Fachbeiträge & Kommentare zu Reform

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 2. Billigungsklausel

Rz. 11 Die Billigungsklausel des § 5 VVG ist durch die VVG-Reform weitestgehend unverändert geblieben. Eine Abweichung im Versicherungsschein vom Antrag gilt auch weiterhin gem. § 5 Abs. 1 VVG dann als genehmigt, wenn der Versicherungsnehmer nicht innerhalb von einem ­Monat nach Übersendung des Versicherungsscheins widerspricht. Nach § 5 Abs. 2 VVG muss der Versicherer den V...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 1. Einlösungsprinzip

Rz. 15 Nach § 37 Abs. 2 VVG bzw. B.1 AKB beginnt der Versicherungsschutz für den Hauptvertrag (und nicht die vorläufige Deckung) mit der Einlösung des Versicherungsscheins durch Zahlung der Erstprämie. Solange die Erstprämie nicht oder nicht vollständig gezahlt ist, haftet der Versicherer nicht, es sei denn, die Parteien vereinbaren eine vorläufige Deckung. Dabei ist durch d...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / bb) Kündigung

Rz. 92 Machte der Versicherer vor der VVG-Reform Leistungsfreiheit wegen einer vor dem Versicherungsfall zu erfüllenden Obliegenheit geltend, musste er den Versicherungsvertrag binnen Monatsfrist kündigen (§ 6 Abs. 1 S. 3 VVG a.F.). Im Gegensatz zum alten Recht ist die Kündigung nun keine Voraussetzung mehr für die Wirksamkeit einer Versicherungsschutzversagung bei ­Obliegen...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / II. Obliegenheiten des Versicherungsnehmers

Rz. 142 Ebenso wie die Pflichten des Versicherers bzw. Versicherungsmaklers zeigen sich auch die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers nach der VVG-Reform in einem neuen Licht. Die Rechtsfolgen einer Obliegenheitsverletzung sind durch den Wegfall des "Alles-oder-nichts-Prinzips" ebenfalls differenzierter und einzelfallbezogen geworden. Die grob fahrlässige Verletzung von O...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / dd) Ausmaß der Leistungskürzung

Rz. 94 Die VVG-Reform hat für die Kaskoversicherung zu einer Abschaffung des "Alles-oder-nichts-Prinzips" geführt. Stattdessen sieht § 28 Abs. 2 S. 2 VVG nun vor, dass der Versicherer im Falle einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit berechtigt ist, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen. I...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / dd) Beweismaß im Rückforderungsprozess

Rz. 265 Bei Rückforderung der geleisteten Entschädigung nach § 812 BGB muss der Versicherer als Bereicherungsgläubiger den vollen Beweis dafür erbringen, dass die Entwendung nur vorgetäuscht wurde.[378] Hinweis Im Rückforderungsprozess kommen dem Versicherer also keine Beweiserleichterungen ­zugute. Schon vor der VVG-Reform kamen auch die Vorsatzvermutung des § 6 Abs. 3 S. 1 ...mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / II. Ausschlüsse, Punkt 2

Rz. 31 Nach Punkt 2.1.1 und 2.1.2 ABRV sind die politischen Gefahren, z.B. Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnliche Ereignisse sowie die von Streik, tistische Gewalthandlungen und sonstigen bürgerlichen Unruhen, usw. ausgehenden Gefahren ausgeschlossen. Diese Bestimmung entspricht Punkt 3.1 lit. a und b AVB Reisegepäck 1992/2008, so dass auf die Ausführungen hierzu (siehe § 7 Rdn ...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / II. Gerichtsstand

Rz. 306 Für die Deckungsklage stehen drei Gerichtsstände zur Verfügung:mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / H. Anhang

Rz. 202 Hinweis Die Anlagen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Die auf der beiliegenden CD-ROM zu findenden Anlagen sollen einen Überblick über die am häufigsten verwendeten Allgemeinen Vertragsbestimmungen in der Arzthaftpflichtversicherung vermitteln. Dort sind beispielhaft und auszugsweise, soweit sie nämlich das spezielle Arzt- und Kranken...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / a) Bestandskunden

