Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnungslegung

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Verantwortlicher Personenkreis

Rn. 143 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Bei einem berichtspflichtigen MU (vgl. hierzu HdR-E, HGB § 325, Rn. 137ff.) trifft die Offenlegungspflicht gemäß § 325 Abs. 3 Satz 1 die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs (vgl. hierzu HdR-E, HGB § 325, Rn. 10ff.). Hinsichtlich eines befreienden übergeordneten KA eines ausländischen MU sind die gesetzlichen Vertreter des zu befrei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XIII. Berichterstattung bei nicht quantifizierbaren Nachteilen

Rn. 77 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Soweit einzelne Rechtsbeziehungen, Einzelmaßnahmen sowie Einzelunterlassungen nicht mehr isolierbar und daher nicht mehr einzeln bewertbar sind und der Mangel fehlender Isolierbarkeit auch nicht im Wege von sachgerechten Schätzungen überwunden werden kann, geht der Abhängigkeitsbericht ins Leere und muss dann mittels eines entsprechenden Hinw...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Quorum

Rn. 86 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach § 258 Abs. 2 Satz 3 AktG i. V. m. § 142 Abs. 2 AktG ist zur Antragstellung nur eine qualifizierte Aktionärsminderheit berechtigt (vgl. zum Charakter als Minderheitenschutzrecht HdR-E, AktG § 258, Rn. 1, sowie ADS (1997), § 258 AktG, Rn. 30). Der oder die Antragsteller müssen (einzeln oder zusammen; vgl. ADS (1997), § 258 AktG, Rn. 33; Hü...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 11. CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG)

Rn. 35 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Das sog. CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) vom 11.04.2017 (BGBl. I 2017, S. 802ff.) geht zurück auf die CSR-R 2014/95/EU (ABl. EU, L 330/1ff. vom 15.11.2014) und zog ebenfalls Änderungen bezüglich der Vorschriften des Sechsten Unterabschnitts des Dritten Buchs nach sich. Die neuen Berichtspflichten sollten "nicht zu übermäßigem Verwal...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Umfang der inhaltlichen Ausführungen

Rn. 90 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Aus dem Antrag muss zunächst hervorgehen, dass die Voraussetzungen der Antragstellung nach § 258 Abs. 2 AktG erfüllt sind. Ferner müssen auch alle Umstände hinreichend deutlich bezeichnet werden, aus denen sich der Anlass für die Annahme einer nicht unwesentlichen Unterbewertung (vgl. § 258 Abs. 1 Nr. 1 AktG) oder Unvollständigkeit des Anhang...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Rechtsdurchsetzung

Rn. 26 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Sowohl das Recht auf Kenntnisnahme als auch Aushändigung (soweit nicht ausgeschlossen) sind Individualrechte der AR-Mitglieder und als solche gegenüber betreffender Gesellschaft einklagbar (vgl. BGH, Urteil vom 15.11.1982, II ZR 27/82, NJW 1983, S. 991f.). Strittig ist, ob daneben auch eine Klage gegen den AR-Vorsitzenden bzw. AR zulässig ist...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Pflichten des Sonderprüfers

Rn. 29 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach § 259 Abs. 1 Satz 3 i. V. m. § 145 Abs. 4 Satz 3 AktG hat der Sonderprüfer den Prüfungsbericht nach Fertigstellung zu unterzeichnen (vgl. dazu bereits HdR-E, AktG § 259, Rn. 4) und unverzüglich dem Vorstand zu übergeben. Ferner ist der Prüfungsbericht insgesamt beim Handelsregister einzureichen.mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Verbilligte Belegschaftsaktien

Rn. 53 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Modalitäten des Angebots an die AN sind gesetzlich nicht näher normiert. Die Möglichkeit der verbilligten Abgabe wird von § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG jedoch vorausgesetzt. Sie ist nach allg. Meinung ebenso wie für andere Sozialleistungen zu bejahen, wenn sich der Aufwand i. R.d. Üblichen und Angemessenen hält (vgl. AktG-GroßKomm. (2018), § 71,...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Verwendung und Veräußerungspflicht

