Fachbeiträge & Kommentare zu Repräsentationskosten

Beitrag aus Finance Office Professional
Repräsentationsaufwendungen... / Prozesskosten

Zivilprozesskosten, die weder Werbungskosten noch Betriebsausgaben darstellen, sind nach Auffassung des BFH als außergewöhnliche Belastungen gem. § 33 EStG zu berücksichtigen, wenn dargelegt werden kann, dass der Prozess eine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.[1] Damit hat sich der VI. Senat gegen die ständige Rechtsprechung des BFH und ge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Repräsentationsaufwendungen... / Sicherheitsaufwendungen

Aufwendungen für die persönliche Sicherheit, z. B. den Leibwächter, zählen grundsätzlich zur nicht zu berücksichtigenden Privatsphäre.[1] Prämien zur eigenen Lebensversicherung sind allein im Rahmen der Sonderausgaben begrenzt abziehbar. Trägt der Arbeitgeber Kosten für Personenschutz des Arbeitnehmers, weil diese Aufwendungen im ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interess...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Repräsentationsaufwendungen... / Ehrenamt

Ehrenamtliche Tätigkeiten, die die Voraussetzungen der §§ 3 Nr. 26 bis 3 Nr. 26b EStG erfüllen, sind bis zu einem Betrag von 3.000 EUR bzw. 840 EUR steuerfrei. Der Abzug von darüber hinausgehenden Ausgaben muss in vollem Umfang nachgewiesen werden. Auch ein Verlust kann steuerlich geltend gemacht werden, soweit die Tätigkeit mit Einkünfteerzielungsabsicht ausgeübt wird. Unab...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Repräsentationsaufwendungen... / VIP-Aufwendungen bei Sport- und anderen Veranstaltungen

Werden dem Sponsor im Rahmen eines Gesamtpakets nicht nur Werbeleistungen, z. B. Werbung über Lautsprecheransagen, auf Videowänden, in Vereinsmagazinen, sondern auch Eintrittskarten für VIP-Logen überlassen, die nicht nur zum Besuch der Veranstaltung berechtigen, sondern auch die Möglichkeit der Bewirtung des Sponsors und seiner Gäste, z. B. Geschäftsfreunde, Arbeitnehmer, b...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Repräsentationsaufwendungen... / Pkw

Anschaffungskosten für teure Pkw zur betrieblichen Nutzung[1] sind nicht generell unangemessen.[2] Allerdings unterliegen die grundsätzlich als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten zu berücksichtigenden Aufwendungen einer Angemessenheitsprüfung[3], da diese auch die private Lebensführung berühren können. Nach der BFH-Rechtsprechung hängt es vom Einzelfall ab, ob die Pkw-Kosten...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Repräsentationsaufwendungen... / Liebhaberei

Aufwendungen für das persönliche Hobby sind nicht abziehbare Lebenshaltungskosten. Das gilt auch bei nur gelegentlicher Einnahmeerzielung, z. B. für den Hobbysegler, der für die Vermittlung von Segelverkäufen steuerpflichtige[1] Provisionseinnahmen bezieht.[2] Darüber hinaus sind nach ständiger Praxis auch in den Rahmen einer Einkunftsart fallende Aufwendungen wegen sog. Lieb...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Repräsentationsaufwendungen

Zusammenfassung Begriff Unter Repräsentationsaufwand werden Kosten der Lebensführung verstanden, die durch die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen veranlasst sind. Es wird jedoch auch die weitergehende Auffassung vertreten, dass Kosten der Kundenpflege, der Werbung usw. ebenfalls gemeint sind. Von diesem umfassenderen Verständnis soll im folg...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Repräsentationsaufwendungen / 7 Repräsentations­aufwendungen und ­Vorsteuerabzug

Der Abzug von Vorsteuern ist ausge­schlossen, soweit diese auf Repräsentationsaufwendungen entfallen.[1] Der Abzug entfällt, soweit die Aufwendungen, für die die Vorsteuer geltend gemacht wird, unter das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 bis 4, 7 oder des § 12 Nr. 1 EStG fallen. Für das umsatzsteuerrechtliche Abzugsverbot ist die einkommensteuerrechtliche Behandlung je...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Repräsentationsaufwendungen / Zusammenfassung

