Fachbeiträge & Kommentare zu Rücklage

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Jansen, SGB IV § 83 Anlegun... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 17 Borrmann, in: Hauck/Noftz, SGB IV, 1. EL 2025. Breitkreuz, in: Winkler, LPK-SGB IV, 3. Aufl. 2020. Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), Rundschreiben v. 26.3.2019, Az. 511-411-930/2019, Vermögensanlagen nach § 83 SGB IV hier: Ausscheiden des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit), veröffentlicht im Internet unter http...mehr

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Jansen, SGB IV § 80 Verwalt... / 3 Literatur

Rz. 12 Borrmann, Sozialversicherungsbeiträge in Wertpapiere – eine Option in der Niedrigzinsphase?, WzS 2017, 78. ders., Mehr Resilienz und Sicherheit durch Regelwerke und Kontrolle – Zum Vermögensrecht der Sozialversicherung, RVaktuell 2014, 166. ders., Aktuelle Grenzlinien im Haushalts- und Vermögensrecht der Sozialversicherung, RVaktuell 2012, 67. ders., in: Hauck/Noftz, SGB...mehr

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Jansen, SGB IV § 80 Verwalt... / 2.1.2.4 Verhältnis und Aufsicht

Rz. 5 Die Grundsätze der Anlagensicherheit, der Erzielung eines angemessenen Ertrages und der Sicherstellung einer ausreichenden Liquidität der Sozialversicherungsträger überschneiden sich und können in einem Zielkonflikt zueinander stehen, der nach Wortlaut, Systematik und Entstehungsgeschichte im Zweifel zugunsten der Anlagensicherheit zu lösen ist (BSG, Urteil v. 18.7.200...mehr

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Jansen, SGB IV § 80 Verwalt... / 2.4 Übergangsrecht

Rz. 11 Aufgrund der Änderungen des Vermögensrechts nach dem 7. und 8. SGB IV-ÄndG ist die Übergangsregelung des § 123 zu beachten: Nach deren Abs. 1 findet § 85 Abs. 3c Satz 2 nur Anwendung, soweit Versicherungsträger nach dem 30.6.2020 eine Einrichtung gründen oder erwerben, sich an einer Einrichtung beteiligen oder eine Beteiligung an einer Einrichtung erhöhen; die am 30.6....mehr

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Jansen, SGB IV § 82a Verwal... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 82a ist mit dem Achten SGB IV-Änderungsgesetz (8. SGB IV-ÄndG) v. 20.12.2022 (BGBl. I S. 2759) mit Wirkung zum 1.1.2023 vollständig neu in das im Übrigen bereits seit dem 1.1.1977 geltende Kapitel über das Vermögen und die Anlagegrundsätze der Versicherungsträger eingefügt worden. Bei der Einführung des SGB im Jahre 1976 hatte die amtliche Begründung die Zuordnung dem...mehr

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Jansen, SGB IV § 82a Verwal... / 2.1.1 Vermögensanlagen (Satz 2 Nr. 1)

Rz. 4 Zu den Vermögensanlagen i. S. v. Satz 2 Nr. 1 gehören selbstgenutzte Grundstücke, Gebäude oder technische Anlagen, die zur Einrichtung und Aufrechterhaltung des Verwaltungsbetriebes erforderlich sind (z. B. Geräte und Einrichtungsgegenstände, Fahrzeuge, Maschinen, Büroeinrichtungen und sonstige bewegliche Sachen). Dazu zählen ferner IT-Einrichtungen und immaterielle Ve...mehr

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Jansen, SGB IV § 82a Verwal... / 2.3 Übergangsrecht

Rz. 8 Die mit dem 8. SGB IV-ÄndG eingefügte Übergangsregelung des § 123 gilt auch insoweit für den neu geschaffenen § 82a, als nach ihrem Abs. 3 Vermögensgegenstände, die nunmehr dem Verwaltungsvermögen zuzuordnen sind und die der Versicherungsträger am 31.8.2022 jedoch noch der Rücklage zugeordnet hatte, spätestens bis zum 31.12.2025 dem Verwaltungsvermögen zugewiesen werde...mehr

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Jansen, SGB IV § 83 Anlegun... / 2.2 Anlagemöglichkeiten für das Verwaltungsvermögen (Abs. 1a)

