Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnungslegung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die neue Nachspaltungsveräu... / a) Neudefinition der "nahestehenden Person"

In der Neufassung wird nun der Begriff der außenstehenden Person gesetzlich definiert: "Als außenstehende Personen gelten Personen, die nicht ununterbrochen fünf Jahre vor der Spaltung an der übertragenden Körperschaft beteiligt waren." (§ 15 Abs. 2 S. 3 UmwStG) Die Neuregelung führt zu einer Vorverlagerung des Zeitraums, indem der Gesellschafterbestand der letzten fünf Jahre ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die neue Nachspaltungsveräu... / 5. Fazit

Mit der außenstehenden Person hat der Gesetzgeber einen neuen Rechtsbegriff eingeführt, um den nicht begünstigten Personenkreis i.R.d. Nachspaltungsveräußerungssperre abzugrenzen. Standardfälle sind mit der Neufassung eindeutig einordbar und haben eine erhöhte Rechtssicherheit erhalten. Sonderkonstellationen – wie z.B. Jungunternehmen, die noch nicht lange bestehen oder die Zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lagebericht / 1 Grundlagen nach HGB und IFRS

Der Lagebericht ist kein Bestandteil des Jahresabschlusses, sondern ein eigenständiger Bestandteil der Rechnungslegung, der den Jahresabschluss erläuternd ergänzt. Auch wenn Jahresabschluss und Lagebericht formal getrennt sind, bilden sie inhaltlich eine Einheit, weil der Lagebericht die Abschlusszahlen kontextualisiert, Verdichtungen vornimmt und zukunftsorientierte Aussage...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lagebericht / 2 Zweck und Funktion des Lageberichts

Trotz der formellen Trennung von Jahresabschluss und Lagebericht gemäß § 264 Abs. 1 HGB sind beide Rechnungslegungsinstrumente nicht voneinander unabhängig. Auch für den Lagebericht gilt die Generalnorm, wonach "ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild" zu vermitteln ist. Für den Jahresabschluss bezieht sich dies explizit auf die Vermögens-, Finanz- und Ertrag...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lagebericht / 5.2 Wirtschaftsbericht

Im "Wirtschaftsbericht" sind der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so darzustellen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird. Für die Darstellung des Geschäftsverlaufs soll die Entwicklung des Unternehmens im Geschäftsjahr einschließlich einer Beurteilung aufgeführt werden. Dabei ist auf ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lagebericht / Zusammenfassung

Begriff Der Lagebericht ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Berichtsinstrument der handelsrechtlichen Rechnungslegung, das den Jahresabschluss um eine analytisch-kommentierende Gesamtsicht auf Geschäftsverlauf, Lage und voraussichtliche Entwicklung ergänzt. Er verbindet retrospektive Erläuterungen (Wirtschaftsbericht) mit prospektiven Aussagen (Prognose sowie Chancen und Ris...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, HGB § 256a Währungsumrechnung

A. Einführung Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 In Zeiten einer globalisierten Weltwirtschaft kann der Wert des Euro gegenüber anderen wichtigen Währungen in z. T. erheblichem Ausmaß schwanken. Begünstigt durch die jüngs­ten Entwicklungen in der amerikanischen Geldpolitik, die Entkopplung des Schweizer ­Franken vom Euro Anfang des Jahrs 2015, der Austritt des Vereinigten Königr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, AktG § 175 Einberufung

A. Einführung Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 175 AktG regelt die Vorbereitung einer ordentlichen HV, Abs. 1 bestimmt die unverzügliche Einberufung und den Zeitpunkt, bis zu dem sie stattzufinden hat. Abs. 2 und 4 sollen das Entscheidungsrecht der Aktionäre in der HV sichern, indem zum einen Informationsrechte festgehalten werden und zum anderen Bindungswirkungen eintreten....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, HGB Einführung zu HGB §§ 325–329

A. Überblick Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Im Mittelpunkt des Vierten Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts des Dritten Buchs des HGB stehen die Vorschriften zur handelsrechtlichen Offenlegung von JA und Lageberichten, EA gemäß § 325 Abs. 2a, KA und Konzernlageberichten sowie sonstigen Unterlagen. Hierbei werden primär die offenlegungspflichtigen UN, der verantwortliche Pe...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, AktG § 301 Höchstbetrag der Gewinnabführung