Begriff Unter Repräsentationsaufwand werden Kosten der Lebensführung verstanden, die durch die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen veranlasst sind. Es wird jedoch auch die weitergehende Auffassung vertreten, dass Kosten der Kundenpflege, der Werbung usw. ebenfalls gemeint sind. Von diesem umfassenderen Verständnis soll im folgenden Beitrag a...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Repräsentationsaufwendungen / 3 Gemischte Aufwendungen­

In der Vergangenheit waren gemischte Aufwendungen, bei denen z. T. – nicht nur geringfügig – ein Zusammenhang mit der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit besteht, nur insoweit als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar, als sie betrieblich oder beruflich veranlasst waren und wenn sich dieser Teil nach objektiven Merkmalen und Unterlagen von den Ausgaben, die der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Repräsentationsaufwendungen / 1 Betriebliche oder ­beruflich veranlasste Aufwendungen­

Ist ein Aufwand ganz oder nahezu ausschließlich betrieblich, beruflich oder anderweitig durch die jeweilige Einkunftsart veranlasst, kommt ein Abzug als Betriebsausgaben[1] oder Werbungskosten[2] in Betracht. Allerdings schränkt das EStG die Abzugsfähigkeit durch die Vorschriften des § 4 Abs. 5 EStG und des § 12 EStG ein.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Repräsentationsaufwendungen / 5 Aufzeichnungspflichten

§ 4 Abs. 7 EStG enthält für bestimmte Betriebsausgaben des § 4 Abs. 5 EStG (insbesondere Geschenke, Bewirtung, Gästehäuser, Jagd, Fischerei, Segel- und Motorjachten, Arbeitszimmer) spezielle Aufzeichnungspflichten. ­ Hinweis Anwendung auf Werbungskosten Für Werbungskosten gelten die besonderen Aufzeichnungspflichten nicht, da § 4 Abs. 7 EStG in § 9 EStG nicht erwähnt wird. Die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Repräsentationsaufwendungen / 2 Kosten der privaten Lebensführung­

Bei den Kosten für die Lebensführung, die durch die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen veranlasst sind, lässt das Einkommensteuergesetz grundsätzlich keinen Abzug als Betriebsausgaben oder Werbungskosten zu, selbst dann nicht, wenn diese Aufwendungen zur Förderung des Berufs oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen.[1] Es handelt s...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Repräsentationsaufwendungen / 6 Pauschalierung von Sachzuwendungen

Übergibt der Unternehmer aus betrieblichem Anlass ein Geschenk, kann er die Steuer für den geldwerten Vorteil pauschal mit 30 % (zzgl. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) übernehmen.[1] Die Regelung betrifft nur Sachzuwendungen, die zusätzlich zur ohnehin vereinbarten Leistung oder Gegenleistung erbracht werden. Geldzuwendungen sind hiervon ausgeschlossen. Einzelheiten s...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Repräsentationsaufwendungen / 4 Nicht abziehbare Betriebsausgaben­

Bei bestimmten Aufwendungen lässt das Gesetz den Abzug als Betriebsausgaben auch dann nicht zu, wenn die nahezu ausschließlich betriebliche Veranlassung im Einzelfall an sich gegeben sein könnte. Solche nicht abziehbaren Betriebsausgaben bilden Aufwendungen für Gästehäuser [1] sowie für die Jagd oder Fischerei, für die Haltung oder Benutzung von Segel- oder Motorjachten sowie...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Umsatzsteuer bei Haus- und ... / 4 Ausschluss des Vorsteuerabzugs

Steuerfreie Umsätze Soweit die genannten Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug vorliegen, ist weiter zu prüfen, ob ein Ausschluss vom Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1a, Abs. 1b[1] oder Abs. 2 UStG eintritt. Durch § 15 Abs. 1a UStG wird der Vorsteuerabzug für bestimmte Aufwendungen ausgeschlossen. Der Gesetzgeber macht den Vorsteuerabzug ferner davon abhängig, dass der abzugs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Der von § 12 Nr 1 S 2 EStG erfasste Sonderbereich

Rn. 83 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Nach der früheren Rspr hatte § 12 Nr 1 S 2 EStG die Bedeutung eines allg Aufteilungs- und Abzugsverbots für gemischte Aufwendungen (s Rn 127 ff). Seit der Aufgabe des Aufteilungs- und Abzugsverbots durch den GrS des BFH (BFH v 21.09.2009, GrS 1/06, BStBl II 2010, 672) hat § 12 Nr 1 S 2 EStG seine Funktion als prägende Abgrenzungsnorm für die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Einzelfälle der nicht abzugsfähigen Aufwendungen für die Lebensführung

