Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnungslegung

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Bilanzvermerke

Rn. 8 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Ergänzend zu den Gliederungsvorschriften bestehen zahlreiche Vermerkpflichten, die entweder in bzw. unter der Bilanz oder alternativ wahlweise in (unter) der Bilanz oder im Anhang anzugeben sind. Zu nennen sind hier: mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Lagebericht

Rn. 42 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Pflicht zur Offenlegung des Lageberichts besteht nur bei entsprechender Aufstellungspflicht und damit nicht für kleine KapG i. S. d. § 267 Abs. 1 sowie kleine PersG i. S. d. § 264a, da diese durch § 264 Abs. 1 Satz 4 von der Lageberichterstellung befreit sind. Erstellt ein solches UN freiwillig einen Lagebericht, so ist dessen Offenlegung... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Emissionsrechte

Rn. 192j Stand: EL 49 – ET: 06/2026 I.R.d. EU-Emissions Trading Systems (EU-ETS) bzw. nach Maßgabe des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes ( TEHG) nach dem Prinzip eines sog. Cap & Trade ausgegebene und gehandelte Emissionsberechtigungen (Emissionsrechte; auch: European Union Allowances (EUA)) stellen immaterielle VG dar (vgl. lediglich IDW RS FAB 15 (2025), Rn. 11), die abe... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Bewertung eines Mehrbestands

Rn. 45 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Vorstehenden Ausführungen gehen von einem gleichbleibenden Bestand aus. Bei Bestandserhöhungen muss bei jeder Vorratsart gedanklich zwischen einem Bestand in Höhe des VJ-Bestands und dem Mehrbestand unterschieden werden. Der Bestand bis zur Höhe des VJ-Bestands ist, unter Beachtung des NWP, mit dem Wertansatz aus der Bilanz des VJ zu bewerten... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach § 161 AktG

Rn. 53 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Börsennotierte AG (bzw. KGaA und SE) sowie AG (bzw. KGaA und SE), die ausschließlich andere Wertpapiere als Aktien zum Handel an einem organisierten Markt i. S. d. § 2 Abs. 11 des WpHG ausgegeben haben und deren ausgegebene Aktien auf eigene Veranlassung über ein multilaterales Handelssystem i. S. d. § 2 Abs. 8 Satz 1 Nr. 8 WpHG gehandelt wer... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Rn. 83 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 In dieser Position sind solche Ansprüche auszuweisen, die aus von dem bilanzierenden UN bereits erfüllten Umsatzgeschäften resultieren (vgl. HdJ, Abt. II/6 (2010), Rn. 103). Dies bedeutet, dass grds. eine strenge Verbindung zwischen den als UE zu zeigenden Beträgen und den Forderungen aus LuL besteht; Forderungen, denen kein Umsatzgeschäft i.... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Anteile an verbundenen Unternehmen

Rn. 91 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Hinsichtlich der Abgrenzung der unter dieser Bilanzposition zu erfassenden Anteile wird auf die Ausführungen im AV verwiesen (vgl. HdR-E, HGB § 266, Rn. 41ff.). Im Unterschied zu den im AV auszuweisenden Anteilen sind die im UV zu erfassenden Anteile nicht dazu bestimmt, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen (vgl. HdR-E, HGB § 247, Rn. 43ff.... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Bericht des Aufsichtsrats

Rn. 48 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Auch ein AR-Bericht ist von der Offenlegungspflicht nur betroffen, sofern er zu erstellen ist und damit seine Erstellung auf einer gesetzlichen Verpflichtung beruht. Dies stellt seit dem DiRUG der Wortlaut des § 325 Abs. 1 Satz 1 klar. Eine solche Verpflichtung besteht angesichts § 171 Abs. 2 AktG stets für die AG und SE sowie über § 278 Abs.... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Geltung des Niederstwertprinzips

Rn. 51 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Das für Vorräte geregelte strenge NWP des § 253 Abs. 4 greift als allg. Bewertungsgrundsatz auch bei der Anwendung der Verbrauchsfolgeverfahren. Liegt also der Börsen- oder Marktpreis oder der den Vorräten beizulegende Wert unter dem per Lifo-Verfahren ermittelten AHK-Wert, ist eine außerplanmäßige AfA vorzunehmen (vgl. dazu HdR-E, HGB § 253,... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Grundsätzliche Regelung(en)

