Fachbeiträge & Kommentare zu Rücklage

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Ehegattenunterhalt / 4.2.2.2 Vermögensbildung

Der Unterhalt dient der Sicherung des Bedarfes, der auf der Basis der ehelichen Lebensverhältnisse (§ 1578 BGB) zu bestimmen ist. Dies umfasst die Finanzierung der Lebenshaltungskosten wie Miete, Kleidung, Nahrung, Freizeitaktivitäten, Urlaub etc. Der Unterhalt dient dagegen nicht der Vermögensbildung. Dementsprechend ist der Ehegattenunterhalt grundsätzlich nur aus den von ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1 Fallübersicht

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Ausweis der Kapitalanteile der Gesellschafter (Abs. 3)

Rz. 17 [Autor/Zitation] Schließlich sieht Abs. 3 ein Wahlrecht für Personenhandelsgesellschaften vor. Diese dürfen bei der Offenlegung die Kapitalanteile der Gesellschafter, die Rücklagen, einen Gewinnvortrag und einen Gewinn unter Abzug der nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Verlustanteile von Gesellschaftern, eines Verlustvortrags und eines Verlustes in einem Posten "E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / lcc) Die wesentlichen Bilanzposten mit Buchwertunterschieden

Rn. 911b Stand: EL 85 – ET: 11/2009 Aktive Latenzen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. ABC der Einlagen

Rn. 299 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Arbeitsleistung Die eigene Arbeitsleistung ist nicht einlagefähig, da sie weder WG darstellt noch dem StPfl für ihre Erhaltung (gemäß Aufteilungs- und Abzugsverbot des § 12 Nr 1 EStG) abziehbare Aufwendungen entstehen. Eine Aufwandseinlage (s Rn 280) ist insoweit unzulässig. Keine "eigene", sondern fremde Arbeitsleistung liegt vor bei im pri...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Die Anteile an der Übernehmerin treten an die Stelle der Anteile an der Übertragerin (§ 13 Abs 2 S 2 UmwStG)

Tz. 55 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Während für den Fall des § 13 Abs 1 UmwStG das frühere Konzept der Veräußerungs- und Anschaffungsfiktion weiter gilt (s Tz 21 ff), ist durch das SEStEG in § 13 Abs 2 S 2 UmwStG erstmals klar und umfassend die sog Infizierungs- oder Fußstapfentheorie ins Ges geschrieben worden. Wird ein Antrag nach § 13 Abs 2 S 1 UmwStG gestellt und werden di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Vermögensübergang von einer Kapitalgesellschaft auf eine Körperschaft, deren Leistungen bei den Empfängern nicht zu den Einnahmen iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG gehören (Abs 5)

Tz. 85 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Nach § 12 Abs 5 S 1 UmwStG gilt bei einem Vermögensübergang von einer Kö in den nicht stpfl oder st-befreiten Bereich der übernehmenden Kö das in der St-Bil (der übertragenden Kö) ausgewiesene EK abz des Bestands des stlichen Einlagekontos nach Anwendung des § 29 Abs 1 KStG als Bezug (der übernehmenden Kö) iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG. § 12 Abs ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Runge, Leasing im Steuerrecht des letzten Jahrzehnts, DB 1990, 959; Gabele/Kroll, Grundlagen des Immobilien-Leasing, DB 1991, 241; Sobotka, Der neue Teilamortisationserlass im Immobilien-Leasing, BB 1992, 827; Körner/Weiken, Wirtschaftliches Eigentum nach § 5 Abs 1 S 1 EStG, BB 1992, 1033; Buhl, Finanzierungsleasing und wirtschaftliches Eigentum, BB 1992, 1755; Zahn, Risiko des L...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1 Allgemeines

Tz. 39 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Bei der übernehmenden Pers-Ges oder natürlichen Person ergibt sich durch den Vermögensübergang infolge der Verschmelzung zwangsläufig ein bilanzieller Übernahmegewinn oder -verlust, soweit die Übernehmerin an der Überträgerin beteiligt ist. Dieser ergibt sich im Regelfall aus der Differenz zwischen dem übergehenden Vermögen und der untergehe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3 Schema zur Ermittlung des Übernahmegewinns/-verlusts