Rz. 157 Bestandskunden haben nur dann ein befristetes Übertragungsrecht, wenn der Vertrag vor dem 1.1.2009 geschlossen wurde und sie den bisherigen Vertrag vor dem 1.7.2009 gekündigt hatten (§ 204 Abs. 1 Nr. 2 b VVG). Vor der VVG-Reform kamen im Falle einer Kündigung des Versicherungsvertrages die angesparten Alterungsrückstellungen im Wege der sog. Vererbung beitragsmindernd...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 7. Versicherungsschutz des Fahrers bei Unkenntnis einer wirksamen Kündigung durch den Versicherungsnehmer

Rz. 226 Sofern das Versicherungsverhältnis vor Eintritt des Versicherungsfalls durch Kündigung des Versicherungsnehmers beendet worden ist, hatte der Fahrer bislang nicht einmal dann Versicherungsschutz, wenn er von der Kündigung keine Kenntnis hatte; mangels eines bestehenden Versicherungsverhältnisses ließ sich Versicherungsschutz auch nicht über § 158 i VVG a.F. begründen...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / III. Dauer des Rechtsschutzversicherungsvertrages

Rz. 23 Der Versicherungsvertrag wird für die im Versicherungsschein angegebene Dauer abgeschlossen (§ 8 Abs. 1 S. 1 ARB; so auch § 8 Abs. 1 ARB 75). Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag stillschweigend jeweils um ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor Ablauf eine Kündigung zugegangen ist (§ 8 Abs. 2 ARB; §...mehr

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§ 22 Feuer-Betriebsunterbre... / I. Gesetzliche Rechtsgrundlagen

Rz. 6 Grundsätzlich gelten die Normen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie die des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Ergänzend gilt in diesem ­Zusammenhang zu berücksichtigen, dass nach § 210 VVG die im VVG zum Schutz der Versicherungsnehmer vorgesehen Beschränkungen der Vertragsfreiheit nicht auf die nach Art. 10 Abs. 1 EGVVG beschrieb...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 1. Allgemeines

Rz. 11 Zur Bemessung einer Invaliditätsleistung hat es in jüngster Zeit verschiedene Urteile gegeben, die zu kontroversen Diskussionen und weiteren Entscheidungen anderer Gerichte geführt haben, die es allesamt nicht vermochten, einige offene Streitpunkte abschließend zu klären. Dies hat unterschiedliche Gründe, angefangen bei unterschiedlichen Bedingungswerken und der Frage...mehr

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§ 20 Warenkreditversicherung / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 6 Den gesetzlichen Rahmen der "klassischen" Kreditversicherung bilden das VAG, das BGB, das HGB und vor allem das VVG mit seinen allgemeinen Vorschriften (§§ 1–58 VVG) und den allgemeinen Vorschriften zur Schadenversicherung (§§ 74–87 VVG). Mit der VVG Reform 2008 unterfällt die Kreditversicherung der laufenden Versicherung gemäß Abschnitt 6 (§§ 53–58 VVG). Aufgrund der ...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / IV. Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB)

Rz. 4 Durch das Dritte Durchführungsgesetz/EWG zum VAG vom 21.7.1994 entfiel die Genehmigungspflicht Allgemeiner Versicherungsbedingungen durch das ehemalige Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV). Die Versicherer können ihre Bedingungen seit dem in den Grenzen der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung und der AGB-rechtlichen Vorschriften der §§ 305–310 B...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / aa) Verschulden

Rz. 91 Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung wegen Obliegenheitsverletzung vor dem Versicherungsfall setzten Verschulden des Versicherungsnehmers voraus, wobei leichte Fahrlässigkeit seit der VVG-Reform nicht mehr schadet und folgenlos bleibt. Grobe Fahrlässigkeit bei der Verletzung der Obliegenheit kann den Versicherer nach § 28 Abs. 2 S. 2 VVG zu einer Leistungskürzung be...mehr

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§ 18 Transportversicherung / h) Haager Regeln/Hague Visby Rules/Hamburg Regeln (Ziff. 3.8 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 180 Die Haager Regeln und die Hague Visby Rules sind vollständig in das HGB eingearbeitet worden. Das am 25. April 2013 in Deutschland in Kraft getretene Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts hat zu wesentlichen Änderungen des deutschen Seehandelsrechts geführt, das Haftungsrecht dabei aber im Kern beibehalten. Nach § 498 Abs. 1 HGB haftet der Verfrachter für den Schade...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 5. Widerspruch bzw. Widerruf, Einbeziehung der AFB