Rn. 55 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Gemäß § 285 Nr. 34 muss im Anhang der Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses oder der Beschluss über seine Verwendung angegeben werden (vgl. HdR-E, HGB §§ 284–288, Rn. 881ff.). Sofern im JA nur der Vorschlag für die Ergebnisverwendung enthalten ist, muss der Beschluss über die Ergebnisverwendung nach seinem Vorliegen offengelegt werden ... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Stellung, Zweck und Entwicklung der Vorschrift(en) im geltenden Recht

Rn. 1 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 § 277 enthält Vorschriften zu einzelnen GuV-Posten: Umsatzerlöse (UE), Bestandsveränderungen, außerplanmäßige AfA, Verlustübernahmen/Gewinnabführungen sowie Erfolgsbeiträge aus der Abzinsung und Währungsumrechnung. Die letzte Änderung erfolgte durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) vom 17.06.2015 (BGBl. I 2015, S. 1245ff.). Die "... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Begriff

Rn. 15 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Der Begriff "UE" (vgl. auch HdR-E, HGB § 275, Rn. 32ff., 112bf.) wird je nach Anwendungszweck weiter oder enger gefasst. Der Umsatz versteht sich im allg. Sprachgebrauch als Wert aller in einem bestimmten Zeitraum (meistens ein Jahr) von einem UN mengenmäßig verkauften (umgesetzten) Waren oder Dienstleistungen. Das aus der Veräußerung Erlöste... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten

Rn. 14 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Im Einzelnen sind unter dieser Position folgende entgeltlich erworbene VG auszuweisen: Konzessionen: hierbei handelt es sich um befristete behördliche Genehmigungen zur Ausübung eines bestimmten Gewerbes und/oder Handels (z. B. Güterfernverkehrsgenehmigung); gewerbliche Schutzrechte: dies ist die zusammenfassende Bezeichnung für die Rechte des ... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Überblick

Rn. 1 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 § 258 entspricht dem früheren § 45 (i. d. F. vom 10.05.1897 (RGBl. 1897, S. 229)), der im Zuge des sog. Bilanzrichtlinien-Gesetzes (BiRiLiG) vom 19.12.1985 (BGBl. I 1985, S. 2355ff.) in den Dritten Unterabschn. "Aufbewahrung und Vorlage" integriert wurde. Dabei ist lediglich die Überschrift ergänzt worden, weshalb der Gesetzeswortlaut seit 189... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Anwendung für das Gesamtkostenverfahren

Rn. 70 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 § 277 Abs. 2 enthält Vorschriften über den Inhalt des i. R.d. GKV nach § 275 Abs. 2 Nr. 2 auszuweisenden Postens "Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen" (vgl. auch HdR-E, HGB § 275, Rn. 33ff.). In praxi und auch im hier zu kommentierenden Gesetzestext wird der zweite Posten der GuV nach dem GKV kurz a... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Zeitpunkt der Offenlegung

Rn. 153 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Hinsichtlich des Offenlegungszeitpunkts gelten die Regelungen für den JA entsprechend für den KA (vgl. hierzu HdR-E, HGB § 325, Rn. 83ff.). Rn. 154–155 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 vorläufig frei Rn. 156 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Grds. gilt die Zwölf- bzw. Viermonatsfrist gemäß § 325 Abs. 1a bzw. 4 auch dann, wenn ein deutsches MU den von einem ü... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / H. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 325

Rn. 164 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Sanktionierung von Verstößen gegen Offenlegungsvorschriften hängt von der Art der Verstöße ab: Werden offenzulegende Unterlagen nicht oder nicht nach dem durch § 325 für sie geltenden Verfahren offengelegt, droht den Mitgliedern des vertretungsberechtigten Organs des offenlegungspflichtigen UN nach § 335 Abs. 1ff. (vgl. für PersG i. S. d.... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Kryptowährungen

