Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Vergütung im wieder aufgenommenen Verfahren

Rz. 59 Wird das Verfahren wiederaufgenommen, so gilt dieses Verfahren als neue Gebührenangelegenheit (§ 17 Nr. 13). Der Anwalt erhält hierfür die Gebühren der VV 4101 ff. erneut. Er kann diese Gebühren also insgesamt dreimal verdienen, nämlich im Ausgangsverfahren, im Wiederaufnahmeverfahren und in dem wieder aufgenommenen Verfahren. Eine Anrechnung der im Wiederaufnahmeverf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Anerkenntnis vor dem Sozialgericht (Anm. Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 76 Nach § 101 Abs. 2 SGG erledigt auch das angenommene Anerkenntnis des geltend gemachten Anspruchs im Umfang des Anerkenntnisses den Rechtsstreit in der Hauptsache. Für diesen Fall bestimmt Anm. Abs. 1 Nr. 3, dass der Rechtsanwalt auch im Fall der Beendigung des Verfahrens durch Anerkenntnis die volle Terminsgebühr erhält. Rz. 77 Allerdings muss es sich um ein Verfahren ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Mehrere Auftraggeber

Rz. 52 Vertritt der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit mehrere Auftraggeber, erhöht sich die Verfahrensgebühr je weiteren Auftraggeber um den Satz von 0,3 gemäß VV 1008. Aus der Formulierung in der Vorb. zu VV Teil 1 "Die Gebühren dieses Teils entstehen neben den in anderen Teilen bestimmten Gebühren" könnte man zu der Schlussfolgerung gelangen, dass die Erhöhung nach V...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 VV Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 regelt die Gebühren im Revisionsverfahren. Rz. 2 Ebenso wie die Gebühren des Berufungsverfahrens aus Teil 3 Abschnitt 2 für die in VV Vorb. 3.2.1 aufgeführten erstinstanzlichen Verfahren und Beschwerdeverfahren gelten, sind die Gebührenvorschriften für Revisionsverfahren nach VV Teil 3 Abschnitt 2 fürmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (3) Einstellung nach Aussetzung der Hauptverhandlung

Rz. 52 Problematisch sind jedoch die Fälle, in denen bereits eine Hauptverhandlung stattgefunden hat, die dann jedoch ausgesetzt werden musste und die an sich vorgesehene erneute Hauptverhandlung dann infolge Einstellung entbehrlich wird. Beispiel 1: Im ersten Hauptverhandlungstermin erscheint ein Zeuge nicht. Die Hauptverhandlung wird daher ausgesetzt und muss von neuem beg...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Hat das Gericht bei seiner Entscheidung den Anspruch der Partei auf Gewährung rechtlichen Gehörs in entscheidungserheblicher Weise verletzt und steht der durch die Entscheidung beschwerten Partei kein Rechtsmittel zu, etwa weil eine Berufung nach § 511 Abs. 2 ZPO nicht zulässig ist, kann sie Gehörsrüge erheben. Dem Gegner ist in diesem Verfahren Gelegenheit zur Stellun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Einlegung eines Rechtsmittels (Nr. 1)

Rz. 3 Nach Nr. 1 erhält der Anwalt die Gebühr nach VV 4302 für die Einlegung eines Rechtsmittels. Unter Einlegung eines Rechtsmittels ist die bloße Erklärung, dass das Rechtsmittel eingelegt werde, zu verstehen. Die Gebühr entsteht also auch dann, wenn keine Begründung eingereicht und auch kein konkreter Rechtsmittelantrag gestellt wird. Wird eine Berufung oder Revision glei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Verkleinerung von Kopien und Ausdrucken

Rz. 198 Weil es für die Höhe der Dokumentenpauschale auf die hergestellte Kopie und den hergestellten Ausdruck ankommt, kann die Frage aufgeworfen werden, ob der Rechtsanwalt aus Kostenersparnisgründen verpflichtet ist, technische Möglichkeiten zur Verringerung der Anzahl der hergestellten Kopien oder Ausdrucke zu nutzen (zu beidseitigen Kopien oder Ausdrucken vgl. Rdn 201)....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Zusätzliche Gebühr (VV 4141)