Rn. 164 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Abwehrkosten eines ArbN Wehrt sich ein ArbN gerichtlich gegen Anschuldigungen des ArbG, besteht eine widerlegbare Vermutung, dass die Abwehrkosten in einem Veranlassungszusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen. Beziehen sich die Vorwürfe auf Handlungen des ArbN, die nicht mehr von der beruflichen Zielvorstellung umfasst sind, weil sie ent...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Der zentrale Begriff in § 12 Nr 1 EStG: "Aufwendungen für die Lebensführung"

Rn. 62 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 § 12 Nr 1 EStG beinhaltet ein Abzugsverbot für Aufwendungen, die für die allg Lebensführung erbracht werden. Dazu wird in § 12 Nr 1 S 1 EStG bestimmt, dass die für den Haushalt und für den Unterhalt der Familienangehörigen geleisteten Beträge nicht abzugsfähig sind. Nach § 12 Nr 1 S 2 EStG sind auch die Aufwendungen für die Lebensführung, di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Die frühere Rspr des BFH

Rn. 127 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Nach der früheren Rspr des BFH enthielt § 12 Nr 1 S 2 EStG nicht nur ein Abzugsverbot für sog Repräsentationsaufwendungen, sondern darüber hinaus ein generelles Aufteilungs- und Abzugsverbot für gemischte Aufwendungen (BFH v 19.10.1970, GrS 2/70, BStBl II 1971, 17; BFH v 19.10.1970, GrS 3/70, BStBl II 1971, 21; BFH v 27.11.1978, GrS 8/77, B...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bedeutung der Norm

Rn. 54 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Die Bedeutung des § 12 Nr 1 EStG geht über die eines punktuellen Abzugsverbots weit hinaus. § 12 Nr 1 EStG wirkt systembildend, weil die Vorschrift zur Verwirklichung der Grundentscheidung des deutschen ESt-Rechts beiträgt, dass Einnahmen erst nach Abzug der Erwerbsaufwendungen besteuert werden. Dieses sog objektive Nettoprinzip (vgl BVerfG ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Nicht abziehbare Ausgaben

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Aufwendungen für den Lebensunterhalt des Stpfl werden durch den > Grundfreibetrag abgegolten und sind darüber hinaus grundsätzlich nicht abziehbar (§ 12 Nr 1 EStG); zu Einzelheiten > Lebensführung. Nicht abziehbar sind ferner freiwillige Zuwendungen an Dritte und Zuwendungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen (vgl § 12 Nr 2 EStG). D...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / E. Stichwortübersicht

Rz. 111 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Zum Bereich "Werbungskosten" vgl ferner folgende Stichworte: > Abgeordnete, > Absetzung für Abnutzung, > Abzugsverbote, > Agenten, > Amtseinführung, > Anzahlungen, > Arbeitsgemeinschaft, > Arbeitsgerät, > Arbeitskammer, > Arbeitsmittel, > Arbeitsuche, > Arbeitszimmer, > Artisten, > Ärzte, > Arztkosten, > Aufwandsentschädigungen, > Ausbildun...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Anpassung des UStAE zum Jahresende 2024

Kommentar Wie in den Vorjahren hat die Finanzverwaltung zum Jahreswechsel ein abschließendes BMF-Schreiben veröffentlicht, in dem sie an diversen Stellen Überarbeitungen und Anpassungen vornimmt, obwohl der UStAE schon unterjährig umfassend geändert oder ergänzt worden ist. Neben redaktionellen Anpassungen wird hauptsächlich die schon vorher veröffentlichte Rechtsprechung de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1.5 Sammelvorschlag zur Vereinfachung umsatzsteuerlicher Pflichten

Rz. 1129 Die EU-Kommission hatte am 29.10.2004 einen Vorschlag für mehrere Rechtsakte mit dem Ziel der Vereinfachung der umsatzsteuerlichen Pflichten der Unternehmer vorgelegt.[1] Rz. 1130 Die Kommission schlug darin u. a. auch eine Harmonisierung der Vorschriften über den Vorsteuerabzug vor. Rz. 1131 Der Kommissionsvorschlag aus dem Jahr 1998[2] sah außer der Abschaffung der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5 Ausschluss des Vorsteuerabzugs bei bestimmten Ausgaben