Rn. 192a Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Kryptowährungen, wie bspw. Bitcoin und Ethereum, sind digitale Währungen, die auf einer Blockchain-Technologie basieren (vgl. HdR-E, HGB § 256a, Rn. 139df.). Diese sind i. d. R. keine gesetzlichen Zahlungsmittel und insofern nicht unter der Position B. IV. "Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks" auszuw... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Grundsätzliche Regelung

Rn. 83 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Gemäß § 325 Abs. 1a Satz 1 müssen die offenzulegenden Unterlagen nach § 325 Abs. 1 spätestens ein Jahr bzw. bei i. S. d. § 264d kap.-marktorientierten UN spätestens vier Monaten (vgl. § 325 Abs. 4 Satz 1; der Zeitraum entspricht der Frist zur Veröffentlichung eines Jahresfinanzberichts nach § 114 WpHG) nach dem Abschlussstichtag des offenzule... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Änderungen des Werts

Rn. 82 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Die Wertänderungen werden z. B. durch Differenzen in den Zu- und Abgangspreisen (Preisänderungen), Änderungen der Bewertungsmethode sowie durch AfA bestimmt. Sofern die Wertänderung auf AfA beruht, dürfen lediglich die üblichen AfA auf unfertige und fertige Erzeugnisse in den Posten "Bestandsveränderung" eingehen. AfA, die die im UN üblichen ... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten

Rn. 100 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Zu den Kreditinstituten zählen sämtliche in- und ausländischen Banken und Sparkassen sowie Zentralbanken; aus diesem Grunde sind nach h. M. auch Bundesbankguthaben unter der Position "Guthaben bei Kreditinstituten" zu subsumieren (vgl. Beck Bil-Komm. (2026), § 266 HGB, Rn. 154; ADS (2025), § 266, Rn. 252). Ein Ausweis unter dieser Position e... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Aktive latente Steuern

Rn. 106 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 § 274 regelt die Bildung latenter Steuern bei großen und mittelgroßen KapG und diesen gleichgestellten PersG i. S. d. § 264a. Kleine und kleinste KapG sowie diesen gleichgestellte PersG i. S. d. § 264a sind dagegen gemäß § 274a Nr. 4 von den Vorschriften der Steuerabgrenzung befreit (vgl. HdR-E, HGB § 274a, Rn. 6ff.). Dementsprechend kann fü... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Kaufoption

Rn. 194 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Im Zeitpunkt des Verkaufs der Option geht der Verkäufer die Verpflichtung ein, den Optionsgegenstand zum festgelegten Preis (Basispreis) zu veräußern. Der vereinnahmte Optionspreis ist zu passivieren. Ein Ausweis des vereinnahmten Optionspreises als passiver RAP dürfte dem Tatbestand der eingegangenen Verpflichtung (an dem schwebenden Grundg... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Anwendungsbereich

Rn. 2 Stand: EL 49 – ET: 06/2026 Gemäß § 327a kann die Erleichterung bezüglich der Offenlegungsfrist von solchen KapG – sowie diesen nach § 264a gleichgestellten PersG – in Anspruch genommen werden, die ausschließlich zum Handel an einem organisierten Markt i. S. d. § 2 Abs. 11 WpHG zugelassene Schuldtitel i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 3 WpHG mit einer bestimmten Mindeststückelung ... mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Form, Format und Inhalt der Unterlagen

Rn. 74 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nach § 328 Abs. 1 Satz 2 sind die Unterlagen vollständig gemäß der maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften zur Aufstellung und ohne Änderung gegenüber der aufgestellten und ggf. geprüften und festgestellten Fassung offenzulegen (vgl. detailliert HdR-E, HGB § 328, Rn. 28ff., 33; unabhängig davon bleibt die Inanspruchnahme von Offenlegungserleic... mehr

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KI und Tax Tech in der Steu... / 4 Daten, Finance & Automatisierung

Zu KI-gestützten Prozessen in Rechnungslegung, Jahresabschluss und Finanzberichterstattung siehe Daten in Rechnungslegung und Steuerrecht Digital statt doppelt: So gelingt der Einstieg in einen effizienten Rechnungsworkflow für KMU Digitalisierung im Rechnungswesen: Voraussetzungen, Möglichkeiten, Bausteine Selbstbedienung im Berichtswesen durch künstliche Intelligenz Automatisie... mehr