Rz. 36 Bei Abschluss einer Einigung im Privatklageverfahren fällt keine zusätzliche Gebühr nach VV 4141 an. Dies folgt aus dem neu eingefügten S. 2 zu Anm. Abs. 2 zu VV 4141, der regelt, dass die zusätzliche Gebühr nach VV 4141 und die Einigungsgebühr nach VV 4147 nicht zugleich entstehen können, sondern sich gegenseitig ausschließen. Rz. 37 Erledigt sich ein Privatklageverfa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Wertgebühren

Rz. 104 Bei der Ermittlung des unselbstständigen Erhöhungsbetrages, der auf die Verfahrens- oder Geschäftsgebühr aufgeschlagen wird (siehe Rdn 3 f.), gilt im Grundsatz die 30 %-Regelung für den zweiten und jeden weiteren Mandanten. Während jedoch die 30 % bei den Betragsrahmen- und Festgebühren weiterhin von der Ausgangsgebühr berechnet werden, indem einerseits der konkrete ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Trennung gemäß § 145 ZPO

Rz. 67 Nach § 145 Abs. 1 ZPO kann das Gericht anordnen, dass mehrere in einer Klage erhobene Ansprüche in getrennten Prozessen verhandelt werden. Gemäß § 145 Abs. 2 ZPO gilt das Gleiche, wenn von dem Beklagten eine Widerklage erhoben worden ist, die nicht in einem rechtlichen Zusammenhang mit der erhobenen Klage steht. Kommt es zu einer derartigen Trennung der Prozesse, so s...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gebühren

Rz. 141 Für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr mit einem Gebührensatz von 2,3 (VV 3208). Wird der Auftrag vorzeitig beendet, kann sich in den Rechtsmittelverfahren gegen Entscheidungen des BPatG die Verfahrensgebühr auf einen Gebührensatz von 1,8 (VV 3209 i.V.m. VV 3201) ermäßigen. Rz. 142 Für die Wahrnehmung eine...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / G. Vorgerichtliche Tätigkeit und Anrechnung auf die Gebühren der VV 4143, 4144

Rz. 58 Wird der Anwalt außergerichtlich beauftragt, die Ersatzansprüche des Geschädigten geltend zu machen, so ist zu differenzieren: Rz. 59 Hat der Anwalt nur den Auftrag, nach der zu erwartenden Anklageerhebung die Ansprüche gemäß § 403 StPO geltend zu machen, so richtet sich insoweit seine Vergütung nach VV 4143. Allerdings liegt lediglich ein bedingter Auftrag vor. Kommt ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 1 Die Gebührentatbestände der VV 4300 ff. regeln die Vergütung für Einzeltätigkeiten des Anwalts. Vergleichbar sind sie der Regelung der VV 3403, die für Einzeltätigkeiten innerhalb VV Teil 3 gilt. Bei den Gebühren nach VV 4300 ff. handelt es sich zum Teil um Einzelaktgebühren, wie etwa bei der Gebühr für die Einlegung der Berufung oder Revision (VV 4302 Nr. 1). Zum Teil...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. (Teil-)Abhilfe

Rz. 22 Umstritten ist, ob die Voraussetzungen eines Anerkenntnisses auch dann erfüllt sind, wenn die Erledigungserklärung des Beklagten einem Anerkenntnis gleichzusetzen ist. Dies sei nach einer Ansicht dann der Fall, wenn die mit dem Antrag verfolgte Forderung während des laufenden Rechtsstreits erfüllt wird und der Beklagte deshalb der Erledigung des Rechtsstreits zugestim...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Nach § 51 Abs. 1 S. 1 BRAO bedarf der der Anwalt für seine Zulassung einer Berufshaftpflichtversicherung. Diese muss auch weiterhin unterhalten werden. Anderenfalls wird die Zulassung widerrufen. Die Mindestversicherungssumme beträgt 250.000 EUR (§ 51 Abs. 4 S. 1 BRAO). Rz. 2 Die für diese Versicherung gezahlten Prämien sind grundsätzlich Allgemeine Geschäftskosten i.S....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Streitwerterhöhung im Nachverfahren

