Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Höhe des Zwangs- oder Ordnungsgeldes

Rz. 66 Die Höhe eines im Rahmen der Verfahren nach §§ 888, 890 ZPO festgesetzten Zwangs- oder Ordnungsmittels ist für das Interesse nach wohl einhelliger Auffassung in der Regel ohne Bedeutung,[95] es sei denn, der Beschwerdeführer wendet sich ausschließlich gegen die Höhe des Zwangs- oder Ordnungsmittels.[96] Auch eine Strafandrohung im Urteil ist für den Gegenstandswert un...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Nach der BRAGO konnte lediglich der beigeordnete oder bestellte Anwalt die Bewilligung einer Pauschgebühr verlangen (jetzt: § 51; vormals § 99 BRAGO). Aufbauend auf dieser Vorschrift hat das RVG in § 42 eingeführt, dass auch der Wahlanwalt die Bewilligung einer Pauschgebühr beantragen kann. Rz. 2 Das Verfahren hinsichtlich der Bewilligung der Pauschgebühr für den Wahlan...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Schriftform

Rz. 14 Die Abrechnung der Vergütung muss schriftlich (§ 126 BGB) erfolgen.[9] Die Rechnung muss allerdings nicht auf einem gesonderten Rechnungsblatt erteilt werden. Sie kann vielmehr auch in ein Anschreiben gefasst oder an das Ende eines Anschreibens an den Mandanten gesetzt werden. Möglich ist auch die Erteilung einer Rechnung in einem gerichtlichen Schriftsatz im Honorarp...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gegenstandswert

Rz. 28 Für den Gegenstandswert gilt das Gleiche wie im selbstständigen Räumungsfristverfahren (vgl. Rdn 21). Das Gericht muss auch in verbundenen Verfahren für den Räumungsfristantrag auf Antrag gegebenenfalls einen Streitwert festsetzen. Dies ergibt sich allerdings nicht aus dem GKG, da nach dem Räumungsfristantrag keine gesonderten Gerichtsgebühren entstehen. Nach § 33 Abs...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Schifffahrtsrechtliches Verteilungsverfahren (Abs. 1)

Rz. 6 Vorb. 3.3.5 Abs. 1 sowie die Anm. in den insoweit in Betracht kommenden Nummern des VV enthalten eine Regelung über die Vergütung der Rechtsanwälte, die in einem solchen schifffahrtsrechtlichen Verteilungsverfahren nach der SVertO für einen Schuldner, Gläubiger oder daran beteiligten Dritten tätig werden. VV 3322 und 3323 enthalten sodann zusätzliche Gebührentatbeständ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Vereinbarungen bei Tätigkeiten in einer Beratungsstelle

Rz. 7 Eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass der Rechtsanwalt nach den VV 2501 ff. abrechnen kann, gilt nach S. 1, 2. Hs. dann, wennmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Regelungsgehalt

I. Vorgreiflichkeit der Streitwertvorschriften (Abs. 1 S. 1) 1. "Im gerichtlichen Verfahren" Rz. 5 Wird ein Rechtsanwalt in einem gerichtlichen Verfahren tätig, richtet sich der Gegenstandswert grundsätzlich nach den für die Gerichtsgebühren geltenden Vorschriften.[3] Der Anwalt wird immer "im gerichtlichen Verfahren" tätig, wenn er Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigter ist...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 1 Die Gebührentatbestände der VV 4301 regeln die Vergütung für:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Beiordnung im Wege der PKH/Verteidigerbestellung

Rz. 27 Gem. §§ 76 ff. FamFG, §§ 114 ff. ZPO kann dem Betroffenen in Freiheitsentziehungs- und Unterbringungssachen auf Antrag im Wege der Verfahrenskostenhilfe ein Rechtsanwalt beigeordnet werden.[27] Soweit in diesen Verfahren ein Rechtsanwalt im Wege der PKH beigeordnet wird, kann der Rechtsanwalt die Verfahrensgebühr aus der Staatskasse verlangen.[28] Eine Beiordnung im We...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (VV 6215)

