Fachbeiträge & Kommentare zu Repräsentationskosten

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5 Ausschluss des Vorsteuerabzugs bei bestimmten Ausgaben

Rz. 1005 Nach Art. 176 Abs. 1 MwStSystRL soll der Rat über den Vorsteuerausschluss bei bestimmten Ausgaben entscheiden. Auf jeden Fall sollen Ausgaben, die keinen streng geschäftlichen Charakter haben, wie Luxusausgaben, Ausgaben für Vergnügungen und Repräsentationsaufwendungen, vom Vorsteuerabzugsrecht ausgeschlossen werden. Die EU-Kommission hatte am 25.1.1983 einen entspr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.14.5 Sonderregelung für Gebrauchtgegenstände, Kunstgegenstände, Sammlungsstücke oder Antiquitäten

Rz. 361 Die Sonderregelung der Margenbesteuerung nach Art. 311ff. MwStSystRL versucht, in Fällen, in denen Gebrauchtgegenstände wieder in den Wirtschaftskreislauf eingebracht werden, eine steuerliche Überbelastung der Lieferungen zu vermeiden. Diese ergibt sich bei Anwendung der Normalregelung dadurch, dass ein gewerblicher Gebrauchtwarenhändler beim Erwerb von Privatpersone...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Repräsentationskosten

Rn. 540 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 § 4 Abs 5 S 1 Nr 1–7 EStG schränkt den Abzug an sich betrieblich veranlasster Aufwendungen, die auch die private Lebenssphäre des StPfl berühren können, oder die anderer Personen ein. Die Abzugsbeschränkung kommt allerdings erst zur Anwendung, wenn es sich bei den Aufwendungen nicht bereits um nicht abziehbare Kosten der Lebensführung iSv §...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vom Vorsteuerabzug ausgeschlossener Repräsentationsaufwand eines Pferderennstalls mit Pferdezucht und ‐handel

Leitsatz 1. Das Ausüben einer wirtschaftlichen Tätigkeit und das ausschließliche Tätigen von Repräsentationsaufwand schließen einander nicht aus. 2. Ob Repräsentationsaufwendungen ohne streng geschäftlichen Charakter vorliegen, beruht auf einer tatsächlichen Würdigung der im Einzelfall getroffenen Feststellungen. 3. Der Empfänger der Gutschrift, der der Abrechnung mittels Guts...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Aufwand

Rz. 35 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Steuerfreie AE iSd § 3 Nr 12 Satz 2 EStG müssen Aufwendungen persönlicher oder sachlicher Art abgelten, die als > Werbungskosten oder > Betriebsausgaben abziehbar wären (> R 3.12 Abs 2 Satz 1 LStR). Besonders die Abzugsverbote der § 4 Abs 5 und § 9 Abs 1 bis 5 EStG müssen beachtet werden (zu Einzelheiten > Werbungskosten Rz 69 ff). Deshalb b...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Einzelfälle

Rz. 60 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Rz. 60/1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Allgemeines – Verfassungsmäßigkeit

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Aufwandsentschädigungen (AE) aus öffentlichen Kassen sind unter den in § 3 Nr 12 EStG, > R 3.12 LStR bezeichneten Voraussetzungen steuerfrei. Dabei unterscheidet das Gesetz zwischenmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Portugal1 Der Verfasser dan... / I. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 130 Die wichtigste Steuer für Kapitalgesellschaften ist die Körperschaftsteuer (IRC).[180] Der zu versteuernde Gewinn wird entsprechend SNC ermittelt und mit einem Steuersatz von 21 % besteuert, wobei kleine und mittlere Unternehmen (PME) hinsichtlich der ersten 25.000 EUR Gewinn mit einem Sondersteuersatz i.H.v. 17 % besteuert werden. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Aufwendungen für Lamborghini als BA

Ob ein betrieblicher Repräsentationsaufwand – wie im Streitfall bei Beschaffung und Unterhaltung eines Lamborghini durch einen selbständigen Sachverständigen – vorliegt, ist danach zu beurteilen, ob ein ordentlicher und gewissenhafter Unternehmer – ungeachtet seiner Freiheit, den Umfang seiner Erwerbsaufwendungen selbst bestimmen zu dürfen – angesichts der erwarteten Vorteil...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2021 / 2.13 Abziehbare Vorsteuerbeträge

