Fachbeiträge & Kommentare zu Repräsentationskosten

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Umsatzsteuererklärung 2022 / 2.13 Abziehbare Vorsteuerbeträge

Im Teil J der Jahressteuererklärung sind die abziehbaren Vorsteuerbeträge einzutragen. Der Teil der Vorsteuerbeträge kann in zwei Bereiche unterteilt werden: Zum einen die in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 5 UStG enthaltenen gesetzlichen Vorsteuerabzugsgründe, zum anderen Sonderformen des Vorsteuerabzugs.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Ausschluss vom Vorsteuerabzug / 4.2 Umsätze mit Vorsteuerabzugsbeschränkungen

Da sich bei der Umsatzsteuer eigentlich die meisten Vorschriften auf den Umsatz und nicht auf den Unternehmer beziehen, gibt es auch Einschränkungen beim Vorsteuerabzug bei Unternehmen, die normalerweise voll vorsteuerabzugsberechtigt wären. Bei nachfolgenden Umsätzen ist ein Vorsteuerabzug ausgeschlossen bzw. eingeschränkt: Ausschluss des Vorsteuerabzuges bei bestimmten Repr...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Ausschlusstatbestände

Rz. 24 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Bestimmte Sachzuwendungen kommen für eine Pauschalbesteuerung nicht in Betracht. Sie werden mithin auch durch die Ausübung des Wahlrechts für oder gegen eine Pauschalbesteuerung (> Rz 46 ff) nicht betroffen. Von einer Pauschalierung ausgeschlossen sind:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Früher: Abzugsverbot von durch persönliche Ereignisse mitveranlassten Feiern als Repräsentationsaufwendungen

Rn. 230 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Tätigt ein ArbN eigene Aufwendung für die Bewirtung von Geschäftsfreunden seines ArbG, so handelt es sich regelmäßig um WK (Krüger in Schmidt, § 19 EStG Rz 110 "Bewirtung"). Handelt es sich jedoch nicht um rein beruflichen Zwecken dienende Bewirtungen (wie zB bei der Bewirtung von Mitarbeitern im Zusammenhang mit Dienstbesprechungen oder For...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Exklusive Abschiedsfeier führt zu nicht abziehbarem Repräsentationsaufwand

Leitsatz Das FG Nürnberg entschied, dass die Kosten für eine Abschiedsfeier im Stile einer Zirkusveranstaltung nicht abziehbare Repräsentationsaufwendungen sind, wenn die Veranstaltung aufgrund ihres Austragungsorts und Rahmens derart exklusiv ist, dass sie sich von einer gewöhnlichen Feierlichkeit abhebt. Sachverhalt Der klagende Gesellschafter-Geschäftsführer hatte aufgrund...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Kosten für Supersportwagen sind nicht abziehbarer Repräsentationsaufwand

Leitsatz Das FG München entschied, dass die Kosten für einen Supersportwagen nicht abziehbarer Repräsentationsaufwand im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG sind. Sachverhalt Eine GmbH erwarb einen Sportwagen zu einem Kaufpreis von 218.800 EUR. Das Fahrzeug war mit Formel-1-Technologie ausgestattet und das bisher einzige Serienfahrzeug seiner Art. Der Wagen wurde in der Fo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 2.2.2.1 Repräsentationsaufwand

Rz. 55 Die im Einzelnen differenzierten Lösungsvorschläge zur Auslegung und Anwendung des § 12 Nr. 1 S. 2 EStG lassen sich in etwa wie folgt charakterisieren: Einigkeit besteht darin, dass Lebensführungskosten, die im Grundsatz jeden Stpfl. treffen, wie Aufwendungen für Ernährung, Kleidung, Wohnung, Freizeit, Hobby, nach der geltenden Systematik steuerlich – bereits nach § 12...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 3 Einzelfälle (ABC)

Rz. 80 Arbeitsmittel s. § 9 EStG Rz. 221ff. Asylgewährung s. § 9 EStG Rz. 265 Aufsichtsrat Arbeitnehmer, die als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat einer AG gewählt werden, müssen sich vielfach vor ihrer Benennung als Kandidat für die Wahl dazu verpflichten, im Fall ihrer Wahl einen Teil der Aufsichtsratstantiemen an bestimmte betriebliche oder außerbetriebliche (gewerksch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 2.1.1.4 Bedeutung des § 12 Nr. 1 S. 2