Rz. 18 Nach § 17 Nr. 9 bilden das Revisionsverfahren und das Verfahren über die Beschwerde gegen ihre Nichtzulassung verschiedene Angelegenheiten. Nach VV 6215 erhält der Rechtsanwalt für seine Tätigkeit im Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in gerichtlichen Disziplinarverfahren oder berufsgerichtlichen Verfahren wegen Verletzung einer Berufs...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Anrechnung

Rz. 140 War der Verkehrsanwalt zuvor beratend tätig, so ist die Beratungsgebühr nach § 34 Abs. 2 auf die Verkehrsanwaltsgebühr anzurechnen, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Hatte der Verkehrsanwalt außergerichtlich eine Geschäftsgebühr nach VV 2300 oder VV 2303 verdient, so ist diese nach VV Vorb. 3 Abs. 4 auch auf die Verkehrsanwaltsgebühr nach VV 3400 anzurechnen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrages

Rz. 52 Der Wortlaut von Abs. 3 der Vorb. 2.3 stellt ausdrücklich klar, dass auch Tätigkeiten in der Vertragsgestaltung die Geschäftsgebühr auslösen. Dies gilt beispielsweise für das Entwerfen von Allgemeinen Geschäfts- oder Lieferbedingungen, wo die Geschäftsgebühr einschlägig ist. Auch die Mitwirkung an Vertragsverhandlungen oder Gesellschaftsgründungen wird durch die Gesch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Vertretung durch BGH-Anwalt

Rz. 19 Lässt sich eine Partei im Verfahren der Rechtsbeschwerde durch einen am BGH zugelassenen Anwalt vertreten, erhöht sich die Verfahrensgebühr der VV 3506 gem. VV 3508 auf 2,3 – vorbehaltlich einer Ermäßigung nach VV 3507 (siehe Rdn 28). Rz. 20 Eine (gesonderte) Gebühr nach VV3506 entsteht jedoch nicht, wenn ein Berufungsurteil mit der Revision und hilfsweise wegen dessel...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Mehrere Einzeltätigkeiten (Anm. Abs. 2)

Rz. 8 Die Gebühr entsteht für jede einzelne Tätigkeit gesondert, soweit nichts anderes bestimmt ist. § 15 bleibt unberührt (Anm. Abs. 2). Auf die Ausführungen bei VV Vorb. 4.3 Rdn 25 ff. wird verwiesen. Für das Entstehen der Gebühr ist es nicht erforderlich, dass der Rechtsanwalt die Tätigkeit, mit der er beauftragt ist, vollendet (vgl. Anm. Abs. 2 S. 2, § 15 Abs. 4). VV 6500...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Entsprechende Anwendung der Vorschriften in Teil 3 Abschnitt 2 des Vergütungsverzeichnisses (Abs. 1 S. 1) 1. Allgemeines Rz. 7 Nach Abs. 1 S. 1 gelten in Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH die Vorschriften in VV Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 (also eines Revisionsverfahrens) entsprechend. Dies gilt aber nur dann, wenn die Vorschriften in VV Teil 3 auch im Ausgang...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Gegenstandsverschiedenheit

Rz. 32 Bei unterschiedlichen Gegenstandswerten können dem Rechtsanwalt noch Gebührenanteile verbleiben. Beispiel: Wie zuvor; der Gegner erhebt Einspruch wegen eines Teilbetrages von 3.000 EUR. I. Mahnverfahrenmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Verfahren über den Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde

Rz. 59 Wird das Verfahren während des Verfahrens über den Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde eingestellt (§ 80 Abs. 5 OWiG), gilt das gleiche wie bei Einstellung im Rechtsbeschwerdeverfahren. Nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 entsteht dann ebenfalls eine Zusätzliche Gebühr.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Abraten vom Einspruch

Rz. 94 Eine Zusätzliche Gebühr fällt nicht an, wenn der Verteidiger lediglich von der Einlegung eines Einspruchs abrät. Die Voraussetzungen einer Analogie liegen mangels Regelungslücke nicht vor. Der Gesetzgeber hat ausdrücklich angeordnet, dass die Gebühr dann entsteht, wenn der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zurückgenommen wird, nicht aber bei jedweder auf die Förderu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Angelegenheit (§ 19 Abs. 2 Nr. 4)

