Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnungslegung

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Allgemeines

Rn. 9 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Zusammen mit dem JA und Lagebericht muss der Vorstand dem AR auch seinen Gewinnverwendungsvorschlag für die HV unterbreiten (vgl. § 170 Abs. 2 AktG), damit dieser zu der Verteilung des Bilanzgewinns Stellung nehmen kann. Der Gewinnverwendungsvorschlag ist nicht Bestandteil des JA oder Lageberichts und unterliegt somit auch nicht der Prüfungspf...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Einführung

Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 173 AktG regelt die subsidiäre (vgl. so AktG-GroßKomm. (2018), § 173, Rn. 4) Zuständigkeit der HV hinsichtlich der Feststellung des JA bzw. Billigung des KA in den Fällen, in denen der AR den vom Vorstand vorgelegten JA bzw. KA nicht gebilligt hat, oder wenn Vorstand und AR die Feststellung des JA bzw. Billigung des KA ausdrücklich der HV üb...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XII. Angaben zum Nachteilsausgleich

Rn. 75 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Sofern während des GJ ein Ausgleich von Nachteilen erfolgte, ist nach § 312 Abs. 1 Satz 4 AktG anzugeben, wie der Ausgleich während des GJ tatsächlich erfolgt ist oder auf welche Vorteile betreffender AG/KGaA/SE ein Rechtsanspruch gewährt worden ist. Indes sind Angaben in diesem Zusammenhang nur erforderlich, wenn ein nach § 311 AktG mögliche...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 10. Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG)

Rn. 34 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Mit dem sog. Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) vom 10.05.2016 (BGBl. I 2016, S. 1142ff.) sahen sich die Vorschriften des Sechsten Unterabschnitts des Dritten Buchs abermals einer Neukonturierung ausgesetzt. Besagtes – eine 1:1-Umsetzung anstrebende – Gesetz diente dabei der Umsetzung der prüfungsbezogenen Vorschriften der AP-R 2006/43/EG (...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Keine Hinzurechnung zum Jahresüberschuss (§ 261 Abs. 3 Satz 1 AktG)

Rn. 27 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 261 Abs. 3 Satz 1 AktG bestimmt, dass der Ertrag aus höherer Bewertung nach Abs. 1f. für die Anwendung des § 58 AktG (vgl. HdR-E, AktG §§ 58, 150, Rn. 1ff.) nicht zum Jahresüberschuss rechnet. Die Entscheidung über die Verwendung des Ertrags abzgl. zu entrichtender Steuern steht der HV zu. Die Folge hieraus ist, dass weder durch die Satzung...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Nicht gedeckter Bilanzverlust

Rn. 32 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Im Fall eines Bilanzverlusts, der nicht durch Kap.- oder Gewinnrücklagen gedeckt ist, ist die Beschlussfreiheit der HV nicht gegeben. Auch ohne ausdrückliche Vorschrift wird hier der "Ertrag" zunächst zur Deckung des Bilanzverlusts verwendet werden müssen (ganz h. M.; vgl. ADS (1997), § 261 AktG, Rn. 27; Baumbach/Hueck (1968), § 261 AktG, Rn....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Absicht des Vorstands

Rn. 59 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Zur Verwendungsabsicht und der zu fordernden Ernstlichkeit vgl. auch HdR-E, AktG § 71, Rn. 49f. Die Ernstlichkeit der Verwendungsabsicht bei einem Erwerb nach § 71 Abs. 1 Nr. 3 AktG setzt nach h. M. voraus, dass die notwendigen Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten HV gefasst sind (vgl. §§ 293 Abs. 1f., 319 Abs. 2, 320 Abs. 1 AktG), sofern ni...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Anzahlungen

Rn. 112 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Für in Fremdwährung geleistete oder erhaltene Anzahlungen erübrigt sich – ebenso wie beim EK als bloßem Saldoposten (vgl. HGB-HandKomm. (2024), § 256a, Rn. 16); zum Umgang mit noch nicht eingeforderten ausstehenden Pflichteinlagen in Fremdwährung Beck Bil-Komm. (2024), § 256a HGB, Rn. 160; Beck-HdR, B 780 (2013), Rn. 55f.) in aller Regel ein...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Einschränkung des Bestätigungsvermerks

