Fachbeiträge & Kommentare zu Repräsentationskosten

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 18 ABC der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben

Rz. 905 Da der Begriff der betrieblichen Veranlassung bei Betriebsausgaben und Werbungskosten identisch ist, können Aufwendungen gleichermaßen Betriebsausgaben und Werbungskosten sein. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf das umfangreiche ABC der Werbungskosten (mit Verweisungen zu den jeweiligen Darstellungen) in § 9 EStG Rz. 244 verwiesen. Im Folgenden sind nur...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.1 Systematische Einordnung der Vorschrift

Rz. 664 Betriebsausgaben sind Ausgaben, die zu dem Bereich der Einkommenserzielung gehören und daher die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mindern. Sie werden daher bei der steuerlichen Einkommensermittlung abgezogen (Rz. 566). Das Gesetz bestimmt jedoch in § 4 Abs. 5 EStG, dass bestimmte Betriebsausgaben das Einkommen nicht mindern dürfen. Diese Betriebsausgaben werden dad...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.9 Unangemessene Aufwendungen (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 7 EStG)

Rz. 821 Nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 7 EStG sind Aufwendungen, die dem Grunde nach betrieblich veranlasst und daher Betriebsausgaben sind, nicht abzugsfähig, wenn sie die Lebensführung des Stpfl. oder anderer Personen berühren und nach allgemeiner Verkehrsauffassung als unangemessen anzusehen sind (zur umsatzsteuerlichen Behandlung nach § 15 Abs. 1a Nr. 1 UStG vgl. Rz. 698). Zwe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.2.3 Rechtsfolgen

Rz. 697 Bewirtungsaufwendungen aus geschäftlichem Anlass sind insgesamt nicht abziehbar, wenn und soweit sie nach der Verkehrsauffassung als unangemessen anzusehen sind. Sind sie angemessen, greift die Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 EStG ein. Der Angemessenheitsprüfung zugrunde zu legen sind die Aufwendungen für die einzelne Bewirtung. Es ist zu prüfen, ob die A...mehr

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Repräsentationsaufwendungen

Zusammenfassung Begriff Unter Repräsentationsaufwand werden Kosten der Lebensführung verstanden, die durch die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen veranlasst sind. Es wird jedoch auch die weitergehende Auffassung vertreten, dass Kosten der Kundenpflege, der Werbung usw. ebenfalls gemeint sind. Von diesem umfassenderen Verständnis soll im folg...mehr

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Repräsentationsaufwendungen / 7 Repräsentations­aufwendungen und ­Vorsteuerabzug

Der Abzug von Vorsteuern ist ausge­schlossen, soweit diese auf Repräsentationsaufwendungen entfallen.[1] Der Abzug entfällt, soweit die Aufwendungen, für die die Vorsteuer geltend gemacht wird, unter das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 bis 4, 7 oder des § 12 Nr. 1 EStG fallen.mehr

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Repräsentationsaufwendungen / Zusammenfassung

Begriff Unter Repräsentationsaufwand werden Kosten der Lebensführung verstanden, die durch die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen veranlasst sind. Es wird jedoch auch die weitergehende Auffassung vertreten, dass Kosten der Kundenpflege, der Werbung usw. ebenfalls gemeint sind. Von diesem umfassenderen Verständnis soll im folgenden Beitrag a...mehr

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Repräsentationsaufwendungen / 3 Gemischte Aufwendungen­

In der Vergangenheit waren gemischte Aufwendungen, bei denen z. T. – nicht nur geringfügig – ein Zusammenhang mit der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit besteht, nur insoweit als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar, als sie betrieblich oder beruflich veranlasst waren und wenn sich dieser Teil nach objektiven Merkmalen und Unterlagen von den Ausgaben, die der ...mehr

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Repräsentationsaufwendungen / 1 Betriebliche oder ­beruflich veranlasste Aufwendungen­

