Fachbeiträge & Kommentare zu Personengesellschaft

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Überführung/Übertragung von... / 5.6.2.1 Entgeltliche Übertragung

Rz. 187 Tauscht der Geschäftsherr ein Wirtschaftsgut, das zum Betriebsvermögen des Handelsgeschäfts gehört, gegen entsprechende Geldeinlage vollständig aus (Geschäftsherr veräußert ein Wirtschaftsgut an sich selbst), liegt nach herrschender Meinung keine Veräußerung vor. Überführt der Geschäftsherr das Wirtschaftsgut in ein anderes Einzelunternehmen, so ist das Wirtschaftsgu...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 5.6.3.1 Grundsätzliches

Rz. 198 Die atypisch stille Gesellschaft ist eine Personengesellschaft, auch wenn der Handelsgewerbetreibende, an der die stille Beteiligung besteht, eine GmbH ist.[1] Mit der Begründung des atypisch stillen Beteiligungsverhältnisses wird das Handelsgewerbe der GmbH von einer Personengesellschaft geführt. Im Fall der Gründung einer GmbH & atypisch Still bleibt die GmbH beste...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 6.6 Handelsrechtliche Realteilungsbilanz

Rz. 224 Ein zu ermittelnder Auseinandersetzungsanspruch der Gesellschafter ist in einer handelsrechtlichen Realteilungsbilanz zu ermitteln. Diese Bilanz entspricht der Liquiditätseröffnungsbilanz einer Personengesellschaft insoweit, als die in ihr erfassten Wirtschaftsgüter – ggf. unter Einschluss eines Firmenwerts – zwingend zu Verkehrswerten anzusetzen sind. Die in der han...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 5.6.3.3 Einbringung in das Gesellschaftsvermögen als atypisch stille Beteiligung

Rz. 202 Die Rechtsprechung des BFH[1] stellt das Betriebsvermögen des Handelsgewerbetreibenden im Falle einer atypisch stillen Gesellschaft dem Gesamthandsvermögen gleich. Auch im Falle einer GmbH & atypisch stillen Gesellschaft ist das Gesamthandsvermögen der GmbH Betriebsvermögen der steuerlichen Mitunternehmerschaft. Der ertragsteuerlichen Gleichbehandlung von Innengesell...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 4.4.2 Gewährung oder Minderung von Gesellschaftsrechten

Rz. 60 Für die Frage, ob eine Übertragung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 und 2 EStG gegen Gewährung (= offene Sacheinlage) oder Minderung von Gesellschaftsrechten vorliegt, ist maßgeblich, welches Gegenkonto bei der Buchung der Übertragung angesprochen wird. Danach ist es für die Gewährung oder Minderung von Gesellschaftsrechten grundsätzlich entscheidend, ob der Übertragungsv...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 4.6.3 Einzelwirtschaftsgüterübertragung zwischen Sonderbetriebsvermögen verschiedener Mitunternehmer

Rz. 76 Nach § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 3 EStG gilt § 6 Abs. 5 Satz 1 EStG entsprechend, wenn ein Mitunternehmer ein Wirtschaftsgut seines Sonderbetriebsvermögens auf einen anderen Mitunternehmer überträgt, der das Wirtschaftsgut, wie vorher der Veräußerer, der Personengesellschaft zur Nutzung überlässt oder bei dem das Wirtschaftsgut wie beim Veräußerer der Beteiligung dient. Auf...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 5.3.1.5 Zurechnung des Entnahmegewinns

Rz. 143 Wird ein Wirtschaftsgut aus dem Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft mit Zustimmung aller Gesellschafter derart entnommen, dass es in das Eigentum nur eines Gesellschafters gelangt, so wird der Wert des entnommenen Wirtschaftsguts regelmäßig allein dem Kapitalkonto des begünstigten Gesellschafters belastet. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Entn...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 5.3.1.4 Übertragung gegen Minderung von Gesellschaftsrechten

