Fachbeiträge & Kommentare zu Personengesellschaft

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.2 Überblick über die Behandlung von unternehmerischen Auslandsverlusten

Tz. 2094 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Bei Ausl-Aktivitäten kann das Engagement des dt Unternehmens, gleich welcher Rechtsform, erfolgen durch Direktaktivitäten (zB Niederlassungen), Beteiligung an/Gründung von ausl Pers-Ges, Beteiligung an/Gründung von ausl Tochter-Kap-Ges. In allen Fällen ist vorab die Zuordnung der Ausl-Verluste zu prüfen.mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.3.4.3.2 Die gesetzliche Nachbesserung 2013

Tz. 1641 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die rückwirkend anzuwendende Regelung umfasst inzwischen auch diese Vergütungen.mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.3.1 Die Bedeutung des Problems

Tz. 1534 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Gew geprägte Gesellschaften wurden in der Vergangenheit grenzüberschreitend vor allem dazu genutzt, Abschirmwirkungen aufzubauen: Tz. 1535 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Beispiel 1: Die inl A-GmbH ist Gesellschafter einer ausl Pers-Ges, die durch die Eins...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11 Der Sonderfall der (finalen) Auslandsverluste

6.11.1 Vorbemerkung – fehlende Regelung in den DBA und Harmonisierung in der EU Tz. 2090 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Infolge der zunehmenden Internationalisierung und weltweiten Arbeitsteilung ist zunehmend festzustellen, dass sowohl dt Unternehmen als auch private Anleger originär mittels Direktinvestitionen im Ausl tätig werden. Hierfür gibt es unterschiedliche Gründe. Zu nen...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.9.5 Nationale Rückfallklausel des § 50d Abs 9 EStG

6.9.5.1 Allgemeines Tz. 2049 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Soweit nicht die abkommensrechtlichen Rückfallklauseln gelten (s Tz 2027ff), gilt der Grundsatz der virtuellen Vermeidung der Doppelbesteuerung nach der Freistellungsmethode, dh es bedarf keines Nachweises der tats Besteuerung im Ausl (s Urt des BFH v 23.10.1996, BStBl II 1997, 313). Als Reaktion sowohl auf diese Rspr als ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.9 Grenzüberschreitende atypisch stille Beteiligungen an Kapitalgesellschaften

5.2.9.1 Allgemeines Tz. 1593 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Gestaltung "atypische Beteiligung an einer ausl Kap-Ges" wird (wurde) einerseits gewählt, um die zivilrechtliche Haftung zu begrenzen (Rechtsform: Kap-Ges). Andererseits wurde diese Gestaltung aber auch gewählt, um stlich den Verlustabzug nach § 2a Abs 3 EStG in Anspruch nehmen zu können (bis einschließlich 1998 bzw a...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.6 Abzugsbeschränkungen nach DBA und nationalem Recht

6.11.6.1 Abzugsverbote nach § 2a EStG 6.11.6.1.1 Allgemeine Beschränkungen des § 2a Abs 2 EStG Tz. 2100 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Eine Verlustberücksichtigung in Nicht-DBA-Staaten ist nur bei "aktiver" Tätigkeit gem § 2a Abs 1 Nr 2, Abs 2 S 1 EStG möglich, dh nur, wenn der Stpfl nachweist, dass die negativen Eink aus einer gew BetrSt im Nicht-DBA Ausl stammen, die den Aktivitä...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.9.4 Das Urteil des BFH v 21.07.1999 und die Reaktion der Finanzverwaltung

5.2.9.4.1 Die abschließende BFH-Entscheidung Tz. 1598 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Grundsatz-Entsch (s Urt des BFH v 21.07.1999, IWB F3a Gr1, 895) lautet: "Ist eine in D ansässige Person atypisch still an dem Unternehmen einer Schweizer Kap-Ges beteiligt, so sind die auf diese Weise erzielten Gewinnanteile Unternehmensgewinne iSd Art 7 DBA CH. Diese Gewinnanteile durften bis...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.11 Änderung oder Konkretisierung der EuGH-Rechtsprechung durch die Entscheidungen "Timac Agro" und "Bevola"?