Ist ein Aufwand ganz oder nahezu ausschließlich betrieblich, beruflich oder anderweitig durch die jeweilige Einkunftsart veranlasst, kommt ein Abzug als Betriebsausgaben[1] oder Werbungskosten[2] in Betracht. Allerdings schränkt das EStG die Abzugsfähigkeit durch die Vorschriften des § 4 Abs. 5 EStG und des § 12 EStG ein.mehr

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Repräsentationsaufwendungen / 2 Kosten der privaten Lebensführung­

Bei den Kosten für die Lebensführung, die durch die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen veranlasst sind, lässt das Einkommensteuergesetz grundsätzlich keinen Abzug als Betriebsausgaben oder Werbungskosten zu, selbst dann nicht, wenn diese Aufwendungen zur Förderung des Berufs oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen.[1] Es handelt s...mehr

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Repräsentationsaufwendungen / 5 Aufzeichnungspflichten

§ 4 Abs. 7 EStG enthält für bestimmte Betriebsausgaben des § 4 Abs. 5 EStG (insbesondere Geschenke, Bewirtung, Gästehäuser, Jagd, Fischerei, Segel- und Motorjachten, Arbeitszimmer) spezielle Aufzeichnungspflichten. ­ Hinweis Für Werbungskosten gelten die besonderen Aufzeichnungspflichten nicht, da § 4 Abs. 7 EStG in § 9 EStG nicht erwähnt wird. Die genannten Aufwendungen sind ...mehr

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Repräsentationsaufwendungen / 4 Nicht abziehbare Betriebsausgaben­

Bei bestimmten Aufwendungen lässt das Gesetz den Abzug als Betriebsausgaben auch dann nicht zu, wenn die nahezu ausschließlich betriebliche Veranlassung im Einzelfall an sich gegeben sein könnte. Solche nicht abziehbaren Betriebsausgaben bilden Aufwendungen für Gästehäuser [1] sowie für die Jagd oder Fischerei, für die Haltung oder Benutzung von Segel- oder Motorjachten sowie...mehr

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Repräsentationsaufwendungen / 6 Pauschalierung von Sachzuwendungen

Übergibt der Unternehmer aus betrieblichem Anlass ein Geschenk, kann er die Steuer für den geldwerten Vorteil pauschal mit 30 % (zzgl. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) übernehmen.[1] Die Regelung betrifft nur Sachzuwendungen, die zusätzlich zur ohnehin vereinbarten Leistung oder Gegenleistung erbracht werden. Geldzuwendungen sind hiervon ausgeschlossen. Einzelheiten s...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5 Vorsteuerabzug (§§ 15 ff. dUStG)

Rz. 24 Der Steuerpflichtige darf bei der Berechnung seiner Steuerpflicht die MwSt abziehen, die er bei Anschaffung der Ware bzw. Dienstleistung von einem anderen Steuerpflichtigen, bei Einfuhr der Ware sowie als Empfänger der Ware bzw. Dienstleistung zu bezahlen hat oder bezahlt hat (nachstehend Vorsteuer), unter der Voraussetzung, dass er die Ware bzw. Dienstleistung zum Zw...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5 Erstattungsfähige Vorsteuerbeträge