Rz. 137 Eine Übertragung eines Wirtschaftsguts gegen Minderung von Gesellschaftsrechten liegt vor, wenn die durch die Übertragung eintretende Minderung des Vermögens der Gesellschaft dem Kapitalkonto des Gesellschafters belastet wird, in dessen Privatvermögen das Wirtschaftsgut gelangt. Eine Übertragung gegen Minderung von Gesellschaftsrechten wird nur dann vorliegen, wenn i...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 5.4.2 Überführung von Einzelwirtschaftsgütern aus dem Privatvermögen in das Sonderbetriebsvermögen

Rz. 180 Ein Einzelwirtschaftsgut eines Mitunternehmers, das bisher zum Privatvermögen gehörte, wird Sonderbetriebsvermögen dieses Mitunternehmers, wenn es der Personengesellschaft zur Nutzung überlassen wird oder der Beteiligung des Mitunternehmers an der Personengesellschaft dient. Bei diesen Überführungen ändert sich an den Eigentumsverhältnissen nichts. Der Gesellschafter...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 5.6.2.2 Unentgeltlich oder gegen Gesellschaftsrechte

Rz. 193 Bei Übertragung eines Wirtschaftsguts durch den Geschäftsherrn an den stillen Gesellschafter gegen Minderung von Gesellschaftsrechten liegt beim Geschäftsherrn eine Veräußerung vor, wenn der stille Gesellschafter das Wirtschaftsgut in sein Privatvermögen überführt. Bei einer unentgeltlichen Übertragung liegt beim Geschäftsherrn eine Entnahme vor. Rz. 194 Überträgt der...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 3.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 21 Als Überführender i. S. v. § 6 Abs. 5 Satz 1 EStG kommt grundsätzlich jede unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtige natürliche Person, die mehrere Betriebe unterhält, in Betracht. Dabei setzt das Merkmal "desselben Steuerpflichtigen" voraus, dass die Person, der das Betriebsvermögen des abgehenden Betriebs und die Person, der das Betriebsvermögen des aufnehmenden...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 2.1 Grundsätzliches

Rz. 7 In den Ausführungen zur Überführung und Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern werden verschiedentlich Sonderbilanzen für das Sonderbetriebsvermögen und Ergänzungsbilanzen für die Korrektur bzw. Wertberichtigung des Gesamthandsvermögens angesprochen. Die Bedeutung dieser Bilanzen bzw. des Sonderbetriebsvermögens und der Korrekturen bzw. Wertberichtigungen beim Gesamth...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 5.4.1.3 Sonstige Fälle aus der Praxis

Rz. 176 Eine Entnahme liegt auch dann vor, wenn das Wirtschaftsgut nicht mehr der Beteiligung dient oder wenn der Gesellschafter ein Wirtschaftsgut des gewillkürten Sonderbetriebsvermögens in das Privatvermögen überführt. [1] Rz. 177 Eine gewinnrealisierende Entnahme liegt auch vor, wenn der Gesellschafter ein Wirtschaftsgut des Sonderbetriebsvermögens unentgeltlich aus außerb...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 6.3 Körperschaftsklausel

Rz. 219 § 16 Abs. 3 Satz 4 EStG bestimmt, dass bei der Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter diese mit dem gemeinen Wert anzusetzen sind, soweit die Wirtschaftsgüter unmittelbar oder mittelbar auf eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse übertragen werden, obwohl diese Wirtschaftsgüter ins Betriebsvermögen übertragen werden. Es kommt – im Gegensatz zu § 6 ...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 4.3 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 49 Von § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 bis 3 EStG werden folgende Übertragungsvorgänge erfasst: Aus dem Betriebsvermögen des Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft und umgekehrt gegen Gewährung oder Minderung von Gesellschaftsrechten oder unentgeltlich (Nr. 1); aus dem Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen derselben ...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 6.2 Sperrfrist

Rz. 213 Der gemeine Wert ist rückwirkend anzusetzen, soweit bei einer Realteilung einzelne Wirtschaftsgüter zum Buchwert übertragen worden sind, wenn innerhalb einer Sperrfrist nach der Übertragung bestimmte Wirtschaftsgüter veräußert oder entnommen werden. Zur Nachversteuerung der stillen Reserven kommt es nach § 16 Abs. 3 Satz 3 EStG bei der Veräußerung oder Entnahme von Gr...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 8 Betriebsaufspaltung durch Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern

Rz. 228 Die Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter auf die Betriebskapitalgesellschaft (GmbH) führt zur Gewinnrealisierung. Soweit die Übertragung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten erfolgt, liegt ein Tausch vor, der zur Aufdeckung der stillen Reserven führt (§ 6 Abs. 6 Satz 1 EStG). Werden keine Gesellschaftsrechte für die in die GmbH eingebrachten Wirtschaftsgüter ge...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 5.6.1 Grundsätzliches

Rz. 186 Die atypisch stille Gesellschaft hat kein Gesellschaftsvermögen (Gesamthandsvermögen). Soweit die dem Betrieb dienenden Wirtschaftsgüter im Alleineigentum des Inhabers des Handelsgeschäfts stehen, sind sie dessen Betriebsvermögen i. S. v. § 4 Abs. 1 EStG und § 5 EStG. Bei einer atypisch stillen Gesellschaft entspricht das Betriebsvermögen des Inhabers des Handelsgesc...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 4.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 45 Übertragender i. S. v. § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 bis 3 EStG ist ein Mitunternehmer (insbesondere natürliche Person oder Kapitalgesellschaft), der zusätzlich zu seiner Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft mindestens einen weiteren Betrieb unterhält oder über Sonderbetriebsvermögen bei derselben Mitunternehmerschaft oder einer weiteren Mitunternehmerschaft verfügt. A...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 4.7.6 Sperrfrist nach § 6 Abs. 5 Satz 6 EStG

Rz. 99 Die Vorschrift des § 6 Abs. 5 Satz 6 EStG begründet den rückwirkenden Teilwertansatz für nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG zunächst ertragsteuerneutral übertragene Wirtschaftsgüter, wenn sich im Anschluss an den Übertragungsakt der Anteil einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse an dem betreffenden Wirtschaftsgut unmittelbar oder mittelbar begründet oder ...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 4.6.1 Einzelwirtschaftsgüterübertragung zwischen Gesamthandsvermögen

Rz. 70 § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 EStG regelt, sofern die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist, die Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern zwischen dem Betriebsvermögen eines Mitunternehmers und dem Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft und umgekehrt und damit den Grundfall der steuerneutralen Übertragung.[1] Die Vorschrift erfasst die Fälle, in denen...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 4.7.7 Überwachung der Sperrfrist

Rz. 103 Für die Überwachung, ob die Sperrfrist eingehalten worden ist, ist regelmäßig das Finanzamt des Übernehmers zuständig. Sobald dieses eine schädliche Veräußerung oder Entnahme des übertragenen Wirtschaftsguts innerhalb der Sperrfrist feststellt, teilt es dies dem Finanzamt des Übertragenden mit. Das Finanzamt des Übertragenden muss dann prüfen, ob rückwirkend der Teil...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 9 Weiterführende Literatur

Blumers/Schmidt, DB 1998 S. 392. Brandenberg, NWB Fach 3 S. 12037. Brandenberg, FR 2000, S. 1182. Croop, DStR 2014, S. 1855. Engl, DStR 2001, S. 1725. Engl, DStR 2002, S. 119. Frystatzki, EStB 2002, S. 449. Hamacher, StSem 2002 (78 ESt), S. 253. Kleine-Rosenstein, BBK Fach 30, S. 1033 ff. Kölpin, StuB 2000, S. 1131. Kölpin, StuB 2009, S. 681. Kühn, GmbH-StB 2001, S. 361. Niehus/Wilke, D...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 6.1 Grundsätzliches

Rz. 211 Eine Realteilung einer Mitunternehmerschaft nach § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG liegt vor, wenn die bisherige Mitunternehmerschaft – aufgrund einer Betriebsaufgabe i. S. v. § 16 Abs. 3 Satz 1 EStG – beendet wird und mindestens ein Mitunternehmer den ihm zugeteilten Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil als Betriebsvermögen fortführt. Soweit die Besteuerung der stillen Reser...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 3.4 Sicherstellung der Besteuerung der stillen Reserven

