andere im Versicherungsschein genannte Person, hier auf den privaten Bereich und auf die Ausü...mehr

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§ 11 Die Formen des Versich... / H. § 26 ARB 2010 - Privat-, Berufs- und Verkehrs- Rechtsschutz für Nichtselbstständige (Arbeitnehmer)

Rz. 55 14 Drei Monate Wartezeit. Rz. 56 Die Rechtsschutzversicherung nach § 26 ARB 2010 ist die umfangreichste, die die Rechtsschutzversicherer für den Nichtselbstständigen, also den Arbeitnehmer anbieten. Sie ist eine Kombination aus dem Verkehrs-Rechtsschutz nach § 21 ARB 2010 und der Privat- und Berufs-Rechtsschutzversicherung nach § 25 ARB 2010. Die Versicherung nach § 26...mehr

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Instandhaltung: Schadensersatz bei Nichtausführung

Leitsatz Das Ermessen der Wohnungseigentümer, das gemeinschaftliche Eigentum zu erhalten, ist auf Null reduziert, wenn eine Erhaltung "zwingend" ist. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein Sondereigentum wegen fehlender Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums unbewohnbar geworden ist. Wird eine zwingend erforderliche Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums schuld...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.5 Rechtsfolge: Schadensersatz

Rn 6 Liegen die Anspruchsvoraussetzungen vor, ergibt sich ein gegen den Verwalter gerichteter Schadensersatzanspruch des Massegläubigers. Die Ersatzpflicht des Verwalters erstreckt sich auf das sog. negative Interesse.[28] § 61 gehört zu den Normen der Vertrauenshaftung, die sich vereinzelt auch in anderen allgemeinen Regelungen (vgl. § 122 Abs. 1 und § 179 Abs. 2 BGB) finde...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

1Kann eine Masseverbindlichkeit, die durch eine Rechtshandlung des Insolvenzverwalters begründet worden ist, aus der Insolvenzmasse nicht voll erfüllt werden, so ist der Verwalter dem Massegläubiger zum Schadensersatz verpflichtet. 2Dies gilt nicht, wenn der Verwalter bei der Begründung der Verbindlichkeit nicht erkennen konnte, daß die Masse voraussichtlich zur Erfüllung n...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) 1Ein Miet- oder Pachtverhältnis über einen unbeweglichen Gegenstand oder über Räume, das der Schuldner als Mieter oder Pächter eingegangen war, kann der Insolvenzverwalter ohne Rücksicht auf die vereinbarte Vertragsdauer oder einen vereinbarten Ausschluss des Rechts zur ordentlichen Kündigung kündigen; die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Monatsende, wenn nicht e...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) 1Der Insolvenzverwalter ist allen Beteiligten zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er schuldhaft die Pflichten verletzt, die ihm nach diesem Gesetz obliegen. 2Er hat für die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Insolvenzverwalters einzustehen. (2) Soweit er zur Erfüllung der ihm als Verwalter obliegenden Pflichten Angestellte des Schuldners im Rahmen ihrer bis...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6. Haftung des Sachwalters

Rn 17 Kann eine Masseverbindlichkeit, die mit Zustimmung des Sachwalters begründet worden ist, aus der Insolvenzmasse nicht voll erfüllt werden, so ist der Sachwalter dem Massegläubiger zum Schadensersatz gemäß Abs. 1 Satz 3, § 61 verpflichtet. Das gilt nach § 61 Satz 2 nur dann nicht, wenn der Sachwalter bei Begründung der Verbindlichkeit nicht erkennen konnte, dass die Mas...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6. Aufsatzliteratur

Rn 41 Adam, Die Klage des Treuhänders im RSB-Verfahren, ZinsO 2007, 198; Ahrens, Pfändung verschleierter Arbeitseinkommen: Aktuelle Rechtsprechung NJW-Spezial 2009, 53; Dahl, Das Mietverhältnis des Schuldners im Verbraucherinsolvenzverfahren, NZI 2000, 246; Hergenröder, Der Treuhänder im Spannungsfeld zwischen Gläubiger- und Schuldnerinteressen, ZVI 2005, 521; Looff, Die Haf...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2 Hinzuziehung eines Sachverständigen

Rn 32 Nach § 151 Abs. 2 Satz 3 ist es zulässig, dass sich der Insolvenzverwalter bei der Bewertung von Massegegenständigen eines Sachverständigen bedient. Dass es sich hierbei um die Ausnahme handeln sollte, zeigt bereits das Gesetz selbst, denn die Hinzuziehung ist auf "besonders schwierige" Wertermittlungen beschränkt. Außerdem muss der Insolvenzverwalter für das Verfahren...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Allgemeines

Rn 2 Im Rahmen der Eigenverwaltung besteht das Problem, dass sich bestimmte Ansprüche gegen dem Schuldner nahestehende Personen richten oder auf Handlungen beruhen, die diese Personen vorgenommen haben. Wenn solche Ansprüche geltend gemacht werden sollen, befindet sich der Schuldner in einem Interessenkonflikt, den die Insolvenzordnung dadurch löst, dass sie die Geltendmachu...mehr