Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnungslegung

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Unmittelbar bevorstehender Schaden

Rn. 44 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Das Erfordernis eines unmittelbar bevorstehenden Schadens soll alle nur entfernten Schadensmöglichkeiten vom Erlaubnistatbestand des § 71 Abs. 1 Nr. 1 AktG ausschließen. Dabei geht es zum einen um die zeitliche Dimension. Zum anderen spielt jedoch auch die Schadenswahrscheinlichkeit eine Rolle (vgl. AktG-GroßKomm. (2018), § 71, Rn. 167; Hüffe...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Information über die Internetseite

Rn. 11 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Gemäß § 175 Abs. 2 Satz 4 AktG entfallen die Pflichten zur Auslegung und Erteilung von Abschriften, soweit die Dokumente über das Internet (Internetseite der Gesellschaft) für denselben Zeitraum zugänglich sind. Diese Form der Informationsweitergabe ist inzwischen in praxi weit verbreitet (vgl. dazu Rieckers, DB 2019, S. 107ff.)mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere

Rn. 98 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Bei der Folgebewertung von auf Fremdwährung lautenden sonstigen (monetären) VG und Wertpapieren des UV gelten die Regelungen zur Folgebewertung von kurzfristigen Fremdwährungsforderungen analog (vgl. HdR-E, HGB § 256a, Rn. 96f.). Qualifizierten sich betreffende – ursprünglich in fremder Währung erworbene – VG indes als nicht-monetär, verhielt...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Prüfung in Stichproben

Rn. 39 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Bei der Prüfung kann sich der Prüfer nach pflichtgemäßem Ermessen wie in der Praxis der AP mit Stichproben begnügen (allg. Ansicht; vgl. stellvertretend Kropff (1965), S. 414; ebenso ADS (1997), § 313 AktG, Rn. 45; Beck Bil-Komm. (2024), § 289 HGB, Rn. 453; HFA 3/1991, WPg 1992, S. 91 (93)). Umfang und Auswahl der Stichproben werden dabei zum...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / 7. Einhaltung der Maximalvergütung (Nr. 7)

Rn. 23 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Gemäß § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 AktG ist zu erläutern, wie die festgelegte Max.-Vergütung der Vorstandsmitglieder (vgl. § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG) eingehalten wurde. Dabei ist abweichend von der allg. Regel nicht erst die fällige (vgl. HdR-E, AktG § 162, Rn. 9), sondern bereits die erdiente Vergütung maßgeblich. Nur so kann verhindert we...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Ertrag aus der Kapitalherabsetzung (§ 240 Satz 1 AktG)

Rn. 21 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die bei der vereinfachten Kap.-Herabsetzung angefallenen Buchgewinne sind gemäß § 240 Satz 1 AktG gesondert als "Ertrag aus der Kapitalherabsetzung" zu bezeichnen und hinter dem Posten "Entnahmen aus Gewinnrücklagen" auszuweisen. Rn. 22 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 240 Satz 1 AktG schreibt den Ausweis der Erträge aus einer Kap.-Herabsetzung in ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Wechselseitige Beteiligungen (Nr. 7)

Rn. 20 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Wechselseitige Beteiligungen liegen gemäß § 19 Abs. 1 AktG vor, wenn zwei UN mit Sitz im Inland in der Rechtsform einer KapG derart verbunden sind, dass jedem UN mehr als ein Viertel des anderen UN gehört. Die Berichtspflicht im Anhang erklärt sich aus dem Bestehen einer faktischen Minderung des EK und soll die rechtlichen Beschränkungen gemä...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Nichtanwendung auf Kleinstkapitalgesellschaften (§ 158 Abs. 3 AktG)

Rn. 30 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach § 158 Abs. 3 AktG sind die in Abs. 1f. enthaltenen Sondervorschriften nicht auf Kleinst-KapG (vgl. § 267a) anzuwenden, die von der Erleichterung nach § 275 Abs. 5 Gebrauch machen und insoweit lediglich eine verkürzte und vereinfachte GuV nach dieser Maßgabe aufstellen.mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Bekanntmachung des Antrags

Rn. 9 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Gemäß den §§ 260 Abs. 3, 99 Abs. 2 Satz 1 AktG hat das Gericht den Antrag in den Gesellschaftsblättern – also zumindest im BAnz (vgl. § 25 AktG) – bekannt zu machen. Den Beteiligten wird dadurch ermöglicht, von dem Antrag Kenntnis zu nehmen und sich ggf. zu diesem zu äußern.mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Jahres- bzw. Einzelabschluss

