Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnungslegung

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung (§ 171 Abs. 2 AktG)

I. Allgemeines Rn. 24 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der AR ist gemäß § 171 Abs. 2 AktG gegenüber der HV berichtspflichtig. Gegenstand des Berichts sind nicht nur die Prüfungsergebnisse des AR, sondern auch eine Stellungnahme über dessen eigene Tätigkeit (vgl. AktG-GroßKomm. (2018), § 171, Rn. 223ff.; Hüffer-AktG (2025), § 171, Rn. 19). Der Bericht gehört zu den notwendigen Vorlag...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. BilMoG

Rn. 17 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) vom 25.05.2009 (BGBl. I 2009, S. 1102ff.) wurden die Vorschriften zum Ausweis eigener Aktien geändert (vgl. dazu näher HdR-E, AktG § 71, Rn. 117ff.).mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Ziele und Gegenstand der Prüfung

1. Allgemeines Rn. 9 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Das Ziel der Prüfung des Abhängigkeitsberichts wird in § 313 Abs. 1 Satz 2 AktG vorgegeben; danach richtet sich die Prüfung i.W. auf drei Fragestellungen, nämlich (1) die Richtigkeit der tatsächlichen Angaben in dem Bericht, (2) die Ausgeglichenheit von Leistung und Gegenleistung bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften s...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Zulässigkeitsschranken in Abhängigkeit vom Erwerbstatbestand (§ 71 Abs. 2 AktG)

I. 10 %-Grenze Rn. 96 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Gesamtnennbetrag oder der sich bei Stückaktien nach § 8 AktG ergebende anteilige Betrag am Grundkap. der nach § 71 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, 7 und 8 AktG erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien betreffender AG/KGaA/SE, welche diese bereits erworben hat und noch besitzt, darf nicht mehr als 10 % des Grundkap. ausmachen. Dies ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Sonstige offenlegungspflichtige Unternehmen

Rn. 8 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Auch außerhalb des Zweiten Abschnitts des Dritten Buchs des HGB sind Offenlegungsvorschriften kodifiziert, die auf § 325 verweisen (vgl. hierzu HdR-E, Einf HGB §§ 325–329, Rn. 3).mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Hinterlegung von Unterlagen

1. Besonderheiten der Hinterlegung Rn. 18a Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach § 8b Abs. 2 Nr. 4 sind offengelegte Unterlagen der RL und UN-Berichte grds. über die Internetseite des UN-Registers zugänglich. Hiervon ausgenommen sind "zur dauerhaften Hinterlegung eingestellte[.] Unterlagen" (§ 8b Abs. 2 Nr. 4). Auf diese kann nicht über die Internetseite des UN-Registers zugegriffen...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Verstöße

Rn. 27 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Werden Angabepflichten nach § 160 Abs. 1 AktG verletzt, so kommt unter den Voraussetzungen des § 256 Abs. 4 AktG die Nichtigkeit des JA in Betracht. Dies dürfte aber selten und nur bei vollständigem Fehlen der Angaben der Fall sein (vgl. ebenso AktG-GroßKomm. (2018), § 160, Rn. 71).mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Mängel des Anhangs

1. Vorbemerkung Rn. 46 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach § 258 Abs. 1 Nr. 2 AktG ist ein Sonderprüfer auch zu bestellen, wenn Anlass für die Annahme besteht, dass für den Anhang vorgeschriebene Angaben fehlen oder unvollständig sind. Es muss hinzukommen, dass die Mängel des Anhangs nicht durch eine adäquate Berichterstattung des Vorstands in der HV behoben wurden. Insoweit verla...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Aufgaben der Sonderprüfer (§ 258 Abs. 1 Satz 2f. AktG)

I. Prüfungsantrag und -gegenstand 1. Prüfungsgegenstand (i. e. S.) Rn. 53 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Prüfungsauftrag ergibt sich aus der Entscheidung des Gerichts über den Sonderprüfungsauftrag i. V. m. den Regelungen nach § 258 Abs. 1 Satz ;2f. AktG. Darüber hinaus hat der Sonderprüfer, wenn er eine nicht unwesentliche Unterbewertung von Bilanzposten bejaht, zu prüfen, mit...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Entstehung und Entwicklung