Im Teil J der Jahressteuererklärung sind die abziehbaren Vorsteuerbeträge einzutragen. Der Teil der Vorsteuerbeträge kann in zwei Bereiche unterteilt werden: Zum einen die in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 5 UStG enthaltenen gesetzlichen Vorsteuerabzugsgründe, zum anderen Sonderformen des Vorsteuerabzugs.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Der von § 12 Nr 1 S 2 EStG erfasste Sonderbereich

Rn. 83 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Nach der früheren Rspr hatte § 12 Nr 1 S 2 EStG die Bedeutung eines allg Aufteilungs- und Abzugsverbots für gemischte Aufwendungen (s Rn 127ff). Seit der Aufgabe des Aufteilungs- und Abzugsverbots durch den GrS des BFH (BFH GrS 1/06, BStBl II 2010, 672) hat § 12 Nr 1 S 2 EStG seine Funktion als prägende Abgrenzungsnorm für die jeweilige Zuor...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Der zentrale Begriff in § 12 Nr 1 EStG: "Aufwendungen für die Lebensführung"

Rn. 62 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 § 12 Nr 1 EStG beinhaltet ein Abzugsverbot für Aufwendungen, die für die allg Lebensführung erbracht werden. Dazu wird in § 12 Nr 1 S 1 EStG bestimmt, dass die für den Haushalt und für den Unterhalt der Familienangehörigen geleisteten Beträge nicht abzugsfähig sind. Nach § 12 Nr 1 S 2 EStG sind auch die Aufwendungen für die Lebensführung, di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Die frühere Rspr des BFH

Rn. 127 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Nach der früheren Rspr des BFH enthielt § 12 Nr 1 S 2 EStG nicht nur ein Abzugsverbot für sog Repräsentationsaufwendungen, sondern darüber hinaus ein generelles Aufteilungs- und Abzugsverbot für gemischte Aufwendungen (BFH GrS 2/70, BStBl II 1971, 17; BFH GrS 3/70, BStBl II 1971, 21; BFH GrS 8/77, BStBl II 1979, 213). Ausgangspunkt der Über...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bedeutung der Norm

Rn. 54 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Die Bedeutung des § 12 Nr 1 EStG geht über die eines punktuellen Abzugsverbots weit hinaus. § 12 Nr 1 EStG wirkt systembildend, weil die Vorschrift zur Verwirklichung der Grundentscheidung des deutschen ESt-Rechts beiträgt, dass Einnahmen erst nach Abzug der Erwerbsaufwendungen besteuert werden. Dieses sog objektive Nettoprinzip (vgl BFH VII...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Einzelfälle der nicht abzugsfähigen Aufwendungen für die Lebensführung

Rn. 164 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Abwehrkosten eines ArbN Wehrt sich ein ArbN gerichtlich gegen Anschuldigungen des ArbG, besteht eine widerlegbare Vermutung, dass die Abwehrkosten in einem Veranlassungszusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen. Beziehen sich die Vorwürfe auf Handlungen des ArbN, die nicht mehr von der beruflichen Zielvorstellung umfasst sind, weil sie ent...mehr

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Aspekte der steuerlichen Ge... / 8. Problem: Repräsentationsaufwendungen

Kein BA-/WK-Abzug: Auch nach der Rechtsprechung des GrS des BFH zur einkommensteuerlichen Behandlung von gemischten Aufwendungen [58] verbleibt es dabei, dass Repräsentationsaufwendungen nach § 12 Nr. 1 S. 2 EStG in Gänze vom BA-/WK-Abzug ausgeschlossen sind. Dies sind Aufwendungen, welche mit dem persönlichen Ansehen des Steuerpflichtigen im Zusammenhang stehen, also der Pfle...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aspekte der steuerlichen Ge... / a) Auffassung der Finanzverwaltung