Rz. 28 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Vorsteuern sind stets nur in dem Mitgliedstaat erstattungsfähig, in dem sie angefallen sind. Maßgeblich sind dabei grundsätzlich die materiellen Vorschriften über den Vorsteuerabzug, die im Mitgliedstaat der Erstattung gelten. Die Vorsteuervergütung ist in allen Mitgliedstaaten beschränkt auf den Umfang, der für den Vorsteuerabzug nach dem je...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.3 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 57 Nach dem italienischen Umsatzsteuerrecht berechtigen verschiedene Aufwendungen nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. Art. 19-bis und 19-bis1 Erlass 633/1972). Entsprechende Beschränkungen gelten unter anderem für die folgenden Aufwendungen: Passagiertransport, 60 % der Vorsteuer für Leasing, Anmietung oder Kauf sowie aus Unterhaltskosten, Schmierstoffe und Kraftstoffe von Kraf...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.2 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 49 Nach dem Umsatzsteuerrecht der Niederlande berechtigen verschiedene Aufwendungen nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. Art. 15 Mehrwertsteuergesetz). Entsprechende Beschränkungen gelten unter anderem für die folgenden Aufwendungen: Mahlzeiten und Getränke in Restaurants, Hotels, Bars, Pubs etc., Repräsentationsaufwand (Ausgaben für Unterhaltung und Luxusgüter), Alkohol und Taba...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.2 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 47 Nach dem Umsatzsteuerrecht von Norwegen berechtigen verschiedene Aufwendungen nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. Art. 8-2 bis 8-5 Mehrwertsteuergesetz). Entsprechende Beschränkungen gelten unter anderem für die folgenden Aufwendungen: Kauf oder Leasing sowie Unterhalt von PKW, dies gilt u. a. nicht für Autohandel, Taxis, Autovermieter oder Fahrschulen, Geschenke, außer von ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.2 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 49 Nach dem Umsatzsteuerrecht von Estland berechtigen verschiedene Aufwendungen nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. Art. 29 und Art. 30 Mehrwertsteuergesetz). Entsprechende Beschränkungen gelten unter anderem für die folgenden Aufwendungen: Repräsentationsaufwand für Kunden oder für Arbeitnehmer, auch Unterkunft für Arbeitnehmer, Geschenke mit einem Wert von mindestens 10 EUR, 5...mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.2 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 50 Nach dem Umsatzsteuerrecht von Bulgarien berechtigen verschiedene Aufwendungen nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. Art. 71 Mehrwertsteuergesetz). Entsprechende Beschränkungen gelten unter anderem für die folgenden Aufwendungen: Repräsentationsaufwand, Geschenke, Anschaffung, Parken und Unterhalt eines PKW oder Motorrads (Ausnahme: Nutzung für Kerntätigkeit, wie z. B. bei Pers...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.2 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 51 Nach dem Umsatzsteuerrecht von Finnland berechtigen verschiedene Aufwendungen nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. Art. 114 ff. Mehrwertsteuergesetz). Entsprechende Beschränkungen gelten unter anderem für die folgenden Aufwendungen: Repräsentationsaufwand und Geschenke, ausgenommen solche von ganz geringem Wert, Kosten für Anschaffung, Miete, Leasing oder Unterhalt von Person...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.2 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 54 Nach dem Umsatzsteuerrecht von Belgien berechtigen verschiedene Aufwendungen nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. Art. 45 Mehrwertsteuergesetz). Entsprechende Beschränkungen gelten unter anderem für die folgenden Aufwendungen: Repräsentationsaufwand, 50 % aus Leasing, Anmietung oder Kauf sowie aus Unterhaltskosten, Schmierstoffen und Kraftstoffen von Automobilen (100 % Abzugs...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.3 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 51 Nach dem Umsatzsteuerrecht von Spanien berechtigen verschiedene Aufwendungen nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. Art. 95f. Mehrwertsteuergesetz). Entsprechende Beschränkungen gelten unter anderem für die folgenden Aufwendungen: Repräsentationsaufwand, Geschenke (ausgenommen solche mit einem sehr geringen Wert), Tabak oder Alkohol (außer bei Wiederverkäufern oder Restaurants u...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.3 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 52 Nach dem Umsatzsteuerrecht von Malta berechtigen verschiedene Aufwendungen nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. Art. 22 und 23 i. V. m. Schedule 10 Art. 3 Mehrwertsteuergesetz). Entsprechende Beschränkungen gelten unter anderem für die folgenden Aufwendungen: Bewirtungs- oder Repräsentationsaufwand, einschließlich solchem für Arbeitnehmer, Leasing, Anmietung oder Kauf sowie a...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.2 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 49 Nach dem Umsatzsteuerrecht von Lettland berechtigen verschiedene Aufwendungen nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. Art. 100 Mehrwertsteuergesetz). Entsprechende Beschränkungen gelten unter anderem für die folgenden Aufwendungen: Repräsentationsaufwand für Arbeitnehmer, auch Unterkunft für Arbeitnehmer, 60 % der Kosten für Bewirtung und Entertainment, Geschenke, Kosten für Ansch...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2 Spezieller Eigenverbrauchstatbestand für ertragsteuerlich nichtabzugsfähige Aufwendungen (§ 1 Abs. 1 Z 2 öUStG)