Rz. 133 Gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 4 bildet die Anzeige der Absicht, die Zwangsvollstreckung gegen eine juristische Person des öffentlichen Rechts zu betreiben, im Verhältnis zu anderen Vollstreckungsmaßnahmen keine besondere Angelegenheit. Auch die Zwangsvollstreckung nur vorbereitende Tätigkeiten können bereits die Gebühr nach VV 3309 auslösen. Dazu zählt bei einer Vollstreckung...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Anfertigung oder Unterzeichnung einer Schrift zur Beantwortung einer von dem Staatsanwalt, dem Privatkläger oder Nebenkläger eingelegten Berufung (Nr. 2, 2. Alt.)

Rz. 6 Legt nicht der Angeklagte selbst, sondern die Staatsanwaltschaft, der Nebenkläger oder Privatkläger oder ein anderer Beteiligter (VV Vorb. 4 Abs. 1) Rechtsmittel ein und ist der Anwalt dann damit beauftragt, hierzu Stellung zu nehmen, also die Berufungsbegründung zu beantworten und hierauf zu erwidern, erhält er ebenfalls eine Gebühr nach Nr. 2. Auch hier ist nur erfor...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

Rz. 6 Die VV 3506 ff. sind auf alle Beschwerdeverfahren gegen die Nichtzulassung der Revision anzuwenden, soweit nach Wertgebühren abzurechnen ist:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Verfahren auf Zulassung der Rechtsbeschwerde

Rz. 69 Ist die Rechtsbeschwerde nicht bereits kraft Gesetzes zulässig und ist sie auch nicht zugelassen worden, so kann ein Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gestellt werden (§ 87k IRG). Da der Antrag auf Zulassung und ein eventuell durchzuführendes Rechtsmittelverfahren nach § 16 Nr. 11 als eine Angelegenheit gelten, entstehen durch den Antrag auf Zulassung bereits ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Erstattungsfragen

Rz. 9 Wegen der Bestimmung der Betragsrahmengebühr wird auf die grundlegenden Ausführungen bei §§ 3, 14 verwiesen (siehe § 3 Rdn 114 ff., § 14 Rdn 23 ff.). Rz. 10 Zu weiteren Erstattungsfragen betreffend sozialrechtliche Angelegenheiten, in denen das GKG nicht anwendbar ist, wird auf die grundlegenden Ausführungen zu Erstattungsfragen bei § 3 verwiesen (siehe § 3 Rdn 114 ff.).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Behörden- und Gerichtsakten

Rz. 247 In Strafsachen wird es im Regelfall um die Erstattung der Dokumentenpauschale nach Nr. 1 Buchst. a für Kopien oder Ausdrucke aus Behörden- oder Gerichtsakten gehen. Diese ist erstattungsfähig, soweit ihre Herstellung zur sachgemäßen Bearbeitung der Strafsache geboten war (vgl. zum Aktenauszug für den Verteidiger Rdn 74 ff., zum Aktendoppel für den Mandanten Rdn 95 f....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Zusatzgebühr für mehr als fünf und bis acht Stunden Hauptverhandlung (VV 6213)

Rz. 4 Nach VV 6213 erhält der gerichtlich bestellte Rechtsanwalt zusätzlich zur Terminsgebühr nach VV 6212 eine Zusatzgebühr, wenn er mehr als fünf und bis acht Stunden an der Hauptverhandlung oder einer mündlichen Verhandlung teilnimmt. Der Zuschlag beträgt in diesem Fall 50 % der Terminsgebühr nach VV 6212. VV 6213 ist auf den gerichtlich bestellten oder beigeordneten Rech...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 156 Durch das 2. KostRMoG ist die Dokumentenpauschale für die Übermittlung elektronischer Dokumente ab 1.8.2013 von 2,50 EUR auf 1,50 EUR pro übermittelter Datei ermäßigt worden. Diese auch für die Gerichtskostengesetze geltende Senkung (GNotKG-KostVerz. 31000, GKG-KostVerz. 9000, FamGKG-KostVerz. 2000) soll bei den Gerichtskosten einen Anreiz schaffen, verstärkt von der...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Mehrere Privat- oder Nebenkläger

Rz. 45 Bei der Vertretung mehrerer Privat- oder Nebenkläger in demselben gerichtlichen Verfahren liegt stets dieselbe gebührenrechtliche Angelegenheit vor. Denn ein Strafverfahren bildet dieselbe Angelegenheit i.S.v. §§ 7 Abs. 1, 15 Abs. 2.[143] Auch die Vertretung mehrerer Nebenkläger in demselben Adhäsionsverfahren betrifft wegen §§ 7 Abs. 1, 15 Abs. 2 stets dieselbe gebüh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / G. Beschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen nach Nr. 1 (Abs. 4 Nr. 2, 2. Var.)