Rz. 20 Ob § 12 Nr. 1 S. 2 ebenso wie S. 1 EStG lediglich klarstellende Bedeutung oder auch rechtsbegründende Funktion hat, ist umstritten. Nach der bisherigen Rspr. des BFH[1] bis zur Entscheidung des Großen Senats im Jahre 2009[2] kommt der Vorschrift rechtsbegründende Bedeutung zu. Danach besteht dann, wenn festgestellt wird, dass eine Aufwendung für die Lebensführung i. S...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 2.2.2.2 Unteilbare Aufwendungen

Rz. 56 Daher sind über das Abzugsverbot für die sog. Repräsentationsaufwendungen hinaus solche Aufwendungen nicht abziehbar, die tatsächlich objektiv unteilbar sind, bei denen sich die betrieblichen (beruflichen) und privaten Ursachen (Anlässe) überhaupt und für jedermann gänzlich einer Quantifizierung entziehen, weil (sachgerechte) objektive bzw. objektivierbare Aufteilungs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 2.2.2.2.2 Gleichzeitige Veranlassung durch private und berufliche Zwecke

Rz. 62 Wird ein angeschafftes oder hergestelltes Wirtschaftsgut gleichzeitig betrieblich (beruflich) und aus Gründen der Lebensführung genutzt, sind die Aufwendungen hierfür (einschl. AfA) ebenso wie laufende Aufwendungen grundsätzlich in vollem Umfang nicht abziehbar (Rz. 56f). Eine Aufteilung sollte nach der Grundidee des § 12 Nr. 1 EStG i. d. R. (s. aber Rz. 56) nur gebot...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Repräsentationskosten

Rn. 540 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 § 4 Abs 5 S 1 Nr 1–7 EStG schränkt den Abzug an sich betrieblich veranlasster Aufwendungen, die auch die private Lebenssphäre des StPfl berühren können, oder die anderer Personen ein. Die Abzugsbeschränkung kommt allerdings erst zur Anwendung, wenn es sich bei den Aufwendungen nicht bereits um nicht abziehbare Kosten der Lebensführung iSv §...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Vom Vorsteuerabzug ausgeschlossener Repräsentationsaufwand eines Pferderennstalls mit Pferdezucht und ‐handel

Leitsatz 1. Das Ausüben einer wirtschaftlichen Tätigkeit und das ausschließliche Tätigen von Repräsentationsaufwand schließen einander nicht aus. 2. Ob Repräsentationsaufwendungen ohne streng geschäftlichen Charakter vorliegen, beruht auf einer tatsächlichen Würdigung der im Einzelfall getroffenen Feststellungen. 3. Der Empfänger der Gutschrift, der der Abrechnung mittels Guts...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Aufwand

Rz. 35 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Steuerfreie AE iSd § 3 Nr 12 Satz 2 EStG müssen Aufwendungen persönlicher oder sachlicher Art abgelten, die als > Werbungskosten oder > Betriebsausgaben abziehbar wären (> R 3.12 Abs 2 Satz 1 LStR). Besonders die Abzugsverbote der § 4 Abs 5 und § 9 Abs 1 bis 5 EStG müssen beachtet werden (zu Einzelheiten > Werbungskosten Rz 69 ff). Deshalb b...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Einzelfälle

Rz. 60 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Rz. 60/1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Allgemeines – Verfassungsmäßigkeit

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Aufwandsentschädigungen (AE) aus öffentlichen Kassen sind unter den in § 3 Nr 12 EStG, > R 3.12 LStR bezeichneten Voraussetzungen steuerfrei. Dabei unterscheidet das Gesetz zwischenmehr