Tz. 43 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 § 4 UmwStG definiert in seinen Abs 4 und 5 den Übernahmegewinn/-verlust in zwei Stufen.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.3.2 Buchwert der Anteile

Tz. 49 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Nach § 1 Abs 5 Nr 4 UmwStG ist der Bw (der Beteiligung) der Wert, mit dem die Anteile nach den stlichen Gewinnermittlungsvorschriften in einer auf den stlichen Übertragungsstichtag aufzustellenden St-Bil anzusetzen sind oder anzusetzen wären. Das ist uE auch der maßgebende Wert nach § 4 Abs 4 S 1 UmwStG, auch wenn dieser nicht ausdrücklich v...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 2 [Autor/Zitation] Der Eigenkapitalausweis der eingetragenen Genossenschaft weist deutliche Unterschiede gegenüber dem Ausweis des Eigenkapitals bei AG und GmbH auf. Für das Verständnis der diversen Regelungen sind folgende Begriffe von Bedeutung: Der Geschäftsanteil iSd. § 7 Nr. 1 GenG ist der Betrag, bis zu welchem sich die einzelnen Mitglieder mit Einlagen beteiligen kö...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.7 Verweis auf § 7 UmwStG

Tz. 15 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die Regelung des § 7 UmwStG ist durch das SEStEG auf alle AE ausgedehnt worden. Dh, § 7 UmwStG ist sowohl auf die AE anzuwenden, für die ein Übernahmegewinn/-verlust zu ermitteln ist, als auch auf die AE, für die ein Übernahmeergebnis nicht zu ermitteln ist. Wegen Einzelheiten s § 7 UmwStG Tz 1 ff. Tz. 16 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 In den Fäl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Allgemeines

Tz. 4 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Nachstehend werden in tabellarischer Form die Auswirkungen bei Umw dargestellt, und zwar getrennt danach, ob eine Ausl-Berührung vorliegt oder nicht. Dabei kann sich der Ausl-Bezug dadurch ergeben, dass übertragender Rechtsträger eine Ausl-Ges und übernehmender Rechtsträger eine Inl-Ges ist (grenzüberschreitende Hereinverschmelzung); übertragen...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.7.1 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind in die Unterhaltsberechnung grundsätzlich einzubeziehen. Sie werden durch eine Überschussrechnung ermittelt. Vielfach falsch behandelt wird in der Praxis die Frage, inwieweit in diesem Zusammenhang Ausgaben unterhaltsrechtlich zu berücksichtigen sind. Oftmals werden einfach die in den Einkommensteuerbescheiden ausgewiesenen Gewinn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Anwendung bei PersGes

Rn. 1658 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Beschränkung des Abzugs der betrieblichen Schuldzinsen führt bei PersGes bzw Mitunternehmerschaften auch in der geänderten Fassung zu einer Reihe offener Fragen und wirft hinsichtlich der Anwendung nicht unerhebliche Probleme auf. Nach dem Gesetzeswortlaut muss für die Ermittlung etwaiger Überentnahmen von der StB der PersGes ausgegang...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Berücksichtigung eines Übernahmegewinns/-verlusts (§ 18 Abs 2 S 1 UmwStG)

Tz. 26 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Nach dem unveränderten Wortlaut des § 18 Abs 2 S 1 UmwStG ist ein Übernahmegewinn/-verlust bei der GewSt nicht zu erfassen. Nach Auff des BFH handelt es sich hierbei um eine sachliche Befreiungsvorschrift (s Beschl des BFH v 09.01.2009, BStBl II 2011, 393 Rn 17 und s Urt des BFH v 05.11.2015, BStBl II 2016, 420 Rn 63). § 18 Abs 2 S 1 UmwStG r...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 14.2.4.2 Anteile, bei deren Veräußerung ein Verlust nach § 17 Abs 2 S 6 EStG nicht zu berücksichtigen ist (§ 4 Abs 6 S 6 Hs 1 UmwStG)