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Spaltung: Rechnungslegung

Zusammenfassung Überblick Der Beitrag behandelt die Spaltung als eine der 4 Umwandlungsarten des Umwandlungsgesetzes (UmwG), bei der Vermögen eines Rechtsträgers im Wege der partiellen Gesamtrechtsnachfolge auf einen oder mehrere andere Rechtsträger übergeht. Dargestellt werden die 3 Spaltungsarten: Aufspaltung, Abspaltung und Ausgliederung sowie deren handelsrechtliche Anfor... mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 5 IFRS

Rz. 149 Ein der deutschen Gesetzgebung ähnliches Sonderregelwerk für Umwandlungen ist den internationalen Standards nicht inhärent. Beim grenzüberschreitenden Herein-Formwechsel oder einer Herein-Verschmelzung ergibt sich jedoch oft ein "Bilanzstatutenwechsel". Gem. IDW RS FAB 41, Tz. 48 sind in diesen Fällen ausländische IFRS-Buchwerte grundsätzlich in die HGB-Rechnungslegu... mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4 Steuerrechtliche Behandlung

4.1 Grundlegendes Rz. 54 Mit der Aufspaltung erlischt der übertragende Rechtsträger und das aufgespaltene Vermögen geht jeweils als Gesamtheit auf mindestens 2 andere übernehmende Rechtsträger zur Aufnahme oder zu Neugründung über. Die Aufspaltung ist ein liquidationsähnlicher Vorgang, bei dem die Gesellschafter des übertragenden Rechtsträgers in Form des übertragenden Vermög... mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 6 Weiterführende Literatur

Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, 16. Aufl. 2025. mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 3.1 Grundlegendes

Rz. 46 Besondere spaltungsbezogene Bilanzierungsvorschriften sind dem UmwG nicht inhärent. Insofern greifen über den Verweis in § 125 UmwG die verschmelzungsbezogenen Normen zur handelsbilanziellen Behandlung, auf die im Folgenden kurz eingegangen wird. Für einen tieferen Einblick wird auf "Verschmelzung: Rechnungslegung", Rz. 36 ff., verwiesen.[1] 3.1.1 Bilanzierung beim übe... mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 1 Grundlegendes

Rz. 1 Die Spaltung als eine der 4 Umwandlungsarten umfasst den Vermögenstransfer von einem Rechtsträger auf einen anderen bzw. mehrere andere Rechtsträger i. S. d. partiellen Gesamtrechtnachfolge. Im Gegensatz zur Verschmelzung[1] wird das Vermögen nicht als Ganzes, sondern in seiner Gesamtheit auf einen übernehmenden Rechtsträger übertragen, was zur Folge hat, dass der über... mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.2 Auf- bzw. Abspaltung einer Kapitalgesellschaft auf eine andere Kapitalgesellschaft

4.2.1 Voraussetzungen einer erfolgsneutralen Spaltung Rz. 59 Da § 15 Abs. 1 UmwStG auf § 11 UmwStG verweist, besteht auch im Falle der Spaltung grundsätzlich das Bewertungswahlrecht, die übergehenden Wirtschaftsgüter zum Buchwert, Zwischenwert oder gemeinen Wert anzusetzen. § 15 UmwStG schränkt das Bewertungswahlrecht jedoch weiter ein. Neben den Voraussetzungen, die gem. § 1... mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.6 Spaltungsbedingte Bilanzierungsbesonderheiten

4.6.1 § 249 HGB – Rückstellungen für Pensions- und ähnliche Verpflichtungen Rz. 146 Bei Pensionsverpflichtungen, die im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den/die übernehmenden Rechtsträger übergehen, übernimmt dieser/übernehmen diese aus steuerrechtlicher Sicht gem. den §§ 4 Abs. 2 Satz 1, 12 Abs. 3 Satz 1 und 22 Abs. 3 UmwStG die Rechtsstellung des übertragenden Rechtsträge... mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.4.2 Einbringungsvoraussetzungen