Rn. 56 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Hat der AP gegen die Berichterstattung des Vorstands nach § 312 AktG Einwendungen zu erheben oder hat er festgestellt, dass der Bericht hinsichtlich der aufgeführten Rechtsgeschäfte oder Maßnahmen unvollständig ist, so ist der BV einzuschränken oder zu versagen (vgl. § 313 Abs. 4 Satz 1 AktG). Rn. 57 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Eine Einschränkun...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Voraussetzungen für eine Berichtspflicht

Rn. 6 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Eine Pflicht zur Aufstellung eines Abhängigkeitsberichts setzt einerseits voraus, dass ein Abhängigkeitsverhältnis einer AG/KGaA/SE von einem herrschenden UN vorliegt (Positivvoraussetzung), und außerdem, dass kein BHV oder GAV zwischen der abhängigen AG/KGaA/SE und dem herrschenden UN besteht (Negativvoraussetzung); die Verpflichtung zur Aufs...mehr

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Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / H. Verstöße

Rn. 39 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Werden im Vergütungsbericht fehlerhafte Angaben gemacht oder unterbleibt die Erstellung solch eines Berichts ganz, so ist ein darauf beruhender Beschluss der HV nicht anfechtbar (vgl. § 120a Abs. 1 Satz 3 AktG). Der Beschluss kann auch nicht mit einer Nichtigkeitsklage angegriffen werden (vgl. Hüffer-AktG (2025), § 120a, Rn. 6, m. w. N.). Ind...mehr

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Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / G. Schutzklausel (§ 162 Abs. 6 AktG)

Rn. 37 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Gemäß § 162 Abs. 6 Satz 1 AktG brauchen in den Vergütungsbericht keine Daten aufgenommen zu werden, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet sind, betreffender Gesellschaft einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen (vgl. kritisch zur R-Konformität dieser Vorschrift Bachmann/Pauschinger, ZIP 2019, S. 1 (8)). Es gelten hier ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Allgemeines und historische Entwicklung

Rn. 115 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 In der Vergangenheit (vor Inkrafttreten des BilMoG) hing die Bilanzierung erworbener eigener Aktien vom Erwerbszweck sowie der Verfügungsbefugnis des Vorstands (über die eigenen Aktien ab. Sie waren entweder zu aktivieren oder vom EK einschließlich den Gewinnrücklagen abzusetzen. Rn. 116 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach altem Recht wurde zwisch...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Schätzung der Beträge

Rn. 21 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Wenn die Aufklärung des Sachverhalts hinsichtlich der maßgeblichen Umstände mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist, so ist das Gericht berechtigt und verpflichtet, die diesbezüglichen Werte und Beträge zu schätzen (vgl. § 260 Abs. 2 Satz 3 AktG). Dies ermöglicht es dem Gericht, seine Ermittlungen einzuschränken, wenn einer restlosen Au...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Verfahren der Offenlegung

Rn. 144 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Das Offenlegungsverfahren nach § 325 Abs. 3 entspricht dem für JA und Lagebericht. Somit sind die offenzulegenden Unterlagen (vgl. hierzu HdR-E, HGB § 325, Rn. 147ff.) der das UN-Register führenden Stelle zu übermitteln (vgl. hierzu HdR-E, HGB § 325, Rn. 14f.). Eine Hinterlegung anstatt der Übermittlung ist für den KA auszuschließen (vgl. hi...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Behandlung beim Aktionär

Rn. 125 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Verkauf durch den Aktionär stellt ein Veräußerungsgeschäft dar, das nach allg. Grundsätzen der Besteuerung unterliegt. Rn. 126 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Liegt wegen eines überhöhten Kaufpreises eine vGA vor, so ist dem Aktionär ein entsprechender Kap.-Ertrag i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG zuzurechnen (vgl. BeckOGK-AktG (2025), § 7...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 12. Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte (ESEF)

Rn. 36 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Mit dem sog. Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte (ESEF) vom 12.08.2020 (BGBl. I 2020, S. 1874ff.) soll(te) sichergestellt werden, dass der durch die Transparenzrichtlinie-Änderungs-R 2013/50/EU vom 22.10.2013 (ABL. EU, L 29...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Nachschieben von Antragsgründen

