Rz. 130

Die wichtigste Steuer für Kapitalgesellschaften ist die Körperschaftsteuer (IRC).[180] Der zu versteuernde Gewinn wird entsprechend SNC ermittelt und mit einem Steuersatz von 21 % besteuert, wobei kleine und mittlere Unternehmen (PME) hinsichtlich der ersten 25.000 EUR Gewinn mit einem Sondersteuersatz i.H.v. 17 % besteuert werden. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Wert von bis zu 1.000 EUR sind sofort abschreibbar. Die Abschreibungssätze für Gebäude, Anlagen, bewegliche Wirtschaftsgüter und Software sind gesetzlich festgeschrieben.[181] Keine betrieblichen Kosten sind der sog. Ortsaufschlag auf die Körperschaftsteuer.[182] Im Fall von Auslandsbeziehungen gibt es eine Reihe von Sonderregelungen.[183] In Zusammenhang mit Kfz stehende Kosten[184] sowie Reise- und Repräsentationsaufwand werden, soweit sie nachweisbar im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Tätigkeit des Betriebs stehen, als Kosten anerkannt. Jedoch werden sie mit einem autonomen Steuersatz i.H.v. 10 % bis 30 % besteuert. Nicht belegbare Ausgaben und geheime Zuwendungen werden mit einem autonomen Steuersatz von 50 % besteuert.[185] Ein Verlustrücktrag ist nicht zulässig, wohl aber ein Verlustvortrag.[186] Auf Gewinne, die den Betrag von 1,5 Mio. EUR übersteigen, wird eine Sondersteuer i.H.v. 3 %–7 % erhoben.[187] Der Steuersatz von 21 % wird auf Körperschaften (z.B. Vereine) angewendet, die keine Einkünfte aus nachhaltiger unternehmerischer Tätigkeit erwirtschaften. Beschränkt steuerpflichtige Gesellschaften mit Sitz im Ausland zahlen auf ihre im Inland erwirtschafteten Einkünfte 25 %, es sei denn, es handelt sich um bestimmte Einkünfte[188] oder es finden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)[189] Anwendung.

Soweit Unternehmen im Vorjahreszeitraum einen Umsatz von 200.000 EUR und eine Bilanzsumme von 500.000 EUR nicht überschreiten, kann ein vereinfachtes Besteuerungssystem ("regime simplificado") angewendet werden. Besteuert wird lediglich ein prozentualer Anteil des Umsatzes, so z.B. 4 % bei Waren- und Produktverkäufen sowie Dienstleistungen im Rahmen von Hotel- und Gaststättenbetrieben und 75 % bei der Ausübung "freiberuflicher" Tätigkeiten. Hinzu kommt, dass Unternehmen, die diesem "regime simplificado" beitreten, von den sogenannten "autonomen Steuern" als auch von der Vorauszahlung der Sonderkörperschaftsteuer (PEC) ausgenommen sind.

 

Rz. 131

Zu einer weiteren Steuer zählt die Stempelsteuer.[190] Kapitalzuführungen in Form der Bar- oder Sacheinlage werden nicht mehr mit der Stempelsteuer besteuert. Die Gewährung von Gesellschafterdarlehen einschließlich deren Zinsen ist ebenfalls unabhängig von der Laufzeit des Darlehens stempelsteuerfrei, soweit der das Gesellschafterdarlehen gewährende Gesellschafter eine Beteiligung am Gesellschaftskapital von mindestens 10 % hält und diese Beteiligung ihm seit mindestens einem Jahr gehört.[191]

[180] Rechtsgrundlage ist der Código do Imposto sobre o Rendimento das Pessoas Colectivas, GD Nr. 442-B/88 v. 30.11.1988 i.d.F. des Gesetzes Nr. 75-B/2020 v. 31.12.2020.
[181] "Regime das Reintegrações e Amortizações", Ausführungsgesetz Nr. 25/2009 v. 14.9.2009 i.d.F. des Ausführungsgesetzes Nr. 4/2015 v. 22.4.2015.
[182] "Derrama municipal" i.H.v. bis zu 1,5 % auf den steuerpflichtigen Gewinn des Unternehmens (vgl. Gesetz Nr. 73/2013 v. 3.9.2013 i.V.m. CIRC).
[183] Vgl. ausführlich Stieb, in: Mennel/Förster, Portugal, Rn 246 f., 262, 281 ff.
[184] Dazu gehören Abschreibungen, Mieten, Versicherungen, Reparaturaufwand, Kraftstoffe.
[185] Vgl. zu den autonomen Steuersätzen Stieb, in: Mennel/Förster, Portugal, Rn 266.
[186] Ab dem 1.1.2014 entstandene Verluste können jeweils bis zu 70 % des ermittelten Gewinns insgesamt 12 Jahre lang vorgetragen werden.
[187] Sog. "derrama estadual", vgl. Art. 87-A, 104-A, 105 CIRC.
[188] Einkünfte aus der Verwertung von gewerblichen Schutzrechten sowie aus der Gebrauchsgewährung von Anlagen und Maschinen 15 %, aus Kapitaleinkünften 20 %, im Fall von Provisionen oder Einkünften aus Dienstleistungen jeglicher Art mit Ausnahme von Leistungen in den Bereichen Transport, Kommunikation und Finanzdienstleistungen 15 %; vgl. dazu ausführlich Stieb, ISTR 1999, 588 f.
[189] Das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Portugiesischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet vom Einkommen und vom Vermögen wurde am 14.7.1980 unterzeichnet und ist am 8.10.1982 in Kraft getreten (BGBl 1982 II, S. 129; BStBl 1982 I, S. 347). Zurzeit wird zwischen den Parteien ein neues Doppelbesteuerungsabkommen verhandelt. Eine mittlerweile von beiden Parteien paraphierte Version wartet seit Jahren auf die Verabschiedung durch die Parlamente.
[190] Código do Imposto de Selo, vgl. Gesetz Nr. 150/99 v. 11.9.1999 i.d.F. des Gesetzes Nr. 75-B/2020 v. 31.12.2020.
[191] Vgl. Art. 7 Abs. 1i CS.

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