Fachbeiträge & Kommentare zu Personengesellschaft

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 8. Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung des Einantwortungsverfahrens

Rz. 292 Hinterlässt ein in Österreich lebender deutscher Vermögen, so ist – vorbehaltlich einer Wahl deutschen Erbstatuts nach Art. 22 Abs. 1 EuErbVO – ein Verlassenschaftsverfahren (Immobilien) unvermeidlich. Das gilt auch dann, wenn der Erblasser ein notarielles Testament errichtet hat. Man sollte daher überlegen, ob nicht durch eine geeignete Strukturierung des Vermögens ...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / d) Testamentsvollstreckung gegen den Willen der übrigen Gesellschafter

Rz. 163 Die fehlende Zustimmung der übrigen Gesellschafter macht die Testamentsvollstreckung nicht gänzlich unmöglich. Die Testamentsvollstreckung bleibt jedoch auf die Außenseite der Beteiligung beschränkt.[157] In Betracht kommt dabei, dass der Erblasser durch die Anordnung der Testamentsvollstreckung einen Zugriff der Eigengläubiger des Gesellschaftsanteilserben verhinder...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / f) Nießbrauch an Kapitalgesellschaftsanteilen

Rz. 198 Wie bereits ausgeführt, kann Gegenstand eines Nießbrauchs auch die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft sein, soweit diese (also der Anteil als solcher) übertragbar ist. Was die Stimmrechtsausübung sowie auch die Ergebnisverteilung bzw. das Gewinnbezugsrecht angeht, stellt sich die Problemlage ähnlich dar wie bei den Personengesellschaften.[230] Vor diesem Hinterg...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / bb) Nießbrauch am Gewinnstammrecht

Rz. 192 Theoretisch denkbar ist es, den Nießbrauch allein auf einen Teil der Gesellschaftsrechte zu beschränken, nämlich denjenigen, mit dem das Recht auf Gewinnbeteiligung bzw. Gewinnbezug verbunden ist. Auch wenn höchstrichterliche Rechtsprechung zur Frage der Zulässigkeit einer solchen Gestaltung bislang nicht vorliegt,[216] geht die h.M. zu Recht davon aus, dass derartig...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / 2. Erbschaftsteuer

Rz. 80 Beim Übergang eines Gesellschaftsanteils in Folge einer einfachen Nachfolgeklausel durch einen oder mehrere Erben liegt erbschaftsteuerlich ein Erwerb durch Erbanfall i.S.v. § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG vor. Grundsätzlich sind für sämtliche in die Gesellschaft nachfolgenden Erben die Verschonungen nach §§ 13a ff., 19a ErbStG anwendbar. Rz. 81 Ob diese im konkreten Fall tats...mehr

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§ 2 Vorfragen zur Testament... / I. Allgemeines zum Nachlass

Rz. 2 Die konkrete Gestaltung der Verfügung von Todes wegen bedarf einer genauen Kenntnis des Vermögensbestandes des Erblassers, und zwar auch dann, wenn davon ausgegangen werden kann, dass sich die Zusammensetzung des Vermögens bis zum Eintritt des Erbfalls verändert. Auch wenn aufgrund der Gesamtrechtsnachfolge grundsätzlich eine Einzelzuweisung von Vermögensgegenständen n...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / f) Aufstockung des Gesellschaftsanteils durch den Erbfall

Rz. 165 Soweit die Testamentsvollstreckung an einem Kommanditanteil zulässig ist, hat sie den gleichen Umfang wie in Fällen, die das Gesellschaftsrecht nicht berühren. Insbesondere ist der Testamentsvollstrecker nicht befugt, solche Verpflichtungen einzugehen, durch die eine über das Nachlassvermögen hinausgehende Haftung des Erben begründet wird.[160] Ansonsten bedarf er de...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / 2. Erbschaftsteuer

Rz. 69 Das Eingreifen einer gesellschaftsvertraglichen Fortsetzungsklausel führt – wie dargestellt – zu einem Anwachsungserwerb der verbleibenden Gesellschafter. Dieser ist an und für sich nicht unbedingt erbschaftsteuerlich relevant. Denn soweit der Vermögensmehrung durch Anwachsung eine gleichwertige Zahlungsverpflichtung gegenüber den Erben des verstorbenen Gesellschafter...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / a) Grundsätzliches