A. Einführung Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 301 AktG dient der Kap.-Erhaltung im Interesse der Gläubiger. Daher legt § 301 Satz 1 AktG zwingend einen Höchstbetrag der Gewinnabführung fest (vgl. Hüffer-AktG (2025), § 301, Rn. 1). Die Kap.-Erhaltung wäre gefährdet, wenn UN i. R.d. Gewinnabführung verpflichtet werden würden, mehr Gewinn abzuführen als dies der handelsrechtli...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, AktG § 161 Erklärung zum Corporate Governance Kodex

A. Einführung Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Gemäß § 161 AktG, der durch das sog. Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG) vom 19.07.2002 (BGBl. I 2002, S. 2681ff.) eingeführt wurde, haben Vorstand und AR einer börsennotierten Gesellschaft (i. S. d. § 3 Abs. 2 AktG) jährlich eine Erklärung zum Corporate Governance Kodex (DCGK) abzugeben. Diese Erklärung, die erstmals im...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, HGB § 325 Offenlegung

A. Offenlegungspflichtige Unternehmen I. Offenlegungspflichtige Kapitalgesellschaften Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach dem Wortlaut des § 325 Abs. 1 Satz 1 sind allein KapG zur Offenlegung (vgl. zum Verfahren der Offenlegung HdR-E, HGB § 325, Rn. 13ff.) verpflichtet. Gleichzeitig wird – im Gegensatz zur AP – grds. keine größenabhängige Befreiung ausgesprochen, weshalb alle...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, AktG § 158 Vorschriften zur Gewinn- und Verlustrechnung

A. Einführung Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 158 Abs. 1 AktG betrifft die GuV und ergänzt die in § 275 Abs. 2 (GKV) bzw. Abs. 3 (UKV) verankerten Gliederungsschemata, die jeweils mit dem Posten "Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag" enden, um weitere Posten, die die in § 268 Abs. 1 zugelassene vollständige oder teilweise Verwendung des Jahresergebnisses betreffen, aufzuzeigen ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, AktG § 314 Prüfung durch den Aufsichtsrat

A. Vorbemerkung Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 314 AktG wurde zuletzt durch das sog. Kapitalgesellschaften- und Co.-Richtlinie-Gesetz (KapCoRiLiG) vom 24.02.2000 (BGBl. I 2000, S. 154ff.) materiell geändert. In Abs. 1 wurde die Vorlagepflicht des Vorstands des Abhängigkeitsberichts an den AR und das Recht der einzelnen AR-Mitglieder auf Aushändigung des Abhängigkeitsberich...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, AktG § 261 Entscheidung über den Ertrag auf Grund höherer Bewertung

A. Vorbemerkungen Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Feststellung von Unterbewertungen gemäß § 259 Abs. 4f. AktG durch den Sonderprüfer und ggf. die hierüber getroffene gerichtliche Entscheidung aufgrund von § 260 AktG bilden nicht die abschließenden Sanktionen für die Unvollständigkeit von Angaben i. S. d. § 258 Abs. 1 Satz 1 AktG; vielmehr sieht § 261 AktG vor, dass nun zu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, AktG § 261a Mitteilungen an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

A. Vorbemerkungen Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Diese Vorschrift ist durch Art. 5 Nr. 4 des sog. Bilanzkontrollgesetzes (BilKoG) vom 15.12.2004 (BGBl. I 2004, S. 3408ff.) eingefügt und schließlich durch Art. 11 Nr. 2 des Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 16.07.2007 (BGBl. I 2007, S. 1330ff.) an die §§ 32ff. BörsG angepasst worden. Eine redaktionelle Anpassung erf...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, AktG § 170 Vorlage an den Aufsichtsrat

A. Einführung Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 170 AktG regelt den Umfang und Inhalt der Unterlagen, die der Vorstand dem AR zur Prüfung (vgl. § 171 AktG) vorzulegen hat. Neben dem für die Prüfung der RL erforderlichen JA (Bilanz, GuV und Anhang) und Lagebericht hat der Vorstand dem AR auch seinen Gewinnverwendungsvorschlag vorzulegen. Die Vorschrift bezweckt neben der RL-Ko...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, AktG § 172 Feststellung durch Vorstand und Aufsichtsrat