Rz. 382 Bei der Frage, ob sich Klageerweiterungen oder Widerklagen im Nachverfahren auf den Streitwert und damit auf die Verfahrensgebühr auswirken, ist zu differenzieren: Verlangt der Beklagte im Nachverfahren neben der Aufhebung des Vorbehaltsurteils und der Klageabweisung auch die Erstattung der Kosten des Urkundenprozesses oder die Rückzahlung des auf der Grundlage des Vo...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Kosten der Säumnis

Rz. 50 Nach § 344 ZPO sind, sofern das Versäumnisurteil in gesetzlicher Weise ergangen ist, die durch die Versäumnis veranlassten Kosten, soweit sie nicht durch einen unbegründeten Widerspruch des Gegners entstanden sind, der säumigen Partei auch dann aufzuerlegen, wenn infolge des Einspruchs eine abändernde Entscheidung erlassen wird. Diese Kostenentscheidung führt in der P...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Überblick

Rz. 50 Auch aus vereinnahmten Auslagen – im Gegensatz zu verauslagten Beträgen (siehe Rdn 61) – ist ebenfalls grundsätzlich Umsatzsteuer abzuführen[20] und zwar unabhängig davon, ob die Auslagen konkret (VV 7001) oder pauschal (VV 7002) berechnet werden. Auslagen sind selbst dann umsatzsteuerpflichtig, wenn sie nicht nach dem RVG, also nicht nach den VV 7000 ff. erhoben werd...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Eigenes Kraftfahrzeug (VV 7003)

Rz. 14 Die Kosten für die Benutzung des eigenen Kraftfahrzeugs sind stets zu erstatten (VV 7003). Der Anwalt kann grundsätzlich nicht darauf verwiesen werden, er hätte ein günstigeres Transportmittel benutzen müssen.[6] Nur dann, wenn die Benutzung des Kraftfahrzeugs missbräuchlich war, sind die Kosten zu kürzen, also wenn die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels deu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Zum Geltungsbereich der Vorschriften in VV Teil 6 Abschnitt 2, zur Abgrenzung von Disziplinarverfahren und berufsgerichtlichen Verfahren wegen Verletzung einer Berufspflicht zu diesen ähnlichen Verfahren und zur Anwendung der Vorschriften nach VV Teil 2 und 3 wird auf die grundlegenden Ausführungen zu VV Vorb. 6.2 verwiesen. Rz. 2 Vergleichbar den Regelungen in anderen ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Allgemeines

Rz. 1 Weist das erstinstanzliche Gericht den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder eines Arrestes ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zurück, so ist hiergegen die einfache Beschwerde gegeben (§§ 567 Abs. 1, 569 ZPO). Dieses Beschwerdeverfahren stellt eine eigene Angelegenheit dar (§ 17 Nr. 1, § 18 Abs. 1 Nr. 3). Rz. 2 Der Anwalt erhält für das Beschwerde...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Untätigkeitsklage

Rz. 25 Ob eine Erledigung durch Anerkenntnis nach § 101 Abs. 2 SGG im Rahmen einer Untätigkeitsklage eine "fiktive" Terminsgebühr anfallen lässt – wenn eine Untätigkeit der Behörde dadurch beendet wird, dass diese den beantragten (stattgebenden oder ablehnenden) Verwaltungsakt innerhalb der Frist nach § 88 Abs. 1 S. 3 SGG erlässt und sie einen zureichenden Grund für die vers...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Rechtliche Angelegenheiten

Rz. 3 Die Geschäftsgebühr nach VV 2503 kann in allen Angelegenheiten des § 2 Abs. 2 S. 1 BerHG entstehen, soweit Beratungshilfe für eine solche rechtliche Angelegenheit bewilligt ist. Beratungshilfe kann in allen rechtlichen Angelegenheiten, d.h. in allen Rechtsgebieten, bewilligt werden. Die umfassende Beschreibung ergibt, dass von der Beratungshilfe kein Rechtsgebiet ausge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / J. Erstreckung der Beiordnung

Rz. 67 Umstritten war zur BRAGO, ob die Beiordnung eines Pflichtverteidigers auch die Tätigkeit des Anwalts im Adhäsionsverfahren umfasst. Nach Auffassung des OLG Schleswig[35] bedurfte es einer zusätzlichen Beiordnung für das Adhäsionsverfahren nicht; der Pflichtverteidiger, der auch im Adhäsionsverfahren tätig wurde, erhielt danach stets die Gebühren nach § 89 BRAGO i.V.m....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verhältnismäßige Abrechnung (Anm. zu VV 7007, 2. Alt.)