Rn. 60 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Grds. soll bei einem Erwerb nach § 71 Abs. 1 Nr. 3 AktG nur ein Durchgangserwerb stattfinden (vgl. Schander, ZIP 1998, S. 2087 (2088)). Der Erwerb wird indes nicht dadurch unzulässig, dass es später nicht bzw. nicht in dem vorgesehenen Umfang zur Veräußerung der Aktien kommt. Zum Zeitpunkt des Erwerbs ist nämlich in aller Regel nicht abzusehe...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Vorlagepflicht

Rn. 2 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Während § 175 Abs. 2 AktG die Vorbereitung der HV betrifft, bestimmt § 176 Abs. 1 AktG den strukturierten Ablauf einer ordentlichen HV. Daher hat der Vorstand zunächst die in § 175 Abs. 2 AktG aufgeführten Vorlagen (JA, Lagebericht, Bericht des AR, Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns; KA, Konzernlagebericht, Bericht des AR) zugänglich z...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Latente Steuern

Rn. 113 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Latente Steuern können in Ausnahmefällen in fremder Währung entstehen und somit Gegenstand der Währungsumrechnung sein: Unterhalten UN eine rechtlich unselbständige Betriebstätte bzw. Zweigniederlassung außerhalb der Euro-Zone, die ihre Bücher in fremder Währung führt und dort der Besteuerung unterliegt, können aus etwaigen Steuerwertabweich...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Erläuterungspflicht des Aufsichtsrats

Rn. 9 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Vorsitzende des AR, im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter, hat den Bericht des AR (vgl. § 171 AktG) zu erläutern. Von besonderer Bedeutung für die Aktionäre ist hier die Stellungnahme zum Prüfungsbericht des AP, soweit eine Prüfung vorgeschrieben ist (vgl. § 316 Abs. 1), zumal die Aktionäre den Prüfungsbericht des AP grds. nicht ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Versagungsvermerk

Rn. 59 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach § 313 Abs. 4 Satz 1 AktG ist der BV ggf. zu versagen, wenn Einwendungen zu erheben sind oder der AP festgestellt hat, dass der Abhängigkeitsbericht unvollständig ist. § 313 AktG enthält keine Regelung, dass über die Versagung ein – wie auch immer gearteter – Vermerk zu erteilen wäre. Eine analoge Anwendung von § 322 Abs. 4 Satz 2 ist nic...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / H. Insiderhandelsverbot und Ad-hoc-Publizität

Rn. 127 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Erwerb oder Verkauf eigener Aktien kann sich wegen des Umfangs oder der Marktenge zur erheblichen Kursbeeinflussung eignen (vgl. ausführlich MünchKomm. AktG (2024), § 71, Rn. 389ff. (zum Marktmissbrauch), sowie 406ff. (zum Insiderverbot)). Beim Aktienrückkauf können dabei folgende Handlungen insiderrelevant sein: (i) die Beschlüsse des L...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Formalfragen

Rn. 78 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Abhängigkeitsbericht ist schriftlich innerhalb der ersten drei Monate des GJ aufzustellen und dem AP der Gesellschaft zusammen mit dem JA und Lagebericht vorzulegen (vgl. §§ 312 Abs. 1, 313 Abs. 1 AktG). Dabei besteht die Pflicht zur Prüfung des Abhängigkeitsberichts durch einen AP (nur) dann, sofern der JA gemäß § 316 Abs. 1 obligatorisc...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Unentgeltlichkeit

Rn. 61 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Unentgeltlichkeit ist gegeben, wenn eine AG/KGaA/SE für den Erwerb nicht zur Erbringung einer Gegenleistung verpflichtet ist. Beispiele für die Unentgeltlichkeit eines Erwerbs finden sich in den §§ 3, 7 Abs. 1 ErbStG; darunter fallen insbesondere die Schenkung unter Lebenden und der Erwerb von Todes wegen, wie etwa der Erwerb durch Vermächtni...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Bewertungseinheiten

Rn. 122 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Gemäß § 254 dürfen VG, Schulden, schwebende Geschäfte oder mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen zwecks Absicherung gegenläufiger Wertänderungen oder Zahlungsströme aus dem Eintritt vergleichbarer Risiken mit Finanzinstrumenten zu sog. Bewertungseinheiten zusammengefasst werden (vgl. dazu HdR-E, HGB § 254). Durch die Bildung s...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Haftung und Verantwortlichkeit des Abschlussprüfers

