Fachbeiträge & Kommentare zu Richter

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 3. Funktionelle Zuständigkeit

Rz. 38 Nach § 16 Abs. 1 Nr. 6 RPflG bleibt die Erteilung eines Erbscheins dem Richter vorbehalten, wenn eine Verfügung von Todes wegen vorliegt oder die Anwendung ausländischen Rechts in Betracht kommt. Der Rechtspfleger ist zuständig, wenn der Erbschein auf der Grundlage gesetzlicher Erbfolge erteilt werden soll und die Anwendung ausländischen Rechts nicht in Betracht kommt...mehr

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§ 31 Schiedsverfahren in Er... / Literaturtipps

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / III. Zuständigkeit

Rz. 243 Dasjenige Nachlassgericht, das den unrichtigen Erbschein erteilt hat, ist auch für seine Einziehung zuständig. Grundsätzlich entscheidet der Rechtspfleger, § 3 Nr. 2 Buchst. c RPflG. Hat der Richter den Erbschein erteilt, ist er auch für seine Einziehung zuständig, § 16 Abs. 1 Nr. 7 RPflG. Rz. 244 Zur örtlichen Zuständigkeit für die Einziehung eines von einem staatlic...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / I. Auskunftserteilung als unvertretbare Handlung

Rz. 126 Die Verpflichtung zur Erteilung einer Auskunft ist als unvertretbare Handlung durch die Festsetzung von Zwangsgeld bis zu 25.000 EUR oder Zwangshaft zu vollstrecken, § 888 ZPO. Auf ein Verschulden des Pflichtigen kommt es nicht an. Rz. 127 Die Vollstreckung erfolgt durch den Gläubiger selbst. Trotzdem fließt das beigetriebene Zwangsgeld nicht dem Gläubiger, sondern al...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / VII. Eidesstattliche Versicherung

Rz. 121 Erteilt der Verpflichtete zwar die Auskunft erteilt, besteht aber Grund zur Annahme, dass das Verzeichnis nicht mit der erforderlichen Sorgfalt aufgestellt wurde, so kann der Kläger beantragen, den Kläger zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zu verpflichten. Rz. 122 Formulierungsbeispiel: Antrag zu Ziffer 3 in der Stufenklage (eidesstattliche Versicherung) An ...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / c) Inhalt des kausalen Rechtsverhältnisses

Rz. 207 Die dem geschuldeten dinglichen Rechtsgeschäft zugrunde liegenden Einzelregelungen des kausalen Schuldverhältnisses ergeben sich, soweit sich die Miterben nicht geeinigt haben, aus den gesetzlichen Teilungsvorschriften. Deshalb muss der eingeklagte Teilungsplan exakt diesen gesetzlichen Regeln entsprechen, weil auf eine andere Rechtsfolge kein Anspruch besteht.[234] ...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 6. Anhörung

Rz. 172 Nachdem festgestellt wurde, dass der Antrag zulässig ist, hat das Insolvenzgericht zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt (siehe oben) und ob der Nachlass voraussichtlich ausreichen wird, die Kosten des Verfahrens zu decken, § 26 InsO. Der Richter wird dann von den Erben ein Nachlassverzeichnis sowie ein Gläubigerverzeichnis verlangen und die Erben allgemein anhör...mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / 2. Der Schenkungsbegriff

Rz. 66 Der Schenkungsbegriff des § 2325 Abs. 1 BGB deckt sich mit dem des § 516 Abs. 1 BGB. Danach sind zwei Voraussetzungen für das Vorliegen einer Schenkung maßgebend, zum einen die objektive Bereicherung des Dritten und zum anderen das Einigsein zwischen Erblasser und Zuwendungsempfänger über die objektive Unentgeltlichkeit der Zuwendung. Entscheidend ist grundsätzlich ni...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 2. Formelle Unrichtigkeit

Rz. 246 Selbst wenn ein Erbschein inhaltlich richtig ist, kann er aus formellen Gründen, also dann, wenn er verfahrensrechtlich nicht hätte erteilt werden dürfen, unrichtig sein. Allerdings wird dies nur bei gravierenden Verfahrensfehlern angenommen.[195] Gründe für eine formelle Unrichtigkeit können sein:mehr

