Fachbeiträge & Kommentare zu Pacht

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§ 31 Miete und Pacht / d) Anmerkungen zum Muster

Rz. 78 Zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens durch die Benennung von Vergleichswohnungen müssen die Vergleichswohnungen insoweit beschrieben werden, dass dem Mieter eine Identifizierung zur Überprüfung der Berechtigung des Mieterhöhungsverlangens möglich ist. Hierzu genügt die Angabe des Namens des Wohnungsinhabers oder Adresse, Geschoss und Quadratmeterpreis, BGHZ 84...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / a) Begründung durch Bezugnahme auf Mietspiegel

Rz. 75 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 31.12: Zustimmungsverlangen des Vermieters zur Mieterhöhung (Begründung durch Bezugnahme auf Mietspiegel) Mieterhöhung für die Wohnung _________________________ Nach dem Gesetz sind wir berechtigt, die Erhöhung der mit Ihnen vereinbarten Miete zu verlangen, wenn üblicherweise für vergleichbare Wohnungen eine höhe...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 1. Typische Sachverhalte

Rz. 142 In Anbetracht des bestehenden Mieterschutzes, der den Ausgang eines Räumungsprozesses äußerst unsicher macht und dem Mieter die Möglichkeit gibt, auch durch verschiedene Vollstreckungsschutzinstrumente die Räumung zumindest zeitlich über längere Zeiträume zu verzögern, hat es sich eingebürgert, bei bestimmten zeitgebundenen Vorhaben, z.B. bei geplanten Renovierungs- ...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 143 Ein Mietaufhebungsvertrag unterliegt im Rahmen der §§ 134, 138 BGB der freien Vereinbarung zwischen den Parteien. Es ist den Parteien überlassen, was sie als jeweils regelungsbedürftig ansehen. Hierbei ist von der jeweiligen Interessenlage auszugehen, wie z.B. das Interesse des Vermieters, den vermieteten Wohnraum schnell – u.U. ohne das Vorliegen von Kündigungsgründ...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / a) Schuldhafte Vertragsverletzung

Rz. 107 Der Mieter muss seine vertraglichen Verpflichtungen durch sein Tun oder Unterlassen schuldhaft verletzt haben. Solche Pflichtverstöße sind z.B. Zahlungsrückstände,[134] ständig unpünktliche Zahlungen, unbefugte Gebrauchsüberlassung, Verletzung von Erhaltungs- und Obhutspflichten, Belästigung oder Beleidigung von Vermieter oder anderen Mietparteien, schuldhafte Verlet...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / c) Angemessene wirtschaftliche Verwertung des Grundstücks

Rz. 112 Ein berechtigtes Interesse liegt ebenso vor, wenn der Vermieter bei Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstückes gehindert wird und dadurch erhebliche Nachteile davonträgt. Eine solche Situation ist insbesondere dann gegeben, wenn bei Verkauf im vermieteten Zustand nur ein erheblich niedrigerer Preis zu erzielen...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 3. Checkliste: Kündigung

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 47 Gem. § 556 Abs. 1 BGB können die Vertragsparteien vereinbaren, dass der Mieter die Betriebskosten i.S.d. § 2 der BetrKV trägt. Haben die Parteien nichts vereinbart, hat der Vermieter sämtliche Betriebs- und Nebenkosten zu tragen. Für die Überbürdung der Betriebskosten auf den Mieter ist eine eindeutige vertragliche Abrede erforderlich. In Wohnraummietverhältnissen ist...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / a) Begründung durch Bezugnahme auf Mietspiegel

Rz. 84 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 31.17: Klage auf Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung (Begründung durch Bezugnahme auf Mietspiegel) An das Amtsgericht _________________________ – Mietabteilung – _________________________ Klage in dem Rechtsstreit des _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte ______________________...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / II. Zustandekommen von Mietverhältnissen

