Fachbeiträge & Kommentare zu Reform

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / Literaturtipps

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§ 12 Kautelarpraxis und Ver... / 3. Socinische Klausel

Rz. 64 Die Socinische Klausel ist die "klassische Klausel" des Erbrechts im eigentlichen Sinn, geht sie doch auf den Sieneser Juristen Marianus Socini zurück, der 1556 gestorben ist. Der Klausel liegt folgende Überlegung zugrunde:[102]mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 19 Länderübersicht / 2. Auf vor dem 17.8.2015 eingetretene Erbfälle anwendbares Recht

Rz. 199 Für die Erbfälle, die vor dem 17.8.2015 eingetreten sind, ist zu beachten, dass Art. 46 Abs. 1 des italienischen Gesetzes über die Reform des Internationalen Privatrechts (IPRG) vom 31.5.1995[228] das Erbstatut – wie die Vorgängernorm in Art. 23 disp. prel. C.C. – an die Staatsangehörigkeit des Erblassers anknüpft. Dies gilt für den gesamten Nachlass. Der Erblasser k...mehr

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§ 19 Länderübersicht / 21. Norwegen

Rz. 292 Die EUErbVO gilt in Norwegen nicht, da Norwegen kein Mitgliedstaat der Europäischen Union ist. Das Erbstatut wird vielmehr wie in Dänemark weiterhin an den Wohnsitz des Erblassers angeknüpft. Rückverweisungen werden aus norwegischer sicht nicht beachtet. Das Haager Testamentsformübereinkommen gilt seit dem 1.1.1973. Rz. 293 Im Pflichtteilsrecht besteht die Besonderhei...mehr

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§ 18 Internationales Pflich... / IV. Die Abstammung im internationalen Pflichtteilsrecht

Rz. 151 Das auf die Abstammung anwendbare Recht wird auch dann gem. Art. 19 Abs. 1 EGBGB angeknüpft, wenn ausländisches Recht Erbstatut ist (selbstständige Anknüpfung der Vorfrage).[97] Es gilt das am jeweils aktuellen Aufenthalt des Kindes geltende Recht. Das Abstammungsstatut kann also bei Übersiedlung des Kindes in einen anderen Staat wechseln, es ist wandelbar. Um eine F...mehr

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§ 19 Länderübersicht / II. Grundlagen des materiellen Erbrechts

Rz. 528 Das türkische materielle Zivilrecht ist vom schweizerischen Recht geprägt. Im Rahmen der Reformen Mustafa Kemals (Atatürk) war das Schweizer ZGB a.F. ins Türkische übersetzt und in der Türkei inhaltlich im Wesentlichen unverändert in Kraft gesetzt worden.[517] Ähnlich wie 1988 in der Schweiz erfolgte 1990 in der Türkei eine Gesetzesänderung, mit der die Nutznießung d...mehr

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§ 17 Der Pflichtteil im Ste... / 7. Besteuerung des Pflichtteils

Rz. 16 Die pflichtteilsrechtlichen Bestimmungen sind trotz Reformen des Erbschaftsteuergesetzes unverändert geblieben. Gleichwohl gibt es zahlreiche mittelbare Änderungen, die sich auch auf die Besteuerung von Pflichtteilsfällen auswirken, insbesondere wenn anstelle des Pflichtteils-Barbetrages andere Wirtschaftsgüter übertragen werden. In diesen Fällen, insbesondere des § 3...mehr

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§ 18 Internationales Pflich... / Literaturtipps

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Britische sog. Claw-back-Besteuerung und Abkommensrecht – Korrekturverfahren nach § 13 Abs. 4 InvStG 2004 a.F.

