Fachbeiträge & Kommentare zu Personengesellschaft

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.2.1.2 Vorgesellschaft

Rz. 1728 Mit notarieller Beurkundung der Satzung nach § 2 GmbHG entsteht die sog. Vorgesellschaft.[1] Diese besteht solange, bis die GmbH in das Handelsregister (§ 11 Abs. 1 GmbHG) eingetragen ist und somit zivilrechtlich wirksam gegründet wurde. Die Vorgesellschaft (oder Vor-GmbH) wird zivilrechtlich als Gesellschaft sui generis angesehen, die überwiegend nach dem Recht der...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.13.4.3 Nachvertragliches Wettbewerbsverbot aufgrund von Regelungen im Dienstvertrag

Rz. 839 Grundsätzlich unterliegen ehemalige Geschäftsführungsmitglieder ab Beendigung ihres Dienstvertrages keinem Wettbewerbsverbot mehr. Vielfach wird jedoch mit Geschäftsführungsmitgliedern im Dienstvertrag ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart. Hierbei ist Folgendes zu beachten. Rz. 840 Keine Anwendbarkeit der § 74ff. HGB : Soweit im Dienstvertrag des Geschäft...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.3 Ende der Körperschaftsteuerpflicht

Rz. 1734 Ähnlich wie bei der Gründung einer GmbH sind auch für die Beendigung der Steuerpflicht mehrere Phasen zu unterscheiden: Die GmbH wird aufgelöst, sobald ein Auflösungsgrund vorhanden ist (vgl. § 60 GmbHG) (= rechtliche Beendigung, zu den einzelnen Fällen vgl. Rn. 1376). Mit der Auflösung wird die Abwicklung bzw. das Liquidationsverfahren, dessen Dauer nicht länger als ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Latente Steuern bei Personengesellschaften

Tz. 117–120 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 (einstweilen frei) Tz. 121 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 Auf Ebene der Personengesellschaft sind alle temporary differences zwischen den Wertansätzen in der steuerlichen Gesamthandsbilanz und in den Ergänzungsbilanzen auf der einen und der IFRS-Bilanz auf der anderen Seite in die Ermittlung der latenten Steuern einzubeziehen. Existieren Sonde...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7 Anwendung des § 26 KStG iVm § 34c EStG im Feststellungsverfahren nach § 180 AO bei Personengesellschaften

1.7.1 Problemstellung/Behandlung in der Praxis der Finanzverwaltung Tz. 45 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Werden ausl Eink mit darauf entfallenden (potenziell) anrechenbaren ausl Steuern von einer Kö über eine Pers-Ges (oder ein vergleichbares Gebilde) bezogen, zu der eine Feststellung gem § 180 AO durchzuführen ist, wirft dies die Frage auf, was Gegenstand dieser Feststellung bzg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.9.5 Qualifikationskonflikte Kapitalgesellschaft/Personengesellschaft

Tz. 118 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Das dt StR kennt grds keine Bindung an die stliche Würdigung durch einen ausl Staat. Daher werden ausl Gesellschaften aus dt Sicht einem sog Typenvergleich unterzogen, nach dem sich entscheidet, ob eine solche Gesellschaft für Zwecke der dt Besteuerung als (eigenes) KSt-Subjekt oder als "transparente" Pers-Ges aufgefasst wird (grundlegend sc...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Relevanter Steuersatz

Tz. 96 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 IAS 12 (2000) liegt als Abgrenzungskonzept die (bilanzorientierte) liability-Methode zugrunde. Entsprechend diesem Konzept sind zur Berechnung der Steuerlatenzen grundsätzlich künftige Steuersätze anzuwenden. Im Einzelnen gilt dabei Folgendes: Tz. 97 Stand: EL 39 – ET: 11/2019mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.4 Folgen einer unzutreffenden Feststellung

Tz. 49 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 In der Praxis werden die gerade genannten Merkmale in einheitlichen und gesonderten Feststellungen nicht selten nur unvollständig, nur "nachrichtlich" (dh bewusst ohne Bindungswirkung) oder gar nicht angesprochen. Nach der genannten Rspr (s Tz 48) können in den beiden letztgenannten Fällen die erforderlichen Feststellungen im Veranlagungsverf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.1 Problemstellung/Behandlung in der Praxis der Finanzverwaltung