Rz. 45 Während die Fortsetzungsklausel gerade keine Vererblichkeit von Personengesellschaftsanteilen verbrieft, zielen die sog. Nachfolgeklauseln auf die Fortführung der Gesellschaft mit dem bzw. den Erben/Vermächtnisnehmer/n des verstorbenen Gesellschafters ab.[23] Sie ermöglichen einen erbrechtlichen Übergang der Gesellschaftsrechte. Nach Auffassung des BGH[24] treten die ...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / dd) Zur Nutzung an Dritte überlassene Gegenstände

Rz. 372 § 13b Abs. 4 Nr. 1 ErbStG nennt zunächst die Dritten zur Nutzung überlassenen Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleichen Rechte und Bauten. Rz. 373 Voraussetzung für eine Nutzungsüberlassung in diesem Sinne ist lediglich, dass der Nutzende nicht der Betriebsinhaber selbst ist. Neben natürlichen und juristischen Personen kommen auch Personengesellschaften als D...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / 3. Dauervollstreckung

Rz. 116 Bei der Dauertestamentsvollstreckung wird zuzüglich zu den vorstehenden Vergütungen weiter folgende Vergütung geschuldet (Ziff. III der Empfehlungen):mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / Literaturtipps

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / 4. Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Rz. 86 Für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sowie vereidigte Buchprüfer ist die Tätigkeit als Testamentsvollstrecker in aller Regel standesrechtlich unproblematisch und zählt auch zum typischen Berufsbild der angesprochenen Personen.[68] Auch bei ihnen ist wie bei den Rechtsanwälten und Notaren die Übernahme der Vollhaftung im Rahmen der Fortführung eines einzelkaufmännis...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / a) Allgemeines

Rz. 160 Gemäß § 177 HGB wird die KG beim Tod eines Kommanditisten – vorbehaltlich abweichender Regelungen im Gesellschaftsvertrag – mit dessen Erben fortgesetzt. Auch nach dieser Neuregelung treten sämtliche an diesem Nachlassgegenstand beteiligte Erben (quasi automatisch) entsprechend der ihnen – qua Gesetz oder letztwilliger Verfügung – zustehenden Erbquote in die Kommandi...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / 2. Rechtsanwälte

Rz. 84 Grundsätzlich stößt die Übernahme des Amtes des Testamentsvollstreckers durch einen Rechtsanwalt nicht auf berufsrechtliche Probleme. Dennoch können der Annahme des Amtes im Einzelfall entgegengesetzte Interessen i.S.d. § 45 Abs. 2 Nr. 1 BRAO entgegenstehen. Auch darf gemäß § 43 Abs. 1 BRAO die berufliche Unabhängigkeit des Rechtsanwaltes nicht gefährdet sein.[65] Gehö...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / dd) Vollrechtsnießbrauch

Rz. 194 Mittlerweile ist anerkannt, dass auch eine Nießbrauchsbestellung am Geschäftsanteil insgesamt (sowohl sachenrechtlich als auch gesellschaftsrechtlich) möglich ist. In diesem Fall wird die Mitgliedschaft insgesamt einschließlich der mit ihr verbundenen Rechte und Pflichten mit dem Nießbrauch belastet.[221] Hierdurch entsteht hinsichtlich der Innehabung des Gesellschaf...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / ff) Ertragsteuerliche Aspekte

Rz. 197 Die ertragsteuerliche Beurteilung der Einkünfte des Nießbrauchers hängt maßgeblich davon ab, ob er als Mitunternehmer der Gesellschaft anzusehen ist, ob er also Mitunternehmerrisiko trägt und Mitunternehmerinitiative entfalten kann.[228] Diese Voraussetzungen sind erfüllt, wenn dem Nießbraucher bezüglich der Beteiligung – wenigstens im Innenverhältnis zwischen Nießbr...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / a) Gesetzliche Regelungen

