Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnungslegung

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Sonstige Einstellungen

Rn. 7 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Über die Möglichkeit der Heraufsetzung der 10 %-igen absoluten Obergrenze durch die Satzung auf max. 100 % des Grundkap. (vgl. dazu ADS (1995), § 150 AktG, Rn. 33; Hüffer-AktG (2025), § 150, Rn. 7; a. A. AktG-GroßKomm. (2018), § 150, Rn. 77) hinaus kann in der Satzung keine weitere Einstellungsverpflichtung vorgesehen werden, als § 150 bestimm...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Reihenfolge der Auflösung des Reservefonds

Rn. 12 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Das Gesetz bestimmt in § 150 Abs. 3f. AktG nicht, wie die zu entnehmenden Beträge auf die gesetzliche Rücklage sowie Kap.-Rücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 (Reservefonds) zu verteilen sind. Nach wohl überwiegender und zutreffender Ansicht muss zunächst die gesetzliche Rücklage und dann erst die Kap.-Rücklage aufgelöst werden, da die gese...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / B. Vergütungsbericht (§ 162 Abs. 1 AktG)

Rn. 5 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Das ARUG II hat mit § 162 Abs. 1 AktG einen von Vorstand und AR einer börsennotierten Gesellschaft (i. S. d. § 3 Abs. 2 AktG) jährlich aufzustellenden Bericht über die im letzten GJ gewährten und geschuldeten Bezüge (Vergütungsbericht) eingeführt. § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG stellt dabei allg. Anforderungen an den Vergütungsbericht auf, während A...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Begriff der Offenlegung

Rn. 5 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 In den Vorschriften der §§ 325 bis 329 fehlt eine exakte Legaldefinition des Begriffs der Offenlegung. Bis zum Inkrafttreten des EHUG zum 01.01.2007 verdeutlichte ein Klammerzusatz in der Überschrift zum Vierten Unterabschn. noch, dass lediglich die Einreichung zu einem Register sowie die Bekanntmachung im BAnz als Offenlegung anzusehen waren....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Mehrstimmrechtsaktien

Rn. 8 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Mehrstimmrechtsaktien sind Vorzugsaktien mit mehrfachem Stimmrecht. Sie waren zwischenzeitlich gemäß § 12 Abs. 2 AktG (a. F.) unzulässig. Mehrstimmrechtsaktien sind am 01.06.2003 erloschen, wenn nicht zuvor die HV mit einer ¾-Mehrheit des in der Beschlussfassung vertretenen Kap. ihre Fortgeltung beschlossen hatte; an der Beschlussfassung durft...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Entnahmen aus der Kapitalrücklage (§ 158 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AktG)

Rn. 5 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Entnahmen aus einer nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 oder den §§ 231f. AktG gebildeten Kap.-Rücklage sind nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen gestattet (vgl. §§ 150 Abs. 3f., 229 Abs. 2 AktG, sowie HdR-E, AktG §§ 58, 150, Rn. 10f.). Mit Ausnahme des § 150 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 AktG dienen die Entnahmen sämtlichst zur Abdeckung von Ver...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Vorlage des Abhängigkeitsberichts

Rn. 2 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Aus § 314 Abs. 1 Satz 1 AktG ergibt sich die Verpflichtung des Vorstands der abhängigen Gesellschaft, den von ihm aufgestellten Abhängigkeitsbericht (vgl. § 312 Abs. 1 Satz 1 AktG) unverzüglich – also ohne schuldhafte Verzögerung (vgl. § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB) – nach dessen Aufstellung dem AR der Gesellschaft vorzulegen. Auch wenn der Abhängig...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. EG-Richtlinie zur Vereinheitlichung des Gesellschaftsrechts vom 13.12.1976

Rn. 12 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Aufbau der §§ 71 bis 71e AktG entstand in dieser Form aufgrund der 2. EG-R zur Vereinheitlichung des Gesellschaftsrechts (77/91/EWG) vom 13.12.1976 (ABl. EG, L 26/1ff. vom 31.01.11977, S. 1), die mit dem Gesetz zur Durchführung der Zweiten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts vom 1...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Verantwortlicher Personenkreis

Rn. 10 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Verantwortung für die Durchführung der Offenlegung liegt nach § 325 Abs. 1 Satz 1 bei den Mitgliedern des vertretungsberechtigten Organs der offenlegungspflichtigen KapG. Die Offenlegungspflicht trifft somit bei der AG bzw. (bei dualistischem Leitungssystem) SE den Vorstand (vgl. § 78 Abs. 1 AktG), bei der KGaA die persönlich haftenden Ge...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Unterbewertung bestimmter Bilanzposten

Rn. 30 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach § 258 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AktG kann ein Antrag auf gerichtliche Bestellung von Sonderprüfern gestellt werden, wenn "Anlaß für die Annahme" einer nicht unwesentlichen Unterbewertung bestimmter Posten eines festgestellten JA besteht. 1. Bilanzposten Rn. 31 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Als Posten eines JA sind die in § 266 (Gliederung der Bilanz...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 16. Gesetz für dringliche Änderungen im Finanzmarkt- und Steuerbereich

Rn. 40 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Durch Art. 1 Nr. 3 des sog. Gesetzes für dringliche Änderungen im Finanzmarkt- und Steuerbereich vom 28.02.2025 (BGBl. I 2025, Nr. 69, S. 1ff.) wurden schließlich auch die Ordnungsgeldvorschriften des § 335 nochmalig angepasst bzw. entsprechend erweitert. So soll in Gestalt des (neuen) § 335 Abs. 1d Satz 3 (i. d. F. vom 10.07.2026) gewährleis...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Maßgeblicher Zeitpunkt – erste Bilanz nach Unanfechtbarkeit

Rn. 5 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Auswirkungen der abschließenden Feststellungen, nämlich der "Ertrag auf Grund höherer Bewertung gemäß dem Ergebnis der Sonderprüfung", sind jeweils im ersten JA, der nach der Unanfechtbarkeit der Entscheidung der Sonderprüfer aufgestellt wird, zu berücksichtigen (vgl. § 261 Abs. 1 Satz 1 AktG; ADS (1997), § 261 AktG, Rn. 3). Aus § 261 Abs....mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Zuweisung bei Teilgewinnabführungsverträgen (§ 300 Nr. 2 AktG)

Rn. 7 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Gemäß § 300 Nr. 2 AktG ist bei TGAV i. S. d. § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG aus dem fiktiven Jahresüberschuss die Zuführung zur gesetzlichen Rücklage zu berechnen. Ein TGAV ist dabei ein Vertrag, bei dem sich eine AG, KGaA bzw. SE verpflichtet, einen Teil ihres Gewinns oder den Gewinn einzelner Betriebe ganz oder z. T. an einen anderen abzuführen; § ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Allgemeine inhaltliche Voraussetzungen

Rn. 6 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Prüfungsbericht darf sich nicht auf die Darstellung der abschließenden Feststellungen gemäß Abs. 2, 3 und 4 oder die Zusammenfassung der der erweiterten Berichtspflicht nach Abs. 1 Satz 2 unterfallenden Berichtsergebnisse beschränken. Adressaten des Sonderprüfungsberichts sind v.a. auch die antragstellenden Aktionäre (vgl. ADS (1997), § 25...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Übernahme der Ergebnisse der Sonderprüfung

Rn. 10 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 In dem nächsten JA sind grds. die Bilanzposten mit den von den Sonderprüfern festgestellten Werten oder Beträgen anzusetzen (vgl. § 261 Abs. 1 Satz 1 AktG). Insofern sind die Zahlen, so wie der Sonderprüfer sie nach § 259 Abs. 2 Satz 1 AktG festgestellt hat, vom Vorstand zu übernehmen. Die Unterbewertung muss in dem nächsten JA dadurch rückgä...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Bindung der Hauptversammlung an den festgestellten Jahresabschluss (Satz 2)

Rn. 5 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach § 174 Abs. 1 Satz 2 AktG ist die HV an den festgestellten JA gebunden. Zu einer Änderung des festgestellten JA ist die HV unabhängig von der Feststellungskompetenz von Vorstand und AR einerseits (vgl. § 172 AktG) sowie HV andererseits (vgl. § 173 AktG) nicht befugt (vgl. Hüffer-AktG (2025), § 174 AktG, Rn. 3). Der HV ist es verboten, mehr...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. In Gewinnrücklagen einzustellende Beträge (Nr. 3)