I. Entstehung des HGB-Strafrechts Rn. 13 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Straf- und Bußgeldvorschriften des HGB haben ihren Ursprung in den Vorschriften des AktG 1965 (vgl. §§ 400ff. AktG). Diesen wurden später auch die Straf- und Bußgeldvorschriften des GmbHG 1980 (vgl. §§ 75ff. GmbHG) nachgebildet. Auch viele spätere spezialgesetzliche Regelungen hatten ihren Ursprung in den ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Prüfungsmaßstab sowie Beurteilungsgrundlagen bei Unterbewertung (§ 259 Abs. 2 AktG)

I. Begriff der Unterbewertung (§ 259 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 256 Abs. 5 Satz 3 AktG) Rn. 15 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Eine Legaldefinition der Unterbewertung von Aktiv- und Passivposten findet sich in § 256 Abs. 5 Satz 3 AktG. Bewertungsfehler können einerseits aus einer unrichtigen quantitativen Erfassung des Bilanzpostens herrühren, sie können aber andererseits auch auf ei...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Zusatzangaben im Anhang (§ 160 Abs. 1 AktG)

I. Vorratsaktien (Nr. 1) Rn. 3 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Gemäß § 56 Abs. 1 AktG darf eine AG/KGaA/SE bei Kap.-Erhöhungen keine eigenen Aktien zeichnen. Dies gilt ebenso für die Übernahme von Aktien durch ein abhängiges oder in Mehrheitsbesitz stehendes UN (vgl. § 56 Abs. 2 AktG). Dieses Verbot der Übernahme eigener Aktien gilt für alle Fälle des originären Erwerbs. Führt jedo...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Antrag

Rn. 2 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Das gerichtliche Verfahren nach § 260 AktG wird durch einen Antrag in Gang gesetzt (vgl. § 260 Abs. 1 Satz 1 AktG). I. Antragsberechtigung Rn. 3 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Antrag kann sowohl von der Gesellschaft als auch Aktionärsseite (durch eine qualifizierte Aktionärsminderheit) gestellt werden. Andere Möglichkeiten, die gerichtliche Überp...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Pflichten nach dem Erwerb (§ 71 Abs. 3 AktG)

I. Unterrichtung der Hauptversammlung bei § 71 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 8 AktG Rn. 101 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 In den Fällen des § 71 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 8 AktG besteht nach dem Erwerb eigener Aktien die Verpflichtung, die nächste HV über die in § 71 Abs. 3 Satz 1 AktG genannten Punkte, namentlich (i) die Gründe und den Zweck des Erwerbs, (ii) über die Zahl der erworbenen Akti...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Befreiender IFRS-Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a f.

I. Befreiende Offenlegung Rn. 114 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 325 Abs. 2b spricht von einer "befreienden Wirkung" der Offenlegung eines IFRS-EA. Da § 325 Abs. 2b Nr. 3 indes als zentrale Voraussetzung der Befreiung die Hinterlegung des handelsrechtlichen JA (mitsamt BV bzw. Vermerks über dessen Versagung) fordert, kann i. d. S. nur von einer begrenzt befreienden Wirkung die R...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten

1. Immaterielle Anlagegüter und Sachanlagen Rn. 72 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Bei der Folgebewertung von immateriellen VG des AV ebenso wie Sachanlagen ist das in § 253 Abs. 3 Satz 5 verankerte gemilderte NWP zu beachten (vgl. auch HdJ, Abt. I/17 (2019), Rn. 68ff.; Bonner HGB-Komm. (2020), § 256a, Rn. 17ff.; Beck Bil-Komm. (2024), § 256a HGB, Rn. 70ff.). Danach sind VG des AV ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Gesetzgeberische Novellierungen im Zeitablauf

1. Kapitalgesellschaften- und Co.-Richtlinie-Gesetz (KapCoRiLiG) Rn. 16 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Eine grds. Änderung erfuhren die Straf- und Bußgeldvorschriften des HGB durch das am 09.03.2000 in Kraft getretene Kapitalgesellschaften- und Co.-Richtlinie-Gesetz (KapCoRiLiG) vom 24.02.2000 (BGBl. I 2000, S. 154ff.). Die Bußgeldvorschriften wurden damit nicht mehr nur auf KapG ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Vorzulegende Unterlagen

