Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnungslegung

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Maßgebliche Verbundunternehmen

Rn. 28 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 312 Abs. 1 Satz 1 AktG nennt als Gegenstand der Berichtspflicht die Beziehungen einer abhängigen Gesellschaft zu verbundenen UN. Diese Berichtspflicht wird in § 312 Abs. 1 Satz 2 AktG durch Bestimmung des Kreises der für den Bericht maßgeblichen Verbund-UN sowie der berichtspflichtigen verbundorientierten Vorgänge konkretisiert und zugleich...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Anlass für die Annahme

Rn. 27 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die gerichtliche Bestellung von Sonderprüfern ist gemäß § 258 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Abs. 2 Satz 3 AktG abhängig von der Antragstellung durch Aktionäre der Gesellschaft (vgl. zur Antragsberechtigung HdR-E, AktG § 258, Rn. 86). In Betracht kommt eine Sonderprüfung nur, wenn Anlass für die Annahme einer nicht unwesentlichen Unterbewertung besti...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Zuweisung bei Gewinnabführungsverträgen (§ 300 Nr. 1 AktG)

Rn. 2 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 In § 300 Nr. 1 AktG wird die Existenz eines GAV i. S. d. § 291 Abs. 1 Satz 1 (2. Fall) AktG vorausgesetzt. Danach muss betreffende AG, KGaA bzw. SE verpflichtet sein, ihren gesamten Gewinn abzuführen. Miteinbezogen ist auch ein Geschäftsführungsvertrag nach § 291 Abs. 1 Satz 2 AktG, wonach die Gesellschaft verpflichtet ist, ihre gesamte geschä...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Formelle Anforderungen

Rn. 3 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Sonderprüfer hat über das Ergebnis der Sonderprüfung schriftlich zu berichten (vgl. § 259 Abs. 1 Satz 1 AktG (wortgleich mit § 145 Abs. 6 Satz 1 AktG)). Die Verpflichtung zur schriftlichen Berichterstattung ist erforderlich, damit der Prüfungsbericht als Unterlage für das ggf. durchzuführende gerichtliche Verfahren (vgl. § 260 Abs. 1 AktG)...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Höchstbetrag der Gewinnabführung (§ 301 Satz 1 AktG)

Rn. 4 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Ausgangsgröße für Berechnung des Höchstbetrags der Gewinnabführung ist gemäß § 301 Satz 1 AktG der Jahresüberschuss, wie er sich bei fiktiver Betrachtung ohne Gewinnabführungsverpflichtung ergeben würde (vgl. so auch Hüffer-AktG (2025), § 301, Rn. 1); auszugehen ist dabei von dem im GuV-Gliederungsschema gemäß § 275 Abs. 2 Nr. 17 bzw. Abs. 3 N...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Prüfungsauftrag

Rn. 3 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Wie sich aus dem Wortlaut der Regelung in § 313 Abs. 1 Satz 1 AktG ergibt, ist der gesetzliche AP der abhängigen Gesellschaft kraft Gesetzes auch Prüfer des Abhängigkeitsberichts; für die Prüfung ist kein besonderer Prüfungsauftrag erforderlich (vgl. Hüffer-AktG (2025), § 313, Rn. 4) und ein anderer Prüfer kann für die Prüfung des Abhängigkeit...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Rechtsmittel (§ 258 Abs. 3 Satz 2 AktG)

Rn. 109 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Gegen die Entscheidung des Gerichts ist eine Beschwerde zulässig (vgl. § 258 Abs. 3 Satz 2 AktG). Wenn das Gericht die Sonderprüfung anordnet, unabhängig davon, ob das Gericht vollständig oder nur teilweise dem Antrag folgt, steht der Gesellschaft das Rechtsmittel der Beschwerde zu. Weist das Gericht den Antrag auf Sonderprüfung als unzuläss...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Ausschlussgründe nach § 319 Abs. 2 bis 4, § 319b Abs. 1 sowie Art. 5 Abs. 1 der AP-VO i. V. m. § 316a Satz 2

Rn. 112 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Wie der AP muss auch der Sonderprüfer von betreffender Gesellschaft unabhängig sein. Es darf auch keine Besorgnis der Befangenheit bestehen. § 258 Abs. 4 Satz 2 AktG verweist insoweit auf die Ausschlussgründe nach den §§ 319 Abs. 2 bis 4, 319b Abs. 1 sowie für PIE i. S. d. § 316a Satz 2 auf Art. 5 Abs. 1 der AP-VO, die i. R.d. Sonderprüfungs...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Aktie(n) als Akquisitionswährung sowie sonstige Zwecke