Rn. 3 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Pflicht zur Vorlage erstreckt sich auf Unterlagen des Vorstands, also Bilanz, GuV (vgl. § 242), Anhang (vgl. §§ 264 Abs. 1, 284f.) und Lagebericht (vgl. §§ 264 Abs. 1, 289ff.). Unterliegt das UN gemäß § 316 Abs. 1 Satz 1 der Pflicht zur AP, so ist auch der Prüfungsbericht des AP vorzulegen, wobei die Vorlagepflicht des Prüfungsberichts dur...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Enforcement

Rn. 135 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Gemäß § 106 WpHG unterliegen Abschlüsse und Berichte von UN, die als Emittenten von zugelassenen Wertpapieren i. S. d. § 2 Abs. 1 WpHG die BRD als Herkunftsstaat haben, der Prüfung durch die BaFin (vgl. i. d. S. auch § 107 WpHG). In diesem Zusammenhang wurde i. R.d. ESEF-UG der IFRS-EA in den Prüfungsumfang der BaFin mit aufgenommen. Dies is...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Grundsätzliches

Rn. 64 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Angabe von Leistung und Gegenleistung bei Rechtsgeschäften beinhaltet die sachliche Erläuterung des Geschäftsgegenstands sowie bei zweiseitigen Verträgen die Angabe von Art, Menge und Preis der gegenseitig bewirkten LuL. Auch Fristen können wegen ggf. zu berücksichtigender Zinsen von Bedeutung sein. I.S.e. aus sich heraus verständlichen B...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Vorbemerkung

Rn. 71 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nachfolgend wird die Umrechnungsnorm des § 256a anhand der (Folge-)Bewertung ausgewählter Aktiv- und Passivposten des handelsrechtlichen JA thematisiert. Hierbei ist allg.-gültig unter Verweis auf HdR-E, HGB § 256a, Rn. 38, zu beachten, dass sowohl für Zwecke der Zugangs- als auch Folgebewertung jeweils der Devisenkassamittelkurs Verwendung f...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Allgemeines

Rn. 59 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Wie bei der JA-Prüfung steht auch bei der Sonderprüfung nach § 258 Abs. 2 Nr. 1 AktG die Überprüfung von Bewertungsansätzen sowie die Übereinstimmung der Bewertung im JA mit den gesetzlichen Vorschriften im Mittelpunkt der Prüfung. Die Sonderprüfung stellt jedoch auf die Einhaltung von Bewertungsuntergrenzen ab, während i. R.d. JA-Prüfung in ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Prüfungsbeendigung

Rn. 74 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Prüfungstätigkeit ist mit Übersendung des vom Sonderprüfer fertiggestellten, unterzeichneten Sonderprüfungsberichts an den Vorstand der Gesellschaft ebenso wie das Gericht (Handelsregister) beendet (vgl. § 259 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 145 Abs. 4 Satz 3 AktG). Im Übrigen sind als Beendigungsgründe für den Sonderprüfungsauftrag insbesondere...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 7. Gesetz zur Änderung des Handelsgesetzbuchs (2013)

Rn. 30 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Mit dem Gesetz zur Änderung des Handelsgesetzbuchs vom 04.10.2013 (BGBl. I 2013, S. 3746ff.) wurde § 335a in neuer Fassung wieder eingeführt, der 2006 zunächst aufgehoben wurde (vgl. HdR-E, Einf HGB §§ 331–335c, Rn. 23). Seinerzeit wurde dem BfJ die "Durchsetzung der Offenlegungspflichten übertragen. Das neue Ordnungsgeldverfahren hatte sich ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Abweichung von der Gliederung

Rn. 18 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Eine abweichende Gliederung des Gewinnverwendungsvorschlags ist gemäß § 170 Abs. 2 Satz 2 AktG zulässig, soweit dies durch seinen Inhalt bedingt ist. Sie muss jedoch der gesetzlich vorgeschriebenen Gliederung gleichwertig sein (vgl. AktG-GroßKomm. (2018), § 170, Rn. 131; KK-AktG (2015), § 170, Rn. 22; Hölters-AktG (2025), § 170, Rn. 15). Sieh...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Bilanzielle Konsequenzen bei gerichtlicher Entscheidung (§ 261 Abs. 2 AktG)