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Autorenverzeichnis

Mario Filtzinger Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Frankfurt a.M. Dr. René Gülpen Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Mediator, Testamentsvollstrecker (AGT), Aachen Arne Hartmann Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Hildesheim Dr. Marcus Hartmann Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Karlsruhe Karl-Ludwig Kerscher Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Germersheim Max K...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / bb) Inhalt der Glaubhaftmachung

Rz. 125 Mit welchen Beweismitteln die Glaubhaftmachung erfolgen kann, regelt § 294 ZPO. Zunächst unterscheidet sich die Glaubhaftmachung von der vollen Beweisführung nach § 286 ZPO dadurch, dass beim Richter keine volle Überzeugung bezüglich der anspruchsbegründenden Tatsachen herbeigeführt werden muss, es reicht vielmehr die überwiegende Wahrscheinlichkeit für einen bestimm...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / hh) Unzulässigkeit der Teilungsversteigerung in Einzelfällen

Rz. 313 Problem: Ausschluss des Aufhebungsverlangens bei einer Bruchteilsgemeinschaft unter Ehegatten nach Scheidung der Ehe und Tod eines Ehegatten Fallkonstellation: Als je hälftige Miteigentümer eines Wohnhauses waren Ehegatten im Grundbuch eingetragen. Die Ehe wurde rechtskräftig geschieden. Der Ehemann (EM) bewohnt das Haus, das bisher als Familienheim gedient hat. Die E...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / b) Was ist auszugleichen?

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / 2. Bei der Nachfolgeklausel

Rz. 32 Bei der Nachfolgeklausel erfolgt der Übergang des Gesellschaftsanteils im Wege des Erbrechts.[33] Für den Pflichtteil ergeben sich somit auf den ersten Blick keine Besonderheiten, da bei einem Übergang im Wege des Erbrechts der Gesellschaftsanteil zunächst in den Nachlass fällt und somit bei der Berechnung des ordentlichen Pflichtteils mitberücksichtigt wird.[34] Rz. ...mehr

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§ 19 Der Testamentsvollstre... / I. Annahme des Amtes und Antrag auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

Rz. 19 Das Amt des Testamentsvollstreckers beginnt gemäß § 2202 Abs. 1 BGB mit dem Zeitpunkt, in welchem der Ernannte das Amt annimmt. Die Annahme und die Ablehnung des Amtes erfolgen durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht, § 2202 Abs. 2 S. 1 BGB. Die Annahme kann erst nach dem Erbfall, aber bereits vor der Testamentseröffnung erklärt werden und ist unabhängig von der...mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / Literaturtipps

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§ 23 Die Auskunftsklage / 1. Berufungssumme

Rz. 104 Berufungsfähig sind in Zivilsachen erstinstanzliche Endurteile der Amts- und Landgerichte. Hierzu können auch Teilurteile gehören.[134] Wird die Berufung nicht ausnahmsweise vom erstinstanzlichen Gericht zugelassen, ist sie nur zulässig, wenn die Beschwer einen Wert von mehr als 600 EUR hat, § 511 Abs. 2 ZPO. Rz. 105 Bei einer stattgebenden Entscheidung ist nicht das ...mehr

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§ 31 Schiedsverfahren in Er... / D. Die Person des Schiedsrichters

Rz. 39 Grundsätzlich kann ebenso wie bei einer Testamentsvollstreckung die Person des Schiedsrichters vom Erblasser frei gewählt werden. Der Testamentsvollstrecker kann zugleich auch als Schiedsrichter benannt werden. Allerdings kann dieser dann nicht über die Auslegung des Testaments hinsichtlich der Anordnung der Testamentsvollstreckung entscheiden.[81] Ist der Erblasser be...mehr

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§ 27 Die Vermächtniserfüllung / VI. Klage im Urkundenprozess bei Geldvermächtnis

