Fachbeiträge & Kommentare zu Personengesellschaft

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§ 22 Das Unternehmertestament / I. Fortsetzungsklausel (Personengesellschaften)

1. Einkommensteuer Rz. 65 Einkommensteuerrechtlich wird die Fortsetzungsklausel so behandelt, als habe der Ausgeschiedene seinen Gesellschaftsanteil an die anderen Gesellschafter veräußert. Die seinen Erben zustehende Abfindung stellt den von dem verbliebenen Gesellschafter zu zahlenden Kaufpreis dar. Rz. 66 Soweit die Abfindung (zuzüglich der Verkehrswerte etwa als entnommen ...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / b) Zwischenschaltung einer Personengesellschaft

Rz. 229 Die Geltung französischen Erbrechts für in Frankreich belegene Immobilien konnten deutsche Staatsangehörige – vorausgesetzt sie hatten ihren Wohnsitz i.S.d. französischen Rechts in Deutschland – nach der traditionellen Anknüpfung dadurch ausschalten, dass sie das in Frankreich belegene unbewegliche Vermögen in eine französische Gesellschaft bürgerlichen Rechts (socié...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / III. Eintrittsklausel (Personengesellschaften)

1. Einkommensteuer Rz. 84 Die Eintrittsklausel ermöglicht, wie gesagt, einen Eintritt in die Gesellschaft, aus der der Verstorbene durch seinen Tod ausgeschieden ist. Eine automatische (erbrechtlche) Nachfolge findet hier gerade nicht statt. Somit kann sich eine steuerpflichtige Bereicherung des Eintrittsberechtigten von vornherein nur ergeben, wenn er von seinem Eintrittsrec...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / II. Nachfolgeklauseln (Personengesellschaften)

1. Einkommensteuer Rz. 72 Nachfolgeklauseln ermöglichen einen erbrechtlichen Übergang des Gesellschaftsanteils des Verstorbenen. Im Falle der einfachen Nachfolgeklausel kann jeder Erbe (oder ggf. auch Vermächtnisnehmer) in die Gesellschafterstellung nachrücken, bei einer Mehrheit von Erben alle von ihnen. Dieser Erwerb vollzieht sich unentgeltlich und ist nach § 6 Abs. 3 EStG...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / bb) Beteiligungen an Personenhandelsgesellschaften im Erbfall

Rz. 44 Gemäß §§ 131 Abs. 3 Nr. 1, 161 Abs. 2 HGB ist der Anteil eines persönlich haftenden Gesellschafters an einer Personenhandelsgesellschaft nicht vererblich. Mit seinem Tod scheidet der verstorbene aus der Gesellschaft aus; diese wird von den überlebenden Gesellschaftern fortgesetzt. Die Gesellschaftsrechte des Verstorbenen wachsen den übrigen Gesellschaftern zu (Anwachs...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / Literaturtipps

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§ 22 Das Unternehmertestament / 1. Ertragsteuerliche Aspekte

Rz. 13 Unter Ertragsteuerlichen Gesichtspunkten gilt es zunächst, versehentliche (also ungeplante) Gewinnrealisierungen zu vermeiden. Auch dies setzt die oben (vgl. Rdn 10 ff.) bereits angesprochene klare Abgrenzung des (steuerlichen) Betriebsvermögens vom steuerlichen Privatvermögen voraus. Nur auf dieser Grundlage kann gewährleistet werden, dass die beiden Vermögensarten j...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / (1) Betriebsaufspaltung und Sonderbetriebsvermögen

Rz. 376 Eine schädliche Nutzungsüberlassung an Dritte ist z.B. nicht anzunehmen, wenn der Erblasser/Schenker sowohl im überlassenden Betrieb als auch im nutzenden Betrieb allein oder zusammen mit anderen Gesellschaftern einen einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen durchsetzen konnte.[383] Dasselbe gilt, wenn er als Mitunternehmer (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und Abs. 3 bzw...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / 1. Grundsätzliches