Rz. 32 Grundform aller (Personen-)Gesellschaften ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Für sie regelt § 727 Abs. 1 BGB, dass die Gesellschaft durch den Tod eines Gesellschafters aufgelöst wird, sofern sich aus dem Gesellschaftsvertrag nichts anderes ergibt. Rz. 33 Dies galt früher[12] auch für die Beteiligungen persönlich haftender Gesellschafter von Personen. Heute besti...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / e) Umfang der Testamentsvollstreckung

Rz. 164 Auch bei der Testamentsvollstreckung an Kommanditbeteiligungen gelten die aus der Kernbereichstheorie resultierenden Beschränkungen,[158] so dass die Testamentsvollstreckung auf solche Maßnahmen beschränkt bleiben muss, die nicht den Bestand der Beteiligung als solche betreffen oder den Anspruch auf Beteiligung am laufenden Gewinn bzw. am Auseinandersetzungsguthaben ...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / c) Zustimmung der Gesellschafter

Rz. 162 Wie im Falle der persönlich haftenden Gesellschaftsanteile ist aber auch bei Kommanditanteilen eine Zustimmung der übrigen Gesellschafter für die wirksame Einsetzung eines Testamentsvollstreckers unentbehrlich. Eine entsprechende Regelung sollte bereits bei Abfassung des Gesellschaftsvertrags bedacht werden.[156] Dies dürfte in den allermeisten Fällen die einzige Mög...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / 1. Einkommensteuer

Rz. 65 Einkommensteuerrechtlich wird die Fortsetzungsklausel so behandelt, als habe der Ausgeschiedene seinen Gesellschaftsanteil an die anderen Gesellschafter veräußert. Die seinen Erben zustehende Abfindung stellt den von dem verbliebenen Gesellschafter zu zahlenden Kaufpreis dar. Rz. 66 Soweit die Abfindung (zuzüglich der Verkehrswerte etwa als entnommen geltenden Sonderbe...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / b) Einfache Nachfolgeklausel

Rz. 46 Die einfache Nachfolgeklausel führt zum Nachrücken sämtlicher Erben des verstorbenen Gesellschafters in dessen Gesellschafterstellung. Dies geschieht automatisch mit dem Erbfall, ohne dass hierzu weitere Maßnahmen erforderlich wären oder diese Rechtsfolge verhindert werden könnte. Sind mehrere Erben vorhanden, werden alle von ihnen Gesellschafter, und zwar jeweils ant...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / cc) Ertragsnießbrauch

Rz. 193 Beim Ertragsnießbrauch[218] soll dem Nießbraucher lediglich der entnahmefähige Gewinnanteil zustehen, nicht jedoch Verfügungs-, Verwaltungs-, Geschäftsführungs- oder sonstige Rechte, die mit der Führung des Unternehmens zu tun haben.[219] Das operative Geschäft verbleibt vielmehr in der Hand des Eigentümers. Da der Nießbraucher hier keine Gesellschaftsrechte wahrnehme...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / ee) Treuhand-Modell

Rz. 196 Der BGH[226] und Teile der Literatur vertretenen die Meinung, dass auch eine Nießbrauchseinräumung am Gesellschaftsanteil ohne gleichzeitige volle Übertragung des Anteils als Vollrecht zulässig sein soll,[227] und zwar in Form der Treuhandschaft durch den Nießbraucher. Denn wenn der Nießbraucher eine Treuhänderstellung innehat, stehen ihm sämtliche Gesellschafterrech...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / 4. Periodische Verwaltungsgebühr

Rz. 117 Die Empfehlungen des Deutschen Notarvereins gehen von ⅓ bis ½ % des gegebenen Nachlassbruttowertes oder – wenn höher – 2 bis 4 % des jährlichen Nachlassbruttoertrags aus. Testamentsvollstrecker und unternehmerische Tätigkeitmehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / 8. Bewertung von Betriebsvermögen

Rz. 287 Den Umfang des Betriebsvermögens im erbschaftsteuerrechtlichen Sinne[277] definiert § 151 Abs. 1 Nr. 2 BewG, der seinerseits auf die §§ 95, 96 und 97 BewG verweist. Das Betriebsvermögen umfasst demzufolge alle Teile eines Gewerbebetriebes i.S.d. § 15 Abs. 1 und 2 EStG, die bei der steuerlichen Gewinnermittlung zum Betriebsvermögen gehören. Das der Ausübung eines frei...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / 1. Einkommensteuer

