Fachbeiträge & Kommentare zu Personengesellschaft

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 72... / 2 Haftungsschuldner

Rz. 3 Adressat der Vorschrift ist jeder, dessen Tun, Dulden oder Unterlassen adäquat kausal für die Auszahlung des gesperrten Guthabens bzw. die Herausgabe der Wertsachen oder des Inhalts eines Schließfachs gewesen ist. Dies ist regelmäßig der Kontenführer[1], meist ein Bankinstitut, u. U. aber auch irgendeine andere Person. Das kann nicht nur eine natürliche Person sein, di...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 10.2.2 Partnerschaftsgesellschaft

Rz. 45b Seit dem 1.7.1995 können Freiberufler nach dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz v. 25.7.1994, BGBl I 1994, 1744 sich in der Form einer Partnerschaftsgesellschaft organisieren. Diese Gesellschaft ist keine juristische Person, hat jedoch – ähnlich wie die Personenhandelsgesellschaften OHG und KG – eine Teilrechtsfähigkeit.[1] Für die Verbindlichkeiten der Partnerschaf...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zulässigkeit einer gesonderten und einheitlichen Feststellung bei Anwachsung von Gesellschaftsanteilen an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft wegen des Ausscheidens eines Gesellschafters gegen Abfindung

Leitsatz 1. Einkünfte, an denen i.S. von § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO Mehrere beteiligt sind, liegen – unter weiteren Voraussetzungen – nur dann vor, wenn mehrere Personen "gemeinsam" den Tatbestand der Einkunftserzielung verwirklichen. 2. Gesellschafter einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft erfüllen den Tatbestand des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG nur da...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / Literaturtipps

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Allgemeine und Besondere Ve... / § 1 Gegenstand des Versicherungsschutzes, Vermögensschaden, Versicherungsnehmer

I. Versicherungsschutz für berufliche Tätigkeit, Vermögensschadenbegriff 1. Gegenstand des Versicherungsschutzes Der Versicherer bietet dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz für den Fall, dass er wegen eines bei der Ausübung beruflicher Tätigkeit von ihm selbst oder einer Person, für die er nach § 278 oder § 831 BGB einzustehen hat, begangenen Verstoßes von einem anderen...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / c) Haftung

Rz. 470 Die EWIV ist eine Personengesellschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Art. 1 Abs. 2 EWIV-VO sieht vor, dass eine EWIV von der Eintragung an die Fähigkeit hat, im eigenen Namen Träger von Rechten und Pflichten zu sein, Verträge zu schließen oder andere Rechtshandlungen vorzunehmen sowie vor Gericht zu stehen. Die EWIV selbst ist daher im Rahmen ihres Gegenstandes e...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 1. GbR und PartG

Rz. 21 Bis zur Änderung der Rechtsprechung zur Haftungsverfassung in der BGB-Gesellschaft[35] (siehe Rdn 14) war es unnötig, die Personengesellschaften selbst eigens zu versichern, da Versicherungsschutz über die Berufshaftpflichtversicherung der Sozien mit der entsprechenden Durchschnittsleistung nach § 12 AVB bis zur gewählten Versicherungssumme zur Verfügung stand. Die Ge...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / aa) Vertragliche Ausgestaltung der gesetzlichen Gesellschafterhaftung

Rz. 405 Das Modell der akzessorischen Gesellschafterhaftung gilt nur vorbehaltlich einer anderweitigen Absprache mit dem Gläubiger. So ist bei Personenhandelsgesellschaften allgemein anerkannt, dass die persönliche Haftung der Gesellschafter gem. § 128 HGB durch vertragliche Vereinbarung mit dem Vertragspartner der Gesellschaft modifiziert, ja sogar auch ganz abbedungen werd...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / b) Werkvertrag und Schutzwirkung für Dritte

Rz. 51 Ein Vertrag über die Erstellung und/oder Prüfung eines Jahresabschlusses ist regelmäßig ein Werkvertrag (§§ 631, 675 Abs. 1 BGB).[193] Ob dies auch dann gilt, wenn es sich beim zu erstellenden Jahresabschluss nur um eine Einzelleistung im Rahmen eines Dauermandats handelt, hat der BGH offengelassen.[194] Um eine gekünstelte Aufspaltung einer einheitlichen Geschäftsbes...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Bestimmung des Umfangs der Stimmberechtigung