Rn. 13 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Zuführung in die Gewinnrücklagen (vgl. § 174 Abs. 2 Nr. 3 AktG) aus dem Jahresüberschuss fällt in den Zuständigkeitsbereich des Vorstands (vgl. § 272 Abs. 3; § 58 Abs. 2 AktG) und ist bereits bei der Aufstellung des JA (vgl. § 270 Abs. 2) zu berücksichtigen (vgl. ausführlich HdR-E, AktG §§ 58, 150, Rn. 1ff.). § 174 AktG umfasst dabei nur ...mehr

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Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / 1. Verpflichtung von Vorstand und Aufsichtsrat

Rn. 7 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Verpflichtet sind Vorstand und AR gemeinschaftlich; dies soll eine wechselseitige Kontrolle sicherstellen und klar die Kompetenz anderer Gremien ausschließen. Es ist zwingend ein einheitlicher von beiden Organen beschlossener Bericht zu erstellen, so dass eine getrennte oder divergierende Berichterstattung ausgeschlossen ist (vgl. BT-Drs. 19/9...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Ausweis der Gewinnrücklage (§ 152 Abs. 3 AktG)

Rn. 12 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Gewinnrücklagen sind gemäß § 272 Abs. 3 aus dem Ergebnis zu bilden, sie stellen folglich einbehaltenen Gewinn dar (vgl. Hüffer-AktG (2025), § 152 AktG, Rn. 7). In analoger Anwendung zur Regelung bei der Kap.-Rücklage schreibt auch § 152 Abs. 3 AktG die gesonderte Darstellung der Veränderung der Gewinnrücklagen – wahlweise in der Bilanz oder i...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Entnahmen aus der gesetzlichen Rücklage

Rn. 8 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Für Entnahmen aus der gesetzlichen Rücklage (vgl. zur Zulässigkeit HdR-E, AktG §§ 58, 150, Rn. 8ff.) gilt wie bei der Entnahme aus der Kap.-Rücklage eine gesonderte Ausweispflicht, sofern die Entnahme zum Ausgleich eines Verlusts verwendet wird (vgl. § 158 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 lit. a) AktG). Dienen die Entnahmen dagegen einer Kap.-Erhöhung aus ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Zeitpunkt der Vorlage an die Gesellschafter

Rn. 91–92 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 vorläufig frei Rn. 93 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Gemäß § 325 müssen die offenzulegenden Unterlagen spätestens vor Ablauf von einem Jahr bzw. vier Monaten nach dem Abschlussstichtag des offenzulegenden JA an die das UN-Register führende Stelle übermittelt werden. Sofern dabei bestimmte Unterlagen i. S. d. § 325 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 (vgl. HdR-E...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Ergebnis der Prüfung (§ 171 Abs. 2 Satz 1 AktG)

Rn. 25 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Bericht muss zunächst das Ergebnis der Prüfung von JA, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag durch den AR enthalten. Sollte das UN ein MU i. S. d. § 290 sein, so hat sich der Bericht auch auf das Ergebnis der Prüfung des KA und Konzernlageberichts zu erstrecken. Dieser Bericht schließt das Ergebnis der Prüfung (des AR) eines gesonder...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Überblick

Rn. 13 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Letztmalig für RL-Unterlagen sowie UN-Berichte für das vor dem 01.01.2022 begonnene GJ gilt bzw. galt das bisherige zweistufige Verfahren zur Offenlegung bestehend aus der Einreichung in elektronischer Form beim Betreiber des BAnz (vgl. § 325 Abs. 1 Satz 2 (a. F.)) sowie der Bekanntmachung der offenlegungspflichtigen Unterlagen im BAnz (vgl. ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Verstöße

Rn. 31 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Verstöße gegen § 158 AktG können (vgl. bereits HdR-E, AktG § 158, Rn. 28f.) zur Nichtigkeit i. S. d. § 256 Abs. 4 AktG führen, soweit die Klarheit und Übersichtlichkeit des JA dadurch wesentlich beeinträchtigt sind (vgl. AktG-GroßKomm. (2018), § 158, Rn. 50; KK-AktG (2015), § 158, Rn. 19).mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Normen des StGB und Verwaltungsstrafrechts

Rn. 10 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Grds. sind Strafvorschriften im StGB geregelt. Die dort enthaltenen Normen bezeichnet man als das sog. Kernstrafrecht. Auch das im HGB behandelte Wirtschafts- und Bilanzrecht wird von einigen Normen des StGB tangiert. Zu denken ist v.a. an die Vermögensdelikte wie Betrug (vgl. § 263 StGB), Untreue (vgl. § 266 StGB), Unterschlagung (vgl. § 364...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Vorbemerkung