Rz. 1005 Nach Art. 176 Abs. 1 MwStSystRL soll der Rat über den Vorsteuerausschluss bei bestimmten Ausgaben entscheiden. Auf jeden Fall sollen Ausgaben, die keinen streng geschäftlichen Charakter haben, wie Luxusausgaben, Ausgaben für Vergnügungen und Repräsentationsaufwendungen, vom Vorsteuerabzugsrecht ausgeschlossen werden. Die EU-Kommission hatte am 25.1.1983 einen entspr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.12.5 Ausschlüsse vom Vorsteuerabzug

Rz. 302 Nach Art. 176 MwStSystRL können die Mitgliedstaaten alle Vorsteuerausschlüsse beibehalten, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Richtlinie in den nationalen Vorschriften vorgesehen waren. Das bedeutet, dass die Mitgliedstaaten nach Umsetzung der Richtlinie in das nationale Recht keine neuen Vorsteuerausschlüsse mehr einführen durften (sog. stand-still-Klausel). E...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.19.5 Sonderregelung für Gebrauchtgegenstände, Kunstgegenstände, Sammlungsstücke oder Antiquitäten

Rz. 361 Die Sonderregelung der Margenbesteuerung nach Art. 311ff. MwStSystRL versucht, in Fällen, in denen Gebrauchtgegenstände wieder in den Wirtschaftskreislauf eingebracht werden, eine steuerliche Überbelastung der Lieferungen zu vermeiden. Diese ergibt sich bei Anwendung der Normalregelung dadurch, dass ein gewerblicher Gebrauchtwarenhändler beim Erwerb von Privatperson...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Steuermindernde Aufwendungen

Rz. 30 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Dienstkleidung ist typische > Berufskleidung . Das gilt auch für die Gesellschaftsuniform (Gesellschaftsanzug mit Effekten) für einen Jugend- und Presseoffizier (EFG 1991, 471). Die Beiträge an Kleiderkassen sind aber noch keine WK (> Berufskleidung Rz 15). WK sind erst die Ausgaben der sog Selbsteinkleider (Anschaffung, Instandhaltung, R...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuererklärung 2024 / 2.13 Abziehbare Vorsteuerbeträge

Im Teil J der Jahressteuererklärung sind die abziehbaren Vorsteuerbeträge einzutragen. Der Teil der Vorsteuerbeträge kann in zwei Bereiche unterteilt werden: Zum einen die in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 5 UStG enthaltenen gesetzlichen Vorsteuerabzugsgründe, zum anderen Sonderformen des Vorsteuerabzugs.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Latente Steuern bei Persone... / 1.3 Permanente Differenzen

Permanente Differenzen kehren sich im Gegensatz zu temporären Differenzen künftig nie mehr um. Dieser Effekt ist einmalig. Typische Beispiele hierfür sind steuerlich nicht abzugsfähige Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 5 EStG, angemessene und nachgewiesene Bewirtungskosten in Höhe von 30 % oder unangemessene Repräsentationsaufwendungen, aber auch steuerfreie Erträge wie z. B. s...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vorsteuerabzug / 11 Nicht abziehbare Vorsteuerbeträge nach § 15 Abs. 1a UStG

Nicht abziehbar sind Vorsteuerbeträge, die auf Aufwendungen, für die das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1-4, 7 oder des § 12 Nr. 1 EStG gilt, entfallen (bestimmte Repräsentationsaufwendungen).[1] Wichtig Keine Einschränkung für angemessene Bewirtungsaufwendungen Das Abzugsverbot gilt nicht für Bewirtungsaufwendungen, soweit ertragsteuerlich gem. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Buchführung: Rechtsgrundlag... / 3.3 Konten, Kontenrahmen, Kontenplan

Rz. 61 Durch das Erfordernis der sachlich geordneten Erfassung der Geschäftsvorfälle (s. Rz. 38) werden verschiedene (Sach-)Konten[1] benötigt. Die Buchungen gleichartiger Geschäftsvorfälle werden auf einem Konto verdichtet. Das sog. T-Konto teilt jedes Konto in eine Soll-Seite (linke Spalte) und eine Haben-Seite (rechte Spalte). Es existieren zum einen aktive und passive Bes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Besteuerung der GmbH, ihrer... / 1.2.4 Nicht abziehbare Betriebsausgaben