Rz. 93 Bei einem Geldvermächtnis [59] kommt zur Beschleunigung der Sache eine Klage im Urkundenprozess nach §§ 592 ff. ZPO in Betracht. Das Vermächtnis muss immer auf einer Verfügung von Todes wegen beruhen, insofern liegt immer eine Urkunde vor, und zwar gleichgültig ob als notarielles oder privatschriftliches Testament. Lediglich die Beweiskraft ist unterschiedlich: § 415 Z...mehr

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§ 4 Interessenkollision, Tä... / II. Berufsrechtliches Tätigkeitsverbot

Rz. 4 Berufsrechtlich darf der Rechtsanwalt gemäß § 43a Abs. 4 BRAO keine widerstreitenden Interessen vertreten. In § 3 Abs. 1 S. 1 BORA ist überdies geregelt, dass der Rechtsanwalt nicht tätig werden darf, wenn er eine andere Partei in derselben Rechtssache im widerstreitenden Interesse bereits beraten oder vertreten hat oder mit dieser Rechtssache in sonstiger Weise im Sin...mehr

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Literaturverzeichnis / Handbücher und Lehrbücher

Beck’sches Notar-Handbuch, 6. Auflage 2015 Beck’sches Rechtsanwalts-Handbuch, 11. Auflage 2016 Beck’sches Richter-Handbuch, 3. Auflage 2011 Bengel/Reimann, Handbuch der Testamentsvollstreckung, 6. Auflage 2017 Birk/Desens/Tappe, Steuerrecht, 20. Auflage 2017 Bonefeld/Bittler, Haftungsfallen im Erbrecht, 2. Auflage 2012 Bonefeld/Wachter, Der Fachanwalt für Erbrecht, 3. Auflage 2014...mehr

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§ 25 Die Erbenfeststellungs... / c) Beweiserhebung und -würdigung

Rz. 28 Das OLG Düsseldorf hat die Beweiserhebung und -würdigung bei vorgetragener und bestrittener Testierunfähigkeit eines Erblassers instruktiv dargestellt:[36] Zitat "Die Klärung der im Wesentlichen auf dem Gebiet des Tatsächlichen angesiedelten Frage, ob die Voraussetzungen der Testierunfähigkeit bei dem Erblasser (hier: zur Zeit der Errichtung der notariellen Testamente a...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / IV. Fälle mit Auslandsberührung

Rz. 44 Für die Berichtigung des Grundbuchs durch Eintragung der Erbfolge von ausländischen Staatsangehörigen ist in aller Regel ein deutscher Erbschein oder ein Europäisches Nachlasszeugnis erforderlich. Hatten Ehegatten, in deren Ehe ein ausländischer Güterstand gegolten hatte, Grundeigentum in einem Gemeinschaftsverhältnis eines ausländischen Güterstands erworben, so war d...mehr

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Klose, SGB I § 22 Leistunge... / 2.1 Berechtigter Personenkreis

Rz. 5 Mit der Einführung des Unfallversicherungsgesetzes entstand für den Bereich der Unfallversicherung Versicherungszwang für alle gewerblich beschäftigten Arbeitnehmer. Der unfallversicherte und damit leistungsberechtigte Personenkreis wurde im Laufe der Zeit erheblich erweitert (vgl. Komm. zu § 2 SGB VII). Unfallversichert – und damit nach Eintritt des Versicherungsfalls...mehr

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§ 12 Das Eilverfahren – Geb... / 6. Das Verfahren nach § 156 Abs. 3 S. 1 FamFG

Rz. 13 Wird im ersten Termin eine Einigung im Verfahren über Aufenthalt, Umgang und Herausgabe nicht erzielt, hat das Gericht mit den Beteiligten und dem Jugendamt den Erlass einer einstweiligen Anordnung zu erörtern. Es wird besprochen, ob der Antragsteller beantragt, eine einstweilige Anordnung zu erlassen; es wird auch erörtert, ob von Amts wegen eine einstweilige Anordnu...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / II. Die Terminsgebühr und die gerichtliche Mediation

Rz. 60 Die Terminsgebühr entsteht und gehört zu den Kosten des Verfahrens, Vorb. 3 Abs. 3 VV RVG: Einigungsgespräch in der Güteverhandlung vor dem gem. § 278 Abs. 5 ZPO ersuchten Richter ("Richtermediator").[63]mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / aa) Nrn. 3202, 3203 i.V.m. Vorb. 3.2.1 Nr. 2b VV RVG