Leitsatz 1. Es wird daran festgehalten, dass der Gewinn aus der Veräußerung einer in Großbritannien belegenen Immobilie nach dem DBA-Großbritannien 1964/1970 in Deutschland besteuert werden darf, wenn die Veräußerung nach britischem Steuerrecht nur dazu führt, dass zuvor gewährte Abschreibungen auf Teile der Immobilie rückgängig gemacht werden – "Claw-back-Besteuerung" – (Be...mehr

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Sommer, SGB V § 192 Fortbes... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 3, Art. 10 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes und anderer Vorschriften v. 6.12.1991 (BGBl. I S. 2142) wurde in Abs. 1 Nr. 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

van Randenborgh/Kallmeyer, Beurkundung gesellschaftsrechtlicher Rechtsgeschäfte durch ausl Notare? GmbHR 1996, 908; Heidenhain, Zum Umfang der notariellen Beurkundung bei der Veräußerung von Geschäftsanteilen, NJW 1999, 3073; Haerendel, Die Beurkundung gesellschaftsrechtlicher Akte im Ausl, DStR 2001, 1802; Brück, Rechtsprobleme der Ausl-Beurkundung im Gesellschaftsrecht, DB 20...mehr

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zfs 11/2017, Kostenerstattu... / VI. Leistungsausschluss, § 192 Abs. 2 VVG/§ 5 Abs. 2 MB/KK

2008 – bei der Reform des VVG von 1908 – haben die Krankenversicherer vergeblich versucht, auch eine Kürzungsmöglichkeit der Behandlungskosten gesetzlich zu verankern. § 192 Abs. 2 VVG, der inhaltlich § 5 Abs. 2 MB/KK entspricht, lässt ein Kürzungsrecht nur dann zu, wenn die Aufwendungen für die Heilbehandlung in einem auffälligen Missverhältnis zu den erbrachten Leistungen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Speich, Der estliche Freibetrag beim VG, DStZ 1976, 275; Speich, Der estliche Freibetrag bei Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe, NWB F 3, 6237; Gail, Maßnahmen zur Anpassung an die geänderte Besteuerung von VG, StbJb 1988/89, 67; Herzig/Schiffers, Neuregelung der Besteuerung von VG – Gestaltungsmöglichkeiten auf der Basis des neuen § 34 EStG, DB 1989, 2441; Herzig/Förster,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Paus, Auslegung des § 17 EStG gegen seinen Wortlaut? FR 1994, 350; Schmidt, Flüchtige Randbemerkungen zu neuralgischen Punkten des § 17 EStG, StuW 1996, 300; Crezelius, Der Verstrickungswert bei § 17 EStG, DB 1997, 195; Herzig/Förster, Problembereiche bei der Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges bei wes Beteiligung (§ 17 EStG), DB 1997, 594; Balmes/Kotyrba, Rückwirkende Wertzuwac...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Bering, Die Änderung der §§ 16 und 17 EStG durch das JStG 1996, DStR 1995, 1820; Paus, Änderungen des EStG durch das JStG 1996, INF 1995, 577; Felix/Strahl, Beschr Verlustberücksichtigung nach § 17 Abs 2 S 4 EStG, BB 1996, 1582; Gerl/Sturm, Der neue § 17 Abs 2 S 4 EStG – Eine verunglückte Formulierung oder eine beabsichtigte Verschärfung weit über die Ges-Begr hinaus? DB 1996, ...mehr

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FF 11/2017, Geschäftsbericht 2016

der Vorsitzenden des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht zur Mitglieder-versammlung am 26.11.2016 in Nürnberg Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Geschäftsbericht umfasst den Zeitraum von der letzten Mitgliederversammlung am 28.11.2015 in Weimar bis heute. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht steht mit 6.656 Mitgliedern (Stand 11/2016) u...mehr

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FF 11/2017, Aussetzung des ... / 1 Gründe:

I. Die beteiligten geschiedenen Ehegatten streiten um die Höhe einer Abfindungszahlung nach § 23 VersAusglG wegen einer betrieblichen Rentenanwartschaft des Antragstellers in der Schweiz. Zum Sachverhalt wird zunächst auf die Gründe des Senatsbeschlusses vom 29.9.2015 sowie auf den Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 22.6.2016 (XII ZB 514/15) verwiesen. Die Antragsgegnerin m...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Börnstein, Zur Besteuerung von Kap-Ausschüttungen nach Herabsetzung des Stamm-Kap einer Gesellschaft, DB 1960, 960; Reither, Zum Problem der Kap-Herabsetzung bei den St vom Ertrag, BB 1966, 817; Thiel, Die Herabsetzung des Nenn-Kap von Kap-Ges im Lichte des ESt-Rechts, DB 1967, 309; Ranft, Kap-Herabsetzung und vGA, FR 1968, 274; Gross, Zum Verlustabzug für Liquidationsverluste a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4 Aufspaltung der Auskehrung in Kapitalertrag und Veräußerungserlös (§ 17 Abs 4 S 3 EStG)