Rz. 12 Ebenfalls nach VV Teil 3, also nach den §§ 18 Abs. 1 Nr. 3, 16 Nr. 10, VV 3500 richtet sich die Vergütung in einem Verfahren über eine Beschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung nach Nr. 1. Rz. 13 Da eine gerichtliche Entscheidung über den Kostenansatz nach §§ 108 Abs. 1 Nr. 1 und 3, 62 Abs. 2 OWiG unanfechtbar ist (§ 62 Abs. 2 S. 2 OWiG), hat VV Vorb. 4 Abs. 5 Nr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Anrechnung

Rz. 32 War der Rechtsanwalt zunächst außergerichtlich beauftragt und später in der Zwangsversteigerung tätig, muss die hierfür außergerichtlich entstandene Geschäftsgebühr gemäß VV 2300 auf die Verfahrensgebühr für das Versteigerungsverfahren nach Anm. Nr. 1 zu VV 3311 hälftig angerechnet werden (vgl. VV Vorb. 3 Abs. 4 S. 1). Eine weitere Anrechnung auch auf die weitere Verf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Vertretung der Antragsteller

Rz. 217 Vertritt der Rechtsanwalt im Verfahren nach dem SpruchG mehrere Antragsteller, richtet sich der Geschäftswert im gerichtlichen Verfahren nach § 61 GNotKG i.V.m. § 74 GNotKG. Rz. 218 Nach § 61 GNotKG bestimmt sich der Geschäftswert nach den Anträgen des Rechtsmittelführers (§ 61 Abs. 1 S. 1 GNotKG). Endet das Verfahren, ohne dass solche Anträge eingereicht werden, oder...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Fälligkeit und Form der Abrechnung

Rz. 53 Fällig werden die Reisekosten erst zusammen mit der übrigen Vergütung unter den Voraussetzungen des § 8 Abs. 1. Zuvor kann allerdings ein angemessener Vorschuss nach § 9 verlangt werden. Diese Vorschrift gilt auch für Auslagen. Rz. 54 Für die Abrechnung der Reisekosten ist § 10 zu beachten. Auch dieser Teil der Vergütung (§ 1 Abs. 1), kann nur aufgrund einer formell or...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Gebührenrechtliche Angelegenheit

Rz. 14 Bei der Verfahrensgebühr handelt es sich um eine Pauschgebühr.[10] Dies bedeutet zum einen, dass mit der jeweiligen Gebühr die gesamte Tätigkeit des Anwalts in derselben Vollstreckungsangelegenheit abgegolten ist (§ 15 Abs. 1),[11] soweit hierfür nicht die Terminsgebühr VV 3310 entsteht. Was unter dem Begriff "derselben Vollstreckungsangelegenheit" zu verstehen ist, e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Einstweilige Anordnung

Rz. 68 Wenn der Rechtsanwalt sowohl im Verfahren auf einstweilige Anordnung über die Verlängerung der vorläufigen Unterbringung als auch im Hauptsacheverfahren tätig wird, wird er in verschiedenen gebührenrechtlichen Angelegenheiten tätig. Beide Verfahren bilden nach § 17 Nr. 4 Buchst. b verschiedene Angelegenheiten. Es entstehen daher gesonderte Gebühren nach VV 6300 ff. Im...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Pauschgebühr (§§ 42, 51)