Rz. 31 Welche Konsequenzen sich beim Tod des Gesellschafters einer Personengesellschaft ergeben, hängt in erster Linie von der Gestaltung der gesellschaftsvertraglichen Nachfolgeregelungen ab, Je nach gewählter Variante kommt es beim Ausscheiden eines Gesellschafters durch Tod zu völlig unterschiedlichen Konsequenzen. Die Bandbreite reicht vom erbrechtlichen Übergang des Ges...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / IV. Ineinandergreifen von Erbrecht und Gesellschaftsrecht

Rz. 24 Das Verhältnis von Erbrecht auf der einen und Handles- und Gesellschaftsrecht auf der anderen Seite charakterisiert der Grundsatz: Gesellschaftsrecht geht vor Erbrecht! Ob und inwieweit eine Nachfolge in eine Gesellschafterstellung überhaupt möglich ist und welche Voraussetzungen hierfür ggf. erfüllt sein müssen, beurteilt sich vorrangig nach gesellschaftsrechtlichen ...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / aa) Umfang des Mitunternehmeranteils

Rz. 41 Ist Gegenstand einer (von Todes wegen erfolgenden) Unternehmensnachfolge die Beteiligung an einer Personengesellschaft, ist zu beachten, dass steuerrechtlich nicht nur der Gesellschaftsanteil sondern auch das sog. Sonderbetriebsvermögen vom Mitunternehmeranteil des Erblassers umfasst wird.[31] Das Sonderbetriebsvermögen (SBV) selbst kann als SBV I sowie SBV II zu qual...mehr

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Ladungsfrist bei Terminverlegung – Kapitalbeteiligung im Sonderbetriebsvermögen II

Leitsatz 1. Die vierwöchige Ladungsfrist zur mündlichen Verhandlung vor dem BFH beginnt nicht erneut zu laufen, wenn ein Termin auf einen späteren Tag verlegt wird. 2. Für die Zuordnung eines GmbH-Anteils eines Mitunternehmers zum Sonderbetriebsvermögen II seiner Mitunternehmerschaft ist es von Bedeutung, ob die GmbH ‐‐ abgesehen von der Geschäftsbeziehung zu der Mitunternehm...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / b) Betriebsvermögen und Mitunternehmeranteile

Rz. 344 Als weitere Begünstigungsgegenstände nennt § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG das Betriebsvermögen i.S.v. §§ 95–97 BewG. Dies gilt allerdings nur beim Erwerb eines ganzen Gewerbebetriebs oder Teilbetriebs sowie beim Erwerb eines Anteils an einer (originär) gewerblichen oder gewerblich geprägten Personengesellschaft (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 oder Abs. 3 EStG), einer mitunternehm...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / II. Vermächtnismodell

Rz. 118 Wie die Bezeichnung bereits andeutet, wird beim Vermächtnismodell das Unternehmen bzw. die Beteiligung am Unternehmen im Wege des Vermächtnisses auf den Nachfolger übertragen. Es kommt also in einem ersten Schritt mit dem Erbfall zu einem Übergang sämtlichen Vermögens (einschließlich des Unternehmens bzw. der Beteiligung) auf den Erben oder eine Erbengemeinschaft. Er...mehr

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Wegfall der Unternehmensidentität: abgekürzter Erhebungszeitraum, Identität von "bisherigem" und "neuem" Betrieb

Leitsatz 1. Fällt die Unternehmensidentität und damit die sachliche Gewerbesteuerpflicht während des Kalenderjahrs weg, ist der Gewerbesteuermessbetrag für einen abgekürzten Erhebungszeitraum festzusetzen. 2. Ob der bisherige Gewerbebetrieb eingestellt und (ggf.) ein neuer Gewerbebetrieb in Gang gesetzt wird, bestimmt sich danach, ob der "bisherige" und der "neue" Betrieb bei...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / hh) Finanzmittel

Rz. 394 Gemäß § 13b Abs. 4 Nr. 5 ErbStG stellt schließlich der positive Saldo der am Stichtag vorhandenen Finanzmittel abzüglich der Schulden insoweit Verwaltungsvermögen dar, als er über das – typisiert betrachtet – betriebsnotwendige Maß hinausgeht. Um den entsprechenden Betrag (schädliche Finanzmittel) zu ermitteln (sog. Finanzmitteltest), ist wie folgt vorzugehen: Rz. 39...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / b) Zulässigkeit der Testamentsvollstreckung