Rz. 18 Ist eine konkrete Abrechnung nicht möglich, so ist verhältnismäßig abzurechnen (Anm. zu VV 7007, 2. Alt.). Es muss der Mehrbetrag ermittelt werden zwischen der Versicherungsprämie für Schäden bis 30 Mio. EUR und der Versicherungsprämie für Schäden in Höhe des versicherten Höchstbetrages. Dabei ist zu unterscheiden ob eine Grund- oder Anschlussversicherung abgeschlosse...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Mehrere gleichzeitig anhängige Anträge

Rz. 4 Haben mehrere Gläubiger gleichzeitig einen Antrag auf Versagung bzw. Widerruf der Restschuldbefreiung gestellt, so erhält der Rechtsanwalt die Gebühr nach VV 3321 nur einmal, auch wenn er unterschiedlich zu den jeweiligen Anträgen Stellung nimmt. Insoweit kommt es nach dem Gesetzeswortlaut nicht darauf an, ob er den Schuldner oder einen Gläubiger vertritt. Das ergibt s...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Konkrete Abrechnung (VV 7001)

Rz. 15 Wird die konkrete Abrechnung nach VV 7001 gewählt, so können alle erstattungsfähigen Entgelte abgerechnet werden, soweit sie bei Durchführung des Mandats entstanden sind und der Anwalt ihre Aufwendungen den Umständen nach für erforderlich halten durfte. Abgerechnet werden dürfen nur die konkreten tatsächlich angefallenen Kosten, also die konkreten Portokosten und die ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Umfang der zu erstattenden Entgelte

Rz. 6 Zu den vom Auftraggeber nach VV 7001, 7002 zu übernehmenden Entgelten für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen zählen zum einen die allgemeinen Portokosten für Briefe, Postkarten, Einschreiben, Rückscheine, förmliche Zustellungen, Päckchen und Pakete usw.[6] Darüber hinausgehende Kosten (z.B. für Expressgut-, Fracht- oder Funkbotenkosten) fallen nicht unter VV ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 14. Verfahrensgebühr nach Ende des Prozesses

Rz. 83 Die Verfahrensgebühr kann auch nach Abschluss des Rechtsstreits entstehen, wenn der beauftragte Anwalt entsprechend tätig wird. So fällt für den Prozessbevollmächtigten des Beklagten auch dann eine volle Verfahrensgebühr i.H.v. 1,3 gemäß VV 3100 an, wenn er erst nach Klagerücknahme einen Sachantrag oder einen Schriftsatz mit Sachvortrag bei Gericht einreicht, ihm aber...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Tatsächliche Zahlung der Beratungsgebühr

Rz. 23 Die Staatskasse kann sich indes auf eine Anrechnung unter anderem nur dann berufen, wenn der Anwalt eine den Anrechnungsbetrag erfassende tatsächliche Zahlung erhalten hat.[36] Dies gilt auch bei der Beratungshilfevergütung.[37] Hierbei kommt es nicht darauf an, ob diese tatsächliche Zahlung von dem Auftraggeber, einem Kostenerstattungsschuldner oder der Staatskasse he...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 12. Vermeidung der Privatklage im vorbereitenden Verfahren

Rz. 136 Während im gerichtlichen Privatklageverfahren eine Einstellung in Betracht kommt (§ 383 Abs. 2 S. 1 StPO) und damit Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 1 unmittelbar gilt, besteht diese Möglichkeit im vorbereitenden Verfahren nicht. Dies folgt aus der besonderen prozessualen Situation. Es liegt kein Offizialverfahren vor, das von der Staatsanwaltschaft betrieben wird; Herr des Verf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendungsbereich (Abs. 1)

Rz. 2 Nach Abs. 1 sind die Vorschriften von VV Teil 2 nur anzuwenden, soweit nicht die §§ 34 bis 36 etwas anderes bestimmen. Danach sind die Vorschriften von VV Teil 2 zunächst nicht anzuwenden für eine Tätigkeit als Berater, Gutachter oder Mediator. Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung) oder für eine Gutachtenerstellung, die nicht mit eine...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Allgemeines