Rz. 10 Der neu eingefügte Abs. 1a erweitert den Katalog der Anlagemöglichkeiten im Hinblick auf das Verwaltungsvermögen im Sinne der Legaldefinition des § 82a. Dieses kann – mit Ausnahme der Mittel zur Finanzierung des Deckungskapitals für Altersrückstellung nach dem ebenfalls neu geschaffenen Abs. 1b – wiederum unter dem Vorbehalt abweichender Vorschriften in den einzelnen ...mehr

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Jansen, SGB IV § 83 Anlegun... / 2.8 Übergangsrecht

Rz. 16 Auch für Anlagen nach § 83 ist die Übergangsnorm des § 123 Abs. 2 SGB IV zu beachten. Eine Buchung von Immobilien für die Zwecke der Rücklage konnte danach höchstens bis zum 31.12.2024 aufrechterhalten werden (Satz 1). Für Immobilien im Deckungskapital für Altersrückstellungen ist ein Bestandsschutz bis zum 31.12.2042 vorgesehen (Satz 2)mehr

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Jansen, SGB IV § 83 Anlegun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 83 ist zusammen mit den übrigen Vorschriften des SGB IV mit Wirkung zum 1.1.1977 in Kraft getreten. Abs. 1 Nr. 1 wurde durch Art. 2 VII Börsenzulassungs-G v. 16.12.1986 (BGBl. I S. 2478) mit Wirkung zum 1.5.1987 an Änderungen des Börsengesetzes angepasst. Die Vorschrift wurde vollständig neu gefasst mit Wirkung zum 18.6.1994 durch Art. 2 Nr. 15 des 2. SGBÄndG v. 13.6...mehr

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Jansen, SGB IV § 80 Verwalt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 80 ist mit dem Sozialgesetzbuch (SGB) – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung – v. 23.12.1976 (BGBl. I S. 3845) mit Wirkung zum 1.1.1977 in Kraft getreten und erstmalig durch das Achte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (8. SGB IV-ÄndG) v. 20.12.2022 (BGBl. I S. 2759) mit Wirkung zum 1.1.2023 geändert worden. Die ...mehr

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Jansen, SGB IV § 84 Beleihu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ist im Zusammenhang mit § 83 Abs. 1 Nr. 6 zu sehen und konkretisiert die dort vorgesehene Anlage in Grundstückswerte. Mit der ausdrücklichen Ausdehnung des Anwendungsbereichs von § 83 auf alle Betriebsmittel dürfte auch der Streit überholt sein, ob sie neben der Rücklage auch das Verwaltungsvermögen erfasst (hierzu noch: Engelhardt/Bockholdt, a. a. O., §...mehr

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Jansen, SGB IV § 86 Ausnahm... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 86 ist zusammen mit den übrigen Vorschriften des SGB IV mit Wirkung zum 1.1.1977 in Kraft getreten. Zuvor fand sich in § 26 Abs. 3 RVO a. F. eine Regelung, die die abweichende Anlegung zeitweilig verfügbarer Bestände widerruflich erlaubte. Erstmalig geändert wurde die Norm infolge der Novellierung des Kapitalmarktrechts im Rahmen des Achten SGB IV-Änderungsgesetzes (8...mehr

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Jansen, SGB IV § 82a Verwal... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Zum Verwaltungsvermögen zählen gemäß Satz 1 der Vorschrift nur Vermögensgegenstände des Versicherungsträgers, die entweder der Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben (vgl. § 30) dienen oder aber aufgrund rechtlicher Verpflichtung oder Ermächtigung angelegt werden. Klargestellt ist damit, dass es anders als in der privaten Versicherungswirtschaft kein "Freivermögen" gibt...mehr

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Jansen, SGB IV § 81 Betrieb... / 2.2 Grundsätze für die Anlegung

Rz. 4 Spezielle Vorschriften bestehen für die Anlegung der Betriebsmittel nicht. Seit dem 1.1.2023 ist jedoch durch das 8. SGB IV-ÄndG (a. a. O.) klargestellt, dass die Betriebsmittel den Anlagevorschriften des § 83 unterliegen, der zuvor ausdrücklich nur die Rücklagen erfasste. Eine bestimmte Anlageform ist nicht vorgeschrieben. Die Gestaltungsfreiheit der Sozialversicherun...mehr