Rn. 62 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Auftrag zur Prüfung des Abhängigkeitsberichts ist in den Auftrag zur Prüfung des JA eingeschlossen (vgl. § 313 Abs. 1 Satz 1 AktG). Infolgedessen gilt für die Haftung des AP auch in Bezug auf die Prüfung des Abhängigkeitsberichts § 323 (vgl. BeckOK-HGB (2025), § 323, Rn. 27ff.). Entsprechendes gilt für die Strafvorschriften bei Verletzung...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Begriff des Wechselkurses

Rn. 11 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Umrechnungs- oder auch Wechselkurs bezeichnet das Austauschverhältnis zweier Währungen zueinander (vgl. stellvertretend Königsmaier (2004), S. 122ff.; Beck-HdR, B 780 (2013), Rn. 12ff.). In der BRD war es in der Vergangenheit üblich, das Austauschverhältnis dergestalt auszudrücken, als der für eine oder hundert ausländische Währungseinhei...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Historischer Kurs bzw. Stichtagskurs

Rn. 12 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der historische Kurs ist der Kurs, der im Zeitpunkt des Erwerbs, der Herstellung oder der Entstehung eines VG bzw. der Eingehung einer Schuld galt (vgl. DRS 25.7). Historische Kurse können auch als Durchschnittskurse ermittelt werden. Dies kann z. B. dann sinnvoll sein, wenn in einem bestimmten Zeitraum zahlreiche Einzeltransaktionen stattgef...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Angaben im Anhang

Rn. 124 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG hat die Gesellschaft im Anhang zum JA die in dieser Vorschrift genannten Angaben über den Erwerb eigener Aktien zu machen (vgl. dazu im Einzelnen HdR-E, AktG § 160, Rn. 6ff.). Erwerbs- und Veräußerungsvorgänge sind zu trennen (vgl. Klingberg, BB 1998, S. 1575 (1577f.)). Im Hinblick auf die Berichtspflicht des Vo...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Zustellung und Bekanntmachung

Rn. 24 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Beschluss des Gerichts mitsamt den Gründen ist stets der Gesellschaft zuzustellen. Eine weitere Ausfertigung ist den Aktionären dann und insoweit (vgl. §§ 208 bis 213a ZPO i. V. m. § 41 Abs. 1 Satz 2 FamFG), als diese einen Antrag nach § 260 AktG gestellt haben, zuzustellen (vgl. § 260 Abs. 3 Satz 2 AktG). Haben Aktionäre keinen Antrag ge...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Form der Unterlagen

Rn. 150 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Ausführungen unter HdR-E, HGB § 325, Rn. 74ff., gelten für die Konzern-RL analog. Rn. 151 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Legt das MU eines Teilkonzerns zur Befreiung nach den §§ 291 bzw. 292 die Konzern-RL eines ausländischen übergeordneten MU offen (vgl. hierzu HdR-E, HGB § 325, Rn. 140), so hat diese Offenlegung gemäß § 291 Abs. 1 Satz 1 bzw...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / J. Literaturverzeichnis

Rn. 131 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 BaFin (2017), Rückerwerb eigener Aktien nach dem WpÜG, URL: https://tinyurl.com/d2b83cnv (Stand: 05.12.2025). BaFin (2025), Emittentenleitfaden der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (5. Aufl.), URL: https://tinyurl.com/bdeuedz6 (Stand: 05.12.2025). Kitanoff (2009), Der Erwerb eigener Aktien, Frankfurt am Main. Kleindiek (1997), St...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Anspruch der Aktionäre auf den Bilanzgewinn (§ 58 Abs. 4 AktG)

Rn. 26 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Soweit die HV beschließt, keine weiteren Beträge aus dem Bilanzgewinn in Gewinnrücklagen einzustellen oder als Gewinn vorzutragen, haben die Aktionäre Anspruch auf Verteilung des Bilanzgewinns (vgl. § 58 Abs. 4 AktG). Der im Mitgliedschaftsrecht des Aktionärs begründete Anspruch entsteht mit Feststellung des JA (vgl. bereits BGH, Urteil vom 0...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Billigung des Konzernabschlusses (§ 173 Abs. 1 Satz 2 AktG)