Rz. 34 Die Fortführung des Buchwertansatzes ist nur möglich, wenn die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn die steuerliche Erfassung der in den überführten Wirtschaftsgütern ruhenden stillen Reserven auch im Zeitpunkt einer späteren Veräußerung gewährleistet bleibt und zusätzlich diejenigen stillen Reserven umfasst, die s...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 4.7.4 Rechtsfolgen einer Sperrfristverletzung

Rz. 87 Kommt es innerhalb der Sperrfrist zu einer schädlichen Veräußerung oder Entnahme i. S. v. § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG, ist rückwirkend auf den Zeitpunkt der Übertragung der Teilwert des Wirtschaftsguts anzusetzen. Damit sind die in dem Wirtschaftsgut verhafteten stillen Reserven aufzudecken. Der mit der Sperrfristverletzung verbundene rückwirkende Ansatz des Teilwerts für ...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 4.6.2 Einzelwirtschaftsgüterübertragung zwischen Gesamthands- und Sonderbetriebsvermögen

Rz. 73 § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EStG regelt die Buchwertfortführung für die Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern innerhalb des Sonderbetriebsvermögens und des Gesamthandsvermögens derselben Mitunternehmerschaft. In diesen Fällen hat die Vorschrift jedoch nur deklaratorischen Charakter, denn Übertragungen innerhalb derselben Mitunternehmerschaft stellen auch ohne gesetzlich...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 4.8 § 6 Abs. 5 EStG bei Körperschaften (Körperschaftsklausel)

Rz. 106 Mitunternehmer einer Personengesellschaft kann auch eine Kapitalgesellschaft (Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse) sein. Überträgt sie ein einzelnes Wirtschaftsgut aus ihrem (Sonder-)Betriebsvermögen unentgeltlich oder gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in das Gesamthandsvermögen der Mitunternehmerschaft, hat die Übertragung grundsätzlich zum ...mehr

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§ 2 Kollektives Arbeitsrech... / A. Abgrenzung: Betrieb und Unternehmen

Rz. 1 In Abgrenzung zu dem Begriff des Betriebes ist das Unternehmen die organisatorische Einheit, mit der der Unternehmer seine wirtschaftlichen oder ideellen Zwecke verfolgt. Für das Unternehmen ist die "Einheit des Rechtsträgers" ein wesentliches Erfordernis. Bei Personengesellschaften (OHG, KG) und bei Kapitalgesellschaften (AG, KGaA, GmbH) ist die Gesellschaft identisch...mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / bb) Durchführung von Dritten

Rz. 503 Die förderungsfähige Eingliederungsmaßnahme muss von einem Dritten, also von einem vom Arbeitgeber verschiedenen Rechtsträger angeboten werden. Dadurch sollen Transparenz und Effektivität gesichert werden. Rz. 504 Hinweis Allerdings ist die finanzielle Abhängigkeit des Maßnahmeträgers vom Arbeitgeber unschädlich, sofern nur rechtliche Selbstständigkeit gegeben ist. Rz...mehr

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§ 2 Kollektives Arbeitsrech... / I. Das Unternehmen

Rz. 4 Demgegenüber gilt als Unternehmen die organisatorische Einheit, mit der der Unternehmer seine wirtschaftlichen und ideellen Zwecke verfolgt. Auch für den Unternehmensbegriff gibt es keine gesetzliche Definition.[1] Während nach ganz herrschender Meinung eine natürliche Person mehrere Unternehmen haben kann, nämlich wenn keine einheitliche Leitung der gebildeten selbsts...mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / b) Der Arbeitgeber

Rz. 191 Arbeitgeber ist derjenige, mit dem der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis begründet hat. Die Beantwortung der Frage, wer Arbeitgeber ist, ist im Allgemeinen nicht problematisch. Neben natürlichen Personen können auch juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts Arbeitgeber sein. Rz. 192 Hinweis Das BAG hat unter bestimmten Voraussetzungen auch ein...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 3. Betriebsteil/Teilbetrieb

