Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnungslegung

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Formwechsel: Rechnungslegung / Zusammenfassung

Überblick Der Beitrag behandelt den Formwechsel als vierte Umwandlungsart des Umwandlungsgesetzes (UmwG), bei dem ein Rechtsträger seine Rechtsform wechselt, ohne dass es zu einer Vermögensübertragung kommt. Im Mittelpunkt stehen die handelsrechtlichen Anforderungen an Formwechselbericht und Formwechselbeschluss sowie die Voraussetzungen für das Wirksamwerden des Formwechsel... mehr

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Formwechsel: Rechnungslegung / 2.3 Formwechselbeschluss

Rz. 8 Zum Wirksamwerden eines Formwechsels bedarf es gemäß § 193 Abs. 1 Satz 1 UmwG eines Formwechselbeschlusses, der gemäß § 193 Abs. 1 Satz 2 UmwG von einer Versammlung der Anteilsinhaber gefasst werden und nach § 193 Abs. 3 UmwG notariell beurkundet werden muss. In Abhängigkeit der beteiligten Rechtsträger bedarf es dabei entweder der einstimmigen Zustimmung zum Formwechs... mehr

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Formwechsel: Rechnungslegung / 2.5.3 Firma oder Name des Rechtsträgers

Rz. 21 Gemäß § 200 Abs. 1 UmwG darf der neue Rechtsträger – vorbehaltlich weiterer und abweichender Bestimmungen des UmwG – die bislang geführte Firma beibehalten (Firmenkontinuität). Die Kontinuität umfasst dabei den Stamm der Firma.[1] Die in diesem Zuge nötige Änderung des Rechtsformzusatzes ist nicht als Satzungsänderung zu verstehen.[2] Durchbrochen wird der Grundsatz d... mehr

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Formwechsel: Rechnungslegung / 3.3.3.2 Abweichende Bestimmungen zum Formwechselbeschluss

Rz. 56 Grundlegendes Bei einem Formwechsel einer GmbH, einer AG oder einer KGaA bedarf der Beschluss gemäß § 240 Abs. 1 Satz 1 UmwG grundsätzlich der Zustimmung von mindestens ¾ aller Stimmen bzw. des vertretenen Grundkapitals, wobei gemäß § 240 Abs. 1 Satz 2 UmwG im Gesellschaftsvertrag/in der Satzung abweichende – höhere – Mehrheiten sowie weitere Anforderungen festgesetzt ... mehr

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Haftung der Gesellschafter für Verbindlichkeiten einer oHG und Übergang von Ansprüchen im Wege der Ausgliederung

Zusammenfassung Das OLG Dresden bejaht in seiner Entscheidung die Haftung der Gesellschafter einer oHG für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Ferner bejaht es im konkreten Fall den Übergang der Forderung auf Seiten des ursprünglich Berechtigten auf die Klägerin im Wege der Ausgliederung nach dem Umwandlungsgesetz. Zum Sachverhalt Der Entscheidung des OLG Dresden vom 18.9.2025... mehr

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Umwandlungen: Rechnungslegung

Zusammenfassung Überblick Unternehmen können ihre Rechtsform im Rahmen des Umwandlungsgesetzes (UmwG) durch Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung oder Formwechsel anpassen. Das UmwG ermöglicht dabei die Übertragung von Vermögen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge und erleichtert so Umstrukturierungen erheblich, da eine Einzelübertragung von Verbindlichkeiten mit Zustimm... mehr

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Umwandlungen: Rechnungslegung / 2.3 Bilanzierungskonzept

Rz. 8 Grundlage etwa für eine Verschmelzung bildet die Erstellung einer Schlussbilanz beim übertragenden Rechtsträger. Darüber hinaus ist im Zuge der Verschmelzung ein Verschmelzungsvertrag auszufertigen, der ggf. einer Prüfung unterzogen werden muss und erst durch Beschluss der Anteilsinhaber wirksam wird, sowie ein Verschmelzungsbericht aufzustellen, bevor die Einreichung zu... mehr

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Umwandlungen: Rechnungslegung / 2 Umwandlungsgesetz (UmwG)