Rn. 11 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Zwischen dem Stichtag, auf den sich die Sonderprüfung bezieht, und dem Stichtag, zu dem ihre Ergebnisse übernommen werden sollen, können mehrere GJ liegen. In dieser Zeitspanne können sich die Wertverhältnisse der vom Sonderprüfer korrigierten Posten verändert haben. Gleichwohl hat der JA die Verhältnisse zum jeweiligen Stichtag wiederzugeben...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Einführung

Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 301 AktG dient der Kap.-Erhaltung im Interesse der Gläubiger. Daher legt § 301 Satz 1 AktG zwingend einen Höchstbetrag der Gewinnabführung fest (vgl. Hüffer-AktG (2025), § 301, Rn. 1). Die Kap.-Erhaltung wäre gefährdet, wenn UN i. R.d. Gewinnabführung verpflichtet werden würden, mehr Gewinn abzuführen als dies der handelsrechtliche JA unter ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Allgemeines

Rn. 19 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Das grds. Verbot des Erwerbs eigener Aktien ist mit Rücksicht auf seinen Zweck und systematischen Charakter als Ausnahmevorschrift von § 57 Abs. 1 Satz 1 AktG eng auszulegen. Die vom Gesetz in § 71 Abs. 1 AktG angenommene abstrakte Interessengefährdung genügt deshalb (vgl. Hüffer-AktG (2025), § 71, Rn. 3) für die grds. Unzulässigkeit des Erwe...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Auskunftsrecht gegenüber dem Abschlussprüfer

Rn. 119 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach § 258 Abs. 5 Satz 2 AktG hat der Sonderprüfer insoweit über die Befugnisse nach § 145 Abs. 1 bis 3 AktG hinausgehend auch das Recht, von dem AP der Gesellschaft Auskünfte einzuholen. Hat die Gesellschaft seit der Prüfung des streitbefangenen JA den AP gewechselt, so ist nur der für den streitbefangenen JA zuständige AP zur Auskunft verp...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Einstellungen in die Gewinnrücklage bei Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung (§ 58 Abs. 1 AktG)

Rn. 20 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 58 Abs. 1 AktG regelt für den (seltenen) Fall der Feststellung des JA durch die HV (vgl. § 173 Abs. 1 AktG) und des Vorhandenseins einer entsprechenden Satzungsregel die Möglichkeit der Dotierung der anderen Gewinnrücklagen. Dieser Fall ist von der Rücklagenbildung durch die HV i. R.d. Gewinnverwendung zu unterscheiden (vgl. § 58 Abs. 3 Akt...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Größenabhängige Erleichterungen

Rn. 17 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Für den Ausweis der Rücklagenbewegungen sieht das Gesetz für kleine und mittelgroße AG/KGaA/SE Erleichterungen vor. Kleine AG/KGaA/SE i. S. d. § 267 Abs. 1, die lediglich eine verkürzte Bilanz aufstellen, können die Darstellung der Rücklagenentwicklung auf die in der Bilanz ausgewiesenen Posten beschränken (vgl. § 266 Abs. 1 Satz 3). Die Erle...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Entnahmen aus satzungsmäßigen Rücklagen

Rn. 10 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Für die Entnahme aus satzungsmäßigen Rücklagen sind die entsprechenden Vorschriften der Satzung maßgeblich. Satzungsmäßige Rücklagen entstehen nur dann, wenn die Satzung solche "Pflichtrücklagen" (Hüffer-AktG (2025), § 158, Rn. 4) ausdrücklich vorschreibt. Rücklagen, die aufgrund einer Ermächtigung in der Satzung gebildet werden können, gehör...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Einstellungen in die Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen

Rn. 16 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Pflicht zur Einstellung in eine Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten UN ergibt sich aus § 272 Abs. 4 Satz 1ff. Die Rücklage kann aus dem Jahresüberschuss oder anderen frei verfügbaren Gewinnrücklagen (vgl. § 272 Abs. 4 Satz 3) gebildet werden. Dabei wird eine direkte Umbuchung von frei verfügbaren Gewin...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Skizze des (bilanzorientierten) Temporary-Konzepts