6.11.11.1 Änderung der Rechtsprechung ("Timac Agro")? Tz. 2127 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Der EuGH hat in der Entsch "Timac Agro" (s Urt des EuGH v 17.12.2015, C-388/14 "Timac Agro") entschieden, dass in einem ersten Schritt die Nichtberücksichtigung ausl BetrSt-Verluste eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit darstellt. Allerdings konstatiert der EuGH im Hinblick auf die...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.5 Steuerliche Fragen bei Beteiligungen an hybriden Gesellschaftsformen ausländischen Rechts

5.5.1 Allgemeines Tz. 1693 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Hybride Gesellschaften zeichnen sich dadurch aus, dass sie nach ausl ZivR/StR abweichend vom dt Rechtstypus behandelt werden. Dies führt zwangsläufig zu sog Qualifikati onskonflikten. Bei der Beurteilung von Beteiligungen an ausl Gesellschaften ist grds zwischen der nationalen Qualifikation und der Zuweisung des Besteuerung...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.1.4.4 Auswirkung der Qualifizierung im ausländischen Quellenstaat auf die deutsche Besteuerung

5.1.4.4.1 Transparenzprinzip Tz. 1521 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Soweit der ausl Staat wie in D nur auf der Ebene der Gesellschafter besteuert, ergeben sich regelmäßig keine Probleme. Je nach Rechtsform gelten die Regelungen der ausl beschr ESt- oder KSt-Pflicht. 5.1.4.4.2 Besteuerung der Personengesellschaft als Körperschaftsteuer-Subjekt Tz. 1522 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Best...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.9.5.3 Der erste Hauptanwendungsfall der Qualifikationskonflikte

6.9.5.3.1 Begriff der Qualifikationskonflikte Tz. 2052 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Wie sich aus der Ges-Begr ergibt, betrifft der Hauptanwendungsfall sog Qualifikationskonflikte den Bereich der DBA. Qualifikationskonflikte resultieren aus einer nicht übereinstimmenden Abkommensanwendung durch die Vertragsstaaten; dies kann unterschiedliche Ursachen haben, s. Tz 2053ff. 6.9.5.3.2...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.3 Behandlung von Sondervergütungen und Sonderbetriebsvermögen nach § 15 Abs 1 Nr 2 EStG

5.3.1 Allgemeines Tz. 1616 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Nach dem DBA sind die Gewinnanteile beschr stpfl Gesellschafter deutscher Pers-Ges von der B-Rep zu besteuern, soweit die Gewinnanteile inl BetrSt zuzurechnen sind. Nach innerstaatlichem Recht (s § 15 Abs 1 Nr 2 EStG) gelten dabei auch Vergütungen, die der Gesellschafter von der Gesellschaft für die Hingabe von Darlehen ode...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Persönlicher Anwendungsbereich

a) Allgemeines Rz. 37 [Autor/Stand] Persönlicher Anwendungsbereich des § 50d Abs. 1 und 2. Der persönliche Anwendungsbereich des § 50d Abs. 1 und 2 erfasst steuerpflichtige Gläubiger von Kapitalerträgen oder Vergütungen, denen nach §§ 43b und 50g EStG oder einem DBA eine Reduzierung der Quellensteuern zusteht. Rz. 38 [Autor/Stand] Anwendungsbereich des § 43b EStG und § 50g ESt...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.2 Grundsatz: Steuer-Freistellung für unternehmerische Einkünfte

Tz. 2002 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Die dt DBA sehen für BetrSt-Eink und Gewinnanteilen aus ausl Pers-Ges regelmäßig die Anwendung der Freistellungsmethode vor. Die DBA versuchen die Nutzung für St-Gestaltungen durch die nachfolgenden Einschränkungen (s Tz 2025ff) zu vermeiden.mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.5.3 Grundzüge des AStG-Aktivitätsvorbehalts

6.5.3.1 Allgemeines Tz. 2007 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Der Katalog der eigentlich schädlichen "passiven Eink" ergibt sich derzeit aus § 8 AStG durch eine "Negativbeschreibung": Eine ausl Gesellschaft ist hiernach Zwischengesellschaft für Eink, die einer niedrigen Besteuerung unterliegen und nicht aus den ausdrücklich aufgelisteten (nachfolgend erläuterten) und damit begriffli...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.3.6.4 Die gesetzliche Nachbesserung in § 50i Abs 2 EStG 2013

