Fachbeiträge & Kommentare zu Pacht

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.1 Begriff der Miete/Pacht

2.4.1.1 Zivilrecht Tz. 76 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 § 535 BGB definiert den Begriff der Miete wie folgt: "Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der vermieteten Sache während der Mietzeit zu gewähren. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter den vereinbarten Mietzins zu entrichten." Die Vertragsdauer ist bürgerlich-rechtlich nicht von ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.1.1 Zivilrecht

Tz. 76 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 § 535 BGB definiert den Begriff der Miete wie folgt: "Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der vermieteten Sache während der Mietzeit zu gewähren. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter den vereinbarten Mietzins zu entrichten." Die Vertragsdauer ist bürgerlich-rechtlich nicht von Bedeutung; es kann...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.1.2 Umsatzsteuerrecht

Tz. 77 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Der Begriff des Grundstücks im umsatzsteuerlichen Sinne richtet sich ebenfalls nach bürgerlichem Recht (s. BFH vom 15.12.1966, BStBl III 1967, 209). Die Frage, ob eine Vermietung oder Verpachtung eines Grundstücks i. S. d. Befreiungsvorschrift gegeben ist, muss ebenfalls nach bürgerlichem Recht beurteilt werden (s. BFH vom 25.03.1971, BStBl ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Mietereinbauten, Geschäftsr... / 5.4 Variante 4: Einbau von Teilen in die gemieteten Räume, die weder Betriebsvorrichtungen noch Scheinbestandteile sind

Diese Um- und Einbauten sind als sonstige Mietereinbauten einzustufen. Sonstige Mietereinbauten werden wie unbewegliches Anlagevermögen nach den Grundsätzen abgeschrieben, die für Gebäude gelten. Das hat der BFH nochmals bestätigt, wonach Mietereinbauten nach den für das Gebäude maßgebenden AfA-Sätzen abgeschrieben werden.[1] Im entschiedenen Fall wurde ein sanierungsbedürfti...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.1.2.1 Reine Mietverträge

Tz. 79 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Der Abschluss eines reinen Mietvertrages ist m. E. ebenfalls unter den Gesichtspunkten einer kurzfristigen oder einer langfristigen Gebrauchsüberlassung zu beurteilen. D.h., dass § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG (Anhang 5) nicht nur die Steuerbefreiung für die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden, die Verm...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 8. Aufgaben, Kompetenzen und Haftung des Geschäftsführers – Vertretungsberechtigung/Ressortzuständigkeit/Zustimmungspflichtige Geschäfte

Rz. 342 Der Geschäftsführer hat die Aufgabe, die Gesellschaft entsprechend des Unternehmenszweckes zu leiten und zu vertreten (vgl. zur Eintragung der Bestellung ins Handelsregister oben Rdn 170 ff.). Hinweis zu den Aufgaben Gem. § 36 GmbHG (gültig ab 12.8.2021) legen die Geschäftsführer einer Gesellschaft, die der Mitbestimmung unterliegt, für den Frauenanteil in den beiden ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Mindestwert des Grund und Bodens (Abs. 2 und 3)

Rz. 13 [Autor/Stand] Parameter zur Ermittlung des Mindestwertes sind die Nutzung, der Nutzungsteil und die Nutzungsart. Hieraus wird der Pachtpreis je Hektar ermittelt. Bei der landwirtschaftlichen Nutzung ist darüber hinaus die nach der europäischen Maßeinheit ermittelte Betriebsgröße (EGE) mit zu berücksichtigen. Der danach maßgebliche Pachtpreis ergibt sich jeweils aus de...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.4 Verzicht auf § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG

Tz. 93 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Werden Grundstücke, Gebäude oder Grundstücksteile an andere Unternehmer vermietet oder verpachtet, kann auf die Anwendung der Befreiungsvorschrift nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG (Anhang 5) verzichtet werden (sog. Option zur Umsatzsteuerpflicht). § 9 UStG (Anhang 5) regelt den Verzicht auf die Steuerbefreiung. Danach kann der Verein einen Ums...mehr

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§ 37 Voraussetzungen des Be... / C. Rechtsgeschäft