Rz. 22 Dem Versicherungsnehmer steht das in § 8 VVG geregelte Widerspruchsrecht zu. Abweichend zum früher geltenden Recht bestimmt sich die Frist für den Beginn der Widerrufsfrist nach § 8 Abs. 2 VVG. Voraussetzung ist der Zugang des Versicherungsscheins, der AFB und einer Belehrung über das Widerrufsrecht in Textform. Die Beweislast für den Zugang trägt der Versicherer (§ 8...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 1. Allgemeines

Rz. 137 Gemäß § 81 Abs. 1 VVG ist der Versicherer bei vorsätzlicher Herbeiführung des Versicherungsfalls leistungsfrei. Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls ist der Versicherer gem. § 81 Abs. 2 VVG berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Rz. 138 Die Kürzung in einem de...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 3. Rechtsfolgen von Obliegenheitsverletzungen

Rz. 160 Die alte Regelung, wonach nicht nur die vorsätzliche, sondern auch die grob fahrlässige Verletzung der Obliegenheiten zur völligen Leistungsfreiheit des Versicherers führte, wurde mit der VVG-Reform aufgegeben. Das sog. Alles-oder-nichts-Prinzip besteht nicht mehr. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit erfolgt eine Leistungskürzung nach dem Grad des Ver...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 5. Einschränkung der Leistungsfreiheit

Rz. 131 In der Kaskoversicherung besteht nach der VVG-Reform nur noch bei Vorsatz unbeschränkte Leistungsfreiheit des Versicherers. Ansonsten ist der Versicherer nach § 28 Abs. 2 S. 2 VVG im Falle einer grob fahrlässigen Verletzung berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Rz. 132 In der Kfz-Haftpflichtversicherung i...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 4. Grobe Fahrlässigkeit

Rz. 96 Der Haftpflichtversicherer muss nach § 81 Abs. 2 VVG. auch bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles durch den Versicherungsnehmer decken (§§ 81 Abs. 1, 103 VVG). Nur Ansprüche von Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeiführen, sind von der Haftung ausgeschlossen. An diesem Punkt wirkt sich spürbar die VVG-Reform aus, bei der das frühere "Alles-...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / D. Forderungsübergang und Regress des Versicherers

Rz. 78 Mit Eintritt des Schadenfalls und der Leistung des Versicherers geht der Schadenersatzanspruch des Versicherungsnehmers nach Maßgabe des § 86 Abs. 1 S. 1 VVG gem. § 35 AVB-VSV/K bzw. § 58 AVB-VSV/P auf den Versicherer über. Die von der cessio legis nicht erfassten, nicht akzessorischen Sicherungsrechte gegen den Schädiger hat der Versicherungsnehmer dem Versicherer eb...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / 2. Gründe für die Einführung der Produkthaftpflichtversicherung und deren Entwicklung

Rz. 11 Für die Einführung einer gesonderten Produkthaftpflichtversicherung gibt es viele Gründe: Die Verschärfung der deliktischen Produzentenhaftung – durch die oben bereits erwähnten Urteile[47] – und parallel in dieser Zeit erfolgte wissenschaftlich-dogmatische Untersuchungen ließen in der Versicherungswirtschaft, aber auch im Bereich der Unternehmerschaft Überlegungen au...mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / I. Versicherungsbedingungen

Rz. 1 Nach der Deregulierung des Versicherungsmarktes und der Reform des VVG im Jahr 2008 (vgl. auch § 7 Rdn 1) wurden neben den Allgemeinen Bedingungen für die Reiserücktrittskostenversicherung 2002/2008 (ABRV 2002/2008), die Besonderen Versicherungsbedingungen für die Reiserücktrittkostenversicherung 2008 (VB-Reiserücktritt 2008) und die Besonderen Versicherungsbedingungen...mehr

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§ 22 Feuer-Betriebsunterbre... / a) Definition