Rz. 9 Die Terminsgebühr 2. Instanz fällt unter den gleichen Bedingungen an wie die Terminsgebühr 1. Instanz. Sie entsteht bereits durch die Wahrnehmung eines Termin i.S.d. Vorb. 3 Abs. 3 S. 1 VV RVG. Wenn eine Beschwerde beschränkt oder ganz zurückgenommen werden soll, muss die Beschränkung oder Rücknahme also vor Beginn des Termins, d.h. vor dem Aufruf der Sache erfolgen, w...mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / 4. Richterliche Kontrolle

Rz. 116 Legen die Parteien eine Vereinbarung vor, prüft der Richter, ob Wirksamkeits- und Durchsetzungshindernisse bestehen und ob die Vereinbarung einer Inhalts- und Ausübungskontrolle standhält (§ 7 Abs. 2, § 8 Abs. 1 VersAusglG). Zwar gibt es keine gerichtliche Genehmigung der Vereinbarungen mehr, wohl aber diese Prüfung, d.h. es findet in jedem Fall ein Versorgungsausgle...mehr

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§ 12 Das Eilverfahren – Geb... / C. Rechenbeispiele

Rz. 45 "Rückstand" ist in den Beispielen 1 bis 4 ausgespart. Es ist jeweils die Frage nach geltend gemachten Rückständen gesondert zu prüfen. In jeder Angelegenheit ist gesondert die Umsatzsteuer und die Postpauschale angefallen. Rz. 46 Beispiel 1 Isolierter Zivilprozess auf Trennungsunterhalt/Hauptsache über monatlich 800,00 EUR (Wert: 800,00 EUR x 12 = 9.600,00 EUR); dazu Ei...mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / III. Vermögen

Rz. 16 Die Vermögensverhältnisse der Parteien sind ebenfalls zu berücksichtigen. Es besteht Einigkeit, dass nur das Nettovermögen in Betracht kommt. Ein Haus ist zum Verkehrswert zu berücksichtigen, auch wenn es im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe als "Schonvermögen" nicht mitgerechnet wird. Es besteht weiter Einigkeit, dass nur solche Vermögensverhältnisse werterhöhend wirk...mehr

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Ausgliederung von Betriebst... / 7.1.4 Langfristige Beurlaubung ohne Dienstbezüge

Soll eine Einrichtung in einen privatrechtlich organisierten Betrieb, bei dem eine auf Dauer gesicherte Mehrheitsbeteiligung der öffentlichen Hand fehlt, überführt werden, so scheidet eine Zuweisung von Beamten nach § 123a BRRG aus. Berücksichtigt man das Interesse des betroffenen Beamten – vor allem hinsichtlich der Altersversorgung –, so erscheint allein eine langfristige B...mehr

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Arbeitskleidung / 4 Religiöse Symbole, Islamisches Kopftuch

Konflikte mit den Interessen der Beschäftigten können sich insbesondere ergeben, wenn von Beschäftigten ein Verzicht auf religiöse Betätigung verlangt wird, etwa auf das Tragen eines Kopftuchs einer Muslima. Dabei müssen die Interessen des Arbeitgebers auf einheitliche Kleidung und die grundrechtlich geschützte Glaubensfreiheit gegeneinander abgewogen werden.[1] Ein unberech...mehr

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Arbeitskleidung / 1 Bekleidungsarten

Die Arbeitskleidung im weitesten Sinne, die Beschäftigte aus dienstlichen oder betrieblichen Gründen während der Arbeitszeit tragen, lässt sich wie folgt unterscheiden: Arbeitskleidung Arbeitskleidung im engeren Sinne sind Kleidungsstücke, die von Beschäftigten zur Schonung der eigenen Kleidung während der Arbeit getragen werden. Arbeitskleidung ist zum Beispiel der Arbeitskit...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 8.3 Antragstellung

