Fachbeiträge & Kommentare zu Pacht

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsaufspaltung / 3.1.1 Nutzungsüberlassung

Regelmäßig wird die Betriebsaufspaltung dadurch bewirkt, dass dem Betriebsunternehmen wesentliche Betriebsgrundlagen im Wege der Vermietung oder Verpachtung zur Nutzung überlassen werden. Als Voraussetzung für die Annahme einer Betriebsaufspaltung genügt aber auch die teilentgeltliche oder unentgeltliche Nutzungsüberlassung (Leihe).[1] Die Nutzungsüberlassung an eine Betrieb...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 3.3 Betriebssteuer

Rz. 86 Der Gedanke einer Betriebssteuer ist besonders in den ersten Jahren nach der Währungsreform eingehend erörtert worden. Ein im Jahr 1948 eingesetzter "Betriebssteuer-Ausschuss" hat drei Modelle aufgezeigt (vgl. StuW 1949, 929ff.). Ein Modell sah vor, die Doppelbelastung für Körperschaftsgewinne auf alle betrieblichen Gewinne auszudehnen, auch soweit sie von Einzelunter...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / 1. Bargeschäfte

Rz. 53 Gerade bei hilfsbedürftigen Vollmachtgebern beschränkt sich die Tätigkeit des Bevollmächtigten regelmäßig nicht darauf, dem Vollmachtgeber das für ihn abgehobene Bargeld zu übergeben, es werden für ihn auch Bargeschäfte erledigt. Obwohl gem. § 259 Abs. 1 BGB die Pflicht zur Vorlage einer geordneten Zusammenstellung besteht, führen die wenigsten Bevollmächtigten ein Buc...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 57 Zwangsverwalter

Rz. 50 Die Vergütung des Zwangsverwalters regelt sich nach der Zwangsverwalterverordnung insbesondere der §§ 17 ff. ZwVwV. Danach hat der Verwalter Anspruch auf eine angemessene Vergütung für seine Geschäftsführung sowie auf Erstattung seiner Auslagen nach Maßgabe des § 21 ZwVwV. Nach § 17 Abs. 1 ZwVwV ist die Höhe der Vergütung an die Art und den Umfang der Aufgabe sowie an...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 26 Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittsätzen

Rz. 1 Die Begründung zu dieser Vorschrift stellt klar, dass der Gebührenanspruch nur für die Fälle, in denen der Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen zu ermitteln ist, geregelt wird. Auf Antrag kann aber für einen Betrieb i. S. d. § 13a Abs. 1 EStG der Gewinn auch durch Betriebsvermögensvergleich oder durch Vergleich der Betriebseinnahmen mit den Betr...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 7. Anordnung eines Räumungsverkaufs

Rz. 18 Das Nachlassgericht kann anordnen, dass leicht verderbliche Ware sofort veräußert wird. Sinnvoll ist der Räumungsverkauf auch zur Vermeidung weiterer Pacht/Mietzinsen. Der Erlös ist auf eines der Nachlasskonten gutzuschreiben.mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / i) Muster: Gliederung für eine Rechenschaftslegung

Rz. 202 Muster 9.13: Gliederung für eine Rechenschaftslegung Muster 9.13: Gliederung für eine Rechenschaftslegung Rechenschaftsbericht in der Nachlasssache des am _________________________ verstorbenen _________________________ zum Stichtag _________________________; erstellt von _________________________mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Sorgfaltspflichten in Bezug auf Kunden (§§ 10–17 GwG)

a) Allgemeine Sorgfaltspflichten (§ 10 GwG) Rz. 331 [Autor/Stand] Bei der Verletzung von Sorgfaltspflichten in Bezug auf Kunden im Abschnitt 3 des GwG ergeben sich weitere Ordnungswidrigkeitentatbestände: § 10 GwG normiert allgemeine Sorgfaltspflichten, die in Abs. 1 Nr. 1–5 aufgezählt werden. Des Weiteren regelt § 10 GwG den Umfang der Sorgfaltspflichten (Abs. 2), den Anlass...mehr

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Verkehrssicherung im Wohnun... / 5.14 Rauchwarnmelder

Die Pflicht zur Ausstattung der Wohnungen mit Rauchwarnmeldern besteht bei Neubauten in sämtlichen Bundesländern, in Bestandsgebäuden mit Ausnahme von Sachsen. In Sachsen ist allerdings eine Nachrüstpflicht für Bestandsbauten ab 2024 in Planung. für Bestandsbauten eine Nachrüstpflicht ab 2024 in Planung. : Übersicht: Einbaufristen und Verantwortlichkeiten für Rauchwarnmelder ...mehr

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Verträge: Störungen und Dur... / 1.1 Hauptpflichten

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Verträge: Störungen und Dur... / 1. Haupt- und Nebenpflichten

Jeder Vertragstyp, sei es ein Kauf-, Werk-, Mietvertrag oder ein anderes Schuldverhältnis, ist gekennzeichnet durch wesentliche Pflichten der Parteien, die das Wesen eines Vertrages dieser Art ausmachen. Ohne diese (Haupt-)Pflichten ist der jeweilige Vertrag kaum denkbar, auch dann nicht, wenn er von den Parteien entsprechend benannt oder betitelt wird. Haben sich die Parteie...mehr

