Fachbeiträge & Kommentare zu Pacht

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Keine Geschäftsveräußerung bei Betriebsfortführung durch einen Pächter

Leitsatz 1. Die für die Geschäftsveräußerung im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 1 UStG notwendige Absicht zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit muss bei einer mehrfachen Übertragung nicht beim Zwischenerwerber, sondern beim Letzterwerber vorliegen. 2. Nutzt der Erwerber das übertragene Vermögen nicht wie zuvor der Veräußerer für eine eigene unternehmerische Tätigkeit, sondern verpachtet er dieses, kann für die bei einer Geschäftsveräußerung notwendige Fortführung der Unternehmenstätigkeit nicht au...mehr

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Gesellschaft mit beschränkt... / Zusammenfassung

Überblick Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Kapitalgesellschaft und hat die diesbezüglichen Rechnungslegungsvorschriften des HGB sowie die expliziten Regelungen des GmbHG zu berücksichtigen. Die Handlungsfähigkeit der GmbH ist dabei unabhängig von der Handlungsfähigkeit ihrer Gesellschafter, da die Organe der GmbH nicht zwingend mit ihren Gesellschaft...mehr

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Gesellschaft mit beschränkt... / 1.2 Struktur der GmbH

Rz. 4 Die GmbH kann gem. § 1 GmbHG zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck durch eine oder mehrere Personen errichtet werden. Ihr Gegenstand muss folglich nicht zwingend der Betrieb eines Unternehmens sein, sondern kann auch in der Vermögensverwaltung oder sonstigen Zwecken, z. B. gemeinnütziger oder ideeller Art, bestehen.[1] Unabhängig vom Gesellschaftszweck ist die GmbH nach...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.9 ABC der juristischen Person des öffentlichen Rechts

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.4.8 Verpachtungsbetrieb (§ 4 Abs. 4 KStG)

Rz. 412 Die Verpachtung eines Betriebs gewerblicher Art gilt als Betrieb gewerblicher Art.[1] Es wird dann ein Betrieb verpachtet, wenn die Betrachtung ergibt, dass die juristische Person einen Betrieb gewerblicher Art unterhielte, würde sie die Pachtgegenstände so benutzen, wie sie es dem Pächter gestattet hat.[2] Für die Entscheidung, ob sich der Verpachtungsbetrieb innerh...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / A. Rechtsgrundlage der Vorschrift

Rz. 1 Der Gesetzgeber ist davon ausgegangen, dass das für das Dauerwohnrecht einmalig oder wiederkehrend zu zahlende Entgelt keine Miete oder Pacht ist. Die Fragen, ob und inwieweit sich die dingliche Haftung für Grundpfandrechte bei der Vermietung oder Verpachtung des Grundstücks auf das Entgelt erstreckt, ob und inwieweit das Entgelt durch die Zwangsvollstreckung in das un...mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / 3. Vergütung

Rz. 77 Der Zwangsverwalter hat für seine Tätigkeit Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Dabei ist die Höhe der Vergütung an der Art und dem Umfang der Aufgabe sowie an der Leistung des Zwangsverwalters auszurichten, wobei Mindest- und Höchstsätze vorgesehen sind (§ 152a ZVG). Die Zwangsverwalterverordnung unterscheidet zwischen der Regelvergütung auf Basis der Mieteinnah...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / B. Erlöschen des Dauerwohnrechts (Abs. 1)

Rz. 3 Erlischt das Dauerwohnrecht durch Zeitablauf, durch Aufgabe oder Aufhebung oder durch Nichtbestehenbleiben in der Zwangsversteigerung (§ 91 ZVG), so erlischt – im Gegensatz zur Vermietung und Verpachtung durch einen Nießbraucher (§ 1056 BGB) oder Erbbauberechtigten (§ 30 ErbbauRG) – das Miet- und Pachtverhältnis. Rz. 4 Der Eigentümer hat gegen den nicht mehr zum Besitz ...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / a) Verpflichtung der Dritten auf einen maßvollen Gebrauch des Sondereigentums

Rz. 66 Der Wohnungseigentümer ist verpflichtet, für die Einhaltung der Verpflichtung zum maßvollen Gebrauch durch die Personen zu sorgen, die zu seinem Hausstand oder Geschäftsbetrieb gehören (z.B. Ehegatte, Kinder, Gäste und Hausangestellte, Angestellte) oder denen er sonst die Nutzung des Sondereigentums oder der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Grundstücks- oder G...mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / 2. Aufgaben