Tz. 145 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Nach § 4 Abs 6 S 6 Hs 1 UmwStG ist ein Übernahmeverlust – abw von § 4 Abs 6 S 4 und 5 UmwStG – nicht (dh auch nicht iHd voll/zu 60 % stpfl Bezüge iSd § 7 UmwStG) zu berücksichtigen, soweit bei (einer unterstellten) Veräußerung der Anteile ein dabei entstehender Verlust nach § 17 Abs 2 S 6 EStG nicht zu berücksichtigen wäre. Bisher enthielt §...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Vorschriften, die mittelbar den Umfang der Abschlussprüfung beeinflussen können

Rz. 175 [Autor/Zitation] Der Gewinnverwendungsvorschlag der Geschäftsführung oder des Vorstands ist als solcher kein Bestandteil des JA oder des Lageberichts und unterliegt somit nicht der Prüfung durch den Abschlussprüfer. Der Gewinnverwendungsbeschluss der Gesellschafter-/Hauptversammlung (§ 29 Abs. 2 GmbHG; § 174 AktG) unterliegt als solcher ebenfalls nicht der Prüfung dur...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Vorschlag für die Ergebnisverwendung (Abs. 1b Satz 2)

Rz. 132 [Autor/Zitation] Für den Fall, dass der JA nicht unter Berücksichtigung der vollständigen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt wird, und der JA daher nur einen Entwurf für den Ergebnisverwendungsbeschluss enthalten kann, sieht Satz 2 vor, dass der gefasste Ergebnisverwendungsbeschluss nach seinem Vorliegen offengelegt werden muss. Damit wird sichergestellt, da...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Weiteranwendung des § 5 Abs 4 UmwStG aF (§ 27 Abs 3 S 1 Nr 1 UmwStG)

Tz. 13 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 § 5 Abs 4 UmwStG aF regelte für Zwecke der Übernahmeergebnisermittlung eine Einlagefiktion von einbringungsgeborenen Anteilen in das BV der übernehmenden Pers-Ges. § 5 Abs 4 UmwStG aF ist durch das SEStEG aufgehoben worden. Aber auch nach dem im Einbringungsteil durch das SEStEG vollzogenen Systemwechsel, gibt es weiterhin einbringungsgeboren...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fba) Rechtsprechungs-Entwicklung

Rn. 182p Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Grundproblematik: Die steuerliche Ausgangsproblematik der zutreffenden bilanziellen Behandlung von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden verdeutlicht ein (höchst seltenes) BGH-Urteil zum Bilanzrecht (BGH v 06.11.1995, II ZR 164/94, NJW 1996, 458), in dem die Frage zu klären war, wie die Aufwendungen, die eine KG zur Errichtung eines Gebäude...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11 Verschmelzung einer Mutter- auf ihre Tochtergesellschaft (downstream-merger)

Tz. 116 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die Verschmelzung einer Mutter-Kap-Ges auf ihre Tochter-Pers-Ges ist in Inl-Fällen eine Umw iSd § 1 Abs 1 Nr 1 UmwG. Für den Fall der Verschmelzung einer Mutter-Kap-Ges auf ihre Tochter-Kap-Ges wird diskutiert, ob ein Direkterwerb oder ein Durchgangserwerb der Anteile an der Tochter-Kap-Ges durch die AE der Mutter-Kap-Ges vorliegt. Hierzu s ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Vorliegen einer Änderung

Rz. 115 [Autor/Zitation] Eine Änderung des JA oder Konzernabschlusses liegt immer vor, wenn der Inhalt oder die Form eines solchen Abschlusses geändert werden. Das gilt insbes. für eine Änderung der Bewertung von Aktiv- und Passivposten oder der Einstellung in und Entnahmen aus Rücklagen, ferner, wenn von den zunächst nicht berücksichtigten Möglichkeiten des § 268 Abs. 1 (Auf...mehr

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Trennungsunterhalt / 2 Unterhaltsrelevantes Einkommen

