Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnungslegung

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Genehmigtes Kapital (Nr. 4)

Rn. 12 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Im Gegensatz zum bedingten Kap. ergibt sich ein noch nicht verwendetes genehmigtes Kap. (vgl. §§ 202ff. AktG) nicht aus der Bilanz. Soweit das genehmigte Kap. im GJ genutzt wurde, besteht bereits eine Angabepflicht nach Nr. 3 (vgl. HdR-E, AktG § 160, Rn. 9). Eine Angabepflicht gemäß Nr. 4 wird gerade dann erforderlich, wenn und solange die Er...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Antragsfrist

Rn. 6 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Antrag auf gerichtliche Überprüfung ist gemäß § 260 Abs. 1 Satz 1 AktG binnen einer Frist von einem Monat nach Veröffentlichung der abschließenden Feststellungen im BAnz zu stellen. Die Antragsfrist ist eine Ausschlussfrist (vgl. Grigoleit-AktG (2025), § 260, Rn. 2). Für die Fristberechnung gelten die allg. Bestimmungen der §§ 187 Abs. 1 u...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / X. Negativbericht bei Fehlen von berichtspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen

Rn. 63 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Wenngleich im Berichtsjahr keine nach § 312 AktG berichtspflichtigen Rechtsgeschäfte oder Maßnahmen vorliegen, wird hierdurch der Vorstand einer abhängigen AG/KGaA/SE nicht von der Aufstellungspflicht eines Abhängigkeitsberichts entbunden (vgl. Hüffer-AktG (2025), § 312, Rn. 8); vielmehr ergibt sich aus § 313 Abs. 3 Satz ;2f. i. V. m. § 312 A...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-RG)

Rn. 24 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Bereits im Jahre 2008 wurde § 335 durch das sog. Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-RG) vom 17.12.2008 (BGBl. I 2008, S. 2586ff., zuletzt reformiert durch Art. 8 des Gesetzes zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errich...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Einstellung in Gewinnrücklagen (Satz 2 Nr. 2)

Rn. 14 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Aufgrund des Gewinnverwendungsvorschlags können, neben der i. R.d. Feststellung des JA durch die Verwaltung (Vorstand und AR) vorgenommenen Einstellung in die Gewinnrücklagen (vgl. § 58 Abs. 2 AktG und § 268 Abs. 1), durch die HV gemäß § 58 Abs. 3 AktG weitere Gewinnrücklagen gebildet werden (vgl. HdR-E, AktG §§ 58, 150, Rn. 24f.). Es geht hi...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Wegfall von Vermögensgegenständen

Rn. 15 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Fällt ein VG etwa durch Veräußerung, Verbrauch, Tausch oder Untergang weg, so liegt i. S. d. gesetzlichen Regelung ein Abgang vor. Eine Höherbewertung des jeweiligen Bilanzpostens kommt daher nicht mehr in Betracht. § 261 Abs. 1 Satz 4 AktG sieht in derartigen Fällen lediglich eine Berichtspflicht vor. Zu berichten ist zuerst über den Abgang ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Stichtagsprinzip sowie anzuwendende Bewertungs- und Abschreibungsmethoden (§ 259 Abs. 2 Satz 2f. AktG)

Rn. 16 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Sonderprüfer hat bei der Prüfung einer Unterbewertung von Bilanzposten bzw. Vollständigkeit und Richtigkeit des Anhangs die Verhältnisse zum BilSt zugrunde zu legen (vgl. § 259 Abs. 2 Satz 2 AktG). Diese Bestimmung hat insbesondere für die der Bewertung zugrunde liegende Prognoseentscheidung Bedeutung. Die zum Stichtag vertretbare Prognos...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Sonderrechnung (§ 261 Abs. 1 Satz 3 AktG)

Rn. 18 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Soweit der aus der Prüfung resultierende "Ertrag" durch die Berücksichtigung "veränderter Verhältnisse" modifiziert wird, sieht Abs. 1 Satz 3 eine Erläuterung der zugrunde liegenden Vorgänge unter Angabe der Gründe für die vom Vorstand vorgenommenen Änderungen im Anhang vor. Ferner fordert Abs. 1 Satz 3, dass in einer Sonderrechnung die Entwi...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Zuständigkeit

Rn. 32 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Erwerb eigener Aktien ist eine Maßnahme der Geschäftsführung und fällt als solche gemäß § 76 Abs. 1 AktG in den Zuständigkeitsbereich des Vorstands. Möglich ist jedoch, dass entweder die Satzung oder der AR anordnen, dass bestimmte Geschäfte nur mit Zustimmung des betreffenden Organs vorgenommen werden dürfen (vgl. § 111 Abs. 4 Satz 2 Akt...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Schwerer Schaden

Rn. 42 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Ein schwerer Schaden ist anzunehmen, wenn die Einbuße auch unter Berücksichtigung von Größe und Finanzkraft betreffender Gesellschaft beachtlich ist (vgl. Schander, ZIP 1998, S. 2087 (2088)). Eine Existenzgefährdung ist nicht zu fordern (vgl. MünchKomm. AktG (2024), § 71, Rn. 118; Schander, ZIP 1998, S. 2087 (2088)). Rn. 43 Stand: EL 48 – ET: ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Erteilung von Abschriften

Rn. 10 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Soweit der Aktionär dies verlangt, hat die Gesellschaft gemäß § 175 Abs. 2 Satz 2 AktG Abschriften der Vorlagen zu erteilen. Das Verlangen kann formlos erfolgen (vgl. AktG-GroßKomm. (2018), § 175, Rn. 70), der Aktionär hat sich ggf. ausreichend zu legitimieren. Nach zutreffender Ansicht sind die anfallenden Kosten (einschließlich Versandkoste...mehr

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Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / 6. Berücksichtigung des Hauptversammlungsbeschlusses (Nr. 6)

Rn. 22 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 AktG verlangt eine Erläuterung, wie der HV-Beschluss gemäß § 120a Abs. 4 AktG bzw. die Erörterung gemäß § 120a Abs. 5 AktG berücksichtigt wurde. Dabei sollen nach überzeugender Ansicht nicht nur bei Ablehnung, sondern generell auch bei wesentlichen Stellungnahmen sowie in der HV geäußerten Kritikpunkten entsprechende...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Zusätzliche, in § 158 Abs. 1 Satz 1 AktG nicht aufgeführte Posten

Rn. 20 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Über die explizit in § 158 Abs. 1 Satz 1 AktG genannten Posten hinaus ist die Ergänzungsgliederung – soweit vorliegend – um die Posten "Ertrag aus der Kapitalherabsetzung" sowie "Einstellung in die Kapitalrücklage nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung" zu erweitern. I. Ertrag aus der Kapitalherabsetzung (§ 240 Satz 1 ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Rechtsfolgen

Rn. 6 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Kommt infolge eines rechtswirksam geschlossenen GAV § 316 AktG zum Tragen, werden die Berichts- und Prüfungspflichten nach den §§ 312ff. AktG für die abhängige AG/KGaA/SE aufgehoben. Das Benachteiligungsverbot des § 311 AktG wird durch § 316 AktG aber nicht außer Kraft gesetzt und bleibt daher bestehen (vgl. Hüffer-AktG (2025), § 316, Rn. 6). ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Ausgabe an Arbeitnehmer bei § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG

Rn. 103 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Im Falle des § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG sind die Aktien innerhalb eines Jahres nach ihrem Erwerb an die AN auszugeben. Rn. 104 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Aus dieser Regelung folgt die Pflicht des Vorstands, die ihm möglichen und sinnvollen Anstrengungen zur Ausgabe an die AN zu unternehmen, auch zu wirtschaftlich sinnvollen geänderten Modalitäten ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Zuständigkeit

Rn. 8 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Gemäß § 132 Abs. 1 AktG besteht eine ausschließliche Zuständigkeit des LG, in dessen Bezirk der Gesellschaftssitz fällt. Soweit eine Kammer für Handelssachen bei dem LG gebildet wurde, entscheidet diese anstelle der Zivilkammer; eine Entscheidung nur durch den Vorsitzenden ist ausgeschlossen (vgl. MünchKomm. AktG (2025), § 260, Rn. 11).mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Vollständige Anwendung der IFRS

Rn. 121 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Ein IFRS-EA i. S. d. § 325 Abs. 2a hat die mittels Komitologieverfahrens in EU-Recht übernommenen IFRS vollständig zu umfassen (vgl. Beck Bil-Komm. (2022), § 325 HGB, Rn. 141). Folglich ist auch eine Mischung von IFRS und handelsrechtlichen Vorschriften nicht zulässig und genügt den Anforderungen nicht. Davon unbeschadet bleiben zusätzliche ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Wirksamkeit eines dinglichen Rechtsgeschäfts