Tz. 485 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nach dem S 3 (früher S 1 HS 2 und S 2 HS 2) des § 17 Abs 4 EStG gilt S 1 (Auflösung, Kap-Herabsetzung und Leistung aus dem stlichen Einlagekonto als veräußerungsgleiche Tatbestände) nicht, soweit die Bezüge nach § 20 Abs 1 Nr 1 oder Nr 2 EStG zu den Einnahmen aus KapV gehören. Auch nach Inkrafttreten des StSenkG und dem damit verbundenen Syst...mehr

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zfs 11/2017, Neuere Rechtsp... / VII. Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem

Anfang des Jahres 2017 hat sich das BVerwG[27] erstmals zum neuen Punktsystem geäußert. Die Reform des Verkehrszentralregisters wurde mit dem 5. Gesetz zur Änderung des StVG und anderer Gesetze vom 28.8.2013 (BGBl I S. 3313) und der neunten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 5.10.2013 (BGBl I S. 3920) ...mehr

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AGS 11/2017, Beck´sches Formularbuch Familienrecht

Herausgegeben von Ludwig Bergschneider. 5. Aufl., 2017. Verlag C.H. Beck, München. XXXVI, 915 S., 139,00 EUR Das zwischenzeitlich in 5. Aufl. erschienene Formularbuch deckt das gesamte Spektrum der anwaltlichen Tätigkeit in Familiensachen ab. Die Autoren liefern über 400 Textmuster und Checklisten für die außergerichtliche Korrespondenz mit Mandant und Gegner sowie für die Ve...mehr

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Jansen, SGB X § 65 Zustellung / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 8 Allesch, Zustellungsmängel und Wirksamkeit von Verwaltungsakten, NVwZ 1999 S. 544. App, Überblick über die Zustellung eines Verwaltungsakts an einen Bevollmächtigten, SGb 1996 S. 12. ders., Die öffentliche Zustellung im Verwaltungsverfahren nach dem Sozialgesetzbuch, ZfSH/SGb 1996 S. 16. ders., Das Zustellungsverfahren der Sozialversicherungsträger und Behörden sowie der ...mehr

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Jung, SGB VII § 215 Sonderv... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem UVEG v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) am 1.1.1997 in Kraft getreten. Mit dem Dritten Gesetz zu Verbesserung des Wahlrechts für die Sozialversicherungswahlen und zur Änderung anderer Gesetze (3. Wahlrechtsverbesserungsgesetz – 3. WRVG) v. 29.4.1997 (BGBl. I S. 968) wurden Abs. 5 und 8 geändert. Mit dem Gesetz zur Sanierung des Bundeshaushalts (Hau...mehr

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Sommer, SGB V § 2a Leistung... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 6 Banafsche, Die UN-Behindertenkonvention und das deutsche Sozialrecht, SGb 2012 S. 373, 440. Henning, Hilfsmittelversorgung zum Ausgleich einer Behinderung in der gesetzlichen Krankenversicherung, SGb 2015 S. 83. Kainz, Wesentliche Änderungen durch das neue Bundesteilhabegesetz, NZS 2017 S. 649. Kessler, Anmerkungen zur Reform des sozialrechtlichen Behinderungsbegriff, SGb...mehr

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Jansen, SGB X § 37 Bekanntg... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 27 Allesch, Zustellungsmängel und Wirksamkeit von Verwaltungsakten, NVwZ 1993 S. 544. App, Überblick über die Zustellung eines Verwaltungsaktes an einen Bevollmächtigten, SGb 1996 S. 12. Bräuer, Ein Weihnachtsmärchen – Fristauslösender Zugang am Freitag oder: Dürfen Anwälte Urlaub machen?, AnwBl. 2003 S. 715. Gregarek/Stollmann, Die neuere Rechtsprechung zur Zustellung im V...mehr

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FF 10/2017, Reform des nachehelichen Ehegattenunterhalts