Rn. 78 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 In der Praxis gebräuchlich ist die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien mit dem Ziel, damit (alternativ oder als Ergänzung zur Barkomponente) UN-Zusammenschlüsse bzw. die Akquisition anderer UN oder Teile davon zu finanzieren. Da auch insoweit das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen wird, ist gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 AktG i. V. m...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Offenlegungspflichtige Personenhandelsgesellschaften (i. S. d. § 264a Abs. 1)

Rn. 4 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Auch bestimmte PersG sind nach HGB offenlegungspflichtig. § 264a Abs. 1 bestimmt eine Anwendung des Vierten Unterabschnitts – und damit zugleich des § 325 – auch auf solche OHG und KG, bei denen kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist und bei denen sich – im Fall eines mehrstufigen Gesellschaftsverhältnisses – in de...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Grundsätze des Strafrechts

Rn. 5 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Straftaten werden je nach dem Wert des durch sie verletzten Rechtsguts und dem daraus folgenden Schweregrad der Tat nach Unrecht und Schuld unterschieden in Verbrechen und Vergehen. Verbrechen sind Taten, die mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht sind (vgl. § 12 Abs. 1 StGB). Vergehen sind Taten, die mit einer geringeren Mindestfre...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Zuweisung bei Beherrschungsverträgen (§ 300 Nr. 3 AktG)

Rn. 8 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 300 Nr. 3 AktG erfasst drei Fälle von BHV: den sog. Organschaftsvertrag (GAV und BHV, wobei es zwischenzeitlich – anders als bei der umsatzsteuerlichen Organschaft (vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG) – in körperschaft- (vgl. §§ 14, 17 KStG) wie gewerbesteuerlicher (vgl. § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG) Hinsicht einer organisatorischen Eingliederung...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Allgemeines

Rn. 9 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Das Ziel der Prüfung des Abhängigkeitsberichts wird in § 313 Abs. 1 Satz 2 AktG vorgegeben; danach richtet sich die Prüfung i.W. auf drei Fragestellungen, nämlich (1) die Richtigkeit der tatsächlichen Angaben in dem Bericht, (2) die Ausgeglichenheit von Leistung und Gegenleistung bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften sowie (3) die P...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Gleichbehandlungsgebot

Rn. 84 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Verwaltung hat sich bei Erwerb und Veräußerung der Aktien grds. neutral zu verhalten und Chancengleichheit zu gewährleisten. Die Geltung des § 53a AktG (Gleichbehandlung der Aktionäre) wird deshalb in § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 3 AktG klarstellend hervorgehoben, betrifft als allg.-gültige Regelung allerdings auch den Erwerb eigener Aktien nac...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Änderung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung

Rn. 94 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Ändert die HV einen vom AP geprüften JA, so hat eine Nachtragsprüfung nach § 316 Abs. 3 stattzufinden. Gemäß § 173 Abs. 3 AktG sind Feststellungs- und Ergebnisverwendungsbeschlüsse, die vor Abschluss dieser Nachtragsprüfung gefasst werden, nichtig, wenn die Nachtragsprüfung nicht innerhalb der ersten zwei Wochen nach der Beschlussfassung mit ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Vorratsaktien (Nr. 1)

Rn. 3 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Gemäß § 56 Abs. 1 AktG darf eine AG/KGaA/SE bei Kap.-Erhöhungen keine eigenen Aktien zeichnen. Dies gilt ebenso für die Übernahme von Aktien durch ein abhängiges oder in Mehrheitsbesitz stehendes UN (vgl. § 56 Abs. 2 AktG). Dieses Verbot der Übernahme eigener Aktien gilt für alle Fälle des originären Erwerbs. Führt jedoch der originäre Erwerb ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Mitteilung über Art und Umfang der Überprüfung der Geschäftsführung (§ 171 Abs. 2 Satz 2 AktG)

Rn. 26 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 171 Abs. 2 Satz 2 AktG fordert vom AR die Mitteilung, wie und inwieweit er die Geschäftsführung überprüft hat und damit seiner gesetzlichen Überwachungspflicht (vgl. §§ 111, 90 Abs. 3 AktG) nachgekommen ist. Die regelmäßige öffentliche Rechenschaftslegung über Art und Umfang seiner Überwachungstätigkeit soll eine sachgemäße Prüfung fördern ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Übermittlung der offenlegungspflichtigen Unterlagen