Rz. 50 Ein Betrieb geht nur über, wenn dies durch ein Rechtsgeschäft vollzogen wird. Dabei ist der Begriff des Rechtsgeschäfts weit zu verstehen. Rechtsgeschäftlicher BetrInhW bedeutet, dass die zum Betrieb gehörenden materiellen oder immateriellen Betriebsmittel durch besondere Übertragungsakte – und nicht durch Gesamtrechtsnachfolge oder Hoheitsakt – auf den neuen Inhaber ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Landwirtschaftliche Nutzung

Rz. 31 [Autor/Stand] Bei der landwirtschaftlichen Nutzung bestimmt sich der Wert des Besatzkapitals nach der Nutzung, dem Nutzungsteil und der Nutzungsart des Grund und Bodens. Bei der landwirtschaftlichen Nutzung ist zusätzlich die Betriebsgröße nach § 163 Abs. 3 Satz 4 Nr. 1 bis 3 zu berücksichtigen. Der danach maßgebliche Wert für das Besatzkapital ergibt sich jeweils aus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Abgrenzung Wirtschaftsjahr-Umstellung

Rn. 51 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Abgrenzung Betriebsfortführung – Betriebseröffnung: Eine Wj-Umstellung liegt vor, wenn der bisherige Abschlussstichtag eines Betriebs für den identischen Betrieb durch einen anderen Abschlussstichtag ersetzt wird. Die Abgrenzung zwischen Betriebsfortführung und Betriebseröffnung ist von erheblicher Bedeutung, da die Wahl eines abweichenden W...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.1.2.3 Verträge besonderer Art

Tz. 82 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Verträge besonderer Art liegen vor, wenn die einzelnen Leistungselemente nicht voneinander zu unterscheiden und untrennbar miteinander verbunden sind. D.h., das Vertragsverhältnis stellt ein unteilbares Ganzes das (s. BFH vom 19.12.1952, BStBl III 1953, 98 und s. BFH vom 31.05.2001, BStBl II 2001, 658; ferner s. Abschn. 4.12.6 UStAE). Bei ei...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.1.2.4 Nutzungsüberlassung von Sportanlagen und anderen Anlagen

Tz. 83 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Mit Urteil vom 31.05.2001, BStBl II 2001, 658 hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung, wonach die Vermietung von Sportanlagen in eine steuerfreie Grundstücksvermietung und in eine steuerpflichtige Vermietung von Betriebsvorrichtungen aufzuteilen ist, aufgegeben und im Fall der Überlassung von Sportanlagen durch den Sportanlagenbetreiber a...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.1.2.2 Gemischte Verträge

Tz. 80 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Gemischte Verträge enthalten sowohl Leistungselemente der Vermietung und Verpachtung (Grundstücksüberlassung) als auch solche anderer Leistungen. Bei derartigen Verträgen ist zu prüfen, ob es sich um eine einheitliche Leistung oder um mehrere selbständige Leistungen handelt. Fälle dieser Art sind auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes der...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.1.2.5 Aufteilungsgebot bei Vermietung von Gebäuden und Betriebsvorrichtungen?

Tz. 85a Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Der EuGH hatte sich auf Vorlage durch den Bundesfinanzhof mit der Frage zu befassen, ob das Aufteilungsgebot in § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG (Anhang 5), wonach die Vermietung und die Verpachtung von Maschinen und sonstigen Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören (Betriebsvorrichtungen), auch wenn sie wesentliche Bestandteile ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen

Rn. 57 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Einnahmen sind dann als regelmäßig wiederkehrend iSd § 11 Abs 1 S 2 EStG anzusehen, wenn sie aufgrund des zu Grunde liegenden Rechtsverhältnisses (vgl BFH vom 06.07.1995, IV R 72/94, BFH/NV 1996, 209) regelmäßig wiederkehrend am Beginn oder am Ende eines Kj zu erbringen sind, wie dies bei Mietzahlungen, Zinsen, Renten und Gehältern der Fall ...mehr

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§ 37 Voraussetzungen des Be... / II. Übergang der materiellen Betriebsmittel