Rz. 4 Anzuwenden sind auch die Vorschriften über die Bewilligung einer Pauschgebühr. Sofern der Gebührenrahmen für den Wahlanwalt nicht ausreicht, um seine Tätigkeit angemessen zu vergüten, kann er nach § 42 eine Pauschgebühr beantragen. Der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Anwalt hat die gleiche Möglichkeit nach § 51. Zuständig ist in beiden Fällen das OLG, in dessen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Kopien aus der Gerichts- oder Behördenakte zur Unterrichtung des Auftraggebers

Rz. 141 Kopien aus Behörden- und Gerichtsakten lösen die Dokumentenpauschale nach Nr. 1 Buchst. a aus, soweit deren Herstellung zur sachgemäßen Bearbeitung der Rechtssache geboten war. Fertigt der Rechtsanwalt nicht nur für sich, sondern auch zur Unterrichtung seines Mandanten Kopien aus der Strafakte (doppelter Aktenauszug), ist die Entstehung und Erstattungsfähigkeit der D...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Grundgebühr (VV 5100)

Rz. 4 Auch im Rechtsbeschwerdeverfahren kann zunächst die Grundgebühr nach VV 5100 entstehen. Rz. 5 Ist der Verteidiger in einem vorangegangenen Verfahrensabschnitt allerdings bereits tätig gewesen und hat dort die Grundgebühr verdient, kann er diese Gebühr nicht nochmals verdienen (Anm. Abs. 1 zu VV 5100). Rz. 6 Soweit er dagegen erstmals im Rechtsbeschwerdeverfahren beauftra...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Fehlende Regelung

Rz. 58 Fehlen in einer Vergütungsvereinbarung Regelungen zu den Auslagen, gelten diese im Zweifel als durch die vereinbarte Vergütung abgegolten.[58] Dies gilt insbesondere bei Zeit- und Pauschalvereinbarungen. In diesen Fällen muss unbedingt eine Vereinbarung zu den Reisekosten getroffen werden, und wenn auch nur vereinbart wird, dass sich die Reisekosten nach den gesetzlic...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Kombination VV 3200 Anm. Abs. 1 Nr. 1/Anm. Abs. 1 Nr. 2, 1. Alt.

Rz. 39 Beispiel: Der Anwalt wird beauftragt, gegen die erstinstanzliche Verurteilung zur Zahlung von 15.000 EUR Berufung einzulegen. Bevor dies geschieht, wird der Auftrag teilweise zurückgenommen. Die Berufung soll nur über 12.000 EUR durchgeführt werden. Im Termin zur mündlichen Verhandlung verhandeln die Parteien über die Klageforderung und weitergehende anhängige 3.000 ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Kostenerstattung

Rz. 14 Die Kostenerstattung richtet sich in Beschwerdeverfahren vor dem BPatG nach § 80 PatG, § 71 MarkenG, § 18 Abs. 2 S. 1 GebrMG, § 23 Abs. 4 S. 5 DesignG, §§ 34, 36 SortenSchG (Billigkeitsentscheidung). Dabei ist zunächst festzustellen, wer nach den Regeln der ZPO die Kosten zu tragen hätte; sodann ist zu prüfen, ob die Billigkeit eine andere Entscheidung erfordert. Im R...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Unterbringungssachen nach § 312 FamFG

Rz. 14 Darüber hinaus sind die VV 6300 ff. anwendbar in Verfahren nach § 312 FamFG, also in Unterbringungssachen.[12] § 312 FamFG definiert, was Unterbringungssachen sind, nämlich Verfahren, diemehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Rücknahme

Rz. 77 Der Verteidiger erhält nach Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 3 auch dann eine Zusätzliche Gebühr, wenn er an der Rücknahme des Einspruchs gegen einen Strafbefehl mitgewirkt hat. Rz. 78 Nicht ausreichend ist das Abraten, einen Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen.[89] Insoweit besteht auch keine Regelungslücke, die zu einer analogen Anwendung führen könnte. Rz. 79 Eine Teilrüc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Erinnerungsverfahren

Rz. 123 Wird der Antrag auf Erlass des Mahnbescheides aus anderen Gründen als denen des § 691 Abs. 3 S. 1 ZPO zurückgewiesen, ist diese Zurückweisung nach § 691 Abs. 3 S. 2 ZPO unanfechtbar. Möglich ist jedoch die Erinnerung, über die der Richter abschließend entscheidet, wenn der Rechtspfleger nicht abhilft.[84] Rz. 124 Das Erinnerungsverfahren stellt ebenso wie das Beschwer...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Kostenerstattung im Rechtsstreit