Rz. 52 Mit der Reform der FBUB wurde nunmehr der Begriff Unterbrechungsschaden klarstellend in den Begriff Ertragsausfallschaden umbenannt, um so den Gegenstand des Leistungsversprechens stärker zum Ausdruck zu bringen. Der Ertragsausfallschaden besteht gemäß § 1 Nr. 2 a FBUB 2010 A aus den fortlaufenden Kosten und dem Betriebsgewinn in dem versicherten Betrieb, die der Versi...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / II. Beginn des Versicherungsschutzes

Rz. 15 Im Versicherungsrecht kennen wir drei unterschiedliche Zeitpunkte für den Versicherungsbeginn. Man unterscheidet den formellen, den technischen und den materiellen Versicherungsbeginn. Rz. 16 Formeller Versicherungsbeginn ist der Zeitpunkt des (rechtlichen) Zustandekommens des Rechtsschutzversicherungsvertrages, also der Zeitpunkt des Zugangs der Annahmeerklärung des R...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / (3) Kommentierung und Literaturansichten

Rz. 128 Ob und inwieweit die Anrechnung unter AGB-rechtlichen Gesichtspunkten wirksam ist, ist nicht ganz sicher. Vereinzelt wurden bereits vor der Entscheidung des OLG Frankfurt am Main vom 9.6.2011 in der Literatur einzelne Klauseln unter dem Aspekt der Inhaltskontrolle als "kritisch" betrachtet,[364] und/oder zumindest diejenigen, die "alle" Rechtsverfolgungskosten für vo...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / IV. Musterbedingungen für die private Krankenversicherung (MB)

Rz. 32 Die MB/KK sind Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeld­versicherung, die MB/KT sind Musterbedingungen für die Krankentagegeldversicherung. Musterbedingungen haben nach der Deregulierung im Jahre 1994 Geltung erlangt; einer Genehmigung durch das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) bedurfte es daher nicht. Rz. 33 Die nach der D...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 2. Zusätzliche Verkehrsanwaltsgebühr, Abs. 1 a S. 2 bzw. Nr. 2.3.1.2 ARB 2012

Rz. 326 Wohnt der Versicherungsnehmer mehr als 100 km Luftlinie vom zuständigen Gericht entfernt und erfolgt eine gerichtliche Wahrnehmung seiner Interessen, trägt der Rechtsschutzversicherer bei den Leistungsarten gem. § 2 a bis g weitere Kosten für einen im Landgerichtsbezirk des Versicherungsnehmers ansässigen Rechtsanwalt bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines Rec...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / a) Informationspflichten bei der Lebensversicherung gem. § 2 Abs. 1 VVG-InfoV

Rz. 56 § 2 Abs. 1 VVG-InfoV verpflichtet den Versicherer bei der Lebensversicherung, dem Versicherungsnehmer vor Vertragsschluss die folgenden Informationen zur Verfügung zu stellen:mehr

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§ 17 Krankenversicherung / bb) Außerordentliche Kündigung

Rz. 386 Hinsichtlich des außerordentlichen Kündigungsrechtes bestimmt § 14 Abs. 3 MB/KK, dass die gesetzlichen Bestimmungen über das außerordentliche Kündigungsrecht unberührt bleiben. Demgegenüber ist gemäß § 206 Abs. 1 VVG mit Wirkung zum 1.1.2009 "jede" Kündigung einer Krankheitskostenversicherung, die zur Erfüllung der Versicherungspflicht im Sinne von § 193 Abs. 3 VVG d...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / XII. Allgemeine Regelungen zur Haftpflichtversicherung §§ 100–111 VVG und zur Pflichtversicherung (§§ 113 ff. VVG)

Rz. 188 Bis zum Inkrafttreten des neuen VVG galten ergänzend stets die allgemeinen Regelungen zur Haftpflichtversicherung (§§ 149 ff. VVG a.F.). Dem entsprechen nunmehr die allgemeinen Regeln zur Haftpflichtversicherung, die §§ 100–111 VVG und die besonderen Vorschriften für die Pflichtversicherung (§§ 113–124 VVG). Die Neuregelungen des VVG gelten für Verträge, die ab dem 1...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / 1. Allgemeines

