Rz. 331

Unter Sonderabschreibungen sind Abschreibungen zu verstehen, die neben den normalen Absetzungen für Abnutzung, in Anspruch genommen werden können. Zurzeit ist jedoch nur die Sonderabschreibung zur Förderung von Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen von wesentlicher Bedeutung. Ansonsten kommen höchstens noch individuelle Sonderabschreibungen in Katastrophenfällen in Betracht, die aber nicht konkret gesetzlich fixiert sind.

Im Gegensatz zu Absetzung für Abnutzung (AfA), Absetzung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung (AfA, § 7 Abs. 1 S. 7 EStG) und zur Teilwertabschreibung steht die Sonderabschreibung in keiner Beziehung zur Wertminderung eines Wirtschaftsguts; ihr Zweck ist die Gewährung einer Steuervergünstigung durch Manipulation der Bemessungsgrundlage für den "Gewinn". Von Sonderabschreibungen i.w.S. spricht man im Allgemeinen beim abnutzbaren Anlagevermögen; wird die Steuervergünstigung dabei anstelle der AfA nach § 7 EStG gewährt, so spricht das Gesetz i.d.R. von erhöhten Absetzungen (z.B. §§ 7 b–d, 7g, 7h, 7i, 7k EStG), während Sonderabschreibungen i.e.S. (Bewertungsfreiheiten) zusätzlich zur linearen AfA nach § 7 EStG in Betracht kommen (z.B. § 7f EStG, § 82f EStDV). Für die Wertherabsetzung beim nicht abnutzbaren Anlagevermögen und beim Umlaufvermögen ist der Begriff "Bewertungsabschlag" üblich. Dem Wesen nach stellen auch die Abzüge von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten nach § 6b EStG (sog. Reinvestitionszulage, 6b-Rücklage) oder R 6.6 EStR (Ersatzbeschaffungsrücklage) Sonderabschreibungen dar.

 

Rz. 332

Neuer § 7b EStG durch Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus[187]

Anwendung ab Verkündung des Gesetzes am 8.8.2019;
Sonderabschreibungen bis zu jährlich 5 % in den 1. 4 Jahren neben der linearen AfA gem. § 7 Abs. 4 EStG;

Voraussetzungen:

  • Anschaffung oder Herstellung neuer Wohnungen,
  • Bauantrag nach dem 31.8.2012 und vor dem 1.1.2022,
  • AHK ≤ 3.000 EUR je m² Wohnfläche,
  • 10 Jahre entgeltlich Überlassung zu Wohnzwecken.
Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibungen: AHK, maximal jedoch je 2.000 EUR m² Wohnfläche (Baukostenobergrenze!);

Rückwirkender Wegfall der Sonderabschreibungen, wenn

  • die begünstigte Wohnung nicht mindestens 10 Jahre der entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken dient,
  • eine nicht steuerpflichtige Veräußerung innerhalb von 10 Jahren erfolgt oder
  • die Baukostenobergrenze innerhalb der 1. 3 Jahre durch nachträgliche AHK überschritten wird.
Sonderabschreibungen letztmalig im VZ 2026;
Anzeigepflicht und EU Unternehmerschaft (!) Wegen Anknüpfung an De-minimis-Verordnung.
 

Rz. 333

 

Hinweis

Die Sonderabschreibungen entsprechen damit regelmäßig nicht einem tatsächlichen Werteverzehr im unterhaltsrechtlichen Sinne, vielmehr dienen sie steuerlicher Entlastung für volkswirtschaftlich förderungswürdige Zwecke.

 

Rz. 334

Übersicht der wesentlichen Sonderabschreibungen/erhöhten Absetzungen:

 
Investitionsabzugsbetrag (siehe unten) § 7g Abs. 14 EStG
Sonderabschreibungen des Kohlen- und Erzbergbaus § 81 EStDV
Sonderabschreibungen für deutsche Schiffe und Luftfahrzeuge § 82f EStDV
Sonderabschreibungen für Gebäudeteile und Eigentumswohnungen, die eigenen Wohnzwecken und als Baudenkmal dienen oder in einem Sanierungsgebiet/Entwicklungsbereich belegen sind § 10f EStG
Gebäude in Sanierungs- oder städtebaulichen Entwicklungsbereich § 7h–i EStG
Gebäude mit Sozialbindung § 7k EStG
Gebäude in Berlin-West (Bauantrag vor dem 1.7.1991) §§ 14, 15 BerlinFG
Zonenrandförderung (bis 1985/Ausbauten bis 1995) § 3 ZonenRFG
Fördergebietsabschreibungen (bis 1997) § 4 FördergebietsG
   

Neuregelung zur Förderung des Mietwohnbaus durch Gesetz vom 25.6.2019 gemäß § 7b EStG bei Herstellungskosten unter 3.000 EUR/m². Dabei beträgt die Bemessungsgrundlage maximal 2.000 EUR/m² bei einer Abschreibung über 9 Jahre.

Sonderabschreibungen aufgrund JStG -E 2019:

Eingeführt werden soll eine Sonderabschreibung für rein elektrische Lieferfahrzeuge mit einer Sonderabschreibung von 50 % der Anschaffungskosten gemäß § 7c EStG-E.

Die Halbierung der Bemessungsgrundlage für private Nutzung für betrieblich genutzte Elektro- oder extern aufladbare Elektrohybridfahrzeuge wird zwar bis zum 31.12.2030 verlängert, dabei darf die Kohlendioxidemission aber höchstens 50 g je gefahrenen Kilometer und die Reichweite bis 31.12.2021 mindestens 40 km, vom 1.1.2022 bis 31.12.2024 60 km und bei Anschaffung zwischen dem 1.1.2025 und dem 31 12.2030 mindestens 80 km betragen.

Die Steuerfreiheit von Elektrofahrrädern soll bis zum 31.12.2030 verlängert werden.

 

Rz. 335

 

Hinweis

Bei Betriebsvermögensvergleich im Kontennachweis der G&V-Rechnung, in den Steuererklärungen und mit der Steuererklärung einzureichenden Unterlagen, in den jeweiligen Anlagen zu den Einkommensteuererklärungen erfolgt ein Hinweis bei Sonderabschreibungen auf die angewandten Normen.

Auf diese Unterlagen besteht ein unterhaltsrechtlicher Auskunfts- und Beleganspruch, um die Anwendung von Sonderabschreibungsvorschriften überpr...

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