Fachbeiträge & Kommentare zu Rücklage

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Land- und Forstwirtschaft: ... / 2.6 Wechsel der Gewinnermittlungsart

Der Wechsel der Gewinnermittlung von § 4 Abs. 1 oder Abs. 3 EStG auf § 13a EStG führt zu Gewinnkorrekturen, soweit sich ein Übergangsgewinn ergibt. Der Übergangsgewinn ist nicht über die Durchschnittsätze abgegolten. Erfolgt beispielsweise ein Wechsel von der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG auf die Gewinnermittlung nach § 13a EStG und wurde in der letzten Vermögensaufs...mehr

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Land- und Forstwirtschaft: ... / 2.4 Sondergewinne

Systematisch lassen sich die Sondergewinne[1] in Erträge aus der Auflösung stiller Reserven [2] und in Gewinne aus besonderen Betriebsvorgängen [3] unterscheiden. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass diese Vorgänge nicht über den Grundbetrag, die Zuschläge für Tierzucht und Tierhaltung oder die anderen Nutzungen abgegolten werden können. Der Verkauf von Grund und Boden, Nutzung...mehr

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Bilanzpolitik im Steuerrecht / 1.1 Die Steuerbelastung

Die Steuerbelastung resultiert vor allem aus den gewinnabhängigen Steuern: Einkommensteuer (ESt) oder Körperschaftsteuer (KSt) zuzüglich Solidaritätszuschlag (SolZ), ggf. Kirchensteuer (KiSt), und Gewerbesteuer (GewSt). Auswirkungen ergeben sich auf die Bemessungsgrundlage der Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer, sodass bei betagten Betriebsinhabern oder bevorstehenden Schenkunge...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.2.2 Passivseite

Rz. 258 Schulden und sonstige Abzüge werden bei der Ermittlung des Werts der wirtschaftlichen Einheit berücksichtigt, soweit sie mit der Gesamtheit oder einzelnen Teilen des Betriebsvermögens in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen und nach § 95 Abs. 1 BewG zum Betriebsvermögen gehören.[1] Damit besteht bei bilanzierenden Gewerbebetreibenden und freiberuflich Tätigen auch auf...mehr

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Bilanzpolitik im Steuerrecht / 3.2.1 Vorläufige Steuerentlastung

Die meisten steuerbilanzpolitischen Mittel sind bilanzgebunden. Sie wirken wegen der Zweischneidigkeit der Bilanz nur vorläufig steuerentlastend; die Gewinnminderung wird in späteren Jahren, z. B. infolge Verringerung der Abschreibungsmasse, wieder rückgängig gemacht. Sogar der Zinsvorteil kann gelegentlich durch eine nachträgliche Verzinsung aufgezehrt werden, wie bei der ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.5.6 Einzelne Abzüge

Rz. 360 Nach § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BewG sind von dem Ausgangswert abzuziehen: a) Gewinnerhöhende Auflösungsbeträge steuerfreier Rücklagen sowie Gewinne aus der Anwendung des § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 und Nr. 2 S. 3 EStG Die Abzugsregelung bildet das Gegenstück zu der Hinzurechnungsregelung von § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Buchst. a BewG. Da gewinnmindernde Zuführungen zu steuerfreien...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.2.3 Wohnungs- und Teileigentum (§ 176 Abs. 1 Nr. 3 BewG)

Rz. 512 Wohnungs- und Teileigentum sind die grundstücksgleichen Rechte nach dem WEG. Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung i. V. m. dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört.[1] Gegenstand des Sondereigentums sind eine bestimmte Wohnung und die zu dieser Wohnung gehörenden Bestandteile des Gebäudes, die verändert, beseitigt...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.6.4 In die Ermittlung einzubeziehende Schulden

Rz. 304 Der Kreis der in die Ermittlung des Substanzwerts einzubeziehenden Schulden und sonstigen Abzüge bestimmt sich nach § 103 BewG. Danach sind alle Passivposten zu berücksichtigen, die mit der Gesamtheit oder einzelnen Teilen des Betriebsvermögens in Zusammenhang stehen und bei der steuerlichen Gewinnermittlung zum Betriebsvermögen gehören. Diese Voraussetzung ist auch ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.5.5 Einzelne Hinzurechnungen

Rz. 352 Nach § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BewG sind dem Ausgangswert hinzuzurechnen: a) Investitionsabzugsbeträge, Sonderabschreibungen oder erhöhte Absetzungen, Bewertungsabschläge, Zuführungen zu steuerfreien Rücklagen sowie Teilwertabschreibungen Die Hinzurechnungsregelung beruht auf der Überlegung, dass sich die Bewertung nach dem künftigen ausschüttungsfähigen Ertrag, d. h. na...mehr

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Bilanzpolitik im Steuerrecht / 2.5 Wahlrechte

Hier sind zu nennen die Bilanzierungswahlrechte: z. B. die Bildung steuerfreier Rücklagen oder die Bildung eines Ausgleichspostens bei Überführung von Anlagevermögen in eine in der EU belegene Betriebsstätte[1]; die Bewertungswahlrechte: z. B. Sonderabschreibungen, erhöhte Absetzungen, besondere Abschreibungsmethoden, u. a. die degressive AfA, Teilwertab- und -zuschreibungen[2...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) § 6b-Rücklage: Anschaffungszurechnung nach Verschmelzung

Die Übertragung der stillen Reserven aus einer gebildeten § 6b-Rücklage erfolgt buchungstechnisch durch Minderung des Buchwerts der aktivierten Reinvestitionsgüter um den in der Rücklage passivierten Betrag, höchstens jedoch um die Summe der Anschaffungs-/Herstellungskosten des Reinvestitionsguts. Im Fall der Erstellung einer Steuerbilanz erfolgt dies durch die Verbuchung de...mehr

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Kapitalerhöhung aus Gesells... / 3. Musterformulierungen zum Kapitalerhöhungsbeschluss

Heckschen / Heidinger, Die GmbH in der Gestaltungs- und Beratungspraxis, 5. Aufl. 2023, Kap. 10, Rz. 170; Langenfeld / Miras, GmbH-Vertragspraxis, 8. Aufl. 2019, Rz. 1450 M 110; Meyer- Landrut / Habighorst u. Wenz, Formular-Kommentar GmbH-Recht, 4. Aufl. 2019, F V 27 Rz. 259 ff. Beschlussfassung über die Kapitalerhöhungmehr

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Kapitalerhöhung aus Gesells... / a) Erstellung der Bilanz

Grundlage des Erhöhungsbeschlusses ist eine Bilanz, deren Bilanzstichtag zum Zeitpunkt des Eingangs der Anmeldung bei dem Registergericht nicht länger als acht Monate zurückliegen darf (§ 57e Abs. 1, § 57f Abs. 1 S. 2 GmbHG). Die Bilanz muss durch einen Abschlussprüfer geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehen worden sein (§ 57...mehr

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Kapitalerhöhung aus Gesells... / 2. Wechsel von der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) zur GmbH

Die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln kann auch dazu gewählt werden, die Unternehmergesellschaft (Musterprotokoll) als GmbH fortzuführen. Der Gesetzgeber hat aus diesem Grund in § 5a Abs. 3 GmbHG die Verpflichtung zur Rücklagenbildung aufgenommen (ein Viertel das Jahresüberschusses ist der Rücklage zuzuführen; hierzu Kleindiek in Lutter/Hommelhoff, 21. Aufl. 2023, § 5...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) VGA: Vermietung einer Eigentumswohnung an den Gesellschafter-Geschäftsführer

Grundsatz: Ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einer GmbH wird nur dann bereit sein, die laufenden Aufwendungen für den Ankauf, den Ausbau und die Unterhaltung einer Eigentumswohnung zu (privaten) Wohnzwecken – also im privaten Interesse – eines Gesellschafters der GmbH zu tragen, wenn der GmbH diese Aufwendungen in voller Höhe erstattet werden und sie zudem ei...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 2 Abgrenzung des Umlaufvermögens

Rz. 2 Die Abgrenzung des Umlaufvermögens vom Anlagevermögen ist aus mehreren Gründen von Bedeutung: für beide Vermögenskategorien gelten verschiedene Ansatz- und Bewertungsvorschriften; die Ergebnisse einer finanz- oder liquiditätsorientierten Bilanzanalyse werden entscheidend von den Größen Anlage- und Umlaufvermögen beeinflusst, da Anlagevermögen regelmäßig als langfristig g...mehr

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Umlaufvermögen im Abschluss... / 8.3.2 Problembereich: Zuordnungen

Rz. 86 Der in früheren Versionen noch enthaltene Posten eigene Anteile ist inzwischen aus der Taxonomie entfernt worden, da dieser nach § 272 Abs. 1a HGB unabhängig von der Absicht des Bilanzierenden in Höhe des Nennbetrags offen vom gezeichneten Kapital sowie der Restbetrag offen von den Rücklagen abzusetzen ist.[1] Die seit dem BilMoG mit § 272 Abs. 4 HGB zumindest indirek...mehr

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Bilanzanalyse in der HGB- u... / 5 Aufbereitungsmaßnahmen

Rz. 47 Aufbereitungsmaßnahmen sind immer dann erforderlich, wenn die ausgewiesenen Daten in Bilanz und GuV sowie ggf. Kapitalflussrechnung und Segmentberichterstattung nicht unmittelbar dem Bedarf der Unternehmensanalyse entsprechen. Zum einen finden sich weitere relevante Informationen im Anhang, zum anderen stellen die Rechnungslegungsdaten aufgrund unterschiedlich ausgenu...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 6.2.2 Steuerbilanz

Rz. 166 Die Rahmenbedingungen für eine Auflösung von Pensionsrückstellungen oder die Reduzierung der Bilanzberührung von Pensionsverbindlichkeiten unterscheiden sich im Handels- und Steuerrecht deutlich voneinander. Steuerlich führt der Wechsel des Durchführungswegs unabhängig von der Höhe der Dotierung des externen Trägers zu einer Auflösung der Pensionsrückstellung. Rz. 16...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.5.2.5 Ausschüttungssperre

Rz. 85 In Zusammenhang mit der Bewertung unmittelbarer Pensionsverpflichtungen kann eine Ausschüttungssperre von Gewinnanteilen aus 2 Gründen entstehen: Eine Neubewertung von Deckungsvermögen, d. h. die Hebung stiller Reserven infolge der Abkehr vom Anschaffungskostenprinzip durch Bewertung zum beizulegenden Zeitwert; Die Verwendung des Rechnungszinssatzes als 10-Jahresschnitt...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 2.3 Die Ausfinanzierung der Pensionsverpflichtungen

Rz. 10 Wie bereits in Rz. 7 ff. dargestellt, unterscheiden sich die Durchführungswege der bAV u. a. durch das Kriterium der Ausfinanzierung. Rz. 11 Nur bei der unmittelbaren Pensionszusage und der pauschal dotierten Unterstützungskasse kann der Arbeitgeber auf die Bildung von Rücklagen in einem zweckgebundenen Vermögen gänzlich verzichten. Ansonsten erfolgt – in unterschiedli...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.3.2.3 Rechnungszins

Rz. 38 § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB stellt klar, dass Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr abzuzinsen sind. Hierzu gehören regelmäßig Pensionsrückstellungen. Das Handelsgesetzbuch und die Rückstellungsabzinsungsverordnung geben vor, auf welche Art und Weise der Rechnungszins zu ermitteln ist. Ein konkreter Zinssatz wird im Gesetz allerdings nicht genannt....mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Die Bedeutung der betrieblichen Altersversorgung als zweite von 3 Säulen der Altersversorgung in Deutschland wird sichtbar, wenn man die Erhebungen zum Volumen der Pensionsverpflichtungen betrachtet. So beliefen sich die Deckungsmittel für betriebliche Pensionsverpflichtungen im Jahr 2022 auf rd. 705 Mio. EUR.[1] Hiervon entfallen gut 50 % auf die unmittelbare Pensions...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Rücklage nach § 6b EStG und Grundsätze des formellen Bilanzenzusammenhangs

Leitsatz Hat ein bilanzierender Steuerpflichtiger eine Rücklage nach § 6b Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes zu Unrecht gebildet, begründet dies einen Bilanzierungsfehler, der nach den Regeln des formellen Bilanzenzusammenhangs unter Wahrung der verfahrensrechtlichen Schranken für den Erlass von Steuer- und Steueränderungsbescheiden zu korrigieren ist (Anschluss an Urteil des Bundesfinanzhofs –BFH– vom 07.07.1992 – VIII R 24/91, BFH/NV 1993, 461; BFH-Beschluss vom 30.04.2013 – I B 151/12, BFH/NV 2013, 1572mehr

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Eigene Anteile in Handels- ... / 3.1 Aktiengesellschaft

Rz. 16 Der Nennbetrag von eigenen Anteilen ist gem. § 272 Abs. 1a HGB grundsätzlich auf der Passivseite offen – und zwar in der Vorspalte – vom gezeichneten Kapital abzusetzen. Die eigenen Anteile sind dabei mit ihrem Nennbetrag zu berücksichtigen. Wenn kein Nennbetrag vorliegt, tritt an dessen Stelle der rechnerische Wert der erworbenen eigenen Anteile.[1] Die Regelungen de...mehr

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Eigene Anteile in Handels- ... / 5.1 Aktiengesellschaft

Rz. 38 Gem. § 272 Abs. 1b HGB entfällt nach der Veräußerung der eigenen Anteile der nach § 272 Abs. 1a Satz 1 HGB erforderliche offene Ausweis in einer Vorspalte vom gezeichneten Kapital. Bei der Veräußerung der eigenen Anteile handelt es sich wirtschaftlich um eine Kapitalerhöhung und nicht um einen Veräußerungsvorgang (entsprechend der Regelung beim Erwerb eigener Anteile;...mehr

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Eigene Anteile in Handels- ... / 2.1 Aktiengesellschaft

Rz. 5 Wesensmerkmale der AG sind die Aufbringung und Erhaltung des Grundkapitals. Auf diesem Wege soll im Interesse der Gläubiger einerseits sichergestellt werden, dass das im Handelsregister ausgewiesene Kapital aufgebracht wurde, und andererseits, dass dieses nicht an die Anteilseigner zurückfließt, sondern ausschließlich zur Erfüllung von Verbindlichkeiten der AG bereitst...mehr

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Eigene Anteile in Handels- ... / 3.3 Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Rz. 27 Nach § 33 Abs. 2 Satz 1 GmbHG ist der Erwerb eigener Geschäftsanteile nur zulässig, soweit diesbezüglich die Einlagen vollständig geleistet worden sind, und unter der Voraussetzung, dass die GmbH im Zeitpunkt des Erwerbs eine Rücklage i. H. d. Aufwendungen für den Erwerb bilden könnte, ohne das Stammkapital oder eine nach dem Gesellschaftsvertrag zu bildende Rücklage ...mehr

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Eigene Anteile in Handels- ... / 2.3 Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Rz. 13 Anders als im Recht der AG findet sich bei der GmbH keine detaillierte Regelung hinsichtlich des Erwerbs eigener Anteile durch die Gesellschaft, was dabei auf den regelmäßig überschaubaren Gesellschafterkreis einer GmbH zurückzuführen sein könnte.[1] Im Gegensatz zur AG ist der Erwerb eigener Anteile bei der GmbH nicht an sachliche Gründe gebunden (§ 33 Abs. 2 GmbHG)....mehr

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Eigene Anteile in Handels- ... / 1.2 Qualifikation von eigenen Anteilen

Rz. 3 Mit Blick auf die Qualifikation der eigenen Anteile als Vermögensgegenstände stellt sich auch nach der letzten großen Änderung zur Bilanzierung eigener Anteile durch das BilMoG vor rund 15 Jahren weiterhin die Frage, ob die sich hieraus ergebenden Neuerungen des § 272 HGB nur den bilanziellen Ausweis eigener Anteile neu regeln oder eine Wertung dahingehend enthalten, d...mehr

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Eigene Anteile in Handels- ... / 4.1 Ebene der erwerbenden Gesellschaft

Rz. 31 Aufgrund der sich aus § 5 Abs. 1 EStG ergebenden Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz sind eigene Anteile in Letzterer ebenfalls offen vom gezeichneten Kapital abzusetzen.[1] Folglich ist auch in der Steuerbilanz eine Aktivierung eigener Anteile nicht zulässig.[2] Die steuerliche Behandlung des Erwerbs von eigenen Anteilen folgt also der wirtschaftlic...mehr

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Sommer, SGB V § 169 Haftung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift definiert den Insolvenzfall (Abs. 1) mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Krankenkasse oder der Abweisung der Eröffnung mangels Masse. Beide Ereignisse werden durch einen entsprechenden Gerichtsbeschluss nach der InsO (§§ 27 bis 30) bestimmt. Die nachfolgenden Haftungsregelungen greifen nur bei Eintreten eines dieser beiden T...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Gesetzliche Rücklage (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 30 [Autor/Zitation] Nach § 7 Nr. 2 GenG muss die Satzung die Bildung einer gesetzlichen Rücklage bestimmen, welche zur Deckung eines aus der Bilanz sich ergebenden Verlustes zu dienen hat, sowie die Art dieser Bildung, insbes. den Teil des Jahresüberschusses, welcher in diese Rücklage einzustellen ist, und den Mindestbetrag, bis zu dessen Erreichung die Einstellung zu erf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10 Auswirkungen von Umwandlungen auf eine Rücklage nach § 34 Abs 6e S 15 KStG idFd JStG 2022

Tz. 92a Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Durch das KöMoG wurden die AP durch die sogenannte Einlagelösung ersetzt. Zukünftig werden alle Mehr-/Minderabführungen über den Bw der Beteiligung und nicht mehr in einem separaten Bil-Posten abgebildet. Somit ergeben sich iR einer Umwandlung keine Besonderheiten mehr. Wegen Einzelheiten s § 14 KStG Tz 1040 ff. Bestehende AP sind nach § 34 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Auflösung der Rücklage

Rn. 1491 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Regelauflösung Die Rücklage ist gemäß § 5 Abs 7 S 5 EStG in den folgenden 14 Wj zu jeweils mindestens 1/14 gewinnerhöhend aufzulösen (maximaler Auflösungszeitraum). Auch ein Rumpf-Wj ist eine Wj iS der Norm (Adrian/Fey, StuB 2014, 54). Der Regel-Auflösungszeitraum ist auch dann maßgebend, wenn die Verpflichtung, für die eine Rücklage gebild...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Bildung der Rücklage

Rn. 1488 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Rücklage iHv 14/15 des Erwerbsgewinns: Für den fiktiven Erwerbsgewinn, der sich aus der Anwendung der Sätze 1–3 des § 5 Abs 7 EStG ergibt, kann gemäß § 5 Abs 7 S 5 EStG iHv 14/15 eine gewinnmindernde Rücklage gebildet werden. Im Übernahmejahr kommt es bei Rücklagenbildung entsprechend zunächst nur zur Besteuerung von 1/15 des Erwerbsgewinn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Rücklagen nach §§ 6b, 6d und 7g EStG (§ 5a Abs 5 S 3 EStG)

Rn. 201 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Nach § 5a Abs 5 S 3 EStG sind Rücklagen nach § 6b EStG und § 6d EStG (zusätzlich durch das StEntlG 1999/2000/2002) und § 7g EStG beim Übergang zur Gewinnermittlung nach § 5a Abs 1 S 1 EStG dem Gewinn im Erstjahr hinzuzurechnen. Das Erstjahr in diesem Sinne ist nicht identisch mit dem Erstjahr des § 5a Abs 3 S 1 EStG (s Rn 120). Es ist vielm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rücklagen

Rn. 849 Stand: EL 100 – ET: 08/2013 Rücklagen sind Bestandteile des EK. Kapitalrücklagen resultieren aus Einlagen des Anteilseigners, Gewinnrücklagen entstehen iRd Gewinnverwendung, s für KapGes § 272 Abs 2 u 3 HGB. Für die AG gibt es nach § 150 AktG noch eine gesetzliche Rücklage. Bildung und Auflösung von Rücklagen sind nicht Bestandteil der Gewinnermittlung, sondern der -ve...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Ausweis der Rücklagen der Genossenschaft (Abs. 2)

I. Rücklagen bei Genossenschaften Rz. 25 [Autor/Zitation] Bei eingetragenen Genossenschaften sind an Stelle der Gewinnrücklagen (§ 266 Abs. 3 A. III.) gem. § 337 Abs. 2 Ergebnisrücklagen auszuweisen. Der Zweck der eG ist gem. § 1 Abs. 1 GenG darauf gerichtet, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Ges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.5 Verschmelzung mehrerer Organgesellschaften mit anschließender Nennkapitalerhöhung aus Rücklagen

Tz. 86 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Beispiel: Lösung: Bisherige Gewinnrücklagen der OG I werden zu Nenn-Kap bzw zu Kap-Rücklagen der OG II. Auswirkungen beim OT: Alt A: Zusammenfassung des bisherigen Beteiligungsansatzes OG I zuz des AP und des Beteiligungsansatzes OG II zum neuen Beteiligungsansatz an OG II. Alt B: Zusammenfassung der beiden Beteiligungsansätze und Zusatzausweis ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Rücklagen bei Genossenschaften

Rz. 25 [Autor/Zitation] Bei eingetragenen Genossenschaften sind an Stelle der Gewinnrücklagen (§ 266 Abs. 3 A. III.) gem. § 337 Abs. 2 Ergebnisrücklagen auszuweisen. Der Zweck der eG ist gem. § 1 Abs. 1 GenG darauf gerichtet, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern. Der För...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Abschreibungen; Vorbesitzzeiten usw

Tz. 70 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Gem § 12 Abs 3 iVm § 4 Abs 2 UmwStG tritt die übernehmende Kö in die stliche Rechtsstellung der übertragenden Kö ein, insbes bezüglich der Bewertung der übernommenen WG, der Abschr, der den stlichen Gewinn mindernden Rücklagen und der Dauer der Zugehörigkeit eines WG zum BV. Die Ausführungen zu § 4 Abs 2 und 3 UmwStG (s § 4 UmwStG Tz 18 ff) ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Der Sonderposten mit Rücklageanteil – andere Sonderposten

Rn. 856 Stand: EL 100 – ET: 08/2013 Es handelt sich um die handelsbilanzrechtliche Bezeichnung für eine besondere Art von Passivposten, § 247 Abs 3 HGB aF, in dem steuersubventionelle Förderungsmaßnahmen bilanziell gespeichert werden. Man spricht auch von steuerfreien Rücklagen, meint damit vorerst gewinnmindernd gebildete Posten, die irgendwann einmal später wieder zugunsten...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. ABC der BE

Rn. 1615 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Abfall s "Altgold" Abfindung Abfindungen sind als BE zu erfassen, wenn sie betrieblich veranlasst sind. Maßgeblich sind die Verhältnisse beim Empfänger der Abfindung. Sie müssen insoweit beim Empfänger betrieblich veranlasst sein. Auf die Verhältnisse des Zahlenden kommt es nicht an. Als Hilfsgeschäfte sind die Abfindungen zu berücksichtigen....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Sauer, Bilanzberichtigung u Bilanzänderung, StBp 1977, 173; Flume, Bilanzberichtigung o Bilanzänderung bei "subjektiv richtigen", objektiv falschen Bilanzansätzen nach § 4 Abs 2, DB 1981, 2505; Ludewig, Möglichkeiten der Bilanzänderung, insb bei Fehleinschätzung der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens, DB 1986, 133; Ritzrow, Die Bilanzänderung in der Rspr des BFH, StB...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Ansatz

Rn. 337 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Abweichungen zwischen HB und StB – Ansatzebene Aktivamehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3 Ansatz und Bewertung in den Folgebilanzen

Tz. 17 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Dass die übernehmende Kö wegen der ausdrücklichen Regelung in § 12 Abs 1 UmwStG auch dann an einen unterhalb des gW liegenden Wertansatz für die übergegangenen WG in der stlichen Schlussbil der übertragenden Kö gebunden ist, wenn sie gem § 24 UmwG in ihrer hr-lichen Übernahmebil die höheren AK bzw HK der Rechtsvorgängerin ansetzt (s Tz 8), w...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Sinngemäße Anwendung des § 6 UmwStG auf einen Übernahmefolgegewinn (§ 12 Abs 4)

Tz. 81 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Auch bei Verschmelzung von Kö kann sich der Gewinn der übernehmenden Kö dadurch erhöhen, dass der Vermögensübergang zum Erlöschen von Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen der übertragenden und der übernehmenden Kö führt. Gewinnauswirkungen ergeben sich nur dann, wenn die übertragende Kö und die übernehmende Kö wechselseitige Forderunge...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Verhältnis zwischen Bestätigungsvermerk und Nichtigkeit des Jahresabschlusses

Rz. 671 [Autor/Zitation] Eine unmittelbare Verknüpfung zwischen einer Einschränkung oder einer Versagung des Bestätigungsvermerks einerseits und der Nichtigkeit des mangelhaften JA als gesellschaftsrechtliche Folge von Unrichtigkeiten und Verstößen andererseits ergibt sich weder aus dem Wortlaut noch aus dem Regelungszusammenhang der Vorschriften. Ein Grundsatz, dass der Best...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Andere Ergebnisrücklagen (Abs. 2 Nr. 2 Halbs. 1)

Rz. 32 [Autor/Zitation] Unter den anderen Ergebnisrücklagen sind alle Ergebnisrücklagen auszuweisen, die nicht "Gesetzliche Rücklage" sind, und entsprechend der Satzung oder auch freiwillig aus den Ergebnissen dotiert werden. Bei den anderen Ergebnisrücklagen kann es sich bspw. um eine sog. Betriebsrücklage oder auch um eine zweckbestimmte Rücklage handeln. Die Ergebnisrückla...mehr