Tz. 45 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Werden ausl Eink mit darauf entfallenden (potenziell) anrechenbaren ausl Steuern von einer Kö über eine Pers-Ges (oder ein vergleichbares Gebilde) bezogen, zu der eine Feststellung gem § 180 AO durchzuführen ist, wirft dies die Frage auf, was Gegenstand dieser Feststellung bzgl § 26 KStG sein darf bzw sein muss. Nach § 180 Abs 1 Nr 2a AO sind...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.2 Wahlrecht zum Steuerabzug statt -anrechnung

Tz. 47 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Das Wahlrecht zum St-Abzug (s § 34c Abs 2 EStG) ist (mit der Fin-Verw, s Tz 46, und der hM, zB s Wagner, in Blümich, § 34c EStG Rn 83; Jochimsen/Schnitger in Sch/F § 26 Rn 361; aA evtl s Grützner, IStR 1994, 65, 67) ggf schon Gegenstand der Feststellung (kann aber, da es jeweils die KSt bzw ESt der einzelnen Gesellschafter betrifft, von diese...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Latente Steuern in der Organschaft

Tz. 126 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 Bezüglich Ansatz und Bewertung latenter Steuern in einem Organkreis gelten die allgemeinen Regelungen des IAS 12. Hinsichtlich der Frage, ob bei bestehender Organschaft die latenten Steuern der Organgesellschaft bei dieser oder beim Organträger auszuweisen sind, enthält IAS 12 keine explizite Regelung. Grundsätzlich sind daher sowohl die for...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

ADS, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, Kommentar zum HGB, AktG, GmbHG, PublG nach den Vorschriften des Bilanzrichtlinien-Gesetzes, 6. Aufl., Stuttgart 1995, § 246 HGB, § 301 HGB, § 312 HGB; ADS, Rechnungslegung nach Internationalen Standards, Kommentar, Stuttgart 2012; Baetge/Kirsch/Thiele, Bilanzen, 14. Aufl., Düsseldorf 2017; Baetge/Kirsch/Thiele, Konzernbilanzen, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.3 Festzustellende Anrechnungsvoraussetzungen

Tz. 48 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Bei allen Tatsachen, die für die Anrechnung ausl St dem Grunde und der Höhe nach maßgebend sind, handelt es sich ebenfalls um Besteuerungsgrundlagen iSd § 180 Abs 1 Nr 2a AO (nicht § 180 Abs 5 AO, weil dieser ersichtlich nur auf die Anrechnung inl St zielt), so dass die geschilderte Ansicht der Fin-Verw (s Tz 46) auch diesbzgl zutr ist (ebens...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Die Wahl des Steuersatzes

Tz. 38 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 Die Frage, ob aktuelle oder zukünftige Steuersätze für die Ermittlung latenter Steuern herangezogen werden sollen, wird konzeptionell durch die Wahl der Methode entschieden (vgl. Wollmert, 1995, S. 92; Wagenhofer, 2001, S. 41): Die liability-Methode erfordert prinzipiell zukünftige, die deferred-Methode aktuelle Steuersätze. Tz. 39 Stand: EL 3...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / C. Sachausschüttungen im deutschen Rechtskreis

Tz. 45 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 Sachausschüttungen im Rahmen der Gewinn-/Ergebnisverwendung wurden für Aktiengesellschaften mit dem Gesetz zur weiteren Reform des Aktien- und Bilanzrechts, zu Transparenz und Publizität (TransPuG) im Jahre 2002 ausdrücklich gesetzlich geregelt (vgl. ausführlich Orth, WPg 2004, S. 778ff.). Nach § 58 Abs. 5 AktG kann die Hauptversammlung mit e...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2019 / 1.2 Inhalt der Erklärung

In der Umsatzsteuererklärung muss der Unternehmer sämtliche steuerbaren Umsätze angeben, die er in diesem Besteuerungszeitraum ausgeführt hat. Dabei sind die Umsätze in die verschiedenen Steuersätze und die verschiedenen Arten der Steuerbarkeit (entgeltliche und unentgeltliche Umsätze) aufzuteilen. Darüber hinaus muss er sämtliche Vorsteuerbeträge dieses Besteuerungszeitraum...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vermietung und Verpachtung: Detailfragen zum Gesellschafterwechsel bei vermögensverwaltender GbR