2.1 Umwandlungsarten Rz. 3 Die Umwandlungen i. e. S. lassen sich in 2 Arten der Umwandlung (mit und ohne Vermögensübertragung) unterscheiden, die in § 1 Abs. 1 UmwG weiter in 4 Unterarten aufgegliedert werden: Abb. 1: Umwandlungsarten i. S. d. UmwG Die Auflistung der Umwandlungsarten ist insofern abschließend, als dass andere Arten nur in Betracht kommen, sofern sie in anderen... mehr

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Umwandlungen: Rechnungslegung / 2.2 Vom UmwG erfasste Rechtsträger

2.2.1 Inländische Rechtsträger Rz. 5 Unter den Anwendungsbereich des UmwG fällt grundsätzlich ein Großteil der Rechtsformen des inländischen Rechts. Allerdings sind einem Teil der Rechtsformen einzelne Umwandlungsformen verwehrt. Sie können nur in begrenzten Spezialbereichen als Rechtsträger i. S. d. UmwG fungieren. Einen Überblick über die vom UmwG erfassten Rechtsträger und... mehr

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Umwandlungen: Rechnungslegung / 3 Umwandlungssteuergesetz (UmwStG)

3.1 Grundlegendes Rz. 12 Das UmwStG ist als Ergänzung zu den bestehenden Ertragssteuervorschriften (EStG, GewStG und KStG) zu verstehen und nimmt auf diese Bezug. Es zieht keine eigenständige Restrukturierungssteuer nach sich.[1] Im Gegenteil bietet es Umwandlungsmöglichkeiten an, bei denen die Aufdeckung der stillen Reserven zeitlich verschoben wird und es so zu einer Steuer... mehr

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Umwandlungen: Rechnungslegung / 5 Weiterführende Literatur

Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, 16. Aufl. 2025; Habersack/Wicke, Umwandlungsgesetz: UmwG, 3. Aufl. 2023; Rödder/Herlinghaus/Graw/Heinemann, Umwandlungssteuergesetz, 4. Aufl. 2025. mehr

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Umwandlungen: Rechnungslegung / 3.1 Grundlegendes

Rz. 12 Das UmwStG ist als Ergänzung zu den bestehenden Ertragssteuervorschriften (EStG, GewStG und KStG) zu verstehen und nimmt auf diese Bezug. Es zieht keine eigenständige Restrukturierungssteuer nach sich.[1] Im Gegenteil bietet es Umwandlungsmöglichkeiten an, bei denen die Aufdeckung der stillen Reserven zeitlich verschoben wird und es so zu einer Steuerstundung kommt. D... mehr

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Umwandlungen: Rechnungslegung / 2.1 Umwandlungsarten

Rz. 3 Die Umwandlungen i. e. S. lassen sich in 2 Arten der Umwandlung (mit und ohne Vermögensübertragung) unterscheiden, die in § 1 Abs. 1 UmwG weiter in 4 Unterarten aufgegliedert werden: Abb. 1: Umwandlungsarten i. S. d. UmwG Die Auflistung der Umwandlungsarten ist insofern abschließend, als dass andere Arten nur in Betracht kommen, sofern sie in anderen Bundes- oder Landes... mehr

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Umwandlungen: Rechnungslegung / 3.2 Anwendungsbereich

Rz. 14 Der Anwendungsbereich des UmwStG umfasst Umwandlungen von Personengesellschaften und Körperschaften i. S. d. UmwG, der SE- und der SCE-Verordnung sowie weiterer analoger ausländischer Umwandlungsvorschriften – allerdings nicht in Gänze und nicht abschließend. So sind insbesondere Umwandlungen von Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 UmwStG – nun aufgrund der Streichung ... mehr

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Umwandlungen: Rechnungslegung / 4 Schnittmenge zwischen UmwG und UmwStG

Rz. 18 Zwischen UmwG und UmwStG bestehen erheblich Schnittmengen. Sämtliche Vorschriften der Teile 2 bis 5 des UmwStG beziehen sich gem. § 1 Abs. 1 UmwStG auf Umwandlungen i. S. d. UmwG. Allerdings umfassen beide Gesetze Vorschriften zu Tatbeständen und/oder Rechtsträgern, die im jeweilig anderen Gesetz unberührt bleiben. Die Überschneidungsbereiche werden in Abb. 3 beispiel... mehr

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Umwandlungen: Rechnungslegung / 2.2.2 Ausländische Rechtsträger