Rz. 67 Nach § 84 Abs. 1 S. 1 VwGO und § 105 Abs. 1 S. 1 SGG kann das Gericht ohne mündliche Verhandlung durch Gerichtsbescheid entscheiden, wenn die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist und der Sachverhalt geklärt ist. Nach § 84 Abs. 1 S. 2 VwGO und § 105 Abs. 1 S. 2 SGG sind die Beteiligten vorher anzuhören. Der früher hier eben...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Verfahrensgebühr gemäß VV 3100 bei Widerspruch mit gleichzeitigem Klageabweisungsantrag

Rz. 16 Schwierigkeiten bereitet die Frage der Entstehung der vollen 1,3-Verfahrensgebühr für den Rechtsanwalt des Antragsgegners, sofern dieser den Widerspruch gegen den Mahnbescheid mit dem Verlangen auf Klageabweisung verbindet. Rz. 17 Die Beantwortung der Frage, ob der Rechtsanwalt des Widerspruchsführers, der mit Einlegung des Widerspruchs gleichzeitig einen Klageabweisun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Wohnungseigentümergemeinschaft

Rz. 26 Da die Wohnungseigentümergemeinschaft rechtsfähig ist,[18] soweit sie bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums am Rechtsverkehr teilnimmt, gilt es hierbei folgende Besonderheiten zu beachten: Ist der Rechtsanwalt vor der Anerkennung des Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft durch den BGH[19] durch die einzelnen Wohnungseigentümer persönlich ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Erstattungsfragen

Rz. 26 Die Kosten eines im Revisionsverfahren beauftragten Anwalts sind nach allgemeinen Grundsätzen erstattungsfähig. Rz. 27 Beauftragt der Revisionsbeklagte seinen bisherigen Prozessvertreter oder einen anderen nicht am BGH zugelassenen Rechtsanwalt mit seiner Vertretung im Revisionsverfahren, so sind nach der auch hier einschlägigen Rspr. zur Nichtzulassungsbeschwerde die ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Beschwerdeverfahren

Rz. 34 Lehnt der Rechtspfleger den Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids ab, ist hiergegen die sofortige Beschwerde gegeben. Diese stellt nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 eine besondere Angelegenheit dar, in der der Anwalt die Gebühren nach VV 3500 ff., also in der Regel eine weitere 0,5-Verfahrensgebühr nach VV 3500, erhält. Eine 0,5-Terminsgebühr nach VV 3513 ist zwar theore...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendungsbereich

Rz. 272 VV Vorb. 3.2.1 Nr. 4 entspricht dem früheren § 66a Abs. 2 BRAGO, den der Gesetzgeber zunächst als VV Vorb. 3.2.1 Nr. 7 in das RVG übernommen und durch das 2. KostRMoG in VV Vorb. 3.2.1 Nr. 4 eingestellt hat. Durch die Neufassung der VV Vorb. 3.2.2 wurde für Rechtsbeschwerdeverfahren zwar grundsätzlich eine höhere Vergütung erreicht und zwar nach VV Teil 3 Abschnitt 2...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Schreiben einfacher Art (VV 3404)

Rz. 33 Bei einem Schreiben einfacher Art entsteht die Gebühr nach VV 3403 nur zu 0,3 (VV 3404). Rz. 34 Ebenso wie die Vorschrift der VV 2302, die lediglich eine reduzierte Gebühr bei einem einfachen Schreiben gewährt, sieht jetzt auch VV 3404 vor, dass es auf den Auftrag ankommt. Der Gesetzgeber hat damit die Rechtsprechung des BGH in den Gebührentatbestand aufgenommen. Der f...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Vertragsprüfung

Rz. 53 Wenn der Anwalt auftragsgemäß lediglich einen ihm vorgelegten Vertrag bzw. Vertragsentwurf prüft, wird dies regelmäßig nur eine Beratung und keine Tätigkeit nach VV 2300 darstellen.[47] Dies gilt allerdings nur dann, wenn sich der Auftrag darauf beschränkt, lediglich über die rechtlichen Folgen des Vertragsschlusses zu informieren und ggf. zu prüfen, ob der Vertrag in...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Verfahrensgebühr trotz fehlender Postulationsfähigkeit