Zur Verfügung steht grundsätzlich nur das bereinigte Nettoeinkommen. Bei der Bedarfsermittlung aufgrund der beiderseitigen Einkommensverhältnisse ist es Aufgabe der Familienrichter, unter den gegebenen Umständen des Einzelfalls eine geeignete Methode zur möglichst realitätsgerechten Ermittlung des Nettoeinkommens zu finden.[1] Bei der Berechnung des Nettoeinkommens sind also ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.6.3.8 Ausgleichsposten nach § 4g EStG

Im Hinblick auf europarechtliche Bedenken[1] wurde die Milderungsregelung des § 4g EStG eingeführt: Auf unwiderruflichen Antrag kann ein unbeschränkt Steuerpflichtiger in den Fällen der "Quasi-Entnahme" von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens nach § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG die aufzulösenden stillen Reserven auch in einen Ausgleichsposten einstellen, soweit das Wirtschaftsgut ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.8 Europatauglichkeit der gesetzlichen Entstrickungsregelungen ab 2006

Gegen die Besteuerung von Entstrickungsgewinnen wird regelmäßig vorgebracht, sie verstoße gegen die im EGV verbürgte Niederlassungsfreiheit wie auch gegen die Vorgaben der Richtlinie 90/434/EWG des Rates vom 23.7.1990 (Fusionsrichtlinie – FRL). Dabei wird insbesondere auf die Ausführungen des EuGH in den Urteilen vom 13.12.2005, Rs. C-411/03 ("SEVIC Systems"), vom 11.3.2004,...mehr

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Unternehmenskrise V: Sanier... / 1.4 Fallstudie: Kapitalerhöhung mit vorangegangener Kapitalherabsetzung bei der Schieflage AG

Ausgangssituation Die Bilanz des Sanierungsunternehmens Schieflage AG hat vor der Kapitalherabsetzung das folgende Aussehen: Die Sanierungsfähigkeit und -würdigkeit der Schieflage ...mehr

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Unternehmenskrise IV: Sanie... / 2.6.6 Beispiel zur Kapitalherabsetzung

Die generelle Vorgehensweise zur buchmäßigen Sanierung eines Krisenunternehmens bzw. die Auswirkungen einer Kapitalherabsetzung können anhand eines Beispiels verdeutlicht werden. Die Bilanz des Sanierungsunternehmens Krisen AG hat vor der Kapitalherabsetzung folgendes Aussehen:mehr

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Unternehmenskrise IV: Sanie... / 2.6.3 Vereinfachte Kapitalherabsetzung

Bei einer vereinfachten Kapitalherabsetzung[1] sind dagegen für die Gläubiger der Gesellschaft keine Sicherheiten zu stellen, da diese im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus den Deckungsmassen haben.[2] Außerdem führt eine vereinfachte Kapitalherabsetzung in künftigen Geschäftsjahren zu weniger umfangreichen Beschränkungen hinsichtlich de...mehr

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Unternehmenskrise IV: Sanie... / 1.3 Schuldenerlass durch Forderungsverzicht

Als weitere finanzielle Sanierungsmaßnahme des Kreditmanagements ist der gesamte oder teilweise Verzicht auf Zins- und Tilgungszahlungen durch die Gläubiger aufzufassen. Ein Schuldenerlass durch Forderungsverzicht der Gläubiger vermindert die Zins- und Tilgungszahlungen nicht nur temporär, sondern abschließend und verbessert somit die Liquiditäts- und die Erfolgslage des Unt...mehr

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Unternehmenskrise I: Begrif... / 3.5 Sanierungsmaßnahmen nach Kapital- und Liquiditätszufluss

Nach dem Kriterium Zufluss von Kapital und/oder liquiden Mitteln kann zwischen Maßnahmen ohne Kapital- und Liquiditätszufluss und Maßnahmen mit Kapital- und/oder Liquiditätszufluss unterschieden werden. Maßnahmen ohne Kapital- und Liquiditätszufluss Zu den Maßnahmen ohne Kapital- und Liquiditätszufluss zählen die Instrumente des Kreditmanagements und die (Eigen-)Kapitalherabse...mehr

