Rz. 6
Die VV 3506 ff. sind auf alle Beschwerdeverfahren gegen die Nichtzulassung der Revision anzuwenden, soweit nach Wertgebühren abzurechnen ist:
▪ | Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 ZPO auch i.V.m. § 522 Abs. 3 ZPO; |
▪ | Nichtzulassungsbeschwerde nach § 72a ArbGG;[1] die gegenteilige Entscheidung des AG Koblenz[2] ist auf die Erinnerung wieder aufgehoben worden;[3] |
▪ | Nichtzulassungsbeschwerde nach § 133 VwGO; |
▪ | Nichtzulassungsbeschwerde nach § 160a SGG, sofern nach Gegenstandswert abgerechnet wird (§ 3 Abs. 1 S. 2); |
▪ | Nichtzulassungsbeschwerde nach § 116 FGO. |
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