Symposion des Familienrechtsausschusses im DAV Nach jahrelanger intensiver fachlicher Diskussion hat der Ausschuss Familienrecht im DAV eine Initiativstellungnahme zur Reform des nachehelichen Ehegattenunterhaltsrechts entwickelt, die auf einem Symposion einem fachlich hoch kompetenten Publikum zur Diskussion gestellt wurde. Leitmotiv der Reform soll die gemeinsame Elternveran...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Erbschaftsteuerbefreiung für den Erwerb eines Familienheims durch überlebende Ehegatten/Lebenspartner oder Kinder (Abs. 1 Nrn. 4b und 4c)

Rz. 25 [Autor/Stand] Man darf sich bei der Bayerischen Landesregierung bedanken[2], die über den Finanzausschuss[3] dafür sorgte, dass Familienheime auch erbschaftsteuerfrei erworben werden können von überlebenden Ehegatten und Lebenspartnern (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG) sowie von Kindern, ggf. Enkelkindern, des Erblassers (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG)[4], wenn der Erbschaftsteuer...mehr

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zfs 10/2017, Der neue § 29a... / 1

Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz vom 13.4.2017[1] die straf- und bußgeldrechtliche Vermögensabschöpfung neu geregelt. Zentral wurden die Vorschriften im allgemeinen Teil des Strafgesetzbuchs (§§ 73 bis 76a) reformiert und damit einhergehend auch die Parallelvorschrift zum ehemaligen Verfall im Ordnungswidrigkeitengesetz in § 29a. Da ab dem 1.7.2017 die "Einziehung" im Bußg...mehr

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zfs 10/2017, Der neue § 29a... / E. Fazit

Die Gesetzesänderung in § 29a OWiG wird künftig erhebliche Bedeutung für die Praxis haben und reformiert die bisherige Abschöpfung im Bußgeldverfahren durch den "Verfall" grundlegend. Vergleicht man die Gesetzesfassungen vor und nach der Reform, so ist die neue Einziehung nach § 29a OWiG insoweit weitgehender als der Verfall, als das von der Rechtsprechung entwickelte ungesch...mehr

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zfs 10/2017, Der neue § 29a... / II. § 29a Abs. 2 OWiG: Gesetzliche Erfassung der "Vertreterfälle" und Verschiebungsfälle

Eine weitere wesentliche Neuerung befindet sich in Abs. 2 der neuen Vorschrift. Weiterhin darf die Anordnung der Einziehung eines Geldbetrages bis zu der in Abs. 1 genannten Höhe auch gegen einen anderen erfolgen, der nicht Täter ist, wenn er durch eine mit Geldbuße bedrohte Handlung etwas erlangt hat und der Täter für ihn gehandelt hat (Nr. 1). Völlig neu regelt der Gesetzg...mehr

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FF 10/2017, Aktuelle Gesetzgebung im Familienrecht

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zfs 10/2017, Der neue § 29a... / II. Das Meistbegünstigungsprinzip des § 4 Abs. 3 OWiG

Wird das Gesetz, das bei Beendigung der Tat gilt, vor der Entscheidung geändert, so ist nach dem sog. Meistbegünstigungsprinzip des § 4 Abs. 3 OWiG das mildeste Gesetz anzuwenden. Zugunsten des Betroffenen wirkt die Änderung zurück.[32] Die Entscheidung der Frage, ob die Gesetzesfassung ab 1.7.2017 milder oder schärfer ist, ist nicht einfach, da die Reform sowohl Vergünstigu...mehr

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zfs 10/2017, Der neue § 29a... / IV. § 29a Abs.3 OWiG: Neuregelung des Umfangs des "Erlangten"

Die weitaus interessanteste Änderung findet sich in Abs. 3 der Vorschrift wieder, die sich mit dem Umfang des "Erlangten" bei der Einziehung befasst. Danach sind von nun an bei der Bestimmung des Wertes des Erlangten Gegenleistungen oder sonstige Aufwendungen des Täters oder des anderen abzuziehen. Dieser Satz bringt wesentliche Änderungen für die Praxis mit sich, war doch b...mehr

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FoVo 10/2017, Keine Formula... / 2 Der Praxistipp