Rn. 25 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Wurde gegen die abschließende Feststellung des Sonderprüfers nach § 260 AktG der Antrag auf eine Entscheidung durch das zuständige Gericht gestellt und hat das Gericht abschließend festgestellt, dass Posten unterbewertet sind, gelten nach § 261 Abs. 2 Satz 1 (2. Halbsatz) AktG die Regeln des Abs. 1 sinngemäß. Es kann somit auf die obigen Ausf...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Allgemeines

Rn. 24 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Anders als die Feststellung zur Unterbewertung von Bilanzposten (vgl. § 259 Abs. 2f. AktG) sind die abschließenden Feststellungen zur Unvollständigkeit des Anhangs endgültig; eine gerichtliche Entscheidung nach § 260 Abs. 1 AktG ist für die abschließende Feststellung nach § 259 Abs. 4 AktG nicht vorgesehen (vgl. ADS (1997), § 259 AktG, Rn. 26...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. "Auf Veranlassung"

Rn. 46 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Für die Berichtspflicht nach § 312 AktG ist der Begriff "Veranlassung" ebenso auszulegen wie bei § 311 AktG (vgl. hierzu HdR-E, AktG § 311, Rn. 12ff.). Das betrifft auch Veranlassungen durch HV-Beschlüsse (vgl. ADS (1997), § 312 AktG, Rn. 45; Hüffer-AktG (2025), § 312, Rn. 20; KK-AktG (2004), § 312, Rn. 53; a. A. Beck Bil-Komm. (2024), § 289 ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Verlustausgleichspflicht (§ 324 Abs. 3 AktG)

Rn. 8 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Soweit und nur soweit der Bilanzverlust den Betrag der Kap.- und Gewinnrücklage übersteigt, ist gemäß § 324 Abs. 3 AktG die Hauptgesellschaft zum Verlustausgleich verpflichtet. Dies dient der Sicherung des aus dem Grundkap. bestehenden Vermögens während des Bestehens einer Eingliederung (vgl. dazu bereits HdR-E, AktG § 324, Rn. 1). § 324 AktG ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Bindung von Vorstand und AR an Erklärungen über den Jahresabschluss (§ 175 Abs. 4 AktG)

Rn. 15 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Mit Einberufung der HV sind Vorstand und AR nach § 175 Abs. 4 Satz 1 AktG an ihre Erklärungen über den JA (vgl. §§ 172, 173 Abs. 1 AktG) gebunden. Umstritten ist dabei, ob sich § 175 Abs. 4 AktG auch auf eine inhaltliche Bindung bezieht. Die h. M. legt § 175 Abs. 4 AktG unter Bezugnahme auf den maßgeblichen RegE restriktiv aus und gelangt zu ...mehr

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Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / I. Leistungen Dritter (Nr. 1)

Rn. 25 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 In § 162 Abs. 2 Nr. 1 AktG wird die Angabepflicht auch auf Leistungen erweitert, die von einem Dritten (bspw. von einem Konzern-UN oder Gesellschafter) im Hinblick auf die Vorstandstätigkeit zugesagt oder im letzten GJ gewährt wurden (vgl. zu den Begriffen "gewährt" und "zugesagt" HdR-E, AktG § 162, Rn. 9, 19). Strittig ist, ob der Name des D...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Wahlrecht zwischen GuV und Anhang (§ 158 Abs. 1 Satz 2 AktG)

Rn. 26 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 158 Abs. 1 Satz 2 AktG lässt die Möglichkeit zu, die Angaben nach § 158 Abs. 1 Satz 1 AktG wahlweise in der GuV oder im Anhang zu machen. Bei der Darstellung im Anhang sind die verlangten Posten dabei ebenso ausführlich aufzuführen wie in der GuV, insbesondere ist auch hierbei in der Gliederung des § 158 Abs. 1 Satz 1 AktG zu arbeiten und a...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Schutzklausel (§ 160 Abs. 2 AktG)