Tz. 1558 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Der mit dem Kroatien- StAnpG neu eingeführte § 50i Abs 2 EStG enthält unterschiedliche Tatbestände einer Realisation, die gesondert zu untersuchen sind:mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.3.3 Die Beurteilung ausländischer Staaten

Tz. 1542 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Das OECD-MA 2000 (BStBl I 2001, 72) enthält erstmals in Art 3 Abs 1 Buchst c nachfolgende Einschr: "... der Ausdruck ‚Unternehmen‘ bezieht sich auf die Ausübung einer Geschäftstätigkeit...". Soweit ein aktuell anzuwendendes DBA den Begriff definiert, stellt sich die Frage, ob insoweit eine eigenständige Auslegung idS geboten ist oder entspr...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.3.3 DBA Qualifikationskonflikt – Besteuerung von Gesellschafterdarlehen und den daraus fließenden Zinsen nach den DBA ohne ausdrückliche Regelung

5.3.3.1 Grundsatz-Rechtsprechung Tz. 1620 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Der BFH (s Urt des BFH v 27.02.1991, BStBl II 1991, 444) hat im Verhältnis zu den USA eine schon seit längerem bestehende Streitfrage entschieden. Danach kommt es faktisch für die Anwendung des § 15 Abs 1 Nr 2 EStG (Zinsen für Gesellschafterdarlehen) auf die Eink-Qualifizierung im (ausl) Quellenstaat an. Der ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.10 Die Rückfallklausel des § 50d Abs 9 S 1 Nr 2 EStG bei "unfairem" Steuerwettbewerb

6.10.1 Der Regelungsinhalt Tz. 2072 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 § 50d Abs 9 S 1 Nr 2 EStG hebt die nach DBA vorgesehene Freistellung in den Fällen auf, in denen der ausl Staat die dort erzielten Eink iRd beschr StPflicht nach innerstaatlichem Recht nicht besteuern kann. Die Regelung greift indessen nicht, wenn die Eink nach dem innerstaatlichen Recht des ausl Staates allgemein ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.10.3 Verfassungsrechtliche Prüfung

Tz. 2074 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Auch insoweit handelt es sich um einen Treaty Override. Auf die Ausführungen zu § 20 Abs 2 AStG wird verwiesen, s Tz 2019.mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.6 Besonderheiten bei der Gewinnabgrenzung und Gewinnermittlung

Tz. 1727 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Wegen ausgewählter Literaturhinweise s vor Tz 1500. 5.6.1 Allgemeines Tz. 1728 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Da eine Pers-Ges idR nicht abkommensberechtigt ist, sondern (s Art 7 Abs 7 DBA Schweiz) als BetrSt des Gesellschafters behandelt wird, geht die Fin-Verw allgemein davon aus, dass ungeachtet evtl Gesamthandsvermögens die Grundsätze der funk...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.10.5 Revisionsverfahren I R 40/13

Tz. 2125 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Das zunächst beim BFH anhängige weitere Rev-Verfahren I R 40/13 wurde durch Rücknahme der Rev erledigt (Vorinstanz: s Urt des FG Köln v 13.03.2013, EFG 2013, 1430). Tz. 2126 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 vorläufig freimehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.3.4.2 Zuordnungsfragen bei Sondervergütungen im Konzern

5.3.4.2.1 Das Problem und die Rechtsentwicklung Tz. 1636 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Bei BetrSt ist stets die Frage der Zuordnung von WG zu prüfen. Entspr stellt sich die Frage der Zuordnung von Tätigkeiten, WG und Darlehen, die seitens eines Gesellschafters entgeltlich gegenüber der Gesellschaft erbracht bzw an diese zur Nutzung überlassen werden. Fraglich ist dann, ob die Tät...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.10.2 Die zeitliche Anwendung

Tz. 2073 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Im Gegensatz zur Rückfallklausel des § 50d Abs 9 S 1 Nr 1 EStG ist diese Regelung erst ab 01.01.2007 anwendbar.mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.7 Die geschäftsleitende Holding