Beitrag aus Controlling Office
ABC wichtiger Begriffe zum ... / Rücklagen

Rücklagen können bei der GmbH in Form von Gewinn- und Kapitalrücklagen vorkommen. In beiden Fällen handelt es sich um Eigenkapital. In die Kapitalrücklage sind alle Einlagen der Gesellschafter einzustellen, die kein Stammkapital sind. Es kann sich handeln um ein Ausgabeaufgeld oder Agio, das bei einer Sachgründung oder der Ausgabe neuer Anteile anfällt, Nachschüsse nach den §§...mehr

Beitrag aus Controlling Office
ABC wichtiger Begriffe zum ... / Eigene Anteile

Eigene Anteile darf eine GmbH nach § 33 Abs. 2 GmbHG erwerben, wenn sie voll eingezahlt sind, sofern sie im Zeitpunkt des Erwerbs eine Rücklage in Höhe der Aufwendungen für den Erwerb bilden könnte, ohne das Stammkapital oder eine andere nach der Satzung vorgeschriebene Rücklage zu mindern, die nicht an Gesellschafter ausgezahlt werden darf. Weiterhin ist der Erwerb von eige...mehr

Beitrag aus Controlling Office
ABC wichtiger Begriffe zum ... / Anlagevermögen

Das Anlagevermögen umfasst nur die Gegenstände, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb des Unternehmens zu dienen. Ein Vermögensgegenstand, der dem Anlagevermögen zugerechnet werden soll, muss demnach 2 Voraussetzungen erfüllen: Er muss dem Geschäftsbetrieb des bilanzierenden Unternehmens – unmittelbar oder mittelbar – dienen. Dieses Dienen muss "auf Dauer" angel...mehr

Beitrag aus Controlling Office
ABC wichtiger Begriffe zum ... / Latente Steuern

Latente Steuern sind im Regelfall nur für Handelsbilanzen mittelgroßer und großer GmbHs von Bedeutung. Die Bilanzierung latenter Steuern kommt immer dann in Betracht, wenn der Gewinn laut Handelsbilanz von dem laut Steuerbilanz abweicht, weil die steuer- und handelsrechtlichen Wertansätze für Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten voneinander ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
GmbH, Gewinnvortrag/Verlust... / 3 Voraussetzung für Gewinnvortrag: Es muss Restgewinn aus dem Vorjahr übrig sein

Ein Gewinnvortrag setzt voraus, dass ein Restgewinn des letzten Geschäftsjahres übrig bleibt. Dieser Restgewinn wird dann im Rahmen der Bilanzierung auf die Bilanz des kommenden Geschäftsjahres vorgetragen. Möglich ist ein solcher Gewinnvortrag nur, wenn die betreffende GmbH alle Kosten gedeckt und der Gewinn allen Rücklagen bereits zugewiesen wurde und somit ein Restgewinn v...mehr

Beitrag aus Controlling Office
ABC wichtiger Begriffe zum ... / Gesetze, Richtlinien und Urteile

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Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 4.1 Ermittlung

Rz. 19 Bemessungsgrundlage für die Begünstigung sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Wohnung, die Hälfte der Anschaffungskosten des (anteilig) dazugehörenden Grund und Bodens. Zu den Begriffen der Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten vgl. § 6 Rz. 97ff. und 198f. Rz. 20 Wird im Rahmen der Herstellung einer Wohnung vorhandene Altbausubstanz mit verwendet, gehör...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil B: Kontenrahmen der Wo... /   Klasse 3 – Eigenkapital/ Rückstellungen

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Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil B: Kontenrahmen der Wo... /   Klasse 9 – Abschlusskonten sowie ergänzende und Verrechnungskonten für das Umsatzkostenverfahren

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
China: Organhaftung nach dem chinesischen Gesellschaftsgesetz

Zusammenfassung Die neueste Fassung des chinesischen Gesellschaftsgesetzes hat sowohl den Kreis der verpflichteten Organe als auch den inhaltlichen Haftungsrahmen erweitert. Es haften nun Senior Manager ((stellvertretende) Geschäftsführer, Finanzverantwortliche und anderes Personal, das in der Satzung des Unternehmens als Senior Manager bezeichnet wird (z. B. Abteilungsleite...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
GmbH, Gewinnausschüttung / 3.2 Gegenstand des Gewinnanspruchs ist der Jahresüberschuss