Eine Reihe von Ausgaben darf den Gewinn der GmbH gem. § 4 Abs. 5 EStG bzw. § 10 KStG nicht mindern. Wurden derartige Aufwendungen handelsrechtlich gebucht, müssen sie steuerlich wieder dem Gewinn hinzugerechnet werden. Dies betrifft vor allem die Körperschaftsteuer, die Gewerbesteuer, die Kapitalertragsteuer, den Solidaritätszuschlag und eventuell Umsatzsteuer bei einer verde...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Betriebsbedarf / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Kauf eines Dekorationsgegenstands

Herr Huber kauft für sein Unternehmen für 500 EUR zuzüglich 95 EUR Umsatzsteuer (19 %) Dekorationsgegenstände ein. Bei den Dekorationsgegenständen handelt sich weder um Repräsentationskosten noch um Bürobedarf. Eine Zuordnung zu den Raumkosten scheidet ebenfalls aus. Da Herr Huber im Kontenrahmen auch kein Konto findet, das er verwenden könnte, verwendet er das Konto "Sonstig...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Werbungskosten

Rz. 15 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Lädt der ArbN selbst zur Feier seines Dienstjubiläums ein (zur "Feier des ArbN" > Bewirtung Rz 43 ff) können seine Aufwendungen > Werbungskosten oder nicht abziehbare Aufwendungen für die > Lebensführung sein (vgl BFH 166, 251 = BStBl 1992 II, 359 mwN). Der BFH hat entschieden, dass ein Dienstjubiläum ein berufsbezogenes Ereignis ist (BFH 25...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Dienstzimmer

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Aufwendungen für die Ausschmückung eines behördlichen oder betrieblichen Dienstzimmers zB mit Postern und Drucken sind keine > Werbungskosten , sondern dem privaten Lebensbereich des Stpfl zuzuordnen (BFH 165, 51 = BStBl 1991 II, 837; BFH 170, 443 = BStBl 1993 II, 506; > Lebensführung). Es gilt hier Entsprechendes wie für das häusliche > Arbei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der Werbungskosten / Repräsentationsaufwendungen

Literatur: Apitz, FR 1988, 187; Krüger, DStR 2015, 2820; Schneider, NWB 2015, 3296; Geserich, NWB 2016, 2500; Renner, DStZ 2016, 121; Holzner, SteuK 2016, 197 Vollumfänglich nicht abziehbar und demzufolge nicht aufzuteilen sind Aufwendungen nach § 12 Nr. 1 S. 2 EStG. Das sind Aufwendungen für die Lebensführung, die zwar der Förderung des Berufs oder der Tätigkeit dienen könne...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der Werbungskosten / Aufteilungsverbot

Literatur: Pezzer, DStR 2010, 93; Grützner, StuB 2010, 616; Jochum, DStZ 2010, 665 Albert, FR 2010, 1032; Beiersdorfer, DStR 2010, 2493; Lohse, Zanzinger, DStR 2011, 837; Schwenke, FR 2011, 1051 Aufwendungen, die privat veranlasst sind, sind nach § 12 Nr. 1 EStG nicht abziehbar, auch wenn sie der Förderung des Berufs des Stpfl. dienen (gemischte Aufwendungen). Hieraus wurde e...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der Werbungskosten / Gesellschaftliche Veranstaltung

Gesellschaftliche Veranstaltungen (Bälle, Betriebsfeiern, Unterhaltungsveranstaltungen, Besuch von Theater, Konzert usw.) sind immer zumindest auch privat veranlasst. Aufwendungen für diese Veranstaltungen sind daher grundsätzlich keine Werbungskosten, auch nicht, wenn der Besuch der Veranstaltung beruflichen Interessen dient (Kontaktpflege). Vgl. auch "Beförderung", "Geburt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der Werbungskosten / Flugzeug

Literatur: Kröller, NWB 2017, 2276 Keine Werbungskosten sind Aufwendungen für ein Flugzeug; es handelt sich um private Repräsentationsaufwendungen, auch wenn das Flugzeug auch zu beruflichen Zwecken genutzt wird.[1] Als Werbungskosten grds. abziehbar sind dann die Kosten der beruflichen Nutzung (§ 12 EStG Rz. 45). Nach neuer Rspr. des BFH zu gemischten Aufwendungen ist dahing...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 4 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs in anderen EU-Mitgliedstaaten