A. Einführung Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach § 172 AktG wird die Feststellung des JA im Regelfall der Zusammenwirkungskompetenz von Vorstand und AR unterstellt. Möglich ist aber, dass der AR den JA billigt, zugleich aber zusammen mit dem Vorstand beschließt, (ausnahmsweise) die Feststellung der HV zu überlassen. Ferner kommt in Betracht, dass der AR entweder die Billigu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, AktG § 300 Gesetzliche Rücklage

A. Einführung Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 300 AktG regelt für den sog. Vertragskonzern die Dotierung der gesetzlichen Rücklage in Abänderung von § 150 Abs. 2 AktG bei UN-Verträgen (GAV, TGAV, BHV) von AG, KGaA und SE. Zweck der Vorschrift ist es, bilanziell eine Aushöhlung betreffender Gesellschaft zu verhindern. Bestünde diese Sondervorschrift nicht, würde infolge der ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, HGB Einführung zu HGB §§ 331–335c

A. Allgemeines Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Anders als die handelsrechtlichen Vorschriften des HGB sind die §§ 331–335c Vorschriften des Straf- und Ordnungswidrigkeiten- sowie des Wirtschaftsverwaltungsrechts. Aus ihrer Einfügung in das HGB kann nicht auf eine Zugehörigkeit zum Handels- und damit zum Privatrecht geschlossen werden. Sie sind Vorschriften des Straf- und Verw...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, AktG § 258 Bestellung der Sonderprüfer

A. Einführung I. Regelungszusammenhang Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Möglichkeit der Herbeiführung einer Sonderprüfung ist als Minderheitenrecht (vgl. § 258 Abs. 2 AktG) ausgestaltet (vgl. ebenso Frey, WPg 1966, S. 633; Kupsch, WPg 1989, S. 517 (518); Voss, in: FS Münstermann (1969), S. 445 (446)). Die jeweils erforderlichen Quoten für die Ausübung von diesen Minderheite...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, AktG § 171 Prüfung durch den Aufsichtsrat

A. Einführung Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Gemäß § 111 Abs. 1 AktG hat der AR die Geschäftsführung des Vorstands zu überwachen. Diese allg. Überwachungspflicht erfährt durch § 171 AktG bezüglich der RL ihre Konkretisierung (vgl. ADS (1997), § 171 AktG, Rn. 1; AktG-GroßKomm. (2018), § 171, Rn. 12). § 171 Abs. 1 AktG verpflichtet den AR, den JA, Lagebericht und Gewinnverwend...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, AktG § 162 AktG Vergütungsbericht

A. Einführung Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Durch das sog. Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) vom 12.12.2019 (BGBl. I 2019, S. 2637ff.) wurde § 162 AktG und damit die Pflicht zur Erstellung eines Vergütungsberichts in das AktG aufgenommen. Dabei steht die Norm im Zusammenhang mit § 87 AktG (Grundzüge für die Bezüge der Vorstandsmitglieder),...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, AktG § 316 Kein Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen bei Gewinnabführung

A. Vorbemerkungen Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 316 AktG will eine abhängige AG/KGaA/SE von der Pflicht zur Aufstellung eines Abhängigkeitsberichts freistellen, wenn zwischen ihr und dem sie beherrschenden UN ein GAV abgeschlossen wurde. Infolgedessen wird für diesen Fall auch die Geltung der §§ 313 bis 315 AktG aufgehoben, in denen die Prüfung des Abhängigkeitsberichts d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, AktG § 259 Prüfungsbericht. Abschließende Feststellungen

A. Vorbemerkungen Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 259 AktG regelt die Berichtspflicht des Sonderprüfers, insbesondere die Verpflichtung zur Erstellung eines Prüfungsberichts und dessen wesentlichen Inhalt. Namentlich muss der Sonderprüfer die sog. abschließenden Feststellungen (vgl. § 259 Abs. 2, 3f. AktG) treffen, mit denen er nähere Angaben zum Wert von Aktiv- und Passivp...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, AktG § 176 Vorlagen. Anwesenheit des Abschlußprüfers

A. Einführung Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 176 AktG regelt die Behandlung der Vorlagen des Vorstands und AR in der ordentlichen HV. Abs. 1 bestimmt dabei die Vorlage- und Erläuterungspflicht von Vorstand ebenso wie AR und verfügt darüber hinaus, dass der Vorstand zu einem Jahresfehlbetrag oder Verlust, der das Jahresergebnis wesentlich beeinträchtigt hat, Stellung nehmen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, AktG § 312 Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