Dabei vertritt die Finanzverwaltung die Auffassung, dass das Vorliegen von Repräsentationsaufwendungen oder von BA/WK eine Frage des Einzelfalls bei Gesamtwürdigung der relevanten Umstände ist. Ist also ein Geburtstag, eine Hochzeit oder ein Trauerfall Anlass einer Bewirtung, sei dies ein starkes Indiz für das Vorliegen von Repräsentationsaufwendungen mit der Folge, dass dan...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aspekte der steuerlichen Ge... / b) Sichtweise des BFH

Insofern hat er BFH entschieden, dass es insbesondere im Zuge einer Gesamtbeurteilung darauf ankommt, welche Gäste zum Geburtstag geladen werden bzw. wer die Gästeliste bestimmt, wer als Gastgeber auftritt, wo die Feierlichkeit stattfindet sowie ob sich die Aufwendungen im Rahmen entsprechender betrieblicher Veranstaltungen halten. Daher greift § 12 Nr. 1 S. 2 EStG nicht bei einem...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aspekte der steuerlichen Ge... / 10. Zusammenfassung

Bei der Geltendmachung von Bewirtungsaufwendungen ist ausschlaggebend, an welchem Ort die Bewirtung stattfindet. Danach richtet sich auch, welche Nachweise zu erbringen sind, die materiell-rechtliche Voraussetzung für den steuerlichen Abzug sind. Werden die erforderlichen Nachweise nicht zeitnah erstellt, kommt eine steuerliche Geltendmachung nicht in Betracht. Bewirtungsaufw...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchführung: Rechtsgrundlag... / 3.3 Konten, Kontenrahmen, Kontenplan

Rz. 61 Durch das Erfordernis der sachlich geordneten Erfassung der Geschäftsvorfälle (vgl. Rz. 38) werden verschiedene (Sach-)Konten[1] benötigt. Die Buchungen gleichartiger Geschäftsvorfälle werden auf einem Konto verdichtet. Das sog. T-Konto teilt jedes Konto in eine Soll-Seite (linke Spalte) und eine Haben-Seite (rechte Spalte). Es existieren zum einen aktive und passive B...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Beförderungsfeier

Stand: EL 127 – ET: 08/2021 > Behördenleiter, > Bewirtung Rz 25 ff, > Beamte Rz 3 Behördenleiter und > Repräsentationskosten.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Behördenleiter

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Aufwendungen für > Geschenke anlässlich persönlicher Feiern anderer Behördenleiter sind nicht als > Werbungskosten abziehbar (BFH 175, 85 = BStBl 1995 II, 273; > Repräsentationskosten Rz 2). Aufwendungen für Fahrten zur Teilnahme an entsprechenden Empfängen sind allerdings WK (so auch BFH 175, 85 aaO). Rz. 2 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Bewirtun...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Anschaffungskosten, Aktivie... / 12.1 Auswirkungen auf den Bilanzansatz und die Abschreibungshöhe (AfA-Höhe)

Sind bei einem angeschafften Vermögensgegenstand, der dem Betriebsvermögen zuzuordnen ist, die Anschaffungskosten unangemessen hoch, d. h. ein Teil der Anschaffungskosten übersteigt die nach der allgemeinen Verkehrsauffassung angemessene Höhe der Anschaffungskosten, so ist handelsrechtlich dieser Vermögensgegenstand trotz der Unangemessenheit seiner Anschaffungskosten dem Bet...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Anschaffungskosten, Aktivie... / 12.3 Beispiel: Behandlung eines repräsentativen Dienstwagens

In den meisten Fällen sind die Anschaffungskosten für ein serienmäßig ausgestattetes Fahrzeug angemessen, auch wenn es zur oberen Preisklasse gehört. Das gilt jedoch nicht uneingeschränkt. Gut ausgestattete Serienfahrzeuge können durchaus die Grenze von 100.000 EUR überschreiten. Bei solch hohen Preisen sind die Anschaffungskosten ggf. nur dann angemessen, wenn das Unternehm...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Anschaffungskosten, Aktivie... / 12.2 Auswirkungen auf die Umsatzsteuer