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vorsteuervergütung / 2.6 Beschränkungen der Vorsteuervergütung

Vorsteuern sind stets nur in dem EU-Mitgliedstaat erstattungsfähig, in dem sie angefallen sind. Maßgeblich sind dabei grundsätzlich die materiellen Vorschriften über den Vorsteuerabzug, die im Erstattungsland gelten. Praxis-Beispiel Keine Vergütung Ein belgischer Arzt besucht 2023 einen Ärztekongress in Deutschland. Er nimmt mit Vorsteuern belastete Verpflegungsaufwendungen un...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 3.5 Beschränkungen der Vorsteuervergütung

Vorsteuern sind stets nur in dem EU-Mitgliedstaat erstattungsfähig, in dem sie angefallen sind. Maßgeblich sind dabei grundsätzlich die materiellen Vorschriften über den Vorsteuerabzug, die im Erstattungsland gelten. Die Vorsteuervergütung ist in allen EU-Mitgliedstaaten beschränkt auf den Umfang, der für den Vorsteuerabzug nach dem jeweiligen nationalen Recht für die "norma...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 3 Vorsteuer-Vergütungsverfahren in anderen EU-Mitgliedstaaten

Da das Vorsteuer-Vergütungsverfahren durch die EU-rechtlichen Regelungen weitestgehend harmonisiert ist, ähneln zumindest die formellen Voraussetzungen des Vergütungsverfahrens in anderen Mitgliedstaaten denen des deutschen Verfahrens. Ein wesentlicher Unterschied besteht jedoch darin, dass bestimmte Arten von Vorsteuern nicht in allen Mitgliedstaaten gleichermaßen geltend ge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 2.1.4 Vom Vorsteuer-Vergütungsverfahren ausgeschlossene Vorsteuerbeträge

Nicht unter das Vergütungsverfahren fallen z. B. Vorsteuerbeträge, die anderen Umsätzen als z. B. steuerfreien Umsätzen i. S. d. § 4 Nr. 3 UStG zuzurechnen sind, wenn diese Umsätze nach dem allgemeinen Besteuerungsverfahren besteuert werden. Praxis-Beispiel Ausgeschlossene Vorsteuerbeträge Einem französischen Unternehmer ist von April bis Juni 2023 USt für die Einfuhr oder den...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 3.1 Anträge auf Vergütung von Vorsteuern in anderen EU-Staaten

Ein in Deutschland ansässiger Unternehmer, dem in einem anderen EU-Mitgliedstaat von einem Unternehmer Umsatzsteuer in Rechnung gestellt worden ist, kann bei der zuständigen zentralen Behörde dieses Mitgliedstaats einen Antrag auf Vergütung dieser Steuer stellen. Beantragt der Unternehmer die Vergütung für mehrere EU-Mitgliedstaaten, ist für jeden EU-Mitgliedstaat ein gesond...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vorsteuervergütung / 2.3 Antragstellung

Ein in Deutschland ansässiger Unternehmer, dem in einem anderen EU-Mitgliedstaat von einem Unternehmer Umsatzsteuer in Rechnung gestellt worden ist, kann bei der zuständigen zentralen Behörde dieses Mitgliedstaates einen Antrag auf Vergütung dieser Steuer stellen. Beantragt der Unternehmer die Vergütung für mehrere EU-Mitgliedstaaten, ist für jeden EU-Mitgliedstaat ein geson...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.3.1 Gemischte Aufwendungen

Rz. 20 Besondere Probleme bereiten, sowohl in der praktischen Beurteilung als auch in der theoretischen Begründung, die gemischten Aufwendungen. Gemischte Aufwendungen liegen vor, wenn die Verursachung dieser Aufwendungen i. S. d. Äquivalenztheorie sowohl in der beruflichen Sphäre als auch in der steuerlich nicht zu berücksichtigenden Lebensführung liegt und keine dieser Urs...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Todesfall / 1 So kontieren Sie richtig

So kontieren Sie richtig! Wenn Aufwendungen für einen Todesfall abzugsfähig sind, können diese auf das Konto "Sonstige Aufwendungen" 4900 (SKR 03...mehr