Rn. 14 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Übermittlung der offenlegungspflichtigen Unterlagen ist grds. fristgemäß (vgl. HdR-E, HGB § 325, Rn. 83ff.) und vollständig (vgl. HdR-E, HGB § 325, Rn. 74f.) vorzunehmen. Unabhängig von einer Größendifferenzierung hat gemäß § 325 Abs. 1 Satz 2 die Übermittlung an die das UN-Register führende Stelle zur Einstellung in das UN-Register zu er...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Nicht unwesentliche Unterbewertung

Rn. 40 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nicht jeder Anlass für die Annahme einer Unterbewertung rechtfertigt die Antragstellung; vielmehr muss die Unterbewertung von Bilanzpositionen "nicht unwesentlich" sein. Da Unwesentlichkeit ein geringerer Maßstab als Nicht-Wesentlichkeit ist, können an eine nicht unwesentliche Unterbewertung nicht so hohe Anforderungen gestellt werden wie an ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Fragestellung in der Hauptversammlung/Protokollverlangen

Rn. 50 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Mängel des Anhangs rechtfertigen den Antrag auf Sonderprüfung nur, wenn der Vorstand die fehlenden, unvollständigen oder falschen Angaben in der HV nicht nachgetragen oder richtiggestellt hat. Es kommt dabei nicht darauf an, ob die Ergänzung aufgrund einer Frage eines Aktionärs oder ohne derartigen Anlass erfolgt. Werden Mängel des Anhangs in...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Werterhöhung(en)

Rn. 62 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Beträgt die Restlaufzeit bei monetären VG mehr als ein Jahr, ist eine Werterhöhung dann zu erfassen, soweit der mit dem Stichtagskurs umgerechnete beizulegende Wert in Fremdwährung den wertgeminderten VJ-Wert übersteigt und nicht über den mit dem historischen Kurs umgerechneten (ggf. fortgeführten) AK in Fremdwährung liegt (vgl. DRS 25.29). A...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Eigenschaften von Kryptowährungen

Rn. 139d Stand: EL 48 – ET: 02/2026 KW, wie BTC, ETH und Stablecoins, wie Tether (USDT) oder USD Coin (USDC), basieren allesamt auf der Blockchain-Technologie und werden grds. durch Rechenoperationen generiert sowie dezentral über ein weltweites Netzwerk an Nutzern gehandelt. KW können lokal auf physischen Endgeräten (Krypto-Wallets) gespeichert bzw. gelagert werden, haben all...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Feststellung über erfolgten Nachteilsausgleich

Rn. 28 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Bei erfolgter Feststellung einer unangemessen hohen Leistung der abhängigen AG/KGaA/SE, die gleichzeitig die Feststellung der Zufügung eines Nachteils beinhaltet, entweder durch den Vorstand im Rahmen seiner Erklärung nach § 312 Abs. 3 Satz 1 AktG oder erst durch den Prüfer, hat der AP zu prüfen, ob der Nachteil ausgeglichen worden ist. Der N...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Einführung

Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach Inkrafttreten des Bilanzrichtlinien-Gesetzes (BiRiLiG) vom 19.12.1985 (BGBl. I 1985, S. 2355ff.) enthält § 160 AktG nur noch die rechtsformspezifischen Angabepflichten, die in Ergänzung zu den in den §§ 284f. enthaltenen Vorschriften im Anhang von AG/KGaA/SE zusätzlich vorgeschrieben sind. Dabei sind die in § 160 Abs. 1 AktG genannten Tat...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Regelungsgegenstand und -zweck

Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 260 AktG behandelt das gerichtliche Verfahren nach Abschluss der Sonderprüfung. Dass überhaupt die Klärung von evtl. Mängeln der Sonderprüfung auf dem Wege eines gerichtlichen Verfahrens erforderlich wird, soll seltene Ausnahme bleiben, da der Gesetzgeber davon ausging, dass die "Ergebnisse der Sonderprüfung vielfach von allen Beteiligten an...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Aktiengattungen (Nr. 3)

Rn. 9 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Aktien verschiedener Gattung sind gemäß § 11 AktG Aktien, die mit unterschiedlichen Rechten ausgestattet sind (z. B. Vorzugsaktien). § 160 Abs. 1 Nr. 3 AktG verlangt, dass im Anhang einer AG/KGaA/SE die Zahl der Aktien jeder Gattung, nämlich bei Nennbetragsaktien der Nennbetrag und bei Stückaktien der rechnerische Wert jeder Gattung, genannt w...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Steuerrecht: Maßgeblichkeitsprinzip und Bewertungsvorbehalt