4.4.2.1 Einbringungsgegenstand Rz. 91 Die Einbringung erfordert einen qualifizierten Einbringungsgegenstand in Form eines Betriebs oder Teilbetriebs[1] bzw. eines Mitunternehmeranteils[2] oder der Teil eines Mitunternehmeranteils, der in einem einheitlichen Vorgang übertragen wird.[3] Dadurch ist auch die Einbringung durch einen Einzelunternehmer in eine Kapitalgesellschaft m... mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.4 Einbringung in Kapitalgesellschaften

4.4.1 Allgemeines Rz. 86 Während das UmwG neben der Auf- und der Abspaltung auch die Ausgliederung mit den spaltungsspezifischen Vorschriften regelt, unterscheidet das UmwStG zwischen Auf- und Abspaltung einerseits und der Ausgliederung andererseits, wobei das UmwStG den Fall der Ausgliederung unter den Regelungsbereich der Einbringung subsumiert. Rz. 87 Der Tatbestand der Ein... mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.4.3 Bilanzierung und Auswirkung auf Ebene der übernehmenden Kapitalgesellschaft

4.4.3.1 Bewertungswahlrecht des eingebrachten Vermögens auf Ebene der Kapitalgesellschaft Rz. 103 Sind diese Voraussetzungen erfüllt, hat gem. § 20 Abs. 2 Satz 1 UmwStG die übernehmende Kapitalgesellschaft das eingebrachte Vermögen (Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil) zum gemeinen Wert anzusetzen. Pensionsrückstellungen sind gem. § 6a EStG zu bewerten, so dass dam... mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.4.3.2 Besteuerung bei der übernehmenden Kapitalgesellschaft als Antragserfordernis

Rz. 105 Beispielhaft sei hier aufgeführt, dass diese Voraussetzung dann nicht erfüllt ist, wenn die übernehmende Körperschaft persönlich von der Körperschaftsteuer befreit ist. mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 2.3 Spaltung zur Aufnahme

2.3.1 Spaltungs- und Übernahmevertrag Rz. 7 Der Spaltungs- und Übernahmevertrag bzw. Plan hat nach Maßgabe des § 126 Abs. 1 UmwG folgende (Mindest-)Angaben zu enthalten: mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 2.4 Spaltung zur Neugründung

2.4.1 Anzuwendende Vorschriften Rz. 32 Gem. § 135 Abs. 1 Satz 1 UmwG sind im Zuge einer Spaltung eines Rechtsträgers zur Neugründung – mit einigen Ausnahmen – die Vorschriften der §§ 126–134 UmwG sowie über den Verweis in § 125 UmwG die geltenden Vorschriften zur Verschmelzung entsprechend anzuwenden. Von der Anwendung ausgenommen sind die §§ 129 und 130 Abs. 2 UmwG sowie die... mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.5 Einbringung in Personengesellschaften

4.5.1 Allgemeines Rz. 130 Die Einbringung von Unternehmensteilen in eine Personengesellschaft wird in § 24 UmwStG geregelt. Als Einbringung i. S. d. § 24 Abs. 1 UmwStG sind Tatbestände zu verstehen, die eine (einbringende) Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen in eine Personengesellschaft gegen Anteilsgewährung (Mitunternehmerschaftsgewährung) a... mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 3 Handelsbilanzielle Behandlung

3.1 Grundlegendes Rz. 46 Besondere spaltungsbezogene Bilanzierungsvorschriften sind dem UmwG nicht inhärent. Insofern greifen über den Verweis in § 125 UmwG die verschmelzungsbezogenen Normen zur handelsbilanziellen Behandlung, auf die im Folgenden kurz eingegangen wird. Für einen tieferen Einblick wird auf "Verschmelzung: Rechnungslegung", Rz. 36 ff., verwiesen.[1] 3.1.1 Bila... mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 2 Umwandlungs- bzw. handelsrechtliche Vorschriften

2.1 Anzuwendende Verschmelzungsvorschriften Rz. 3 Gem. § 125 UmwG sind auf die Spaltung die Vorschriften der §§ 2-122 UmwG zur Verschmelzung entsprechend anzuwenden, sofern die §§ 123-173 UmwG betreffend die Spaltung keine Sondervorschriften vorsehen und die Ausnahmen des § 125 Abs. 1 Satz 1 UmwG nicht greifen. Nach § 125 Abs. 1 Satz 1 UmwG sind für die Spaltung die Vorschrif... mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 2.3.7 Wirksamwerden der Spaltung