A. Vorbemerkungen Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Zur Wahrung der Interessen von Gläubigern und Minderheitsaktionären sowie zum Schutz der Gesellschaft selbst vor (verdeckter) Auszehrung des Gesellschaftsvermögens zum Vorteil eines beherrschenden UN sind im AktG verschiedene Regelungen getroffen worden, um abhängige AG ebenso wie KGaA und SE vor Benachteiligungen zu schützen....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, AktG § 152 Vorschriften zur Bilanz

A. Einführung Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Durch das Bilanzrichtlinien-Gesetz (BiRiLiG) vom 19.12.1985 (BGBl. I 1985, S. 2355ff.) und die damit verbundene Übernahme der wichtigsten Bilanzvorschriften in das HGB (vgl. §§ 266, 272, 284ff.) wurde § 152 AktG wesentlich gekürzt und enthält derweil nur noch rechtsformspezifische Ergänzungen zu den Regelungen des HGB in § 272 Abs...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, AktG § 324 Gesetzliche Rücklage, Gewinnabführung, Verlustübernahme

A. Einführung Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 324 AktG behandelt den Fall einer eingegliederten Gesellschaft und hat zum Hintergrund, dass die eingegliederte Gesellschaft nach § 319 AktG den Status einer rechtlich selbständigen Betriebsabteilung besitzt (vgl. KonzernR (2022), § 324 AktG, Rn. 1). Die Hauptgesellschaft darf hiernach über das Vermögen der eingegliederten Gesel...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, AktG § 313 Prüfung durch den Abschlussprüfer

A. Vorbemerkungen Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Um die zum Schutz der Minderheitsaktionäre und Gläubiger (vgl. § 317 Abs. 4 AktG i. V. m. § 309 Abs. 4 AktG; Hüffer-AktG (2025), § 313, Rn. 1: Informations- und Präventionszweck des Abhängigkeitsberichts) vorgesehene Berichterstattung des Vorstands einer abhängigen AG, KGaA bzw. SE (vgl. zur Anwendbarkeit der Vorschriften zum ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, AktG § 174 Gewinnverwendung

A. Einführung Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 In Ergänzung zu § 58 AktG enthält § 174 AktG die Regelungen zur formellen Kompetenz der HV i. R.d. Gewinnverwendung. Hierbei ist die Feststellung von der Gewinnverwendung zu unterscheiden. Bei der Beschlussfassung ist die HV an den festgestellten JA gebunden. Die Gliederung des Gewinnverwendungsbeschlusses entspricht mit etwas and...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, AktG § 173 Feststellung durch die Hauptversammlung

A. Einführung Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 173 AktG regelt die subsidiäre (vgl. so AktG-GroßKomm. (2018), § 173, Rn. 4) Zuständigkeit der HV hinsichtlich der Feststellung des JA bzw. Billigung des KA in den Fällen, in denen der AR den vom Vorstand vorgelegten JA bzw. KA nicht gebilligt hat, oder wenn Vorstand und AR die Feststellung des JA bzw. Billigung des KA ausdrückl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, AktG § 160 Vorschriften zum Anhang

A. Einführung Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach Inkrafttreten des Bilanzrichtlinien-Gesetzes (BiRiLiG) vom 19.12.1985 (BGBl. I 1985, S. 2355ff.) enthält § 160 AktG nur noch die rechtsformspezifischen Angabepflichten, die in Ergänzung zu den in den §§ 284f. enthaltenen Vorschriften im Anhang von AG/KGaA/SE zusätzlich vorgeschrieben sind. Dabei sind die in § 160 Abs. 1 AktG ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, AktG § 71 Erwerb eigener Aktien

A. Grundlegendes I. Systematischer Zusammenhang Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die §§ 71 bis 71e AktG regeln den (Rück-)Erwerb und Besitz eigener Aktien durch eine AG, KGaA bzw. SE. Systematisch handelt es sich um ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Dies bedeutet, dass der Erwerb eigener Aktien grds. unzulässig ist; vielmehr ist der Erwerb lediglich in den gesetzlich geregelte...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, AktG §§ 58, 150 AktG Verwendung des Jahresüberschusses. Kapitalerhaltung