Rn. 10 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Seit Geltung des sog. Transparenz- und Publizitätsgesetzes (TransPuG) vom 19.07.2002 (BGBl. I 2002, S. 2681ff.) ist in Fortführung der rudimentären (Alt-)Regelungen in § 337 Abs. 2 AktG (i. d. F. des sog. Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) vom 27.04.1998 (BGBl. I 1998, S. 786ff.)) in § 173 Abs. 1 Satz 2 Ak...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Nachtragsprüfung (§ 173 Abs. 3 AktG)

Rn. 16 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Wird der vom Vorstand vorgelegte und bei gesetzlicher Prüfungspflicht von einem AP geprüfte JA durch die HV geändert, bedarf es gemäß § 173 Abs. 3 AktG i. V. m. § 316 Abs. 3 einer Nachtragsprüfung durch den gewählten AP. Aus § 316 Abs. 3 Satz 2 (2. Halbsatz) ergibt sich, dass der zu dem ursprünglichen JA erteilte BV wirksam bleibt und durch d...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Allgemeines

Rn. 92 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Bestellung von Sonderprüfern ist eine Angelegenheit der freiwilligen Gerichtsbarkeit, für das Verfahren gelten die Vorschriften des FamFG (vgl. HdR-E, AktG § 258, Rn. 89; ferner MünchKomm. AktG (2025), § 258 Rn. 47). Das erkennende Gericht hat deswegen von Amts wegen die zur Feststellung der mit dem Antrag vorgetragenen Umstände zu ermitt...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Gesetzliche Rücklage (§ 150 Abs. 1 AktG)

Rn. 3 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach § 150 AktG ist zwingend eine gesetzliche Rücklage zu bilden. Insoweit stellt § 150 Abs. 1 AktG klar, dass diese Rücklage bereits bei der Aufstellung der Bilanz zu bilden ist. Gleiches bestimmt § 270 Abs. 1 Satz 1 für die Kap.-Rücklage (vgl. BeckOK-HGB (2025), § 270, Rn. 1ff.). Solange eine AG/KGaA/SE nach Gesetz oder Satzung gemäß § 150 A...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Ausweis von Aktien unterschiedlicher Gattung und bedingtem Kapital (§ 152 Abs. 1 Sätze 2 bis 4 AktG)

Rn. 4 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Gemäß § 152 Abs. 1 Satz 2 AktG müssen die Beträge des Grundkap. gesondert angegeben werden, die auf jede Aktiengattung entfallen. Diese Vorschrift ist unter Verzicht auf die früher geforderte Angabe von Gesamtnennbeträgen durch Art. 1 Nr. 19 des Gesetzes über die Zulassung von Stückaktien (StückAG) vom 25.03.1998 (vgl. BGBl. I 1998, S. 590ff.)...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Gesamtrechtsnachfolge (§ 71 Abs. 1 Nr. 5 AktG)

Rn. 65 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach § 71 Abs. 1 Nr. 5 AktG ist der Erwerb eigener Aktien durch Gesamtrechtsnachfolge zulässig. Erlaubt ist insoweit der Erwerb voll eingezahlter sowie nicht voll eingezahlter Aktien (vgl. auch MünchKomm. AktG (2024), § 71, Rn. 187). Durch diese umfassende Ausnahme vom Erwerbsverbot wird sichergestellt, dass Vorgänge mit Rechtsübergang im Weg...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Erweiterung der Vertretungsbefugnis

Rn. 30 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Zur Vertretung der Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs bzw. betreffender KapG selbst sind gemäß § 335 Abs. 2 Satz 3 neben RA befugt: WP und vBP (Nr. 1), StB und Steuerbevollmächtigte (Nr. 2) Personen und Vereinigungen i. S. d. §§ 3a und 3c StBerG im Rahmen ihrer Befugnisse nach § 3a StBerG (Nr. 3), zu beschränkter geschäftsmäßiger Hilfe...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Allgemeines

Rn. 68 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Seit Inkrafttreten des KonTraG hat die Vorschrift des § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG für den Erwerb eigener Aktien die größte praktische Bedeutung erlangt. Zahlreiche große Publikumsgesellschaften ebenso wie kleinere börsennotierte UN haben seitdem von der Möglichkeit der Schaffung einer Ermächtigung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und der Durchführung ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Besonderheiten für kleine Kapitalgesellschaften (§ 261 Abs. 1 Satz 7 AktG)