Rz. 31 Ob der Anwalt auch dann eine Verfahrensgebühr verdienen kann, wenn er vor dem entsprechenden Gericht nicht postulationsfähig ist, ist umstritten. Nach einer Ansicht[35] kann bei "sinnvoller Tätigkeit" des Anwalts das Fehlen der Postulationsfähigkeit unerheblich sein. Nach anderer Ansicht[36] wird die Postulationsfähigkeit für die Entstehung der Verfahrensgebühr unabhä...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anwendungsbereich

Rz. 12 Nach VV 4200 erhält der Verteidiger die Verfahrensgebühr für ein Verfahren übermehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XIV. Zurückverweisung in sozialgerichtlichen Verfahren

Rz. 347 Auch in sozialgerichtlichen Verfahren gilt sowohl Abs. 1 als auch VV Vorb. 3 Abs. 6. Eine Differenzierung zwischen Wert- und Betragsgebühren ist im Gegensatz zur BRAGO nicht mehr vorgesehen. Die Verfahrensgebühr wird in VV Teil 3 immer angerechnet. Rz. 348 Gegenüber der BRAGO hat das RVG hier erstmals eingeführt, dass Rahmengebühren aufeinander angerechnet werden. Die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Kein gegenseitiges Nachgeben erforderlich

Rz. 8 Ein gegenseitiges Nachgeben ist keine Voraussetzung für das Entstehen der Einigungsgebühr.[15] Auch der BGH hat ausdrücklich entschieden, dass ein gegenseitiges Nachgeben für die Einigungsgebühr nicht erforderlich ist.[16] Für die Einigungsgebühr kommt es damit nicht auf den Abschluss eines Vergleiches im Sinne von § 779 BGB an.[17] VV 1000 Anm. Abs. 1 S. 1 unterscheid...mehr

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AnwaltKommentar RVG

Rz. 1 VV Teil 2 war durch das 2. KostRMoG zum 1.8.2013 in erheblichem Maße umgestaltet worden. Ältere Rechtsprechung kann daher nur eingeschränkt verwertet werden. Rz. 2 Abschnitt 1 – Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels ist bis auf eine Anhebung der Rahmengebühren unberührt geblieben. Allerdings ist hier zu beachten, dass dieser Abschnitt bis zum 1.7.2016 noch Abs...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Ziel der Besprechung

Rz. 151 Nach der gesetzlichen Regelung in Abs. 3 S. 3 Nr. 2 muss die Besprechung auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichtet sein. Ein entsprechender Erfolg des Gesprächs ist nicht Voraussetzung für das Entstehen der Terminsgebühr. Auch wenn das Gespräch erfolglos bleibt, das Verfahren also fortgesetzt wird, ist durch diese Besprechung eine Terminsgebühr i.H....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Identität der Gegenstände (sachliche Identität)

Rz. 290 Die Erstattung der Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens richtet sich nach der Kostenentscheidung des Hauptsacheverfahrens,[348] allerdings nur, soweit die Parteien und die Gegenstände identisch sind.[349] Grundsätzlich gilt, dass der Gegenstand des selbstständigen Beweisverfahrens und der Gegenstand des Hauptsacheverfahrens identisch sein müssen, wobei es zur ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Erhöhung der Verfahrensgebühr/Verfahrensdifferenzgebühr

Rz. 179 Wird in einem Verfahren nach VV Teil 3 auch über nicht anhängige Gegenstände eine Einigung geschlossen, protokolliert oder wird dort nur über dort nicht anhängige Gegenstände erörtert oder verhandelt wird, entsteht aus dem Mehrwert wiederum eine Verfahrensgebühr. Rz. 180 In einigen Verfahren wird insoweit nicht differenziert, so dass die volle Verfahrensgebühr anfällt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Einigungsverhandlungen (Anm. Abs. 2)

Rz. 81 Führen die Parteien oder die Beteiligten in einem Termin auch Einigungsverhandlungen, die sich auf in diesem Verfahren nicht rechtshängige Ansprüche beziehen, so lassen sich aus der Regelung in Anm. Abs. 2 zwei verschiedene Rechtsfolgen ableiten: Zum einen wird klargestellt, dass auch die in diesem Verfahren nicht rechtshängigen Ansprüche bei der Berechnung der Termin...mehr