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Portugal1 Der Verfasser dan... / I. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 130 Die wichtigste Steuer für Kapitalgesellschaften ist die Körperschaftsteuer (IRC).[180] Der zu versteuernde Gewinn wird entsprechend SNC ermittelt und mit einem Steuersatz von 21 % besteuert, wobei kleine und mittlere Unternehmen (PME) hinsichtlich der ersten 25.000 EUR Gewinn mit einem Sondersteuersatz i.H.v. 17 % besteuert werden. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit ...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2021 / 2.13 Abziehbare Vorsteuerbeträge

Im Teil J der Jahressteuererklärung sind die abziehbaren Vorsteuerbeträge einzutragen. Der Teil der Vorsteuerbeträge kann in zwei Bereiche unterteilt werden: Zum einen die in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 5 UStG enthaltenen gesetzlichen Vorsteuerabzugsgründe, zum anderen Sonderformen des Vorsteuerabzugs.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Beförderungsfeier

Stand: EL 127 – ET: 08/2021 > Behördenleiter, > Bewirtung Rz 25 ff, > Beamte Rz 3 Behördenleiter und > Repräsentationskosten.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Behördenleiter

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Aufwendungen für > Geschenke anlässlich persönlicher Feiern anderer Behördenleiter sind nicht als > Werbungskosten abziehbar (BFH 175, 85 = BStBl 1995 II, 273; > Repräsentationskosten Rz 2). Aufwendungen für Fahrten zur Teilnahme an entsprechenden Empfängen sind allerdings WK (so auch BFH 175, 85 aaO). Rz. 2 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Bewirtun...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Lamborghini Aventador im Betriebsvermögen: 1-%-Versteuerung wird durch weitere hochwertige Fahrzeuge im Privatvermögen nicht ausgeschlossen

Leitsatz Das FG München entschied, dass die Anwendung der 1-%-Regelung auf Luxusfahrzeuge des Betriebsvermögens nicht mit dem Argument abgewendet werden kann, dass noch weitere hochpreisige Fahrzeuge im Privatvermögen gehalten werden. Sachverhalt Der Kläger war als selbstständiger Prüfsachverständiger tätig und hatte offenbar ein Faible für hochwertige Fahrzeuge: Im Privatver...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Sonstige Geschenke

Rz. 71 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Geschenke eines leitenden ArbN an andere ArbN desselben Betriebs (Kollegen, Mitarbeiter) hat die Praxis regelmäßig als nicht abziehbare Aufwendungen für die Lebensführung behandelt (§ 12 Nr 1 EStG). BFH 143, 21 = BStBl 1985 II, 286 versagte den Abzug von Aufwendungen eines Chefarztes für Geschenke an seine Mitarbeiter im Krankenhaus; ebenso ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Repräsentationskosten

Tz. 1 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zum Rangverhältnis zwischen § 4 Abs 5 EStG zu § 8 Abs 3 S 2 KStG s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 609ff. Aufwendungen für den Erwerb und das Halten eines Pferdes können auch dann eine vGA sein, wenn das Pferd als Werbeträger bei Pferdesportveranstaltungen eingesetzt werden soll und nach den Umständen des Einzelfalls auch private Interessen die Erwer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Außerbetriebliche Sphäre

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Für die Kö, die nach den Vorschriften des HGB zur Führung von Büchern verpflichtet sind, insbes Kap-Ges sowie Erwerbs- und Wirtschaftsgen, hat der BFH die Existenz einer außerbetrieblichen Sphäre verneint. Näheres dazu s § 8 Abs 2 KStG Tz 30ff. Die Korrektur einer vGA muss deshalb außerbilanziell erfolgen; dazu s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 355ff.Ents...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Einladung

Stand: EL 123 – ET: 08/2020 > Bewirtung, > Eintrittskarten, > Geburtstagsfeier, > Incentives, > Repräsentationskosten.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Bewirtung in der Wohnung

Rz. 40 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die Bewirtung von Geschäftsfreunden des ArbG im Haushalt des ArbN führt idR zu nicht abziehbaren Aufwendungen für die > Lebensführung , auch bei leitenden Angestellten (BFH 86, 642 = BStBl 1966 III, 607) und auch bei erfolgsabhängigen Bezügen (BFH 175, 88 = BStBl 1994 II, 896). R 4.10 Abs 6 Satz 8 EStR gilt uE analog. Das eigene Heim ist Mitt...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Bewirtung aus beruflichem Anlass (Amtseinführung/Verabschiedung und ähnliche Veranstaltungen)