Rz. 715 Betriebsteile i.S.v. § 4 BetrVG sind räumlich und organisatorisch unterscheidbare Betriebsbereiche, die wegen ihrer Eingliederung in den (Haupt-) Betrieb nicht allein bestehen können.[698] Sie leisten zwar Aufgaben, die sich von den Aufgaben anderer Abteilungen erkennbar unterscheiden, sind aber in ihrer Zielsetzung regelmäßig dem arbeitstechnischen Zweck des Gesamtb...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 1. Klagen des Insolvenzverwalters

Rz. 58 Für Klagen des Insolvenzverwalters einer Personengesellschaft gegen deren persönlich haftende Gesellschafter ist der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten eröffnet, soweit es sich um Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, insbesondere auf Zahlung von Arbeitsentgelt, Sozialplanansprüche (siehe § 2 Rdn 203 ff.) und Ansprüche der betrieblichen Altersversorgung (siehe § 5 Rdn 1...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage OT / 3.3 Zeilen 14–14a

In diesen Zeilen wird das dem Organträger zuzurechnende Einkommen um Einkunftsteile bereinigt, die einer rechtsformabhängigen Steuerbefreiung unterliegen. Nach der Bruttomethode des § 15 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 KStG sind diese Steuerbefreiungen nicht auf der Ebene der Organgesellschaft, sondern der des Organträgers anzuwenden. Es ist also erst auf der Ebene des Organträgers anha...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage FE-K 3 / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck dient, ebenso wie die Anlagen FE-K 1, FE-K 2, FE-K 4 und FE-OT, nicht als Anlage zur Körperschaftsteuererklärung, sondern als Anlage zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Personengesellschaften. Er ist von Personengesellschaften auszufüllen, zu deren Gesellschaftern Körperschaftsteuersubjekte gehören. Der Vordruck ermöglicht die Durchführung der "Br...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage OT / 2.1 Zeile 1

Da ein Organträger für jede seiner Organgesellschaften eine gesonderte Anlage OT abzugeben hat, ist in Zeile 1 die laufende Nummer der jeweiligen Anlage OT anzugeben. Ist der Organträger eine Personengesellschaft, an der die steuerpflichtige Körperschaft beteiligt ist, ist sie wie ein Organträger zu behandeln, hat also die Anlage OT für jede ihrer Organgesellschaften auszufül...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage OT / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Die Anlage OT ist in Organschaftsfällen vom Organträger auszufüllen. Der Vordruck ist eine Anlage zur Steuererklärung KSt 1 sowie zur Feststellungserklärung nach § 14 Abs. 5 KStG. Da die Eigenschaft, Organträger zu sein, nur von einer inländischen Betriebsstätte der herrschenden Gesellschaft abhängt, können auch eine Körperschaft mit anderen als gewerblichen Einkünften mit i...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 5.1 Zeile 9

Die Zeilen 9, 10 sind nur von Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4, 5 KStG und von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften auszufüllen. Bei beschränkter Steuerpflicht wird das Ergebnis der selbstständigen Arbeit erfasst, soweit die selbstständige Arbeit im Inland ausgeübt oder verwertet worden ist oder hierfür im Inland eine Betriebsstätte oder feste Einrichtung unte...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage OT / 2.3 Zeilen 4–5

In Zeile 4 ist auf den Feststellungsbescheid nach § 14 Abs. 5 KStG hinzuweisen bzw. wenn die Körperschaft an einer Organträger-Personengesellschaft beteiligt ist, auf die gesonderte und einheitliche Feststellung der Personengesellschaft. In Zeile 5 ist es durch Angabe einer Schlüsselzahl anzugeben, wenn der Feststellungsbescheid nach § 14 Abs. 5 KStG noch nicht ergangen ist....mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 3.3 Zeile 1b

In Zeile 1b sind positive oder negative Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft aus Beteiligungen an in- und ausländischen Personengesellschaften zu erfassen. Die einzelne Gesellschaft, Finanzamt und Steuernummer sind auf einem gesonderten Blatt darzustellen. Einzutragen sind nur Einkünfte, wenn die Beteiligung an der Personengesellschaft nicht zu einem eigenen Betrieb der La...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage OT / 4.3 Zeile 28

