Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnungslegung

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Einführung

Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 In Ergänzung zu § 58 AktG enthält § 174 AktG die Regelungen zur formellen Kompetenz der HV i. R.d. Gewinnverwendung. Hierbei ist die Feststellung von der Gewinnverwendung zu unterscheiden. Bei der Beschlussfassung ist die HV an den festgestellten JA gebunden. Die Gliederung des Gewinnverwendungsbeschlusses entspricht mit etwas anderer Reihenfo...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Qualifikationen (§ 258 Abs. 4 Satz 1 AktG)

Rn. 111 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Als vom Gericht zu bestellende Sonderprüfer kommen – anders als i. R.d. Sonderprüfung nach § 142 AktG (vgl. § 143 Abs. 1 AktG) – nur WP oder WPG in Betracht. Die Sonderprüfung nach den §§ 258ff. AktG ist mithin eine Vorbehaltsaufgabe der nach der WPO bestellten oder anerkannten Angehörigen des WP-Berufs (vgl. § 1 Abs. 1, Abs. 3 WPO). VBP ode...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Obergrenze für die jährliche Zuführung

Rn. 6 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Gemäß § 150 Abs. 2 AktG beträgt die Obergrenze der jährlichen Zuführung 5 % des Jahresüberschusses abzgl. eines Verlustvortrags. Der Jahresüberschuss ergibt sich aus der GuV. Im Gegensatz zum Verlustvortrag ist ein Gewinnvortrag nicht zu berücksichtigen, da dieser bereits im VJ Berechnungsgrundlage für die gesetzliche Rücklage gewesen ist (vgl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Übersteigender Betrag (§ 150 Abs. 4 AktG)

Rn. 11 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Übersteigen die gesetzliche Rücklage sowie Kap.-Rücklage (gesetzlicher Reservefonds) zusammen den zehnten oder den in der Satzung bestimmten höheren Teil des Grundkap., so kann der Mehrbetrag ebenfalls zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags (vgl. § 150 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 AktG) bzw. Verlustvortrags aus dem VJ verwendet werden (vgl. § 150 Abs. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Einführung

Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Gemäß § 161 AktG, der durch das sog. Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG) vom 19.07.2002 (BGBl. I 2002, S. 2681ff.) eingeführt wurde, haben Vorstand und AR einer börsennotierten Gesellschaft (i. S. d. § 3 Abs. 2 AktG) jährlich eine Erklärung zum Corporate Governance Kodex (DCGK) abzugeben. Diese Erklärung, die erstmals im Jahr 2002 er...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Bedingtes Kapital

Rn. 7 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Begriff des bedingten Kap. ist in § 192 AktG geregelt. Hat die HV eine bedingte Kap.-Erhöhung beschlossen, muss diese mit dem Nennbetrag ausgewiesen werden; auf die Eintragung kommt es nicht an. Damit soll erkennbar sein, um welchen Betrag sich das Grundkap. möglicherweise durch die Ausgabe von Bezugsaktien an die Umtauschberechtigten erhö...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Gewinn- bzw. Verlustvortrag aus dem Vorjahr (§ 158 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AktG)

Rn. 3 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Bei dem Gewinnvortrag handelt es sich um den Betrag des Bilanzgewinns des VJ-Abschlusses, der nicht an die Aktionäre ausgeschüttet, in die Gewinnrücklagen eingestellt, als Aufwand aufgrund des Gewinnverwendungsbeschlusses gemindert oder durch die HV einer anderweitigen Verwendung (vgl. § 58 Abs. 3 Satz 2 AktG) zugeführt wurde. Dieser Restbetra...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Einziehung

Rn. 71 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Verwendungszweck kann durch die HV in der Weise beschränkt werden, dass der Beschluss den Erwerb eigener Aktien zum Zwecke der Einziehung vorsieht. Dies kann zum einen dadurch erfolgen, dass der Ermächtigungsbeschluss den Erwerb der Aktien zum Zwecke der Einziehung vorsieht und es für die Einziehung selbst eines weiteren HV-Beschlusses be...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Offenlegungszeitpunkt bei Nichtigkeit des Jahresabschlusses