Rz. 12 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Neben den einer Lieferung bzw. sonstigen Leistung gleichgestellten Vorgängen (Eigenverbrauch) liegt ein steuerbarer Eigenverbrauch auch dann vor, wenn ein Unternehmer Ausgaben tätigt, die Leistungen betreffen, die Zwecken des Unternehmens dienen, aber nach ertragsteuerlichen Vorschriften nicht abzugsfähig sind. Zu den ertragsteuerlich nicht a...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Fälle des ertragsteuerlichen Betriebsausgabenabzugsverbots

Rz. 9 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Die Rechtsnorm befreit die Lieferungen von Gegenständen von der USt, für die der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1a UStG ausgeschlossen ist. Dies sind Repräsentationsaufwendungen, die nach ertragsteuerlichen Grundsätzen nicht als Betriebsausgabenabzug den steuerlichen Gewinn mindern dürfen. Rz. 10 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Hierbei handelt es sich...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.3 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 51 Nach dem Umsatzsteuerrecht von Portugal berechtigen verschiedene Aufwendungen nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. Art. 21 CIVA). Entsprechende Beschränkungen gelten unter anderem für die folgenden Aufwendungen: Kauf, Miete, Instandhaltung, Reparatur, Unterhalt und Kraftstoff für PKW, Motorräder, Sportboote, Flugzeuge und Helikopter (außer sie gehören zum Vorratsvermögen ode...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.2 Begünstigende Wirkung der MwStSystRL für den Bürger in seinem Verhältnis zum Staat

Rz. 11 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Da die Wirkung einer europäischen RL für und gegen den Bürger erst mit deren Umsetzung ins nationale Recht eintritt, könnten Mitgliedsländer eine missliebige europäische Rechtslage dadurch vermeiden, dass sie eine RL pflichtwidrig nicht umsetzen. Ein wirksames "Druckmittel", mit dem die Europäischen Gemeinschaften das Mitgliedsland zu Umsetzu...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.2.7.3 Vergütungszeitraum

Rz. 126 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Der Vergütungszeitraum muss mindestens drei aufeinander folgende Kalendermonate in einem Kj. umfassen. Es müssen nicht in jedem Kalendermonat Vorsteuerbeträge angefallen sein. Für den restlichen Zeitraum eines Kj. können die Monate November und Dezember oder es kann auch nur der Monat Dezember Vergütungszeitraum sein. Wegen der Auswirkungen ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Änderung der Rechtsprechung zum steuerbaren Leistungsaustausch bei platzierungsabhängigen Preisgeldern

Leitsatz Die Teilnahme an einem Wettbewerb (Pferderennen) ist nicht steuerbar, wenn dem Eigentümer der Pferde als Gegenleistung lediglich ein platzierungsabhängiges Preisgeld gezahlt wird (anders noch BFH-Urteil vom 9. März 1972, V R 32/69, BFHE 105, 196, BStBl II 1972, 556). Normenkette § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1, § 14c Abs. 1, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 1 Satz ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Karneval

Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Ausgaben als Karnevalsprinz können, soweit sie beruflich veranlasst sind, BA/WK sein (EFG 1966, 114; 1967, 391). > Ehrenamt, > Repräsentationskosten Rz 2.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Werbungskosten

Rz. 15 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Lädt der ArbN selbst zur Feier seines Dienstjubiläums ein (zur "Feier des ArbN" > Bewirtung Rz 29) können seine Aufwendungen WK oder nicht abziehbare Aufwendungen für die > Lebensführung sein (vgl BFH 166, 251 = BStBl 1992 II, 359 mwN). Der BFH hat entschieden, dass ein Dienstjubiläum ein berufsbezogenes Ereignis ist (BFH 253, 326 = BStBl 20...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Geburtstagsfeier