Rz. 9 Für den Abschluss eines Mietvertrages ist grds. keine gesetzliche Form vorgeschrieben. Mietverträge können somit auch mündlich oder durch schlüssiges Verhalten geschlossen werden. Aus Gründen der Beweissicherheit ist jedoch eine schriftliche Fixierung in jedem Falle vorzuziehen. Mietverträge über Grundstücke und Räume, die für längere Zeit als ein Jahr geschlossen werde...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Muster: Räumungsklage

Rz. 119 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 31.27: Räumungsklage nach ordentlicher Kündigung An das Amtsgericht _________________________ – Mietabteilung – _________________________ Klage der Eheleute Erna und Klaus Meier, _________________________straße, _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen ...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 3. Ordentliche Kündigung

Rz. 16 Mietverhältnisse, die auf unbestimmte Zeit geschlossen worden sind, können als Dauerschuldverhältnisse durch ordentliche Kündigung einer der Vertragsparteien beendet werden. Die Kündigung ist – soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist – formlos möglich. Lediglich Kündigungen über Wohnraum bedürfen gem. § 568 BGB der Schriftform. Für die Kündigung eines Mietver...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 3. Fristlose Kündigung

Rz. 22 Bei Vorliegen bestimmter wichtiger Gründe kann gem. § 543 BGB jedes Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt danach vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortset...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 9. Kurze Verjährungsfrist

Rz. 31 Zu beachten ist insbesondere die kurze Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache sowie des Mieters auf Ersatz von Verwendungen oder auf Gestattung der Wegnahme von Einrichtungen (§ 539 Abs. 2 BGB [72]) von nur sechs Monaten gem. § 548 BGB. Von dieser kurzen Verjährungsfrist wird auch der Bereicherungsanspruch de...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / II. Muster: Wohnraummietvertrag

Rz. 38 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 31.1: Wohnraummietvertrag Mietvertrag zwischen _________________________, – Vermieter – und _________________________, – Mieter – § 1 Mieträume Der Vermieter vermietet dem Mieter zu Wohnzwecken die im Hause _________________________ in _________________________-Geschoss (rechts/links/Mitte) belegene Wohnung, bestehend ...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 71 Die in der Praxis häufigste Mieterhöhung bei Wohnmietverhältnissen ist die Mieterhöhung gem. §§ 558 ff. BGB. Hiernach kann der Vermieter die Zustimmung des Mieters zur Erhöhung des Mietzinses verlangen, wenn der Mietzins – von Erhöhungen nach §§ 559 und 560 BGB abgesehen – zu dem Zeitpunkt zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert ist, der verlan...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / IV. Muster: Gewerberaummietvertrag (Mietvertrag über ein Ladenlokal)

Rz. 40 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 31.2: Gewerberaummietvertrag (Mietvertrag über ein Ladenlokal) Mietvertrag zwischen der Firma _________________________, – Vermieterin – und der Firma _________________________, – Mieterin – § 1 Mietobjekt Die Vermieterin vermietet an die Mieterin zum Betriebe eines Einzelhandelsgeschäftes das in dem Hause ____________...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / b) Eigenbedarf des Vermieters

Rz. 109 Der Vermieter kann Eigenbedarf für sich, zu seinem Hausstand gehörende Personen oder seine Familienangehörigen an dem Mietobjekt geltend machen. Dieses Recht entspringt der Eigentumsgarantie des Art. 14 GG, wonach insbesondere die Freiheit, einen Eigentumsgegenstand selbst zu nutzen, geschützt wird. Hierzu gehört auch die Freiheit, sein Leben durch Gebrauch seines Ei...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 52 Gem. § 555d Abs. 1 BGB ist der Mieter verpflichtet, Maßnahmen zur Verbesserung der gemieteten Räume oder sonstigen Teile des Gebäudes, zur Einsparung von Energie oder Wasser oder zur Schaffung neuen Wohnraumes zu dulden, es sei denn, dass die Maßnahme für ihn oder seine Familie eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermiet...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 95 Nach der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen i.S.d. § 555b Nr. 1, 3, 4, 5 oder 6 BGB kann der Vermieter eine Erhöhung der jährlichen Miete von 8 % der für die Wohnung aufgewendeten Kosten verlangen, § 559 Abs. 1 BGB. Erfasst sind jedoch nur solche energetischen Sanierungen, die einen Bezug zur Mietsache haben, also als Einsparung beim Mieter ankommen. Ergänzende...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / IV. Ordentliche Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses

Rz. 17 Die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses bedarf gem. § 568 BGB der Schriftform und soll begründet werden. Da gem. §§ 573 Abs. 3 und 574 Abs. 3 BGB bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung über die Wirksamkeit einer Kündigung oder die Wirksamkeit eines Widerspruchs nur die Gründe berücksichtigt werden, die im Kündigungsschreiben angegeben sind, bedeutet dies bei...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 8. Insbesondere: Ansprüche wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen

Rz. 27 Häufig entzündet sich ein Streit zwischen Vermieter und Mieter bei Auszug des Mieters an der Frage, ob und inwieweit Schönheitsreparaturen durchzuführen sind, bzw. ob diese ordnungsgemäß durchgeführt sind. Eine solche Überwälzung ist sowohl einzelvertraglich als auch formularmäßig grds. zulässig (vgl. Rdn 38 m.w.N.). Bei in unrenoviertem oder in renovierungsbedürftige...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 62 Soweit die Mietsache bei Überlassung an den Mieter einen Mangel aufweist, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt oder einschränkt, oder soweit ein solcher Mangel später entsteht, kann der Mieter nach Maßgabe der §§ 536 ff. BGB die Miete entsprechend mindern. Gem. § 536c BGB hat der Mieter auftretende Mängel der Mietsache oder erforderlich werdende ...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / I. Allgemeines

Rz. 1 Miete ist ein gegenseitiges Schuldverhältnis zwischen Vermieter und Mieter, durch das der Vermieter verpflichtet wird, dem Mieter entgeltlich den Gebrauch einer bestimmten Sache auf Zeit zu gewähren. Das Mietverhältnis kann sich sowohl auf bewegliche Sachen, wie z.B. Maschinen, Fahrzeuge oder ähnliches, als auch auf unbewegliche Sachen (Grundstücke oder Teile hiervon, ...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / III. Anmerkungen zum Muster

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 134 Gem. § 543 BGB kann jede der Vertragsparteien das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt dabei vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältni...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / V. Anmerkungen zum Muster

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§ 46 Unternehmensverträge / IV. Muster: Betriebspachtvertrag

Rz. 36 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 46.6: Betriebspachtvertrag Betriebspachtvertrag zwischen der X GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer _________________________ – im Folgenden: Pächter – und der Y AG, vertreten durch den Vorstand _________________________ – im Folgenden: Verpächter – Präambel: Zwischen dem Verpächter als Konzernunternehmen des Pächt...mehr

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§ 8 Bankrecht / a) Muster: Sicherungsübereignung mit Übergabeersatz

Rz. 61 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.10: Sicherungsübereignung mit Übergabeersatz Zwischen _________________________ (Sicherungsgeber, Name, Anschrift) – nachfolgend "Sicherungsgeber" genannt – und _________________________ (Name und Anschrift der Bank) – nachfolgend "Bank" genannt – wird folgende Sicherungsübereignung vorgenommen. 1. Gegenstand der Sic...mehr

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§ 33 Planfeststellungsrecht / 7. Einwendungen Privater gegen den Plan

Rz. 14 Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Anhörungsbehörde oder bei der Gemeinde Einwendungen gegen den Plan erheben (§ 73 Abs. 4 S. 1 VwVfG). Als einwendungsbefugte (und damit klagebefugte) Private wurden lange Zeit nur Eigentümer und dinglich Berechtigte vo...mehr

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§ 46 Unternehmensverträge / V. Anmerkungen zum Muster