1. Jahres- bzw. Einzelabschluss Rn. 3 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Pflicht zur Vorlage erstreckt sich auf Unterlagen des Vorstands, also Bilanz, GuV (vgl. § 242), Anhang (vgl. §§ 264 Abs. 1, 284f.) und Lagebericht (vgl. §§ 264 Abs. 1, 289ff.). Unterliegt das UN gemäß § 316 Abs. 1 Satz 1 der Pflicht zur AP, so ist auch der Prüfungsbericht des AP vorzulegen, wobei die Vorlagep...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Offenzulegende Unterlagen

I. Art und Umfang der Unterlagen 1. Überblick Rn. 25 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nach § 325 Abs. 1 Satz 1 sind grds. folgende Unterlagen der das UN-Registers führenden Stelle elektronisch zur Einstellung in das UN-Register zu übermitteln:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Feststellung des Jahresabschlusses durch Vorstand und Aufsichtsrat

I. Feststellung durch Billigung des Aufsichtsrats Rn. 2 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Im Normalfall erfolgt die Feststellung durch Vorstand und AR (vgl. § 172 Satz 1 (1. Halbsatz) AktG), und zwar, indem der AR den vom Vorstand aufgestellten JA billigt. Die Feststellung des JA macht den JA zu einem endgültigen (vgl. AktG-GroßKomm. (2018), § 172, Rn. 21; Hüffer-AktG (2025), § 172, ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Angabe von Leistung und Gegenleistung bei Rechtsgeschäften

a) Grundsätzliches Rn. 64 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Angabe von Leistung und Gegenleistung bei Rechtsgeschäften beinhaltet die sachliche Erläuterung des Geschäftsgegenstands sowie bei zweiseitigen Verträgen die Angabe von Art, Menge und Preis der gegenseitig bewirkten LuL. Auch Fristen können wegen ggf. zu berücksichtigender Zinsen von Bedeutung sein. I.S.e. aus sich herau...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Angaben zu Maßnahmen

a) Erläuterung von Vor- und Nachteilen Rn. 71 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach § 312 Abs. 1 Satz 3 AktG sind bei berichtspflichtigen Maßnahmen deren Vor- und Nachteile für die Gesellschaft anzugeben. Für Vorteile i. S. d. Vorschrift ist davon auszugehen, dass sie als Ausgleich geeignet sein müssen (vgl. zu dieser Frage Beck Bil-Komm. (2024), § 289 HGB, Rn. 417; bezüglich der Ma...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Prüfungsdurchführung

1. Allgemeines Rn. 59 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Wie bei der JA-Prüfung steht auch bei der Sonderprüfung nach § 258 Abs. 2 Nr. 1 AktG die Überprüfung von Bewertungsansätzen sowie die Übereinstimmung der Bewertung im JA mit den gesetzlichen Vorschriften im Mittelpunkt der Prüfung. Die Sonderprüfung stellt jedoch auf die Einhaltung von Bewertungsuntergrenzen ab, während i. R.d. ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Abschließende Feststellungen zur Unterbewertung von Bilanzposten (§ 259 Abs. 2f. AktG)

I. Allgemeines Rn. 18 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Den Abschluss des Sonderprüfungsberichts bilden die in § 259 Abs. 2 bis 4 AktG vorgeschriebenen Feststellungen des Sonderprüfers. Nur diese abschließenden Feststellungen, die dem BV (vgl. § 322) nachgebildet sind (vgl. KK-AktG (2018), § 259, Rn. 26; MünchKomm. AktG (2025), § 259, Rn. 14), und nicht der Sonderprüfungsbericht insg...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Rechtsfolgen gemäß § 71 Abs. 4 AktG

1. Nichtigkeit des zugrunde liegenden Rechtsgeschäfts Rn. 105 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Erfolgt der Erwerb eigener Aktien unter Verstoß gegen das grds. Erwerbsverbot, so ist das Grundgeschäft (Kauf, Tausch etc.) von Anfang an nichtig; keine der Vertragsparteien kann Erfüllung verlangen (vgl. Hüffer-AktG (2025), § 71, Rn. 24; KK-AktG (2011), § 71, Rn. 246; MünchKomm. AktG (202...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Gerichtliches Verfahren