Rz. 72 Der Zwangsverwalter ist allen am Verfahren beteiligten Personen gleichermaßen gegenüber verantwortlich und verpflichtet, seine Aufgabe objektiv nach dem Verfahrenszweck der Zwangsverwaltung auszuüben und zu erfüllen. Er hat aus den Erträgnissen des Wohnungseigentums die bestmögliche Befriedigung der Gläubiger und sonstigen Zuteilungsberechtigten zu ermöglichen und zug...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 1. Streit der Wohnungseigentümer untereinander (Nr. 1)

Rz. 40 § 43 Abs. 2 Nr. 1 WEG betrifft diejenigen Klagen, bei denen die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander im Streit stehen. Hierunter fallen etwa Streitigkeiten über eine Vereinbarung zwischen den Wohnungseigentümern sowie Klagen gegen die anderen Wohnungseigentümer auf Zustimmung zur Anpassung einer solchen (§ 10 Abs. 2 WEG). Rz. 41 Erfasst werden auch ...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / II. Allgemeiner Gerichtsstand (§ 43 Abs. 1 S. 1 WEG)

Rz. 26 Zum 1.12.2020 erstmals in § 43 Abs. 1 S. 1 WEG normiert worden ist der allgemeine Gerichtsstand der GdWE an dem Ort, an dem sich das Grundstück befindet. Auf den Sitz der Verwaltung kommt es nicht an. Rz. 27 Anwendbar ist die Vorschrift erst dann, wenn die GdWE entstanden ist, was nach § 9a Abs. 1 S. 2 die Anlegung der Wohnungsgrundbücher voraussetzt. Rz. 28 Erfasst wer...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 1. Zwingende Vorgaben und Wirksamkeitshindernisse

Rz. 397 Ein Verwaltervertrag, der gegen gesetzliche Verbote i.S.d. § 134 BGB (z.B. § 1 PreisklauselG), § 138 BGB oder gegen den Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstößt, ist nichtig. Rz. 398 Auch ein Vertrag, der die Bestellung eines nicht bestellungsfähigen Verwalters vorsieht, ist insgesamt unwirksam (hierzu vgl. Rdn 19 ff.). Rz. 399 Sind nur einzelne Abreden oder...mehr

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Rechnungsstellung – was mus... / Zusammenfassung

Neben der Beachtung der Aufzeichnungspflichten des Umsatzsteuergesetzes müssen ordnungsgemäße Rechnungen mit gesondertem Ausweis der Umsatzsteuer erstellt werden. Eine Geltendmachung von Vorsteuern im unternehmerischen Bereich des Vereins ist nur zulässig bei Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung. Die 3 häufigsten Fallen 1. Rechnungen enthalten nicht alle vorgeschriebenen ...mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.2.4.2 Festsetzung des Streitwerts, §§ 36 ff. GKG

Rz. 44 Die Bestimmung und die Festsetzung des Streitwerts ist in §§ 36 bis 65 geregelt. Nach der Grundregel des § 52 Abs. 1 GKG ist die Höhe des Streitwerts in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit nach der sich aus dem Antrag des Klägers ergebenden Bedeutung nach Ermessen zu bestimmen, soweit in § 52 Abs. 2 bis 7 GKG und anderen Vorschriften des GKG nicht an...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Nutzungsentschädigung

Rz. 9 § 546a Abs. 1 gibt die Nutzungsentschädigung im Rahmen eines gesetzlichen Schuldverhältnisses in Höhe der vereinbarten Miete. Aus der Formulierung "vereinbarte" ergibt sich, dass die Nutzungsentschädigung der Höhe nach, aber auch den Modalitäten nach wie bisher zu zahlen ist (BGH, Urteil v. 23.1.1974, VIII ZR 219/72, NJW 1974, 556). Die Nutzungsentschädigung umfasst au...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / B. Rechtsfolgen

Rz. 2 Entsprechend § 566 Abs. 1 BGB tritt der Nacherbe mit dem Nacherbfall automatisch in die vom Vorerben begründete Vermieter-/Verpächterstellung ein. Der Vorerbe haftet dem Mieter/Pächter jedoch wie ein selbstschuldnerischer Bürge, wenn der Nacherbe seine Pflichten nicht erfüllt, § 566 Abs. 2 S. 1 BGB. Von dieser Haftung kann sich der Vorerbe durch Anzeige des Eintritts d...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Bestandsschutz

Rz. 1 Die Vorschrift schützt in entsprechender Anwendung des mietrechtlichen Grundsatzes "Kauf bricht nicht Miete" den Mieter oder Pächter eines vom Vorerben überlassenen Grundstücks oder eingetragenen Schiffs vor Veränderungen des Miet- oder Pachtverhältnisses durch den Eigentümerwechsel kraft Eintritts des Nacherbfalls. Aus der Verweisung auf § 1056 BGB, der seinerseits au...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 4. Ordnungsmäßige Verwaltung

Rz. 15 "Ordnungsgemäße" Verwaltung umfasst gem. §§ 2038 Abs. 2 S. 1, 745 BGB alle Maßnahmen, die der Beschaffenheit des betreffenden Nachlassgegenstandes (vgl. § 745 Abs. 1 S 1 BGB) und dem Interesse aller Miterben nach billigem Ermessen entsprechen (vgl. § 745 Abs. 2 BGB). Die Frage der Ordnungsmäßigkeit ist nach dem Verhalten einer verständigen Person in der gleichen Situa...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / C. Kündigung

Rz. 4 Entsprechend § 1056 Abs. 2 S. 1 BGB ist der Nacherbe berechtigt, das Miet- bzw. Pachtverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zu kündigen, er ist also an vereinbarte Vertragslaufzeiten oder abweichende vertragliche Kündigungsfristen nicht gebunden.[8] Bei Wohnraum sind allerdings Kündigungsschutzbestimmungen zu beachten (§§ 573 ff. BGB). Der Nacherb...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / g) Berücksichtigung von Nießbrauchs- und Wohnungsrechten

Rz. 167 Ist eine Immobilie mit einem Nießbrauchs- oder einem Wohnungsrecht belastet, wirkt sich dies mindernd auf ihren Verkehrswert aus.[560] Die Grundlage für die Bewertung bildet zunächst der Wert des unbelasteten Grundstücks. Von diesem wird (jedenfalls) der abgezinste Wert des aus dem Nießbrauchs- bzw. Wohnungsrecht für den Berechtigten resultierenden wirtschaftlichen Vo...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Landgut

Rz. 7 Nach der st. Rspr. des BGH ist unter einem "Landgut" i.S.v. § 2049 BGB eine Besitzung zu verstehen, "die eine zum selbstständigen und dauerhaften Betrieb der Landwirtschaft einschließlich der Viehzucht oder der Forstwirtschaft geeignete und bestimmte Wirtschaftseinheit darstellt und mit den notwendigen Wohn- und Wirtschaftsgebäuden versehen ist. Sie muss eine gewisse G...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / bb) Bewertung von freiberuflichen Praxen und Apotheken

Rz. 232 Freiberufliche Praxen sind in noch stärkerem Maße durch eine ausgeprägte persönliche Bindung des Praxisinhabers zu seinen Klienten und Patienten gekennzeichnet. Die Gerichte lehnen daher i.d.R. zu Recht hierfür die Anwendung der Ertragswertmethode i.S.v. IDW S 1 ab.[722] Vielmehr wird das Sachwertverfahren[723] zugrunde gelegt und ein "Goodwill" berücksichtigt, sowei...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.6.2 Gehälter, Mieten und Zinsen

Rz. 76 Wird das Vermögen einer Körperschaft im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf eine andere Körperschaft übertragen (Verschmelzung), ändert sich an der steuerlichen Behandlung der an die Gesellschafter (Geschäftsführer) der übertragenden Körperschaft gezahlten Gehälter sowie Miet-, Pacht- und Darlehenszinsen nichts. Diese Zahlungen waren bei der übertragenden Körperschaft...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.7 Ausscheidende Gesellschafter

Rz. 89 Für Gesellschafter der übertragenden Körperschaft, die im Zug der Umwandlung ausscheiden und nicht Gesellschafter des übernehmenden Rechtsträgers werden, gilt die steuerliche Rückwirkung nach § 2 Abs. 1 UmwStG nicht. Das betrifft sowohl den Fall, dass sie ihre Beteiligung an der übertragenden Körperschaft im Rückwirkungszeitraum veräußern, als auch den Fall, dass sie ...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / V. Pacht

Rz. 33 Die Pacht ist – ebenso wie die Miete – ein gegenseitiges Dauerschuldverhältnis, nach dem der Verpächter verpflichtet ist, dem Pächter die Nutzungen des Pachtgegenstandes in bestimmtem Umfange zu gewähren. Darüber hinaus berechtigt die Pacht den Pächter zur Fruchtziehung. Gegenstand eines Pachtvertrages können – im Gegensatz zur Miete – auch Rechte sein. Die Pacht ist ...mehr

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§ 31 Miete und Pacht

A. Einführung I. Allgemeines Rz. 1 Miete ist ein gegenseitiges Schuldverhältnis zwischen Vermieter und Mieter, durch das der Vermieter verpflichtet wird, dem Mieter entgeltlich den Gebrauch einer bestimmten Sache auf Zeit zu gewähren. Das Mietverhältnis kann sich sowohl auf bewegliche Sachen, wie z.B. Maschinen, Fahrzeuge oder ähnliches, als auch auf unbewegliche Sachen (Grund...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / A. Einführung

I. Allgemeines Rz. 1 Miete ist ein gegenseitiges Schuldverhältnis zwischen Vermieter und Mieter, durch das der Vermieter verpflichtet wird, dem Mieter entgeltlich den Gebrauch einer bestimmten Sache auf Zeit zu gewähren. Das Mietverhältnis kann sich sowohl auf bewegliche Sachen, wie z.B. Maschinen, Fahrzeuge oder ähnliches, als auch auf unbewegliche Sachen (Grundstücke oder T...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / VI. Muster: Pachtvertrag über ein Gewerbeobjekt (Gaststätte)

Rz. 42 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 31.3: Pachtvertrag über ein Gewerbeobjekt (Gaststätte) Pachtvertrag über eine Gaststätte zwischen _________________________, – Verpächter – und _________________________, – Pächter – § 1 Pachtobjekt 1) Der Verpächter verpachtet an den Pächter die auf dem Grundstück in _________________________ belegene, bisher vom Verpä...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / VIII. Muster: Landwirtschaftlicher Pachtvertrag

Rz. 44 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 31.4: Landwirtschaftlicher Pachtvertrag Landwirtschaftlicher Pachtvertrag zwischen _________________________, – Verpächter – und _________________________, – Pächter – § 1 Pachtobjekt Der Verpächter verpachtet dem Pächter das in _________________________ belegene, im Grundbuch von _________________________, Band ______...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / II. Vollstreckungsschutz gem. § 765a ZPO

1. Rechtliche Grundlagen Rz. 151 Der Mieter kann neben den Möglichkeiten des Räumungsschutzes bzw. nach dessen Ausschöpfung oder bei Vorliegen der Ausschlusstatbestände Vollstreckungsschutz gem. § 765a ZPO beantragen. Voraussetzung ist jedoch, dass Umstände vorliegen, die die geplante Räumung auch unter Berücksichtigung der Belange des Gläubigers als Härte erscheinen lassen, d...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / II. Räumungsklage nach ordentlicher Kündigung

1. Typischer Sachverhalt Rz. 118 Sachverhalt wie bei der Kündigungserklärung, die Mieter haben außergerichtlich bestritten, dass Eigenbedarf vorliegt. 2. Muster: Räumungsklage Rz. 119 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 31.27: Räumungsklage nach ordentlicher Kündigung An das Amtsgericht _________________________ – Mietabteilung – _________________________ Klag...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / IV. Mängelanzeigen des Mieters nebst Minderungsankündigung

1. Typischer Sachverhalt Rz. 61 Im Laufe eines Mietverhältnisses tritt ein Mangel an der Mietsache auf. Der Vermieter unternimmt jedoch nichts zur Mängelbeseitigung. 2. Rechtliche Grundlagen Rz. 62 Soweit die Mietsache bei Überlassung an den Mieter einen Mangel aufweist, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt oder einschränkt, oder soweit ein solcher Mangel ...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / E. Beendigung von Mietverhältnissen

I. Ordentliche Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses 1. Typischer Sachverhalt Rz. 105 Die Eheleute Meier haben den Eheleuten Müller eine 90 m2-Wohnung vermietet. Sie wollen nunmehr diese Wohnung ihrer Tochter zur Verfügung stellen, die dort mit ihrem Lebensgefährten in eheähnlicher Lebensgemeinschaft zusammenleben will. 2. Rechtliche Grundlagen Rz. 106 Wohnraummietverhältnis...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / VI. Besonderheiten in den neuen Bundesländern

Rz. 35 Die Ausnahme für sog. "Datschengrundstücke" ist zwischenzeitlich durch Zeitablauf gegenstandslos geworden.mehr

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§ 31 Miete und Pacht / VII. Mietaufhebungsvertrag

1. Typische Sachverhalte Rz. 142 In Anbetracht des bestehenden Mieterschutzes, der den Ausgang eines Räumungsprozesses äußerst unsicher macht und dem Mieter die Möglichkeit gibt, auch durch verschiedene Vollstreckungsschutzinstrumente die Räumung zumindest zeitlich über längere Zeiträume zu verzögern, hat es sich eingebürgert, bei bestimmten zeitgebundenen Vorhaben, z.B. bei ...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / F. Räumungsschutz

I. Antrag des Mieters auf Gewährung einer Räumungsfrist gem. § 721 ZPO 1. Rechtliche Grundlagen Rz. 146 Gem. § 721 ZPO kann der Mieter von Wohnraum eine den Umständen angemessene Räumungsfrist beantragen, auch wenn ansonsten die Voraussetzungen einer Räumung vorliegen. Bei Räumungsvergleichen gilt gem. § 794a ZPO eine vergleichbare Regelung. Die Entscheidung über die Einräumun...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 5. Anmerkungen zum Muster

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§ 31 Miete und Pacht / IV. Kündigung einer Werksmietwohnung

1. Typischer Sachverhalt Rz. 125 Dem Mieter ist vom Arbeitgeber mit Rücksicht auf das Bestehen eines Dienstverhältnisses eine Wohnung vermietet worden. Nach Beendigung des Dienstverhältnisses will der Arbeitgeber das Mietverhältnis kündigen. 2. Rechtliche Grundlagen Rz. 126 Für Wohnungen, die mit Rücksicht auf das Bestehen eines Dienstverhältnisses vermietet werden, gelten die ...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 3. Anmerkungen zum Muster

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§ 31 Miete und Pacht / IX. Anmerkungen zum Muster

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§ 31 Miete und Pacht / VII. Anmerkungen zum Muster

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§ 31 Miete und Pacht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 46 Die Parteien haben mietvertraglich vereinbart, die auf die Mietwohnung umzulegenden Neben- und Betriebskosten jährlich abzurechnen.[82]mehr

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§ 31 Miete und Pacht / I. Antrag des Mieters auf Gewährung einer Räumungsfrist gem. § 721 ZPO

1. Rechtliche Grundlagen Rz. 146 Gem. § 721 ZPO kann der Mieter von Wohnraum eine den Umständen angemessene Räumungsfrist beantragen, auch wenn ansonsten die Voraussetzungen einer Räumung vorliegen. Bei Räumungsvergleichen gilt gem. § 794a ZPO eine vergleichbare Regelung. Die Entscheidung über die Einräumung und die Dauer einer Räumungsfrist steht im pflichtgemäßen Ermessen d...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 4. Anmerkungen zum Muster

Rz. 50 Soweit der Nachzahlungsbetrag eine Neufestsetzung der Nebenkostenvorauszahlung erforderlich macht, ist dies gem. § 560 Abs. 4 BGB zulässig.mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 7. Anmerkungen zum Muster

Rz. 117 Zum Fortsetzungsverlangen auf unbestimmte Zeit vgl. § 574a Abs. 2 S. 2 BGB; wenn nur befristete Fortsetzung verlangt oder gewährt wurde, besteht Verlängerungsmöglichkeit gem. § 574c BGB.mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 4. Muster: Klage auf Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung

a) Begründung durch Bezugnahme auf Mietspiegel Rz. 84 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 31.17: Klage auf Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung (Begründung durch Bezugnahme auf Mietspiegel) An das Amtsgericht _________________________ – Mietabteilung – _________________________ Klage in dem Rechtsstreit des _________________________ – Kläger – Prozessbevollm...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 5. Anmerkungen zum Muster

Rz. 60 Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Wohnung liegt, vgl. § 29a ZPO, § 23 Nr. 2a GVG.mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 125 Dem Mieter ist vom Arbeitgeber mit Rücksicht auf das Bestehen eines Dienstverhältnisses eine Wohnung vermietet worden. Nach Beendigung des Dienstverhältnisses will der Arbeitgeber das Mietverhältnis kündigen.mehr

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§ 31 Miete und Pacht / IV. Erhöhung der Betriebskosten gem. § 560 BGB

1. Rechtliche Grundlagen Rz. 98 Gem. § 560 BGB ist der Vermieter bei Betriebskostenpauschalen berechtigt, Erhöhungen der Betriebskosten durch Erklärung in Textform auf den Mieter umzulegen, soweit dies im Mietvertrag vereinbart ist. Für nach dem 1.9.2001 geschlossene Brutto- oder Teilinklusivmietverträge ist die früher gem. § 4 Abs. 2 und 3 MHRG bestehende Mieterhöhungsmöglic...mehr