Fachbeiträge & Kommentare zu Schadensersatz

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§ 12 Der Schadenersatz-Rechtsschutz – § 2a  ARB 2010

A. Der Schadenersatz-Rechtsschutz als Teil der Rechtsschutzformen der §§ 21–28 ARB 2010 Rz. 1 Der Schadenersatz-Rechtsschutz ist in den nachstehenden Formen der §§ 21–28 ARB 2010 enthalten. I. § 21 ARB 2010 – Verkehrs-Rechtsschutz Rz. 2 Der Versicherungsschutz – bezogen auf den Schadenersatz-Rechtsschutz – besteht für den Versicherungsnehmer als Eigentümer oder Halter eines auf...mehr

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§ 33 Möglicher Regress gegen die Rechtsschutzversicherung

A. Haftung bei Leistungsverzug I. Fälligkeit des Anspruches auf Bestätigung der Rechtsschutzdeckung Rz. 1 Der Anspruch auf Bestätigung des Versicherungsschutzes wird nach vollständiger Unterrichtung des Versicherers fällig, wenn dieser die Rechtsschutzdeckung nicht innerhalb angemessener Frist bestätigt. Angemessen dürfte eine Frist von 10 Tagen sein. Die früher angenommene Fr...mehr

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§ 12 Der Schadenersatz-Rech... / 2. Aufopferungsansprüche

Rz. 47 Auch hier handelt es sich nicht um einen Schadenersatzanspruch im Sinne des Schadenersatz-Rechtsschutzes, sondern um einen öffentlich-rechtlichen Entschädigungsanspruch für materielle Schäden an Leben, Gesundheit und Freiheit durch Eingriffe staatlicher Stellen.[18]mehr

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§ 12 Der Schadenersatz-Rech... / 6. Folgenbeseitigungsansprüche

Rz. 52 Öffentlich-rechtliche Folgenbeseitigungsansprüche sind ebenfalls vom Versicherungsschutz im Schadenersatz-Rechtsschutz ausgeschlossen. Hierunter fallen u.a. Ansprüche auf Beseitigung von Folgen aus einem aufgehobenen Verwaltungsakt oder eines fortdauernden rechtswidrigen hoheitlichen Handelns.[23]mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / ee) Fehlerhafter Regress

(1) Rechtsnachteile beim Versicherten Rz. 1620 Dem verletzten Versicherten drohen keine Rechtsnachteile für den Fall, dass der RVT wegen des Beitragsausfalles gegen den Ersatzpflichtigen nicht oder nur unzureichend vorgeht. Rz. 1621 Lässt der RVT den Regressanspruch gegenüber dem Haftpflichtigen verjähren (siehe dazu auch Rn 1571; § 14 Rn 107), berührt dieses nicht den Anspruc...mehr

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§ 12 Der Schadenersatz-Rech... / 5. Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen

Rz. 51 Entschädigungsansprüche nach dem StrEG sind keine Schadenersatzansprüche im Sinne des Schadenersatz-Rechtsschutzes, sondern als Entschädigung nach einer Aufopferung anzusehen. Versicherungsschutz für die Geltendmachung dieser Ansprüche besteht somit nicht.[20] Anderer Ansicht ist Stahl.[21] Er sieht in den Ansprüchen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafver...mehr

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§ 12 Der Schadenersatz-Rech... / I. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen

Rz. 22 Der Schadenersatz-Rechtsschutz umfasst die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Er besteht nicht auch für die Abwehr von Schadenersatzansprüchen (siehe Rn 24 ff.). Voraussetzung ist u.a., dass der Geschädigte von einem Anderen ernsthaft eine Leistung verlangt. Nicht ausreichend ist die Beauftragung eines Rechtsanwaltes mit dem Ziel z.B. den Unfallverursacher zu...mehr

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§ 12 Der Schadenersatz-Rech... / 4. Entschädigung von Opfern von Gewalttaten

Rz. 49 Ansprüche von Opfern von Gewalttaten nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten fallen, da es sich um öffentlich-rechtliche Entschädigungsansprüche handelt, nicht unter den Schadenersatz-Rechtsschutz im Sinne der ARB 2010. Rz. 50 Die meisten deutschen Rechtsschutzversicherungen bieten seit einiger Zeit den Rechtsschutz für Opfer von Gewalttaten an...mehr