Rz. 161 Die Testamentsvollstreckung am Kommanditanteil ist zulässig. Dies war lange umstritten, aber mit Beschl. v. 3.7.1989 hat der BGH die Dauertestamentsvollstreckung an einem Kommanditanteil für zulässig erklärt.[155]mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / II. Das Unternehmen als Gegenstand der Nachfolge

Rz. 7 Auch wenn beim Unternehmertestament die Unternehmensnachfolge im Vordergrund steht, beschränken sich seine Regelungen doch nicht allein auf den unternehmerischen Bereich. Denn Testamente regeln grundsätzlich die Nachfolge von Todes wegen insgesamt, also für den gesamten Nachlass. Bei den meisten Unternehmen stellt das Unternehmen bzw. die Unternehmensbeteiligung einen, ...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / a) Allgemeines

Rz. 176 Der Nießbrauch kann grundsätzlich an Rechten jeder Art eingeräumt werden, wenn und soweit das Recht übertragbar ist, §§ 1068, 1069 Abs. 2 BGB, und mittelbar oder unmittelbar Nutzungen abwirft. Praktische Bedeutung hat der Nießbrauch an Rechten beim Unternehmensnießbrauch, beim Nießbrauch an Gesellschaftsbeteiligungen [195] und bei Sachgesamtheiten (§ 1085 BGB), wo weg...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / 3. Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Rz. 11 Wird ein Einzelunternehmen vererbt, bleibt dieses auch nach dem Erbfall (zunächst) ein Einzelunternehmen. Auch bei einer Mehrheit von Erben kommt es nicht zu einer automatischen "Umwandlung" des Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft; vielmehr wird die Erbengemeinschaft (gesamthänderisch) Trägerin des Einzelunternehmens. Erbt ein Alleinerbe ein Einzelunternehm...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / 2. Kommanditbeteiligungen

a) Allgemeines Rz. 160 Gemäß § 177 HGB wird die KG beim Tod eines Kommanditisten – vorbehaltlich abweichender Regelungen im Gesellschaftsvertrag – mit dessen Erben fortgesetzt. Auch nach dieser Neuregelung treten sämtliche an diesem Nachlassgegenstand beteiligte Erben (quasi automatisch) entsprechend der ihnen – qua Gesetz oder letztwilliger Verfügung – zustehenden Erbquote i...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / 2. Verlust der Gesellschafterstellung für den Rechtsnachfolger

a) Gesetzliche Regelungen Rz. 32 Grundform aller (Personen-)Gesellschaften ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Für sie regelt § 727 Abs. 1 BGB, dass die Gesellschaft durch den Tod eines Gesellschafters aufgelöst wird, sofern sich aus dem Gesellschaftsvertrag nichts anderes ergibt. Rz. 33 Dies galt früher[12] auch für die Beteiligungen persönlich haftender Gesellschafter ...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / 1. Persönlich haftende Gesellschaftsanteile

Rz. 146 Im Bereich der stets durch persönliche Haftung gekennzeichneten Anteile an Gesellschaften bürgerlichen Rechts und offenen Handelsgesellschaften sowie Komplementäranteilen an Kommanditgesellschaften gelten hinsichtlich der Abwicklungstestamentsvollstreckung dieselben Grundsätze wie bei einzelkaufmännischen Unternehmen (vgl. Rdn 128 ff.). Anders stellt sich die Situati...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / b) Vollmachtslösung und Treuhandlösung

Rz. 151 Wie bei einzelkaufmännischen Unternehmen können auch bei unbeschränkt haftenden Gesellschaftsanteilen die Vollmachts- und die Treuhandlösung zur Anwendung kommen, um eine Fremdverwaltung der Beteiligung auch hinsichtlich der sog. Innenseite des Gesellschaftsanteils zu erreichen. Zu beachten gilt es hier vorweg, dass die Ausübung der Gesellschafterrechte auf der Innen...mehr

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§ 2 Vorfragen zur Testament... / 8. Vererblichkeit von Gesellschaftsrechten

