Fachbeiträge & Kommentare zu Repräsentationskosten

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Besteuerung der GmbH, ihrer... / 1.2.4 Nicht abziehbare Betriebsausgaben

Eine Reihe von Ausgaben darf den Gewinn der GmbH gem. § 4 Abs. 5 EStG bzw. § 10 KStG nicht mindern. Wurden derartige Aufwendungen handelsrechtlich gebucht, müssen sie steuerlich wieder dem Gewinn hinzugerechnet werden. Dies betrifft vor allem die Körperschaftsteuer, die Gewerbesteuer, die Kapitalertragsteuer, den Solidaritätszuschlag und eventuell Umsatzsteuer bei einer verde...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Karneval

Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Ausgaben als Karnevalsprinz können, soweit sie beruflich veranlasst sind, > Erwerbsaufwendungen sein (EFG 1966, 114; 1967, 391); > Ehrenamt, > Repräsentationskosten Rz 2. Zur steuerlichen Einordnung im Karneval tätiger Humoristen und Büttenredner BFH 149, 231 = BStBl 1987 II, 376 (dazu Allgaier, DStZ 1988, 96); EFG 2004, 1628 = DStRE 2004, 638.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5 Vorsteuerabzug (§§ 15ff. dUStG)

Rz. 24 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der Steuerpflichtige darf bei der Berechnung seiner Steuerpflicht die Mehrwertsteuer abziehen, die er bei Anschaffung der Ware bzw. Dienstleistung von einem anderen Steuerpflichtigen, bei Einfuhr der Ware sowie als Empfänger der Ware bzw. Dienstleistung zu bezahlen hat oder bezahlt hat (nachstehend Vorsteuer), unter der Voraussetzung, dass er...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7.4 Ausgewählte Einzelfälle des Vorsteuerabzugsverbots nach § 15 Abs. 1a–3 UStG

Rz. 136 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Vorsteuerabzug bei Auflösung eines langfristigen Pachtvertrags gegen Entgelt und nach erfolgter steuerfreier Grundstücksveräußerung: Zahlt der Verpächter für die vorzeitige Auflösung eines Pachtvertrags ein Entgelt an den Pächter, dann ist der Verpächter zum Abzug der darin enthaltenen Vorsteuer berechtigt, sofern die vorzeitige Auflösung de...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5 Erstattungsfähige Vorsteuerbeträge