Im Normalfall ist Gegenstand des Gewinnanspruchs des Gesellschafters der Jahresüberschuss mit folgenden Modifikationen:mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
GmbH, Kapitalherabsetzung / 11 Vereinfachte Kapitalherabsetzung: Vor- und Nachteile

Die vereinfachte Kapitalherabsetzung ist in § 58 a GmbHG geregelt. Dabei entfällt die 3-malige Bekanntmachung, das Recht der Gläubiger auf Befriedigung und das Sperrjahr. Mit diesen Vorteilen gehen aber auch einige Nachteile einher. So kommt die vereinfachte Kapitalerhöhung nur in Betracht, wenn zuvor die Kapital- und die Gewinnrücklage aufgelöst werden. Deren Summe nach der Kap...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungen, sonstiges A... / 5 Bemessungsgrundlage für Abschreibungen

Die Abschreibungen werden im Standardfall ausgehend von den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten berechnet. Bei einem Unternehmer, der nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, fließt die Vorsteuer in die abzuschreibenden Anschaffungs- oder Herstellungskosten ein. Diese Bemessungsgrundlage ist allerdings zu kürzen, wenn eine Rücklage nach § 6b EStG oder eine Rücklage für ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
GmbH, Kapitalherabsetzung / 4 Durch Kapitalherabsetzung frei werdender Betrag kann in die Kapitalrücklage eingestellt werden

Wenn der durch die Kapitalherabsetzung frei werdende Betrag in eine Kapitalrücklage eingestellt werden soll, ergibt sich bei der GmbH keine Vermögensminderung. Das Eigenkapital – dieses darf nicht verwechselt werden mit dem Stammkapital – bleibt unverändert. Die Rücklage kann zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags, aber auch zugunsten des Bilanzgewinns aufgelöst und für eine A...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
GmbH, Kapitalherabsetzung / 1 So kontieren Sie richtig

So kontieren Sie richtig! Die Verminderung des Stammkapitals kann auf verschiedene Weise buchungstechnisch erfasst werden. So können diese gegen d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zuwendungen/Zuschüsse / 3 Behandlung von Zuwendungen in der Steuerbilanz

Rz. 57 Für Zwecke der Abbildung von Zuwendungen in der Steuerbilanz ist zunächst zu analysieren, ob es sich um eine Zulage oder einen Zuschuss handelt. Während Zulagen, die explizit als solche gekennzeichnet sind und nur vonseiten der öffentlichen Hand gewährt werden können, nicht zu den Einkünften i. S. d. EStG zählen[1] und folglich nicht der Besteuerung unterliegen, gelte...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
GmbH, Kapitalherabsetzung / 7.1 Das Warum der Kapitalherabsetzung

Der Kapitalherabsetzungsbeschluss muss den Zweck wiedergeben. In ihm müssen die Gesellschafter darstellen, ob Gelder zurückgezahlt, Rücklagen gebildet oder eine Unterbilanz beseitigt werden soll. Enthält der Beschluss keine Zweckangabe, kann er angefochten werden. Die Gesellschafter können auch mehrere Zwecke angeben.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungen, sonstiges A... / 11 Außerplanmäßige Abschreibungen

Außerplanmäßige Abschreibungen auf abnutzbare und nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens aus handelsrechtlicher Sicht [1] sind zwingend, wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt; können angesetzt werden, wenn eine Wertminderung nur vorübergehender Natur ist. Dieses Wahlrecht gilt jedoch nur für Finanzanlagen. Steuerrechtlich werden dagegen folgend...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.8.3 Entnahmen aus Gewinnrücklagen (Pos. 20a)–e) GKV, 21a)–e) UKV)

Rz. 208 Hier sind separat die Verminderungen der gesetzlichen Rücklage, der Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen, der satzungsmäßigen Rücklagen und der anderen Gewinnrücklagen und der Entnahmen aus dem Genussrechtskapital auszuweisen. Eine Minderung des Genussrechtskapitals mit Eigenkapitalcharakter aufgrund einer Verlustbeteil...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.2.3 Darstellung der Ergebnisverwendung