2.3.7.1 Registeranmeldung, Anmeldungsunterlagen, Eintragung und Bekanntmachung Rz. 27 Registeranmeldung Das Wirksamwerden der Spaltung bedingt nach § 125 UmwG i. V. m. § 16 Abs. 1 UmwG abschließend die Anmeldung zur Eintragung in das Register (Handelsregister, Gesellschaftsregister, Partnerschaftsregister, Genossenschaftsregister oder Vereinsregister) des Sitzes des übertragen... mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.4.4 Bilanzierung und Auswirkung auf Ebene des Einbringenden

4.4.4.1 Allgemeines Rz. 110 Anders als in den bisherigen Normen des UmwStG enthält der § 20 UmwStG sowohl Aussagen zur steuerlichen Behandlung auf Ebene der aufnehmenden Kapitalgesellschaft, als auch auf Ebene der (zukünftigen) Gesellschafter. Darüber hinaus regelt § 20 UmwStG gleichzeitig die Besteuerung der Einbringung sowie die steuerliche Rückwirkung. Rz. 111 Der Wertansat... mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 2.5.1 Spaltung unter Beteiligung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Rz. 36 Nach § 138 UmwG ist bei Spaltung zur Neugründung stets ein Sachgründungsbericht i. S. d. § 5 Abs. 4 GmbHG anzufertigen. § 139 Satz 1 UmwG gestattet bei notwendiger Kapitalherabsetzung auf Ebene der übertragenden Gesellschaft die Inanspruchnahme der Option der vereinfachten Kapitalherabsetzung, die die §§ 58a–58f GmbHG bieten.[1] Hinsichtlich der nach § 139 Satz 2 UmwG... mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.4.3.3 Positives Vermögen als Antragserfordernis

Rz. 106 Übersteigt der Wert der Passivposten nach Abzug des Eigenkapitals den Wert der Aktivposten in der Steuerbilanz, ist eine Zwangsaufstockung insoweit vorzunehmen, dass sich die Aktiv- und Passivposten ausgleichen. Im Ergebnis muss der Wert des eingebrachten Vermögens mindestens 0 EUR betragen. Dies ist notwendig, da der angesetzte Wert auf Ebene der Kapitalgesellschaft... mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 3.1.2 Bilanzierung bei dem/n übernehmenden Rechtsträger/n

Rz. 51 Bei einer Spaltung durch Aufnahme sind vom übernehmenden Rechtsträger weder eine Übernahme- noch eine Eröffnungsbilanz zu erstellen. Erfolgt eine Spaltung durch Neugründung, besteht die Pflicht zur Erstellung einer Eröffnungsbilanz, die auch die übertragenen Vermögenswerte zu umfassen hat.[1] Rz. 52 Die Spaltung stellt aus Sicht des übernehmenden Rechtsträgers einen An... mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 3.2 Spaltungsbedingte Bilanzierungsbesonderheiten

Rz. 53 Ein Großteil der für die Verschmelzung geltenden Bilanzierungsbesonderheiten greift auch im Fall einer Spaltung. Andere verschmelzungsbedingte Bilanzierungsbesonderheiten kommen dagegen bei der Spaltung nicht zum Tragen. Einen Überblick über die sowohl für Verschmelzungen als auch für Spaltungen und lediglich für die Verschmelzung geltenden Regelungen liefert Abb. 6. ... mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.2.3 Bilanzierung und Auswirkung bei übernehmender Kapitalgesellschaft

Rz. 78 Die übernehmende Kapitalgesellschaft tritt nur hinsichtlich des auf sie übertragenen Vermögens in die Rechtsstellung der spaltenden Kapitalgesellschaft ein. Insoweit gilt § 12 UmwStG entsprechend. Bei einer Spaltung zur Aufnahme, ist die Spaltung ein laufender Geschäftsvorfall. Bei einer Spaltung zur Neugründung hat die übernehmende Kapitalgesellschaft eine Eröffnungs... mehr