Rn. 91 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Entsprechend der zur Beschlussanfechtung bestehenden h. M. ist auch bei der Antragstellung nach § 258 AktG ein Nachschieben von Gründen nach Ablauf der Monatsfrist nicht statthaft. Im Zusammenhang mit der Beschlussanfechtung nach § 246 AktG besteht weitgehend Einigkeit, dass nach Ablauf der Monatsfrist nachgeschobene Antragsgründe wie eine ve...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Einleitung eines Verfahrens

Rn. 13 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Das Ordnungsgeldverfahren gemäß § 335 wird im Gegensatz zur Vorgängerregelung, bei der die Festsetzung von Ordnungsgeld lediglich auf Antrag erfolgte, von Amts wegen betrieben (vgl. BilR-HB (2018), Kap. B/I, Rn. 185ff.; Grashoff, DB 2006, S. 2641; Haufe HGB-Komm. (2021), § 335, Rn. 23; Zwirner/Vodermeier, BC 2018, S. 171ff.). Gemäß § 335 Abs....mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Haftungsverhältnisse

Rn. 115 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Gemäß § 251 sind Haftungsverhältnisse des bilanzierenden UN, wie etwa Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln oder Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen, unter der Bilanz zu vermerken, sofern sie nicht auf der Passivseite der Bilanz auszuweisen sind (auf § 268 Abs. 7 sein an dieser Stelle verwiesen; vgl. HdR-...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Hochinflation

Rn. 121 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Abbildung von Fremdwährungstransaktionen (Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten) in sog. Hochinflationsländern unterliegt grds. zuvor dargestellten Regelungen der Währungsumrechnung. Sie sind damit nach den Regelungen des § 256a in Euro umzurechnen, soweit sie unter den Anwendungsbereich dieser Vorschrift zu subsumieren sind (v...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / e) Widerruf des Bestätigungsvermerks

Rn. 61 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der BV zum Abhängigkeitsbericht kann wie auch der BV des AP zum JA widerrufen werden. Nach Sinn und Zweck der Vorschriften zum Abhängigkeitsbericht kommt dies in Betracht, wenn im Abhängigkeitsbericht ein wesentliches nachteiliges Rechtsgeschäft oder eine wesentliche nachteilige Maßnahme nicht aufgeführt oder nicht angegeben ist, die AG/KGaA/...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Nicht frei konvertierbare Währungen bzw. gespaltene Kurse

Rn. 20 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 256a geht von dem Normalfall aus, dass der Devisenkassamittelkurs ermittelt werden kann. Ist die Austauschbarkeit einer bestimmten ausländischen Währung während eines bestimmten Zeitraums oder auch auf längere Sicht jedoch nicht möglich oder bestehen Zwangskurse, so können hieraus erhebliche Bewertungsprobleme erwachsen. Da in solchen Fälle...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Veräußerung eigener Aktien

Rn. 121 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Werden eigene Aktien veräußert, ist die offene Absetzung vom gezeichneten Kap. in Höhe des Nennbetrags bzw. rechnerischen Werts der Aktien zu kürzen (vgl. auch HdR-E, HGB § 272, Rn. 52ff.). Soweit das UN in Übereinstimmung mit der z. T. vertretenen Auffassung analog § 237 Abs. 5 AktG eine Rücklage in Höhe des Nennbetrags der eigenen Aktien g...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Art und Umfang der Unterlagen

Rn. 147 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Gemäß § 325 Abs. 3 Satz 1 sind offenzulegen: der KA (nach § 297 Abs. 1 bestehend aus Konzernbilanz, Konzern-GuV, Konzernanhang, KFR und EK-Spiegel (soweit auf fakultativer Grundlage ein Segmentbericht erstellt wird, ist dieser ebenfalls offenzulegen); bei nach § 315e erstellten KA bestehend aus allen Komponenten, die durch die einschlägigen I...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Sonstige Offenlegungspflichten

Rn. 129 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Hat eine AG/KGaA/SE von der Möglichkeit des § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch gemacht und handelt es sich um eine börsennotierte Gesellschaft, so kann eine Veröffentlichungspflicht darüber hinaus nach § 40 Abs. 1 Satz 2 WpHG bestehen. Die Meldepflicht setzt voraus, dass die zurückerworbenen Aktien die Schwelle von 5 % des Grundkap. überschreit...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Beschwerdefrist