Rn. 90 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Wurde die Nichtigkeit des JA nach erfolgter Offenlegung festgestellt und muss infolgedessen erneut aufgestellt werden, haben die gesetzlichen Vertreter ihre Pflicht zur RL nicht erfüllt (vgl. HdR-E, HGB § 325, Rn. 34ff.). Zur Einhaltung der Frist nach § 325 kann die Offenlegung des nichtigen JA deshalb ebenfalls nicht mehr gelten und der Fris...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Vorbemerkung

Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 314 AktG wurde zuletzt durch das sog. Kapitalgesellschaften- und Co.-Richtlinie-Gesetz (KapCoRiLiG) vom 24.02.2000 (BGBl. I 2000, S. 154ff.) materiell geändert. In Abs. 1 wurde die Vorlagepflicht des Vorstands des Abhängigkeitsberichts an den AR und das Recht der einzelnen AR-Mitglieder auf Aushändigung des Abhängigkeitsberichts sowie ggf. d...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Abhängigkeits- und Rentabilitätsbericht

Rn. 15 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Gemäß § 314 Abs. 2 AktG muss der AR auch einen etwaigen (gesonderten) Abhängigkeitsbericht in seine Prüfung aufnehmen, sofern eine abhängige Gesellschaft i. S. d. § 17 AktG vorliegt und kein UN-Vertrag nach § 291 AktG geschlossen wurde. Auch hier muss der AR selbständig den Bericht prüfen, insbesondere deshalb, weil anders als beim AP nicht d...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Weltwirtschaftskrise sowie nachfolgende Reformen des Aktiengesetzes

Rn. 11 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Das grds. Verbot des Erwerbs eigener Aktien geht auf die Erfahrungen aus der Weltwirtschaftskrise Anfang der dreißiger Jahre des letzten Jahrhunderts zurück (vgl. Escher-Weingart/Kübler, ZHR 1998, S. 537 (539); MünchKomm. AktG (2024), § 71, Rn. 29ff.; Skog, ZGR 1997, S. 307 (314f.)). Da zu dieser Zeit Aktienrückkäufe nicht verboten waren, war...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Abschluss oder Wegfall eines Gewinnabführungs- oder Beherrschungsvertrags bzw. Begründung oder Beendigung einer Eingliederung während des Geschäftsjahrs

Rn. 24 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach h. M. entfällt die Berichtspflicht für das gesamte GJ, wenn bis zum BilSt der abhängigen Gesellschaft mit dem herrschenden UN ein GAV bzw. BHV abgeschlossen oder die Eingliederung in dieses UN beschlossen wurde und diese Maßnahme durch Eintragung in das Handelsregister bis dahin auch wirksam geworden ist, sofern sich zumindest die Verlus...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Offenlegungspflicht bei Liquidation oder Insolvenz

Rn. 9 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Befindet sich eine Gesellschaft in Liquidation, befreit dieser Umstand nach § 71 Abs. 1 GmbHG bzw. § 270 Abs. 1 AktG nicht von der Pflicht zur Erstellung des handelsrechtlichen JA und damit zu dessen Offenlegung (vgl. LG Bonn (2008d); Beck Bil-Komm. (2022), § 325 HGB, Rn. 25). Mit Beendigung der Liquidation ist die KapG gemäß § 74 Abs. 1 GmbHG...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 15. Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG)

Rn. 39 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Im Zuge des sog. Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (FinmadiG) vom 27.12.2024 (BGBl. I 2024, Nr. 438, S. 1ff.) erfuhren die Bußgeldvorschriften des § 334 sodann in Gestalt des Abs. 4 Nr. 1 eine weitere Anpassung bzw. Ergänzung. Konkret ist nunmehr auch bei KapG, die Institute nach § 37 Abs. 1 Satz 1 KMAG sind, die BaFin zustä...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Grundsätzliche Übernahme des Unterbewertungsbetrags in den Jahresabschluss

Rn. 3 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 261 Abs. 1 AktG regelt den Fall, dass die abschließenden Feststellungen des Sonderprüfers (vgl. § 259 Abs. 2 AktG) rechtskräftig geworden sind, weil das Gericht nicht innerhalb der Monatsfrist des § 260 Abs. 1 Satz 1 AktG angerufen wurde. Rn. 4 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Das Gesetz geht davon aus, dass der JA, in dem die bemängelten Posten ent...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Stellungnahme