Rn. 107 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Wirksamkeit eines dinglichen Erfüllungsgeschäfts, also die Übereignung nach den §§ 929ff. BGB bzw. die Abtretung nach den §§ 398ff., 413 BGB, wird durch die Unzulässigkeit des Erwerbs nach § 71 Abs. 1f. AktG nicht berührt, die AG/KGaA/SE ist – sofern nicht andere Umstände die Nichtigkeit des Erwerbs begründen – Inhaberin der Mitgliedscha...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Ertragsteuerinformationsbericht sowie Erklärung gemäß § 342d Abs. 2 Nr. 1

Rn. 5a Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Gemäß § 170 Abs. 1 Satz 3 hat der Vorstand dem AR fernerhin den EIB i. S. d. §§ 342b, 342c, 342d Abs. 2 Nr. 2 (public Country by Country Reporting (pCbCR)) vorzulegen, sofern dieser denn erstellt wurde. Die Berichtspflicht ergibt sich unter den in § 342b Abs. 1: "Unverbundene Unternehmen mit Sitz im Inland" respektive § 342c Abs. 1: "Oberste Mu...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Vorbemerkungen

Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Diese Vorschrift ist durch Art. 5 Nr. 4 des sog. Bilanzkontrollgesetzes (BilKoG) vom 15.12.2004 (BGBl. I 2004, S. 3408ff.) eingefügt und schließlich durch Art. 11 Nr. 2 des Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 16.07.2007 (BGBl. I 2007, S. 1330ff.) an die §§ 32ff. BörsG angepasst worden. Eine redaktionelle Anpassung erfolgte durch Art. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Bilanzrechtsreform- (BilReG) und -kontrollgesetz (BilKoG)

Rn. 19 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die §§ 331–334 haben Änderungen sowohl durch das sog. Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) vom 04.12.2004 (BGBl. I 2004, S. 3166ff.) als auch das Bilanzkontrollgesetz (BilKoG) vom 15.12.2004 (BGBl. I 2004, S. 3408ff.) erfahren. Diese im BilReG enthaltenen großen Reformen im Bereich des Bilanzrechts und im Recht der AP haben durch die Neufassung ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Gliederung des Gewinnverwendungsvorschlags

Rn. 10 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Welche Posten der Gewinnverwendungsvorschlag enthalten muss, ergibt sich aus der Gliederung des § 170 Abs. 2 Satz 2 AktG. Sofern der Vorschlag im Einzelfall keine abweichende Gliederung bedingt, ist er wie folgt zu gliedern: Verteilung an die Aktionäre (Nr. 1) Einstellung in Gewinnrücklagen (Nr. 2) Gewinnvortrag (Nr. 3) Bilanzgewinn (Nr. 4) 1. Ver...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Verstöße

Rn. 44 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Vgl. dazu bereits HdR-E, AktG § 171, Rn. 41f.; darüber hinaus kommt eine Anfechtung eines Entlastungsbeschlusses in Bezug auf AR-Mitglieder in Betracht, wenn eine Verletzung von relevanten Berichtspflichten vorliegt (vgl. MünchKomm. AktG (2024), § 171, Rn. 249, m. w. N.). In Betracht kann auch eine Anfechtung des Gewinnverwendungsbeschlusses ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Bilanzgewinn (Satz 2 Nr. 4)

Rn. 17 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Als vierter und letzter Punkt des Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands ist im gesetzlichen Gliederungsschema der Bilanzgewinn auszuweisen. Er enthält die Summe der ersten drei Punkte und muss mit dem in der Bilanz (vgl. § 268 Abs. 1 Satz 2) sowie GuV (vgl. § 158 Abs. 1 Nr. 5 AktG) oder im Anhang ausgewiesenen Bilanzgewinn übereinstimmen.mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Drohender Schaden (§ 71 Abs. 1 Nr. 1 AktG)

Rn. 33 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Erwerb eigener Aktien muss notwendig sein, um einen schweren, unmittelbar bevorstehenden Schaden von einer AG/KGaA/SE abzuwenden. An den Erwerb von eigenen Aktien zu diesem Zweck sind strenge Maßstäbe anzulegen (vgl. MünchKomm. AktG (2024), § 71 AktG, Rn. 112). 1. Schaden Rn. 34 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Schaden ist i. S. d. §§ 249ff. BGB z...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Notwendigkeit eines Erwerbs