Rz. 28 Stand: 06/03 – 07/2025 Vorsteuern sind stets nur in dem Mitgliedstaat erstattungsfähig, in dem sie angefallen sind. Maßgeblich sind dabei grundsätzlich die materiellen Vorschriften über den Vorsteuerabzug, die im Mitgliedstaat der Erstattung gelten. Die Vorsteuervergütung ist in allen Mitgliedstaaten beschränkt auf den Umfang, der für den Vorsteuerabzug nach dem jeweil...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.2 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 47 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach dem Umsatzsteuerrecht von Norwegen berechtigen verschiedene Aufwendungen nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. Art. 8–2 bis 8–5 Mehrwertsteuergesetz). Entsprechende Beschränkungen gelten u. a. für die folgenden Aufwendungen: Kauf oder Leasing sowie Unterhalt von PKW, dies gilt u. a. nicht für Autohandel, Taxis, Autovermieter oder Fahrschulen, Ges...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.2 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 49 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach dem Umsatzsteuerrecht von Estland berechtigen verschiedene Aufwendungen nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. Art. 29 und Art. 30 Mehrwertsteuergesetz). Entsprechende Beschränkungen gelten u. a. für die folgenden Aufwendungen: Repräsentationsaufwand für Kunden oder für Arbeitnehmer, auch Unterkunft für Arbeitnehmer, Geschenke mit einem Wert von m...mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.2 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 50 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach dem Umsatzsteuerrecht von Bulgarien berechtigen verschiedene Aufwendungen nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. Art. 71 Mehrwertsteuergesetz). Entsprechende Beschränkungen gelten u. a. für die folgenden Aufwendungen: Repräsentationsaufwand, Geschenke, Anschaffung, Parken und Unterhalt eines PKW oder Motorrads (Ausnahme: Nutzung für Kerntätigkeit, ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.2 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 51 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach dem Umsatzsteuerrecht von Finnland berechtigen verschiedene Aufwendungen nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. Art. 114 ff. Mehrwertsteuergesetz). Entsprechende Beschränkungen gelten u. a. für die folgenden Aufwendungen: Repräsentationsaufwand und Geschenke, ausgenommen solche von ganz geringem Wert, Kosten für Anschaffung, Miete, Leasing oder Un...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.2 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 54 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach dem Umsatzsteuerrecht von Belgien berechtigen verschiedene Aufwendungen nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. Art. 45 Mehrwertsteuergesetz). Entsprechende Beschränkungen gelten u. a. für die folgenden Aufwendungen: Repräsentationsaufwand, mindestens 50 % aus Leasing, Anmietung oder Kauf sowie aus Unterhaltskosten, Schmierstoffen und Kraftstoffen ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.3 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 51 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach dem Umsatzsteuerrecht von Spanien berechtigen verschiedene Aufwendungen nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. Art. 95f. Mehrwertsteuergesetz). Entsprechende Beschränkungen gelten u. a. für die folgenden Aufwendungen: Repräsentationsaufwand, Geschenke (ausgenommen solche mit einem sehr geringen Wert), Tabak oder Alkohol (außer bei Wiederverkäufern ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.3 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 52 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach dem Umsatzsteuerrecht von Malta berechtigen verschiedene Aufwendungen nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. Art. 22 und 23 i. V. m. Schedule 10 Art. 3 Mehrwertsteuergesetz). Entsprechende Beschränkungen gelten u. a. für die folgenden Aufwendungen: Bewirtungs- oder Repräsentationsaufwand, einschließlich solchem für Arbeitnehmer, Leasing, Anmietung...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.2 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 49 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach dem Umsatzsteuerrecht von Lettland berechtigen verschiedene Aufwendungen nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. Art. 100 Mehrwertsteuergesetz). Entsprechende Beschränkungen gelten u. a. für die folgenden Aufwendungen: Repräsentationsaufwand für Arbeitnehmer, auch Unterkunft für Arbeitnehmer, 60 % der Kosten für Bewirtung und Entertainment, Geschenk...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.3 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 57 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach dem italienischen Umsatzsteuerrecht berechtigen verschiedene Aufwendungen nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. Art. 19-bis und 19-bis1 Erlass 633/1972). Entsprechende Beschränkungen gelten u. a. für die folgenden Aufwendungen: Passagiertransport, 60 % der Vorsteuer für Leasing, Anmietung oder Kauf sowie aus Unterhaltskosten, Schmierstoffe und Kr...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.2 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 49 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach dem Umsatzsteuerrecht der Niederlande berechtigen verschiedene Aufwendungen nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. Art. 15 Mehrwertsteuergesetz). Entsprechende Beschränkungen gelten u. a. für die folgenden Aufwendungen: Mahlzeiten und Getränke in Restaurants, Hotels, Bars, Pubs etc., Repräsentationsaufwand (Ausgaben für Unterhaltung und Luxusgüter...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Fälle des ertragsteuerlichen Betriebsausgabenabzugsverbots

Rz. 9 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Rechtsnorm befreit die Lieferungen von Gegenständen von der USt, für die der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1a UStG ausgeschlossen ist. Dies sind Repräsentationsaufwendungen, die nach ertragsteuerlichen Grundsätzen nicht als Betriebsausgabenabzug den steuerlichen Gewinn mindern dürfen. Rz. 10 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Hierbei handelt es sich...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2 Spezieller Eigenverbrauchstatbestand für ertragsteuerlich nichtabzugsfähige Aufwendungen (§ 1 Abs. 1 Z 2 öUStG)

Rz. 12 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Neben den einer Lieferung bzw. sonstigen Leistung gleichgestellten Vorgängen (Eigenverbrauch) liegt ein steuerbarer Eigenverbrauch auch dann vor, wenn ein Unternehmer Ausgaben tätigt, die Leistungen betreffen, die Zwecken des Unternehmens dienen, aber nach ertragsteuerlichen Vorschriften nicht abzugsfähig sind. Zu den ertragsteuerlich nicht a...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.3 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs

Rz. 51 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach dem Umsatzsteuerrecht von Portugal berechtigen verschiedene Aufwendungen nicht zum Vorsteuerabzug (vgl. Art. 21 CIVA). Entsprechende Beschränkungen gelten u. a. für die folgenden Aufwendungen: Kauf, Miete, Instandhaltung, Reparatur, Unterhalt und Kraftstoff für PKW, Motorräder, Sportboote, Flugzeuge und Helikopter (außer sie gehören zum V...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.2 Begünstigende Wirkung der MwStSystRL für den Bürger in seinem Verhältnis zum Staat

Rz. 11 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Da die Wirkung einer europäischen RL für und gegen den Bürger erst mit deren Umsetzung ins nationale Recht eintritt, könnten Mitgliedsländer eine missliebige europäische Rechtslage dadurch vermeiden, dass sie eine RL pflichtwidrig nicht umsetzen. Ein wirksames "Druckmittel", mit dem die Europäischen Gemeinschaften das Mitgliedsland zu Umsetzu...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.2.7.3 Vergütungszeitraum

Rz. 126 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der Vergütungszeitraum muss mindestens drei aufeinander folgende Kalendermonate in einem Kj. umfassen. Es müssen nicht in jedem Kalendermonat Vorsteuerbeträge angefallen sein. Für den restlichen Zeitraum eines Kj. können die Monate November und Dezember oder es kann auch nur der Monat Dezember Vergütungszeitraum sein. Wegen der Auswirkungen ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Betriebsbedarf / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Kauf eines Dekorationsgegenstands

Herr Huber kauft für sein Unternehmen für 500 EUR zuzüglich 95 EUR Umsatzsteuer (19 %) Dekorationsgegenstände ein. Bei den Dekorationsgegenständen handelt sich weder um Repräsentationskosten noch um Bürobedarf. Eine Zuordnung zu den Raumkosten scheidet ebenfalls aus. Da Herr Huber im Kontenrahmen auch kein Konto findet, das er verwenden könnte, verwendet er das Konto "Sonstig...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ha) Die allgemeine Regelung in § 3c Abs 1 EStG

Rn. 470 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Soweit der StPfl Aufwendungen tätigt, um nach § 3 Nr 12 EStG (S 1 und/oder S 2) steuerfreie Aufwandsentschädigungen zu erhalten, besteht ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang iSd § 3c Abs 1 EStG (vgl zB BFH BStBl II 2002, 823; 1990, 121). Dann kann er nur die die Aufwandsentschädigung überschießenden Aufwendungen als WK/BA abziehe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Tipps für ... / 3.6.2 Luxusfahrzeug/Flugzug

Beschränkter Betriebsausgabenabzug von Aufwendungen für Luxus-Sportwagen Ein Fahrzeug, das für den Unternehmer durchgehend horrend hohe Kosten verursacht, ist weder geeignet noch dazu bestimmt, den Betrieb zu fördern. Zwar ist der Unternehmer grundsätzlich frei in seiner Entscheidung, welche und wie viele Fahrzeuge er für betriebliche Zwecke anschafft. Allerdings obliegt es ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 1.2 Verhältnis zu einkommensteuerlichen Vorschriften

Rz. 5 Die Frage, welche Aufwendungen bzw. Ausgaben bei der Ermittlung des körperschaftsteuerlichen Einkommens nicht abziehbar sind, richtet sich nach dem in § 8 Abs. 1 KStG enthaltenen Verweis grundsätzlich nach den Vorschriften des EStG. Bedingt durch die Besonderheiten der juristischen Personen gibt es bei Körperschaften Aufwendungen, die bei natürlichen Personen nicht vor...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Oldtimer / 3 Oldtimer im Betriebsvermögen: Worauf geachtet werden muss

Grundsätzlich steht es dem Unternehmer frei, welchen Firmenwagen er nutzt. In den meisten Fällen sind die Anschaffungskosten für ein serienmäßig ausgestattetes Fahrzeug angemessen, auch wenn es zur oberen Preisklasse gehört. Gut ausgestattete Serienfahrzeuge können durchaus die Grenze von 100.000 EUR überschreiten. Bei solch hohen Preisen sind die Anschaffungskosten angemess...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Oldtimer / 4 Firmen-Pkw: Unangemessene Anschaffungskosten sollten unbedingt vermieden werden