Rn. 125 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Das deutsche Steuerrecht kennt den Terminus einer eigenständigen StB nicht. Mit der Bezeichnung "Steuerbilanz" ist immer eine aus der HB abgeleitete Bilanz zu verstehen. Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG ist jeweils "für den Schluss eines Wirtschaftsjahres das Betriebsvermögen anzusetzen [...], das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungs...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Stufenweise Offenlegung

Rn. 108 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Gemäß § 325 Abs. 1a Satz 1 sind alle nach § 325 Abs. 1 Satz 1 offenlegungspflichtige Unterlagen spätestens ein Jahr bzw. nach Abs. 4 vier Monate nach dem Abschlussstichtag des GJ zu übermitteln, auf das sie sich beziehen. Gründend auf Art. 30 Abs. 1 der Bilanz-R, ist es damit nicht mehr möglich, dass UN zwecks Wahrung der Offenlegungsfrist z...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Einwendungen aus der Prüfung durch den Aufsichtsrat und Billigung des Jahresabschlusses (§ 171 Abs. 2 Satz 4 AktG)

Rn. 32 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Gemäß § 171 Abs. 2 Satz 4 AktG hat der AR am Ende seines Berichts zusammenfassend darzulegen, ob nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung Einwendungen gegen die Vorlagen zu erheben sind und er den vom Vorstand aufgestellten JA billigt. Bestehen seitens des AR keine Einwendungen, so genügt die Mitteilung dieses Sachverhalts (vgl. ADS (1...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. "Im Interesse"

Rn. 47 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Von der Vornahme oder Unterlassung von Rechtsgeschäften und Maßnahmen "im Interesse" des herrschenden UN oder eines mit ihm verbundenen UN ist dann auszugehen, wenn diese Handlungen überwiegend deshalb vorgenommen oder unterlassen wurden, um diesen anderen UN Vorteile zu bringen oder Nachteile von ihnen abzuwenden. Damit wird hier ein subjekt...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Einzelfragen und Ausnahmen

Rn. 58 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Im Abhängigkeitsbericht sind als berichtspflichtige Rechtsgeschäfte zunächst die Verpflichtungsgeschäfte anzusprechen, also solche, bei denen im Berichtsjahr die für das jeweilige Geschäft wesentlichen Elemente (wie z. B. Preis, Umfang sowie Zeitpunkt der LuL) festgelegt sind. Demgegenüber ist über das Erfüllungsgeschäft, das als Konsequenz e...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Bilanzierung am Beispiel von Bitcoin

Rn. 139g Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Da sich noch kein einheitliches Meinungsbild ergeben hat (vgl. Beck Bil-Komm. (2024), § 248 HGB, Rn. 72; Kirsch/von Wieding, BB 2017, S. 2731ff.), werden im Folgenden die verschiedenen Sichtweisen erörtert. Konkret wird nachfolgend geprüft, ob KW als VG – je nach Laufzeit – entweder im AV gemäß § 266 Abs. 2 A. oder UV gemäß § 266 Abs. 2 B. ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Allgemeine digitale Aufbewa... / 2.2.16 Verlangt die Anforderung der Richtigkeit eine vollständige Farbwiedergabe bei der Digitalisierung (bildliches Erfassen von Belegen/Unterlagen)?

Ist die auf den Originaldokumenten verwendete Farbe aus Sicht der Rechnungslegung von Bedeutung (z. B. Minusbeträge in rot), so sind diese mit Farbscannern zu erfassen und farbig zu archivieren. Beim Einsatz einer Foto App ist dies grundsätzlich durch die Grundeinstellung "Farbe" gewährleistet. GoBD-Leitfaden der AWV, Version 2.2 - Abschnitt: 4.1 Anforderungen an die Aufbewah...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Jahresabrechnung / 1.2.4 Rechnungslegung

Der ausgeschiedene Verwalter ist zur Rechnungslegung zum Zeitpunkt seines Ausscheidens verpflichtet.[1] Praxis-Beispiel Rechnungslegung nach Ausscheiden zum 31.12. Der mit Ablauf des 31.12.2025 aus dem Amt scheidende Verwalter ist zwar nicht mehr verpflichtet, die Jahresabrechnung 2025 zu erstellen, er ist aber zur Rechnungslegung verpflichtet. Als verhaltener Anspruch muss die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.6 Zur Subsidiarität der Feststellungsklage (Abs. 2)