Nachbesserung ohne gesetzliche Regelung Die Nachbesserung des Vermögensverzeichnisses wurde von dem Gesetzgeber auch mit der Reform der Sachaufklärung nicht ausdrücklich geregelt. Ihre Zulässigkeit ergibt sich aus dem Zusammenspiel von §§ 802c und 802d ZPO. Nach § 802c hat der Schuldner Auskunft über sein gesamtes Vermögen zu geben. Nur in diesem Fall greift die Sperrfrist vo...mehr

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FoVo 10/2017, Die Rückforde... / II. Die Lösung

Der Grundsatz: gezahlt ist gezahlt Zahlt der Schuldner auf eine Forderung, die nicht mehr besteht oder nicht mehr durchsetzbar ist, stellt sich die Frage, ob er das so gleichwohl Geleistete zurückfordern kann. Als Anspruchsgrundlage kommt ein Bereicherungsanspruch nach § 812 Abs. 1 S. 1 BGB in Betracht. Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen K...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeines

Rz. 11 [Autor/Stand] Die Einheitswerte für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft werden auf einen bestimmten Zeitpunkt festgestellt. Hierbei handelt es sich um den so genannten Feststellungszeitpunkt. Dieser ist, gleichgültig ob es sich um eine Hauptfeststellung, Fortschreibung oder Nachfeststellung handelt, stets der Beginn eines Kalenderjahres. Die Feststellung des Ei...mehr

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zfs 10/2017, Rechtsfolgen d... / 2 Aus den Gründen:

[18] "… 1. Rechtsfehlerhaft hat es das BG versäumt zu prüfen, ob die von der Bekl. zur Frage vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzungen des VN und der Versicherten durchgeführte Erhebung von Gesundheitsdaten der Kl. bei ihren gesetzlichen Krankenversicherern und Ärzten gegen die Vorgaben der verfassungsgerichtlichen Rspr. zum Recht des Versicherten auf informationelle Selbs...mehr

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FoVo 10/2017, Neue Praxis: der elektronische Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher

Reform: neue Möglichkeiten der Antragstellung Mit Inkrafttreten des § 754a ZPO am 26.11.2016 ist es möglich, den vereinfachten Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher unter Beachtung der in § 754a ZPO genannten Voraussetzungen elektronisch zu versenden. Mit einer über vierjährigen Erfahrung bei der Einreichung von elektronischen Anträgen auf Erlass von Pfändungs- und ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Schenkungsteuerbefreiung grundstücksbezogener Zuwendungen zwischen Ehe- und zwischen Lebenspartnern (Abs. 1 Nr. 4a)

Rz. 21 [Autor/Stand] Schenkungsteuerfrei sind nachbenannte[2], im Zusammenhang mit einem "Familienheim"[3] stehende, auch mittelbare, Zuwendungen zwischen Ehegatten und zwischen Lebenspartnern i.S. des Lebenspartnerschaftsgesetzes [4], d.h. die im sog. Lebenspartnerschaftsregister der Standesämter eingetragen sind:[5] Verschaffung des Mit-/Eigentums (§ 13 Abs. 1 Nr. 4a Satz 1 ...mehr

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FF 10/2017, Gestaltungsspie... / XI. Gestaltung und Abänderung

Der BGH hat sich in der letzten Zeit mehrfach mit Unterhaltsvereinbarungen beschäftigt, die vor dem 1.1.2008 abgeschlossen wurden, also aus der Zeit vor Einführung des § 1578b BGB stammen. Den Sachverhalten, die diesen Entscheidungen zugrunde liegen, ist gemeinsam, dass die beteiligten Eheleute Regelungen zum nachehelichen Unterhalt getroffen, dabei aber Fragen der Begrenzun...mehr

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§ 1 Allgemeines / 2. Begriffe im FamFG

Rz. 4 Im FamFG werden Begriffe definiert, die im Kostenrecht wieder auftauchen. Im Nachfolgenden erfolgt daher ein entsprechender Überblick, da ohne Verständnis über die im FamFG geregelten Verfahren nicht nachvollziehbar ist, welche Verfahren welche Kosten auslösen. Rz. 5 Familiensachen, § 111 FamFG Was unter den Begriff "Familiensachen" fällt, regelt § 111 FamFG. Danach sind ...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / a) Wille des Gesetzgebers