Rz. 25 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Übliche Sachleistungen (zB Bewirtungen mit oder ohne begleitende künstlerische Darbietungen) eines ArbG aus Anlass der Einführung in eine neue (leitende) Position, eines Amts- oder Funktionswechsels (uE auch Beförderung), eines runden ArbN-(Betriebs-)Jubiläums oder einer Verabschiedung eines ArbN behandelt die FinVerw nicht als Arbeitslohn (...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Allgemeines

Rz. 7 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Ist ein ArbN an der Bewirtung von Geschäftsfreunden seines ArbG beteiligt, so führt dies nicht zu stpfl Arbeitslohn. Die Zuwendung liegt im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des ArbG (> R 8.1 Abs 8 Nr 1 LStR; > Arbeitslohn Rz 62). Dies gilt für alle Teilnehmer (ArbN und Geschäftsfreunde) und auch dann, wenn insoweit > Ehegatten oder ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Landrat

Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Zur Behandlung von Dienstaufwandsentschädigungen iSv § 3 Nr 12 EStG bestehen in den Ländern Sonderregelungen (> Aufwandsentschädigungen Rz 52 und > R 3.12 LStR). Die Steuerbefreiung im Bereich der > Telekommunikationskosten gilt auch bei Tätigkeiten, für die eine Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr 12 EStG gezahlt wird (§ 3 Nr 45 Satz 2 EStG). Zu den...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Einzelfälle von A–Z

Rz. 15 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Abschreibungen Der Ansatz von > Absetzung für Abnutzung kommt zunächst nur für > Arbeitsmittel in Betracht. Anteilige Gebäude-AfA kann angesetzt werden, wenn ein steuerlich anzuerkennendes häusliches > Arbeitszimmer Rz 53 gegeben ist. Altenheim Zur Lebensführung gehört regelmäßig auch die altersbedingte Unterbringung in einem Heim. Nur wenn e...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Behandlung gemischter Aufwendungen

Rz. 4 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Gemischte Aufwendungen sind solche, die sowohl beruflich/betrieblich als auch durch die private Lebensführung veranlasst sind (zB Aufwendungen für > Studienreisen). Soweit sie anhand objektiver Merkmale leicht und eindeutig – ggf durch Schätzung – voneinander zu trennen und somit aufteilbar sind, gehören sie in Höhe des beruflich veranlassten...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Amtseinführung

Rz. 1 Stand: EL 121 – ET: 03/2020 Aufwendungen eines Behördenleiters anlässlich seiner Amtseinführung behandelte die FinVerw in der Vergangenheit (unter Bezug auf BFH 170, 131 = BStBl 1993 II, 350 und BFH 170, 426 = BStBl 1993 II, 403) – unabhängig davon, wer einlädt – stets als nicht abziehbare Aufwendungen für die private > Lebensführung iSv § 12 Nr 1 EStG. Seit BFH 216, 320...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vertriebskosten / 1 Wie setzen sich Vertriebskosten zusammen?

Man kann Vertriebskosten unter zwei Gesichtspunkten betrachten: in Bezug auf die Kostenart in Bezug auf die Kostenstelle. Kostenarten Typische Vertriebskosten, die die Kontenpläne als Sachkosten ausweisen,sind z. B.: Werbekosten für klassischen Vertrieb wie z.B. Anzeigen (Print), Prospekte, Telefonmarketing für Online-Vertrieb wie z.B. Banner-Werbung, Newsletter-Anzeigen, Search En...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Repräsentationskosten

Diese sind stets Kosten der üblichen Lebensführung, sodass sie nicht als ag Belastung abzugsfähig sind (glA Loschelder in Schmidt, § 33 EStG Rz 35 "Repräsentation").mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Änderung der Rechtsprechung zum steuerbaren Leistungsaustausch bei platzierungsabhängigen Preisgeldern