Rn. 46 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Erwerb eigener Aktien muss zur Schadensabwehr notwendig sein. Dies bedeutet, er muss das dafür tauglichste, nach h. M. sogar das einzig taugliche, Mittel sein (vgl. MünchKomm. AktG (2024), § 71, Rn. 120; KK-AktG (2011), § 71, Rn. 63). Zur Beurteilung dieser Frage ist die Auffassung eines verständigen und erfahrenen Geschäftsleiters zugrun...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Pflichten bei Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung (§ 175 Abs. 3 AktG)

Rn. 12 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Stellt – abweichend vom Regelfall – die HV den JA fest, so bestimmt § 175 Abs. 3 Satz 1 AktG, dass die gleichen Einberufungsvorschriften Anwendung finden wie für die normale ordentliche HV, bei der bereits eine Feststellung durch Vorstand und AR erfolgt ist. Das Gleiche gilt für die Billigung des KA durch die HV. Das bedeutet also, dass auch ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Kassenbestand und Bankguthaben

Rn. 99 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Zahlungsmittel in ausländischer Währung sowie Währungsguthaben bei Kreditinstituten sind gemäß § 253 Abs. 4 wie die übrigen VG des UV, d. h. mit den AK oder dem niedrigeren beizulegenden Wert, zu bewerten (strenges NWP). Technische Schwierigkeiten bei der Ermittlung der historischen AK können dabei vermieden werden, indem die Bestandsfortschr...mehr

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Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / C. Ergänzende Angabepflichten zu einzelnen Vorstandsmitgliedern (§ 162 Abs. 2 AktG)

Rn. 24 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 162 Abs. 2 AktG enthält ergänzende Angabepflichten bezüglich der Vergütung einzelner Vorstandsmitglieder. Die dortigen Regelungen entsprechen den früheren Angabepflichten im (Konzern-)Anhang gemäß § 285 Nr. 9 lit. a) Satz 5ff. (a. F.) bzw. § 314 Abs. 1 Nr. 6 lit. a) Satz 5ff. (a. F.), die nunmehr in den Vergütungsbericht integriert bzw. übe...mehr

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Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / IV. Leistungen an frühere Vorstandsmitglieder (Nr. 4)

Rn. 28 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 In § 162 Abs. 2 Nr. 4 AktG wird die Angabepflicht auch auf frühere Vorstandsmitglieder ausgedehnt, die ihre Tätigkeit im Laufe des letzten GJ beendet haben und denen in diesem Kontext Leistungen zugesagt und im letzten GJ gewährt worden sind. Der Wortlaut beschränkt die Berichtspflicht auf im letzten GJ gewährte Leistungen; Leistungszusagen i...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Lagebericht

Rn. 128 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Der befreiende IFRS-EA ist nach § 325 Abs. 2a Satz 4 um einen Lagebericht i. S. d. §§ 289ff. zu erweitern; dabei muss er bezüglich des Inhalts (vgl. § 289) "in dem erforderlichen Umfang auch auf den Einzelabschluss nach Satz 1 Bezug nehmen". Hiervon bleibt die Verpflichtung unberührt, in den Lagebericht ggf. auch eine nichtfinanzielle Erklär...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Konzernabschluss

Rn. 4 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Da der KA und Konzernlagebericht sehr wichtige Unterlagen für die Überwachungstätigkeit des AR des MU sind, gilt es auch diese Unterlagen dem AR des MU vorzulegen. Vorstandsvorlagen sind der KA (vgl. § 297) und Konzernlagebericht (vgl. § 315ff.); vorlagepflichtig sind auch Teil-KA (vgl. ADS (1997), § 337 AktG, Rn. 12; Hüffer-AktG (2025), § 170...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Schadensersatzpflichten

Rn. 112 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Entsteht einer AG/KGaA/SE durch einen Verstoß gegen § 71 Abs. 1 oder 2 AktG ein Schaden, können sowohl der Vorstand unter den Voraussetzungen des § 93 AktG, der AR unter den Voraussetzungen der §§ 116, 93 AktG als auch Dritte nach § 117 AktG schadensersatzpflichtig sein (vgl. auch KK-AktG (2011), § 71, Rn. 253; MünchKomm. AktG (2024), § 71, ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Vorlage an den Aufsichtsrat als Adressat