Rn 1 Auch Anteilsrechte am Schuldner können in den Plan einbezogen werden (§ 217 Satz 2). Deshalb bedarf es insofern einer Festlegung der Stimmberechtigung der Anteilsrechtinhaber. Die Vorschrift wurde durch das ESUG eingeführt. Der Umfang des Abstimmungsrechts richtet sich ausschließlich nach dem Kapitalanteil bei Kapitalgesellschaften und dem Vermögensanteil bei Personenge...mehr

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Türkei / 3. Gesellschaftsrechtliche Nachfolgeklauseln in Personengesellschaften

Rz. 88 Der Tod eines Gesellschafters bringt bei einer Kollektiv- oder einer Kommanditgesellschaft (Personengesellschaften) i.d.R. die Auflösung der Gesellschaft mit sich. Im Gesellschaftsvertrag kann jedoch eine Vereinbarung getroffen werden, die eine Nachfolge-, Eintritts- oder Fortsetzungsklausel enthält. Dass die Gesellschaft mit den Erben fortgeführt wird, kann mit einer...mehr

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Schweiz / 6. Nachfolge- und Abfindungsklauseln bei Personengesellschaften

Rz. 152 Nach der dispositiven gesetzlichen Ordnung werden Personengesellschaften mit dem Tod eines Gesellschafters aufgelöst.[249] Um ein solches, den Interessen der Gesellschafter oft zuwiderlaufendes Ergebnis zu vermeiden und stattdessen die Fortführung der Unternehmung zu gewährleisten, können verschiedene vertragliche Vorkehrungen getroffen werden. So sind als Vereinbaru...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / b) Gestaltungen bei Personengesellschaften

Rz. 214 Bei Personengesellschaften[340] sieht Art. 2284 c.c.[341] bei Tod eines Gesellschafters die Fortsetzung der Gesellschaft mit den verbleibenden Gesellschaftern unter Anwachsung dessen Anteils an die verbleibenden Gesellschafter gegen Zahlung einer gem. Art. 2289 c.c. zu ermittelnden Abfindung an die Erben innerhalb von sechs Monaten vor,[342] es sei denn, sie beschlie...mehr

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Deutschland / 4. Nachfolge- und Abfindungsklauseln bei Personengesellschaften

Rz. 182 Soweit zum Nachlass Beteiligungen an Gesellschaften gehören, bedarf es stets einer genauen Abstimmung der gesellschaftsrechtlichen Regelung und der Regelung im Testament bzw. Erbvertrag. Dies gilt in besonderer Weise für die Beteiligung an Personengesellschaften, da diese regelmäßig nicht frei vererbbar sind (siehe Rdn 5). Rz. 183 Sofern Personengesellschaften nicht m...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / 3. Sachliche Steuerpflicht (beschränkte Erbschaftsteuerpflicht)

Rz. 68 Gibt es keine persönlichen Anknüpfungsmerkmale für eine unbeschränkte Steuerpflicht, ist zu prüfen, ob sich aufgrund von sachlichen Anknüpfungsmerkmalen zumindest eine auf bestimmte Vermögensgegenstände beschränkte Steuerpflicht ergibt. Ist aufgrund der persönlichen Verhältnisse des Erblassers oder der Begünstigten keine Besteuerung möglich, versuchen viele Staaten, z...mehr

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Großbritannien: England und... / 2. joint tenancy

Rz. 106 Ausgenommen von der Nachlassabwicklung sind insbesondere Vermögensgegenstände, an denen eine joint tenancy besteht. In der Praxis ist diese Form beim Erwerb von Immobilien durch Ehegatten üblich, kann aber auch an beweglichen Gegenständen begründet werden. Im Gegensatz zur tenancy in common, die dem deutschen Bruchteilseigentum entspricht, handelt es sich dabei um ei...mehr

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Deutschland / I. Grundsätze

Rz. 118 Mehrere Erben bilden gem. § 2032 BGB eine Erbengemeinschaft. Mit dem Erbfall wird der Nachlass gemeinschaftliches Vermögen der Miterben. Dabei steht dem einzelnen Miterben aber keine Berechtigung nach Bruchteilen (Bruchteilsgemeinschaft) am Nachlass zu, vielmehr bilden die Miterben eine Gesamthandsgemeinschaft, in der der Nachlass den Miterben nur in ihrer gesamthänd...mehr

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§ 5 Grenzen der Anwendung a... / 4. Vermögensumschichtung

Rz. 37 Unter dem EGBGB ergab sich die Möglichkeit, durch Erwerb von Immobilien in einer "pflichtteilslosen" Rechtsordnung, die für die Vererbung von Immobilien die Geltung der lex rei sitae vorsah (z.B. Thailand und einzelne US-Staaten), das heimatliche Erbrecht auszuschalten. Der BGH hatte gegen eine solche Maßnahme nicht einmal Bedenken in Richtung auf die Rechtsumgehung.[...mehr

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§ 11 Handels- und Gesellsch... / II. Gesellschaftsarten

Rz. 27 Man unterscheidet die sog. Personen- und die Kapitalgesellschaften . Personengesellschaften sind solche, die ihre Form durch die hinter ihnen stehenden Personen gewinnen, während Kapitalgesellschaften ihr konstituierendes Element in dem in sie eingebrachten Kapital finden.mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / III. Bewertung des Nachlasses

Rz. 306 Die Bewertung des steuerpflichtigen Erwerbs richtet sich nach den Art. 14–19 d.legs. 346/90. Rz. 307 Für Immobilien und dingliche Rechte auf Immobilien ist grundsätzlich deren Verkehrswert heranzuziehen. Bei in Italien belegenen Wohnimmobilien wird jedoch der in der Erbschaftsteuererklärung angegebene Katasterwert akzeptiert ("valutazione automatica").[437] Der Katast...mehr

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§ 7 Besonderer Teil des Sch... / XVIII. Gesellschaft

Rz. 86 Die in den §§ 705 ff. BGB geregelte "Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)" liegt vor, wenn sich mehrere, mindestens jedoch zwei Personen zur Erreichung eines Gesellschaftszwecks zusammenfinden. Die BGB-Gesellschaft ist damit die Grundlage aller Personengesellschaften, die das deutsche Recht, namentlich das Handelsgesetzbuch, vorsieht. Die Gesellschaft ist daher im R...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / 5. Limited Liability Partnership (LLP)

Rz. 40 Die Limited Liability Partnership ist eine Personengesellschaft nach englischem Recht und am ehesten mit der in Deutschland seit 2013 möglichen Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung zu vergleichen. Rz. 41 Solche LLP haben den Sitz in einem europäischen Mitgliedsstaat (oft England); viele ausländische Gesellschaften haben in Deutschland Zweigniederla...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / 2. Doppelbesteuerung wegen unterschiedlicher Anknüpfungsmerkmale

Rz. 127 Zu einer Doppelbesteuerung kommt es neben der Sicherung von persönlichen Anknüpfungsmerkmalen in mehreren Staaten auch dann, wenn ein Land wegen des Wohnsitzes eine persönliche Steuerpflicht und ein anderes Land wegen des Belegenheitsortes des Nachlassvermögens eine sachliche Steuerpflicht annimmt. Vor diesem Hintergrund stellen sich zahlreiche Fragen, die neben dem ...mehr

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Luxemburg / 3. Bemessungsgrundlage

Rz. 179 Für die Besteuerung des Übergangs von Vermögen von Todes wegen wird grundsätzlich der gemeine Wert (Verkehrswert) zum Zeitpunkt des Todestages als Bemessungsgrundlage angesetzt. Im Einzelnen besteht eine Vielzahl von Regelungen, siehe Art. 11 L.27.12.1817. Bei Gesellschaftsbeteiligungen ist zu unterscheiden: Anteile an Personengesellschaften werden als transparent be...mehr

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§ 11 Handels- und Gesellsch... / 2. Geschäftsführung

Rz. 47 Notwendigkeit der Geschäftsführerbestellung Im Gegensatz zu den Personengesellschaften, in denen die persönlich haftenden Gesellschafter gleichzeitig zur Geschäftsführung berufen sind, wenn dies nicht vertraglich anders geregelt ist, muss die GmbH bereits bei ihrer Gründung und auch während ihrer Existenz einen oder mehrere Geschäftsführer haben, der für sie handelt bz...mehr

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§ 48 Die Aktenzeichen der G... / 1. Amtsgericht

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Österreich / 3. Rechtsnachfolgeklauseln in Gesellschaftsverträgen

Rz. 99 Vertragliche Nachfolgeregeln finden sich häufig in Gesellschaftsverträgen. Bei Personengesellschaften (OG, KG) kann durch gesellschaftsvertragliche Bestimmung erreicht werden, dass der Anteil des Verstorbenen nicht in die Verlassenschaft fällt, sondern ohne Zwischenschaltung der Verlassenschaft den übrigen Gesellschaftern, einem zum Eintritt berechtigten Dritten oder ...mehr

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Bulgarien / VI. Möglichkeiten zur Nachlassgestaltung außerhalb des Erbrechts