Rz. 39 Erhält der Rechtsanwalt die volle Geschäftsgebühr VV 2503 im Rahmen der Beratungshilfe aus der Staatskasse ausgezahlt und werden dem Rechtsanwalt für den Mandanten im anschließenden Rechtsstreit sämtliche Kosten einschließlich der Verfahrensgebühr von dem Gegner erstattet (§§ 91, 103 ff. ZPO), so ist der Anwalt verpflichtet, den anrechenbaren Betrag von 46,75 EUR even...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 13. Terminsgebühr nach Einspruch gegen ein Versäumnisurteil

Rz. 208 Nach Erlass eines Versäumnisurteils folgt das Einspruchsverfahren, in welchem zur Hauptsache verhandelt oder die Hauptsache im Termin erörtert werden kann. Gebührenrechtlich bilden jedoch das Verfahren um den Erlass des ersten Versäumnisurteils und das weitere Verfahren nach dem Einspruch dieselbe gebührenrechtliche Angelegenheit, so dass der Anwalt unter Beachtung v...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Nach VV 4124 erhält der Verteidiger auch im Berufungsverfahren zunächst einmal eine Verfahrensgebühr, die für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information entsteht (VV Vorb. 4 Abs. 2). Befindet sich der Angeklagte nicht auf freiem Fuß (VV Vorb. 4 Abs. 4), so entsteht gemäß VV 4125 ein erhöhter Gebührenrahmen. Rz. 2 Der Gebührenrahmen beläuft sich für den W...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Beistandsleistung im Verfahren zur gerichtlichen Erzwingung der Anklage nach § 172 Abs. 2 bis 4, § 173 Abs. 1 StPO (Nr. 5)

Rz. 24 Beschließt die Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens gemäß § 170 Abs. 2 StPO, so kann der verletzte Antragsteller gegen diesen Beschluss nach § 172 Abs. 1 StPO Beschwerde einlegen. Die Tätigkeit hinsichtlich dieser Beschwerde wird nach VV 4302 Nr. 1, Nr. 2 vergütet. Wird der Beschwerde nicht stattgegeben, so steht dem verletzten Antragsteller nunmehr die M...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Anwalt rät insgesamt ab – Rechtsmittel wird nicht eingelegt

Rz. 28 Erhält der Anwalt von vornherein den uneingeschränkten Rechtsmittelauftrag, rät danach vom Rechtsmittel ab und wird dieses auch nicht mehr eingelegt, dann entsteht nur die jeweilige Verfahrensgebühr, die sich gegebenenfalls wegen vorzeitiger Erledigung ermäßigt, sofern dies vorgesehen ist. Beispiel: Der Mandant ist zur Zahlung von 20.000 EUR verurteilt worden. Der Anw...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Beweislast

Rz. 134 Die Beweislast dafür, dass der Anwalt an der Einigung mitgewirkt hat, liegt immer bei ihm. Rz. 135 Die Beweislast dafür, dass die Mitwirkung des Anwalts ursächlich war, liegt nur grundsätzlich bei ihm. Steht seine Mitwirkung bei den Einigungsverhandlungen fest, wird die Ursächlichkeit für den Abschluss gesetzlich vermutet (Anm. Abs. 2).[146] Hier wechselt die Beweisla...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Verhaftungsauftrag und erneute Sachpfändung

Rz. 347 In der Praxis wird mit dem Verhaftungsauftrag nicht selten ein Auftrag zur erneuten Sachpfändung verbunden. Dadurch entsteht nur dann eine erneute Gebühr gemäß VV 3309 für die Sachpfändung, wenn entweder der Gläubiger konkrete Anhaltspunkte für einen zwischenzeitlichen Vermögenserwerb des Schuldners hat oder seit der vorherigen Sachpfändung eine gewisse Zeit verstric...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 62. Pfändung beweglicher Sachen

Rz. 279 Bei der Pfändung beweglicher Sachen stellen wegen des inneren Zusammenhanges eine Angelegenheit u.a. dar:[280]mehr