Rn. 8 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Vorlagepflicht besteht dem AR gegenüber als einheitlichem Organ der Gesellschaft, da die Prüfung der Unterlagen nach § 171 AktG eine gemeinschaftliche Aufgabe ist. Empfangsberechtigt für den AR ist regelmäßig der AR-Vorsitzende, soweit sich nicht etwas anderes aus der Geschäftsordnung ergibt. So ist nicht unüblich, dass die Geschäftsordnun...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Feststellung durch die Hauptversammlung aufgrund gemeinsamer Beschlussfassung von Vorstand und Aufsichtsrat

Rn. 6 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Durch jeweils gleichlautende Beschlüsse können Vorstand und AR abweichend vom gesetzlichen Leitbild der Feststellung durch Billigungsbeschluss des AR beschließen, die Feststellung des JA der HV zu überlassen (vgl. § 172 Satz 1 (2. Halbsatz) AktG). Nur durch die Versagung der Billigung des JA kann der AR auch ohne gleichlautenden Beschluss des ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Einzelfragen

Rn. 65 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Um die Angemessenheit von Leistung und Gegenleistung beurteilen zu können, müssen diese zahlenmäßig quantifiziert werden (vgl. Beck Bil-Komm. (2024), § 289 HGB, Rn. 397). Eine lediglich verbale Umschreibung von Leistung und Gegenleistung wird nur in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen genügen. Diese Überlegungen gelten für alle Geschäfts...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Offenlegung bei Änderung des Jahresabschlusses

Rn. 37 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Wird ein JA nachdem die ursprüngliche Version offengelegt wurde, geändert, ist nach § 325 Abs. 1b Satz 1 die Änderung offenzulegen. Dies gilt selbst dann, wenn die Änderung erst Jahre nach der erstmaligen Offenlegung stattfindet (vgl. so auch ADS (2000), § 325, Rn. 87; Beck Bil-Komm. (2022), § 325 HGB, Rn. 46). Auch für den Fall, dass nach Fe...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Erläuterung der Gründe von Maßnahmen

Rn. 73 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Berichterstattungspflicht für den Kreis der berichtspflichtigen Maßnahmen wird – im Vergleich zu den Angaben, die der Abhängigkeitsbericht in Bezug auf berichtspflichtige Rechtsgeschäfte enthalten muss – erweitert. So sind bei Maßnahmen nach § 312 Abs. 1 Satz 3 AktG nicht nur die Vor- und Nachteile, sondern auch die Gründe der Maßnahme an...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 8. Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG)

Rn. 32 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Auch das sog. Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) vom 17.07.2015 (BGBl. I 2015, S. 1245ff.) zog mit Blick auf die §§ 331, 334 sowie 335b (Folge-)Änderungen nach sich, die ihrerseits zum einen durch materielle Regelungsänderungen bedingt waren, andererseits der Klarstellung respektive Beseitigung früherer Redaktionsversehen dienten (vgl...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Einführung

Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 324 AktG behandelt den Fall einer eingegliederten Gesellschaft und hat zum Hintergrund, dass die eingegliederte Gesellschaft nach § 319 AktG den Status einer rechtlich selbständigen Betriebsabteilung besitzt (vgl. KonzernR (2022), § 324 AktG, Rn. 1). Die Hauptgesellschaft darf hiernach über das Vermögen der eingegliederten Gesellschaft bis z...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. "Unterlassen"

Rn. 52 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach § 312 Abs. 1 Satz 2 AktG kann auch ein "Unterlassen" von Maßnahmen eine Verpflichtung zur Berichterstattung begründen. Ein ggf. berichtspflichtiges Unterlassen von Maßnahmen ist dann gegeben, wenn der Vorstand bewusst passiv geblieben ist (vgl. ADS (1997), § 312 AktG, Rn. 53; KK-AktG (2004), § 312, Rn. 49; MünchKomm. AktG (2023), § 312, ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Vorbemerkung

Rn. 47 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Erwerb eigener Aktien ist zulässig, wenn diese Aktien Personen, die im Arbeitsverhältnis zu in Rede stehender AG/KGaA/SE oder zu einem mit betreffender Gesellschaft i. S. d. §§ 15ff. AktG verbundenen UN stehen oder standen, zum Erwerb angeboten werden sollen. Die Regelung verfolgt das sozialpolitische Ziel der Förderung der Beteiligung am...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Rückstellungen