Rn. 24 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Satz 7 des § 261 Abs. 1 AktG wurde durch das sog. Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) vom 17.07.2015 (BGBl. I 2015, S. 1245ff.) eingefügt und bestimmt für kleine KapG i. S. d. § 267 Abs. 1 (vgl. dazu BeckOK-HGB (2025), § 267, Rn. 10ff.; HdR-E, HGB § 267, Rn. 6ff.) eine Ausnahme von der Berichtspflicht gemäß § 261 Abs. 1 Satz ;3f. AktG....mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Grundsatz

Rn. 22 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Bei der Bewertung von VG und Schulden, die auf eine Fremdwährung lauten oder, wie etwa wie im Fall einer gegen Fremdwährung erworbenen Maschine, ursprünglich gelautet haben, können sich durch Wechselkursveränderungen eigenständige positive oder negative Erfolgsauswirkungen ergeben. Bei der Beurteilung dieser sog. Währungs- oder Kursgewinne bz...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Nichtzulässigkeit des Verzichts auf Aufstellung eines Abhängigkeitsberichts

Rn. 26 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die §§ 311ff. AktG sind zum Schutz der außenstehenden Aktionäre und Gesellschaftsgläubiger vorgesehen. Aus diesem Grund kann die HV einer abhängigen AG/KGaA/SE auch nicht durch einstimmigen Beschluss auf die Durchführung des Nachteilsausgleichs (vgl. § 311 AktG) und/oder die Aufstellung eines Berichts des Vorstands über Beziehungen zu verbund...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Verstöße

Rn. 28 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Verstöße gegen § 58 Abs. 1f. AktG führen zur Nichtigkeit des festgestellten JA (vgl. § 256 Abs. 1 Nr. 4 AktG). Diese Nichtigkeitsfolge ist aber nach § 256 Abs. 6 AktG heilbar. Ein Verstoß gegen § 58 Abs. 2a AktG kann ebenfalls zur Nichtigkeit nach § 256 Abs. 1 Nr. 4 AktG führen. Gewinnverwendungsbeschlüsse, die die Bindung an den festgestellt...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Absolute Obergrenze

Rn. 5 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Abgesehen von (nach oben) abweichenden Regelungen in der Satzung ist als absolute Obergrenze 10 % des Grundkap. am BilSt, wie es im Handelsregister eingetragen (vgl. § 189 AktG) und als gezeichnetes Kap. im JA auszuweisen ist, festgelegt (vgl. ADS (1995), § 150 AktG, Rn. 30; AktG-GroßKomm. (2018), § 150, Rn. 73; Hüffer-AktG (2025), § 150, Rn. ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Mindestbetrag (§ 150 Abs. 3 AktG)

Rn. 10 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Übersteigt der gesetzliche Reservefonds den gesetzlichen oder satzungsmäßigen Mindestbetrag nicht, so darf dieser nur zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags (vgl. § 150 Abs. 3 Nr. 1 AktG) oder Verlustvortrags (vgl. § 150 Abs. 3 Nr. 2 AktG) verwendet werden, soweit diese nicht durch einen Gewinnvortrag bzw. Jahresüberschuss oder durch andere Ge...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Einführung

Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Durch das Bilanzrichtlinien-Gesetz (BiRiLiG) vom 19.12.1985 (BGBl. I 1985, S. 2355ff.) und die damit verbundene Übernahme der wichtigsten Bilanzvorschriften in das HGB (vgl. §§ 266, 272, 284ff.) wurde § 152 AktG wesentlich gekürzt und enthält derweil nur noch rechtsformspezifische Ergänzungen zu den Regelungen des HGB in § 272 Abs. 1 bis 3. Im ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Vorzugsaktien

Rn. 6 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Vorzugsaktien sind Aktien, die den Berechtigten Vorzüge gegenüber den Stammaktionären gewähren. Im Gesetz sind insbesondere die Vorzugsaktien ohne Stimmrecht genannt (vgl. § 12 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. §§ 139ff. AktG). Demnach kann das Stimmrecht für solche Aktien ausgeschlossen werden, die mit einem nachzuzahlenden Vorzug bei der Gewinnverteilu...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Ergänzende Posten in der GuV (§ 158 Abs. 1 Satz 1 AktG)