Rn. 9 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Letztgenannter Auffassung ist zuzustimmen. Für diese spricht schon der Wortlaut des Gesetzes in § 261 Abs. 1 Satz 1 AktG. Eine Gleichstellung der Feststellung mit der vom Gesetzgeber verwendeten Formulierung der "Aufstellung des JA" ist contra legem und aus diesem Grunde abzulehnen. Auch scheint die Forderung nach klarer Fristsetzung i. S. d. ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Änderung der Kapitalrichtline sowie ARUG

Rn. 15 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Im Jahre 2006 wurde die Kap.-R 77/91/EWG durch die R 2006/68/EG des Europäischen Parlaments und Rates (ABl. EU, L 264/32ff.) geändert. Ausgangspunkt der Änderungen waren die Vorschläge der SLIM-Arbeitsgruppe (Simpler Legislation for the Internal Market) zur Deregulierung mit dem Ziel der Vereinfachung und Verschlankung des geltenden Rechts. D...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Zuständigkeit der Hauptversammlung (Satz 1)

Rn. 2 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die HV ist nach § 174 Abs. 1 Satz 1 AktG zuständig für die Beschlussfassung über den Bilanzgewinn. Er ergibt sich gemäß § 158 Abs. 1 AktG aus dem Jahresergebnis (Jahresüberschuss/-fehlbetrag) unter Berücksichtigung von VJ-Ergebnissen sowie etwaigen Einstellungen in bzw. Entnahmen aus Rücklagen (vgl. HdR-E, AktG § 158, Rn. 1ff.). Hier ergibt si...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. An die Aktionäre auszuschüttender Betrag oder Sachwert (Nr. 2)

Rn. 10 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Dividende wird in praxi meist als Bezugsgröße zum Aktiennennbetrag angegeben. Bei der Gewinnverteilung ist § 60 AktG zu beachten. Trotz des grds. Anspruchs der Aktionäre nach § 58 Abs. 4 AktG kann dabei die Anspruchslage für einzelne Aktionäre oder Aktionärsgruppen unterschiedlich sein (z. B. im Fall von Aktien verschiedener Gattungen und...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Verwendungsmöglichkeiten der gesetzlichen Rücklage (§ 150 Abs. 3f. AktG)

Rn. 8 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Bei der Verwendungsmöglichkeit der in die gesetzliche Rücklage eingestellten Beträge ist zu unterscheiden, ob die gesetzliche Rücklage sowie Kap.-Rücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 10 % (oder den höheren Betrag der Satzung) nicht übersteigen (vgl. § 150 Abs. 3 AktG) oder aber übersteigen (vgl. § 150 Abs. 4 AktG). Während Abs. 3 sich auf de...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Folgen eines Verstoßes gegen die Vorschriften zur Bildung und Auflösung der gesetzlichen Rücklage

Rn. 13 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Verstößt eine AG/KGaA/SE gegen die Vorschriften zur Bildung und Auflösung der gesetzlichen Rücklage, führt dies zur Nichtigkeit des JA nach § 256 Abs. 1 Nr. 4 AktG und möglicherweise auch nach § 256 Abs. 1 Nr. 1 AktG. Wegen der unterschiedlichen Heilungsfristen nach § 256 Abs. 6 Satz 1 AktG ist die Differenzierung von Bedeutung. Rn. 14 Stand: ...mehr

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Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / I. Allgemeine Anforderungen an den Vergütungsbericht (§ 162 Abs. 1 Satz 1 AktG)

Rn. 6 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG sind Vorstand und AR einer börsennotierten Gesellschaft verpflichtet, jährlich einen klaren und verständlichen Bericht über die im letzten GJ jedem einzelnen gegenwärtigen oder früheren Mitglied des Vorstands und AR von der Gesellschaft ebenso wie UN desselben Konzerns (vgl. § 290) gewährte und geschuldete Vergüt...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Ausweis der Kapitalrücklage (§ 152 Abs. 2 AktG)

Rn. 9 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 152 Abs. 2 AktG schreibt die gesonderte Angabe von Veränderungen der Kap.-Rücklage, also der Beträge, die während des GJ eingestellt und für das GJ entnommen wurden, wahlweise in der Bilanz oder im Anhang vor. Mit dieser Vorschrift sowie mit der entsprechenden Regelung für die GuV in § 158 Abs. 1 AktG soll die Bewegung der Kap.-Rücklagen lüc...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Entnahmen aus Gewinnrücklagen (§ 158 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AktG)