Rz. 31 Zur Darstellung der Ergebnisverwendung ist für AG und KGaA in der GuV-Rechnung oder im Anhang das nachfolgende Gliederungsschema obligatorisch (§ 158 Abs. 1 AktG). Kleinstkapitalgesellschaften i. S. d. § 267a HGB, welche in der Rechtsform der AG oder KGaA geführt werden, sind jedoch von der Darstellung der Ergebnisverwendungsrechnung befreit, sofern sie für die Aufste...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.8.6 Einstellungen in Gewinnrücklagen (Pos. 23a)–e) GKV, 22a)–e) UKV)

Rz. 211 Es gelten die Ausführungen zu Abschnitt 4.8.3 entsprechend. In den Einstellungen in die anderen Gewinnrücklagen waren zum Zeitpunkt des Übergangs auf die Rechnungslegungsvorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes insbesondere die nach Art. 67 EGHGB erfolgsneutral vorzunehmenden Zuführungen zu den Gewinnrücklagen zu erfassen. Da die h. M. davon ausgeht, dass ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.8.7 Bilanzgewinn/Bilanzverlust (Pos. 24 GKV, 23 UKV)

Rz. 212 Das Bilanzergebnis ergibt sich als Saldogröße zwischen dem Jahresergebnis und den Posten der Ergebnisverwendung. Dieser Betrag muss mit dem nach § 268 Abs. 1 Sätze 2 f. HGB – im Regelfall – in der Bilanz ausgewiesenen "Bilanzgewinn/-verlust" übereinstimmen.[1] Rz. 212a Nach § 272 Abs. 1a Satz 2 HGB ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennbetrag oder dem rechnerisc...mehr

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Jahresabschlussgliederung / 3.5.1 Gesamtkostenverfahren

Rz. 36 Das Gesamtkostenverfahren erfasst alle Aufwendungen und Erträge der Periode unabhängig davon, ob die erstellten Produkte verkauft oder gelagert worden sind; sie wird auch als Produktionsrechnung bezeichnet.[1] Sämtliche betrieblichen Aufwendungen einer Periode sind nach primären Aufwandsarten gegliedert, d. h. Material-, Personal-, Abschreibungs-, Zins-, Steuer- und s...mehr

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Jahresabschlussgliederung / 7 Eigenkapitalspiegel

Rz. 66 Der Eigenkapitalspiegel gehört gem. § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB zum Bestandteil des Jahresabschlusses von kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaften, die nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet sind. Damit erfolgt eine Angleichung der Berichtspflicht an den Konzernabschluss, bei dem der Eigenkapitalspiegel nach § 297 Abs. 1 Satz 1 HGB bereits verpf...mehr

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Jahresabschlussgliederung / 2.5.2 Eigen- und Fremdkapital

Rz. 19 Die Passivseite der Bilanz zeigt das Kapital des Unternehmens. Das Unternehmenskapital erfährt eine weitergehende Differenzierung nach der Rechtsstellung der Kapitalgeber in Eigen- und Fremdkapital. Während das Eigenkapital dem Unternehmen dauerhaft zur Verfügung steht, stellt das Fremdkapital i. d. R. eine Verpflichtung gegenüber Dritten dar und steht dem Unternehmen...mehr

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Jahresabschlussgliederung / 2.5 Gliederungsprinzipien der Bilanz

Rz. 12 § 266 HGB enthält eine detaillierte Gliederung für die Bilanzaufstellung. Davon abweichend können gem. § 265 Abs. 5 und 7 HGB Erweiterungen und Zusammenfassungen vorgenommen werden. Im Detail besteht die Bilanzgliederung aus verschiedenen Gliederungsebenen, deren Tiefenstruktur mit Buchstaben, römischen Ziffern und arabischen Zahlen nummeriert ist. Die folgende Abbild...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Verwicklungen b... / b) Auseinandersetzung

Nach Beendigung der Mitgliedschaft erfolgt eine Auseinandersetzung der Genossenschaft mit dem ausgeschiedenen Mitglied, welche sich nach der Vermögenslage der Genossenschaft und der Zahl ihrer Mitglieder zum Zeitpunkt der Beendigung der Mitgliedschaft bestimmt (§ 73 Abs. 1 GenG). Die Auseinandersetzung erfolgt unter Zugrundelegung der Bilanz (§ 73 Abs. 2 S. 1 GenG). Das Gesc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Verwicklungen b... / 5. Geschäftsguthaben