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§ 12 Der Schadenersatz-Rech... / 1. Enteignung und enteignungsgleiche Eingriffe

Rz. 46 Nicht versichert im Schadenersatz-Rechtsschutz sind öffentlich-rechtliche Ansprüche wegen einer Enteignung oder eines enteignungsgleichen Eingriffs. Hierbei handelt es sich nicht um einen Schadenersatzanspruch, da der Schädiger keinen von ihm verursachten Schaden – ohne Gegenleistung von Seiten des Geschädigten – ungeschehen machen muss. Es soll nur die durch den Eing...mehr

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§ 12 Der Schadenersatz-Rech... / D. Die allgemeinen Risikoausschlüsse

Rz. 57 Auch wenn der geltend zu machende Schadenersatzanspruch unter den abgeschlossenen Versicherungsvertrag fällt, und ein Rechtsschutzfall in der Laufzeit des Rechtsschutzversicherungsvertrages eingetreten ist, muss noch geprüft werden, ob die allgemeinen Risikoausschlüsse des § 3 ARB 94/2010 eingreifen. Greift nämlich ein allgemeiner Risikoausschluss ein, besteht kein Re...mehr

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§ 12 Der Schadenersatz-Rech... / II. Die sonstigen allgemeinen Risikoausschlüsse

Rz. 60 Von besonderer Bedeutung im Schadenersatz-Rechtsschutz sind die unter § 3 Abs. 1a–c ARB 2010 geregelten Risikoausschlüsse, also insbesondere solche Ansprüche betreffend, die mit Kriegsereignissen, Streiks, nuklearen und genetischen Schäden und Bergbauschäden an Grundstücken und Gebäuden im Zusammenhang stehen. Siehe hierzu unter § 7 – Risikoausschlüsse (vgl. § 7 Rn 1 ...mehr

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§ 12 Der Schadenersatz-Rech... / III. § 23 ARB 2010 – Privat-Rechtsschutz für Selbstständige

Rz. 6 Versichert – im Hinblick auf den Schadenersatz-Rechtsschutz – sind der Versicherungsnehmer und sein ehelicher/eingetragener oder im Versicherungsschein genannter sonstiger Lebenspartner. Teilweise verzichten Rechtsschutzversicherer auf die Eintragung des sonstigen Lebenspartners im Versicherungsschein. Rz. 7 Einer oder beide müssen eine gewerbliche, freiberufliche oder ...mehr

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§ 12 Der Schadenersatz-Rech... / 3. Öffentlich-rechtliche Entschädigungsansprüche

Rz. 48 Eine Vielzahl von Entschädigungsansprüchen sind gesetzlich geregelt. Da es sich nicht um Schadenersatzansprüche im Sinne des Schadenersatz-Rechtsschutzes handelt, besteht für die Geltendmachung kein Rechtsschutz. Hierunter fallen u.a. folgende gesetzliche Bestimmungen:mehr

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§ 12 Der Schadenersatz-Rech... / I. § 21 ARB 2010 – Verkehrs-Rechtsschutz

Rz. 2 Der Versicherungsschutz – bezogen auf den Schadenersatz-Rechtsschutz – besteht für den Versicherungsnehmer als Eigentümer oder Halter eines auf ihn zugelassenen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungsschein versehenen oder als Mieter eines zum vorübergehenden Gebrauch als Selbstfahrer-Vermietfahrzeug angemieteten Motorfahrzeuges zu Lande sowie Anhänger. Die in der...mehr

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§ 12 Der Schadenersatz-Rech... / V. § 25 ARB 2010 – Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbstständige

Rz. 11 Versicherungsschutz – in Form des Schadenersatz-Rechtsschutzes – besteht für den Versicherungsnehmer und seinen ehelichen/eingetragenen oder im Versicherungsschein genannten sonstigen Lebenspartner, im privaten und beruflichen (nichtselbstständigen) Lebensbereich. Rz. 12 Weder der Versicherungsnehmer noch der Lebenspartner darf eine gewerbliche, freiberufliche oder son...mehr

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§ 12 Der Schadenersatz-Rech... / IV. Die versicherten Schadenersatzansprüche

Rz. 34 Versichert ist, sofern der Privat- oder der Berufs-Rechtsschutz versichert ist, jeder Schadenersatzanspruch aus privatem oder öffentlichem Recht. Dabei spielt die Art des verletzten Rechtsgutes keine Rolle. Und es ist nicht entscheidend, ob es sich um materielle Schäden handelt oder nicht. Versichert ist die Geltendmachung von deliktischen und quasideliktischen Schade...mehr