Rn. 7 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Ausweis von Entnahmen aus den Gewinnrücklagen wird im Gesetz unterteilt in Entnahmen aus der gesetzlichen Rücklage, Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten UN sowie aus satzungsmäßigen Rücklagen und anderen Gewinnrücklagen. Eine Saldierung von Entnahmen aus und Einstellungen in die Gewinnrücklagen im gleich...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Haftungsfolgen einer Entsprechenserklärung

Rn. 18 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Es ist selbstverständliche Pflicht eines jeden Organmitglieds, für eine vollständige und gewissenhafte Entsprechenserklärung Sorge zu tragen. Eine Verletzung der dargelegten Pflichten kann im Verhältnis zur Gesellschaft bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen der §§ 93 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2ff., 116 AktG zu Schadensersatzansprüchen gegen di...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Prüfungspflicht des Aufsichtsrats

Rn. 4 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach § 314 Abs. 2 Satz 1 AktG hat der AR den Abhängigkeitsbericht selbst zu prüfen. Dies erfolgt regelmäßig in der Bilanzsitzung des AR zusammen mit den Abschlussunterlagen (vgl. MünchKomm. AktG (2023), § 314, Rn. 15). Die Übertragung der Prüfung auf einen Ausschuss ist nicht möglich (vgl. Hüffer-AktG (2025), § 314, Rn. 4). Eine Vorberatung in...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. KonTraG

Rn. 13 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Eine Verbesserung der Möglichkeiten zum Aktienrückerwerb erfolgte durch KonTraG, das am 05.03.1998 verabschiedet worden ist (vgl. BR-Drs. 203/98). Mit dieser Reform wurde das deutsche Recht zum Aktienrückerwerb weiter an die maßgebliche EG-R (vgl. HdR-E, AktG § 71, Rn. 12) angepasst (vgl. RefE zum KonTraG, ZIP 1996, S. 2129 (2130)). Der durch...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Allgemeines

Rn. 24 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der AR ist gemäß § 171 Abs. 2 AktG gegenüber der HV berichtspflichtig. Gegenstand des Berichts sind nicht nur die Prüfungsergebnisse des AR, sondern auch eine Stellungnahme über dessen eigene Tätigkeit (vgl. AktG-GroßKomm. (2018), § 171, Rn. 223ff.; Hüffer-AktG (2025), § 171, Rn. 19). Der Bericht gehört zu den notwendigen Vorlagen des Entlast...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Bilanzposten

Rn. 31 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Als Posten eines JA sind die in § 266 (Gliederung der Bilanz) genannten Positionen anzusehen (vgl. ebenso KK-AktG (2018), § 258, Rn. 20; MünchKomm. AktG (2025), § 258, Rn. 13). Für diese Auffassung spricht insbesondere der Wortlaut des § 265 Abs. 5 Satz 1, der die Untergliederung von "Posten" des JA gestattet, die Positionen dieser Unterglied...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Vorbemerkung

Rn. 46 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach § 258 Abs. 1 Nr. 2 AktG ist ein Sonderprüfer auch zu bestellen, wenn Anlass für die Annahme besteht, dass für den Anhang vorgeschriebene Angaben fehlen oder unvollständig sind. Es muss hinzukommen, dass die Mängel des Anhangs nicht durch eine adäquate Berichterstattung des Vorstands in der HV behoben wurden. Insoweit verlangt das Gesetz,...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Intention des Gesetzgebers

Rn. 41 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Zusammenfassung der bilanzrechtlichen Straf- und Bußgeldvorschriften im Dritten Buch des HGB soll die Spezialgesetze entlasten und Mehrfachregelungen vermeiden. Dass diese Intention der Gesetzgeber gelegentlich selbst konterkariert, zeigt die unzureichende Kompetenzabgrenzung bei der Überwachung der Einhaltung von Ge- und Verboten nach de...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Einleitung

Rn. 139a Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Kryptowährungen (KW), wie bspw. Bitcoin (BTC), Ethereum (ETH) und Stablecoins (an andere Währungen gekoppelte KW), gewinnen zunehmend an wirtschaftlicher Bedeutung. In der Vergangenheit einst als rein digitales Spekulationsobjekt betrachtet (vgl. Bauer/Hong/Lee (2018)), akzeptieren mittlerweile einige Dienstleister im digitalen Umfeld KW al...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Berücksichtigung der Ergebnisse der Sonderprüfung bis in die Schlussphase der Abschlussarbeiten