Rn. 27 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Für die Beschwerde gilt gemäß § 63 Abs. 1 FamFG eine Frist von einem Monat. Die Frist beginnt grds. mit der Bekanntgabe der erstinstanzlichen Gerichtsentscheidung im BAnz (vgl. § 260 Abs. 3 Satz 6 AktG). Veröffentlichungen in anderen Gesellschaftsblättern sind irrelevant. Erfolgt die Bekanntgabe im BAnz allerdings vor Zustellung der Entscheid...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Beschlussfassung der Hauptversammlung

Rn. 9 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Für den Beschluss der HV über die Feststellung des JA genügt eine einfache Stimmenmehrheit, soweit die Satzung nichts Abweichendes bestimmt (vgl. § 133 Abs. 1 AktG). Dabei sind die Auskunftsrechte der Aktionäre abweichend von § 131 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3f. AktG insofern erweitert, als ihnen auf Verlangen in der HV Auskunft über die Differenz zwis...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Gesetzlich geforderte Pflichtangaben

Rn. 79 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Auch wenn der Gesetzgeber Inhalt und Form des Abhängigkeitsberichts kaum geregelt hat, finden sich in § 312 Abs. 1 Satz 2 bis 4 sowie Abs. 3 AktG bestimmte Pflichtangaben und Pflichtfeststellungen des Vorstands. Hierbei handelt es sich konkret um: die Aufzählung aller Rechtsgeschäfte und Maßnahmen, die nach § 312 Abs. 1 Satz 2 AktG berichtspfl...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Einstellung in die Gewinnrücklagen (§ 173 Abs. 2 Satz 2 AktG)

Rn. 14 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 173 Abs. 2 Satz 2 AktG bindet die HV hinsichtlich der Einstellung von Beträgen in Gewinnrücklagen an die Gesetzes- und Satzungsbestimmungen (vgl. AktG-GroßKomm. (2018), § 173, Rn. 51). Demgemäß handelt es sich i. d. S. konkret um die Einstellung in die gesetzliche Rücklage (vgl. § 150 Abs. 2 AktG), die Einstellung in die Rücklage für Anteil...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Formale Anforderungen

Rn. 89 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die §§ 258ff. AktG enthalten keine Vorschriften zur Antragsform. Da es sich bei dem Verfahren zur Bestellung eines Sonderprüfers um eine der freiwilligen Gerichtsbarkeit zuzuordnende Materie handelt, ist auch das Verfahrensrecht des FamFG maßgeblich. Es ist daher nicht erforderlich, den Antrag in öffentlich beglaubigter Form zu stellen; vielm...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Einführung

Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Gemäß § 266 Abs. 3 A. II. und III. i. V. m. § 272 Abs. 2f. ist seit dem Inkrafttreten des Bilanzrichtlinien-Gesetzes (BiRiLiG) vom 19.12.1985 (BGBl. I 1985, S. 2355ff.) zwischen der Kap.- und Gewinnrücklage zu unterscheiden. Rücklagen sind überwiegend unverteilter Gewinn zur Stärkung betreffender Gesellschaft (vgl. AktG-GroßKomm. (2018), § 150...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / H. Verordnungsermächtigung

Rn. 36 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach Art. 80 Abs. 1 GG können die Bundesregierung, ein Bundesminister oder die Landesregierungen ermächtigt werden, Rechts-VO zu erlassen. Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung muss dabei im Gesetz bestimmt werden. Die jeweilige Rechtsgrundlage ist in betreffender VO anzugeben. Gemäß § 335 Abs. 7 Satz 1 ist das BMJV (zuvor: BMJ)...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Fristen

Rn. 63 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach § 312 Abs. 1 Satz 1 AktG ist der Abhängigkeitsbericht vom Vorstand einer abhängigen berichtspflichtigen AG/KGaA/SE für das abgelaufene GJ in den ersten drei Monaten des neuen GJ aufzustellen. Spätestens nach Ablauf dieser drei Monate ist der Abhängigkeitsbericht – zusammen mit dem JA und Lagebericht – dem AP zur Prüfung vorzulegen (vgl. ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Umfang der Prüfung