Rz. 14 Der Übergang der materiellen Betriebsmittel ist nach neuerer Rspr. keine zwingende Voraussetzung für die Wahrung der Identität einer wirtschaftlichen Einheit. Dennoch ist es ein wesentliches Kriterium vor allem bei Produktionsbetrieben (MüKo-BGB/Müller-Glöge, BGB, § 613a Rn 30). In betriebsmittelgeprägten Betrieben kann ein Betriebsübergang auch ohne Übernahme von Per...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Hinzurechnung aufgrund der Beherrschung einer ausländischen Gesellschaft(Satz 1)

a) Beherrschung durch einen unbeschränkt Steuerpflichtigen (1) [1] Beherrscht ein unbeschränkt Steuerpflichtiger ... Rz. 51 [Autor/Stand] Gesellschafterbezogenes Beherrschungskonzept. Durch das Wort "Beherrscht" wird bereits zu Beginn des ersten Satzes des § 7 Abs. 1 die erste wesentliche (und auch neue) Tatbestandsvoraussetzung einer gesellschafterbezogenen Beherrschung deutl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Mietereinbau

Auch im Bereich der Überschussermittlung (§ 2 Abs 2 Nr 2 EStG) kann man nicht ohne Weiteres davon ausgehen, dass die Mietereinbauten dem Grundstückseigentümer gemäß § 946 BGB im Zeitpunkt des zivilrechtlichen Eigentumserwerbs zufließen; das ist aber je nach Absprache der Parteien möglich, BFH vom 24.07.1990, VIII R 304/84, BFH/NV 1991, 90 zu 2.a. Sind sie dem Mieter unter de...mehr

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§ 16 Vertragstypen / VI. Berufsgruppenlexikon von A–Z

Rz. 1067 Bei der Gestaltung bzw. Prüfung der Zulässigkeit eines Freien-Mitarbeiter-Vertrages sind stets die Besonderheiten der jeweiligen Berufsgruppe zu berücksichtigen. I.R.d. Gesamtwürdigung kommt nach der Rspr. des BAG v. BSG und BFH der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit erhebliches Gewicht zu, da es keine abstrakten für alle Arbeitnehmer geltenden Kriterien gibt (vgl. u...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.14 Jugendherbergswerk (§ 4 Nr. 24 UStG)

Tz. 159 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Umsatzsteuerfrei sind die Leistungen des Deutschen Jugendbergwerks, Hauptverband für Jugendwandern und Jugendherbergen e. V. einschl. der diesem Verband angeschlossenen Untergliederungen (Landes-, Kreis- und Ortsverbände), Einrichtungen und Jugendherbergen, soweit die Leistungen den Satzungszwecken unmittelbar dienen, oder Personen, die bei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Normal-Wj 01.07. bis 30.06. (§ 4a Abs 1 S 2 Nr 1 S 1 EStG)

Rn. 30 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Grundsatz: Für Land- und Forstwirte iSd § 13 EStG gilt gemäß § 4a Abs 1 S 2 Nr 1 S 1 EStG der Zeitraum vom 01.07. bis 30.06. als Wj, sog Normal-Wj. Dies gilt unabhängig davon, ob Land- und Forstwirte durch Eintragung ins HR nach § 3 Abs 2 HGB Kaufmannseigenschaft erlangen und unabhängig davon, wie sie ihren Gewinn ermitteln (also auch bei Ge...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Entgelt

Tz. 182 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Der Begriff des Entgelts i. S. v. § 10 Abs. 1 UStG (Anhang 5) gilt sowohl für die Besteuerung nach vereinbarten Entgelten (s. § 16 Abs. 1 UStG, Anhang 5) als auch für die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (s. § 20 UStG, Anhang 5). Entgelt ist alles, was der Empfänger einer Lieferung oder sonstigen Leistung aufwendet, um die betreffend...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Einvernehmen mit dem FA

Rn. 53 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Einvernehmen mit dem FA bedeutet Zustimmung bzw nachträgliche Genehmigung durch das FA. Zwar verwendet das Gesetz in § 4a Abs 1 S 2 Nr 2 S 2 EStG den Terminus "Einvernehmen" und in § 4a Abs 1 S 2 Nr 3 S 2 EStG "Zustimmung", dh abweichende Formulierungen. Gleichwohl gelten nach gefestigter Rspr in beiden Fällen dieselben Maßstäbe (BFH v 24.01...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Pacht

Zur Bestimmung eines angemessenen Pachtzinses gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie für den Mietzins[1] Wird ein Betrieb verpachtet, muss der Pachtzins den tatsächlichen Nutzungswert des Betriebs einschließlich des Geschäftswerts, der mit der Nutzung überlassen wird, berücksichtigen.[2] Die Pachtvereinbarung muss in ihrem Inhalt den zwischen fremden Dritten üblichen I...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Erstausstattung