Rn. 7 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Baumbach/Hueck ((1968), § 261 AktG, Rn. 3) stellen darauf ab, ob der JA schon festgestellt ist; sei dies noch nicht der Fall, solle auch nach bereits erfolgter AP eine Änderung unter Einbeziehung des höheren Ertrags und dessen Prüfung erforderlich sein. Auch Godin/Wilhelmi ((1971), § 261 AktG, Rn. 4) sind der Auffassung, dass, solange noch ein...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Gliederung des Gewinnverwendungsbeschlusses (§ 174 Abs. 2 AktG)

Rn. 7 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Gemäß § 174 Abs. 1 AktG entscheidet die ordentliche HV über die Gewinnverwendung. Mangels abweichender Regelung beschließt die HV mit einfacher Stimmenmehrheit (vgl. § 133 Abs. 1 AktG). Mit Beschlussfassung wandelt sich der Anspruch der Aktionäre auf die Herbeiführung eines Gewinnverwendungsbeschlusses in einen Anspruch auf Dividendenzahlung, ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Gewinnvortrag (Nr. 4)

Rn. 15 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Ein Gewinnvortrag (vgl. § 174 Abs. 2 Nr. 4 AktG) entsteht, wenn ein Bilanzgewinn nicht im vollen Umfang wird. in aller Regel handelt es si...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Gewinnverwendungsmöglichkeiten bei einer AG/KGaA/SE (§ 58 AktG)

Rn. 19 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 58 AktG betrifft die Verwendung des Jahresüberschusses zur Bildung von Rücklagen (vgl. § 58 Abs. 1 bis 3 AktG) sowie zur Gewinnverteilung (vgl. § 58 Abs. 4 AktG). Es geht hierbei um einen Interessenausgleich zwischen Selbstfinanzierungsinteresse der Gesellschaft und Renditeerwartung (Dividendeninteresse) der Aktionäre (vgl. HdR-E, AktG §§ 5...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / 2. Klarheit und Verständlichkeit

Rn. 8 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Vergütungsbericht muss geeignet sein, einem durchschnittlich informierten, situationsadäquat aufmerksamen und verständigen Aktionär eine informierte Entscheidung zu ermöglichen, wobei langatmige Ausführungen mit technischen Begriffen zu vermeiden sind; eine Anreicherung mit Schaubildern und Beispielen kann dabei sinnvoll sein (vgl. BT-Drs....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Darstellung

Rn. 15 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 152 Abs. 2f. AktG ermöglichen die Darstellung entweder in der Bilanz oder im Anhang. Zur Entlastung und besseren Übersichtlichkeit der Bilanz empfiehlt es sich jedoch, die Angaben im Anhang zu machen, da dann ebenfalls ein doppelter Ausweis hinsichtlich der GuV entfällt, weil die Angaben nach § 158 AktG wahlweise auch im Anhang gemacht werd...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Entnahmen aus der Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen

Rn. 9 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Voraussetzungen für die Entnahme aus der Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten UN regelt § 272 Abs. 4 Satz 4. Eine solche Entnahme ist möglich bei Ausgabe, Veräußerung oder Einziehung der Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten UN bzw. bei Ansatz eines niedrigeren Betrags gemäß § 253 A...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Zugänglichmachen der Entsprechenserklärung (§ 161 Abs. 2 AktG)

Rn. 23 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Gemäß § 325 Abs. 1 ist die Entsprechenserklärung i. R.d. allg. Publizitätspflicht der das UN-Register führenden Stelle zu übermitteln (vgl. HdR-E, AktG § 161, Rn. 2). Zusätzlich ist sie gemäß § 161 Abs. 2 AktG auf der Internetseite betreffender Gesellschaft dauerhaft öffentlich zugänglich zu machen. Durch § 289f (bzw. § 315d) haben die verpfl...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Einstellungen in die gesetzliche Rücklage

Rn. 15 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 In erster Linie sind Beträge aus dem Jahresüberschuss gemäß § 150 Abs. 2 AktG einzustellen (vgl. zum Begriff sowie zur Höhe der gesetzlichen Rücklage HdR-E, AktG §§ 58, 150 AktG, Rn. 3ff.). Darüber hinaus können auch bei einer vereinfachten Kap.-Herabsetzung i. S. d. § 231 Satz 1 AktG Beträge in die gesetzliche Rücklage eingestellt werden. In...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. 10 %-Grenze