Rz. 22 Befinden sich im Vermögen des Erblassers ein Einzelunternehmen, Anteile an Kapitalgesellschaften oder ein Anteil an einer Personengesellschaft, so gilt es, die Vererblichkeit gesondert festzustellen. Gerade im Bereich der Anteile an Personengesellschaften ist die Errichtung der Verfügung von Todes wegen mit dem Gesellschaftsvertrag abzustimmen. Voraussetzung für die V...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / 3. Nachfolge in die Gesellschafterstellung durch Erben/Vermächtnisnehmer (Nachfolgeklauseln)

a) Grundsätzliches Rz. 45 Während die Fortsetzungsklausel gerade keine Vererblichkeit von Personengesellschaftsanteilen verbrieft, zielen die sog. Nachfolgeklauseln auf die Fortführung der Gesellschaft mit dem bzw. den Erben/Vermächtnisnehmer/n des verstorbenen Gesellschafters ab.[23] Sie ermöglichen einen erbrechtlichen Übergang der Gesellschaftsrechte. Nach Auffassung des B...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / aa) Allgemeines

Rz. 190 Der Nießbrauch an Personengesellschaftsanteilen[214] ist grundsätzlich denkbar bzw. zulässig.[215] Allerdings kommt es im konkreten Fall stets darauf an, ob bzw. nach welchen gesellschaftsvertraglichen Vorgaben die Anteile (als solche) übertragbar sind. Denselben Regeln folgt auch die Beurteilung der Zulässigkeit einer Nießbrauchsbestellung. Grundsätzlich muss man da...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / 4. Schenkungen zwischen Gesellschaftern

Rz. 159 Im Falle des Ausscheidens des Gesellschafters einer Personengesellschaft kommt es zu einem Anwachsungserwerb bei den verbleibenden Gesellschaftern. Ist der Wert der ihnen zuwachsenden Gesellschaftsrechte höher als der Wert der an den ausscheidenden Gesellschafter zu leistenden Abfindung, gilt diese Wertdifferenz gemäß § 7 Abs. 7 ErbStG als Schenkung an die Mitgesells...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 8. Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung des Einantwortungsverfahrens

Rz. 292 Hinterlässt ein in Österreich lebender deutscher Vermögen, so ist – vorbehaltlich einer Wahl deutschen Erbstatuts nach Art. 22 Abs. 1 EuErbVO – ein Verlassenschaftsverfahren (Immobilien) unvermeidlich. Das gilt auch dann, wenn der Erblasser ein notarielles Testament errichtet hat. Man sollte daher überlegen, ob nicht durch eine geeignete Strukturierung des Vermögens ...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / d) Testamentsvollstreckung gegen den Willen der übrigen Gesellschafter

Rz. 163 Die fehlende Zustimmung der übrigen Gesellschafter macht die Testamentsvollstreckung nicht gänzlich unmöglich. Die Testamentsvollstreckung bleibt jedoch auf die Außenseite der Beteiligung beschränkt.[157] In Betracht kommt dabei, dass der Erblasser durch die Anordnung der Testamentsvollstreckung einen Zugriff der Eigengläubiger des Gesellschaftsanteilserben verhinder...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / f) Nießbrauch an Kapitalgesellschaftsanteilen

Rz. 198 Wie bereits ausgeführt, kann Gegenstand eines Nießbrauchs auch die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft sein, soweit diese (also der Anteil als solcher) übertragbar ist. Was die Stimmrechtsausübung sowie auch die Ergebnisverteilung bzw. das Gewinnbezugsrecht angeht, stellt sich die Problemlage ähnlich dar wie bei den Personengesellschaften.[230] Vor diesem Hinterg...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / bb) Nießbrauch am Gewinnstammrecht

Rz. 192 Theoretisch denkbar ist es, den Nießbrauch allein auf einen Teil der Gesellschaftsrechte zu beschränken, nämlich denjenigen, mit dem das Recht auf Gewinnbeteiligung bzw. Gewinnbezug verbunden ist. Auch wenn höchstrichterliche Rechtsprechung zur Frage der Zulässigkeit einer solchen Gestaltung bislang nicht vorliegt,[216] geht die h.M. zu Recht davon aus, dass derartig...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / 2. Erbschaftsteuer