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§ 12 Der Schadenersatz-Rech... / 1. Verkehrsunfälle

Rz. 36 Die Fallgruppe mit den meisten Schäden stellen die Schadenersatzansprüche wegen Sach- und Körperschäden aus unverschuldeten Verkehrsunfällen nach § 7 StVG (gegen den Halter aus der Gefährdungshaftung) oder § 18 StVG (gegen den Fahrer aus vermutetem Verschulden). Verschulden – Vorsatz oder Fahrlässigkeit – ist nicht Voraussetzung eines Schadenersatzanspruches, sofern da...mehr

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§ 12 Der Schadenersatz-Rech... / 7. Weitere nicht versicherte Ansprüche

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§ 12 Der Schadenersatz-Rech... / IV. § 24 ARB 2010 – Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige, Rechtsschutz für Firmen und Vereine

Rz. 10 Versicherungsschutz besteht, soweit der Schadenersatz-Rechtsschutz betroffen ist:mehr

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§ 12 Der Schadenersatz-Rech... / 5. Prospekthaftung

Rz. 42 In den letzten Jahren ist es immer wieder zu Schadenersatzklagen gegen Aktiengesellschaften gekommen, weil die Käufer von Aktien der Auffassung waren, dass die Gesellschaft in ihrem Verkaufsprospekt falsche Angaben gemacht haben. Die Schadenersatzansprüche werden auf das Börsengesetz gestützt. Die Rechtsschutzversicherer haben vielfach den Rechtsschutz versagt, weil s...mehr

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§ 12 Der Schadenersatz-Rech... / II. § 22 ARB 2010 – Fahrer-Rechtsschutz

Rz. 4 Der Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer – bezogen auf den Schadenersatz-Rechtsschutz – bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr als Fahrer jedes fremden, nicht ihm gehörenden bzw. auf ihn zugelassenen Fahrzeuges zu Lande, zu Wasser und in der Luft, sowie als Teilnehmer am öffentlichen Verkehr, als Fahrgast in einem öffentlichen oder privaten Verkeh...mehr

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§ 12 Der Schadenersatz-Rech... / VI. § 26 ARB 2010 – Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige

Rz. 15 Versicherungsschutz – in Form des Schadenersatz-Rechtsschutzes – besteht für den Versicherungsnehmer und seinen ehelichen/eingetragenen oder im Versicherungsschein genannten sonstigen Lebenspartner im privaten und beruflichen (nichtselbstständigen) Lebensbereich. Rz. 16 Weder der Versicherungsnehmer noch der Lebenspartner darf eine gewerbliche, freiberufliche oder sons...mehr

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§ 12 Der Schadenersatz-Rech... / VIII. § 28 ARB 2010 – Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige

Rz. 21 Der Versicherungsschutz in Form des Schadenersatz-Rechtsschutzes besteht für:mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / A. Schadenersatz – Drittleistungsanspruch

Rz. 1 Haftungs- und Leistungsbeziehungen I. Schadenersatzpflichtiger und Drittleistungsträger 1. Einleitung Rz. 2 Leistungsbeziehungen: Schadenersatz – Drittleistung Rz. 3 Wird ein Unfallbeteiligter durch einen Unfall an seinem Körper verletzt oder gar getötet, richten sich die Ansprüche des Verletzten (bzw. seiner Hinterbliebenen) wegen der anlässlich des Unfalles erlittenen Sc...mehr

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§ 8 Der Rechtsschutzfall / I. Der Anspruch auf Rechtsschutz im Schadenersatz-Rechtsschutz gem. § 2 lit. a ARB 2010

1. Allgemeines Rz. 32 Beim Schadenersatz-Rechtsschutz ist gem. § 2 lit. a ARB 2010 das Kausalereignis maßgebend. Rz. 33 Die Definition orientiert am Folgeereignis oder am Kausalereignis kann vielfach wichtig sein und den Vorvertragseinwand begründen oder nicht. Diese Thematik gehört "sicherlich zu den Herzstücken einer Rechtsschutzstreitigkeit".[19] Rz. 34 Die maßgebende Regelu...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / h) Verbleibende Einbußen, unzureichender Regress

aa) Fallbeispiel Rz. 1577 Beispiel 4.17 (Der Fall ist simplifiziert.)[992] Für das Haftungsgeschehen, bei dem A verletzt wird, ist X (versichert beim Haftpflichtversicherer V) zu 100 % verantwortlich. A bezieht ab dem 55. Lebensjahr eine Voll-Erwerbsminderungsrente (VEM-Rente) der DRV i.H.v. 1.000 EUR. Mit Eintritt in die Regelaltersrente erhält AS dann eine Altersrente i.H.v. ...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / dd) Regress der Sozialversicherung nach § 110 SGB VII, § 640 RVO