Rn 70 Bei vielen Insolvenzgerichten ist es möglich mit dem zuständigen Richter bereits vor einer förmlichen Einreichung des Insolvenzantrages das Verfahren zu besprechen. Eine Möglichkeit zu einer Vorbesprechung sollte bei allen Verfahren, in denen die Einsetzung eines vorläufigen Gläubigerausschusses in Betracht gezogen wird, erfolgen. Dabei sollte die Kontaktaufnahme über ...mehr

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zfs 9/2018, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Quotenbildung beim Verkehrsunfall unter besonderer Berücksichtigung des Anscheinsbeweises Referent: Dr. Michael Nugel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Essen Ort: Oldenburg/City Club Hotel Datum: Freitag, 2.11.2018, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Praxisrelevante Normen der StVO im Zivil-, Versic...mehr

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zfs 9/2018, Pflicht zur Ver... / 3 Anmerkung:

1) Die sich aus der materiellen Prozessleitung des Zivilgerichts nach § 139 ZPO ergebenden "Instruktionstätigkeiten" (Reischl ZZP 2003, 81) und die angemessene Reaktion der beteiligten Parteien und ihrer Prozessbevollmächtigten haben eine Fülle von Rechtsproblemen geschaffen, die die Arbeitsweise der Gerichte beeinflussen (vgl. Gehrlein MDR 2004, 242). Die der Instruktionspfl...mehr

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zfs 9/2018, Normenkontrolle... / 1

Mitgeteilt vom Vorsitzenden Richter am VGH Dr. Klaus Borgmann, Münchenmehr

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FF 9/2018, Familienrecht auf dem Anwaltstag in Mannheim vom 6.–8.6.2018

Reformbedarf im Familienverfahrensgesetz (FamFG) Das reformierte Familienverfahrensgesetz trat am 1.9.2009 in Kraft, ein Anlass für die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht, es auf weiteren Reformbedarf zu prüfen. Rechtsanwalt und Notar a.D. Wolfgang Schwackenberg aus Oldenburg, Vorsitzender des Ausschusses Familienrecht im DAV, blickte zunächst zurück auf die fünf Reformziele, ...mehr

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zfs 9/2018, Vertretungszwan... / 1

Mitgeteilt vom Vorsitzenden Richter am VGH Dr. Klaus Borgmann, Münchenmehr

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zfs 9/2018, zfs 9/2018 / Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften

Am 11.8.2018 ist die Dreizehnte Verordnung zum Erlass und zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften vom 26.7.2018 in Kraft getreten (BGBl I S. 1270). Durch die Verordnung sollen die bislang unterschiedlichen Verfahrensvorschriften im Bereich Infrastruktur und Fahrzeuge unter Berücksichtigung der Richtlinie 2008/57/EG harmonisiert werden. Quelle: BR-Drucks 200/18 Autor: Ka...mehr

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zfs 9/2018, Der Ersatz künf... / A. Einleitung

Vorbild für meinen Beitrag ist der Vortrag des ersten Spiegel-Preisträgers Vors. Richter am BGH i.R. Dr. Erich Steffen [2] vor der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein auf dem 48. Deutschen Anwaltstag in Berlin am 25.5.1995 aus Anlass der Überreichung der Auszeichnung an ihn. Dort ging es um die Abbildung des ganzen Sternenhimmels, den gesam...mehr

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zfs 9/2018, Der Ersatz künf... / 3. Prognose und Befristung der Rente

Es gilt der Grundsatz: Maßgeblich ist die wahrscheinlichste Entwicklung. Wenn es um die Befristung der Erwerbsschadensrente geht, soll hingegen das gesetzliche Renteneintrittsalter maßgeblich sein.[47] Das ist ein Punkt, bei dem ich noch (haftpflicht-)versicherungsfreundlicher bin als die versicherungsfreundliche Literatur. Diese[48] will dem Ersatzpflichtigen den Gegenbewei...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 8.5 Entscheidung

Rn 74 Zur Entscheidung über die Einsetzung des vorläufigen Gläubigerausschusses oder deren Ablehnung ist der Richter funktionell zuständig (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 RPflG). Rn 75 Eine bestimmte Form der Entscheidung des Gerichts über die Ablehnung der Einsetzung eines vorläufigen Gläubigerausschusses ist im Gesetz nicht vorgeschrieben. Gleichwohl gebietet es der Grundsatz eines fair...mehr