Rz. 80 Beim Übergang eines Gesellschaftsanteils in Folge einer einfachen Nachfolgeklausel durch einen oder mehrere Erben liegt erbschaftsteuerlich ein Erwerb durch Erbanfall i.S.v. § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG vor. Grundsätzlich sind für sämtliche in die Gesellschaft nachfolgenden Erben die Verschonungen nach §§ 13a ff., 19a ErbStG anwendbar. Rz. 81 Ob diese im konkreten Fall tats...mehr

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§ 2 Vorfragen zur Testament... / I. Allgemeines zum Nachlass

Rz. 2 Die konkrete Gestaltung der Verfügung von Todes wegen bedarf einer genauen Kenntnis des Vermögensbestandes des Erblassers, und zwar auch dann, wenn davon ausgegangen werden kann, dass sich die Zusammensetzung des Vermögens bis zum Eintritt des Erbfalls verändert. Auch wenn aufgrund der Gesamtrechtsnachfolge grundsätzlich eine Einzelzuweisung von Vermögensgegenständen n...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / f) Aufstockung des Gesellschaftsanteils durch den Erbfall

Rz. 165 Soweit die Testamentsvollstreckung an einem Kommanditanteil zulässig ist, hat sie den gleichen Umfang wie in Fällen, die das Gesellschaftsrecht nicht berühren. Insbesondere ist der Testamentsvollstrecker nicht befugt, solche Verpflichtungen einzugehen, durch die eine über das Nachlassvermögen hinausgehende Haftung des Erben begründet wird.[160] Ansonsten bedarf er de...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / 2. Erbschaftsteuer

Rz. 69 Das Eingreifen einer gesellschaftsvertraglichen Fortsetzungsklausel führt – wie dargestellt – zu einem Anwachsungserwerb der verbleibenden Gesellschafter. Dieser ist an und für sich nicht unbedingt erbschaftsteuerlich relevant. Denn soweit der Vermögensmehrung durch Anwachsung eine gleichwertige Zahlungsverpflichtung gegenüber den Erben des verstorbenen Gesellschafter...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / a) Grundsätzliches

Rz. 45 Während die Fortsetzungsklausel gerade keine Vererblichkeit von Personengesellschaftsanteilen verbrieft, zielen die sog. Nachfolgeklauseln auf die Fortführung der Gesellschaft mit dem bzw. den Erben/Vermächtnisnehmer/n des verstorbenen Gesellschafters ab.[23] Sie ermöglichen einen erbrechtlichen Übergang der Gesellschaftsrechte. Nach Auffassung des BGH[24] treten die ...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / dd) Zur Nutzung an Dritte überlassene Gegenstände

Rz. 372 § 13b Abs. 4 Nr. 1 ErbStG nennt zunächst die Dritten zur Nutzung überlassenen Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleichen Rechte und Bauten. Rz. 373 Voraussetzung für eine Nutzungsüberlassung in diesem Sinne ist lediglich, dass der Nutzende nicht der Betriebsinhaber selbst ist. Neben natürlichen und juristischen Personen kommen auch Personengesellschaften als D...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / 3. Dauervollstreckung

Rz. 116 Bei der Dauertestamentsvollstreckung wird zuzüglich zu den vorstehenden Vergütungen weiter folgende Vergütung geschuldet (Ziff. III der Empfehlungen):mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / Literaturtipps

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / 4. Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Rz. 86 Für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sowie vereidigte Buchprüfer ist die Tätigkeit als Testamentsvollstrecker in aller Regel standesrechtlich unproblematisch und zählt auch zum typischen Berufsbild der angesprochenen Personen.[68] Auch bei ihnen ist wie bei den Rechtsanwälten und Notaren die Übernahme der Vollhaftung im Rahmen der Fortführung eines einzelkaufmännis...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / a) Allgemeines

Rz. 160 Gemäß § 177 HGB wird die KG beim Tod eines Kommanditisten – vorbehaltlich abweichender Regelungen im Gesellschaftsvertrag – mit dessen Erben fortgesetzt. Auch nach dieser Neuregelung treten sämtliche an diesem Nachlassgegenstand beteiligte Erben (quasi automatisch) entsprechend der ihnen – qua Gesetz oder letztwilliger Verfügung – zustehenden Erbquote in die Kommandi...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / 2. Rechtsanwälte

Rz. 84 Grundsätzlich stößt die Übernahme des Amtes des Testamentsvollstreckers durch einen Rechtsanwalt nicht auf berufsrechtliche Probleme. Dennoch können der Annahme des Amtes im Einzelfall entgegengesetzte Interessen i.S.d. § 45 Abs. 2 Nr. 1 BRAO entgegenstehen. Auch darf gemäß § 43 Abs. 1 BRAO die berufliche Unabhängigkeit des Rechtsanwaltes nicht gefährdet sein.[65] Gehö...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / dd) Vollrechtsnießbrauch

Rz. 194 Mittlerweile ist anerkannt, dass auch eine Nießbrauchsbestellung am Geschäftsanteil insgesamt (sowohl sachenrechtlich als auch gesellschaftsrechtlich) möglich ist. In diesem Fall wird die Mitgliedschaft insgesamt einschließlich der mit ihr verbundenen Rechte und Pflichten mit dem Nießbrauch belastet.[221] Hierdurch entsteht hinsichtlich der Innehabung des Gesellschaf...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / ff) Ertragsteuerliche Aspekte

Rz. 197 Die ertragsteuerliche Beurteilung der Einkünfte des Nießbrauchers hängt maßgeblich davon ab, ob er als Mitunternehmer der Gesellschaft anzusehen ist, ob er also Mitunternehmerrisiko trägt und Mitunternehmerinitiative entfalten kann.[228] Diese Voraussetzungen sind erfüllt, wenn dem Nießbraucher bezüglich der Beteiligung – wenigstens im Innenverhältnis zwischen Nießbr...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / a) Gesetzliche Regelungen

Rz. 32 Grundform aller (Personen-)Gesellschaften ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Für sie regelt § 727 Abs. 1 BGB, dass die Gesellschaft durch den Tod eines Gesellschafters aufgelöst wird, sofern sich aus dem Gesellschaftsvertrag nichts anderes ergibt. Rz. 33 Dies galt früher[12] auch für die Beteiligungen persönlich haftender Gesellschafter von Personen. Heute besti...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / e) Umfang der Testamentsvollstreckung

Rz. 164 Auch bei der Testamentsvollstreckung an Kommanditbeteiligungen gelten die aus der Kernbereichstheorie resultierenden Beschränkungen,[158] so dass die Testamentsvollstreckung auf solche Maßnahmen beschränkt bleiben muss, die nicht den Bestand der Beteiligung als solche betreffen oder den Anspruch auf Beteiligung am laufenden Gewinn bzw. am Auseinandersetzungsguthaben ...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / c) Zustimmung der Gesellschafter

Rz. 162 Wie im Falle der persönlich haftenden Gesellschaftsanteile ist aber auch bei Kommanditanteilen eine Zustimmung der übrigen Gesellschafter für die wirksame Einsetzung eines Testamentsvollstreckers unentbehrlich. Eine entsprechende Regelung sollte bereits bei Abfassung des Gesellschaftsvertrags bedacht werden.[156] Dies dürfte in den allermeisten Fällen die einzige Mög...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / 1. Einkommensteuer

Rz. 65 Einkommensteuerrechtlich wird die Fortsetzungsklausel so behandelt, als habe der Ausgeschiedene seinen Gesellschaftsanteil an die anderen Gesellschafter veräußert. Die seinen Erben zustehende Abfindung stellt den von dem verbliebenen Gesellschafter zu zahlenden Kaufpreis dar. Rz. 66 Soweit die Abfindung (zuzüglich der Verkehrswerte etwa als entnommen geltenden Sonderbe...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / b) Einfache Nachfolgeklausel

Rz. 46 Die einfache Nachfolgeklausel führt zum Nachrücken sämtlicher Erben des verstorbenen Gesellschafters in dessen Gesellschafterstellung. Dies geschieht automatisch mit dem Erbfall, ohne dass hierzu weitere Maßnahmen erforderlich wären oder diese Rechtsfolge verhindert werden könnte. Sind mehrere Erben vorhanden, werden alle von ihnen Gesellschafter, und zwar jeweils ant...mehr