I. Entscheidung über die abschließenden Feststellungen Rn. 18 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Ermittlung des Sachverhalts obliegt gemäß § 26 FamFG dem Gericht von Amts wegen. Das Gericht entscheidet also allein darüber, ob und welche Feststellungen erforderlich sind, um den Bericht der Sonderprüfer zu überprüfen und zu ergänzen (vgl. Falkenhausen, AG 1967, S. 309 (313ff.)). Im ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Offenlegung der Konzernrechnungslegung

I. Allgemeines Rn. 136 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 § 325 Abs. 3 regelt die Offenlegung der Konzern-RL. Dabei wird auf § 325 Abs. 1 bis 1b Satz 1 sowie Abs. 4 Satz 1 verwiesen und eine analoge Anwendung der Vorschriften wie für die Offenlegung des JA und Lageberichts bestimmt. Rn. 136a Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Antrag auf Bestellung der Sonderprüfer (§ 258 Abs. 2 AktG)

I. Antragsfrist (§ 258 Abs. 2 Satz 1f. AktG) Rn. 82 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Antrag auf Bestellung eines Sonderprüfers muss innerhalb eines Monats nach der HV über den JA gestellt werden. Fristauslösend ist die HV, die den von Vorstand und AR festgestellten JA entgegennimmt (vgl. § 175 AktG) oder die – soweit nach § 173 Abs. 1 AktG verfahren wird – den JA selbst feststel...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Rechte der Mitglieder des Aufsichtsrats (§ 170 Abs. 3 AktG)

I. Kenntnisnahme durch die Aufsichtsratsmitglieder (Satz 1) Rn. 20 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Notwendige Voraussetzung und Grundlage für die Prüfungspflicht des AR nach § 171 AktG ist das Recht, die in § 170 Abs. 1 AktG aufgeführten Vorlagen wie auch Prüfungsberichte des AP genau zu kennen. Seit KonTraG sind in § 170 Abs. 3 AktG die Prüfungsberichte ausdrücklich genannt. Diese...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Verwendung des Ertrags aus höherer Bewertung (§ 261 Abs. 3 AktG)

I. Steuerliche Auswirkungen Rn. 26 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Von dem "Ertrag auf Grund höherer Bewertung" sind die auf ihn zu entrichtenden Steuern abzuziehen, da der nach § 261 Abs. 1 Satz 1 AktG bzw. § 261 Abs. 2 Satz 2 AktG gebildete Sonderposten den Bruttoertrag auszuweisen hat (vgl. Hüffer-AktG (2025), § 261, Rn. 10; KK-AktG (2018), § 261, Rn. 24; MünchKomm. AktG (2025),...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Literaturverzeichnis

Rn. 9 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Brönner (2007), Die Besteuerung der Gesellschaften, 18. Aufl., Stuttgart.mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Erzwingbare Handlungen

I. § 335 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Rn. 5 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Es soll die Offenlegung sämtlicher Unterlagen gemäß § 325 bewirkt werden, die über die Lage der betreffenden KapG eine Aussage zu treffen vermögen, insbesondere des JA, des Lageberichts, des KA und des Konzernlageberichts (vgl. zum Täterkreis HdR-E, HGB § 335, Rn. 9ff.). § 325 Abs. 1 Satz 2 sieht dafür (als Veröffen...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Prüfungsbericht

a) Vorbemerkungen Rn. 43 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Aufgabe des Prüfungsberichts ist die schriftliche Unterrichtung des AR durch den AP über das Ergebnis seiner Prüfung des Abhängigkeitsberichts. Der AP hat den Bericht zu unterzeichnen und dem AR vorzulegen. Vor der Zuleitung an den AR hat der AP dem Vorstand Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben; dies wird regelmäßig durch V...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Erläuterungspflicht

1. Allgemeine Erläuterungspflicht des Vorstands Rn. 4 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach § 176 Abs. 1 Satz 2 AktG soll zu Beginn der Verhandlungen der Vorstand seine Vorlagen erläutern. Verpflichtet ist der Vorstand als Organ, so dass bei Uneinigkeit über den Inhalt der Erläuterungen eine Beschlussfassung nach § 77 Abs. 1 AktG ggf. herbeigeführt werden muss. Die mündlichen Erläut...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Bilanzielle und steuerrechtliche Behandlung des Erwerbs eigener Aktien

