Rz. 6

Die VV 3506 ff. sind auf alle Beschwerdeverfahren gegen die Nichtzulassung der Revision anzuwenden, soweit nach Wertgebühren abzurechnen ist:

Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 ZPO auch i.V.m. § 522 Abs. 3 ZPO;
Nichtzulassungsbeschwerde nach § 72a ArbGG;[1] die gegenteilige Entscheidung des AG Koblenz[2] ist auf die Erinnerung wieder aufgehoben worden;[3]
Nichtzulassungsbeschwerde nach § 133 VwGO;
Nichtzulassungsbeschwerde nach § 160a SGG, sofern nach Gegenstandswert abgerechnet wird (§ 3 Abs. 1 S. 2);
Nichtzulassungsbeschwerde nach § 116 FGO.
[1] BAG AGS 2013, 98 = RVGreport 2012, 349; Hess. LAG AGS 2007, 612 m. Anm. N. Schneider = RVGreport 2006, 309 = AE 2007, 102.
[2] AG Koblenz AGS 2005, 261 m. abl. Anm. N. Schneider = RVGreport 2005, 106.
[3] AG Koblenz AGS 2005, 292 m. Anm. Mock.

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