Rz. 6 Bis zur Reform des UmwG am 19.4.2007 waren ausländische Rechtsträger vom Anwendungsbereich des UmwG vollständig ausgeschlossen. Seit der Umsetzung der 10. EG-Richtlinie und dem UmRUG[1] fallen zumindest Kapitalgesellschaften mit Sitz in der Europäischen Gemeinschaft unter das UmwG. Die Regelung des § 1 Abs. 1 UmwG, dass sich das UmwG auf Rechtsträger mit Sitz im Inland... mehr

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Umwandlungen: Rechnungslegung / 2.2.1 Inländische Rechtsträger

Rz. 5 Unter den Anwendungsbereich des UmwG fällt grundsätzlich ein Großteil der Rechtsformen des inländischen Rechts. Allerdings sind einem Teil der Rechtsformen einzelne Umwandlungsformen verwehrt. Sie können nur in begrenzten Spezialbereichen als Rechtsträger i. S. d. UmwG fungieren. Einen Überblick über die vom UmwG erfassten Rechtsträger und deren Handlungsspielräume lie... mehr

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Umwandlungen: Rechnungslegung / Zusammenfassung

Überblick Unternehmen können ihre Rechtsform im Rahmen des Umwandlungsgesetzes (UmwG) durch Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung oder Formwechsel anpassen. Das UmwG ermöglicht dabei die Übertragung von Vermögen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge und erleichtert so Umstrukturierungen erheblich, da eine Einzelübertragung von Verbindlichkeiten mit Zustimmung jedes Gläub... mehr

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Umwandlungen: Rechnungslegung / 1 Grundlegendes

Rz. 1 Dem Grundsatz der gesellschaftsrechtlichen Wahlfreiheit bezüglich der Ausgestaltung der Zusammenfassung von Sachwerten, Kapital sowie Humankapital zur ertragbringenden Leistung in Form einer Unternehmung folgend, steht den Eigentümern einer Unternehmung die Wahl der rechtlichen Ausgestaltung der unternehmerischen Tätigkeit in weiten Grenzen frei. Der Ausübung einer unt... mehr

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Umwandlungen: Rechnungslegung / 3.3 Steuerkonzept und Verknüpfung mit den Ertragsteuervorschriften

Rz. 15 Umwandlungen stellen i. d. R. auf der Ebene des übertragenden Rechtsträgers einen Veräußerungsvorgang und auf Ebene des übernehmenden Rechtsträgers einen Anschaffungsvorgang dar.[1] Die im Zuge einer Umwandlung i. S. d. UmwStG übergehenden Wirtschaftsgüter sind daher grundsätzlich in der Übertragungsbilanz des übertragenden Rechtsträgers mit ihrem "gemeinen Wert" anzu... mehr

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Konsolidierung von Aufwand ... / 2.2 Ermittlung der Konzernanschaffungs- und Konzernherstellungskosten

Rz. 8 Die Zwischenergebniseliminierung bedingt die Bestimmung der Konzernanschaffungs- und Konzernherstellungskosten und hängt eng mit der Aufwands- und Ertragskonsolidierung zusammen. Dabei ist die Bewertung von Vermögensgegenständen aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen im Konzernabschluss in § 304 HGB nicht explizit geregelt. Die Konzernanschaffungs- und Konzern... mehr

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Konsolidierung von Aufwand ... / 2.3 Ermittlung und Verrechnung des Zwischenergebnisses

Rz. 16 Durch die Festlegung der Konzernbilanzwerte für die Anschaffungs- und Herstellungskosten und deren Vergleich mit den Werten in der Einzelbilanz bzw. HB II wird die Höhe des Zwischenergebnisses bestimmt, das im Rahmen der Vollkonsolidierung unabhängig von der Beteiligungshöhe soweit wesentlich vollständig eliminiert werden muss.[1] Im vorliegenden Beispiel wären 20.000... mehr

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Konsolidierung von Aufwand ... / 4 Aufwands- und Ertragskonsolidierung und Zwischenergebniseliminierung at-Equity-bewerteter und anteilmäßig einbezogener Unternehmen

Rz. 75 Die Zwischenergebniseliminierung ist nicht nur notwendig im Rahmen der vollkonsolidierten Tochterunternehmen. Gemeinschaftsunternehmen, die dadurch gekennzeichnet sind, dass sie von mehreren untereinander unabhängigen Muttergesellschaften einheitlich gesteuert werden, können nach § 310 HGB entweder quotal konsolidiert oder at Equity bewertet werden. Nach IFRS 11 ist e... mehr