(1) § 640 RVO Rz. 447 Das Angehörigenprivileg kam beim Regress des SVT nach § 640 RVO nicht zur Anwendung,[349] da ein Forderungsübergang von Ansprüchen des unmittelbar Verletzten nicht von Belang ist: Der Anspruch aus § 640 RVO ist originär und nicht abgeleitet. (2) § 110 SGB VII Rz. 448 Mit der Rechtsänderung in § 110 SGB X kommt dem Angehörigenprivileg (§ 116 VI SGB X) Bedeu...mehr

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§ 33 Möglicher Regress gege... / A. Haftung bei Leistungsverzug

I. Fälligkeit des Anspruches auf Bestätigung der Rechtsschutzdeckung Rz. 1 Der Anspruch auf Bestätigung des Versicherungsschutzes wird nach vollständiger Unterrichtung des Versicherers fällig, wenn dieser die Rechtsschutzdeckung nicht innerhalb angemessener Frist bestätigt. Angemessen dürfte eine Frist von 10 Tagen sein. Die früher angenommene Frist von 2 bis 3 Wochen dürfte ...mehr

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§ 3 Schadenersatz / 36. Urlaub

Rz. 310 Urlaub hat zwar grundsätzlich vermögenswerten Charakter,[374] gleichwohl ist bei unfallbedingtem Wegfall oder Verfall dieser Freizeit keine Entschädigung in Geld zu leisten.[375] Für den Fall des vertanen Urlaubs differenziert der BGH[376] zwischen einerseits dem Vertragsrecht, soweit die Urlaubsdurchführung Gegenstand des Vertrages ist (also dem Anwendungsfall des §...mehr

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§ 12 Der Schadenersatz-Rech... / 6. Einzelfälle versicherter Ansprüche

Rz. 44 Im Einzelnen ist u.a. die Geltendmachung folgender Schadenersatzansprüche versichert:mehr

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§ 12 Der Schadenersatz-Rech... / 3. Ehrkränkungen

Rz. 40 Versichert ist auch der Widerruf ehrkränkender Behauptungen im Sinne einer üblen Nachrede bzw. Verleumdung, und zwar gegenüber demjenigen, der die Behauptungen aufgestellt hat. Bei Gefahr der Wiederholung von falschen, die Ehre herabsetzenden Tatsachenbehauptungen ist nicht nur die Klage auf Widerruf versichert, sondern auch diejenige auf Unterlassen künftiger drohend...mehr

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§ 23 ARB 2012 / I. Der Schadenersatz-Rechtsschutz (Nr. 2.2.1 ARB 2012)

Rz. 25 Zitat 2.2.1 Schadenersatz-Rechtsschutz für die Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche. Solche Schadenersatzansprüche dürfen allerdings nicht auch auf einer Vertragsverletzung oder einer Verletzung eines dinglichen Rechts an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen (dingliche Rechte sind Rechte, die gegenüber jedermann wirken und von jedem respektiert werden m...mehr

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§ 12 Der Schadenersatz-Rech... / E. Der örtliche Geltungsbereich

Rz. 61 Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen besteht im Übrigen nur, wenn der Rechtsschutzfall im örtlichen Geltungsbereich der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung eingetreten ist. Der örtliche Geltungsbereich ist in § 6 ARB 2010 geregelt. Zum örtlichen Geltungsbereich gehören die Staaten Europas, die Anliegerstaaten des Mittelme...mehr

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§ 3 Schadenersatz

A. Rechtsverletzung I. Sachschaden 1. Gewinnausfall Rz. 1 Soweit der Unternehmer mit der ihm zur Verfügung stehenden, durch das Unfallgeschehen gebrauchsuntüchtig gewordenen Sache Einnahmen erzielen wollte, hat er Anspruch auf Ersatz seines Gewinnausfalls.[1] Rz. 2 Beim Verdienstausfall eines Selbstständigen hat dieser Anspruch auf Ersatz der anhand des Betriebsergebnisses konkr...mehr

