Am 11.8.2018 ist die Dreizehnte Verordnung zum Erlass und zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften vom 26.7.2018 in Kraft getreten (BGBl I S. 1270). Durch die Verordnung sollen die bislang unterschiedlichen Verfahrensvorschriften im Bereich Infrastruktur und Fahrzeuge unter Berücksichtigung der Richtlinie 2008/57/EG harmonisiert werden.

Quelle: BR-Drucks 200/18

Autor: Karsten Funke

Karsten Funke, Richter am Landgericht, München

zfs 9/2018, S. 482

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge