Fachbeiträge & Kommentare zu Pacht

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Mieteinnahmen-ABC / Bodenschätze

Einnahmen (und Ausgaben) aus der zeitlich begrenzten Überlassung eines Grundstücks zur Hebung der darin ruhenden Bodenschätze, wie Kies oder Lehm (sog. Ausbeuteverträge), also aus der Nutzungsüberlassung zur Bodenschatzgewinnung, zählen regelmäßig zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung i. S. d. § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG.[1] Ausbeuteverträge können in besonders ...mehr

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Mieteinnahmen und Mietausfa... / 1.1 Prüfkriterien

Eine einkommensteuerlich relevante Betätigung oder Vermögensnutzung im Bereich der Überschusseinkünfte setzt die Absicht voraus, auf Dauer gesehen nachhaltig Überschüsse zu erzielen (sog. Einkunftserzielungsabsicht).[1] Fehlt dem Steuerpflichtigen diese Einkunftserzielungsabsicht, sind aufgrund der Vermietungstätigkeit keine Einkünfte anzusetzen (sog. Liebhaberei).[2] Dies h...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 7.3.2 Erkenntnis des Finanzamts

Rz. 87 Die Aufgabe ist auch wirksam, wenn dem Finanzamt Tatsachen bekannt werden, aus denen sich ergibt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Aufgabe erfüllt sind (§ 16 Abs. 3b Satz 1 Nr. 2 EStG). Rz. 88 Nach der früheren Rechtslage war ein Betrieb aufgrund der tatsächlichen Umstände endgültig aufgegeben und eine Betriebsaufgabe anzunehmen, obwohl der Verpächter von...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Anzucht von Pflanzen

Rz. 34 Die Lieferungen lebender Pflanzen (auch selbstgezogener Pflanzen) unterliegen bereits nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. m. Nr. 6 oder 7 der Anl. 2 des UStG dem ermäßigten Steuersatz. Unter § 12 Abs. 2 Nr. 3 UStG fallen nur sonstige Leistungen, die in der Anzucht von Pflanzen bestehen. Bei der Anzucht von Pflanzen handelt es sich um Werkleistungen, die dem ermäßigten S...mehr

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Betriebsübergang: Vorausset... / 3.3.2 Praxisfälle

Als Rechtsgeschäfte i. S. des § 613a Abs. 1 BGB kommen z. B. in Betracht: Kauf[1] Pacht[2] Miete Werkvertrag Auftrag/Geschäftsbesorgungsvertrag Einräumung eines Nießbrauchs[3] Schenkung atypischer Vertrag[4] Unerheblich ist, ob das dem Übergang des Betriebs oder Betriebsteils zugrunde liegende Rechtsgeschäft rechtswirksam ist.[5] Maßgeblich ist allein, dass der neue Inhaber den Betri...mehr

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Betriebsübergang: Vorausset... / 3.2.3.2 Auflösung der betriebsorganisatorischen Einheit

Die Betriebsstilllegung hat somit eine objektive und eine subjektive Komponente. Objektiv muss die Auflösung der betriebsorganisatorischen Einheit und die Entlassung der Belegschaft erfolgen. Subjektiv muss der Betriebsinhaber die ernste Absicht haben, den bisherigen Betriebszweck dauernd oder für eine ihrer Dauer nach unbestimmte, wirtschaftlich erhebliche Zeitspanne nicht ...mehr

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Betriebsübergang: Vorausset... / 3.2.1 Grundsätze

§ 613a BGB ist nur dann anwendbar, wenn ein Betrieb oder Betriebsteil übergeht. Der Übergang eines Betriebs oder Betriebsteils erfolgt, wenn die Organisations- und Leitungsmacht auf einen neuen Inhaber übergeht.[1] Dafür reicht es nicht aus, wenn das Eigentum an dem Betrieb an einen Dritten übergeht, der bisherige Betriebsinhaber den Betrieb jedoch als eigenen weiterführt (z...mehr

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Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 1.2.2.1.2 Verweis auf Tarifvertrag im Arbeitsvertrag

Ist der Tarifvertrag nur aufgrund entsprechender Verweisung im Arbeitsvertrag anwendbar, findet eine Transformation nicht statt. Die insoweit durch den Verweis arbeitsvertraglich begründeten Rechte und Pflichten gehen unmittelbar gemäß § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB über.[1] Die Inbezugnahme der tarifvertraglichen Vorschriften ist für den neuen Inhaber damit bereits nach § 613a Ab...mehr

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Personengesellschaften in d... / 2 Rechnungslegungsnormen für Personengesellschaften

Rz. 5 Nach § 6 Abs. 1 HGB besitzen Personenhandelsgesellschaften als Formkaufleute Kaufmannseigenschaft. Folglich gelten für die OHG und KG im Hinblick auf die Finanzbuchhaltung zunächst die im Ersten Abschnitt des Dritten Buchs des HGB (§§ 238–263 HGB) niedergelegten Vorschriften. Sofern die in Rede stehenden Unternehmensformen 2 der in § 1 Abs. 1 Nrn. 1–3 PublG genannten S...mehr

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Personengesellschaften in d... / 3.1.2 Feste und variable Kapitalkonten

Rz. 14 In der Praxis weichen jedoch die Gesellschaftsverträge häufig von der gesetzlichen Vorstellung variabler Kapitalkonten ab, indem vereinbart wird, dass feste Kapitalanteile auf Dauer für die Verteilung der Rechte und Pflichten der Gesellschafter maßgebenden Charakter besitzen sollen. Derartige Regelungen zielen auf eine Sicherung des Einfluss-, Rechte- und Pflichtenver...mehr

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Tausch und tauschähnliche U... / 1.1 Tausch/Tauschähnliche Umsätze: Es kommt auf die Gegenleistung an

Von einem Tausch ist die Rede, wenn das Entgelt für eine Lieferung in einer Lieferung besteht.[1] Bei einem tauschähnlichen Umsatz besteht das Entgelt für eine sonstige Leistung in einer Lieferung oder sonstigen Leistung. Kein tauschähnlicher Umsatz liegt laut FG München im folgenden Fall vor: Wenn der Pächter eines Daches im Zuge der ihm gestatteten Installation einer Photov...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.6.3 Angaben zum Ertragswert laut Formular BBW 2/23 (Zeilen 36 bis 80)

Zu beachten sind für das Ertragswertverfahren die gleichlautenden Ländererlasse v. 20.3.2023.[1] Für das Formular BBW 2/23 können auch die Erläuterungen in 2.6.2 herangezogen werden. Beim Ertragswertverfahren sind getrennt voneinander ein Bodenwert und ein Gebäudeertragswert zu ermitteln. Anschließend werden beide Werte zusammengerechnet und ergeben somit den Ertragswert für d...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.6.2 Angaben zum Ertragswert laut Formular BBW 2/16 (Zeilen 36 bis 64)

Wichtig Zeitliche Anwendung Die folgenden Ausführungen betreffen das Formular BBW 2/16 – für den Zeitraum bis zum 31.12.2022. Die Zeilen 36 bis 59 betreffen das Ertragswertwertverfahren, das für Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke zur Anwendung kommt, für die sich auf dem örtlichen Grundstücksmarkt eine übliche Miete ermitteln lässt. Beim...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Miet-, Pacht- und Leasingverhältnisse

I. Begriffsabgrenzung 1. Mietverhältnisse Rn. 1 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Ein Mietverhältnis wird nach § 535 BGB durch den Abschluss eines gegenseitigen schuldrechtlichen Vertrags (Mietvertrag) begründet (vgl. Emmerich (2011), Rn. 4; Kussmaul (1987), S. 176, m. w. N.; Palandt (2023), Einführung vor § 535 BGB, Rn. 1f.). Der rechtliche Eigentümer der Mietsache (Vermieter) verpfl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Verpachtung eines Betriebs gewerblicher Art (§ 4 Abs 4 KStG)

Tz. 63 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Als BgA gilt auch die Verpachtung eines solchen Betriebs (s § 4 Abs 4 KStG). Verpachtung eines BgA ist jede entgeltliche Überlassung von Einrichtungen, Anlagen oder Rechten, die beim Verpächter einen BgA darstellen würden (s R 4.1 Abs 5 S 6 KStR 2015 und s Urt des BFH v 25.10.1989, BStBl II 1990, 868). An anderer Stelle (s Urt des BFH v 11.0...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Pachtverhältnisse

Rn. 3 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Ebenso wie ein Mietverhältnis wird ein Pachtverhältnis durch den Abschluss eines gegenseitigen schuldrechtlichen Vertrags (Pachtvertrag) begründet, auf den gemäß § 581 Abs. 2 BGB die Vorschriften zum Mietvertrag entsprechend anzuwenden sind, sofern die §§ 582 bis 584b BGB nichts anderes bestimmen. Durch den Abschluss des Pachtvertrags verpflic...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Abbildung schwebender Geschäfte im Jahresabschluss

Rn. 18 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Miet-, Pacht- und Leasingverhältnisse sind – wie bereits dargestellt (vgl. HdR-E, Kap. 6, Rn. 1, 3, 5) – prinzipiell den Dauerschuldverhältnissen zuzuordnen, die ihrerseits als schwebende Geschäfte zu charakterisieren sind (vgl. Beck Bil-Komm. (2022), § 249 HGB, Rn. 88f.; IDW RS HFA 4 (2012), Rn. 14). Dementsprechend sind auf die hier zu betr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.6.2 Einzelfälle verdeckten Gewinnausschüttungen bei Betrieben gewerblicher Art

Tz. 236 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 VGA des BgA an seine Träger-Kö kommen hauptsächlich in folgenden Ausgestaltungen vor (hierzu ebenso s § 8 Abs 3 KStG Anh "Betrieb gewerblicher Art" und s § 8 Abs 3 KStG Anh "Sparkassen"): Leistungen des BgA an die Träger-Kö, für die kein im Geschäftsverkehr übliches Entgelt verlangt wird, zB für die Überlassung von Hebedaten von dem Wasservers...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.3 Keine Gewinn-, sondern nur Einnahmeerzielungsabsicht erforderlich

Tz. 40 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach § 4 Abs 1 KStG ist entgegen der Regelung zum Begriff des Gew in § 15 Abs 2 EStG eine Gewinnerzielungsabsicht nicht erforderlich. Die Einnahmeerzielungsabsicht iSd § 4 Abs 1 KStG umfasst nach dem Einnahmebegriff des § 8 Abs 1 EStG nicht nur die Erzielung von Einnahmen, sondern auch alle geldwerten Vorteile, die im Verlauf der wirtsch Akt...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Bilanzierung des Leasingverhältnisses beim Leasingnehmer

aa) Allgemeine Grundsätze Rn. 87 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Wie aus Sicht des Leasinggebers, handelt es sich auch aus dem Blickwinkel des Leasingnehmers bei dem Leasingvertrag um ein schwebendes Geschäft, das sich bilanziell erst dann auswirkt, wenn aufgrund des Imparitätsprinzips ein drohender Verlust zu berücksichtigen oder der Schwebezustand als beendet anzusehen ist (vgl. ...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 7. Angaben im Anhang

Rn. 114 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Für die bei Leasingverhältnissen im Besonderen geforderten Anhangangaben i. S. d. § 285 Nr. 3 wird auf HdR-E, HGB §§ 284–288, Rn. 300ff., verwiesen.mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Behandlung von Leasingverhältnissen im handelsrechtlichen Jahresabschluss

1. Vorbemerkung Rn. 17 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Im Folgenden wird auf eine gesonderte Betrachtung der Bilanzierung von Miet- und Pachtverhältnissen verzichtet, da bei diesen die Grundsätze der Bilanzierung von Leasingverträgen bei Zurechnung des Leasinggegenstands zum Leasinggeber analog zur Anwendung gelangen (vgl. hierzu HdR-E, Kap. 6, Rn. 44ff.). Bevor jedoch auf die Leas...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Bilanzierung des Leasingverhältnisses beim Leasingnehmer

aa) Bilanzierung im Zeitpunkt des Beginns der Vertragslaufzeit Rn. 96 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Wird nach den Zurechnungsgrundsätzen (vgl. hierzu HdR-E, Kap. 6, Rn. 26ff.) das wirtschaftliche Eigentum am Leasingobjekt dem Leasingnehmer zuerkannt, hat dieser den VG nach der wirtschaftlichen Betrachtungsweise (vgl. hierzu ausführlich Beisse, StuW 1981, S. 1ff.; Beisse, StuW 198...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Bilanzierung des Leasingverhältnisses beim Leasinggeber

aa) Ausweis des Leasingobjekts aaa) Leasinggesellschaften, die unter § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG fallen Rn. 44 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Erfolgt nach den oben erläuterten Prinzipien (vgl. HdR-E, Kap. 6, Rn. 27ff.) eine Zurechnung des Leasingobjekts zum Leasinggeber, so hat dieser den Leasinggegenstand in seiner Bilanz auszuweisen und zu bewerten. Fällt der Leasinggeber unter...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / dd) Bilanzierung der Forderung gegenüber dem Leasingnehmer und Vereinnahmung der Leasingraten

aaa) Grundlagen Rn. 64 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Bei einem Leasingvertrag handelt es sich, wie bereits erläutert (vgl. HdR-E, Kap. 6, Rn. 18), um ein schwebendes Geschäft. Der Leasinggeber darf daher nach den geltenden Grundsätzen (vgl. HdR-E, Kap. 6, Rn. 19ff.) seinen Zahlungsanspruch gegenüber dem Leasingnehmer erst dann als Forderung aktivieren, wenn er seine Sach- oder Di...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Begriffsabgrenzung

1. Mietverhältnisse Rn. 1 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Ein Mietverhältnis wird nach § 535 BGB durch den Abschluss eines gegenseitigen schuldrechtlichen Vertrags (Mietvertrag) begründet (vgl. Emmerich (2011), Rn. 4; Kussmaul (1987), S. 176, m. w. N.; Palandt (2023), Einführung vor § 535 BGB, Rn. 1f.). Der rechtliche Eigentümer der Mietsache (Vermieter) verpflichtet sich durch den...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Bilanzierung des Leasingverhältnisses im Falle der Zurechnung des Leasingobjekts zum Leasingnehmer

a) Bilanzierung des Leasingverhältnisses beim Leasingnehmer aa) Bilanzierung im Zeitpunkt des Beginns der Vertragslaufzeit Rn. 96 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Wird nach den Zurechnungsgrundsätzen (vgl. hierzu HdR-E, Kap. 6, Rn. 26ff.) das wirtschaftliche Eigentum am Leasingobjekt dem Leasingnehmer zuerkannt, hat dieser den VG nach der wirtschaftlichen Betrachtungsweise (vgl. hier...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Leasingverhältnisse

a) Begriff, wirtschaftliche Bedeutung und aufsichtsrechtliche Einordnung Rn. 5 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Ursprünglich entstammt der Leasingbegriff dem englischen "to lease", das wörtlich mit "mieten" respektive "pachten" zu übersetzen ist (vgl. Jürgens (1988), S. 1; Maus (1996), Rn. 1). Obwohl alle Leasingverhältnisse dadurch gekennzeichnet sind, dass es sich "um eine entgelt...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Steuerrechtliche Zurechnungsgrundsätze auf Grundlage der Leasingerlasse der Finanzverwaltung

aa) Steuerliche Leasingerlasse im Überblick Rn. 26 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 In der RegB zu § 246 Abs. 1 Satz 2 wird explizit auf die Bedeutung der sog. steuerlichen Leasing­erlasse hingewiesen, die zur inhaltlichen Ausfüllung der wirtschaftlichen Zurechnung konkrete Anhaltspunkte für die Beurteilung einer – ggf. typisierten – Verteilung der wesentlichen Chancen und Risiken i...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Persönliche Zurechnung des Leasingobjekts

a) Zivilrechtliches und wirtschaftliches Eigentum als Kriterien der persönlichen Zurechnung eines Gegenstands zum bilanziellen Vermögen eines Kaufmanns Rn. 23 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Gerade bei Leasingverhältnissen ist die Frage, welcher Vertragspartner den Gegenstand, über den der Vertrag geschlossen wurde, in die Bilanz aufzunehmen hat, von besonderem Interesse. In der Bi...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Bilanzierung des Leasingverhältnisses im Falle der Zurechnung des Leasingobjekts zum Leasinggeber

a) Bilanzierung des Leasingverhältnisses beim Leasinggeber aa) Ausweis des Leasingobjekts aaa) Leasinggesellschaften, die unter § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG fallen Rn. 44 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Erfolgt nach den oben erläuterten Prinzipien (vgl. HdR-E, Kap. 6, Rn. 27ff.) eine Zurechnung des Leasingobjekts zum Leasinggeber, so hat dieser den Leasinggegenstand in seiner Bilanz...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Ausweis des Leasingobjekts

aaa) Leasinggesellschaften, die unter § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG fallen Rn. 44 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Erfolgt nach den oben erläuterten Prinzipien (vgl. HdR-E, Kap. 6, Rn. 27ff.) eine Zurechnung des Leasingobjekts zum Leasinggeber, so hat dieser den Leasinggegenstand in seiner Bilanz auszuweisen und zu bewerten. Fällt der Leasinggeber unter die Definition eines Finanzdi...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Einzelfragen

aaa) Mieterdarlehen Rn. 91 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Ein Mieterdarlehen zeichnet sich dadurch aus, dass der Leasingnehmer dem Leasinggeber über die Leasingraten neben dem eigentlichen Leasingentgelt Darlehensbeträge zahlt, die entweder im Fall einer Verlängerung des Leasingverhältnisses auf die nach der Grundmietzeit anfallenden Raten oder bei Vorliegen einer Kaufoption bzw. ...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bbb) Leasinggesellschaften, die nicht unter § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG fallen

Rn. 45 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Für Gesellschaften, die nicht in den Anwendungsbereich des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG fallen, ist zu untersuchen, ob das Leasingobjekt dem AV oder UV – oder u. U. einer Sonderposition – zuzuordnen ist. Nach § 247 Abs. 2 sind innerhalb des AV nur solche VG auszuweisen, die "bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen." Eine expliz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3.1 Vorliegen einer Betriebsaufspaltung

Tz. 78 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Überlässt eine jur Pers d öff Rechts wes Betriebsgrundlagen an ihre Eigengesellschaft (zB kommunale GmbH) entgeltlich zur Nutzung, sind – wegen der unterschiedlichen Rechtsträger (s Paetsch in R/H/N, KStG, § 4 Rn 51) – die Grundsätze der Betriebsaufspaltung uneingeschr anzuwenden, dh bei der jur Pers d öff Rechts liegt eine gew Tätigkeit iSd...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5 Keine Steuerpflicht für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Tz. 44 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 L + F-Betriebe einer jur Pers d öff Rechts sind aufgr der Legaldefinition in § 4 Abs 1 KStG von der unbeschr KStPflicht ausdrücklich ausgenommen. Die Abgrenzung zwischen einer gew Tätigkeit und Betrieben der L + F ist anhand der Kriterien des R 15.5 EStR 2012 vorzunehmen. Den L + F-Betrieben zuzurechnen sind auch die L + F-Nebenbetriebe (s R...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Tz. 270 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Zu den Eink aus KapV gehören gem § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a EStG Leistungen eines nicht von der KSt befreiten BgA mit eigener Rechtspersönlichkeit. Der sachliche Anwendungsbereich des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a EStG erstreckt sich auf alle Leistungen, die den GA iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG wirtsch vergleichbar sind. (hierzu s Schr des BMF v 28.01...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bbb) Aufwandsdegression des Leasinggebers übersteigende degressive Leasingraten

Rn. 68 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Degressive Leasingraten sind dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe des für eine Abrechnungsperiode zu entrichtenden Entgelts im Zeitablauf abnimmt. Bei stark degressiven Entgeltverläufen (als Extremfall: lediglich eine Rate zu Beginn) können die Leasingraten in den Anfangsperioden die beim Leasinggeber aus dem Vertrag resultierenden Periodena...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ddd) Mietfreie Perioden

Rn. 95 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Wie oben erläutert, stellen mietfreie Perioden u. U. Anwendungsfälle der bereits für progressive bzw. degressive Leasingraten aufgestellten Bilanzierungsgrundsätze dar (vgl. HdR-E, Kap. 6, Rn. 71). Demzufolge sind im Fall mietfreier Perioden zu Beginn der Grundmietzeit Verpflichtungsrückstände des Leasingnehmers bilanziell zu erfassen. Ab dem...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Bilanzierung während der Vertragsdauer des Leasingverhältnisses

Rn. 102 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Gemäß § 253 Abs. 3 Satz 1f. hat der Leasingnehmer den mit dem Barwert der Leasingraten aktivierten Leasinggegenstand, sofern dieser dem beweglichen AV zuzurechnen ist, planmäßig über dessen voraussichtliche ND abzuschreiben. Darüber hinaus sind unabhängig davon, ob es sich bei dem Leasingobjekt um eine Mobilie oder Immobilie handelt, außerpl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4. BMF, Schr. v. 24.12.1999 – IV B 4 - S 1300 - 111/99, BStBl. I 1999, 1076 (Grundsätze der Verwaltung für die Prüfung der Aufteilung der Einkünfte bei Betriebsstätten international tätiger Unternehmen [Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Frage, nach welchen Grundsätzen das Betriebsvermögen und die Einkünfte eines Unternehmens zwischen dem Stammhaus in einem Staat und seiner/seinen Betriebsstätte/n in dem anderen Staat oder anderen Staaten nach innerstaatlichem Recht und den Abkommen zur Vermeidung der D...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 09/2023, Vollstreckbar... / 2 II. Die Entscheidung

Ausgangspunkt ist § 708 Nr. 7 ZPO Nach § 708 Nr. 7 ZPO sind Urteile in Streitigkeiten zwischen dem Vermieter und dem Mieter oder Untermieter von Wohnräumen oder anderen Räumen oder zwischen dem Mieter und dem Untermieter solcher Räume wegen Überlassung, Benutzung oder Räumung, wegen Fortsetzung des Mietverhältnisses über Wohnraum auf Grund der §§ 574 bis 574b BGB sowie wegen ...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aaa) Leasinggesellschaften, die unter § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG fallen

Rn. 44 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Erfolgt nach den oben erläuterten Prinzipien (vgl. HdR-E, Kap. 6, Rn. 27ff.) eine Zurechnung des Leasingobjekts zum Leasinggeber, so hat dieser den Leasinggegenstand in seiner Bilanz auszuweisen und zu bewerten. Fällt der Leasinggeber unter die Definition eines Finanzdienstleistungsinstituts nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG, so ist für den ...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Sale-and-Lease-Back-Transaktionen

Rn. 109 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Eine besondere Form von Leasinggeschäften stellen sog. Sale-and-Lease-Back-Transaktionen dar. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass der Leasingnehmer (Verkäufer) einen VG an einen Dritten – den Leasinggeber (Käufer) – veräußert und anschließend von diesem wieder zurückleast (vgl. ausführlich zum Begriff und Wesen des Sale-and-Lease-Back-Geschä...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ddd) Mietfreie Perioden

Rn. 71 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Hinsichtlich der bilanziellen Behandlung mietfreier Perioden ist grds. zwischen solchen zu Beginn, während und solchen am Ende der Grundmietzeit zu unterscheiden. Da mietfreie Perioden zu Beginn der Grundmietzeit zu einer Aufwandsunterdeckung beim Leasinggeber in den frühen Abrechnungszeiträumen führen würden, sind auch in diesem Fall – ebens...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aaa) Mieterdarlehen

Rn. 91 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Ein Mieterdarlehen zeichnet sich dadurch aus, dass der Leasingnehmer dem Leasinggeber über die Leasingraten neben dem eigentlichen Leasingentgelt Darlehensbeträge zahlt, die entweder im Fall einer Verlängerung des Leasingverhältnisses auf die nach der Grundmietzeit anfallenden Raten oder bei Vorliegen einer Kaufoption bzw. eines Andienungsrec...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ccc) Progressive Leasingraten

Rn. 93 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Sofern eine progressive Ratenvereinbarung besteht (vgl. hierzu HdR-E, Kap. 6, Rn. 69f.), ist ein sachgerechter Ausgleich von Leistung und Gegenleistung mittels Passivierung des Verpflichtungsrückstands des Leasingnehmers vorzunehmen, wenn die Ratenprogression die des Aufwands einer fiktiven Eigeninvestition des Leasingnehmers übersteigt. Zur ...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Zurechnung bei nicht erlasskonformen Vertragsformen

Rn. 43 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Über die in den Leasingerlassen geregelten Vertragsformen hinaus ist in praxi eine Vielzahl von Varianten anzutreffen, die vom klassischen Typus des Voll- oder Teilamortisationsvertrags abweichen. Diese sind hinsichtlich der bilanziellen Zurechnung des Leasinggegenstands nach den allg. Grundsätzen des § 246 Abs. 1 (bzw. steuerbilanziell: § 39...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Mietverhältnisse

Rn. 1 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Ein Mietverhältnis wird nach § 535 BGB durch den Abschluss eines gegenseitigen schuldrechtlichen Vertrags (Mietvertrag) begründet (vgl. Emmerich (2011), Rn. 4; Kussmaul (1987), S. 176, m. w. N.; Palandt (2023), Einführung vor § 535 BGB, Rn. 1f.). Der rechtliche Eigentümer der Mietsache (Vermieter) verpflichtet sich durch den Vertragsschluss, d...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Vorbemerkung

Rn. 17 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Im Folgenden wird auf eine gesonderte Betrachtung der Bilanzierung von Miet- und Pachtverhältnissen verzichtet, da bei diesen die Grundsätze der Bilanzierung von Leasingverträgen bei Zurechnung des Leasinggegenstands zum Leasinggeber analog zur Anwendung gelangen (vgl. hierzu HdR-E, Kap. 6, Rn. 44ff.). Bevor jedoch auf die Leasingbilanzierung...mehr