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Konsolidierung von Aufwand ... / 2.1 Notwendigkeit und Vorgehen der Zwischenergebniseliminierung

Rz. 2 Unabhängig von der Rechtsform eines Unternehmens dürfen Gewinne im Jahresabschluss gem. § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB nur dann berücksichtigt werden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert worden sind.[1] Demgegenüber haben die in den §§ 249, 252 und 253 HGB kodifizierten Prinzipien, d. h. Vorsichts- und Niederstwertprinzip, zur Folge, dass mit dem Imparitätsprinzip dr... mehr

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GmbH-Gesellschafterversamml... / 1.4 Rechnungslegung und Ergebnisverwendung

Ein weiterer wichtiger Bereich der Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung betrifft Aufgaben der Rechnungslegung und Ergebnisverwendung. Der Geschäftsführer ist zwar für die Aufstellung des Jahresabschlusses zuständig. Es fällt jedoch in die Kompetenz der Gesellschafterversammlung, anschließend denselben festzustellen und über die Ergebnisverwendung, also über die Frage ... mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 1.3 Regelmäßige versus anlassbezogene externe Rechnungslegung

Rz. 6 Die regelmäßige externe Rechnungslegung von kapitalmarktorientierten Gesellschaften umfasst insbesondere den (Konzern-)Jahresabschluss, einschließlich (Konzern-)Lagebericht[1], die (Konzern-)Kapitalflussrechnung[2], die Eigenkapitalveränderungsrechnung[3], die Segmentberichterstattung[4] sowie die periodische Zwischenberichterstattung. Hinzu kommen noch weitere Bericht... mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 3.3 Deutscher Rechnungslegungs Standard 16

Rz. 22 Das DRSC hat den DRS 16 letztmalig am 17.10.2019 geändert.[1] Rz. 23 Beim DRS 16 handelt es sich wie bei den anderen Deutschen Rechnungslegungs Standards nicht um zwingendes Gesetzesrecht. Gem. § 342 Abs. 2 HGB wird lediglich vermutet, dass den Grundsätzen ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung entsprochen wurde, wenn die Normen der DRS angewendet werden.[2] Folglich k... mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 4.2 Zwischenlagebericht

Rz. 38 Der Zwischenlagebericht wurde gesetzlich verbindlich in dieser Form erst durch das TUG eingeführt. Beim Zwischenlagebericht sind grundsätzlich gemäß DRS 16.37 die Grundsätze ordnungsmäßiger Lageberichterstattung und bei konzernrechnungslegungspflichtigen Unternehmen grundsätzlich auch der DRS 20 zu beachten. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Zwischenlageberichterstat... mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 4.4 Prüfung der Zwischenberichterstattung

Rz. 49 Anders als noch im Referentenentwurf zum TUG ist weiterhin gesetzlich zwingend keine Prüfung der Zwischenberichterstattung – insbesondere des verpflichtenden Halbjahresfinanzberichts – durch den Abschlussprüfer vorgesehen.[1] Dies kann jedoch auf freiwilliger Basis des Emittenten erfolgen. In der Praxis üblich ist hier jedoch nur eine sogenannte prüferische Durchsicht... mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 1.1 Begriff

Rz. 1 Die Zwischenberichterstattung ist ein eigenständiges Instrument der Rechnungslegung,[1] die aufgrund gesetzlicher, vertraglicher Verpflichtung oder auch freiwillig erfolgen kann. Innerhalb der Zwischenberichterstattung werden von einem Unternehmen über eine kürzere Periode als dem Geschäftsjahr an die jeweiligen Adressaten quantitative und qualitative Informationen in ... mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 2 Zentrale Problemstellung der Zwischenberichterstattung

Rz. 10 Die zentrale Problemstellung im Rahmen der Aufstellung eines Zwischenabschlusses für die Zwischenberichterstattung stellt die unterjährige Erfolgsabgrenzung dar. Hierfür gibt es im Wesentlichen 3 Grundkonzeptionen: den integrativen, den eigenständigen sowie den zwischen den beiden ersteren vermittelnden kombinierten Ansatz. Den einzelnen dogmatischen Konzeptionen lieg... mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 4.1.4 Anhang