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§ 7 Risikoausschlüsse / a) Schadenersatz-Rechtsschutz

Rz. 75 Nach § 3 Abs. 2 ARB 2010 besteht kein Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen zu den folgenden Tatbeständen, es sei denn, dass die Schadenersatzansprüche auf einer Vertragsverletzung beruhen. Rz. 76 Die Abwehr von außervertraglichen Schadenersatzansprüchen ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Zu beachten ist, dass in der Rechtsschutzversicherung ...mehr

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§ 12 Der Schadenersatz-Rech... / II. Die Abwehr von Schadenersatzansprüchen

Rz. 24 Die Abwehr von Schadenersatzansprüchen war im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung nie mitversichert. Erst seit der ARB 94 ist dies in § 3 Abs. 2a ARB 2010 als Risikoausschluss geregelt. Rz. 25 Anders war dies in den ARB 75. Hier bestand kein eigener Risikoausschluss. Dieser konnte nur aus dem Begriff "Geltendmachung" geschlossen werden, ...mehr

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§ 8 Der Rechtsschutzfall / 2. Der Rechtsschutzfall beim Schadenersatz-Rechtsschutz gem. § 2 lit. a ARB 2010, Einzelfälle

Rz. 37 Bei einem ärztlichen Kunstfehler ist nach der Kausalereignistheorie auf diesen und nicht auf den daraus resultierenden Körperschaden abzustellen.[23] Beispiel Ein Arzt verschreibt einem Patienten Sucht verursachende Medikamente. Es kommt zu Folgen, etwa weiterer Erkrankung. Bei Verschreibung Sucht verursachender Medikament ist Schadenereignis nach der Kausalereignistheo...mehr

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§ 12 Der Schadenersatz-Rech... / 2. Staatshaftung

Rz. 39 Ebenfalls versichert sind Schadenersatzansprüche aus der Verletzung öffentlich-rechtlicher Pflichten des Staates, der Kommunen und seiner Beamten wegen Amtspflichtverletzung nach § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG oder den einzelnen Länderverfassungen, wenn z.B. Beamte des Landes oder der Kommune betroffen sind. Hierzu gehören auch Amtspflichtverletzungen der Notare, z.B. we...mehr

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§ 3 Schadenersatz / I. Sachschaden

1. Gewinnausfall Rz. 1 Soweit der Unternehmer mit der ihm zur Verfügung stehenden, durch das Unfallgeschehen gebrauchsuntüchtig gewordenen Sache Einnahmen erzielen wollte, hat er Anspruch auf Ersatz seines Gewinnausfalls.[1] Rz. 2 Beim Verdienstausfall eines Selbstständigen hat dieser Anspruch auf Ersatz der anhand des Betriebsergebnisses konkret festzustellenden Gewinnminderu...mehr

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§ 3 Schadenersatz / A. Rechtsverletzung

I. Sachschaden 1. Gewinnausfall Rz. 1 Soweit der Unternehmer mit der ihm zur Verfügung stehenden, durch das Unfallgeschehen gebrauchsuntüchtig gewordenen Sache Einnahmen erzielen wollte, hat er Anspruch auf Ersatz seines Gewinnausfalls.[1] Rz. 2 Beim Verdienstausfall eines Selbstständigen hat dieser Anspruch auf Ersatz der anhand des Betriebsergebnisses konkret festzustellenden...mehr

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§ 3 Schadenersatz / e) Verletzte Mitarbeiter eines Unternehmens

Rz. 308 Arbeitgeber eines Verletzten oder Getöteten erleiden infolge des Fortfalls dessen Arbeitskraft zwar oft erhebliche wirtschaftliche Einbußen, können diese allerdings nur in eng umrissenem Rahmen (Regress entsprechend EFZG, eingeschränkt auch aus abgetretenem Recht) beim Schädiger einfordern. Rz. 309 Hierzu siehe auch Kapitel 5 (vgl. § 5 Rn 177 ff., § 5 Rn 186 ff.).mehr

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§ 3 Schadenersatz / III. Mittelbarer Schaden