Die Unangemessenheit der Anschaffungskosten nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG wirkt sich auch auf die Abzugfähigkeit der Vorsteuer aus. Nach § 15 Abs. 1a UStG sind Vorsteuerbeträge, die auf Aufwendungen, für die das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG gilt, nicht abziehbar. In Verbindung mit den Kriterien zur Zuordnung zum umsatzsteuerlichen Unternehmen ergeben sich...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Anschaffungskosten, Aktivie... / 12.4 Investitionsabzugsbetrag für teure Wirtschaftsgüter

Die Bildung eines Investitionsabzugsbetrags nach § 7g Abs. 1 EStG ist ausgeschlossen, soweit die geplanten Aufwendungen (z. B. die Anschaffung mehrerer Pkw aus einem gehobenen Preissegment) als unangemessen im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG anzusehen sind. Wie oben dargestellt, wird der Begriff der "Aufwendungen" im EStG als Oberbegriff für Ausgaben und Aufwand verwe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Werbungskosten / Repräsentationsaufwendungen

Literatur: Apitz, FR 1988, 187; Krüger, DStR 2015, 2820; Schneider, NWB 2015, 3296; Geserich, NWB 2016, 2500; Renner, DStZ 2016, 121; Holzner, SteuK 2016, 197 Vollumfänglich nicht abziehbar und demzufolge nicht aufzuteilen sind Aufwendungen nach § 12 Nr. 1 S. 2 EStG. Das sind Aufwendungen für die Lebensführung, die zwar der Förderung des Berufs oder der Tätigkeit dienen könne...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.3.1 Gemischte Aufwendungen

Rz. 20 Besondere Probleme bereiten, sowohl in der praktischen Beurteilung als auch in der theoretischen Begründung, die gemischten Aufwendungen. Gemischte Aufwendungen liegen vor, wenn die Verursachung dieser Aufwendungen i. S. d. Äquivalenztheorie sowohl in der beruflichen Sphäre als auch in der steuerlich nicht zu berücksichtigenden Lebensführung liegt und keine dieser Urs...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Werbungskosten / Gesellschaftliche Veranstaltung

Gesellschaftliche Veranstaltungen (Bälle, Betriebsfeiern, Unterhaltungsveranstaltungen, Besuch von Theater, Konzert usw.) sind immer zumindest auch privat veranlasst. Aufwendungen für diese Veranstaltungen sind daher grundsätzlich keine Werbungskosten, auch nicht, wenn der Besuch der Veranstaltung beruflichen Interessen dient (Kontaktpflege). Vgl. auch "Beförderung", "Geburt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Werbungskosten / Flugzeug

Literatur: Kröller, NWB 2017, 2276 Keine Werbungskosten sind Aufwendungen für ein Flugzeug; es handelt sich um private Repräsentationsaufwendungen, auch wenn das Flugzeug auch zu beruflichen Zwecken genutzt wird.[1] Als Werbungskosten grds. abziehbar sind dann die Kosten der beruflichen Nutzung (§ 12 EStG Rz. 45). Nach neuer Rspr. des BFH zu gemischten Aufwendungen ist dahing...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Lamborghini Aventador im Betriebsvermögen: 1-%-Versteuerung wird durch weitere hochwertige Fahrzeuge im Privatvermögen nicht ausgeschlossen

Leitsatz Das FG München entschied, dass die Anwendung der 1-%-Regelung auf Luxusfahrzeuge des Betriebsvermögens nicht mit dem Argument abgewendet werden kann, dass noch weitere hochpreisige Fahrzeuge im Privatvermögen gehalten werden. Sachverhalt Der Kläger war als selbstständiger Prüfsachverständiger tätig und hatte offenbar ein Faible für hochwertige Fahrzeuge: Im Privatver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Repräsentationsaufwand

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Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Sonstige Geschenke

Rz. 71 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Geschenke eines leitenden ArbN an andere ArbN desselben Betriebs (Kollegen, Mitarbeiter) hat die Praxis regelmäßig als nicht abziehbare Aufwendungen für die Lebensführung behandelt (§ 12 Nr 1 EStG). BFH 143, 21 = BStBl 1985 II, 286 versagte den Abzug von Aufwendungen eines Chefarztes für Geschenke an seine Mitarbeiter im Krankenhaus; ebenso ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuererklärung 2020 / 2.13 Abziehbare Vorsteuerbeträge