In Zeile 28 sind die steuerfreien Teile der Bezüge nach § 3 Nr. 40 EStG aufzuführen. Dieser Sachverhalt kann nur auftreten, wenn der Organträger eine Personengesellschaft ist, an der eine Organgesellschaft beteiligt ist. Dann kann der Organträger dieser Organgesellschaft eine natürliche Person sein. Soweit an der Personengesellschaft eine Kapitalgesellschaft beteiligt ist, g...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage OT / 2.2 Zeilen 2–3

In diesen Zeilen sind die Organgesellschaft, für die der Steuerpflichtige Organträger ist, und für die diese Anlage OT ausgefüllt wird, sowie die Steuernummer der Organgesellschaft zu bezeichnen. Ist die Körperschaft an einer Organträger-Personengesellschaft beteiligt, ist diese Personengesellschaft in diesen Zeilen zu bezeichnen.mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 4.1 Zeile 2

In dieser Zeile werden die laufenden Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die in der Anlage GK ermittelt worden sind, eingetragen. Es ist dies der Betrag aus Zeile 180 der Anlage GK. Hierin sind Effekte aus der Beteiligung an Personengesellschaften (Zeilen 13–15 der Anlage GK), Verlustabzugsbeschränkungen (Zeilen 29–39 der Anlage GK), Effekte aus § 8b KStG (Zeilen 82 ff. der Anlage...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 17.4 Zeile 49

In Zeile 49 wird der Fall erfasst, dass übernehmender Rechtsträger eine Personengesellschaft ist, an der die steuerpflichtige Körperschaft beteiligt ist. Dann sind der Körperschaft die auf sie anteilig entfallenden positiven Einkünfte der übertragenden Körperschaft im Rückwirkungszeitraum zuzurechnen, dürfen aber mit eigenen Verlusten nicht ausgeglichen werden. Der maßgebend...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage OT / 4.2 Zeile 27

In dieser Zeile sind die positiven Einkünfte des oder der übertragenden oder einbringenden Rechtsträger während des Rückwirkungszeitraums im Fall einer Umwandlung einzutragen. Der Betrag wird nach § 14 Abs. 5 KStG gesondert festgestellt. Zeile 27 betrifft sowohl die Organgesellschaft selbst als übernehmenden Rechtsträger der Umwandlung oder Einbringung als auch die Daten der ...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage OT / 3.2 Zeile 13

In Zeile 13 ist das Einkommen der Organgesellschaft einzutragen. Dieser Betrag entspricht Zeile 18 der Anlage OG der Organgesellschaft; er ist gesondert festgestellt. In diesem Betrag sind die von der Organgesellschaft geleisteten Ausgleichszahlungen nicht mehr enthalten. Ist die Organgesellschaft selbst Organträger von nachgeschalteten Organgesellschaften, sind in diesem Be...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage FE-K 3 / 1.8 Zeile 8

In dieser Zeile sind die von der Personengesellschaft als Vergütung für die Überlassung in- oder ausländischer Wertpapiere gezahlten Beträge einzutragen. Diese Beträge sind nach § 8b Abs. 10 Satz 1 KStG bei der Personengesellschaft steuerlich nicht abziehbar. Einzutragen sind nur die Vergütungen, die aus der Sonderbilanz gezahlt wurden. Die Eintragung entspricht der in Zeile...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage FE-K 3 / 1.3 Zeile 4

In dieser Zeile sind die von der entleihenden Personengesellschaft als Vergütung für die Überlassung von in- und ausländischen Wertpapieren gezahlten Beträge einzutragen. Diese Beträge sind nach § 8b Abs. 10 Satz 1 KStG bei der Personengesellschaft nicht abziehbar. Einzutragen sind nur die Vergütungen, die aus dem Gesamthandsvermögen gezahlt wurden. Der Betrag aus Zeile 4 ist ...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage FE-K 3 / 1.1 Zeilen 1–2

In diesen Zeilen sind auf der Vorderseite des Vordrucks der Name der Personengesellschaft bzw. Gemeinschaft anzugeben, für die dieser Vordruck abgegeben wird, sowie die Steuernummer. Auf den anderen Seiten des Vordrucks erscheint hier in den Spalten für die Beteiligten der Name des jeweils Beteiligten und die laufende Nummer, unter der der Beteiligte in der Erklärung zur ges...mehr