Rz. 84 Die Eintrittsklausel ermöglicht, wie gesagt, einen Eintritt in die Gesellschaft, aus der der Verstorbene durch seinen Tod ausgeschieden ist. Eine automatische (erbrechtlche) Nachfolge findet hier gerade nicht statt. Somit kann sich eine steuerpflichtige Bereicherung des Eintrittsberechtigten von vornherein nur ergeben, wenn er von seinem Eintrittsrecht Gebrauch macht....mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / c) Gesellschaftsrechtliche Voraussetzungen

Rz. 156 Durch das Handelsrechtsreformgesetz vom 22. Juni, das am 1.7.1998 in Kraft getreten ist, wurden unter anderem die §§ 131 und 177 HGB geändert. Nunmehr bildet der Tod eines Gesellschafters einer oHG grundsätzlich keinen Grund mehr für deren Auflösung. Eine Kommanditgesellschaft wird nun beim Tod eines Kommanditisten – vorbehaltlich anderer vertraglicher Regelungen – m...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / a) Die Kernrechtsproblematik

Rz. 147 Wird seitens des Erblassers eine Dauertestamentsvollstreckung für den Nachlass angeordnet und befindet sich ein Anteil an einer persönlich haftenden Gesellschaft im Nachlass, dann ist nach der Rechtsprechung des BGH die (dauernde) Testamentsvollstreckung an Gesellschaftsanteilen nicht grundsätzlich ausgeschlossen.[138] Sie kommt allerdings nur im Hinblick auf die ver...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / b) Vertragliche Regelungen

Rz. 34 Wie bereits angedeutet sind die vorgenannten gesetzlichen Vorgaben allesamt dispositiv. Die Gesellschafter haben also die Möglichkeit, von den gesetzlichen Vorgaben abweichende Vereinbarungen zu treffen, wovon in der Praxis auch häufig Gebrauch gemacht wird. Die einzelnen in Betracht kommenden Gesellschaftsvertragsklauseln führen mitunter zu sehr unterschiedlichen pfl...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / 1. Einkommensteuer

Rz. 72 Nachfolgeklauseln ermöglichen einen erbrechtlichen Übergang des Gesellschaftsanteils des Verstorbenen. Im Falle der einfachen Nachfolgeklausel kann jeder Erbe (oder ggf. auch Vermächtnisnehmer) in die Gesellschafterstellung nachrücken, bei einer Mehrheit von Erben alle von ihnen. Dieser Erwerb vollzieht sich unentgeltlich und ist nach § 6 Abs. 3 EStG einkommensteuerne...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / 2. Erbschaftsteuer

Rz. 85 Zunächst (bis zum Eintritt) wird die Gesellschaft unter den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt. Ihnen wächst der Anteil des Verstorbenen anteilig an. Es gelten zunächst die oben beschriebenen erbschaftsteuerrechtlichen Konsequenzen. Der Eintrittsberechtigte erlangt seine (neue) Gesellschafterstellung durch einen vom Erbfall unabhängigen, nachgelagerten Schritt,...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / c) Qualifizierte Nachfolgeklausel

Rz. 49 Im Unterschied zur einfachen führt die qualifizierte Nachfolgeklausel dazu, dass nur bestimmte Personen, z.B. solchen, die eine bestimmte fachliche Eignung nachgewiesen haben, in die Gesellschafterstellung des Verstorbenen nachrücken können. Rz. 50 Auch hier vollzieht sich der Erwerb der Gesellschafterstellung (jedenfalls für Erben) von selbst.[27] Auf die dem Nachfolg...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / c) Steuerliche Konsequenzen für Erben und Vermächtnisnehmer

Rz. 112 Der so ermittelte Wert ist nicht nur maßgeblich für den steuerpflichtigen Erwerb des Vermächtnisnehmers, sondern auch für die Höhe der beim Verpflichteten abzuziehenden Vermächtnislast. Rz. 113 In einkommensteuerrechtlicher Hinsicht ist festzuhalten, dass der Empfänger wiederkehrender Versorgungsbezüge diese nach § 22 EStG zu versteuern hat. Steuerpflichtig ist dabei ...mehr