Rz. 64 Nach bulgarischem Recht sind die Gestaltungsmöglichkeiten im Bereich des Erbrechts beschränkt. Es sind weder Ehe- noch Erbverträge zulässig. Ausdrückliche Vorschriften im Ehegesetzbuch und im Gesetz über die Verbindlichkeiten und Verträge sorgen für die Nichtigkeit solcher Vereinbarungen. Schenkungen von Todes wegen sind auch nichtig. Eine postmortale Vollmacht ist ni...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / 2. Allgemeines zur Bewertung

Rz. 108 In der Vergangenheit ergaben sich für die nach Sondervorschriften zu bewertenden Vermögensteile (z.B. Betriebsvermögen oder Grundstücke) häufig erheblich vom Verkehrswert nach unten abweichende Werte (viel zu niedrige Werte). Dies war vom Gesetzgeber gewollt und bewusst in Kauf genommen worden, um auf diese Weise beispielsweise Betriebsvermögen von einer Erbschaftste...mehr

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Österreich / 2. Eigentumswohnung

Rz. 30 Eine Eigentumswohnung[13] kann an eine juristische Person, an eine Personengesellschaft oder an maximal zwei natürliche Personen je zur Hälfte übertragen werden. Die Erbteilung hat zwingend im Verlassenschaftsverfahren zu erfolgen; kommt es zu keiner Einigung, ist die Eigentumswohnung zu versteigern (§ 12 WEG).[14] Rz. 31 Steht eine Eigentumswohnung im Eigentum von zwe...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 16 P

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Griechenland / 4. Erbrecht – Gesellschaftsrecht

Rz. 26 Die Erbfähigkeit einer juristischen Person in abstracto unterliegt der lex societatis (Art. 10 grZGB), also dem Recht des Staates, in dem die juristische Person den tatsächlichen Sitz ihrer Hauptverwaltung hat.[27] Ob dagegen die juristische Person Erbe des in concreto Erblassers werden kann, ist eine Frage der lex hereditatis. Bei der Rechtsnachfolge von Todes wegen ...mehr

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Luxemburg / 2. Steuertatbestände

Rz. 174 Für die Erbschaftsbesteuerung ist steuerbarer Rechtvorgang der unentgeltliche Übergang des Vermögens von Todes wegen. Rz. 175 Steuergegenstand der Nachlasssteuer sind nur die in Luxemburg belegenen Immobilien. Dazu gehören auch Grundstücke im Betriebsvermögen einer Personengesellschaft.[85] Bankkonten, Wertpapiere und Depots in Luxemburg eines nicht in Luxemburg Ansäs...mehr

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§ 8 Sachenrecht / b) Beschränkt persönliche Dienstbarkeit

Rz. 61 Die beschränkte persönliche Dienstbarkeit gem. §§ 1090 ff. BGB unterscheidet sich von der Grunddienstbarkeit nicht im Inhalt der Berechtigung, sondern nur durch die Person des Berechtigten. Während dies bei der Grunddienstbarkeit der jeweilige Eigentümer des herrschenden Grundstücks ist, wodurch klargestellt ist, dass die Berechtigung auch für einen Rechtsnachfolger w...mehr

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Großbritannien: England und... / 6. Auslandsbezug

Rz. 152 Bei Fällen mit Auslandsbezug stellt der IHTA allein auf die Person des Schenkers bzw. Erblassers ab:mehr

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Irland / 4. Joint tenancy

Rz. 157 Eine besondere Form des Vermögensübergangs hat der gemeinschaftliche Vermögenserwerb im Wege einer joint tenancy zur Folge. Bei Vorliegen einer solchen fällt die Vermögensbeteiligung des verstorbenen joint tenant nicht in die Erbmasse, wenn ein oder mehrere joint tenants den Erblasser überleben,[197] sondern er wächst den anderen joint tenants an (sog. survivorship, ...mehr

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§ 11 Handels- und Gesellsch... / 1. Gründungsphasen

Rz. 43 Die Gründung der GmbH vollzieht sich in mehreren Phasen: Rz. 44 & Vorgründungsgesellschaft Bei der Gründung einer GmbH tätigen die zukünftigen Gesellschafter oft bereits Investitionen im Hinblick auf den zukünftigen Geschäftsbetrieb der Kapitalgesellschaft. Erfolgt diese Gründung zeitlich vor Abschluss des Gesellschaftsvertrages, handelt es sich insoweit um eine rechtli...mehr

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Deutschland / 3. Beschränkte Steuerpflicht (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG)

Rz. 225 Beschränkte Erbschaftsteuerpflicht ist gegeben, wenn keiner der Beteiligten, also weder der Erblasser (bzw. Schenkende) noch der Erwerber, Inländer ist. Die beschränkte Steuerpflicht erstreckt sich nur auf das sog. Inlandsvermögen i.S.d. § 121 BewG. Rz. 226 Inlandsvermögen sind die Vermögensgegenstände, die einen besonderen Inlandsbezug haben, z.B. Vermögen einer im I...mehr