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Übernimmt der ArbG die Bewirtungskosten und andere Sachzuwendungen, wenn ein ArbN seinen Geburtstag mit Angehörigen und Kollegen feiert, führt dies grundsätzlich zum stpfl Arbeitslohn. Anders kann es sein, wenn der ArbG der Bewirtende ist, weil die Veranstaltung insgesamt den Charakter einer betrieblichen Veranstaltung hat, zu Einzelheiten > ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. Stichwortübersicht

Rz. 111 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Zum Bereich "Werbungskosten" vgl ferner folgende Stichworte: > Abgeordnete, > Absetzung für Abnutzung, > Abzugsverbote, > Agenten, > Amtseinführung, > Anzahlungen, > Arbeitsgemeinschaft, > Arbeitsgerät, > Arbeitskammer, > Arbeitsmittel, > Arbeitsuche, > Arbeitszimmer, > Artisten, > Ärzte, > Arztkosten, > Aufwandsentschädigungen, > Ausbildun...mehr

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Anwendung des Abzugsverbots nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG bei Bildung einer Ansparabschreibung

Leitsatz Die Bildung einer den Gewinn mindernden Rücklage nach § 7g Abs. 3 EStG a.F. ist ausgeschlossen, soweit die geplanten Aufwendungen (hier: Anschaffung mehrerer Pkw aus dem höchsten Preissegment) als unangemessen i.S. von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG anzusehen sind. Normenkette § 4 Abs. 4 und Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG, § 7g Abs. 3 bis Abs. 7 EStG a.F. Sachverhalt Die Kläg...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ballbesuch

Rz. 1 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Teil ihrer Berufsarbeit ist die Teilnahme an einer Veranstaltung mit Tanz für Personen, die mit der Organisation und Durchführung der Veranstaltung befasst sind; dazu gehören auch die aufspielenden Musiker und auftretende Künstler wie zB Berufstänzer. Ihre Vergütungen führen zu besteuerbaren Einnahmen, ihre Aufwendungen – vorbehaltlich gesetz...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Beamte

Rz. 1 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Beamte sind die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehenden Beschäftigten der Gebietskörperschaften und anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften, Anstalten, Stiftungen einschließlich ihrer Spitzenverbände. Sie werden steuerlich als ArbN behandelt. Das gilt auch für > Richter, Berufssoldaten der > Bundeswehr im In- und Ausl...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Nicht abziehbare Ausgaben

Rz. 1 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Aufwendungen für den Lebensunterhalt des Stpfl werden durch den > Grundfreibetrag abgegolten und sind darüber hinaus grundsätzlich nicht abziehbar (§ 12 Nr 1 EStG); zu Einzelheiten > Lebensführung. Nicht abziehbar sind ferner freiwillige Zuwendungen an Dritte und Zuwendungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen (vgl § 12 Nr 2 EStG). D...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Dienstzimmer

Rz. 1 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Aufwendungen für die Ausschmückung eines behördlichen oder betrieblichen Dienstzimmers zB mit Postern und Drucken sind keine WK, sondern dem privaten Lebensbereich des Stpfl zuzuordnen (BFH 165, 51 = BStBl 1991 II, 837; BFH 170, 443 = BStBl 1993 II, 506; > Lebensführung). Es gilt hier Entsprechendes wie für das häusliche > Arbeitszimmer Rz 67...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Trinkgelder als Ausgaben

Rz. 30 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Die Abzugsbeschränkung des § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 1 EStG für Geschenke gilt grundsätzlich auch bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (vgl § 9 Abs 5 Satz 1 EStG; > Werbungskosten Rz 85). Ein Geschenk setzt begrifflich allerdings eine unentgeltliche Zuwendung an einen Dritten voraus. Da Trinkgelder regelmäßig den Charakter einer zusätzlich...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.8 GKKB und außerbilanzielle Korrekturen

Rz. 61 Die Europäische Kommission hat den Entwurf einer Richtlinie für eine "Gemeinsame konsolidierte körperschaftsteuerliche Bemessungsgrundlage" vorgelegt (GKKB RLE).[1] Die Realisierung dieses Großprojekts wird noch Jahre in Anspruch nehmen. Rz. 62 Die Richtlinie löst sich vom deutschen Konzept des Bestandsvergleichs und knüpft an die GuV an. Bei einer formalen Betrachtung...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.2 "Private Lebensführung"