Rn. 25 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach der sog. Schutzklausel gemäß § 160 Abs. 2 AktG besteht keine Berichterstattungspflicht, wenn das Wohl der BRD oder eines der Bundesländer ein Unterbleiben erforderlich macht. § 160 Abs. 2 AktG bezieht sich auf die Angabepflichten nach § 160 Abs. 1 AktG. Es gilt eine allg. Subsidiarität, d. h., es ist stets das mildeste Mittel zu wählen (...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Ordnungswidrigkeit

Rn. 114 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Gemäß § 405 Abs. 1 Nr. 4 lit. a) AktG handelt ordnungswidrig, wer als Mitglied des Vorstands oder AR oder als Abwickler entgegen § 71 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 oder Abs. 2 eigene Aktien der Gesellschaft erwirbt oder, i. V. m. § 71e Abs. 1, als Pfand nimmt. Erforderlich ist insoweit jedoch vorsätzliches Handeln (vgl. § 10 OWiG). Eine solch verstande...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Allgemeines

Rn. 136 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 § 325 Abs. 3 regelt die Offenlegung der Konzern-RL. Dabei wird auf § 325 Abs. 1 bis 1b Satz 1 sowie Abs. 4 Satz 1 verwiesen und eine analoge Anwendung der Vorschriften wie für die Offenlegung des JA und Lageberichts bestimmt. Rn. 136a Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinbl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Aufnahme in den Bericht des Aufsichtsrats

Rn. 8 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 172 Satz 2 AktG regelt die selbstverständliche Pflicht des AR, die HV genau über seine Beschlussfassungen zu unterrichten. Nach § 171 Abs. 2 Satz 4 AktG ist bereits die Billigung im Bericht des AR an die HV aufzuführen, so dass § 172 Satz 2 AktG lediglich diejenigen Beschlüsse meinen kann, durch die die Zuständigkeit der HV zur Feststellung ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Offenlegung des Jahresabschlusses bei Fehlerfeststellung im Rahmen des Enforcementverfahrens

Rn. 41 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Besondere Bedeutung erlangen nachträgliche Änderungen des JA im Zusammenhang mit der Prüfung von UN-Abschlüssen durch die BaFin, die für solche UN von Relevanz ist, die als Emittenten von zugelassenen Wertpapieren i. S. d. § 2 Abs. 1 WpHG die BRD als Herkunftsstaat haben. Zum Umfang der Prüfung durch die BaFin zählt nach § 107 Abs. 1 Satz 5 W...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Zusammenfassung in der Berichterstattung

Rn. 74 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Unter Berücksichtigung der zuvor zu den Rechtsgeschäften bereits entwickelten Grundsätze zur Zusammenfassung im Bericht (vgl. HdR-E, AktG § 312, Rn. 67ff.), die entsprechend auch für Maßnahmen gelten, erscheint auch eine zusammenfassende Darstellung der Maßnahmen im Abhängigkeitsbericht möglich. Allerdings ist bei Maßnahmen mit besonderer Sor...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 9. Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie

Rn. 33 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Durch Art. 8 des sog. Gesetzes zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie vom 20.11.2015 (BGBl. I 2015, S. 2029ff.) wurde die Transparenz-R 2004/109/EG (ABl. EU, L 390/38ff. vom 31.12.2004) i. d. F. der Änderungs-R 2013/50/EU (ABL. EU, L 294/13ff. vom 06.11.2013) in nationales Recht umgesetzt. Intendiert war dabei eine "Vollh...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Verstöße

Rn. 28 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Werden die Individualrechte einzelner AR-Mitglieder nach § 170 AktG verletzt und stimmt das betroffene AR-Mitglied gegen einen Beschluss, so kann dies zur Unwirksamkeit von AR-Beschlüssen führen (vgl. ausführlich AktG-GroßKomm. (2018), § 170, Rn. 193ff.). Dies wiederum kann sodann in der Nichtigkeit des festgestellten JA i. S. d. § 256 Abs. 2...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Kenntnisnahme durch die Aufsichtsratsmitglieder (Satz 1)

Rn. 20 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Notwendige Voraussetzung und Grundlage für die Prüfungspflicht des AR nach § 171 AktG ist das Recht, die in § 170 Abs. 1 AktG aufgeführten Vorlagen wie auch Prüfungsberichte des AP genau zu kennen. Seit KonTraG sind in § 170 Abs. 3 AktG die Prüfungsberichte ausdrücklich genannt. Diese Änderung war darin begründet, dass die Prüfungsberichte ni...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 13. Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG)