Rz. 411 Es kommt nicht darauf an, ob ein Anrecht ausgeglichen wird. Entscheidend für die Wertberechnung ist die Anhängigkeit eines Anrechts, so auch der Gesetzgeber in der Gesetzesbegründung: Zitat "Außerdem wird die Formulierung "für jedes auszugleichende Anrecht" in "für jedes Anrecht" geändert. Damit ist klargestellt, dass jedes verfahrensgegenständliche Anrecht bei der Bes...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / 2. Gesetzgebungsverfahren

Rz. 393 Auch § 50 FamGKG gehört zu den Bestimmungen, die bereits vor Inkrafttreten eine Änderung erfahren haben. Grund ist das Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleiches, das ebenfalls am 1.9.2009 in Kraft getreten ist.[357] Durch die Strukturreform des Versorgungsausgleiches war zunächst geplant, den Wert nach § 50 Abs. 1 FamGKG auf 5.000,00 EUR zu begrenzen. Dies...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / 1. Fälligkeit der Gerichtskosten

Rz. 23 Die Fälligkeit der Gerichtskosten richtet sich nach den §§ 9 – 12 FamGKG. Im Einzelfall gilt: Rz. 24 Verfahrensgebühr In Ehesachen und in selbstständigen Familienstreitsachen wird die Verfahrensgebühr mit der Einreichung der Antragsschrift, der Einspruchs- oder Rechtsmittelschrift oder mit der Abgabe der entsprechenden Erklärung zu Protokoll fällig (§ 9 Abs. 1 FamGKG). D...mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / 3. Einigungsgebühr aus Wert des Sorgerechts?

Rz. 237 Es war in den vergangenen Jahren oft strittig, ob bei einer Einigung über das Sorgerecht eine Einigungsgebühr entstehen kann, wobei die h.M. den Anfall einer Einigungsgebühr bejaht hat.[166] Auch die Tatsache, dass der Gesetzgeber 2004 in § 48 Abs. 3 RVG die Erstreckung der Beiordnung auf eine Einigung im Sinne der Nr. 1000 VV über Sorge- und Umgangsrecht aufgenommen ...mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / 5. Versorgungsausgleich – Verzicht

Rz. 250 Schon vor FGG-Reform wurde durch einige Gerichte der Anfall einer Einigungsgebühr bei einem Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs im Rahmen einer Einigung nach § 1587o BGB a.F. (zum 1.9.2009 aufgehoben) bejaht.[181] Rz. 251 Im vorliegenden Fall hatten die Beteiligten die Durchführung des Versorgungsausgleichs ausgeschlossen und vom Familiengericht ge...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / XIV. Verbundverfahren, § 44 FamGKG

Rz. 427 § 44 FamGKG (1) Die Scheidungssache und die Folgesachen gelten als ein Verfahren. (2) 1Sind in § 137 Abs. 3 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit genannte Kindschaftssachen Folgesachen, erhöht sich der Verfahrenswert nach § 43 für jede Kindschaftssache um 20 Prozent, höchstens um jeweils 3 000 EUR...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / 1. Gesetzgebungsverfahren

Rz. 457 Seit dem 1.9.2009 gilt: Im Verfahren der einstweiligen Anordnung ist der Wert in der Regel unter Berücksichtigung der geringeren Bedeutung gegenüber der Hauptsache zu ermäßigen, § 41 S. 1 FamGKG. Dabei ist nach § 41 S. 2 FamGKG von der Hälfte des für die Hauptsache bestimmten Werts auszugehen. Rz. 458 Zur Abrechnung (Vergütung) der einstweiligen Anordnungsverfahren vg...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / 3. Anhebung des Wertes bei erhöhtem Aufwand

Rz. 343 Nach Otto/Klüsener/Killmann wird man in ca. 90 % der Fälle bei der Bewertung von 3.000 EUR ausgehen können.[320] Das OLG Celle[321] hat in seiner Entscheidung vom 11.2.2011 ausgeführt, dass die Anhebung des Verfahrenswerts regelmäßig angezeigt erscheint, wenn in einem Sorgerechtsverfahren die Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens geboten ist und da...mehr