Rz. 52
Öffentlich-rechtliche Folgenbeseitigungsansprüche sind ebenfalls vom Versicherungsschutz im Schadenersatz-Rechtsschutz ausgeschlossen. Hierunter fallen u.a. Ansprüche auf Beseitigung von Folgen aus einem aufgehobenen Verwaltungsakt oder eines fortdauernden rechtswidrigen hoheitlichen Handelns.[23]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen