Fachbeiträge & Kommentare zu Richter

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 14 Begriff... / 3 Literatur

Rz. 245 zur Rechtslage ab 1.1.2017: Reimer, Überblick über Änderungen des SGB VI durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz, SGb 2016 S. 252. Richter, Die neue sozialger Pflegeversicherung – PSG I, II und III, 2. Aufl., Baden-Baden 2017. Richter, Das Pflegestärkungsgesetz I, NJW 2015 S. 1271. Schmidt, Das Dritte Pflegestärkungsgesetz, NZS 2017 S. 207. Schrehardt, das Zweite Pflegestä...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 61 Leistung... / 3 Literatur

Rz. 12 Axmann, BTHG und PSG III – was verändert sich bei Teilhabe und Pflege? Die wichtigsten Neuerungen im Überblick, RdLH 2017 S. 1. Dürremann, Die Verbesserung steht noch aus, Altenpflege 2018 S. 52. Fuchs, Es drohen erhebliche Versorgungslücken für behinderte Menschen – Neue Schnittstellen zwischen Pflegeversicherung und Eingliederungshilfe,SozSich 2016 S. 369. ders., Was s...mehr

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Klose, SGB I § 44 Verzinsung / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 29 Benz, Die Verzinsung von rückständigen Geldleistungen nach § 44 SGB I, BG 1991 S. 323. ders., Nochmals – Die Verzinsung rückständiger Geldleistungen (§ 44 SGB I) in der gesetzlichen Unfallversicherung, SozSich 1980 S. 119. Heintschel von Heinegg, Verzugszinsen für öffentlich-rechtliche Geldforderungen, NVwZ 1992 S. 522. Marburger, Zur Verzinsung von Sozialversicherungsle...mehr

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FF 11/2018, (Nicht-) Anerke... / 2 Anmerkung

Problemstellung In dem Verfahren geht es um die Wirksamkeit einer im Rahmen eines gemäß § 107 FamFG geführten Anerkennungsverfahrens zu beurteilenden, vor einem geistlichen Shari'a-Gericht in Syrien vollzogenen einseitigen Verstoßungsscheidung (sog. Privatscheidung). Eine Privatscheidung ist dadurch gekennzeichnet, dass sie nur auf der Willenserklärung eines (oder auf einem v...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VI. Anordnung der Einziehung

Rz. 74 [Autor/Stand] Das Ob und der Umfang der Einziehung stehen im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts[2]. Entsprechend dem Zweck der anzuwendenden Einziehungsnorm und unter Berücksichtigung der Umstände im konkreten Fall muss der Richter untersuchen, ob die Einziehung geboten erscheint. Hat der Angeklagte bereits wirksam auf die Rückgabe sichergestellter Gegenstände verzi...mehr

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zfs 11/2018, Keine Verwerfu... / 2 Aus den Gründen:

"… II. Der fristgerecht gestellte Antrag nach § 346 Abs. 2 StPO hat Erfolg, der Beschl. des AG v. 18.10.2017 ist aufzuheben. Das Gericht hat den Beschl. v. 18.10.2017 vor der Zeit, nämlich vor Ablauf der Rechtsbeschwerdebegründungsfrist, erlassen." Die Rechtsbeschwerdebegründungsfrist lief, nachdem weder die Betr. noch ihr Verteidiger in der Sitzung vom 8.9.2017 anwesend ware...mehr

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FF 11/2018, Herbsttagung und Mitgliederversammlung 2018

29. November bis 1. Dezember 2018 in Münster Programm Donnerstag, 29. November 2018mehr

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zfs 11/2018, Keine fiktive ... / 3 Anmerkung:

Aufgrund seiner Dispositionsfreiheit ist der Geschädigte eines Verkehrsunfalls berechtigt, seinen Schaden auf Gutachtenbasis abzurechnen, was irreführend als fiktive Abrechnung bezeichnet wird. Irreführend ist die Bezeichnung, weil sie dahin missgedeutet werden kann, es werde über einen nicht eingetretenen, lediglich fingierten Schaden abgerechnet. Die grundsätzliche, auf se...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Gegenstand

Rz. 19 [Autor/Stand] Mit der Verhängung der Nebenstrafe verliert der Verurteilte für die in § 45 Abs. 2 StGB bestimmte Dauer die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden bzw. Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen. Ferner verliert er nach § 45 Abs. 3 und 4 StGB mit Verlust der Fähigkeiten auch die entsprechenden Rechtsstellungen und Rechte. Rz. 20 [Autor/Stand] Öffentlic...mehr

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zfs 11/2018, zfs 11/2018 / Musterfeststellungsklage

Am 1.11.2018 ist das Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage vom 12.7.2018 in Kraft getreten (BGBl I, S. 1151). Mit der Musterfeststellungsklage sollen anerkannte Verbraucherverbände gegenüber einem Unternehmen zentrale Haftungsvoraussetzungen für alle vergleichbar betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher in einem einzigen Gerichtsverfahren ...mehr

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FF 11/2018, Der Tod im Fami... / III. Sonstige Beteiligte

Während eines Verfahrens können auch sonstige Beteiligte versterben. Verstirbt ein Richter während eines laufenden Verfahrens, dann muss sein ernannter Vertreter das Verfahren übernehmen. Die mündliche Verhandlung ist gem. § 156 ZPO wieder zu eröffnen. Der Tod des Prozessbevollmächtigten wirkt sich nur in einem Verfahren mit Anwaltszwang aus. Gemäß § 244 Abs. 1 ZPO ist das Ve...mehr

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zfs 11/2018, Keine Verwerfu... / Sachverhalt

Das AG verwarf den Einspruch, da im Termin weder die Betr. noch deren Verteidiger anwesend waren. Zuvor hatte der Verteidiger einen Antrag auf Terminsverlegung gestellt, da die Betr. ihre Famulatur, die sie auf Sylt absolvierte, nicht habe unterbrechen können und keinen Urlaub nehmen dürfe. Das Gericht hatte der Betr. mitgeteilt, dass eine Verlegung nicht in Betracht komme, ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Einziehung des Wertersatzes (§ 74c StGB)

Rz. 54 [Autor/Stand] Häufig ist der Täter oder Teilnehmer in der Lage, die Einziehung der unter Rdnr. 42 ff. genannten Sachen zu vereiteln. Um in solchen Fällen die Eigentumssanktion der Einziehung nicht wirkungslos werden zu lassen, erlaubt § 74c StGB unter bestimmten Voraussetzungen die Einziehung des Wertersatzes. Da die Maßnahme nur gegen den schuldhaft handelnden Täter ...mehr

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AGS 11/2018, Gegenstandswer... / 1 Aus den Gründen

Über den sinngemäßen Antrag der Beklagten, einen niedrigeren Gegenstandswert nach § 30 Abs. 2 RVG festzusetzen, hat gem. § 33 Abs. 8 S. 2 und 3 RVG das Gericht ohne Mitwirkung ehrenamtlicher Richter zu entscheiden. Der Einzelrichter hat das Verfahren wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache auf die Kammer übertragen. Nach Auffassung der Kammer ist grds. der Einzelrichter ...mehr

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AGS 11/2018, Harbauer, Rechtsschutzversicherung – Kommentar zu den ARB

Bearbeitet von Joachim Cornelius-Winkler, Prof. Dr. Karl Maier, Rüdiger Obarowski, Edmund Schmitt, Dr. Klaus Schneider. 9. Aufl., 2018. C. H. Beck, München. XLV, 1141 S., 139,00 EUR Nach dem Ausscheiden des bisherigen Mitautoren Günther Bauer und Peter Stahl hat der Verlag mit Rüdiger Obarowski, Edmund Schmitt und Dr. Klaus Schneider namenhafte Autoren als Ersatz gefunden, di...mehr

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AGS 11/2018, Passive Prozes... / 2 Aus den Gründen

Das Rechtsmittel hat im Ergebnis keinen Erfolg. I. Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung unter anderem in VersR 2017, 1394 veröffentlicht ist, hat im Wesentlichen ausgeführt: Der Hauptantrag sei entgegen der Auffassung des LG zulässig, in der Sache aber unbegründet. Die vom Haupt- und dritten Hilfsantrag umfassten Ansprüche des Klägers auf Ersatz sämtlicher Schäden, die ih...mehr

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AGS 11/2018, Keine Parkgebü... / 2 Aus den Gründen

Der als Mitglied des 2. Strafsenats zuständige Einzelrichter (§§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 8 S. 1 RVG) überträgt das Verfahren dem Senat in der Besetzung mit drei Richtern, weil die Sache grundsätzliche Bedeutung hat (§§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 8 S. 2 RVG). In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist – soweit ersichtlich – bisher nicht behandelt worden, ob der Rechtsanwalt auc...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / IV. Stiftung

Rz. 133 Mandanten mit größerem Vermögen, die dieses später an mehrere Familienmitglieder weitergeben möchten, wünschen sich häufig einen möglichst langfristigen Zusammenhalt des Vermögens. Dies betrifft insbesondere Inhaber von Unternehmen. Ein Weg, diese beiden Ziele zu verfolgen, ist die Gründung einer so genannten "Familienstiftung".[196] Langenfeld/Günther fassen deren Z...mehr

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§ 9 Prozessführung, Erbsche... / VI. Klage auf Benutzungsregelung und Nutzungsentschädigung

Rz. 43 Begehrt ein Erbe eine (Neu-)Regelung der Benutzung der Nachlassgegenstände (§ 2038 Abs. 2 i.V.m. § 745 BGB) ist der Klageantrag auf Einwilligung zu einer bestimmten Verwaltungs- und Benutzungsregelung (siehe § 4 Rdn 95) zu richten.[110] Verklagt werden die widersprechenden Miterben. Das Gericht hat dann zu prüfen, ob die bisherige Regelung billigem Ermessen nicht ents...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / b) Anspruch auf Benutzungsregelung

Rz. 93 Jeder Miterbe hat Anspruch auf eine Regelung der Verwaltung und Benutzung, die billigem Ermessen aller Miterben entspricht – also auch seinem eigenen, §§ 2038 Abs. 2, 745 Abs. 2 BGB.[227] Eine gerichtliche Entscheidung ist nur dann zulässig, wenn durch die Erbengemeinschaft weder eine Vereinbarung noch ein Beschluss getroffen wurde, die billigem Ermessen entsprechen.[...mehr

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Autorenverzeichnis

Dr. Hubert W. van Bühren Rechtsanwalt, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Köln Professor Dr. Jürgen Damrau Richter am Landgericht a.D., Konstanz Mario Filtzinger Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Frankfurt a.M. Désirée Goertz, LL.M. (Stockholm) Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Berlin Monika B. Hähn Rechtsanwältin und Notarin, Fachanwältin für Erbrecht, Fachanwältin für...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 1. Einleitung

Rz. 100 Für Streitigkeiten nach dem Erbfall unter den Miterben kann der Erblasser gemäß § 1066 ZPO ein Verfahren vor einem Schiedsgericht vorschreiben, durch welches die ordentlichen Gerichte weitgehend ausgeschlossen werden.[109] Ein Schiedsverfahren ist eine zeitsparende und kostengünstige Möglichkeit, welche – etwa bei der DSE (Deutsche Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreit...mehr

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§ 2 Soziologische Aspekte / VIII. Relevanz von Persönlichkeits- und Verhaltensmustern der Miterben

Rz. 28 Ein Ausgangspunkt für weitergehende Überlegungen können vorliegende Ergebnisse zur "Typologie der Erbenden" sein.[52] Danach gibt es den "pflichtbewussten Bewahrer", der großen Wert auf den Erhalt von Familientraditionen und Familienwerten legt. Der "Selbstverwirklicher" hat oft schwache Bindungen zum Erblasser und verwendet die Erbschaft "ohne Umschweife" für eigene ...mehr

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§ 3 Rechtsvergleichung / Literaturtipps

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 2. Anordnung und Vereinbarung

Rz. 101 Eine Schiedsklausel sollte in jeder letztwilligen Verfügung standardmäßig aufgenommen werden. Während vor relativ kurzer Zeit die Schiedsklausel noch als Auflage eingeordnet und formuliert wurde,[112] wird sie heute als eigenes Gestaltungsmittel gesehen[113] und gefasst. Formulierungsbeispiel: Schiedsklausel im Testament Wir ordnen an, dass alle Streitigkeiten, die dur...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / 4. Verfügung als mitwirkungspflichtige Verwaltungsmaßnahme

Rz. 77 Es ist umstritten, ob und wann eine Verfügung über einen Nachlassgegenstand abweichend von § 2040 BGB durch die Mehrheit der Miterben wirksam vorgenommen werden kann, wenn sie gleichzeitig eine Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung ist.[175] Nach einer Entscheidung des III. Senats des BGH aus dem Jahr 1965 können unter Umständen zur Verwaltung auch Verfügungen erforderl...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / a) Beurteilungsmaßstab und -zeitpunkt

Rz. 71 Die Mitwirkungspflicht an Verwaltungsmaßnahmen der Erbengemeinschaft besteht ausschließlich bei Maßnahmen, die zur "ordnungsmäßigen" Verwaltung erforderlich sind. Ordnungsmäßige Verwaltung gem. § 2038 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 745 BGB umfasst alle Maßnahmen, die der Beschaffenheit des betreffenden Nachlassgegenstandes und dem Interesse aller Miterben nach billigem Ermessen...mehr

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§ 24 Berufsrecht der Rechts... / I. Gesetzliche Grundlagen

Rz. 50 Der Rechtsanwalt darf nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 BRAO nicht tätig werden, wenn er in "derselben Rechtssache" (vgl. hierzu oben Rdn 7) bereits als Richter, Schiedsrichter, Staatsanwalt, Angehöriger des öffentlichen Dienstes, Notar, Notarvertreter oder Notariatsverwalter tätig geworden ist (Vorbefassung). Das Verbot geht " über die Gewährleistung des ungeteilten Einsatzes de...mehr

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§ 23 Strafrecht / b) Zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für den Tatverdacht ausreichend

Rz. 66 Nach § 152 Abs. 2 StPO ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, soweit zureichende tatsächliche Anhaltspunkte hierfür vorliegen. Dies ist die Kernvoraussetzung des sogenannten Anfangsverdachts. Der Begriff des Anfangsverdachts ist deshalb der Zentralbegriff des Ermittlungsverfahrens, weil in der Strafprozessordnung z...mehr

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§ 24 Berufsrecht der Rechts... / 2. Nichtigkeit des Anwaltsvertrages

Rz. 25 Der BGH hat über Jahrzehnte die umstrittene Frage offen gelassen, ob ein Verstoß gegen § 43a Abs. 4 BRAO zur Nichtigkeit des Anwaltsvertrages führt.[39] Mit Urteil v. 12.5.2016 hat sich der BGH für die Nichtigkeit des Anwaltsvertrages nach § 134 BGB entschieden.[40] Man kann es durchaus als "überraschend" bezeichnen,[41] dass der BGH nun gerade in diesem Fall die Stre...mehr

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§ 1 Rechtsgeschichtliche Ei... / G. Drittes Reich

Rz. 23 Wesentliche Änderungen erfuhr das Recht der Erbengemeinschaft im Dritten Reich nicht. In seiner Anwendung wird es im Einzelfall genauso der nationalsozialistischen Ideologie unterworfen worden sein wie andere Rechtsgebiete. Auch das Zivilrecht war im Dritten Reich keine "Insel der Reinheit", was spätestens durch die Untersuchung von Zivilrechtsurteilen durch Rainer Sc...mehr

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§ 1 Rechtsgeschichtliche Ei... / E. Rezeption

Rz. 15 Rezeption meint in unserem Zusammenhang die Übernahme des antiken römischen Rechts im mittelalterlich-neuzeitlichen Europa.[49] Wenn vom "römischen Recht" gesprochen wird, ist dies selbstverständlich eine erhebliche Verkürzung. Es wird auf eine mehrere Jahrhunderte umfassende Periode voller Entwicklungen zurückgeblickt. Den Höhepunkt erreichten die "genialen Schöpfung...mehr

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§ 1 Rechtsgeschichtliche Ei... / F. Bürgerliches Gesetzbuch

Rz. 18 Zentraler Punkt bei der Regelung der Erbengemeinschaft war die Wahl zwischen der deutschrechtlichen Gesamthandschaft und der römisch-gemeinrechtlichen Bruchteilsgemeinschaft. Beide Systeme mussten nicht nur in der Theorie gegeneinander abgewogen werden. Es lagen auch Erfahrungen aus dem künftigen Geltungsbereich des BGB vor: Im preußischen Allgemeinen Landrecht[70] un...mehr