Es bestehen keine Zweifel, dass nicht nur Neufahrzeuge, sondern auch gebrauchte Fahrzeuge als Firmenwagen genutzt werden können. In den meisten Fällen sind die Anschaffungskosten für neue und gebrauchte Fahrzeuge angemessen, auch wenn sie zur oberen Preisklasse gehören. Bei hohen Preisen sind die Anschaffungskosten angemessen, wenn das Unternehmen einen hohen Umsatz und Gewi...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Repräsentationskosten

Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Lebenshaltungskosten Betriebsausgaben Angemessene Höhe 1 So kontieren Sie richtig!mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Repräsentationskosten / 3 Repräsentationskosten: Welche Kosten dazu zählen und welche nicht

Der Begriff der Repräsentationskosten ist nicht eindeutig definiert. Zum Teil werden unter Repräsentationskosten Kosten der Lebensführung verstanden, welche durch die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen veranlasst sind. Nach anderer Auffassung zählen zu den Repräsentationskosten Aufwendungen für die Kundenpflege, für Werbung usw.. Bestimmte Ei...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Repräsentationskosten / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Die Buchung von der Höhe nach angemessenen Repräsentati...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Repräsentationskosten / 7 Handelsbilanz: Auch hier sind die Kosten der privaten Lebensführung nicht abzugsfähig

Die der privaten Lebensführung des Steuerpflichtigen zuzuordnenden Repräsentationskosten sind auch in der Handelsbilanz nicht abziehbar. Für steuerliche Zwecke unangemessen hohe Repräsentationskosten sind handelsrechtlich allerdings in voller Höhe Betriebsausgaben. Auch ein Verstoß gegen die steuerlichen Aufzeichnungspflichten führt nicht zu Abzugsverbot in der Handelsbilanz.mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Repräsentationskosten / 4.3 Aufwendungen für Herrenabende als Repräsentationsaufwendungen

Auch Aufwendungen für Herrenabende können nach dem Urteil des BFH vom 13.7.2016 zu als Betriebsausgaben abzugsfähigen Repräsentationsaufwendungen führen. Im entschiedenen Fall hatte eine Rechtsanwaltskanzlei sog. Herrenabende im Garten eines Partners veranstaltet. Dabei wurden bis zu 350 Gäste bewirtet. Die Gesamtkosten beliefen sich auf bis zu 22.800 EUR. Das FG Düsseldorf ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Repräsentationskosten / 3.1 Abgrenzung von nicht abziehbaren Kosten der privaten Lebensführung und abziehbaren betrieblich veranlassten Kosten

Bei der Abgrenzung von abziehbaren und nicht abziehbaren Repräsentationskosten gilt es vornehmlich, zwischen betrieblich veranlassten Aufwendungen und Kosten der privaten Lebensführung zu unterscheiden. Ist der Repräsentationsaufwand ganz oder nahezu ausschließlich betrieblich veranlasst, kommt gem. § 4 Abs. 4 EStG der Betriebsausgabenabzug zum Tragen. Demgegenüber sind Kosten...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Repräsentationskosten / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Blumenstrauß zum Geburtstag der Ehefrau eines Geschäftsfreundes

Die Ehefrau eines Geschäftsfreundes des Bauunternehmers Hans Groß wird am 17.6.01 50 Jahre alt. Hans Groß schickt ihr einen Blumenstrauß. Er zahlt 32,10 EUR bar (30 EUR Kosten für die Blumen und 7 % USt). Buchungsvorschlag:mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Repräsentationskosten / 4.2 Luxusaufwendungen nicht per se ausgeschlossen

Auch Luxusaufwendungen können zu Repräsentationsaufwendungen führen. Denn bei der Angemessenheitsprüfung spielt nicht nur die Höhe der Aufwendungen eine Rolle. So sind hohe Leasingraten auch dann abzugsfähig, wenn ein Zulieferer sich bei einem Sportwagenhersteller "einschmeicheln" will. Das entschied das FG Baden-Württemberg mit Urteil vom 22.12.2014.[1] Im entschiedenen Fal...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Repräsentationskosten / 4 Angemessenheitsprüfung bei unüblichen Aufwendungen