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Deutschland / I. Grundsatz der Universalsukzession (Gesamtrechtsnachfolge)

Rz. 4 Das deutsche Erbrecht wird beherrscht vom Grundsatz der Universalsukzession (Gesamtrechtsnachfolge). Gemäß § 1922 BGB geht mit dem Erbfall das Vermögen als Ganzes mit unmittelbarer dinglicher Wirkung auf den oder die Erben über. Die Gesamtrechtsnachfolge erfasst dabei grundsätzlich alle vererblichen Rechte und Verbindlichkeiten. Diese gehen insgesamt und ungeteilt auf ...mehr

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Deutschland / 1. Vermögenserwerb von Todes wegen

Rz. 192 Die der Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer unterliegenden Vorgänge sind in § 1 Abs. 1 ErbStG aufgezählt. Der Besteuerung unterliegen demnach: Rz. 193 Der Erbanfall als Grundfall des Erwerbs von Tod...mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / Literaturtipps

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§ 4 Nachlassbezogene Verfüg... / F. Der Erbschaftskauf

Rz. 86 Wegen der im Erbrecht vorgesehenen besonderen Folgen des Erbschaftskaufs für den Käufer (Haftung des Käufers für Nachlassverbindlichkeiten) wurde in der Literatur vielfach ein untrennbarer Zusammenhang mit dem Erbstatut unterstellt, der notwendigerweise eine erbrechtliche Qualifikation verlange.[65] Dieses Argument kann schon deswegen wenig überzeugen, weil auch ein K...mehr

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Frankreich / a) Die clause de prélèvement moyennant indemnité

Rz. 187 In den Art. 1511–1514 C.C. ist zunächst die sog. clause de prélèvement moyennant indemnité geregelt. Durch diese erhält ein Ehegatte das Recht, nach Eheauflösung dem Gesamtgut vor der Teilung bestimmte Gegenstände zu entnehmen. Der Begünstigte schuldet jedoch einen Ausgleichsbetrag an das Gesamtgut. Eine clause de prélèvement moyennant indemnité kann sich gem. Art. 1...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / VII. Patto di famiglia

Rz. 179 Der in Art. 768 bis ff. c.c. (mit Gesetz Nr. 55 vom 14.2.2006 eingeführt) geregelte patto di famiglia als Vertrag unter Lebenden erleichtert nunmehr die lebzeitige Unternehmensnachfolge,[270] die wegen des strengen italienischen Pflichtteilsrechts (= Ausgleichungs- und Herabsetzungspflicht des Unternehmensnachfolgers im Fall des Todes des Erblassers) und des Verbots ...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 8 H

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§ 11 Handels- und Gesellsch... / III. BGB-Gesellschaft

Rz. 28 Der Grundtyp der Personengesellschaft findet sich in den §§ 705 ff. BGB. Man spricht hier von der sog. BGB-Gesellschaft oder auch Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Nach § 705 BGB liegt eine solche BGB-Gesellschaft immer vor, wenn sich Gesellschafter gegenseitig verpflichten, einen gemeinsamen Zweck miteinander zu fördern. Dabei kann eine Gesellschaft auch durch ...mehr

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§ 4 Allgemeiner Teil BGB / 3. Verbraucher und Unternehmer

Rz. 15 Ein Verbraucher ist gem. § 13 BGB eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Schutzwürdig ist der Verbraucher insbesondere, wenn auf der anderen Vertragsseite ein Unternehmer steht und es sich damit um einen sog. Verbraucherve...mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / I. Grundsatz

Rz. 107 Für sachenrechtliche Verhältnisse gilt gem. Art. 43 Abs. 1 EGBGB das am Belegenheitsort der Sache geltende Recht (Sachenstatut). Dieses Recht entscheidet nicht nur darüber, welche Rechte an einer Sache begründet werden können, sondern auch, wie diese entstehen. Wenn es zur Übertragung des Eigentums im Rahmen einer Gesamtrechtsnachfolge, also z.B. der Erbfolge, kommt,...mehr

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Deutschland / 2. Schenkung unter Lebenden

Rz. 205 Als Schenkung i.S.d. Schenkungsteuerrechts gilt jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Objektiv setzt die Schenkung eine Bereicherung des Beschenkten aus dem Vermögen des Schenkers und subjektiv den (einseitigen) Willen des Schenkers zur Unentgeltlichkeit voraus.[17...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / Literaturtipps

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