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§ 4 Testamentsgestaltung un... / II. Gemeinnützige Stiftungen

Rz. 63 Gemeinnützige Stiftungen, die sämtliche Voraussetzungen der §§ 51–68 AO erfüllen, also insbesondere ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten Zwecken dienen, sind von der Körperschaftsteuer befreit (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG). Die Gemeinnützigkeit führt grundsätzlich auch nach § 3 Nr. 6 GewStG zur Gewerbesteuerfreiheit. Rz. 64 Allerdings sind solche inländischen Ei...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / I. Planung der Unternehmensnachfolge

Rz. 1 Auch wenn es für den Betroffenen nicht immer ganz einfach ist, sich dem Thema zu stellen, gehört doch die Planung und Regelung der Unternehmensnachfolge sicher zu den wichtigsten Aufgaben eines erfolgreichen Unternehmers. Das hat seine Ursache vor allem darin, dass neben rechtlichen und insbesondere steuerrechtlichen Aspekten auch sehr viele wirtschaftliche, strategisc...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / (1) Personenunternehmen

Rz. 439 Nach § 13a Abs. 6 ErbStG fallen Verschonungsabschlag (§ 13a Abs. 1 ErbStG) und Abzugsbetrag (§ 13a Abs. 2 ErbStG) mit Wirkung für die Vergangenheit weg, soweit der Erwerber innerhalb der Behaltensfrist von 5 bzw. 7 Jahren gegen verschiedene Fortführungsbedingungen verstößt. Rz. 440 Schädlich ist insoweit zunächst die Veräußerung des begünstigt erworbenen Vermögens. Au...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / V. Testamentsvollstreckung

Rz. 132 Ähnlich wie die Vor- und Nacherbschaft kann auch die Anordnung einer Testamentsvollstreckung in vielen Konstellationen ein äußerst sinnvolles Gestaltungsmittel darstellen, um eine wirtschaftlich sinnvolle Fortführung des Unternehmens zu gewährleisten. Dies gilt nicht nur dann, wenn der Erbe (noch) nicht in der Lage ist, die unternehmerische Verantwortung selbst zu üb...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 1. Allgemeines

Rz. 257 Zur Versorgung eines Ehepartners, eines eingetragenen Lebenspartners, eines nichtehelichen (nicht eingetragenen) Lebenspartners, eines Kindes oder einer sonstigen Person, die dem Erblasser nahe steht, kommt die Gewährung einer zeitlich befristeten oder lebenslangen Rente durch die Erben in Betracht. Das Rechtsinstitut der Leibrente ist in den §§ 759–761 BGB geregelt....mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / d) Eintrittsklausel

Rz. 54 Eine weitere, nicht erbrechtlich wirkende Art der Nachfolgeregelung ist die Eintrittsklausel: Hier sieht der Gesellschaftsvertrag ein Eintrittsrecht für einen oder alle Erben oder auch für fremde Dritte vor., Im Todesfall wird die Gesellschaft zunächst – wie bei der Fortsetzungsklausel – mit den übrigen Gesellschaftern fortgesetzt. Die in der Eintrittsklausel genannte...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / (4) Wohnraumvermietung

Rz. 385 Ein weitere Ausnahme regelt § 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 2 Buchst. d ErbStG für Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleichen Rechte und Bauten vor, die zu Wohnzwecken vermietet sind und zum Betriebsvermögen eines sog. Wohnungsunternehmens gehören. Von der Ausnahmeregelung erfasst werden sämtliche überlassenen Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleichen Rechte un...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / f) Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall

Rz. 113 Als Erwerbe von Todes wegen gelten nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG auch solche Vermögensvorteile, die der Empfänger aufgrund eines vom Erblasser geschlossenen, zu seinen Gunsten wirkenden, Vertrages zugunsten Dritter erhält. Das gilt insbesondere für Lebens- und Rentenversicherungen, bei denen der Erblasser Vertragspartner der Versicherung war und der Erwerber als Bezug...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / 2. Verbindung des Erbvertrags mit anderen Rechtsgeschäften unter Lebenden