Rz. 95 Punkt 16 AVB Reisegepäck 1992/2008 schafft keine spezielle Regelung für die Reisegepäckversicherung. Auch wenn diese Bestimmung gestrichen würde, würden sich Rechte und Pflichten aus dem Reisegepäckversicherungsvertrag nicht ändern. Rz. 96 Punkt 16.1AVB Reisegepäck 1992/2008 wiederholt den Text von § 81 Abs. 1 VVG, wonach der Versicherer leistungsfrei ist, wenn der Ver...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / XI. Die freie Wahl des Rechtsanwalts

Rz. 98 Die Umsetzung der EWG-Rechtsschutzversicherungs-Richtlinie führte im Jahre 1990 u.a. zu § 127 VVG (seinerzeit § 158 m VVG a.F.), der zugunsten des Versicherungsnehmers halb zwingendes Recht darstellt (§ 129 VVG). Mit dieser Bestimmung erhält der für den Versicherungsnehmer so wichtige Grundsatz der freien Rechtsanwaltswahl in der Rechtsschutzversicherung ­Gesetzeschar...mehr

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§ 18 Transportversicherung / (1) Große Haverei

Rz. 39 In der seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Seehandelsrechts am 25. April 2013 geltenden neuen Fassung des 5. Buches des HGB ist die Haverei für das Seehandelsrecht in den §§ 588 ff. HGB geregelt und beschränkt sich unter Fortfall der übrigen nach altem Recht geregelten Fälle allein auf die große Haverei. Für die Binnenschifffahrt ist die große Haverei in §§...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / c) Anerkenntnis und Befriedigung

Rz. 151 Enthielten die alten AHB 2006 in § 25 Ziff. 3, in Anlehnung an § 154 Abs. 2 VVG a.F., noch das sogenannte Anerkenntnis- und Befriedigungsverbot, ist eine derartige Regelung in den neuen AHB 2008 nicht mehr zu finden. Nach § 105 VVG sind Vereinbarungen eines Anerkenntnis- oder Befriedigungsverbotes unwirksam; diese Norm ist nicht dispositiv. Nach alter Rechtslage führ...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / d) Rückwirkender Wegfall der vorläufigen Deckung

Rz. 30 In der Prozesspraxis sind Fälle häufig, in denen sich der Versicherer auf den rückwirkenden Wegfall des vorläufigen Deckungsschutzes wegen verspäteter Prämienzahlung nach B.2.4 AKB beruft. § 9 S. 2 KfzPflVV lässt den rückwirkenden Wegfall des Versicherungsschutzes zu. Zudem ergibt sich die Zulässigkeit aus § 52 Abs. 1 S. 2 VVG, wonach bei Nichtzahlung oder verspäteter...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / a) Sicherheitsvorschriften, B § 8 Ziff. 1 a aa VGB 2010

Rz. 167 Gemäß B § 8 Ziff. 1 a aa VGB 2010 (§ 11 Nr. 1a VGB 88) hat der Versicherungsnehmer alle gesetzlichen, behördlichen oder vereinbarten Sicherheitsvorschriften zu beachten. Hierzu gehören: Rz...mehr

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§ 18 Transportversicherung / 1. Anwendbarkeit des VVG

Rz. 14 Die gesetzlichen Rechtsquellen des Großteils der praxisrelevanten Transportversicherungsformen finden sich im VVG. Gemäß § 209 VVG sind zwar die Vorschriften des VVG nicht auf die Seeversicherung anzuwenden, weshalb nach geltendem Recht systematisch zwischen der Binnentransportversicherung und der Seeversicherung zu unterscheiden ist. Die Transportversicherung, wie si...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / III. Keine gesetzliche Pflichtversicherung

Rz. 31 Nach geltender Rechtslage – de lege lata – besteht keine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer D&O-Versicherung.[111] Der Vorstand hat einen weiten Ermessensspielraum bei der Frage, ob er eine D&O-Versicherung abschließt oder nicht. Die D&O-Versicherung ist – nach wie vor – eine freiwillige Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Die Frage, ob ein Anspruch des Vor...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / d) Rechtsfolgen der Anfechtung