Bei unüblichen bzw. unüblich hohen Aufwendungen wird das Finanzamt immer eine Angemessenheitsprüfung vornehmen. Die Angemessenheitsprüfung erfolgt z. B. bei der Unterbringung von Geschäftsfreunden in einem fremden Beherbergungsbetrieb gegen Entgelt, bei der Unterhaltung von Gästehäusern am Ort des Betriebs, bei der Miete oder Anschaffung eines Sportflugzeugs, um Dienst- oder Ge...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Repräsentationskosten / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Lebenshaltungskosten Betriebsausgaben Angemessene Höhemehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Repräsentationskosten / 3.2 Gemischte Aufwendungen sind in der Regel aufzuteilen

Der große Senat des BFH hat entschieden:[1] § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG normiert kein allgemeines Aufteilungs- und Abzugsverbot für Aufwendungen, die sowohl durch die Einkünfteerzielung als auch privat veranlasst sind, also sogenannte gemischte Aufwendungen. Als Folge dieser Entscheidung musste die Finanzverwaltung ihre Auffassung bezüglich gemischter Aufwendungen ändern. Ihre neue...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Repräsentationskosten / 6 Möglichkeit der Steuerpauschalierung für Geschenke

Der Unternehmer, der aus betrieblichem Anlass ein Geschenk macht, kann die Steuer für den geldwerten Vorteil pauschal mit 30 % übernehmen zzgl. ggf. anfallender Kirchensteuer (§ 37 b EStG). Das betrifft allerdings nur Sachzuwendungen, nicht Geldgeschenke. Die Pauschalierungsmöglichkeit gilt für alle Geschenke i. S. d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG, unabhängig davon, ob der Zuw...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Repräsentationskosten / 5 Aufzeichnungspflichten: Einzeln und getrennt

Soweit der Unternehmer Aufwendungen i. S. v. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nrn. 1–4, 6b und 7 EStG tätigt, muss er diese für jede Gruppe einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben aufzeichnen (§ 4 Abs. 7 EStG). Derartige Aufwendungen sind insbesondere Geschenke, Bewirtung, Gästehäuser, Jagd, Fischerei, Arbeitszimmer. Das gilt auch für Steuerpflichtige, die ihren Gewinn im Wege der...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Repräsentationskosten / 8 Vorsteuerabzug bei nicht abziehbaren Betriebsausgaben ausgeschlossen

Vorsteuerbeträge, die unter das Abzugsverbot gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1–4 EStG fallen sind nicht abziehbar. Der Vorsteuerabzug ist damit für Geschenke über 35 EUR, Gästehäuser außerhalb des Betriebsorts sowie Aufwendungen für Jagd, Fischerei und Yachten ausgeschlossen. Von diesem Vorsteuerabzugsverbot ausgeschlossen sind die Vorsteuern auf Bewirtungskosten. Obwohl die Bewi...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Repräsentationskosten / 4.1 Was der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht

Die allgemeine Verkehrsauffassung soll sich nach der Anschauung breiter Bevölkerungskreise richten und nicht nur nach der Auffassung der beteiligten Wirtschaftskreise. Es ist darauf abzustellen, ob ein ordentlicher und gewissenhafter Unternehmer angesichts der erwarteten Vorteile die Aufwendungen auf sich genommen hätte. Die Umstände des Einzelfalls sind entscheidend. Es ist...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werbeaufwand: Betriebsausga... / 3.1 Grundlagen

Bei "laufenden" Werbekosten ergibt sich in der Praxis häufig ein Problem: Bei der Weitergabe von Geschenken an Kunden und bei Werbeveranstaltungen, die mit einer Bewirtung von Kunden oder Geschäftsfreunden verbunden sind, wendet die Finanzverwaltung die Abzugsbeschränkungen des § 4 Abs. 5 EStG an. Für diese nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben gelten entweder besondere Höchst...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
VGA: Anscheinsbeweis für Privatnutzung eines betrieblichen Pkw