Rz. 16 Wird der Erbvertrag äußerlich mit einem anderen Rechtsgeschäft verbunden, so verlieren die einzelnen Rechtsgeschäfte dadurch ihre Selbstständigkeit nicht. Ein Ehe- und Erbvertrag ist eine Verbindung eines Ehevertrags, der die güterrechtlichen Verhältnisse regelt (§§ 1408, 2276 Abs. 2 BGB), mit einem Erbvertrag unter Ehegatten. Beide Vertragstypen bleiben selbstständig...mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 1.1 Begriffe, Rechtsgrundlagen und Bestandteile

Rz. 1 Der Jahresabschluss gehört zur Rechnungslegung des Kaufmanns und stellt den buchmäßigen Abschluss (der Buchführung mit Inventar) einer Geschäftsperiode[1] dar. Zu unterscheiden sind Einzel-Jahresabschluss und Konzernabschluss. Dieser Beitrag befasst sich mit dem Einzel-Jahresabschluss und verweist auf vertiefende Beiträge im Handbuch der Bilanzierung. Rz. 2 Bei Kaufleut...mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 3.4 Bilanzgliederung und -ausweise

Rz. 58 Die Verbindlichkeit bestimmter Gliederungsschemata für Bilanzen ist rechtsform-, unternehmensgrößen- und geschäftszweigabhängig geregelt.[1] Rz. 59 Das sog. "Grobformat"[2] gilt nur für nichtpublizitätspflichtige Einzelkaufleute und nicht haftungsbegrenzte Personenhandelsgesellschaften (Mindestausweis: Anlage- und Umlaufvermögen, Eigenkapital und Schulden[3] sowie akti...mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 5.1 Aufstellungspflichten, Erleichterungen und Befreiungen

Rz. 84 Kapitalgesellschaften und haftungsbegrenzte Personengesellschaften gem. § 264a HGB müssen grundsätzlich einen – zum Jahresabschluss gehörenden – Anhang aufstellen (§ 264 Abs. 1 HGB). Die Aufstellungspflicht betrifft grundsätzlich auch Genossenschaften.[1] Ausnahmen bestehen unter Umständen für bestimmte Konzerntochterunternehmen. [2] Für kleine und mittelgroße Kapitalge...mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 7 Ergänzung des Jahresabschlusses durch den Lagebericht

Rz. 91 Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften und entsprechende haftungsbegrenzte Personengesellschaften sowie sehr große unter das PublG fallende Personenunternehmen müssen einen Lagebericht aufstellen,[1] der begrifflich nicht zum Jahresabschluss gehört. Rz. 92 Inhaltlich ergänzt der Lagebericht den Jahresabschluss insbesondere um qualitative, nicht leicht quantifizier...mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 4.1 Grundsätzliches

Rz. 68 Die GuV-Rechnung ist eine periodenbezogene Erfolgsrechnung auf der Basis der Buchführung, die – in enger Verknüpfung mit der Bilanz – aus der "Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen des Geschäftsjahres"[1] sowie deren gegliederter Darstellung die Höhe des Unternehmenserfolgs ermittelt, sein Zustandekommen quellenbezogen nachweist und damit hauptsächlich der V...mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 2.2 Besondere handelsrechtliche Grundsätze

Rz. 30 Das Prinzip privatrechtlicher Gestaltungsfreiheit lässt den Bilanzerstellern im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Freiräume der Gestaltung des Jahresabschlusses.[1] Nur für Kapitalgesellschaften (einschl. haftungsbegrenzter Personengesellschaften) gilt die Generalnorm des § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB, wonach der Jahresabschluss unter Beachtung der GoB ein den tatsächlich...mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 4.3.3 Steuern

Rz. 79 Um trotz unterschiedlicher Steuersysteme einen internationalen Abschlussvergleich zu ermöglichen, werden die Steuern gesondert ausgewiesen, sodass auch ein Ergebnis vor Steuern errechnet werden kann. Rz. 80 Die beim GKV und UKV einheitlichen Steuerposten, sind differenziert nach Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (KSt und GewSt) und Sonstige Steuern (z. B. GrSt), wobei ...mehr