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§ 1 Rechtsgeschichtliche Ei... / Literaturtipps

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§ 23 Strafrecht / 2. Zielsetzung im Ermittlungsverfahren

Rz. 75 Um die Zielsetzungen insbesondere der Beweissicherung und Vermögensabschöpfung zu erreichen, kann der Berater (auch wenn er keinen unmittelbaren Einfluss auf die Art und Weise der Durchführung der Ermittlungen hat) durch Anregungen versuchen, Einfluss auf die Ermittlungen zu nehmen. Hierbei wird regelmäßig die Erwirkung eines Durchsuchungsbeschlusses dem Interesse des...mehr

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§ 3 Rechtsvergleichung / 5. Haftung

Rz. 88 & Belgien/Frankreich Das belgische und französische Erbrecht kennt, wie viele andere romanisch geprägte Rechtskreise, auch zwei Formen der Erbschaftsannahme. Zum einen gibt es die Möglichkeit die Erbschaft vorbehaltslos anzunehmen[238] mit dem Ergebnis einer unbeschränkten Haftung. Zum anderen besteht die Möglichkeit, die Erbschaft unter dem Vorbehalt der Inventaraufna...mehr

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§ 26 Länderkurzübersichten / J. Republik Kroatien

Rz. 58 Erbstatut: Auch in Kroatien findet die EuErbVO Anwendung, sodass das Erbstatut gem. Art. 21 ff. EuErbVO anhand des letzten gewöhnlichen Aufenthalts des Erblasser bestimmt wird. Für Erbfälle vor dem 17.8.2018 gilt ein Gesetz der ehemaligen Föderation Jugoslawien. Es knüpft zur Bestimmung des Erbstatuts auf das Heimatrecht des Erblassers zum Todeszeitpunkt an. Bei mehrer...mehr

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§ 8 Beendigung der Erbengem... / a) Allgemeines

Rz. 72 Bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft sind Nachlassgegenstände in erster Linie in Natur zu teilen, §§ 2042, 752 BGB. In der Praxis ist es allerdings die Ausnahme, dass sich Nachlassgegenstände in gleichartige, den Anteilen der Miterben entsprechende Teile zerlegen lassen, ohne dass sie an Wert verlieren. Regelmäßig ist daher der Verkauf der Nachlassgegenstä...mehr

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§ 2 Soziologische Aspekte / B. Stand der Forschung

Rz. 4 Raiser und Rottleuthner zeigen, auf welche Themen sich die Rechtssoziologie bis heute konzentrierte: Es sind etwa die Verfahrenssoziologie (z.B. Dauer und Ablauf von Gerichtsverfahren), Richtersoziologie (z.B. soziale Herkunft der Richter) sowie die Effektivität und Selektivität der Strafverfolgung – das Erbrecht wird nicht erwähnt.[6] Entsprechend stellt Leipold zutref...mehr

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§ 26 Länderkurzübersichten / H. Republik Irland

Rz. 45 Erbstatut: Die Republik Irland ist Mitglied der Europäischen Union. Dennoch hat sie, gemeinsam mit Dänemark und Großbritannien, die Europäische Erbrechtsverordnung nicht ratifiziert. Damit ist Irland, obwohl Mitglied der EU, Drittstaat im Sinne der EuErbVO.[126] Irland folgt dem System der Nachlassspaltung.[127] Die Erbfolge des beweglichen Vermögens (movable property)...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Beamte oder Richter (§ 7 Nr. 1 AO)

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Amtsträger ist jeder Beamte oder Richter nach deutschem Recht, ohne dass es auf die beamten- oder richterrechtliche Art der Anstellung (Probe, Widerruf, Lebenszeit) ankommt; bei unwirksamer Berufung kann § 7 Nr. 3 AO Anwendung finden (Wünsch in Koenig, § 7 AO Rz. 6). Dazu zählen auch ehrenamtliche Richter. Es ist dabei bedeutungslos, wel...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 14 Richter auf Lebenszeit