Rn. 9 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Eine gesetzliche Festlegung darüber, woraufhin der AR die Vorlagen des Vorstands zu überprüfen hat, gibt es nicht. Im Gegensatz zum Prüfungsumfang der AP nach § 317 ergibt sich aus der allg. Überwachungspflicht des AR gemäß § 111 AktG, dass der Prüfungsumfang bei der AR-Prüfung ohne entsprechende Einschränkung ist. Nach Koch (Hüffer-AktG (2025...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Kursveränderungen vor dem bzw. am Abschlussstichtag

Rn. 23 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Liegt der Zeitpunkt der Kursveränderung, wie etwa bei Quartals- bzw. unterjährigen Monatsabschlüssen, ausschließlich vor dem Abschlussstichtag, zu dem bilanziert wird, ist dies zwar für die Erstellung von evtl. Zwischenabschlüssen von Bedeutung, für die Bewertung zum Ende des GJ ergeben sich daraus jedoch keinerlei Auswirkungen. Rn. 24 Stand: ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Beschwerde

Rn. 25 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Gegen die Entscheidung im Verfahren nach § 260 AktG ist gemäß § 99 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 260 Abs. 3 Satz 1 AktG die Beschwerde gegeben. Sie ist bei dem zuständigen OLG (Zivilsenat) einzureichen (vgl. MünchKomm. AktG (2025), § 260, Rn. 20). Die Beschwerde kann nur auf eine Verletzung des Gesetzes gestützt werden (vgl. § 260 Abs. 3 Satz 1 i....mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Kosten des Verfahrens

Rn. 29 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 In Übereinstimmung mit § 1 Abs. 2 Nr. 1 GNotKG werden die Gebühren für die gerichtliche Entscheidung über abschließende Feststellungen des Sonderprüfers nach dem GNotKG erhoben. Gemäß § 79 Abs. 1 Satz 1 GNotKG kann eine Geschäftswertfestsetzung für Rechtsmittel von Amts wegen erfolgen. Für ein von der Gesellschaft eingeleitetes Verfahren träg...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Sachdividende (§ 58 Abs. 5 AktG)

Rn. 27 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 58 Abs. 5 AktG wurde durch das Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG) vom 19.07.2002 (BGBl. I 2002, S. 2681ff.) neu eingefügt und lässt derweil auch Sachausschüttungen zu, sofern die Satzung dies vorsieht. Normalfall bleibt jedoch die Barausschüttung. Zur Sachausschüttung bedarf es eines (mit einfacher Mehrheit) zustande gekommenen H...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Nichtigkeit

Rn. 18 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 173 Abs. 3 Satz 2 AktG regelt für eine AG, KGaA und SE – auf die GmbH ist § 173 Abs. 3 Satz 2 AktG nicht anwendbar, dass der AP, der die Nachtragsprüfung (vgl. HdR-E, AktG § 173, Rn. 16f.) durchführt, innerhalb von zwei Wochen nach Beschlussfassung über die Änderung und Feststellung des JA durch die HV einen uneingeschränkten BV erteilen mu...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Publizität des Abhängigkeitsberichts

Rn. 100 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Lediglich die Ergebnisse der Prüfung von Beziehungen zu verbundenen UN durch Vorstand, AP und AR müssen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. So ist einerseits die gesetzlich vorgeschriebene Schlusserklärung des Vorstands in den Lagebericht bzw. bei Wegfall des Lageberichts im Anhang (vgl. HdR-E, AktG § 312, Rn. 90; ADS (1997), § 312...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Einstellung in die gesetzliche Rücklage (§ 150 Abs. 2 AktG)

Rn. 4 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Ausgangspunkt für die Berechnung des jeweils in die gesetzliche Rücklage einzustellenden Betrags ist der Jahresüberschuss. Er ist um einen etwaigen Verlustvortrag des VJ zu mindern (vgl. § 158 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AktG), nicht jedoch um einen Gewinnvortrag aus dem VJ zu erhöhen. Weiterhin wird die Einstellung in die gesetzliche Rücklage durch e...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Struktur des Sonderprüfungsinstrumentariums nach den §§ 258ff. AktG