Rz. 475 Die wirksame Anfechtung führt zur Nichtigkeit des Lebensversicherungsvertrages von Anfang an (vgl. § 142 BGB); sie wirkt gegenüber jedermann. Die wechselseitig empfangenen Leistungen sind grundsätzlich nach den allgemeinen Regeln entsprechend den Grundsätzen des Bereicherungsrechts zurückzugeben. Leistungen des Versicherers wegen zwischenzeitlich eingetretener Versic...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / 1. Abwehr und Schadenausgleich (Ziff. 4.1)

Rz. 118 Nach Ziff. 4.1 des Modells von 2005 umfasste der Versicherungsschutz sowohl die gerichtliche und außergerichtliche Abwehr unbegründeter als auch die Befriedigung begründeter Schadenersatzansprüche. Die D&O-Versicherung übernahm damit nach dem Modell in sachlicher Übereinstimmung mit den §§ 149, 150 Abs. 1 S. 1 VVG a.F. eine Abwehr- und Schadenausgleichsfunktion. Die ...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / f) Schutz der Grundpfandrechtsgläubiger (Realgläubiger)

Rz. 243 Der Sinn der Feuerversicherung besteht unter anderem darin, die Interessen desjenigen zu schützen, der dem Inhaber des Gebäudes ein Darlehen gewährt und sich zur Absicherung des Darlehens ein Grundpfandrecht am Grundstück ins Grundbuch eintragen lässt. Die Bereitschaft zur Vergabe von Darlehen zur Finanzierung von Grundstücken und darauf bestehenden Gebäuden wird dad...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / a) Kürzungsrecht bei Übermaßbehandlung und auffälligem Missverhältnis, § 5 Abs. 2 MB/KK, § 192 Abs. 2 VVG

Rz. 547 Nach § 5 Abs. 2 MB/KK steht zum einen dem Versicherer ein Herabsetzungsrecht seiner Leistungen auf einen angemessenen Betrag nach S. 1 für den Fall zu, dass eine Heilbehandlung oder sonstige Maßnahme das medizinisch notwendige Maß übersteigt. Zum anderen ist der Versicherer nach S. 2 für den Fall, dass die Aufwendungen für die Heilbehandlung oder sonstigen Leistungen...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / c) Sonstige Beendigungsgründe (§ 15 MB/KK, § 207 VVG)

Rz. 394 Weiterer Beendigungsgrund des Versicherungsverhältnisses ist nach § 15 Abs. 1 S. 1 MB/KK der Tod des Versicherungsnehmers bzw. der versicherten Person. Nach § 15 Abs. 2 MB/KK haben die versicherten Personen jedoch nach § 15 Abs. 1 S. 2 MB/KK das Recht, das Versicherungsverhältnis mit dem Versicherer fortzusetzen. Voraussetzung hierfür ist neben der Abgabe einer entsp...mehr

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§ 22 Feuer-Betriebsunterbre... / A. Einleitung

Rz. 1 Die Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung (FBUV) ist eine Schadenversicherung und gleichzeitig Teil der Feuerversicherung. Entgegen der Feuer-Sachversicherung, welche die Versicherung der Sachsubstanz vorsieht, ist der Deckungsschutz der Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung auf den Ausgleich der planwidrig entgehenden Erträge abgestellt, die infolge des Eintri...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Bedeutung der Berufsunfähigkeitsversicherung

Rz. 5 Besondere Bedeutung dürfte die selbstständige BUV durch die Abschaffung der "Berufsunfähigkeitsrente" in der gesetzlichen Sozialversicherung erlangt haben. Seit der Gesetzesreform im Jahr 2000[7] gibt es lediglich noch eine Rente wegen voller oder teilweiser "Erwerbsunfähigkeit" für gesetzlich Versicherte (vgl. §§ 43, 241 SGB VI). Nur für vor 1961 Geborene wurde aus Gr...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 5. Rettungskosten

Rz. 270 Ist es nicht zu einem Zusammenstoß mit dem Wild gekommen, weil der Fahrer ausgewichen ist, liegt kein Wildschaden im Sinne von A.2.2.1.4 AKB 2008 vor. Der Versicherungsnehmer kann bei Schäden infolge eines Ausweichmanövers aber einen Anspruch auf Rettungskostenersatz gem. §§ 90, 83 VVG haben. Durch § 90 VVG ist die "Vorerstreckungstheorie" für den Bereich der Sachver...mehr