Leitsatz 1. Eine GbR ist für die Einkommensteuer insoweit Steuerrechtssubjekt, als sie in der gesamthänderischen Verbundenheit ihrer Gesellschafter Merkmale eines Besteuerungstatbestands verwirklicht, welche den Gesellschaftern für deren Besteuerung zuzurechnen sind. 2. Entsteht einem Gesellschafter einer vermögensverwaltend tätigen GbR Aufwand für den Erwerb seiner Gesellsch...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2019 / 2.1 Allgemeine Angaben

In den Zeilen 1–18 sind die allgemeinen Angaben enthalten. Anzugeben hat der Unternehmer Folgendes: Wichtig Einheitliche Veranlagung zur USt für einen Unternehmer Zu beachten ist die Unternehmenseinheit, ein U...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / ab.2 Rechtsform

Tz. 68 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Für den deutschen Rechtsraum wird bei Kapitalgesellschaften (wie AG oder GmbH) und Personenhandelsgesellschaften (wie OHG, KG oder BGB-Außengesellschaft/Außen-GbR, die mit funktional wesentlichem Vermögen ausgestattet sind) regelmäßig aufgrund der eigenen Rechtspersönlichkeit eine separate Einheit mit Gesellschafts- oder Gesamthandsvermögen v...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa.4 Gelegenheitsgesellschaften

Tz. 60 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Gelegenheitsgesellschaften sind dadurch gekennzeichnet, dass "der gesellschaftliche Zusammenschluss zur Durchführung eines oder einer im Gesellschaftsvertrag festgelegten Anzahl von Einzelgeschäften auf gemeinsame Rechnung vorgenommen wird" (Fischer, 1977, S. 177). Gelegenheitsgesellschaften firmieren häufig als BGB-Gesellschaft, da kein Hand...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. (Mitunternehmerische) Personengesellschaften

Schrifttum: Middendorf/Stegemann, Die Zinsschranke nach der geplanten Unternehmensteuerreform 2008, INF 2007, 305; Hoffmann, Die Zinsschranke bei mitunternehmerischen PersGes, GmbHR 2008, 113. 1. Zuteilung von Zinsabzug u Zinsvortrag Rn. 233 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Abzugsbeschränkung bezieht sich auf Zinsaufwendungen (s Rn 136), "die den maßgeblichen Gewinn gemindert habe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Dörr/Geibel/Fehling, Die neue Zinsschranke, NWB F 4, 5199 v 06.08.2007; Middendorf/Stegemann, Die Zinsschranke nach der Unternehmensteuerreform 2008, INF 2007, 305; Schaden/Käshammer, Der Zinsvortrag iRd Regelungen zur Zinsschranke, BB 2007, 2317; Köster-Böckenförde, Der Begriff des "Betriebs" iRd Zinsschranke, DB 2008, 2213. Rn. 63 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 § 4h Abs 1 S 1 EStG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Middendorf/Stegemann, Die Zinsschranke nach der geplanten Unternehmensteuerreform 2008, INF 2007, 305; Hoffmann, Die Zinsschranke bei mitunternehmerischen PersGes, GmbHR 2008, 113.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Entsprechende Anwendung von § 8c KStG

Rn. 277 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 § 8c KStG (s Rn 211) ist auf den Zinsvortrag einer Mitunternehmerschaft entsprechend anzuwenden, wenn einer Körperschaft eine Mitunternehmerschaft vorgelagert ist. Dies gilt im Rahmen dessen auch über mehrere Stufen hinweg (§ 4h Abs 5 S 3 EStG). Beispiel: Die in der oben aufgeführten Grafik dargestellten PersGes I – III sind einer Körperscha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Mehrstöckige Beteiligungsstrukturen

Rn. 257 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Einen weiteren Problemfall stellen doppel- o mehrstöckige Beteiligungsstrukturen dar. Diese liegen zB bei folgenden Konstellationen vor: Die mitunternehmerische Beteiligung in einem BV, zB einer KapGes o einer anderen Mitunternehmerschaft; atypisch stille Beteiligungen am BV eines Einzelunternehmens, einer Mitunternehmerschaft o einer KapGes;...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zuteilung von Zinsabzug u Zinsvortrag

Rn. 233 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Abzugsbeschränkung bezieht sich auf Zinsaufwendungen (s Rn 136), "die den maßgeblichen Gewinn gemindert haben" (§ 4h Abs 3 S 2 EStG). Diese tatbestandliche Voraussetzung der Gewinnminderung ist bei PersGes unter Berücksichtigung des Ergebnisses aus Ergänzungs- u Sonderbilanzen (s § 15 Rn 92 (Bitz)) zu prüfen. Die PersGes ermittelt den G...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Gesellschafterwechsel