Rz. 36 Nach § 41 Abs. 2 S. 1 FGO kann die (allgemeine) Feststellung nicht begehrt werden, soweit der Kläger seine Rechte durch Gestaltungs- oder Leistungsklage gegenwärtig oder in der Zukunft verfolgen kann oder in der Vergangenheit hätte verfolgen können. Die Feststellungsklage ist damit gegenüber der Gestaltungs- und der Leistungsklage subsidiär.[1] Die Subsidiarität der F...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in Schweden / 5.1 Vorschriften zur Rechnungserteilung

Die Regelungen sind im schwedischen Mehrwertsteuergesetz (1994:200), insbesondere in Kapitel 11, verankert. Wichtige Regeln zur Aufbewahrung von Rechnungen enthalten auch das Buchführungsgesetz und das Steuerzahlungsgesetz. Die Steuerbehörde ist berechtigt, Vorschriften über eine vereinfachte Rechnungslegung und die elektronischeRechnungserstellung zu erlassen, was aber bish...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzberichtigung und Bila... / 2.3 Änderung fehlerfreier Jahresabschlüsse

Rz. 34 Eine Änderung nicht fehlerhafter Ansätze nach Feststellung des Jahresabschlusses durch die zuständigen Organe, d. h. die Ersetzung gesetzlich zulässiger Ansätze durch andere ebenso zulässige Ansätze, z. B. anderweitige Ausübung von Ansatz- und Bewertungswahlrechten,[1] ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Die Möglichkeit der Änderung unterliegt dabei jed...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzberichtigung und Bila... / 2.2.2 Berichtigung bei Kapitalgesellschaften

Rz. 17 Für die AG sind die Gründe, die zur Nichtigkeit, d. h. zur Rechtsunwirksamkeit des festgestellten Jahresabschlusses, führen, in § 256 AktG geregelt. Nach h. M. gelten die aktienrechtlichen Nichtigkeitsgründe in entsprechender Anwendung auch für die GmbH.[1] Verstöße gegen Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsvorschriften führen mindestens im gleichen Umfang zur ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzberichtigung und Bila... / 2.4 Durchführung der Berichtigung/Änderung

Rz. 44 Werden die Berichtigungen bzw. Änderungen nicht im nächsten aufzustellenden Jahresabschluss durchgeführt, so müssen diese regelmäßig von denselben Organen (z. B. Haupt- oder Gesellschafterversammlung, Aufsichtsrat oder Beirat) beschlossen werden, die den zu ändernden Jahresabschluss bereits festgestellt hatten. Der abgeänderte Jahresabschluss ist als solcher deutlich ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzberichtigung und Bila... / 2.2.1 Grundlagen

Rz. 9 Ein Jahresabschluss ist fehlerhaft, wenn er objektiv unrichtig ist und die Gesellschaft im Zeitpunkt der Abschlussfeststellung bei pflichtgemäßer und gewissenhafter Prüfung die Unrichtigkeit hätte erkennen müssen. Spätere lediglich wertaufhellende Umstände machen den Jahresabschluss dagegen nicht fehlerhaft.[1] Eine Bilanzberichtigung als handelsrechtlicher Unterfall d...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Bilanzsteuerrecht und Grund... / 2 Einfluss des EG-Rechts

Für den Konzernabschluss kapitalmarktorientierter Unternehmen, die dem Recht eines Mitgliedstaats unterliegen, sind die "Internationalen Rechnungslegungsstandards" IAS/IFRS [1] für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2005 beginnen, zwingend zu beachten. Mit der EU-Bilanzrechtsmodernisierungsrichtlinie[2] wurden die EU-Bilanzrichtlinien[3] geändert und an die international...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagespiegel/Anlagegitter / 2.3.2 Zugänge des Geschäftsjahres

Rz. 15 Unter den Zugängen werden sämtliche mengenmäßigen Vermehrungen von Anlagegütern während eines Geschäftsjahres verstanden. Zu den Zugängen rechnen neben eindeutigen Anschaffungs- und Herstellungsvorgängen auch: Nachträgliche Anschaffungs-, Anschaffungsneben- und Herstellungskosten sowie nachträgliche Erhöhungen solcher Kosten auf Zugänge früherer Geschäftsjahre. Hierunt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagespiegel/Anlagegitter / 2.3.6 Kumulierte Abschreibungen

Rz. 33 Im Anlagespiegel sind die Abschreibungen in ihrer gesamten Höhe zu Beginn und zum Ende des Geschäftsjahrs gesondert aufzuführen. Diese Spalten, meist als "kumulierte Abschreibungen" bezeichnet, umfassen die aufgelaufenen Abschreibungen der Vergangenheit, soweit sie auf Posten des Anlagevermögens entfallen, die am Anfang bzw. zum Ende des Geschäftsjahres noch im Anlage...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzberichtigung und Bila... / 3.1.2.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 51 Eine Bilanzberichtigung darf nur der Steuerpflichtige selbst vornehmen.[1] Ist ein Bilanzansatz unter verschiedenen Gesichtspunkten fehlerhaft und kann dies nach Wahl des Steuerpflichtigen durch die eine oder andere Maßnahme beseitigt werden, kann auch hier allein der Steuerpflichtige bestimmen, auf welche Art der Fehler beseitigt werden soll.[2] Steuerpflichtiger i. ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagespiegel/Anlagegitter / 2.3.7 Abschreibungen des Geschäftsjahres

Rz. 37 Für Abschreibungen des Geschäftsjahres besteht kein Ausweiswahlrecht mehr, sie sind seit dem Geschäftsjahr 2016 als Anhangangabe im Anlagespiegel aufzuführen. Diese Regelung entspricht der als am zweckmäßigsten anzusehenden Umsetzung der Informationspflicht, indem die Abschreibungen des Geschäftsjahres in den Abschreibungsspiegel integriert werden. Rz. 38 Zwischen den ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzberichtigung und Bila... / 3.2.2.1 Zeitliche Verknüpfung zur Bilanzberichtigung

Rz. 92 Eine Bilanzänderung ist nach Einreichen der Steuerbilanz beim zuständigen Finanzamt nur dann als zulässig anzusehen,[1] wenn gemäß den Ausführungen in § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG gesichert ist, dass ein enger zeitlicher Zusammenhang mit einer Bilanzberichtigung[2] besteht, ein enger sachlicher Zusammenhang mit einer Bilanzberichtigung vorliegen muss und darüber hinaus die Bil...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Bilanzsteuerrecht und Grund... / 3.3.1 Maßgeblichkeitsgrundsatz

Die nach Handelsrecht zu erstellende Bilanz wird Handelsbilanz, die nach steuerrechtlichen Vorschriften zu erstellende Bilanz Steuerbilanz genannt. Das Verhältnis wird durch den sog. Maßgeblichkeitsgrundsatz bestimmt. Danach ist der jeweilige Handelsbilanzansatz grundsätzlich für die Steuerbilanz dem Grunde und der Höhe nach zu übernehmen.[1] Davon gibt es vor allem die folg...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagespiegel/Anlagegitter / 2.3.4 Umbuchungen des Geschäftsjahres

Rz. 24 Die Spalte Umbuchungen des Geschäftsjahres dient grundsätzlich allein dazu, Umgliederungen zwischen den einzelnen Posten des Anlagevermögens während eines Rechnungslegungszeitraumes zu erfassen.[1] Umgliederungen zwischen Anlage- und Umlaufvermögen, können zulässigerweise ebenfalls als Umbuchungen behandelt werden[2] oder sind als Zu- oder Abgänge auszuweisen. Hauptanw...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzberichtigung und Bila... / 3.2.2.3 Begrenzung der Bilanzänderung

Rz. 102 Die Bilanzänderung ist nur bis zu dem Punkt zulässig, bis zu dem die Auswirkung der Bilanzberichtigung reicht.[1] Der Steuerpflichtige ist demnach nur berechtigt, die Bilanz maximal bis zur Höhe desjenigen Ergebnisses zu ändern, das sich vor der Bilanzberichtigung ergeben hat. Eine steuerliche "Besserstellung" im Vergleich zur "unberichtigten" Bilanz ist somit durch ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzberichtigung und Bila... / 3.2.5 Maßgeblichkeit der Handels- für die Steuerbilanz

Rz. 124 Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG ist für den Schluss des Wirtschaftsjahrs das Betriebsvermögen anzusetzen, das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung auszuweisen ist (Maßgeblichkeitsgrundsatz), es sei denn, dass im Rahmen der Ausübung eines steuerlichen Wahlrechts ein anderer Ansatz gewählt wird oder gewählt wurde. Soweit der Steuerpflichtige ...mehr