Leitsatz Die Teilnahme an einem Wettbewerb (Pferderennen) ist nicht steuerbar, wenn dem Eigentümer der Pferde als Gegenleistung lediglich ein platzierungsabhängiges Preisgeld gezahlt wird (anders noch BFH-Urteil vom 9. März 1972, V R 32/69, BFHE 105, 196, BStBl II 1972, 556). Normenkette § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1, § 14c Abs. 1, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 1 Satz ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Karneval

Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Ausgaben als Karnevalsprinz können, soweit sie beruflich veranlasst sind, BA/WK sein (EFG 1966, 114; 1967, 391). > Ehrenamt, > Repräsentationskosten Rz 2.mehr

Beitrag aus der verein wissen
Satzungs-Update 2018 / 6 Vorsicht vor Aufwandsentschädigungen!

Seit der Einführung der Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a EStG) 2007 und deren Erhöhung auf 720 Euro 2013 und der Änderung in § 27 Abs. 3 Satz 2 BGB zum 01.01.2015, wonach der Vorstand nach § 26 BGB sein Amt nur unentgeltlich ausführen soll (vorbehaltlich einer abweichenden Satzungsgrundlage, § 40 BGB), ist das Thema Vergütung des Vorstands des Vereins, aber auch anderer Organ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Anwendung des Abzugsverbots nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG bei Bildung einer Ansparabschreibung

Leitsatz Die Bildung einer den Gewinn mindernden Rücklage nach § 7g Abs. 3 EStG a.F. ist ausgeschlossen, soweit die geplanten Aufwendungen (hier: Anschaffung mehrerer Pkw aus dem höchsten Preissegment) als unangemessen i.S. von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG anzusehen sind. Normenkette § 4 Abs. 4 und Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG, § 7g Abs. 3 bis Abs. 7 EStG a.F. Sachverhalt Die Kläg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 9/2016, Sicherstellung d... / bb) Werbungskosten

Obwohl steuerrechtlich anerkannt, sind unterhaltsrechtlich nicht berücksichtigungsfähig z.B. Bewirtungs- und Repräsentationskosten, Werbekosten, Porto, Kontoführungskosten.[34]mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Kein Vorsteuerabzug aus den Aufwendungen für einen Ferrari

Leitsatz Bei Aufwendungen eines Zahnarztes für einen Ferrari handelt es sich um unangemessenen Repräsentationsaufwand, so dass ein Vorsteuerabzug nicht gegeben ist. Die geringe Laufleistung des Ferraris spricht für einen unangemessenen betrieblichen Aufwand. Sachverhalt Die klagende Zahnlabor-GmbH (Gesellschafter sind die Eltern des Geschäftsführers) ist für die Zahnarztpraxi...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Aufwendungen für ein Golfturnier unterliegen dem Abzugsverbot

Leitsatz Die Aufwendungen für die Durchführung eines Golfturniers einschließlich der Aufwendungen für die Bewirtung der Turnierteilnehmer und Dritter im Rahmen einer sich an das Golfturnier anschließenden Abendveranstaltung sind nicht abziehbare Betriebsausgaben gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG. Dies gilt auch dann, wenn beide Veranstaltungen auch dem Zweck dienen, Spenden...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Anpassung des UStAE zum Jahresende 2015

Überblick Wie auch schon in den Vorjahren passt die Finanzverwaltung den UStAE zum Jahreswechsel an. Dabei wird hauptsächlich die schon vorher veröffentlichte Rechtsprechung des BFH mit aufgenommen. In einigen Fällen werden Klarstellungen oder Präzisierungen vorgenommen. Materiell-rechtliche Änderungen sind in diesem Jahr in der Überarbeitung nicht enthalten. Kommentar Die re...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Ferrari: Zur Angemessenheit des Fahrzeugaufwandes eines Freiberuflers

Leitsatz 1. Ob ein unangemessener betrieblicher Repräsentationsaufwand i.S.d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG bei Beschaffung und Unterhaltung eines Sportwagens durch einen Freiberufler vorliegt, ist danach zu beurteilen, ob ein ordentlicher und gewissenhafter Unternehmer ungeachtet seiner Freiheit, den Umfang seiner Erwerbsaufwendungen selbst bestimmen zu dürfen, angesichts de...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Anpassung des UStAE zum Jahresende 2013

