Am 11.8.2018 ist die Dreizehnte Verordnung zum Erlass und zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften vom 26.7.2018 in Kraft getreten (BGBl I S. 1270). Durch die Verordnung sollen die bislang unterschiedlichen Verfahrensvorschriften im Bereich Infrastruktur und Fahrzeuge unter Berücksichtigung der Richtlinie 2008/57/EG harmonisiert werden.
Quelle: BR-Drucks 200/18
Autor: Karsten Funke
Karsten Funke, Richter am Landgericht, München
zfs 9/2018, S. 482
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