5.2.7.1 Das Problem Tz. 1578 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Bereits in den Verbandsstellungnahmen zu den Verw-Grds Pers-Ges wurde gefordert, dass die dt Fin-Verw geschäftsleitende Holding-Pers-Ges als Unternehmen iSv Art 7 OECD-MA anerkennen soll. Faktisch sollten mit dieser Rechtstruktur dieselben Gestaltungen wie mit gew geprägten Pers-Ges ermöglicht werden. Begründet wird dies m...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.10.4 Atomisierung (das "Wenn"- oder "Soweit"-Problem)

6.10.4.1 Das Problem Tz. 2075 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 § 50d Abs 9 S 1 Nr 2 EStG macht zur Verhinderung der Nichtbesteuerung oder Geringbesteuerung bestimmter Eink eines unbeschr Stpfl die Anwendung der Freistellungsmethode auf diese Eink von deren Besteuerung im anderen Staat abhängig. Nach der derzeitig gültigen Fassung des § 50d Abs 9 EStG ist die Freistellung von Eink au...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.6.5 Gestaltungsmodelle zur Verlagerung von Wirtschaftsgütern

5.6.5.1 Die Verlagerung von Beteiligungen Tz. 1901 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Gerade bei den oa Gestaltungsmodellen (s Tz 1735ff) der Zwischen- bzw Vorschaltung von Pers-Ges ergibt sich als weitere Prüfungsebene die Prüfung der funktionalen Zuordnung insbes von Beteiligungen. Hierbei wird seit der UntStRef sowohl bei größeren als auch mittelständischen Familienunternehmen (Kon...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.3.3.3 Inbound-Fallkonstellationen

5.3.3.3.1 Allgemeines Tz. 1627 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die vorstehend genannten BFH-Urt v 27.02.1951 (s Tz 142o) und v 10.07.2002 (s Tz 1423) sind vom für Fragen des ASt-Rechts in erster Linie zuständigen I. Senat des BFH erlassen worden. Überraschenderweise setzt sich keines der Urt mit der Rspr des IV. Senats (s Urt des BFH v 10.11.1983, BStBl II 1984, 605) auseinander. I...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.7.5.1 Outboundfall (deutsche Gesellschafter)

Tz. 1587 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Der Streitfrage, wie die Eink von Holding-Pers-Ges für Zwecke der DBA-Anwendung zu behandeln sind, kommt dem sog Outboundfall keine grundlegende Bedeutung zu, weil sich die Besteuerungsfolgen nicht unterscheiden (s Tz 1548).mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.1.3.3 2. Schritt: Prüfungskriterien für "nicht aufgelistete Gesellschaften"

5.1.3.3.1 Allgemeines Tz. 1507 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Wie die Übersichten des BMF (Hinw: nicht vergleichbar) zeigen, ist in vielen Fällen eine Zuordnung nicht möglich, weil ein typisierender Vergleich ausgeschlossen ist, da eine Rechtsform vom Typus so ausgestaltet sein kann, dass je nach Gestaltung des Gesellschaftsvertrages entweder eine Pers-Ges oder Kap-Ges möglich ist...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.9.4 Switch-Over-Klauseln in den DBA bei Qualifikationskonflikten

6.9.4.1 Verhältnis innerstaatlichen Rechts zum DBA – maßgebender Begriff und Umfang des Unternehmens und des Unternehmensgewinns Tz. 2037 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Der BFH hat entspr der Aufgabe der DBA bereits mehrmals entschieden (s Urt des BFH v 12.03.1980, BStBl II 1980, 531), dass die DBA keine materielle StPflicht begründen können. Spricht ein DBA von "Unternehmensgewin...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.3.4 Die Rechtsprechung

Tz. 1545 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Der BFH hat in einer Grundsatz-Entsch (s Urt des BFH v 28.04.2010, BFH/NV 2010, 1550) entschieden, dass eine gew Prägung nicht ausreicht, um abkommensrechtlich Unternehmensgewinne nach Art 7 Abs 1 OECD-MA zu vermitteln. Vielmehr ist eine abkommensautonome Auslegung des Begriffs "Unternehmensgewinne" vorzunehmen, wonach zB vorrangig Dividend...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.6.1 Abzugsverbote nach § 2a EStG