Literatur: Westerfelhaus, DB 1985, 937; Neufang, INF 1996, 553; Tiedke/Wälzholz, GmbHR 2001, 223 Die Gründung einer Kapitalgesellschaft oder sonstigen Körperschaft einschließlich der Zurverfügungstellung der für die Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendigen Mittel durch die Gesellschafter ("Erstausstattung") ist ein Vorgang, der grundsätzlich auf gesellschaftsrechtlicher...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Spaltung

Literatur: Lupzyk, Ubg 2020, 124. Für die Spaltung gelten grundsätzlich die Ausführungen zur Verschmelzung.[1] Bei einer Auf- oder Abspaltung zu gemeinen Werten tritt bei der übertragenden Körperschaft keine Vermögensminderung bzw. verhinderte Vermögensmehrung ein, sodass sich insoweit die Frage der verdeckten Gewinnausschüttung nicht stellt. Bei einer Spaltung zu Buchwerten ...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Verschmelzung

Literatur: Wassermeyer, Der Konzern 2005, 424; Becker/Loose, IStR 2010, 383; Schaden/Wild, Ubg 2011, 337; Pyszka, DStR 2016, 2683 Bei der Verschmelzung einer Körperschaft auf eine Körperschaft zu gemeinen Werten tritt bei der übertragenden Körperschaft keine Vermögensminderung bzw. verhinderte Vermögensmehrung ein, sodass sich insoweit die Frage der verdeckten Gewinnausschütt...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Dauerschuldverhältnisse

Für Dauerschuldverhältnisse (Miete, Pacht, Darlehen, Arbeitsverhältnis) zwischen Kapitalgesellschaft und beherrschendem Gesellschafter hat die Rspr. zwar nicht die Voraussetzung der klaren und eindeutigen Vereinbarung gelockert, wohl aber die Anforderungen, die an ihren Nachweis zu stellen sind. Danach kann aus dem langjährigen tatsächlichen Verhalten der Parteien geschlosse...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Betrieb gewerblicher Art

Literatur: Rader, BB 1977, 1441; Pott, StuW 1979, 321; Knobbe-Keuk, StuW 1983, 227; Hölzer, DB 2003, 2090; Pel, DB 2004, 1065; Wallenhorst, DStZ 2004, 711; ­Ellerich/Schulte, DB 2005, 1138; Kohlhepp, DB 2005, 1705; Kalwarowskyi, DB 2005, 2260; Storg, BB 2005, 1993; Binnewies, DB 2006, 465; Pinkos, DB 2006, 692; Becker/Kretzschmann, DStR 2007, 1421; Hüttemann, DB 2007, 1603; ...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Betriebsaufspaltung

Bei einer Betriebsaufspaltung können sich verdeckte Gewinnausschüttungen bei der Bildung der Betriebsaufspaltung und beim laufenden Betrieb ergeben. Zu berücksichtigen ist dabei, dass eine Betriebsaufspaltung voraussetzt, dass Besitz- und Betriebsgesellschaft von der gleichen Person bzw. der gleichen Personengruppe beherrscht werden. Es sind daher regelmäßig die besonderen R...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.2.3 Zeitpunkt der Gesellschafterstellung

Rz. 57 Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt nur vor, wenn der Begünstigte im maßgebenden Zeitpunkt [1] Inhaber der gesellschafts- oder mitgliedschaftsrechtlichen Stellung ist.[2] Maßgebender Zeitpunkt ist dabei grundsätzlich der Zeitpunkt, in dem die Körperschaft sich verpflichtet, die Zuwendung vorzunehmen bzw. wenn sie dies ohne Verpflichtung tut, der Zeitpunkt der Zuwen...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.3.6.4 Nutzungs- und Gebrauchsvorteile

Rz. 238 Die Behandlung der Gewährung von Nutzungs- und Gebrauchsvorteilen im Dreiecksverhältnis als verdeckte Gewinnausschüttung ist von der Vorfrage abhängig, ob diese Vorteile einlagefähig sind. Nachdem der Große Senat des BFH[1] die Einlagefähigkeit verneint hat[2], ist davon für die Abwicklung der verdeckten Gewinnausschüttung auszugehen. Rz. 238a Die verdeckte Gewinnauss...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Steuerberaterpraxis