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FF 9/2018, Das Gesetz zur E... / IV. Fazit

Die Einführung der freiheitsentziehenden Maßnahmen nach § 1631b Abs. 2 BGB war notwendig. Da die Rechtsprechung diese Frage nicht klären durfte, war der Gesetzgeber zum Handeln aufgefordert. Allerdings fällt auf, dass die freiheitsentziehende Maßnahme aufgrund der Verweisungskette gemäß § 167 Abs. 1 S. 1 FamG mit den §§ 312 ff. FamFG nicht im Einzelnen harmonisiert worden is...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2.2 Offensichtlichkeit

Rn 28 Offensichtlich bedeutet, dass das Gericht nur in eindeutigen Fällen von der Zurückweisung Gebrauch machen darf. Der Begriff ist restriktiv auszulegen. Ein Richter, der sich mit dem Fall befasst hat, muss eindeutig sagen können, dass dem Plan die Zustimmung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit versagt bleiben wird. Eine andere Auslegung würde dem Zweck der Gl...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Gerichts (§ 231 Abs. 3)

Rn 37 Wegen der erheblichen Bedeutung der Entscheidung des Gerichts räumt § 231 Abs. 3 dem Vorlegenden gegen den Beschluss der Zurückweisung des Plans, den der Richter erlässt (§ 18 Abs. 1 Nr. 2 RpflG), – im Hinblick auf § 6 Abs. 1 ausdrücklich – das Recht der sofortigen Beschwerde (§ 577 ZPO) ein. Die beauftragende Gläubigerversammlung ist mangels eigenem Vorschlagsrecht ni...mehr

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zfs 9/2018, Der Ersatz künf... / I. Greifbare Umstände bei künftigen Schäden soweit wie möglich berücksichtigen

Diese Aussage findet sich häufig in gerichtlichen Entscheidungen. Bei einem Abgleich dieser Aussage mit der Wirklichkeit stellt man jedoch fest: Der Blick reicht häufig nur bis zum Ende der mündlichen Hauptverhandlung erster Instanz.[4] Alles, was danach kommt, ähnelt dem Blick des Vogels Strauß. Dieser steckt den Kopf in den Sand; dadurch ist der Blick getrübt, wodurch er n...mehr

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FF 9/2018, Tatort Münster

Inge Saathoff Wussten Sie, dass im Sommer 1534 in der Stadt Münster aufgrund eines erheblichen Frauenüberschusses – unter den münsterschen Täufern gab es fast dreimal so viele Frauen wie Männer – die Polygynie eingeführt wurde? Jan van Leiden, der Kopf der Münsterschen Täufer selbst hatte im Verlauf des Täuferreiches 16 Ehefrauen. Goldene Zeiten für Familienrechtler? Wie würd...mehr

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FF 9/2018, Verpflichtung de... / 1 Gründe:

I. Die Beteiligten sind rechtskräftig geschiedene Ehegatten. Durch Urteil des Amtsgerichts – Familiengericht – T. vom … Juli 2009 wurden im Rahmen der Durchführung des Versorgungsausgleichs Anrechte des Antragsgegners in der gesetzlichen Rentenversicherung von monatlich 473,91 EUR im Wege des Splittings sowie weitere Anrechte von monatlich 49,70 EUR im Wege des erweiterten S...mehr

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zfs 9/2018, Pießkalla/Quarch/Reisert/DeVol, Die Fahrerlaubnis in der anwaltlichen Beratung, Deutscher Anwaltverlag, 6. Aufl. 2018, 936 Seiten, 94 EUR, ISBN 978-3-8240-1469-9

Das Praxishandbuch "Die Fahrerlaubnis in der anwaltlichen Beratung – Verwaltungs-, Straf- und OWi-Recht sowie MPU", erschienen beim Deutschen Anwaltverlag, liegt in der nunmehr 6. Auflage vor. Wie auch die Vorauflagen ist das bereits gut am Markt eingeführte Werk vorwiegend auf den verkehrsrechtlich tätigen Rechtsanwalt zugeschnitten. Die insgesamt 934 Seiten umfassende Darst...mehr