6.11.6.1.1 Allgemeine Beschränkungen des § 2a Abs 2 EStG Tz. 2100 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Eine Verlustberücksichtigung in Nicht-DBA-Staaten ist nur bei "aktiver" Tätigkeit gem § 2a Abs 1 Nr 2, Abs 2 S 1 EStG möglich, dh nur, wenn der Stpfl nachweist, dass die negativen Eink aus einer gew BetrSt im Nicht-DBA Ausl stammen, die den Aktivitätskatalog des § 2a EStG erfüllt. Abw ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.1.4.4.1 Transparenzprinzip

Tz. 1521 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Soweit der ausl Staat wie in D nur auf der Ebene der Gesellschafter besteuert, ergeben sich regelmäßig keine Probleme. Je nach Rechtsform gelten die Regelungen der ausl beschr ESt- oder KSt-Pflicht.mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2 Die Anwendung des Art 7 OECD-MA auf Personengesellschaftsbeteiligungen

5.2.1 Das Problem Tz. 1532 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Art 7 der meisten DBA regelt die Besteuerungszuständigkeit in Bezug auf "Gewinne eines Unternehmens". Dieser Begriff wird aber weder dort noch im jeweiligen DBA definiert. Seine Bedeutung ist umstr. Übereinstimmung herrscht zunächst darüber, dass der Begriff Unternehmensgewinne aus der Sicht des dt Rechts im Kern demjenigen...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.3.4 Behandlung von Sondervergütungen in den DBA

5.3.4.1 Allgemeines Tz. 1635 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Sondervergütungen iSd § 15 Abs 1 Nr 2 2. Hs EStG werden ausdrücklich den abkommensrechtlichen Unternehmensgewinnen zugeordnet, sofern das DBA keine spezifischen Regelung bzgl dieser Vergütungen enthält. Die Regelung ist auf alle noch nicht bestandskräftigen Fälle anzuwenden (§ 52 Abs 59a S 8 EStG). Nach der Ges-Begr soll ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.5.3 Behandlung der S-Corporation

Tz. 1698 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 "Umgekehrt" zur US-LP verhält es sich bei US-S-Corporation. Beispiel: B ist an einer US-S-Corporation beteiligt, die in den USA aufgrund des dort möglichen Wahlrechts als Pers-Ges behandelt wird. 5.5.3.1 Das Problem Tz. 1699 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Eine S-Corporation stellt eine Person iSd Art 3 Abs 1 DBA USA dar. Nach Art 3 Abs 2 DBA USA is...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.8 Die Entwicklung in der Rechtsprechung und Verwaltungspraxis

6.11.8.1 Die Vorlagebeschlüsse des BFH vom 28.06.2006 und vom 29.11.2006 Tz. 2104 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Der BFH hat in den Verfahren I R 84/04 und I R 116/04 (BetrSt-Verluste nach dem DBA USA) zwar anerkannt, dass die DBA die stliche Berücksichtigung von BetrSt-Verlusten ausschließen, wegen der europarechtlichen Problematik der Ungleichbehandlung mit inl Verlusten dem EUG...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.5.3.2 Lösungsansätze

5.5.3.2.1 Vorschläge in der Literatur Tz. 1702 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die angesprochene Anrechnung von tats bezahlter US-amerikanischer ESt auf die dt ESt sollte uE weder in einem Verständigungsverfahren noch iRd Anwendung der Switch-over-Klausel der Vorzug gegeben werden. Hiergegen spricht, dass nach Verw-Auff keine Identität zwischen den von den USA besteuerten Gewinnant...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.9.6 Anwendungsfälle

6.9.6.1 Nicht besteuerte Veräußerungsgewinne bei Beteiligungen an ausländischen Personengesellschaften (bei intransparenter Besteuerung im Ausland) Tz. 2063 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Wenn der Sitzstaat einer Pers-Ges diese als KSt-Subjekt behandelt, besteuert er regelmäßig entspr Art 13 Abs 5 OECD-MA den VG nicht. Geht D von gew Eink aus, droht die doppelte Nichtbesteuerung. ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.10 Die Rechtsprechung des BFH zur Finalität von Verlusten