Literatur: von Rechenberg, INF 1997, 717 Für den Fall, dass ein Steuerberater seine Praxis an eine Steuerberatungs-GmbH, deren Gesellschafter und Geschäftsführer er ist, verpachtet, hatte der BFH[1] in dem Teil der Pachtzahlungen bzw. des Kaufpreises, der für den Mandantenstamm gezahlt wurde, eine verdeckte Gewinnausschüttung gesehen. Er begründete dies damit, dass der Praxis...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.5.3.2 Form der Vereinbarung

Rz. 150 Eine bestimmte Form für die Vereinbarung ist steuerlich nicht vorgeschrieben. Da die Vereinbarung jedoch "klar und eindeutig" sein und auch der Zeitpunkt des Abschlusses feststehen muss, geht jede Unklarheit über Inhalt und Abschlussdatum, die durch juristische Auslegung nicht beseitigt werden kann[1], zulasten des Steuerpflichtigen. Aus Beweisgründen empfiehlt es si...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / 2 Rückwirkungsprobleme

Wird eine Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt, handelt es sich steuerlich um eine Einbringung.[1] Bei der Einbringung gelten die allgemeinen Regeln über die verdeckte Gewinnausschüttung, insbesondere die Regeln über beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer.[2] Alle im Wege der Einbringung auf die Körperschaft übergehenden Verbindlichkeiten werden ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.4 Tatsächliche Durchführung und Ernsthaftigkeit einer Vereinbarung

Rz. 106 Schließen Gesellschafter und Gesellschaft einen schuldrechtlichen Vertrag, ist dies Ausdruck dafür, dass beide Parteien ihre Beziehungen als Teilnahme am Marktgeschehen auffassen und daher keine gesellschaftsrechtliche Veranlassung vorliegt. Ein schuldrechtlicher Vertrag kann diese Funktion nur erfüllen, wenn er tatsächlich durchgeführt wird. Der Besteuerung zugrunde...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Umwandlung

Wird eine Kapitalgesellschaft oder sonstige Körperschaft in eine Personengesellschaft umgewandelt,[1] sind mit dem steuerlichen Übertragungsstichtag[2] rückwirkend nicht mehr die für Körperschaften, sondern die für Personengesellschaften geltenden Regelungen anwendbar. Daher sind ab dem steuerlichen Übertragungsstichtag an die Gesellschafter gezahlte Mieten, Pachten, Gehälte...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.6.2 Angemessenheitsprüfung

Rz. 182 Aus dem Maßstab des ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters folgt, dass keine gesellschaftsrechtlichen Gründe vorliegen können, wenn die Gesellschaft für ihre an den Gesellschafter erbrachte Leistung eine angemessene Gegenleistung erhält. Sind Leistung und Gegenleistung ausgeglichen, hätte der Geschäftsleiter ohne Pflichtenverstoß die Leistung auch gegenüber...mehr

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Kundenverträge und Fertigun... / 3.1 Realisationsprinzip als Grundsatz der Erlösrealisierung

Rz. 60 Wie bereits unter Rz. 5 erwähnt, finden sich in der deutschen Rechnungslegung – im Gegensatz zur internationalen Rechnungslegung – keine differenzierten Regeln zur Abgrenzung und Erfassung von Umsatzerlösen aus Kundenverträgen. Dementsprechend muss die Abgrenzung und Erfassung von Umsatzerlösen aus Kundenverträgen den allgemeinen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9.2.2 Entgelterhöhungen

Rz. 211 Eine gemeinsame Änderung der Entgelte für unterschiedlich besteuerte Umsätze eines bestimmten Zeitabschnitts kann auch in der Form von Entgelterhöhungen geschehen. Gewinnt z. B. der Pächter einer Markentankstelle eine vom Verpächter ausgelobte Erlebnisreise (sog. Incentivereise), so ist deren Wert als zusätzliches Entgelt für die Vermittlungsumsätze des Pächters zu b...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4.2.3 Übereignung des Unternehmens

Rz. 427 Das Unternehmen oder der gesondert geführte Betrieb muss (entgeltlich oder unentgeltlich) "übereignet" werden. Der Begriff der "Übereignung" ist im Umsatzsteuerrecht nicht definiert und kann auch nicht zivilrechtlich interpretiert werden. Unionsrechtlich wird in Art. 19 MwStSystRL von einer Übertragung eines Gesamt- oder Teilvermögens ausgegangen. Da nach den Regelun...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.4 Ausschluss oder Beschränkung des Besteuerungsrechts bei Nutzungen