I. Behandlung bei einer AG/KGaA/SE 1. Allgemeines und historische Entwicklung Rn. 115 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 In der Vergangenheit (vor Inkrafttreten des BilMoG) hing die Bilanzierung erworbener eigener Aktien vom Erwerbszweck sowie der Verfügungsbefugnis des Vorstands (über die eigenen Aktien ab. Sie waren entweder zu aktivieren oder vom EK einschließlich den Gewinnrücklage...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Antragsteller (§ 258 Abs. 2 Satz 3 bis 5 AktG)

1. Quorum Rn. 86 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach § 258 Abs. 2 Satz 3 AktG i. V. m. § 142 Abs. 2 AktG ist zur Antragstellung nur eine qualifizierte Aktionärsminderheit berechtigt (vgl. zum Charakter als Minderheitenschutzrecht HdR-E, AktG § 258, Rn. 1, sowie ADS (1997), § 258 AktG, Rn. 30). Der oder die Antragsteller müssen (einzeln oder zusammen; vgl. ADS (1997), § 258 AktG, R...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Abschließende Feststellungen zur Unvollständigkeit des Anhangs (§ 259 Abs. 4 AktG)

I. Allgemeines Rn. 24 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Anders als die Feststellung zur Unterbewertung von Bilanzposten (vgl. § 259 Abs. 2f. AktG) sind die abschließenden Feststellungen zur Unvollständigkeit des Anhangs endgültig; eine gerichtliche Entscheidung nach § 260 Abs. 1 AktG ist für die abschließende Feststellung nach § 259 Abs. 4 AktG nicht vorgesehen (vgl. ADS (1997), § 25...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Weiteres Vorgehen nach Fertigstellung des Sonderprüfungsberichts

I. Pflichten des Sonderprüfers Rn. 29 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach § 259 Abs. 1 Satz 3 i. V. m. § 145 Abs. 4 Satz 3 AktG hat der Sonderprüfer den Prüfungsbericht nach Fertigstellung zu unterzeichnen (vgl. dazu bereits HdR-E, AktG § 259, Rn. 4) und unverzüglich dem Vorstand zu übergeben. Ferner ist der Prüfungsbericht insgesamt beim Handelsregister einzureichen. II. Pflichten...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Vorlage- und Erläuterungspflicht (§ 176 Abs. 1 AktG)

I. Vorlagepflicht Rn. 2 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Während § 175 Abs. 2 AktG die Vorbereitung der HV betrifft, bestimmt § 176 Abs. 1 AktG den strukturierten Ablauf einer ordentlichen HV. Daher hat der Vorstand zunächst die in § 175 Abs. 2 AktG aufgeführten Vorlagen (JA, Lagebericht, Bericht des AR, Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns; KA, Konzernlagebericht, Bericht des...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Sonderfälle der Währungsumrechnung

I. Ausländische Zweigniederlassungen Rn. 117 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Gemäß DRS 25.7 handelt es sich bei einer (ausländischen) Zweigniederlassung um einen auf Dauer angelegten, räumlich wie organisatorisch von der Hauptniederlassung getrennten UN-Teil ohne eigene Rechtspersönlichkeit, der zwar im Außenverhältnis selbständig handelt, indes im Innenverhältnis weisungsgebunden ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Grundlagen der Währungsumrechnung im Jahresabschluss

I. Notwendigkeit zur Währungsumrechnung Rn. 8 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Notwendigkeit zur Währungsumrechnung im JA ist immer dann gegeben, sofern es sich um Geschäftsvorfälle handelt, die zu irgendeinem Zeitpunkt in einer anderen Währung als der, in der bilanziert wird, abzuwickeln sind. Folgende Unterscheidungen lassen sich hierbei treffen:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Aufstellung des Abhängigkeitsberichts

I. Formalfragen Rn. 78 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Abhängigkeitsbericht ist schriftlich innerhalb der ersten drei Monate des GJ aufzustellen und dem AP der Gesellschaft zusammen mit dem JA und Lagebericht vorzulegen (vgl. §§ 312 Abs. 1, 313 Abs. 1 AktG). Dabei besteht die Pflicht zur Prüfung des Abhängigkeitsberichts durch einen AP (nur) dann, sofern der JA gemäß § 316 Abs....mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Verwendungsbeschluss der Hauptversammlung

