Vorbild für meinen Beitrag ist der Vortrag des ersten Spiegel-Preisträgers Vors. Richter am BGH i.R. Dr. Erich Steffen[2] vor der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein auf dem 48. Deutschen Anwaltstag in Berlin am 25.5.1995 aus Anlass der Überreichung der Auszeichnung an ihn. Dort ging es um die Abbildung des ganzen Sternenhimmels, den gesamten Erfahrungsschatz einer charismatischen Richterpersönlichkeit.

Meine viel bescheidenere Zielsetzung liegt im Herausgreifen bloß einzelner Sterne, allenfalls Sternbilder wie den kleinen oder großen Wagen. Zudem geht es mir nicht um eine Anleitung zur Regulierung konkreter Fälle, sondern um Bewusstseinsbildung, wo man künftig ansetzen könnte, um dem vom BGB vorgegebenen Ausgleichsprinzip in höherem Maß Genüge zu tun.

Es erfolgt eine Orientierung an dem Österreicher Ernst Rabel, dem Urvater der Rechtsvergleichung, nach dem auch die Archivzeitschrift der Rechtsvergleichung benannt ist.[3] Eine von ihm verwendete Metapher für die Rechtsvergleichung lautet: Je weiter man bergan schreitet, umso weniger Details des Tals sind erkennbar, aber umso mehr Überblick und Weitblick erlangt man. Ein Älpler findet Gefallen an diesem Vergleich; hoffentlich ist er auch nachvollziehbar für Menschen aus der norddeutschen Tiefebene. Die weiteren Ausführungen gliedern sich in einen Allgemeinen Teil, in dem Probleme der Prognose generell behandelt werden, und einen Besonderen Teil, wo es um Ausprägungen bei den einzelnen Schadensposten des Personenschadens geht.

[2] Der normative Verkehrsunfallschaden, NJW 1995, 2057 ff.
[3] Rabels Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht.

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