Rn. 2 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Im Anschluss an den Posten "Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag" der nach § 275 aufzustellenden GuV sind in Fortführung der Nummerierung gemäß § 158 Abs. 1 Satz 1 AktG die dort genannten Posten – bei Vorhandensein (vgl. § 265 Abs. 8) – darzustellen. § 158 Abs. 1 Satz 2 AktG lässt auch einen Ausweis im Anhang zu. I. Gewinn- bzw. Verlustvortrag aus ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 8. Bilanzeid

Rn. 73 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Der sog. Bilanzeid, welchen die gesetzlichen Vertreter bzw. Mitglieder des vertretungsberechtigen Organs von KapG, die Inlandsemittenten i. S. d. § 2 Abs. 14 WpHG und keine KapG i. S. d. § 327a sind, gemäß § 264 Abs. 2 Satz 3 und § 289 Abs. 1 Satz 5 bzw. § 297 Abs. 2 Satz 4 und § 315 Abs. 1 Satz 5 abzugeben haben (vgl. HdR-E, HGB § 264, Rn. 5...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Offenlegungszeitpunkt bei nachträglicher Änderung von Unterlagen

Rn. 88 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Wird eine offenzulegende Unterlage nach Abschluss der AP oder während bzw. nach der Vorlage an die Gesellschafter geändert, ist die geänderte Fassung offenzulegen (vgl. hierzu HdR-E, HGB § 325, Rn. 37ff.). Auch für diese Offenlegung gelten die in HdR-E, HGB § 325, Rn. 83, beschriebenen Fristen. Rn. 89 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Zur Offenlegung ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Wertpapierhandel (§ 71 Abs. 1 Nr. 7 AktG)

Rn. 67 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Hierdurch erhalten Kreditinstitute (vgl. §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 KWG), Finanzdienstleistungsinstitute (vgl. §§ 1 Abs. 1a, 2 Abs. 6 KWG), Wertpapierinstitute (vgl. § 2 Abs. 1 WpIG) sowie Finanz-UN (vgl. § 1 Abs. 3 KWG) die Möglichkeit, einen "Handelsbestand" eigener Aktien zum Zwecke des Eigenhandels auch ohne konkreten Handelsauftrag (vgl. im U...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Gewinnverwendungsvorschlag

Rn. 14 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands unterliegt nicht der Prüfungspflicht durch den AP und muss von daher vom AR in besonderem Maße auf seine Recht- und Zweckmäßigkeit geprüft werden (vgl. AktG-GroßKomm. (2018), § 171, Rn. 95ff.). Zunächst erstreckt sich auch hier die Prüfung des AR auf die Einhaltung der Bestimmungen des Gesetzes und...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Umwandlung

Rn. 22 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Im Fall eines Formwechsels eines abhängigen UN in eine AG/KGaA oder einer Umwandlung gemäß Art. 2 Abs. 4 SE-VO in eine SE ist ein Abhängigkeitsbericht für die Zeit ab Wirksamwerden der Umwandlung zu erstellen. Benachteiligungen, die aus der Zeit davor stammen, unterliegen nicht den Regelungen des AktG, sondern sind nach den zum Eingriffszeitp...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 14. Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG)

Rn. 38 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Mit dem sog. Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG II) vom 07.08.2021 (BGBl. I 2021, S. 3311ff.) ergaben sich abermals Änderungen in Bezug auf die Bußgeldvorschriften des § 334. So wurde durch die Einfügung ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Einführung

Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 300 AktG regelt für den sog. Vertragskonzern die Dotierung der gesetzlichen Rücklage in Abänderung von § 150 Abs. 2 AktG bei UN-Verträgen (GAV, TGAV, BHV) von AG, KGaA und SE. Zweck der Vorschrift ist es, bilanziell eine Aushöhlung betreffender Gesellschaft zu verhindern. Bestünde diese Sondervorschrift nicht, würde infolge der Anknüpfung vo...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Bilanzgewinn (Nr. 1)

Rn. 9 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Position (vgl. § 174 Abs. 2 Nr. 1 AktG) entspricht dem in Bilanz (vgl. § 268 Abs. 1 Satz 2) bzw. GuV (vgl. § 158 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AktG) auszuweisenden Betrag. Der Bilanzgewinn versteht sich dabei einerseits als Kontroll- und andererseits als Ausgangsgröße für die sich anschließenden Gewinnverwendungsmaßnahmen (vgl. AktG-GroßKomm. (2018)...mehr