Rn. 108 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Eine Fremdwährungsumrechnung von Rückstellungen ist nicht Gegenstand von § 256a, zumal der Gesetzeswortlaut neben VG nicht etwa Schulden, sondern lediglich Verbindlichkeiten adressiert (vgl. mit offenbar a. A. KK-RLR (2011), § 256a HGB, Rn. 28, wonach Rückstellungen Verbindlichkeiten seien). Eine Umrechnungsnotwendigkeit existiert gleichwohl...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Allgemeines

Rn. 51 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach § 313 Abs. 3 AktG hat der AP einen BV zu erteilen, wenn nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung keine Einwendungen zu erheben sind. Der Wortlaut des BV ist in § 313 Abs. 3 Satz 1 AktG vorgeschrieben; ggf. sind Anpassungen nach § 313 Abs. 4 AktG vorzunehmen. Der BV des AP wird unmittelbar zum – d. h. auf dem – Abhängigkeitsbericht er...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Verhältnis zur Anfechtungsklage nach § 257 AktG

Rn. 128 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Mit der Anfechtungsklage nach § 257 Abs. 1 AktG können Verfahrensfehler im Zusammenhang mit der Feststellung des JA gerügt werden. Die Anfechtung kann hingegen nicht auf inhaltliche Mängel des JA gestützt werden (vgl. § 257 Abs. 1 Satz 2 AktG). Eine Anfechtung wegen Unterbewertung oder Mängeln des Anhangs kommt somit nicht in Betracht. Übers...mehr

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Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / II. Vorzeitige Beendigung (Nr. 2)

Rn. 26 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Gemäß § 162 Abs. 2 Nr. 2 AktG muss im Vergütungsbericht für jedes einzelne Vorstandsmitglied über die Zusage von Leistungen für den Fall einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit berichtet werden. Dies umfasst auch die Berichterstattung über Änderungen dieser Zusagen im letzten GJ. Fälle einer solch vorzeitigen Beendigung der Tätigk...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / E. Veröffentlichung (§ 162 Abs. 4 AktG)

Rn. 32 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Gemäß § 162 Abs. 4 AktG sind der Vergütungsbericht (Abs. 1f.) ebenso wie der Vermerk (Abs. 3) nach erfolgtem Beschluss (vgl. § 120a Abs. 4 Satz 1 AktG) bzw. erfolgter Vorlage (vgl. § 120a Abs. 5 AktG) von betreffender Gesellschaft zehn Jahre lang auf der Internetseite kostenfrei öffentlich zugänglich zu machen (sog. Berichtstransparenz). Laut...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Nichtanwendung auf kleine Kapitalgesellschaften (§ 160 Abs. 3 AktG)

Rn. 26 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach § 160 Abs. 3 AktG ist das Gros der in § 160 Abs. 1 AktG enthaltenen Sondervorschriften nicht auf als "klein" i. S. d. § 267 Abs. 1 zu wertende AG/KGaA/SE anzuwenden. Konkret müssen sie die Angaben der Nr. 1 sowie der Nr. 3 bis 8 nicht tätigen, mit der Konsequenz, dass es lediglich die Angabe der Nr. 2 zu beachten gilt, wobei betreffende ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Zusammensetzung eines freiwillig offengelegten IFRS-Einzelabschlusses

Rn. 134 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Zu den Pflichtbestandteilen eines freiwillig offengelegten IFRS-EA zählen alle Komponenten, die nach den einschlägigen IFRS gefordert sind. Dies sind neben Bilanz, Gesamtergebnisrechnung und Anhang auch eine KFR sowie eine EK-Veränderungsrechnung (vgl. IAS 1.10; ED/2019/7.10; überdies HdR-E, HGB § 324a, Rn. 8).mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Entscheidung nach freier Überzeugung

Rn. 19 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Das Gericht entscheidet unter Würdigung aller Umstände nach freier Überzeugung (vgl. § 260 Abs. 2 Satz 1 AktG). Dies bedeutet jedoch nicht, dass das Gericht nicht i. R.d. gestellten Antrags zu entscheiden hätte (vgl. ADS (1997), § 260 AktG, Rn. 20; AktG-GroßKomm. (2021), § 260, Rn. 39; Hüffer-AktG (2025), § 260, Rn. 7; KK-AktG (2018), § 260, ...mehr