Leitsatz Die durch die Besonderheiten des Ansatzes eines lohnsteuerrechtlich erheblichen Vorteils veranlasste Rechtsprechung des VI. Senats des Bundesfinanzhofs (BFH), wonach der Anscheinsbeweis lediglich dafür streitet, dass ein vom Arbeitgeber zur privaten Nutzung überlassener Dienstwagen auch tatsächlich privat genutzt wird, nicht aber dafür, dass dem Arbeitnehmer überhaupt ein Dienstwagen aus dem vom Arbeitgeber vorgehaltenen Fuhrpark privat zur Verfügung steht (vgl. BFH-Urteile vom 21.04.2010 – VI R 46/08BStBl II 2010, 84806.10.2011 ‐ VI R 56/10BStBl II 2012, 362mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außerbilanzielle Korrekturen / 1.8 GKKB und außerbilanzielle Korrekturen

Rz. 61 Die Europäische Kommission hat den Entwurf einer Richtlinie für eine "Gemeinsame konsolidierte körperschaftsteuerliche Bemessungsgrundlage" vorgelegt (GKKB RLE).[1] Die Realisierung dieses Großprojekts wird noch Jahre in Anspruch nehmen. Rz. 62 Die Richtlinie löst sich vom deutschen Konzept des Bestandsvergleichs und knüpft an die GuV an. Bei einer formalen Betrachtung...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Einnahmeerzielungsabsicht

Rz. 107 Die Tätigkeit muss auf die Erzielung von Einnahmen gerichtet sein, die Absicht, mit der Tätigkeit auch Gewinne zu erzielen, ist im Umsatzsteuerrecht grundsätzlich unbeachtlich. Dies ist im Ergebnis auch zutreffend, da die USt – entgegen dem Ertragsteuerrecht – nicht auf den Unternehmer als Belasteten abzielt, sondern nur auf ihn als Steuerzahler, der die USt auf den ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.2 "Private Lebensführung"

Rz. 130 Eine große Gruppe der nicht abziehbaren Betriebsausgaben betrifft den Bereich, in dem eine Verquickung von betrieblicher Veranlassung und privater Lebensführung vermutet wird. Zunächst ist zu prüfen, ob überhaupt ein betrieblicher Anlass gegeben ist. § 4 Abs. 5 Satz 3 i. V. m § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG begründet ein Abzugsverbot für sog. gemischte Aufwendungen. Zu den ve...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Platzierungsabhängige Zahlungen an einen Berufsreiter (zu § 1 UStG)

Kommentar Wichtig Die Finanzverwaltung ergänzt Abschn. 1.1 Abs. 24 UStAE. Ein Unternehmer realisiert einen steuerbaren Umsatz u. a. dann, wenn er eine Leistung in erkennbarer Absicht, eine Gegenleistung zu erhalten, ausführt. Umstritten war, ob die Teilnahme an Turnieren oder Wettbewerben, bei denen der Teilnehmende nur die Möglichkeit hatte, ein platzierungsabhängiges Entgelt zu erhalten, einen Leistungsaustausch begründen kann und damit ein steuerbarer Umsatz vorliegt. Der BFH [1] war früher davon...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuererklärung 2025 / 2.12 Abziehbare Vorsteuerbeträge

Im Teil I der Jahressteuererklärung [1] sind die abziehbaren Vorsteuerbeträge einzutragen. Der Teil der Vorsteuerbeträge kann in zwei Bereiche unterteilt werden: Zum einen die in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 5 UStG enthaltenen gesetzlichen Vorsteuerabzugsgründe, zum anderen Sonderformen des Vorsteuerabzugs.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Einzelfälle

Rz. 20 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Hinweis vorab: Die geänderte Rechtsprechung des BFH (> Rz 14) ist im BStBl Teil II veröffentlicht und wird damit von der FinVerw für tarifvertraglich vereinbarte Leistungen hingenommen. Die Frage, ob eine von § 3 Nr 50 EStG nicht steuerbefreite Zuwendung > Arbeitslohn ist oder nicht, wird in den folgenden Stichworten nicht behandelt. Arbeitsk...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Repräsentationskosten

Repräsentationsaufwendungen, d. h. Kosten für die Lebensführung, welche die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt, werden nicht zum Abzug zugelassen, und zwar auch, soweit es sich um Kosten der Kundenpflege, der Werbung usw. handelt.[1] Praxis-Beispiel Nicht abziehbare Repräsentationskosten Teilnahme an gesellschaftlichen, kultur...mehr