Rz. 39 Gewisse Unklarheiten bestehen bezüglich des Tatbestandsmerkmals des Ausschlusses oder der Beschränkung des Besteuerungsrechts hinsichtlich der Nutzung eines Wirtschaftsguts (Nutzungsüberlassung). Wird das Wirtschaftsgut auf eine ausländische Betriebsstätte übertragen, hat dieser Tatbestand keine eigenständige Bedeutung, da die Nutzungen des Wirtschaftsguts in der Betr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4.3 Gesondert geführter Betrieb im Ganzen

Rz. 433 Ein in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb liegt vor, wenn er wirtschaftlich selbstständig ist und als solcher vom Erwerber eigenständig fortgeführt werden kann. Früher ging die Finanzverwaltung davon aus, dass der veräußerte Teil des Unternehmens einen für sich lebensfähigen Organismus gebildet hat, der unabhängig von den anderen Geschäften...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4.2 Unternehmen im Ganzen

Rz. 411 Die Nichtsteuerbarkeit nach § 1 Abs. 1a UStG setzt voraus, dass – neben der Möglichkeit, einen gesondert geführten Teilbetrieb zu veräußern – ein Unternehmen im Ganzen übertragen wird. Entscheidend ist, dass die übertragenen Vermögensgegenstände ein hinreichendes Ganzes bilden, um dem Erwerber die Fortsetzung einer bisher durch den Veräußerer ausgeübten unternehmeris...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 9.3 Zweite Voraussetzung: Unternehmerentscheidung

Ausgangspunkt der betrieblichen Maßnahmen, die kausal zu einem Wegfall des Beschäftigungsverhältnisses führen, ist stets eine Unternehmerentscheidung. Der Unternehmer darf grundsätzlich frei über die Zielsetzung sowie die organisatorische und technische Ausgestaltung seines Betriebs entscheiden. Insbesondere steht es ihm frei, geeignete organisatorische Maßnahmen zu treffen, ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7.4 Einzelfälle zur Einheitlichkeit der Leistung bzw. Haupt- und Nebenleistung

Rz. 165 Absatzförderung in der Automobilindustrie: Zur Absatzförderung in der Automobilindustrie werden häufig verbilligte Darlehen ausgegeben. Die darlehensgebenden Autobanken gehören regelmäßig zu dem Automobilkonzern und gewähren sowohl dem Autokäufer als auch dem Autohändler verbilligte Darlehen. Nach Auffassung der Finanzverwaltung[1] sind die Fälle zu unterscheiden, in...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.3 Umsätze für das Unternehmen des Leistungsempfängers

Rz. 97 Die Anwendung von § 9 UStG setzt nicht nur die Unternehmereigenschaft des Leistenden (Rz. 21ff.) und des Leistungsempfängers (Rz. 77ff.) voraus. Die in § 9 UStG erwähnten Umsätze müssen außerdem für das Unternehmen des Leistungsempfängers erbracht werden. Mit dieser Voraussetzung wird die Verbindung zum Vorsteuerabzug gem. § 15 Abs. 1 UStG hergestellt, denn auch der V...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 3 ... / 4.2 Direkte und indirekte Steuern

Rz. 74 Bei den direkten Steuern sollen Zahler und Träger der Steuer dieselben Personen sein (z. B. ESt). Indirekte Steuern sind hingegen darauf angelegt, dass der Steuerzahler die Steuerlast auf eine andere Person abwälzen kann (z. B. USt, VerbrauchSt). Diese von der Art der Belastung ausgehende Unterscheidung ist allerdings nur soweit zutreffend, als die mit einer direkten ...mehr

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Bauliche Veränderungen durc... / 2.3 Gewerbemietvertrag

Verpflichtet sich ein Mieter von Geschäftsräumen vertraglich zur Durchführung bestimmter Maßnahmen, hat er nach Beendigung des Mietverhältnisses hinsichtlich der geschaffenen Einrichtungen weder ein Wegnahmerecht aus § 539 Abs. 2 BGB noch einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen nach § 539 Abs. 1 BGB unabhängig davon, ob es sich um notwendige oder nützliche Aufwendungen ha...mehr