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Unternehmenskrise IV: Sanie... / 2.6.5 Wirkung der Kapitalherabsetzungsformen

Bei den verschiedenen Kapitalherabsetzungsformen wird entweder das bilanziell ausgewiesene Grundkapital (Nennwert pro Aktie multipliziert mit der Anzahl der Aktien) an das durch die Verluste geschrumpfte Vermögen der Aktiengesellschaft angepasst, die verbrieften Rechte mehrerer Aktien werden auf eine Aktie zusammengelegt oder ausgegebene Aktien werden eingezogen.[1] Im erstgenan...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 136 Anspru... / 2.1 Einordnung der Vorschrift und Überblick über das Vierte Kapitel

Rz. 2a Das Vierte Kapitel regelt die Entgeltersatzleistungen Arbeitslosengeld (Alg) und Insolvenzgeld. Die Leistungen der Arbeitsförderung sind im Dritten und Vierten Kapitel enthalten (§ 3 Abs. 1). Das Übergangsgeld und das Kurzarbeitergeld sind bereits im Dritten Kapitel geregelt (§§ 95 ff., 118 ff.). Beide sind den Pflichtleistungen der aktiven Arbeitsförderung zuzurechne...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 984 Einstellungen in Rücklagen

Auf diesem Konto sind die Einstellungen in Rücklagen zu erfassen (zur Gegenbuchung und zum Abschluss des Kontos vgl. Ausführungen zu 983 "Entnahmen aus Rücklagen").mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 983 Entnahmen aus Rücklagen

Hier sind sämtliche Entnahmen aus Rücklagen für das abgelaufene Geschäftsjahr, die bereits bei Aufstellung der Bilanz zu berücksichtigen sind, zu erfassen. Die Gegenbuchung erfolgt bei dem entsprechenden Rücklagenkonto der Kontengruppe 33 "Gewinnrücklagen/Ergebnisrücklagen". Dieses Konto wird dann über Konto 342 "Bilanzgewinn/ Bilanzverlust" abgeschlossen.mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 33 Gewinnrücklagen/Ergebnisrücklagen

Eine gesetzliche Rücklage ist von AG und Genossenschaften zu bilden. Bei GmbHs kann durch den Gese...mehr

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Anlage 1: Kontenrahmen der ... / Klasse 3Eigenkapital/Rückstellungen

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Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 98 Abschlusskonten

980 Eröffnungsbilanzkonten Um eine nach dem Prinzip der doppelten Buchführung systemgerechte Buchung für die Eröffnung der Bestandskonten zu ermöglichen, ist das Eröffnungsbilanzkon...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 342 Bilanzgewinn/Bilanzverlust

Erfolgt die Aufstellung der Bilanz unter vollständiger bzw. teilweiser Ergebnisverwendung (§ 268 Abs. 1 HGB), werden die vorausgehenden Konten 340 und 341 über das Konto 342 abgeschlossen (+ = Habenbuchung; – = Sollbuchung):mehr

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Anlage 1: Kontenrahmen der ... / Klasse 9: Abschlusskonten sowie ergänzende und Verrechnungskonten für das Umsatzkostenverfahren

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Mehrhausanlage / 1 Vorbemerkung

Verständlicherweise bestehen bei den Eigentümern unterschiedliche Interessen bei der Nutzung, insbesondere der Bewirtschaftung und den Kosten. Hinweis Wohnungseigentumsgesetz maßgebend Auch bei Wohnungseigentumsanlagen mit Gebäuden gleicher oder verschiedenartiger Bebauungsarten und/oder -abschnitten, ist das Wohnungseigentumsgesetz mit allen Konsequenzen anzuwenden: Es kann nu...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mehrhausanlage / Zusammenfassung

Begriff Unter einer Mehrhausanlage versteht man eine Eigentümergemeinschaft, die aus mehreren, ggf. gleichartigen Wohngebäuden besteht. So kann beispielsweise eine Mehrhausanlage aus einem Haus mit Aufzug und Flachdach, drei 2-geschossigen Flachbauten mit Pfannendach und einer gemeinsamen Tiefgarage bestehen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Zwar insoweit atypische F...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundlagen zum Kontenrahmen... / 3.5 Die Eröffnungs- und Abschlussklasse (Klasse 9)