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Wirtschaftsgut/Vermögensgeg... / 1.4 Positives (aktives) Wirtschaftsgut, Vermögensgegenstand und Aktivierungsfähigkeit – Zurechenbarkeit zum Bilanzvermögen

Rz. 10 Die Zugehörigkeit eines Gegenstandes zum Vermögen ist Voraussetzung für das Vorliegen eines Vermögensgegenstandes bzw. eines aktivierungsfähigen Wirtschaftsgutes. Die sachliche Zurechnung orientiert sich am Eigentum bzw. bei Forderungen an der Inhaberschaft, sofern nicht die tatsächliche Verfügungsgewalt (Verfügungsmacht; wirtschaftliches Eigentum) bei einem anderen l...mehr

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Mahnantrag, online / 2.4.2 Angaben zu den Forderungen und Kosten

Dann sind Angaben zur Art, Fälligkeit und Höhe der geltend gemachten Forderungen erforderlich. Abb. 5: Nähere Angaben zu den Forderungen Wichtig Sorgfalt bei Antrag auf Mahnbescheid kurz vor Verjährungseintritt geboten Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes erfordert die zur Begründung der Hemmung der Verjährung nach § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB gebotene Individualisierung d...mehr

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Betriebsveräußerung / 1.1 Übertragung der (wesentlichen) Grundlagen erforderlich

Eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung liegt vor, wenn die wesentlichen Grundlagen eines Unternehmens oder ein in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb im Ganzen entgeltlich oder unentgeltlich an einen Unternehmer für dessen Unternehmen übereignet oder in eine Gesellschaft eingebracht bzw. langfristig verpachtet werden und der Betrieb des Übertragen...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 7.4.3 Vermietungs-/Verpachtungsanzeige

Textbaustein Versammlungsprotokoll: Vermietung von Sondereigentum TOP Sonstiges: Anzeige der Vermietung des Sondereigentums Wohnungseigentümer, die ihr Sondereigentum an Dritte vermieten oder verpachten, sollten dies dem Verwalter möglichst unverzüglich mitteilen, und zwar unter vollständiger Namensnennung des Mieters bzw. Pächters. Die Kenntnis der tatsächlichen Bewohner der ...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 15.2 Vermietung/Verpachtung von Gemeinschaftseigentum

Der Entzug des gemeinschaftlichen Eigentums zulasten der Wohnungseigentümer kann nicht mehrheitlich beschlossen werden. Des Weiteren können auch Sondernutzungsrechte nicht aufgrund entsprechender Mehrheitsbeschlussfassung begründet werden.[1] Hiervon nicht betroffen ist hingegen die Vermietung[2] und auch die Verpachtung[3] des Gemeinschaftseigentums. Zum einen tritt an die ...mehr

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Verträge: Vertragsbeendigung / 6. Kündigung von Dauerschuldverhältnissen

Dauerschuldverhältnisse sind – im Gegensatz etwa zu einem einfachen Kaufvertrag – dadurch gekennzeichnet, dass während ihrer Laufzeit ein dauerndes Verhalten oder wiederkehrende Leistungen geschuldet werden. Leistungs-, Neben- und Schutzpflichten entstehen ständig aufs Neue. Typische Dauerschuldverhältnisse sind etwa Miete Pacht Leihe Darlehen Arbeits- und sonstige Dienstverträge...mehr

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PV-Anlage: Förderung und Fö... / 2 BAFA: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Neben der KfW fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Investitionen in nachhaltiges und effizientes Wohnen über die "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) mit nichtrückzahlbaren Zuschüssen. Die BEG fasst frühere Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter andere...mehr

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Mietereinbauten / 4.3 Bezahlung durch Mietminderung

Übernimmt der Vermieter oder Verpächter die Kosten durch Anrechnung auf die Miete oder die Pacht (Minderung der Pacht bzw. Miete), trägt er wirtschaftlich den Einbau. Er übernimmt zwar nicht die sofortige Zahlung der Maßnahme, doch mindert er die Miete bzw. Pacht, sodass die Maßnahme von ihm wirtschaftlich getragen wird. Der Pächter ist hier i. d. R. zuerst Leistungsempfänger...mehr

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Mietereinbauten / 3 Übergabe des Mietereinbaus

Wird ein Mietereinbau unentgeltlich oder umsatzsteuerfrei übergeben, muss ein möglicherweise geltend gemachter Vorsteuerabzug berichtigt werden, sofern der maßgebliche Vorsteuerberichtigungszeitraum noch nicht abgelaufen ist. Ertragsteuerliche Abwägungen dergestalt, ob Mietereinbauten als Scheinbestandteile zu beurteilen sind oder ob es sich um wirtschaftliches Eigentum hande...mehr

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Mietereinbauten / 4.1 Bezahlung des Mietereinbaus durch den Vermieter