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 14 Abs. 1 FGO regelt, dass auch bei den FG Richter auf Lebenszeit ernannt werden (§§ 10, 28 Abs. 1 DRiG). Die Vorschrift steht im Zusammenhang mit Art. 97 GG, der die Unabhängigkeit der Richter verfassungsrechtlich verankert und der in den §§ 8ff. DRiG einfachgesetzlich konkretisiert wird. Zur Verwendung von Richtern auf Probe und Rich...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 15 Richter auf Probe

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Richter auf Probe sind solche Richter, die später als Richter auf Lebenszeit oder als Staatsanwalt verwendet werden sollen, und dazu in einer mindestens dreijährigen Probezeit erprobt werden (§§ 10 Abs. 1, 12 DRiG). Sie führen die Dienstbezeichnung "Richter" (§ 19a Abs. 3 DRiG). Zum Richterkraft Auftrags können Beamte auf Lebenszeit erna...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 103 Am Urteil beteiligte Richter

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wegen der Geschäftsverteilung und des Sitzungsplanes der Senate siehe die §§ 4 und 27 FGO; im Hintergrund steht der Grundsatz vom gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG). Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Prinzip der Einheit der mündlichen Verhandlung (s. § 92 FGO Rz. 1) bedeutet grundsätzlich, dass das Urteil nur von den...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Mitwirkung eines ausgeschlossenen oder abgelehnten Richters

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mitwirkung ist die Beteiligung an der angefochtenen Entscheidung. Ob ein Richter von der Ausübung des Richteramts im konkreten Fall ausgeschlossen ist, ergibt sich aus § 51 Abs. 1 und 2 FGO i. V. mit § 41 ZPO). Der Katalog der gesetzlichen Ausschlussgründe ist abschließend. In der Praxis ist gelegentlich der Fall des § 51 Abs. 2 FGO von...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 51 Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen

Schrifttum Jarosch, Die GbR im Finanzgerichts-Prozess, AO-StB 2001, 82; Voigt, Einspruchsbefugnis bei einheitlicher und gesonderter Gewinnfeststellung, AO-StB 2002, 127; von Wedelstädt, Einspruchs- und Klagebefugnis bei einheitlichen und gesonderten Feststellungsbescheiden, AO-StB 2006, 230 (Teil 1) und 261 (Teil 2); Steinhauff, Systemwidrige Erstreckung der Ewigkeitstheorie auf...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 4 Anwendung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Schrifttum Bartone, Grundrechte und grundrechtsgleiche Rechte im Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen letztinstanzliche Entscheidungen des BFH, AO-StB 2008, 224. ??. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 4 FGO verweist auf die §§ 21a bis 21i GVG betreffend die allgemeinen Vorschriften über das Präsidium und die Geschäftsverteilung, die unmittelbar nur für die ordentlichen Gerich...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 5 Verfassung der Finanzgerichte

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Aus § 5 Abs. 1 bis Abs. 3 FGO folgt, dass die FG in Senate gegliederte Kollegialgerichte sind. Die Zahl der Senate wird durch das Land bestimmt, welches das FG errichtet hat. Eines gesetzgeberischen Aktes (entsprechend § 3 FGO) bedarf es dazu nach h. M. nicht. Eine Mindestanzahl von Senaten ist durch das Gesetz nicht vorgegeben (FG Sa v....mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Abstimmungen

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der vierte Komplex, der in § 52 Abs. 1 FGO geregelt ist, betrifft die Beratung und Abstimmung des Gerichts. Insoweit verweist das Gesetz auf die §§ 192 bis 197 GVG. § 192 GVG (1) Bei Entscheidungen dürfen Richter nur in der gesetzlich bestimmten Anzahl mitwirken. (2) Bei Verhandlungen von längerer Dauer kann der Vorsitzende die Zuziehung v...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 21 Gründe für Amtsentbindung

Schrifttum Albers, Die Abberufung des ehrenamtlichen Verwaltungsrichters, MDR 1984, 888; App, Abberufung ehrenamtlicher Finanzrichter wegen Eröffnung eines Konkursverfahrens über ihr Vermögen, DStZ 1987, 464. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 In § 21 FGO ist geregelt unter welchen Voraussetzungen berufene ehrenamtliche Richter von ihrem Amt entbunden werden können, während ...mehr