A. Einführung Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Gemäß § 266 Abs. 3 A. II. und III. i. V. m. § 272 Abs. 2f. ist seit dem Inkrafttreten des Bilanzrichtlinien-Gesetzes (BiRiLiG) vom 19.12.1985 (BGBl. I 1985, S. 2355ff.) zwischen der Kap.- und Gewinnrücklage zu unterscheiden. Rücklagen sind überwiegend unverteilter Gewinn zur Stärkung betreffender Gesellschaft (vgl. AktG-GroßKomm. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, AktG § 260 Gerichtliche Entscheidung über die abschließenden Feststellungen der Sonderprüfer

A. Regelungsgegenstand und -zweck Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 260 AktG behandelt das gerichtliche Verfahren nach Abschluss der Sonderprüfung. Dass überhaupt die Klärung von evtl. Mängeln der Sonderprüfung auf dem Wege eines gerichtlichen Verfahrens erforderlich wird, soll seltene Ausnahme bleiben, da der Gesetzgeber davon ausging, dass die "Ergebnisse der Sonderprüfung ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, HGB § 335 Festsetzung von Ordnungsgeld; Verordnungsermächtigungen

A. Normzweck Rn. 1 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Im Zuge des sog. Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) vom 10.11.2006 (BGBl. I 2006, S. 2553ff.) wurden grundlegende Änderungen bezüglich der Durchsetzung der Offenlegungspflicht (i. S. d. §§ 325ff.) vorgenommen. Dabei wurde dem BfJ die Durchsetzung der Offenle...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Besonderheiten bei Zusammenfassung von einzelgesellschaftlicher Rechnungslegung und Konzernrechnungslegung

Rn. 162 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach den §§ 298 Abs. 2 Satz 1 und 315 Abs. 5 dürfen der Konzernanhang und der Anhang des JA des MU sowie der Konzernlagebericht mit dem Lagebericht des MU zusammengefasst werden. § 298 Abs. 2 Satz 2 verlangt für diesen Fall eine gemeinsame Offenlegung des JA und KA. Aus dem zusammengefassten Anhang muss hervorgehen, welche Angaben sich auf d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, AktG Vorwort zur 48. Ergänzungslieferung

Basierend auf der Darstellung zu den Grundlagen der Bilanzierung und ausgewählter Bilanzierungsfragen enthält das Werk ausführliche Kommentierungen sämtlicher einschlägiger Normen des HGB, PublG, AktG und GmbHG für die Aufstellung, Prüfung und Offenlegung einzelgesellschaftlicher (Jahres-)Abschlüsse. Im Anschluss an die Kommentierung der jeweiligen Vorschriften des HGB beinh...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Autorenverzeichnis

Dr. Peter Adolph, Vorstand FAS Lease AG, Stuttgart Prof. Dr. Dr. h.c. Jörg Baetge, Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Münster Prof. Dr. Hartmut Bieg †, Universität des Saarlandes, Saarbrücken Dr. Corinna Boecker, WP, StB, Dr. Kleeberg & Partner GmbH, München Dr. Christian F. Bosse, RA, Partner EY Law GmbH, Stuttgart Philipp Breker, WP, StB, Dornbach GmbH, Koblenz Dr. Tobia...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / M. Literaturverzeichnis

Rn. 151 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 AK "Weltbilanz" des IDW (1977), Die Einbeziehung ausländischer Unternehmen in den Konzernabschluß ("Weltabschluß"), Düsseldorf. Baetge/Kirsch/Thiele (2024), Bilanzen, 17. Aufl., Düsseldorf. BaFin (2023), Hinweise zum Tatbestand des Kryptoverwahrgeschäfts, URL: https://tinyurl.com/5bw8w2hh (Stand: 04.12.2025). Baranowski (1978), Besteuerung von ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG)

Rn. 28 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Auch das sog. Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG) vom 20.12.2012 (BGBl. I 2012, S. 2751ff.) brachte im Hinblick auf die §§ 334 und 335 Änderungen mit sich. Nach der am 14.03.2012 verabschiedeten Micro-R 2012/6/EU (ABl. EU, L 81/3ff. vom 21.03.2012) konnten bzw. können die Mitgliedstaaten nunmehr auch "Kapitalg...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Ausnahmetatbestände