Rn. 123 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Infolge divergierender steuerrechtlicher Ansatz- und/oder Bewertungsvorschriften werden bestimmte Geschäftsvorfälle in der StB in zeitlicher und/oder sachlicher Hinsicht anders als im handelsrechtlichen JA erfasst. Damit kommt es regelmäßig zu temporären Unterschieden zwischen den steuer- und handelsrechtlichen Wertansätzen von VG, Schulden ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Verwendung freier Mittel

Rn. 98 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Ein Erwerb eigener Aktien ist gemäß § 71 Abs. 2 Satz 2 AktG nur zulässig, wenn die Gesellschaft die nach § 272 Abs. 4 vorgeschriebene Rücklage für eigene Aktien bilden kann, ohne das Grundkap. oder eine nach Gesetz oder Satzung zu bildende Rücklage zu mindern, die nicht zu Zahlungen an die Aktionäre verwandt werden darf (sog. Kap.-Grenze). Hi...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Antrag der Gesellschaft

Rn. 4 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Bei der Antragstellung wird die Gesellschaft gemäß § 78 AktG vom Vorstand in vertretungsberechtigter Zahl vertreten. In diesem Zusammenhang bedarf der Vorstand nicht der Zustimmung des AR (vgl. Hüffer-AktG (2025), § 260, Rn. 2). Nach der Gegenauffassung soll der Vorstand für die Antragstellung stets der Zustimmung des AR bedürfen, da der AR ei...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Stellungnahme zum Ergebnis der Jahresabschlussprüfung durch den Abschlussprüfer (§ 171 Abs. 2 Satz 3 AktG)

Rn. 30 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 171 Abs. 2 Satz 3 AktG verpflichtet den AR, zum Ergebnis der Prüfung durch den AP Stellung zu nehmen. Dabei sind an den Umfang der Stellungnahme, je nachdem, wie der Prüfbericht ausfällt, unterschiedliche Anforderungen zu stellen. Erteilt der AP einen uneingeschränkten BV und stimmt der AR mit der Auffassung des AP überein, so kann die Stel...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Grundsätzliche Aspekte

Rn. 55 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Als maßgeblicher Zeitpunkt der Berichterstattung ist bei Rechtsgeschäften ihre Vornahme anzusehen (vgl. ADS (1997), § 312 AktG, Rn. 55; Hüffer-AktG (2025), § 312, Rn. 17). Die spätere Entwicklung eines Rechtsgeschäfts ist unmaßgeblich; dies gilt auch für die Beurteilung durch den AP. Daher ist auch nur im GJ der (ersten) Vornahme zu berichten...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Nichtbeachtung von Vorschriften über die Gliederung des Jahresabschlusses

Rn. 10 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Wie auch bei der erweiterten Berichtspflicht im Zusammenhang mit Überbewertungen kommt es auch bei von dem Sonderprüfer festgestellten Verstößen gegen die Gliederungsvorschriften nicht darauf an, ob diese Verstöße wesentlich sind und ggf. zur Nichtigkeit des JA führen (vgl. § 256 Abs. 4 AktG). Von der erweiterten Berichtspflicht wird jede fes...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Veränderung aufgrund der §§ 253 bis 256a

Rn. 13 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nicht nur der oben beschriebene Werteverzehr stellt eine für § 261 Abs. 1 Satz 2 AktG relevante Veränderung dar; insoweit scheint es sich bei der Nennung der der Abnutzung unterliegenden VG lediglich um eine beispielhafte Aufzählung zu handeln (vgl. ADS (1997), § 261 AktG, Rn. 6). Auch veränderte Verhältnisse, die infolge der allg. Bestimmung...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Beschlussmängel

Rn. 20 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Gewinnverwendungsbeschluss kann nichtig oder anfechtbar sein. Als Nichtigkeitsgrund kommt vornehmlich eine Nichtigkeit des JA in Betracht (vgl. §§ 253 Abs. 1, 256 AktG; ausführlich sodann AktG-GroßKomm. (2018), § 174, Rn. 142ff.; Hüffer-AktG (2025), § 174, Rn. 7; MünchKomm. AktG (2024), § 174, Rn. 56). Über die allg. Anfechtungsgründe hin...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Informationspflichten (§ 175 Abs. 2 AktG)

Rn. 8 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Aufgrund des unantastbaren und allg. Mitgliedschaftsrechts steht jedem abstimmungsberechtigten Aktionär das Recht auf umfassende Information(en) zu. Für den Umfang und Rahmen des Informationsrechts ist § 131 AktG zu beachten. Im vorliegenden Zusammenhang sind die Auslegungspflicht und das Recht auf Abschriften von Vorlagen zentrale Ausformunge...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Rechte des Sonderprüfers