Rz. 130 Eine große Gruppe der nicht abziehbaren Betriebsausgaben betrifft den Bereich, in dem eine Verquickung von betrieblicher Veranlassung und privater Lebensführung vermutet wird. Zunächst ist zu prüfen, ob überhaupt ein betrieblicher Anlass gegeben ist. § 4 Abs. 5 Satz 3 i. V. m § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG begründet ein Abzugsverbot für sog. gemischte Aufwendungen. Zu den ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 9/2016, Sicherstellung d... / bb) Werbungskosten

Obwohl steuerrechtlich anerkannt, sind unterhaltsrechtlich nicht berücksichtigungsfähig z.B. Bewirtungs- und Repräsentationskosten, Werbekosten, Porto, Kontoführungskosten.[34]mehr

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Kein Vorsteuerabzug aus den Aufwendungen für einen Ferrari

Leitsatz Bei Aufwendungen eines Zahnarztes für einen Ferrari handelt es sich um unangemessenen Repräsentationsaufwand, so dass ein Vorsteuerabzug nicht gegeben ist. Die geringe Laufleistung des Ferraris spricht für einen unangemessenen betrieblichen Aufwand. Sachverhalt Die klagende Zahnlabor-GmbH (Gesellschafter sind die Eltern des Geschäftsführers) ist für die Zahnarztpraxi...mehr

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Aufwendungen für ein Golfturnier unterliegen dem Abzugsverbot

Leitsatz Die Aufwendungen für die Durchführung eines Golfturniers einschließlich der Aufwendungen für die Bewirtung der Turnierteilnehmer und Dritter im Rahmen einer sich an das Golfturnier anschließenden Abendveranstaltung sind nicht abziehbare Betriebsausgaben gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG. Dies gilt auch dann, wenn beide Veranstaltungen auch dem Zweck dienen, Spenden...mehr

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Anpassung des UStAE zum Jahresende 2015

Überblick Wie auch schon in den Vorjahren passt die Finanzverwaltung den UStAE zum Jahreswechsel an. Dabei wird hauptsächlich die schon vorher veröffentlichte Rechtsprechung des BFH mit aufgenommen. In einigen Fällen werden Klarstellungen oder Präzisierungen vorgenommen. Materiell-rechtliche Änderungen sind in diesem Jahr in der Überarbeitung nicht enthalten. Kommentar Die re...mehr

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Ferrari: Zur Angemessenheit des Fahrzeugaufwandes eines Freiberuflers

Leitsatz 1. Ob ein unangemessener betrieblicher Repräsentationsaufwand i.S.d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG bei Beschaffung und Unterhaltung eines Sportwagens durch einen Freiberufler vorliegt, ist danach zu beurteilen, ob ein ordentlicher und gewissenhafter Unternehmer ungeachtet seiner Freiheit, den Umfang seiner Erwerbsaufwendungen selbst bestimmen zu dürfen, angesichts de...mehr

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Anpassung des UStAE zum Jahresende 2013

Kommentar In einem Rundumschlag ändert die Finanzverwaltung in mehr als 80 Positionen den UStAE. Dabei wird hauptsächlich die schon vorher veröffentlichte Rechtsprechung des BFH mit aufgenommen. In einigen Fällen werden Klarstellungen oder Präzisierungen vorgenommen. Lediglich in einem Fall – bei der Beschränkung des Vorsteuerabzugs bei sowohl unternehmerisch wie auch privat...mehr

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Anpassung des UStAE zum Jahresende 2013

Überblick In einem Rundumschlag ändert die Finanzverwaltung in mehr als 80 Positionen den UStAE. Dabei wird hauptsächlich die schon vorher veröffentlichte Rechtsprechung des BFH mit aufgenommen. In einigen Fällen werden Klarstellungen oder Präzisierungen vorgenommen. Lediglich in einem Fall – bei der Beschränkung des Vorsteuerabzugs bei sowohl unternehmerisch wie auch privat...mehr