Rn. 267 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Bei Eintritt eines Gesellschafters ohne Ausscheiden eines anderen bleibt der Zinsvortrag der aufnehmenden Gesellschaft unberührt. Das gilt auch für Einbringungen von Einzelunternehmen o PersGes gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten am aufnehmenden Unternehmen o bei Verschmelzungen von PersGes. Umgekehrt kann ein beim einlegenden "Betrieb"...mehr

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Klose, SGB I § 36a Elektron... / 2.3.2.4 De-Mail (Satz 4 Nr. 2)

Rz. 21e Nach Satz 4 Nr. 2 wird die Schriftform bei Anträgen und Anzeigen durch Versendung eines elektronischen Dokuments an die Behörde mit der Versandart nach § 5 Abs. 5 De-Mail-Gesetz erfüllt. (Zum De-Mail-Gesetz vgl. Roßnagel, NJW 2011 S. 1473.) Nach dem De-Mail-Gesetz wird der De-Mail-Dienst von einem nach dem De-Mail-Gesetz akkreditierten Diensteanbieter betrieben. Der ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 87b Vergütu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 regelt als Grundsatz, dass die vereinbarte Gesamtvergütung (vgl. § 87a) von der jeweiligen KV an die Leistungserbringer der vertragsärztlichen Versorgung, Vertragsärzte, Vertragspsychotherapeuten, angestellte Ärzte oder Psychotherapeuten und medizinischen Versorgungszentren sowie ermächtigte Einrichtungen und Nichtvertragsärzte für Notfallbehandlungen der Versic...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 3.4.5 Kein Sonderbetriebsvermögen bei Vermietung durch gewerblich tätige Personengesellschaft und bei mitunternehmerischer Betriebsaufspaltung

Rz. 415 Die vorstehend erwähnten Grundsätze zu den Sonderbetriebseinnahmen und zum Sonderbetriebsvermögen haben ihre Grundlage in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HS 2 EStG. Nach dieser Vorschrift sind bezogene Entgelte für Leistungen (Tätigkeit, Darlehensgewährung, Nutzungsüberlastung) steuerrechtlich als Sonderbetriebseinnahmen der an der empfangenen Gesellschaft beteiligten Gesel...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 2.3.3 Umwandlung einer Personengesellschaft in eine GmbH & Co. KG

Rz. 158 Die Gesellschafter der bereits bestehenden Personengesellschaft gründen (gegebenenfalls unter Beteiligung Dritter) im Wege der Bargründung eine GmbH. Bei einer bestehenden GbR oder OHG tritt dann diese GmbH in die Gesellschaft als Komplementärin ein, während die bisherigen Gesellschafter in die Stellung von Kommanditisten wechseln. Bei einer bereits bestehenden KG tr...mehr

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XIII Anhang III: Muster / 7 Musterprotokoll gem. § 2 Abs. 1a GmbHG für die Gründung einer Personengesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern

UR. Nr. … Heute, den …, erschien vor mir, …, Notar/in mit dem Amtssitz in ..., Herr/Frau1 …2. Herr/Frau1 …2. Herr/Frau1 …2. Die Erschienenen errichten hiermit nach § 2 Abs. 1a GmbHG eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma … mit dem Sitz in … . Gegenstand des Unternehmens ist … . Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt … EUR (i. W. … Euro) und wird wie folgt übernomm...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 3.4.4 Sonderbetriebsvermögen der Komplementär-GmbH und der Kommanditisten

Rz. 410 Im Urteil vom 9.9.1993[1] hat der BFH ausgeführt, dass die Bestimmung eines Wirtschaftsguts, der Beteiligung des Gesellschafters an der Gesellschaft zu dienen, bewirke, dass das Wirtschaftsgut nicht für private, sondern für betriebliche Zwecke eingesetzt sei. Denn der Gesellschafter einer Personengesellschaft sei nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG Unternehmer (Mitunternehme...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 3.2.1 Grundsätzliches

Rz. 361 Durch das KapCoRiLiG v. 24.2.2000[1] wird die GmbH & Co. KG hinsichtlich des Jahresabschlusses einer Kapitalgesellschaft gleichgestellt. Grundlage hierfür ist § 264a HGB. Nach dieser Vorschrift haben OHGen und KGen, bei denen nicht wenigstens ein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person oder OHG, KG oder eine andere Personengesellschaft ist, die ein...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 3.5 GmbH & Co. KG im IAS/IFRS-Abschluss