Rz. 139 Zum Thema Burmann/Jahnke "Lohnfortzahlung und Regress des Arbeitgebers bei nicht bewiesener Verletzung des Arbeitnehmers" NZV 2013, 313; Burmann/Jahnke "(Kein) Ersatz von mittelbaren Schäden im Haftpflichtfall" NZV 2012, 11; Jahnke "Mittelbare Betroffenheit und Schadensersatzanspruch" r+s 2003, 89; Jahnke, Unfalltod und Schadenersatz, 2. Aufl. 2012, § 1 Rn 18 ff.; Pa...mehr

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§ 3 Schadenersatz / 32. Sozialabgaben, Fortfall oder Minderung

Rz. 291 Soweit ein Geschädigter geringere Sozialversicherungsabgaben wegen der Einkommensminderung abzuführen hat, kann er in Höhe dieser Beitragsdifferenz keine Ersatzansprüche stellen.[357] Denkbare Einbußen bei den Barleistungen der SVT (Krankengeld, Arbeitslosengeld, Erwerbsunfähigkeits- oder Altersrente) sind bei der konkreten Schadenabrechnung zu berücksichtigen; häufi...mehr

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§ 3 Schadenersatz / dd) Nasciturus

Rz. 76 Zum Thema Jahnke "Mittelbare Betroffenheit und Schadensersatzanspruch" r+s 2003, 89; Jahnke, Unfalltod und Schadenersatz, 2. Aufl. 2012, § 2 Rn 559 ff.; Jahnke/Thinesse-Wiehofsky, 1. Aufl. 2013, § 2 Rn 386 ff. (1) Verletzung des Nasciturus Rz. 77 Wird der Fötus selbst durch unmittelbare physische Einwirkung verletzt, ist der daraus entstehende Schaden zu ersetzen, wobei...mehr

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§ 12 Der Schadenersatz-Rech... / VII. § 27 ARB 2010 – Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz

Rz. 18 Der Versicherungsschutz besteht, soweit der Schadenersatz-Rechtsschutz betroffen ist, für den beruflichen Bereich des Versicherungsnehmers als Inhaber des im Versicherungsschein bezeichneten land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes, zudem besteht er für den privaten Bereich und für die Ausübung nichtselbstständiger Tätigkeiten. Zu den land- und forstwirtschaftlichen ...mehr

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§ 3 Schadenersatz / 30. Seelische Beeinträchtigung

Rz. 288 Psychische Beeinträchtigungen außerhalb der Schockschaden-Rechtsprechung[350] sind nicht zu ersetzen, sondern als Ausfluss des allgemeinen Lebensrisikos hinzunehmen.mehr

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§ 12 Der Schadenersatz-Rech... / H. Der Vermögensschaden-Rechtsschutz

Rz. 65 Der Vermögensschaden-Rechtsschutz stellt eine besondere Leistungsart im Rahmen der Spezial-Rechtsschutz-Bedingungen für Unternehmensleiter (USRB) dar. Diese Musterbedingungen wurden vom GDV bis heute nicht an das neue VVG 2010 angepasst. Ob diese Bedingungen dem neuen VVG angepasst werden ist nicht erkennbar. Sollten sie nicht angepasst werden, können sie in dieser For...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / I. Rechtsnorm

Rz. 657 § 86 I AMG – Umfang der Ersatzpflicht bei Tötung § 7 I ProdHaftG – Umfang der Ersatzpflicht bei Tötung § 10 I StVG – Umfang der Ersatzpflicht bei Tötung § 12 I UmweltHG – Umfang der Ersatzpflicht bei Tötung (1) 1Im Fall der Tötung ist der Schadensersatz durch Ersatz der Kosten einer versuchten Heilung sowie des Vermögensnachteils zu leisten, den der Getötete dadurch erl...mehr

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§ 3 Schadenersatz / a) Normativer Schaden

Rz. 158 Das nach der Differenzmethode rein rechnerisch gewonnene Ergebnis bedarf einer normativen, am Schutzzweck der Haftung sowie an Funktion und Ziel des Schadenersatzes ausgerichteten, Kontrolle (normativer Schadensbegriff [207]): Der Geschädigte soll im Wege des Schadenersatzes grundsätzlich nicht mehr erhalten als das, was er nach der materiellen Rechtslage verlangen ka...mehr

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§ 3 Schadenersatz / a) Außereheliche Gemeinschaft

Rz. 207 Zu Einzelheiten vgl. Kapitel 8 (siehe § 8 Rn 67 ff.).mehr