1. Grundsatz Rn. 30 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Über die Verwendung des Ertrags aus höherer Bewertung entscheidet gemäß § 261 Abs. 3 Satz 2 AktG die HV, nicht Vorstand oder AR. Bei der Entscheidung zu berücksichtigen sind jedoch die auf diesen Ertrag zu entrichtenden Steuern (vgl. hierzu HdR-E, AktG § 261, Rn. 26), so dass für die HV nur der verbleibende Betrag disponibel ist (...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Abfindung von Aktionären (§ 71 Abs. 1 Nr. 3 AktG)

1. Abfindung Rn. 54 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 71 Abs. 1 Nr. 3 AktG ist im Zusammenhang mit den Abfindungsregeln der §§ 305 Abs. 2, 320b AktG, § 29 Abs. 1, § 125 Abs. 1 i. V. m. § 29 Abs. 1, § 207 Abs. 1 Satz 1, § 313 Abs. 1 UmwG, auch i. V. m. § 327 oder § 340 Abs. 1 UmwG zu sehen. Rn. 55 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Durch den Abschluss eines BHV oder GAV werden die aus der Mit...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Unentgeltlichkeit oder Einkaufskommission (§ 71 Abs. 1 Nr. 4 AktG)

1. Unentgeltlichkeit Rn. 61 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Unentgeltlichkeit ist gegeben, wenn eine AG/KGaA/SE für den Erwerb nicht zur Erbringung einer Gegenleistung verpflichtet ist. Beispiele für die Unentgeltlichkeit eines Erwerbs finden sich in den §§ 3, 7 Abs. 1 ErbStG; darunter fallen insbesondere die Schenkung unter Lebenden und der Erwerb von Todes wegen, wie etwa der Erw...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Grundlegendes

I. Systematischer Zusammenhang Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die §§ 71 bis 71e AktG regeln den (Rück-)Erwerb und Besitz eigener Aktien durch eine AG, KGaA bzw. SE. Systematisch handelt es sich um ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Dies bedeutet, dass der Erwerb eigener Aktien grds. unzulässig ist; vielmehr ist der Erwerb lediglich in den gesetzlich geregelten Ausnahmefällen...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Begriffsabgrenzungen im Rahmen der Wechselkursbestimmung

1. Begriff des Wechselkurses Rn. 11 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Umrechnungs- oder auch Wechselkurs bezeichnet das Austauschverhältnis zweier Währungen zueinander (vgl. stellvertretend Königsmaier (2004), S. 122ff.; Beck-HdR, B 780 (2013), Rn. 12ff.). In der BRD war es in der Vergangenheit üblich, das Austauschverhältnis dergestalt auszudrücken, als der für eine oder hundert...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Verfahren

1. Allgemeines Rn. 92 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Bestellung von Sonderprüfern ist eine Angelegenheit der freiwilligen Gerichtsbarkeit, für das Verfahren gelten die Vorschriften des FamFG (vgl. HdR-E, AktG § 258, Rn. 89; ferner MünchKomm. AktG (2025), § 258 Rn. 47). Das erkennende Gericht hat deswegen von Amts wegen die zur Feststellung der mit dem Antrag vorgetragenen Umst...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Einführung

I. Regelungszusammenhang Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Möglichkeit der Herbeiführung einer Sonderprüfung ist als Minderheitenrecht (vgl. § 258 Abs. 2 AktG) ausgestaltet (vgl. ebenso Frey, WPg 1966, S. 633; Kupsch, WPg 1989, S. 517 (518); Voss, in: FS Münstermann (1969), S. 445 (446)). Die jeweils erforderlichen Quoten für die Ausübung von diesen Minderheitenrechten sind...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Hintergrund und Zweck der Ausgestaltung der §§ 71ff. AktG

Rn. 5 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Bei den §§ 71 bis 71e AktG handelt es sich um ein Verbot mit volumenmäßig begrenzten Ausnahmefällen. 1. Ziel eines grundsätzlichen Erwerbsverbots Rn. 6 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Das grds. Verbot des Erwerbs eigener Aktien dient dem Gläubigerschutz durch Sicherstellung der Kap.-Erhaltung zur Sicherung der Haftungsbasis und der Kap.-Aufbringung be...mehr