Rz. 420 In den IAS/IFRS-Standards[1] werden Eigenkapital und Fremdkapital als Finanzierungsinstrumente bezeichnet. Ein Eigenkapitalinstrument muss nachfolgende Bedingungen a. und b. erfüllen (IAS/IFRS 32.16): Das Finanzinstrument beinhaltet keine vertragliche Verpflichtung, (i) flüssige Mittel oder einen anderen finanziellen Vermögenswert an ein anderes Unternehmen abzugeben; ...mehr

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XI Anhang I: Sonderfragen z... / 2.11 Grunderwerbsteuer und Grundstücksgesellschaften

Rz. 789 Bei der Übertragung von Anteilen an einer Grund besitzenden Gesellschaft, dem Beitritt von Gesellschaftern also, kann die Grunderwerbsteuer nicht durch Zurückhalten eines Zwerganteils oder einen formal in der Gesellschaft verbliebenen Altgesellschafter vermieden werden. Bei Änderungen im Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Gesellschaft ist § 1 Abs. 2a GrEStG ...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 3.3.1.5 Anteile an der Komplementär-GmbH

Rz. 386 Nach § 264c Abs. 4 HGB sind Anteile an Komplementär-Gesellschaften "in der Bilanz auf der Aktiv-Seite unter den Posten A. III. 1 oder A. III. 3 auszuweisen. § 272 Abs. 4 HGB ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass für diese Anteile in Höhe des aktivierten Betrags nach dem Posten "Eigenkapital" ein Sonderposten unter der Bezeichnung "Ausgleichsposten für aktivierte eigen...mehr

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XII Anhang II: Die GmbH & C... / 2.1.4 Spätere Veräußerung der KG-Anteile

Rz. 827 Werden nach der Umwandlung die KG-Anteile veräußert, so liegen bei der Einkommensteuer gewerbliche Einkünfte i. S. d. §§ 16, 34 EStG vor. Dabei mindert der Veräußerungsgewinn eines zuvor nicht wesentlich beteiligten Gesellschafters nicht die ursprünglichen Anschaffungskosten für den Erwerb seines Gesellschaftsanteils der formwechselnd in die KG umgewandelten GmbH-Ant...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 2.1.2.3 Grundsatz der Selbstorganschaft

Rz. 279 Einzelne Komplementäre können durch den Gesellschaftsvertrag von der Vertretung ausgeschlossen werden, §§ 125 Abs. 1, 161 Abs. 2 HGB. Es ist unzulässig, sämtliche persönlich unbeschränkt haftende Gesellschafter von der Vertretung auszuschließen und die Vertretung Nicht-Gesellschaftern zu überlassen (Verbot der Fremdgeschäftsführung und -vertretung bei Personengesells...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 3.2.2 Befreiung von der Pflicht zur Anwendung

Rz. 362 § 264a HGB ist nur anwendbar, wenn der persönlich haftende Gesellschafter keine natürliche Person ist. Da sich aus den Gesetzesvorschriften keine Anforderungen an die Qualifikation und den Umfang des Vermögens des persönlich haftenden Gesellschafters ergeben, kann die Anwendbarkeit der Vorschriften des KapCoRiLiG zur Aufstellung, Prüfung und Veröffentlichung des Jahr...mehr

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XII Anhang II: Die GmbH & C... / 2.2.2 Anwachsung

Rz. 838 Die Anwachsung ist ein Weg, das Vermögen einer GmbH & Co. KG auf einen Kommanditisten oder auf die Komplementär-GmbH übergehen zu lassen. [2] Beim Vermögensübergang auf einen Kommanditisten treten die Komplementär-GmbH und alle Kommanditisten – bis auf einen – ihre Anteile an den letzten verbleibenden Kommanditisten ab. Beim Vermögensübergang auf die Komplementär-GmbH ...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 2.2.2 Eintritt des Kommanditisten, der zugleich Gesellschafter der Komplementär-GmbH ist, in die GmbH & Co. KG (Sacheinlage des Kommanditisten)

Rz. 150 Fallbeispiel: Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH & Co. KG[1] Will ein Einzelunternehmer seine persönliche unbeschränkte Haftung in betrieblichen Angelegenheiten beschränken, bietet sich die Umwandlung des Einzelunternehmens in eine GmbH & Co. KG an. Hierzu muss der Einzelunternehmer zunächst eine GmbH bar gründen (25.000,00 EUR) und dann mit dieser eine...mehr