Klasse 9: Abschlusskonten sowie ergänzende und Verrechnungskonten für das Umsatzkostenverfahren Die Klasse 9 unterscheidet zwei verschiedene Gruppen. In den Kontengruppen 90 bis 97 sind ergänzende und Verrechnungskonten für das Umsatzkostenverfahren enthalten, das in der Wohnungswirtschaft keine Bedeutung erlangte. Die Klassen 90 bis 97 werden deswegen auch nicht weiter erläu...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 311 Eigene Anteile

"Eigene Anteile" werden auf dem Konto 311 ausgewiesen. Da der aktivische Ausweis eigener Anteile nicht mehr zulässig ist, ist zu beachten, dass das Konto 311 ein anderes Vorzeichen (Sollbuchung) hat. Der Nennbetrag bzw. – falls kein Nennbetrag vorhanden ist – der rechnerische Wert von erworbenen eigenen Anteilen ist in der Kontengruppe 31 auf dem Konto 311 "Eigene Anteile al...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.1 Ermittlung der Einkünfte

Rz. 37 Für beschränkt Stpfl. gelten die allgemeinen Regeln über die Ermittlung der Einkünfte (§ 2 Abs. 1, 2 EStG), ggf. i. V. m. den speziellen Vorschriften zu den einzelnen Einkunftsarten (§§ 13ff. EStG). Für Gewinneinkünfte[1] gelten die §§ 4–7k EStG. Hierbei sind Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben zu erfassen. Der Gewinn ist durch Bestandsvergleich nach § 4 Abs. 1, §...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vertragsrecht und Steuern: ... / 2.2.2 Vertragliche Veränderungen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts

Verkäufer oder Hersteller müssen auf Grundlage der zivilrechtlichen Reglungen die Höhe der Rücklagen und den Erfahrungen aus den Vorjahren die Schätzgrundlage für die Berechnung der Rückstellungen ermitteln. Entscheidend ist dabei, dass nach der gesetzlichen Konzeption grundsätzlich ein Nacherfüllungsanspruch besteht. In vielen Fällen ist es zulässig, vertraglich von der ges...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
GmbH: Kapitalherabsetzung / 3 Arten der Kapitalherabsetzung

Grundsätzlich werden zwei Arten der Kapitalherabsetzung unterschieden: Effektive Kapitalherabsetzung: Bei der effektiven Kapitalherabsetzung erhalten die Gesellschafter Geld. Möglich ist auch, dass die Gesellschafter ihre Sacheinlagen zurückerhalten. Außerdem können Gesellschafter von ihrer Einlagenverpflichtung ganz oder teilweise befreit werden. Dabei kommt die Befreiung vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
GmbH: Kapitalerhöhung / 3 Arten der Kapitalerhöhung

Die in der Praxis bevorzugte Form ist die Kapitalerhöhung durch Zuführung neuer Barmittel. Daneben bzw. stattdessen kann eine Kapitalerhöhung durch Sachkapitalerhöhung oder als Mischform durch Zuführung sowohl von Barmitteln als auch von Sacheinlagen erfolgen. Für alle der hier genannten Formen der Kapitalerhöhung gilt, dass die Mittelzuführung entweder durch die Altgesellsc...mehr

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Güterrecht / 15.2.1 Berichtigung der Gesamtgutsverbindlichkeiten

Rz. 307 In einem ersten Schritt müssen die Ehegatten zunächst gemäß § 1475 Abs. 1 Satz 1 BGB die Gesamtgutsverbindlichkeiten berichtigen. Unter Gesamtgutsverbindlichkeiten sind dabei Schulden der Ehegatten oder eines Ehegatten zu verstehen, deretwegen der Gläubiger Befriedigung aus dem Gesamtgut verlangen kann. Auch etwaige Ansprüche eines Ehegatten gegen das Gesamtgut gehör...mehr