Rn. 117 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Sonderprüfer gemäß den §§ 258ff. AktG ist hinsichtlich seiner Rechte gegenüber der Gesellschaft und deren Organen dem Sonderprüfer nach den §§ 142ff. AktG weitgehend gleichgestellt. 1. Auskunftsrechte nach § 145 Abs. 1 bis 3 AktG Rn. 118 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Zunächst besitzt der Sonderprüfer nach den §§ 258ff. AktG die Auskunftsrechte...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Verantwortlichkeit des Sonderprüfers

Rn. 121 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Für den Sonderprüfer gelten die Regeln über die Verantwortlichkeit des AP nach § 323 sinngemäß (vgl. § 258 Abs. 5 Satz 1 AktG; ausführlich BeckOK-HGB (2025), § 323, Rn. 27ff.; Poll, DZWIR 1995, S. 95ff.; HdR-E, HGB § 323, Rn. 1ff.). Im Mittelpunkt steht die durch die flankierenden Maßnahmen nach § 258 Abs. 4 Satz 3 AktG unterstützte Pflicht ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Einstellung in Sonderrücklage durch Vorstand und Aufsichtsrat (§ 58 Abs. 2a AktG)

Rn. 22 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Gemäß § 58 Abs. 2a AktG können Vorstand und AR unbeschadet der sonstigen Gewinnverteilungskompetenzen den EK-Anteil von Wertaufholungen bei VG des AV und UV in andere Gewinnrücklagen einstellen. Es handelt sich hierbei um eine Wertaufholung nach § 253 Abs. 5 (vgl. dazu auch BeckOK-HGB (2025), § 253, Rn. 82ff.; HdR-E, HGB § 253, Rn. 334ff.). D...mehr

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Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / II. Einzelne Angabepflichten im Vergütungsbericht (§ 162 Abs. 1 Satz 2 AktG)

Rn. 13 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Gemäß § 162 Abs. 1 Satz 2 AktG hat der Vergütungsbericht unter Namensnennung der in Satz 1 genannten Personen (gegenwärtige und frühere Mitglieder des Vorstands und AR) die dort genannten Mindestangaben zu enthalten. 1. Feste und variable Vergütungsbestandteile (Nr. 1) Rn. 14 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 162 Abs. 1 Satz 2 AktG verpflichtet zur A...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / 4. Rückforderung von variablen Vergütungsbestandteilen (Nr. 4)

Rn. 20 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AktG schreibt Angaben dazu vor, ob und wie von der Möglichkeit einer Rückforderung variabler Vergütungsbestandteile Gebrauch gemacht wurde, wobei hier ausnahmsweise auch eine Negativmeldung erforderlich ist (vgl. HdR-E, AktG § 162, Rn. 11; speziell zu sog. Claw-Back-Klauseln Dörrwächter/Wolf, AG 2020, S. 233ff.; Scho...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Einstellungen in Gewinnrücklagen (§ 158 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AktG)

Rn. 13 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Posten "Einstellungen in Gewinnrücklagen" stellt den entsprechenden Gegenposten zu den "Entnahmen aus Gewinnrücklagen" des vorgenannten § 158 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AktG dar und ist ebenso vierfach gegliedert. Rn. 14 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Es sind als Ergänzung der GuV nur diejenigen Beträge aufzunehmen, die nicht erst aufgrund eines Gewin...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Einstellungen in andere Gewinnrücklagen

Rn. 18 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Es handelt sich hierbei um Einstellungen in andere Gewinnrücklagen, die aufgrund der Regelungen in § 58 Abs. 1, 2 und 2a AktG vorgenommen werden. Im Übrigen gelten die Ausführungen zur Einstellung in satzungsmäßige Rücklagen (vgl. HdR-E, AktG § 158, Rn. 17) analog.mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Vorbemerkungen

Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 316 AktG will eine abhängige AG/KGaA/SE von der Pflicht zur Aufstellung eines Abhängigkeitsberichts freistellen, wenn zwischen ihr und dem sie beherrschenden UN ein GAV abgeschlossen wurde. Infolgedessen wird für diesen Fall auch die Geltung der §§ 313 bis 315 AktG aufgehoben, in denen die Prüfung des Abhängigkeitsberichts durch AP und AR so...mehr