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FoVo 10/2019, Pfändung eine... / 2 II. Die Entscheidung

Auch der BGH sieht den Gläubiger im Recht Die Rechtsbeschwerden bleiben ohne Erfolg. Die Rechtsbeschwerde der Beschwerdeführerin zu 4 ist unzulässig. Die Rechtsbeschwerden des Schuldners und der Drittschuldner zu 2 und 3 sind nur insoweit zulässig, als die Frage der Pfändbarkeit des Anteils des Schuldners als Partner an dem Vermögen der Drittschuldnerin zu 3 betroffen ist. Hi...mehr

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XI Anhang I: Sonderfragen z... / 2.6 Investitionszulage

Rz. 776 Durch das Investitionszulagengesetz 2010 [1] werden in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen (siehe § 3 Abs. 1 InvZulG 2010) betriebliche Investitionen der Betriebe des verarbeitenden Gewerbes der produktionsnahen Dienstleistungen; dazu gehören: Rückgewinnung, Bautischlerei und Bauschlosserei, Verlegen von Büch...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 5.2 Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen Gewinnverteilung für das Steuerrecht

Rz. 171 In wachsendem Maße ist der BFH im Interesse der Einheitlichkeit und Übersichtlichkeit der Rechtsordnung bestrebt, bürgerlich-rechtlich einwandfreien Regelungen auch im Steuerrecht Geltung zu verschaffen. Eine handelsrechtlich wirksam vereinbarte Gewinnverteilung wird grundsätzlich auch steuerlich anerkannt. Eine vom Vertrag abweichende steuerliche Gewinnverteilung be...mehr

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XI Anhang I: Sonderfragen z... / 2.5 Gewinnverteilung in der Investitionsphase

Rz. 770 Liquiditätsgründe oder wirtschaftliche Gründe können Grundlage dafür sein, dass hinsichtlich der Verteilung des Verlustes und Gewinns einer GmbH & Co. KG folgende Vereinbarungen getroffen werden: Die KG muss aus Liquiditätsgründen ihr Eigenkapital erhöhen. Die neuen Kommanditisten machen ihre Beteiligung davon abhängig, dass ihnen die Verluste der Folgezeit – z. B. de...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 3.3.2.2 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Rz. 389 Persönliche Steuern der Gesellschafter dürfen nicht als Steueraufwand der Gesellschaft erfasst werden. Als Steueraufwand der Gesellschaften dürfen vielmehr nur diejenigen Beträge ausgewiesen werden, die die GmbH & Co. KG als Steuerschuldner zu entrichten hat (z. B. Gewerbesteuer). Solche Steuern sind unter den Posten "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" sowie gegeb...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 3 Grundsätzliches zur Mitunternehmereigenschaft

Rz. 164 Der Komplementär und der Kommanditist (bzw. die Kommanditisten) einer KG sind grundsätzlich Mitunternehmer des von der KG betriebenen gewerblichen Unternehmens. Ausnahmsweise ist jedoch diese Mitunternehmerschaft zu verneinen, wenn der (die) Gesellschafter – nach dem Gesellschaftsvertrag oder der vorgesehenen tatsächlichen Durchführung des Gesellschaftsvertrages – ke...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 5.1 Gesetzliche Grundlagen

Rz. 170 Für die GmbH & Co. KG, die nach feststehender Rechtsprechung sowohl für die handelsrechtliche als auch für die steuerrechtliche Beurteilung als Personengesellschaft anzusehen ist, gelten die Bestimmungen der §§ 105 ff. HGB. Diese handelsrechtlichen Vorschriften sind dispositiver Natur; sie greifen nur bei fehlenden vertraglichen Abreden ein. Für die Gesellschaftsform...mehr

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XII Anhang II: Die GmbH & C... / 2.1.7 Erbschaftsteuer

Rz. 832 Verschont wird nur begünstigtes Betriebsvermögen, nicht Verwaltungsvermögen.[1] Beide Modelle beinhalten bestimmte Behaltensfristen (5 bzw. 7 Jahre). Die Einbringung eines Einzelunternehmens bzw. von Anteilen an einer Personengesellschaft in eine Personen- oder Kapitalgesellschaft sowie die Umwandlung einer Kapital- in eine Personengesellschaft bzw. ein Einzelunterne...mehr