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§ 46 Unternehmensverträge / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 32 Betriebspachtverträge sind gesetzlich nicht näher geregelt;[94] sie kommen in der Praxis sowohl als konzerninterne Pachtverträge vor, bei denen die abhängige Gesellschaft ihren Betrieb an das herrschende Unternehmen verpachtet, als auch zwischen voneinander unabhängigen Unternehmen.[95] Bei Betriebspachtverträgen kommt es vor, dass Waren auf den Pächter mit der Maßgab...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / f) Nutzungsüberlassung

Rz. 305 Die eigenkapitalersetzende Nutzungsüberlassung entsprach nach h.M. vor MoMiG wirtschaftlich der Darlehensgewährung und war Eigenkapitalersatz. Typischer Fall ist die Überlassung von Anlagegegenständen, insb. beweglichen Sachen und Grundstücken an die GmbH zur Nutzung bzw. zum Gebrauch; kritisch waren daher z.B. Sale and Lease Back, Finanzierungsleasing sowie Miete, P...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Unternehmenskaufvertrag

Rz. 53 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 44.4: Unternehmenskaufvertrag Unternehmenskaufvertrag zwischen _________________________ (nachfolgend auch "Verkäufer" genannt) und _________________________ (nachfolgend auch "Käufer" genannt) bezüglich _________________________ (Unternehmen) Vorbemerkung (1) Der Verkäufer, eine GmbH mit Sitz in ____________________...mehr

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§ 53 Vertragshändlerrecht / 3. Franchisenehmer

Rz. 10 Beim Franchisevertrag [18] handelt es sich um einen Vertrag mit Elementen aus Pacht-, Dienst-, Werk-, Kauf- und/oder Gesellschafts- sowie Lizenzvertrag. Der Franchisegeber räumt dem Franchisenehmer gegen Entgelt das Recht ein, bestimmte Waren oder Dienstleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu vertreiben, und zwar unter Beachtung des Organisations- und We...mehr

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§ 46 Unternehmensverträge / VI. Muster: Zustimmungsbeschluss der Hauptversammlung der Verpächterin

Rz. 38 Falls auch die Pächterin in der Rechtsform der AG organisiert ist, ist entsprechende Beschlussfassung erforderlich, wenn die Satzung dies vorsieht. § 293 Abs. 2 AktG bezieht das Zustimmungserfordernis nur auf Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge. Rz. 39 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 46.7: Zustimmungsbeschluss der Hauptversammlung der ...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / IV. Muster: Ausgliederungsbeschluss

Rz. 28 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.7: Ausgliederungsbeschluss UVZ-Nr.: _________________________/_________________________ Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _________________________ mit Amtssitz in _________________________ erscheint heute: _________________________, geb. am _...mehr

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§ 16 Franchiserecht / II. Rechtsnatur des Franchising

Rz. 4 Bevor man sich den Detailfragen des Franchising zuwenden kann, gilt es zunächst einen näheren Blick auf die Rechtsnatur und die vertragliche Ausgestaltung von Franchiseverhältnissen zu werfen. Rz. 5 Ausgangspunkt hierfür ist das Konzept des Franchising an sich. Wenngleich sich in Rechtsprechung und Literatur bislang eine einheitliche Definition nicht durchgesetzt hat, g...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / IV. Muster: Spaltungsplan

Rz. 39 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.10: Spaltungsplan UVZ-Nr.: _________________________/_________________________ Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _________________________ mit Amtssitz in _________________________ erschienen heute: _________________________, hier nicht handel...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / IV. Europäisches Mahnverfahren und Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen

Rz. 75 Durch das Gesetz zur Verbesserung grenzüberschreitender Forderungsdurchsetzung und Zustellung vom 30.10.2008 sind mit den neu eingefügten §§ 1087 ff. und 1097 ff. ZPO die deutschen Ausführungsbestimmungen für die Durchführung der EG-Verordnungen zur Einführung eines europäischen Mahnverfahrens (VO (EG) Nr. 1896/2006, EuMVVO) und zur Einführung eines europäischen Verfa...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG

Rz. 38 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 44.3: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG Urkundenverzeichnis Nr. _________________________ Geschehen _________________________ Vor mir, dem Notar _________________________, erschienen:mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH

Rz. 21 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 44.2: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH Urkundenverzeichnis Nr. _________________________ Geschehen _________________________ Vor mir, der Notarin/dem Notar _________________________, erschienen:mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / E. Muster: Kaufvertrag über ein Grundstück mit Miethaus

Rz. 64 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 18.1: Kaufvertrag über ein Grundstück mit Miethaus I. Kaufvertrag über ein Grundstück mit Miethaus § 1 Kaufgegenstand (1) Der Erschienene zu 1), nachstehend Verkäufer genannt, ist Eigentümer (Beteiligungsverhältnis angeben) des Grundstücks Gemarkung _________________________, Flur _________________________, Flurstü...mehr

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§ 24 IT-Recht / b) Vertragsrechtliche Überlegungen

Rz. 40 Wird mit der Überlassung der Software und der Einräumung der erforderlichen Rechte eine dauerhafte Nutzung ermöglicht und erfolgt die Überlassung gegen Einmalentgelt, so dürfte auch auf diese Lizenzverträge – wie bei der schlichten Überlassung von Standardsoftware (vgl. Rdn 30 ff.) – ohne weiteres Kaufrecht anwendbar sein. Fehlt es an der dauerhaften Überlassung oder ...mehr

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§ 8 Bankrecht / c) Muster: Sicherungsübereignung – Warenlager mit wechselndem Bestand und Forderungsabtretung

Rz. 63 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.11: Sicherungsübereignung – Warenlager mit wechselndem Bestand und Forderungsabtretung Zwischen _________________________ (Sicherungsgeber, Name, Anschrift) – nachstehend "Sicherungsgeber" genannt – und _________________________ (Name und Anschrift der Bank) – nachfolgend "Bank" genannt – wird Folgendes vereinbart: 1...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / II. Ansprüche des Einzelnen und der Gemeinschaft (GdWE)

Rz. 73 Hier ist zu unterscheiden zwischen individuellen Ansprüchen des einzelnen Wohnungseigentümers und Ansprüchen der GdWE gegen Miteigentümer, Verwalter oder Dritte. Anerkannt ist, dass Ansprüche gegen den Eigentümer, die von der GdWE auszuüben wären, vom Einzelnen grundsätzlich nur mit (Rück-)Ermächtigungsbeschluss geltend gemacht werden dürfen.[182] Ausnahmen werden nur ...mehr

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§ 8 Bankrecht / b) Anmerkungen zum Muster

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§ 21 Insolvenzrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 57 Für das Eröffnungsverfahren ordnet § 112 InsO an, dass eine Kündigung durch den Vermieter/Verpächter wegen eines Zahlungsverzugs, der vor Insolvenzantragstellung eingetreten ist, und wegen einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Mieters oder Pächters nicht möglich ist. Das Kündigungsverbot dient dem Zweck, die für die evtl. Betriebsfortführung erforderlic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 1. Dauer der Gesellschaft

Rz. 62 Es gibt insofern zwei Möglichkeiten: Entweder die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen; dann kann nur ein Beschluss der Gesellschafter (i.d.R. mit Dreiviertel-Mehrheit) zur Auflösung der Gesellschaft führen (§ 60 Abs. 1 Ziff. 2). Oder es ist eine zeitliche Beschränkung im Gesellschaftsvertrag vorgesehen (zwei Jahre, Tod eines Gesellschafters, zeitliche ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauliche Veränderungen durc... / 2.3 Gewerbemietvertrag

Verpflichtet sich ein Mieter von Geschäftsräumen vertraglich zur Durchführung bestimmter Maßnahmen, hat er nach Beendigung des Mietverhältnisses hinsichtlich der geschaffenen Einrichtungen weder ein Wegnahmerecht aus § 539 Abs. 2 BGB noch einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen nach § 539 Abs. 1 BGB unabhängig davon, ob es sich um notwendige oder nützliche Aufwendungen ha...mehr