I. Drohender Schaden (§ 71 Abs. 1 Nr. 1 AktG) Rn. 33 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Erwerb eigener Aktien muss notwendig sein, um einen schweren, unmittelbar bevorstehenden Schaden von einer AG/KGaA/SE abzuwenden. An den Erwerb von eigenen Aktien zu diesem Zweck sind strenge Maßstäbe anzulegen (vgl. MünchKomm. AktG (2024), § 71 AktG, Rn. 112). 1. Schaden Rn. 34 Stand: EL 48 – ET...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Rechtsfolgen bei unzulässigem Erwerb

I. Rechtsfolgen gemäß § 71 Abs. 4 AktG 1. Nichtigkeit des zugrunde liegenden Rechtsgeschäfts Rn. 105 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Erfolgt der Erwerb eigener Aktien unter Verstoß gegen das grds. Erwerbsverbot, so ist das Grundgeschäft (Kauf, Tausch etc.) von Anfang an nichtig; keine der Vertragsparteien kann Erfüllung verlangen (vgl. Hüffer-AktG (2025), § 71, Rn. 24; KK-AktG (2011...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Ordnungsgeldverfahren

I. Einleitung eines Verfahrens Rn. 13 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Das Ordnungsgeldverfahren gemäß § 335 wird im Gegensatz zur Vorgängerregelung, bei der die Festsetzung von Ordnungsgeld lediglich auf Antrag erfolgte, von Amts wegen betrieben (vgl. BilR-HB (2018), Kap. B/I, Rn. 185ff.; Grashoff, DB 2006, S. 2641; Haufe HGB-Komm. (2021), § 335, Rn. 23; Zwirner/Vodermeier, BC 2018...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / J. Exkurs: Kryptowährungen

I. Einleitung Rn. 139a Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Kryptowährungen (KW), wie bspw. Bitcoin (BTC), Ethereum (ETH) und Stablecoins (an andere Währungen gekoppelte KW), gewinnen zunehmend an wirtschaftlicher Bedeutung. In der Vergangenheit einst als rein digitales Spekulationsobjekt betrachtet (vgl. Bauer/Hong/Lee (2018)), akzeptieren mittlerweile einige Dienstleister im digitalen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Historische Entwicklung

1. Weltwirtschaftskrise sowie nachfolgende Reformen des Aktiengesetzes Rn. 11 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Das grds. Verbot des Erwerbs eigener Aktien geht auf die Erfahrungen aus der Weltwirtschaftskrise Anfang der dreißiger Jahre des letzten Jahrhunderts zurück (vgl. Escher-Weingart/Kübler, ZHR 1998, S. 537 (539); MünchKomm. AktG (2024), § 71, Rn. 29ff.; Skog, ZGR 1997, S. 307...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Steuerlatenzierung gemäß § 274

I. Skizze des (bilanzorientierten) Temporary-Konzepts Rn. 123 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Infolge divergierender steuerrechtlicher Ansatz- und/oder Bewertungsvorschriften werden bestimmte Geschäftsvorfälle in der StB in zeitlicher und/oder sachlicher Hinsicht anders als im handelsrechtlichen JA erfasst. Damit kommt es regelmäßig zu temporären Unterschieden zwischen den steuer- ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / H. Ausschüttungssperre

I. Begriff Rn. 128 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Prinzipiell greift eine Ausschüttungssperre, sofern Vermögen aktiviert wird, das der Gesetzgeber unter Berücksichtigung der Gläubigerinteressen als nicht verteilungsfähig ansieht. Daher kann der Terminus "Ausschüttungssperre" auch sinngemäß als eine "Entnahmesperre für Gewinne" verstanden werden. Mit den durch das BilMoG vollzogene...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Literaturverzeichnis

Rn. 18 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Apelt (1991), Die Publizität der GmbH, Berlin. Buschmeyer (1993), Publizität als Korrelat der Haftungsbeschränkung, Köln. Cordewener (2009), Der europarechtliche Rahmen für die Unternehmenspublizität, in: Schön (Hrsg.), Rechnungslegung und Wettbewerbsschutz im deutschen und europäischen Recht, Berlin, S. 105–270. De With (1981), Das Verhältnis v...mehr