Rn. 96 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der Gesamtnennbetrag oder der sich bei Stückaktien nach § 8 AktG ergebende anteilige Betrag am Grundkap. der nach § 71 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, 7 und 8 AktG erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien betreffender AG/KGaA/SE, welche diese bereits erworben hat und noch besitzt, darf nicht mehr als 10 % des Grundkap. ausmachen. Dies bedeutet, dass...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Teilnahme des Prüfers des Abhängigkeitsberichts an der beratenden sowie beschließenden Sitzung des Aufsichtsrats bzw. eines Ausschusses des Aufsichtsrats

Rn. 8 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Sofern der Abhängigkeitsbericht gemäß § 313 Abs. 1 prüfungspflichtig ist, hat der mit der Prüfung beauftragte AP nach Maßgabe von § 314 Abs. 4 AktG an den Prüfungs- und Berichtsverhandlungen des AR – bzw. an den Verhandlungen des hiermit befassten Ausschusses, sofern der AR die Prüfungs- und Berichtstätigkeiten an einen vorbereitenden Ausschus...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Besonderheiten der Hinterlegung

Rn. 18a Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach § 8b Abs. 2 Nr. 4 sind offengelegte Unterlagen der RL und UN-Berichte grds. über die Internetseite des UN-Registers zugänglich. Hiervon ausgenommen sind "zur dauerhaften Hinterlegung eingestellte[.] Unterlagen" (§ 8b Abs. 2 Nr. 4). Auf diese kann nicht über die Internetseite des UN-Registers zugegriffen werden; vielmehr hat die Einsicht...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Geltung für den Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a

Rn. 43 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der durch das BilReG eingefügte § 171 Abs. 4 AktG erweitert in Satz 1 die in den Abs. 1f. aufgestellten Prüfungs- und Berichtspflichten des AR auch auf einen nach § 325 Abs. 2a aufgestellten EA, der für Publizitätszwecke nach internationalen RL-Standards erstellt wurde. Dieser Verweis umfasst auch eine Erklärung über die Billigung des Abschlu...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Ordnungsgeldvorschrift

Rn. 11 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 § 335 ist eine Ordnungsgeldvorschrift. Sie ist daher keine strafrechtliche Norm. Es handelt sich vielmehr um eine Vorschrift, die nicht einen schon eingetretenen deliktischen Erfolg mit Strafe oder Bußgeld ahndet, sondern bei Versäumung einer gesetzlichen Pflicht einen Nachteil (Ordnungsgeld) für den Fall androht, dass diese Pflicht nicht inn...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Überbewertung

Rn. 9 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Im Fall etwaiger Überbewertungen von Bilanzposten hat der Sonderprüfer hierauf in seinem Prüfungsbericht einzugehen. Abs. 1 Satz 2 verweist zusätzlich auf § 256 Abs. 5 Satz 2 AktG. Wegen der Einzelheiten zur Überbewertung ist deshalb zu verweisen auf die Ausführungen unter § 256 AktG. Die erweiterte Berichtspflicht betrifft nur Überbewertungen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Veränderung durch Abnutzung von Gegenständen

Rn. 12 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Veränderte Verhältnisse liegen insbesondere bei einem zwischenzeitlich eingetretenen planmäßigen Werteverzehr vor (vgl. MünchKomm. AktG (2025), § 261, Rn. 8). So sind der Abnutzung unterliegende VG nach § 253 Abs. 3 Satz 1 abzuschreiben (vgl. BeckOK-HGB (2025), § 253, Rn. 4; HdR-E, HGB § 253, Rn. 128ff.). Sie können naturgemäß nicht mit den d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Nachteilige Tatsachen

Rn. 14 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nach § 259 Abs. 1 Satz 3 i. V. m. § 145 Abs. 6 Satz 2 AktG hat der Sonderprüfer auch über Tatsachen zu berichten, deren Bekanntwerden geeignet ist, der Gesellschaft einen nicht unerheblichen Schaden zuzufügen. Hierbei wird der Sonderprüfer allerdings im Einzelfall abzuwägen haben, ob die Bekanntgabe des für die Gesellschaft nachteiligen Umsta...mehr