Kommentar In einem Rundumschlag ändert die Finanzverwaltung in mehr als 80 Positionen den UStAE. Dabei wird hauptsächlich die schon vorher veröffentlichte Rechtsprechung des BFH mit aufgenommen. In einigen Fällen werden Klarstellungen oder Präzisierungen vorgenommen. Lediglich in einem Fall – bei der Beschränkung des Vorsteuerabzugs bei sowohl unternehmerisch wie auch privat...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Anpassung des UStAE zum Jahresende 2013

Überblick In einem Rundumschlag ändert die Finanzverwaltung in mehr als 80 Positionen den UStAE. Dabei wird hauptsächlich die schon vorher veröffentlichte Rechtsprechung des BFH mit aufgenommen. In einigen Fällen werden Klarstellungen oder Präzisierungen vorgenommen. Lediglich in einem Fall – bei der Beschränkung des Vorsteuerabzugs bei sowohl unternehmerisch wie auch privat...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Abzugsverbot für Kosten eines Golfturniers

Leitsatz Veranstaltet ein Versicherungsbüro ein Golfturnier mit anschließender Abendveranstaltung, für das die Gäste kein Entgelt zu zahlen hatten, bei dem sie jedoch um Spenden für krebskranke Kinder gebeten wurden, fallen die Aufwendungen unter das Abzugsverbot für Jagd, Fischerei usw. sowie für ähnliche Zwecke und die hiermit zusammenhängenden Bewirtungen (§ 4 Abs. 5 Nr. ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Differenzbesteuerung, Wiederverkauf von Gebrauchtfahrzeugen, die von einem teilweise zum Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmer erworben wurden

Sachverhalt Bei dem ging es um die Anwendung der Differenzbesteuerung für Gebrauchtfahrzeuge (Art. 313 Abs. 1 und Art. 314 i.V. mit den Art. 136 und 315 MwStSystRL). Fraglich war die Höhe der Bemessungsgrundlage für die Lieferung von Gebrauchtfahrzeugen durch einen steuerpflichtigen Wiederverkäufer, wenn der Vorlieferant dieser Fahrzeuge einen teilweise Vorsteuerabzug auf de...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zur Angemessenheit von PKW-Aufwand für Dienstfahrten

Leitsatz Eine fast ausschließlich berufliche Nutzung eines privaten PKW schließt es nicht aus, dass für die Anschaffung und Nutzung nicht allein berufliche Gründe maßgeblich sind, sondern die Entscheidung auch von einer persönlichen Vorliebe für luxuriöse PKW beeinflusst worden ist. Sachverhalt Ein angestellter Geschäftsführer hatte zunächst einen Firmenwagen zur betriebliche...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Pilotenschein: Kein Vorsteuerabzug für selbständigen Unternehmensberater

Leitsatz Dass der Vorsteuerabzug auch über den Wolken nicht grenzenlos ist, hat das FG Baden-Württemberg kürzlich herausgestellt. Im Urteilsfall wollte ein Unternehmensberater die Vorsteuer aus den Kosten seiner Privatpilotenlizenz abziehen. Sachverhalt Ein Unternehmensberater betrieb ein gewinnträchtiges Beratungsunternehmen und erwarb nebenher seine Privatpilotenlizenz. Säm...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Vorsteuerabzug - Beibehaltung eines Vorsteuerausschlusses für den Bezug von Leistungen, die von einem Unternehmer erbracht werden, der in einem sog. Steuerparadies ansässig ist

Sachverhalt In dem Verfahren ging es um die Auslegung von Art. 17 Abs. 6 der 6. EG-Richtlinie (ab 1.1.2007: Art. 176 MwStSystRL). Danach - so die ab 1.1.2007 geltende Fassung - legt der Rat auf Vorschlag der Kommission einstimmig fest, welche Ausgaben kein Recht auf Vorsteuerabzug eröffnen. In jedem Fall werden diejenigen Ausgaben vom Recht auf Vorsteuerabzug ausgeschlossen,...mehr