Rz. 34 Ein Zwischenbericht verfügt nicht über einen Anhang, wie er nach § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB zwingend Bestandteil eines Jahresabschlusses ist. Jedoch sind zu den Zahlenangaben innerhalb der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung des Zwischenberichts dennoch zusätzliche Erläuterungen verpflichtend von dem Unternehmen zu tätigen. Diese können ebenfalls kürzer ausfalle... mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 4.3 Erklärung der Geschäftsführung (Bilanzeid)

Rz. 45 Gem. § 117 WpHG i. V. m. § 115 Abs. 2 Nr. 3 WpHG hat ein Halbjahresfinanzbericht wie ein Jahresfinanzbericht[1] eine den Vorgaben des § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB und des § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB entsprechende Erklärung zu enthalten. Handelt es sich beim Emittenten um ein zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtetes Mutterunternehmen, ist die Versicherung der ges... mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 7 Weiterführende Literatur

Küting/Weber (Begr.), hrsg. v. Dusemond/Küting/Strickmann/Wirth, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss. mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 3.2.1 Halbjahresfinanzbericht

Rz. 20 Von Inlandsemittenten ist gem. § 115 Abs. 1 WpHG mindestens ein Halbjahresfinanzbericht zu veröffentlichen. Dieser stellt einen wichtigen Teil der regelmäßigen externen Rechnungslegung dieser Gesellschaften dar. Rz. 21 Gem. § 115 Abs. 1 WpHG hat die Veröffentlichung unverzüglich nach der Erstellung des Halbjahresfinanzberichts, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Beric... mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 4.1.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Rz. 28 Bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden innerhalb der Zwischenberichterstattung ist auf den davor liegenden Jahres- bzw. Konzernabschluss und die hier gewählte Vorgehensweise abzustellen. Entsprechend dem Stetigkeitsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB/IAS 34.15A) sind diese nur in begründeten Ausnahmefällen nicht anzuwenden. Wenn dies im Rahmen der Zwischenberichter... mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 3.4 Zwischenberichterstattung nach IFRS (IAS 34)

Rz. 25 IAS 34 regelt die Zwischenberichterstattung für Rechnungslegende nach IFRS.[1] Dabei geht vom IAS 34 keine unmittelbare Verpflichtung zur Zwischenberichterstattung aus; diese erfolgt im nationalen Recht. IAS 34 dient lediglich der Regelung zur Umsetzung einer derartigen Pflicht. Dieser Standard wurde bereits 1998 vom damals zuständigen IASC genehmigt. Im Vergleich zu ... mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 5.2 Erfassung und Bewertung von Erträgen

Rz. 59 Für die Erfassung und Bewertung von Erträgen im Zwischenbericht sind grundsätzlich die gleichen Bilanzierungs- und Bewertungskriterien wie für den letzten Jahresabschluss anzuwenden. Das Realisationsprinzip bei der Vereinnahmung der Erträge führt zu einer periodengerechten Gewinnermittlung innerhalb des zu berichtenden Zwischenberichtszeitraums. Rz. 60 Die Realisierung... mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 4.5 Inhalt und Form des Zwischenberichts nach IAS 34

Rz. 53 Die Zwischenberichterstattung hat die Aufgabe, den Interessierten rechtzeitig und kosteneffizient mit neuen Informationen zu versorgen (IAS 34.6). Voraussetzung für einen verkürzten Abschluss ist jedoch, dass der letzte Jahresabschluss bekannt ist, da der Zwischenbericht auf diesem aufbaut. Dementsprechend liegt der Fokus auf neuen Aktivitäten, Ereignissen und wesentl... mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 6.1 Sorgfaltspflichten und übernommene Arbeitgeberpflichten

Der Sorgfaltsmaßstab des Geschäftsführers ist in § 43 GmbHG festlegt. Danach hat der Geschäftsführer bei der Erfüllung seiner Aufgaben die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns einzuhalten. Er haftet unbeschränkt persönlich mit seinem Privatvermögen, wenn er hiergegen verstößt. Trotzdem sollten seine Sorgfaltspflichten, ebenso wie seine sozialversicherungs- und steuerrec... mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

§ 11 Abs. 6 wird durch den folgenden Absatz 6 ersetzt: (6) 1Die Krankenkasse kann in ihrer Satzung zusätzliche vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht ausgeschlossene Leistungen in der fachlich gebotenen Qualität im Bereich der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation (§§ 23, 40), der Leistungen von Hebammen bei Schwangerschaft und Mutterschaft (§ 24d), der künstlichen Befruch... mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

