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Firmen-Pkw, Oldtimer / 3 Oldtimer im Betriebsvermögen: Worauf geachtet werden muss

Dipl.-Finanzwirt Wilhelm Krudewig
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Grundsätzlich steht es dem Unternehmer frei, welchen Firmenwagen er nutzt. In den meisten Fällen sind die Anschaffungskosten für ein serienmäßig ausgestattetes Fahrzeug angemessen, auch wenn es zur oberen Preisklasse gehört. Gut ausgestattete Serienfahrzeuge können durchaus die Grenze von 100.000 EUR überschreiten. Bei solch hohen Preisen sind die Anschaffungskosten angemessen, wenn das Unternehmen einen hohen Umsatz und Gewinn erzielt und gleichzeitig die Nutzung eines repräsentativen Pkws von Geschäftspartnern bzw. Kunden erwartet wird. Die Kosten, die auf die private Nutzung entfallen, dürfen den Gewinn nicht mindern und werden daher gewinnerhöhend erfasst.

Darüber hinaus können bei der Anschaffung neben den betrieblichen Aspekten auch private Interessen eine Rolle spielen. Private Interessen, die mit hohen Aufwendungen verbunden sind, können zu einer Minderung der Betriebsausgaben führen. Anschaffungen aus überwiegend privatem Interesse können im ungünstigsten Fall dazu führen, dass der Betriebsausgabenabzug insgesamt entfällt.

Erfolgt der Erwerb eines Oldtimers im Wesentlichen aus privaten Gründen, ist die Abschreibung nicht abziehbar. Aufwendungen für Jagd oder Fischerei, für Segeljachten oder Motorjachten und ähnliche Zwecke sind nicht als Betriebsausgaben abziehbar.[1] Ähnliche Zwecke in diesem Sinne können bei einer großen Nähe zur privaten Lebensführung auch die Aufwendungen für einen Oldtimer sein. Wird der Pkw-Oldtimer kaum bewegt, fallen die Aufwendungen unter das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG.

 
Praxis-Beispiel

Ausweis eines Oldtimers als notwendiges Betriebsvermögen

Unternehmer Huber, der eine Werbeagentur betreibt, hat einen Pkw-Oldtimer (Sportwagen) für 40.000 EUR erworben. Im Anschaffungsjahr fuhr er mit dem Oldtimer 400 km und im Folgejahr 6...

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