Verteilung: Der bei Feststellung des Jahresabschlusses sich ergebende Gewinn oder Verlust des Geschäftsjahres ist auf die Mitglieder zu verteilen (§ 19 Abs. 1 S. 1 GenG). Das hat für das erste Geschäftsjahr nach dem Verhältnis ihrer auf den Geschäftsanteil geleisteten Einzahlungen, für jedes folgende nach dem Verhältnis ihrer durch die Zuschreibung von Gewinn oder die Abschrei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Investitionssofortprogramm:... / 3 Maßnahmen zur Verlagerung und Senkung der Steuerlast durch Wahlrechtnutzung

Diese Erkenntnis kann auf andere Bilanzierungs- und Bewertungsentscheidungen übertragen werden. Allerdings bietet das HGB nur noch wenige explizite Wahlrechte und durch viele steuerliche Sondervorschriften werden diese zudem oft noch ausgehebelt. Somit gibt es nur wenige Ansätze, die über diesen Weg zur Anwendung kommen können. Die zentralen handelsrechtlichen Wahlrechte zei...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 63 Anf... / 4 Fristsetzung zur Mittelverwendung (§ 63 Abs. 4 AO)

Rz. 5 Gemeinnützige Körperschaften müssen ihre Mittel vorbehaltlich des § 62 AO grundsätzlich zeitnah für ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwenden.[1] Sammelt eine Körperschaft Mittel an, ohne dass die Voraussetzungen zur Rücklagenbildung nach § 62 AO erfüllt sind, liegt an sich ein Verstoß gegen das Gebot der satzungsmäßigen Geschäftsführung vor. § 63 Abs. 4...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 67a Sp... / 1 Einführung und Rechtsentwicklung und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 67a AO enthält Sonderregelungen für sportliche Veranstaltungen eines Sportvereins. Die Vorschrift ist steuerliche Begünstigungsnorm für Sportvereine zum Erhalt ihrer Gemeinnützigkeit unter dem Blickwinkel der Selbstlosigkeit nach § 55 AO.[1] Diese sportlichen Veranstaltungen sind ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, wenn sie auf die Erzielung von Einnahmen gerichte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 64 Ste... / 3.3.1 Bemessung der Besteuerungsgrenze

Rz. 19 Durch das Vereinsförderungsgesetz v. 18.12.1989[1] ist ab 1.1.1990 ist die Besteuerungsgrenze in Abs. 3 eingeführt worden. Danach unterliegt der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb nur der KSt und GewSt, wenn die Einnahmen einschließlich der USt 45.000 EUR im Jahr übersteigen. Bemessungsgrundlage sind die Einnahmen aller wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe der Körperschaf...mehr

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Jung, SGB VII § 221b Überga... / 2.2 Berechnung des Angleichungssatzes

Rz. 4 Abs. 2 legt fest, wie der Angleichungssatz berechnet wird. Die Angleichungssätze bemessen sich nach der Differenz zwischen dem tatsächlich im Jahr 2013 für die Umlage 2012 erhobenen Beitrag (Ausgangsbeitrag) und einem fiktiven Beitrag bei Anwendung der neuen Beitragsbemessungsgrundlagen (Zielbeitrag). Die Bemessung des Ausgangsbeitrags beruht auf den Beitragsberechnung...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abschreibung / 7.1 Anforderungen an die Abschreibungsmethode

Den GoB entspricht jede Abschreibungsmethode, die die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sinnvoll auf die voraussichtliche Nutzungsdauer verteilt. Das Abschreibungsverfahren muss vor allem der Inanspruchnahme des Vermögensgegenstands, seiner Wertminderung sowie einer möglichst periodengerechten Aufwandserfassung Rechnung tragen. Anzustreben ist ein Verfahren, bei dem der ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, Pensionsverpf... / 7 Abzinsung von Pensionsrückstellungen: Zu beachtende Besonderheiten

Die Verpflichtungen für Pensionsrückstellungen müssen mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen Geschäftsjahre abgezinst werden. Für vor dem 1.1.2016 beginnende Wirtschaftsjahre war dieser relevante Zinssatz über einen Zeitraum von 7 Jahren zu ermitteln. Nach dem Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie ist diese...mehr