Hinweis Keine inhaltlichen Änderungen zum Referentenentwurf. § 11 Abs. 6 wird durch den folgenden Absatz 6 ersetzt: (6) 1Die Krankenkasse kann in ihrer Satzung zusätzliche vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht ausgeschlossene Leistungen in der fachlich gebotenen Qualität im Bereich der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation nach den §§ 23, 40, der Leistungen von Hebammen be... mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

§ 130a Abs. 1b wird durch die folgenden Absätze 1b und 1c ersetzt: (1b) 1Für ab dem 1.1.2027 zu ihren Lasten abgegebene Arzneimittel erhalten die Krankenkassen von Apotheken einen zusätzlichen Abschlag vom Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers ohne Mehrwertsteuer. 2Satz 1 gilt für die in Absatz 1 Satz 6 und 7 genannten Arzneimittel mit Ausnahme von Arzneimitteln nach A... mehr

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GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

§ 130a Abs. 1b wird durch den folgenden Absatz 1b ersetzt: (1b) 1Für ab dem 1.1.2027 zu ihren Lasten abgegebene Arzneimittel erhalten die Krankenkassen von Apotheken einen zusätzlichen Abschlag vom Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers ohne Mehrwertsteuer in Abhängigkeit von der Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen und der Arzneimittelausgaben. 2Satz 1 gilt f... mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 4.3.1 Grundlagen: doppelte Wesentlichkeit

Rz. 61 In der Nachhaltigkeitsberichterstattung fungiert die Wesentlichkeitsanalyse als Instrument zur Identifizierung und (inhaltlichen) Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen, welche in der Berichterstattung offengelegt werden sollen (ESRS 1.25). Diese Analyse bildet das Fundament der Nachhaltigkeitserklärung, da die erforderlichen Angaben gem. ESRS weites... mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 7.3 Konnektivität

Rz. 168 "Konnektivität" von Information ist ein Grundprinzip der Rechnungslegung, das v. a. mit dem Konzept des Integrated Reporting Einzug in den Diskurs zur Rechnungslegung fand. Es fordert, ein holistisches Bild über alle (finanziellen und nachhaltigkeitsbezogenen) Faktoren zu vermitteln, welche die Fähigkeit eines Unternehmens beeinflussen, Wert zu schaffen. Im Besondere... mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 8 Schutzklauseln

Rz. 176 ESRS 1 enthält zwei explizite Schutzklauseln, die es Unternehmen erlauben, Angaben zu unterlassen – insbes. dann, wenn diese in der Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich identifiziert wurden: "Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, Verschlusssachen oder vertrauliche Informationen anzugeben, selbst wenn diese als wesentlich betrachtet werden" (ESRS 1.105). Im Besond... mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 4.3.3 Finanzielle Wesentlichkeit

Rz. 85 Die finanzielle Wesentlichkeitsbewertung beinhaltet die Identifizierung von Informationen, die für Hauptnutzer der allgemeinen Finanzberichterstattung bei Entscheidungen über die Bereitstellung von Ressourcen für das berichtspflichtige Unternehmen als wesentlich betrachtet werden können (ESRS 1.48). Insbes. werden Informationen für Hauptnutzer der allgemeinen Finanzbe... mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 3 Qualitative Merkmale von Nachhaltigkeitsinformationen

Rz. 18 In einem gesonderten Kapitel enthält ESRS 1 Ausführungen zu "qualitativen Merkmalen" ("qualitative characteristics") von Nachhaltigkeitsinformationen. Diese werden eingeteilt in: grundlegende qualitative Merkmale von Informationen (fundamental qualitative characteristics of information): Relevanz (relevance) und wahrheitsgetreue Darstellung (faithful representation) so... mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 5.1 Konsolidierte und nicht konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 110 Die Schlüsselregelung zu den Berichtsgrenzen, d. h. zum Umfang, in dem Daten für die geforderte Nachhaltigkeitsberichterstattung einzuholen sind, findet sich in ESRS 1 am Anfang von Kap. 5 "Wertschöpfungskette": "Die Nachhaltigkeitserklärung gilt für dasselbe Bericht erstattende Unternehmen wie die Abschlüsse" (ESRS 1.62). D. h., dass für eine nicht konsolidierte Na... mehr