6.11.10.1 Die Entscheidung des BFH vom 03.02.2010 – I R 23/09 Tz. 2121 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Gegenstand der Entscheidung war die Hinzurechnung im Jahr 1999 der zuvor nach § 2 Abs 1 S 1 AuslInvestmG abgezogenen Verluste, die eine inl WM-GmbH mit ihrer Beteiligung an einer luxemburgischen R-KG in den Jahren 1986 bis 1989 erzielt hatte. Mit dem FG verneint der BFH, dass ein F...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.6 Ausnahme: Umschaltklausel des § 20 AStG

6.6.1 Überblick Tz. 2018 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 In den Fällen der Aktivität in einem DBA-Staat ohne Aktivitätsklausel im DBA sieht § 20 AStG im fiktiven Vergleich mit Kap-Ges den Übergang zur Anrechnungsmethode vor, dh wenn für den Fall einer Geschäftsaktivität einer Kap-Ges die Hinzurechnungsbesteuerung greifen würde, ist für Eink ausl BetrSt bzw aus ausl Pers-Ges iRe Tre...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.5 Ausnahme: Aktivitätsklausel der DBA

6.5.1 Allgemeines Tz. 2005 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Unter dem Gesichtspunkt "fraglicher Wettbewerb/St-Sparmodell" machten urspr nur die Abkommen mit Entwicklungsländern und den früheren Staatshandelsländern die StBefreiung von einengenden Voraussetzungen hinsichtlich des Geschäftsgegenstandes der ausl BetrSt oder TG abhängig. Im Hinblick auf das zunehmende Aufkommen von sog ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.5.8 Auswirkungen des BEPS-Reports der OECD und der nationalen Umsetzung

Tz. 1718 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die OECD beschäftigt sich iR der Action 2 des BEPS-Projekts nicht nur mit hybriden Finanzierungen sondern auch hybriden Strukturen. Tz. 1719–1726 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 vorläufig freimehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.6 Die "gemischte" Gesellschaft

5.2.6.1 Allgemeines Tz. 1576 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Eine "gemischte" Gesellschaft liegt vor, wenn in einer Einheitsgesellschaft sowohl eine originäre gew Tätigkeit vorliegt als auch (als eine Art zweiter Teilbetrieb) eine umfassende vermögensverwaltende Tätigkeit. Auch hier ging die Fin-Verw urspr entspr Art 3 Abs 2 OECD-MA bei einer grenzüberschreitenden Struktur von einhe...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.6.1 Allgemeines

Tz. 1728 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Da eine Pers-Ges idR nicht abkommensberechtigt ist, sondern (s Art 7 Abs 7 DBA Schweiz) als BetrSt des Gesellschafters behandelt wird, geht die Fin-Verw allgemein davon aus, dass ungeachtet evtl Gesamthandsvermögens die Grundsätze der funktionalen BetrSt-Gewinnabgrenzung allgemein anzuwenden sind.mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.3.5 Die geänderte Auffassung der Finanzverwaltung

Tz. 1548 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Fin-Verw akzeptiert in den überarbeiten Verw-Grds Pers-Ges 2014 (s Schr des BMF v 26.09.2014, BStBl I, 1258, Tz 2.21) grds die Rspr. Hieraus ergeben sich die nachfolgenden Konsequenzen:mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.7.3 Die Handhabung durch ausländische Finanzverwaltungen

Tz. 1581 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Es liegen keine allgemeinen Erkenntnisse vor. Bekannt geworden sind Äußerungen aus nachfolgenden Staaten: Beispiel Österreich: In mehreren EAS-Anfragebeantwortungen ist in Umsetzung der Erkenntnisse des OECD-Partnership-Reports und dem diesbzgl Update 2000 des OECD-Komm anerkannt worden, dass DBA durch den Methoden-Art dem Ansässigkeitsstaat...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.7 Ausnahme: Umschaltklausel des EU-Rechts (Ausblick)

Tz. 2021 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Die in dem Vorschlag der EU-Kommission v 28.01.2016 zum ersten Entw einer ATAD-Richtlinie enthaltene Switch-Over-Klausel bei Niedrigbesteuerung im Ausl ist nicht mehr in der Endfassung enthalten. Sie wurde im Zuge der Diskussionen Ende Mai 2016 (Ratsdokument 9520/16) gestrichen. Dieses Thema wird iRd GKB-Richtlinie wieder aufgegriffen. Art ...mehr