Rn. 37 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) vom 03.06.2021 (BGBl. I 2021, S. 1534ff.) wurde als Reaktion auf den sog. Wirecard-Skandal, bei dem durch den "Bilanzskandal um den Münchener Finanztechnologiekonzern Wirecard AG [der Finanzstandort Deutschland, d.Verf.] schweren Schaden genommen" (BT-Drs. 19/29879, S. 2) hat, geschaffen. Die "...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Unwesentliche oder keine Unterbewertung (§ 259 Abs. 3 AktG)

Rn. 23 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Stellt der Sonderprüfer fest, dass die bemängelten Posten nicht oder nur unwesentlich unterbewertet sind, so hat er auch hierüber in einer abschließenden Feststellung zu berichten. Der Wortlaut der entsprechenden abschließenden Feststellung, die den Charakter eines Negativtestats hat, ist weitgehend durch das Gesetz vorgegeben. Zweckmäßigerwe...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Steuerliche Auswirkungen

Rn. 26 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Von dem "Ertrag auf Grund höherer Bewertung" sind die auf ihn zu entrichtenden Steuern abzuziehen, da der nach § 261 Abs. 1 Satz 1 AktG bzw. § 261 Abs. 2 Satz 2 AktG gebildete Sonderposten den Bruttoertrag auszuweisen hat (vgl. Hüffer-AktG (2025), § 261, Rn. 10; KK-AktG (2018), § 261, Rn. 24; MünchKomm. AktG (2025), § 261, Rn. 19; HdR-E, AktG...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Keine Pflicht zur Bildung einer gesetzlichen Rücklage (§ 324 Abs. 1 AktG)

Rn. 2 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Gemäß § 324 Abs. 1 AktG wird die in § 150 AktG enthaltene Verpflichtung einer AG (KGaA bzw. SE) zur Bildung einer gesetzlichen Rücklage (vgl. HdR-E, AktG §§ 58, 150, Rn. 1ff.) für die eingegliederte Gesellschaft aufgehoben. Damit finden weder die Vorschriften über die Bildung und Dotierung (vgl. § 150 Abs. 1f. AktG) noch über die Verwendung be...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Keine Mängel des Anhangs (§ 259 Abs. 4 Satz 3 AktG)

Rn. 28 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Stellt der Sonderprüfer fest, dass der in dem Antrag auf Sonderprüfung und seinem Prüfungsauftrag bezeichnete Mangel des Anhangs nicht besteht, so hat er in einer abschließenden Feststellung ein Negativtestat zu erteilen. Nach dem Wortlaut des § 259 Abs. 4 Satz 3 AktG hat er in diesem Fall zu erklären, dass nach seiner pflichtgemäßen Prüfung ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Grundsatz

Rn. 30 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Über die Verwendung des Ertrags aus höherer Bewertung entscheidet gemäß § 261 Abs. 3 Satz 2 AktG die HV, nicht Vorstand oder AR. Bei der Entscheidung zu berücksichtigen sind jedoch die auf diesen Ertrag zu entrichtenden Steuern (vgl. hierzu HdR-E, AktG § 261, Rn. 26), so dass für die HV nur der verbleibende Betrag disponibel ist (vgl. MünchKo...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 107 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Im Normengefüge der IFRS finden sich keine dem § 312 AktG entsprechende Vorschriften. Noch am ehesten ist § 312 AktG mit den internationalen RL-Vorschriften zum sog. "Related Party Reporting" nach IAS 24 vergleichbar (vgl. zudem § 285 Nr. 21; fernerhin Weber, in: HWRP (2002), Sp. 2024ff.).mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Personenkreis

Rn. 48 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Unter die Vorschrift fallen AN, also Personen, die infolge eines privatrechtlichen Vertrags mit betreffender Gesellschaft oder einem verbundenen UN zur Leistung fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet sind. Aufgrund der Änderungen durch das (zweite) Finanzmarktförderungsgesetz vom 26.07.1994 (BGBl. 1994 I, S. 1794ff.)...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. § 335 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

Rn. 8 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Übereinstimmend mit § 325a sanktioniert diese Vorschrift die Nichteinhaltung der Offenlegung von RL-Unterlagen einer Hauptniederlassung, sofern sie ihren Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder Vertragsstaat des Abkommens über den EWR hat. Die Offenlegung hat dabei durch die Einreichung am Sitz der jeweiligen inländischen Zweigniederla...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Einführung

Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 176 AktG regelt die Behandlung der Vorlagen des Vorstands und AR in der ordentlichen HV. Abs. 1 bestimmt dabei die Vorlage- und Erläuterungspflicht von Vorstand ebenso wie AR und verfügt darüber hinaus, dass der Vorstand zu einem Jahresfehlbetrag oder Verlust, der das Jahresergebnis wesentlich beeinträchtigt hat, Stellung nehmen soll. Abs. 2...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk

Rn. 53 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Ein uneingeschränkter BV zum Abhängigkeitsbericht ist grds. in der nach § 313 Abs. 3 AktG vorgeschriebenen Fassung ohne Abänderung zu erteilen (vgl. AktG-GroßKomm. (2022), § 313, Rn. 53; Hüffer-AktG (2025), § 313, Rn. 17; MünchKomm. AktG (2023), § 313, Rn. 92). Allerdings sieht § 313 Abs. 3 Satz ;2f. AktG verschiedene Anpassungen an den jewei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / J. Literaturverzeichnis

Rn. 129 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Kirchhoff (1971), Die Sonderprüfung wegen unzulässiger Unterbewertung nach §§ 258ff. AktG, München. KPMG (2020), Bericht über die unabhängige Sonderuntersuchung der Wirecard AG, München, vom 27.04.2020, URL: https://tinyurl.com/ycxuxxk7 (Stand: 05.12.2025). Lutter (1988), Zur Abwehr räuberischer Aktionäre, in: FS 40 Jahre Der Betrieb, Stuttgar...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Verpflichteter Personenkreis

Rn. 4 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Zu dem nach § 312 AktG zur Aufstellung eines Abhängigkeitsberichts verpflichteten Personenkreis gehört neben dem Vorstand einer abhängigen AG/SE auch der oder die persönlich haftende(n) Gesellschafter einer abhängigen KGaA (h. M.; vgl. ADS (1997), § 312 AktG, Rn. 15; Beck Bil-Komm. (2024), § 289 HGB, Rn. 310; Hüffer-AktG (2025), § 312, Rn. 5; ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / III. Reguläre Beendigung (Nr. 3)

Rn. 27 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach § 162 Abs. 2 Nr. 3 AktG sind die gemäß Nr. 2 zu tätigenden Angaben hinsichtlich der Vergütung jedes einzelnen Vorstandsmitglieds auch für den Fall einer regulären Beendigung der Vorstandstätigkeit zu machen. Anzugeben sind dabei der Barwert der Zusage sowie der während des letzten GJ hierfür aufgewandte bzw. zurückgestellte Betrag, einsc...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / F. Datenschutz (§ 162 Abs. 5 AktG)

Rn. 34 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 162 Abs. 5 Satz 1 AktG verbietet Angaben im Vergütungsbericht, die sich auf die Familiensituation einzelner Mitglieder des Vorstands oder AR beziehen. Hierunter fallen z. B. Angaben zu etwaigen Familien- oder Kinderzuschlägen; es soll in solchen Fällen nur der Gesamtbetrag genannt werden, nicht jedoch der Grund für die Gewährung (vgl. BT-Dr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Billigung des Konzernabschlusses

Rn. 12 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der vom Vorstand aufgestellte KA wird durch den AR nur gebilligt, nicht aber festgestellt (vgl. MünchKomm. AktG (2024), § 172, Rn. 107; NK-AktG (2024), § 172, Rn. 5; des Weiteren auch § 173 Abs. 1 Satz 2 AktG, sowie HdR-E, AktG § 173, Rn. 10). Da der KA (zumindest formell) nicht Grundlage für die Gewinnverwendung ist und "nur" informatorische...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Stichtagsprinzip sowie Berücksichtigung der Bewertungs- und Abschreibungsmethoden der Gesellschaft

Rn. 20 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Wie auch die Sonderprüfer, muss das Gericht seiner Beurteilung die Verhältnisse am Stichtag des JA zugrunde legen (vgl. § 259 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 260 Abs. 2 Satz 2 AktG; ausführlich HdR-E, AktG § 259, Rn. 16). Es hat den Ansatz der Werte und Beträge nach der Bewertungs- oder AfA-Methode zu beurteilen, nach der die Gesellschaft die zu bew...mehr