Im Teil J der Jahressteuererklärung sind die abziehbaren Vorsteuerbeträge einzutragen. Der Teil der Vorsteuerbeträge kann in zwei Bereiche unterteilt werden: Zum einen die in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1– 5 UStG enthaltenen gesetzlichen Vorsteuerabzugsgründe, zum anderen Sonderformen des Vorsteuerabzugs.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Repräsentationskosten

Tz. 1 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zum Rangverhältnis zwischen § 4 Abs 5 EStG zu § 8 Abs 3 S 2 KStG s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 609ff. Aufwendungen für den Erwerb und das Halten eines Pferdes können auch dann eine vGA sein, wenn das Pferd als Werbeträger bei Pferdesportveranstaltungen eingesetzt werden soll und nach den Umständen des Einzelfalls auch private Interessen die Erwer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Außerbetriebliche Sphäre

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Für die Kö, die nach den Vorschriften des HGB zur Führung von Büchern verpflichtet sind, insbes Kap-Ges sowie Erwerbs- und Wirtschaftsgen, hat der BFH die Existenz einer außerbetrieblichen Sphäre verneint. Näheres dazu s § 8 Abs 2 KStG Tz 30ff. Die Korrektur einer vGA muss deshalb außerbilanziell erfolgen; dazu s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 355ff.Ents...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Einladung

Stand: EL 123 – ET: 08/2020 > Bewirtung, > Eintrittskarten, > Geburtstagsfeier, > Incentives, > Repräsentationskosten.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Bewirtung in der Wohnung

Rz. 40 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die Bewirtung von Geschäftsfreunden des ArbG im Haushalt des ArbN führt idR zu nicht abziehbaren Aufwendungen für die > Lebensführung , auch bei leitenden Angestellten (BFH 86, 642 = BStBl 1966 III, 607) und auch bei erfolgsabhängigen Bezügen (BFH 175, 88 = BStBl 1994 II, 896). R 4.10 Abs 6 Satz 8 EStR gilt uE analog. Das eigene Heim ist Mitt...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Bewirtung aus beruflichem Anlass (Amtseinführung/Verabschiedung und ähnliche Veranstaltungen)

Rz. 25 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Übliche Sachleistungen (zB Bewirtungen mit oder ohne begleitende künstlerische Darbietungen) eines ArbG aus Anlass der Einführung in eine neue (leitende) Position, eines Amts- oder Funktionswechsels (uE auch Beförderung), eines runden ArbN-(Betriebs-)Jubiläums oder einer Verabschiedung eines ArbN behandelt die FinVerw nicht als Arbeitslohn (...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Allgemeines

Rz. 7 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Ist ein ArbN an der Bewirtung von Geschäftsfreunden seines ArbG beteiligt, so führt dies nicht zu stpfl Arbeitslohn. Die Zuwendung liegt im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des ArbG (> R 8.1 Abs 8 Nr 1 LStR; > Arbeitslohn Rz 62). Dies gilt für alle Teilnehmer (ArbN und Geschäftsfreunde) und auch dann, wenn insoweit > Ehegatten oder ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Einzelfälle von A–Z

Rz. 15 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Abschreibungen Der Ansatz von > Absetzung für Abnutzung kommt zunächst nur für > Arbeitsmittel in Betracht. Anteilige Gebäude-AfA kann angesetzt werden, wenn ein steuerlich anzuerkennendes häusliches > Arbeitszimmer Rz 53 gegeben ist. Altenheim Zur Lebensführung gehört regelmäßig auch die altersbedingte Unterbringung in einem Heim. Nur wenn e...mehr

Kommentar aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / EStR 12.5 Zuwendungen

1Spenden und Mitgliedsbeiträge gehören auch dann zu den Kosten der Lebensführung, wenn sie durch betriebliche Erwägungen mit veranlasst werden. 2Der Stpfl. kann sie nur im Rahmen der> §§ 10b, 34g EStG abziehen. Hauptstichworte zu § 12 EStG: > Bildungsaufwendungen, > Doppelte Haushaltsführung Rz 30 ff, > Geldstrafen, > Lebensführung, > Repräsentationskosten, > Spenden, > Sprac...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Landrat

Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Zur Behandlung von Dienstaufwandsentschädigungen iSv § 3 Nr 12 EStG bestehen in den Ländern Sonderregelungen (> Aufwandsentschädigungen Rz 52 und > R 3.12 LStR). Die Steuerbefreiung im Bereich der > Telekommunikationskosten gilt auch bei Tätigkeiten, für die eine Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr 12 EStG gezahlt wird (§ 3 Nr 45 Satz 2 EStG). Zu den...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Behandlung gemischter Aufwendungen

Rz. 4 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Gemischte Aufwendungen sind solche, die sowohl beruflich/betrieblich als auch durch die private Lebensführung veranlasst sind (zB Aufwendungen für > Studienreisen). Soweit sie anhand objektiver Merkmale leicht und eindeutig – ggf durch Schätzung – voneinander zu trennen und somit aufteilbar sind, gehören sie in Höhe des beruflich veranlassten...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Amtseinführung

Rz. 1 Stand: EL 121 – ET: 03/2020 Aufwendungen eines Behördenleiters anlässlich seiner Amtseinführung behandelte die FinVerw in der Vergangenheit (unter Bezug auf BFH 170, 131 = BStBl 1993 II, 350 und BFH 170, 426 = BStBl 1993 II, 403) – unabhängig davon, wer einlädt – stets als nicht abziehbare Aufwendungen für die private > Lebensführung iSv § 12 Nr 1 EStG. Seit BFH 216, 320...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vertriebskosten / 1 Wie setzen sich Vertriebskosten zusammen?

Man kann Vertriebskosten unter zwei Gesichtspunkten betrachten: in Bezug auf die Kostenart in Bezug auf die Kostenstelle. Kostenarten Typische Vertriebskosten, die die Kontenpläne als Sachkosten ausweisen,sind z. B.: Werbekosten für klassischen Vertrieb wie z.B. Anzeigen (Print), Prospekte, Telefonmarketing für Online-Vertrieb wie z.B. Banner-Werbung, Newsletter-Anzeigen, Search En...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Repräsentationskosten

Diese sind stets Kosten der üblichen Lebensführung, sodass sie nicht als ag Belastung abzugsfähig sind (glA Loschelder in Schmidt, § 33 EStG Rz 35 "Repräsentation").mehr

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Umsatzsteuererklärung 2019 / 2.13 Abziehbare Vorsteuerbeträge

Im Teil J der Jahressteuererklärung sind die abziehbaren Vorsteuerbeträge einzutragen. Der Teil der Vorsteuerbeträge kann in zwei Bereiche unterteilt werden: Zum einen die in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1– 5 UStG enthaltenen gesetzlichen Vorsteuerabzugsgründe, zum anderen Sonderformen des Vorsteuerabzugs.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Steuermindernde Aufwendungen

Rz. 30 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Die Dienstkleidung ist typische > Berufskleidung . Das gilt auch für die Gesellschaftsuniform (Gesellschaftsanzug mit Effekten) für einen Jugend- und Presseoffizier (EFG 1991, 471). Die Beiträge an Kleiderkassen sind aber noch keine WK (> Berufskleidung Rz 15). WK sind erst die Ausgaben der sog Selbsteinkleider (Anschaffung, Instandhaltung, R...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.4 Aufwendungen für Jagd, Fischerei, Segeljachten, Motorjachten (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 4 EStG)

Rz. 706 Aufwendungen für Jagd, Fischerei, Segeljachten, Motorjachten sowie für ähnliche Zwecke und die damit zusammenhängenden Bewirtungsaufwendungen sind nach § 4 Abs. 5 Nr. 4 EstG nichtabzugsfähige Betriebsausgaben (zur umsatzsteuerlichen Behandlung nach § 15 Abs. 1a Nr. 1 UStG vgl. Rz. 698 a. E.). Rechtsgrund der Abzugsbeschränkung ist, dass es sich bei diesen Aufwendungen...mehr