Rn. 8 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Auf Antrag einer qualifizierten Minderheit hat das Gericht den Sonderprüfer zu bestellen, der zu überprüfen hat, ob eine nicht unwesentliche Unterbewertung von Bilanzposten vorliegt oder bestimmte Angaben im Anhang nicht oder nicht vollständig gemacht wurden (vgl. § 258 Abs. 1 AktG). Der Sonderprüfer hat nach § 259 AktG einen schriftlichen Ber...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Einführung

Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 158 Abs. 1 AktG betrifft die GuV und ergänzt die in § 275 Abs. 2 (GKV) bzw. Abs. 3 (UKV) verankerten Gliederungsschemata, die jeweils mit dem Posten "Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag" enden, um weitere Posten, die die in § 268 Abs. 1 zugelassene vollständige oder teilweise Verwendung des Jahresergebnisses betreffen, aufzuzeigen (vgl. so ADS ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Einziehungsbeschluss (§ 71 Abs. 1 Nr. 6 AktG)

Rn. 66 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Erwerb eigener Aktien ist zulässig, wenn damit ein Beschluss der HV zur Kap.-Herabsetzung durch Einziehung von Aktien i. S. d. § 237 Abs. 1 Satz 1 AktG (2. Fall) durchgeführt wird. Der Umfang des zulässigen Erwerbs bestimmt sich dabei nach dem Kap.-Herabsetzungs- und Einziehungsbeschluss (vgl. MünchKomm. AktG (2024), § 71, Rn. 197). Der B...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Verjährung

Rn. 31 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Grds. gilt gemäß Art. 9 Abs. 1 EGStGB eine Verjährungsfrist von zwei Jahren; indes beginnt diese erst mit Beendigung der geschuldeten Handlung, ergo der vollständigen Erfüllung der Publizitätspflichten (vgl. Art. 9 Abs. 1 Satz 3 EGStGB). M.a.W.: Solange die Pflichtenstellung fortbesteht und die Betroffenen untätig bleiben, beginnt der Lauf de...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Lagebericht

Rn. 13 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Wie auch beim JA umfasst die Prüfungspflicht des AR sowohl die Recht- (der Lagebericht muss Gesetz und Satzung entsprechen) als auch Zweckmäßigkeit (der Lagebericht muss sich an den Belangen des UN ausrichten) der Angaben. Aufgrund der Erfahrungen und umfangreichen Informationen kann der AR besser und zugleich aus einer anderen Perspektive al...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Überprüfung des Vorliegens einer Berichtspflicht durch den Abschlussprüfer

Rn. 27 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Frage, ob eine Berichtspflicht nach § 312 AktG gegeben ist oder nicht, gehört zum Prüfungsgegenstand des AP (vgl. ADS (1997), § 312 AktG, Rn. 30; WP-HB (2025), Rn. O 75). Wenn zwischen dem Vorstand einer AG/KGaA/SE und dem AP Meinungsverschiedenheiten über das Vorliegen der Berichtsvoraussetzungen bestehen, war dafür in der Vergangenheit ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 7. Ertragsteuerinformationsbericht sowie Erklärung gemäß § 342d Abs. 2 Nr. 1

Rn. 17a Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Gemäß § 171 Abs. 1 Satz 4 hat der AR auch einen EIB i. S. d. §§ 342b, 342c, 342d Abs. 2 Nr. 2 (public Country by Country Reporting (pCbCR)) sowie ggf. eine Erklärung, dass das oberste MU bzw. die Hauptniederlassung den Bericht nicht oder nicht gesetzeskonform zur Verfügung gestellt hat (vgl. § 342d Abs. 2 Nr. 1), zu prüfen, sofern sie erstel...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Vorbemerkungen

Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Feststellung von Unterbewertungen gemäß § 259 Abs. 4f. AktG durch den Sonderprüfer und ggf. die hierüber getroffene gerichtliche Entscheidung aufgrund von § 260 AktG bilden nicht die abschließenden Sanktionen für die Unvollständigkeit von Angaben i. S. d. § 258 Abs. 1 Satz 1 AktG; vielmehr sieht § 261 AktG vor, dass nun zunächst der unterb...mehr