Der Pächter ist umsatzsteuerlich Leistungsempfänger des Mietereinbaus. Bezahlt wird der Mietereinbau jedoch vom Verpächter. Der Pächter erlangt durch die Lieferung die Verfügungsmacht am Mietereinbau. Er kann den Vorsteuerabzug nur geltend machen, wenn er den Mietereinbau an den Verpächter umsatzsteuerpflichtig weiterliefert. Dies bedingt eine Rechnung mit gesondertem Umsatz...mehr

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Mietereinbauten / 4.4 Weiterlieferung des Mietereinbaus an den Verpächter

Aus Sicht einer Weiterlieferung kann der Pächter den Vorsteuerabzug grundsätzlich nur geltend machen, wenn er den Mietereinbau an den Verpächter steuerpflichtig weiterliefert. Dies bedingt eine Rechnung mit gesondertem Umsatzsteuerausweis. Kommt der Mieter für die Kosten des Einbaus auf und wird am Ende der Miet- bzw. Pachtzeit der Einbau nicht entfernt, ist der Mieter grunds...mehr

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Mietereinbauten / 1 Ein- bzw. Ausbauarbeiten in Mieträumlichkeiten

Nimmt ein Mieter oder Pächter am gepachteten Objekt Um-, Ein- oder Ausbauarbeiten vor, können sich umsatzsteuerliche Auswirkungen ergeben, sofern die Baumaßnahme an einen Unternehmer und für sein Unternehmen geleistet worden ist. Umsatzsteuerliche Aspekte können beim Mieter/Pächter als Leistungsempfänger vernachlässigt werden, wenn es sich um langfristig vermieteten Wohnraum ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mietereinbauten / 2.1 Zeitpunkt

Die Bestimmung des Zeitpunkts der Leistung ist grundsätzlich von der Verschaffung der Verfügungsmacht abhängig. Die Verfügungsmacht an einem Mietereinbau gilt umsatzsteuerlich als erbracht, wenn der Einbau entweder durch schlüssiges Verhalten (Ingebrauchnahme) oder durch eine förmliche "Bau"-Abnahme abgenommen wurde. Erhält der Mieter/Pächter einen Mietereinbau, kann eine sof...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mietereinbauten / 4.5 Entfernung des Mietereinbaus am Ende der Pachtzeit

Duldet der Verpächter den Einbau, ohne die Miete zu erhöhen, und verpflichtet er den Mieter, den Einbau wieder zu entfernen, ist der Pächter Leistungsempfänger des Mietereinbaus. Sofern er Ausgangsleistungen erzielt, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen, kann er die in Rechnung gestellten Vorsteuerbeträge abziehen. Da am Ende der Pachtzeit der Mietereinbau entfernt werd...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mietereinbauten / 4.2 Einbau durch Vermieter

Erfolgt die Lieferung direkt an den Verpächter, gilt der Verpächter auch als Leistungsempfänger. Er erlangt am Mietereinbau umsatzsteuerlich die Verfügungsmacht. Der Pächter ist nicht Leistungsempfänger des Mietereinbaus, er bezahlt den Mietereinbau nicht und hat somit keinerlei Möglichkeit, den Vorsteuerabzug geltend zu machen. Bei derartigen Gegebenheiten kann man nicht von...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.6 Weitere Einnahmen

Rz. 124 Auch Zahlungen auf den Zugewinnausgleichsanspruch sind zu berücksichtigende Einnahmen (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 13.5.2015, L 4 AS 168/15 NZB; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 22.5.2019, L 13 AS 202/18), auch Zuflüsse aus einem Zugewinnausgleich in Raten. In Fällen einer Einmalzahlung ist der Zufluss nach Abs. 3 zu berücksichtigen. Erst durch faktische Zahl...mehr

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Teilwert in der Steuerbilanz / 3.1 Unterstellung einer Betriebsveräußerung

Rz. 5 Jeder Bewertung haftet ein Unsicherheitsmoment an. Ganz besonders gilt dies für den Ansatz des Teilwerts. Der Teilwert gilt zwar als ein objektiver Wert (vgl. Rz. 1), da er aber nur mithilfe der Unterstellung der Veräußerung des gesamten Betriebs ermittelt werden kann, sind subjektive Momente gar nicht auszuschließen. Soweit sich, wie in der Regel, ein Schätzungsrahmen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leasing / Zusammenfassung

Begriff Eine allgemeine Definition des Begriffs "Leasing" existiert im deutschen Zivil- oder Steuerrecht nicht. Der englische Begriff "lease" hat die Bedeutung von Miete bzw. Pacht. Nach der Rechtsprechung des BGH sind Finanzierungsleasingverträge nach mietrechtlichen Vorschriften zu behandeln. Dieser Rechtsprechung hat sich der BFH angeschlossen. Der Leasingvertrag sei sein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 587 BGB – Fälligkeit der Pacht; Entrichtung der Pacht bei persönlicher Verhinderung des Pächters.

Gesetzestext (1) 1Die Pacht ist am Ende der Pachtzeit zu entrichten. 2Ist die Pacht nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie am ersten Werktag nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten. (2) 1Der Pächter wird von der Entrichtung der Pacht nicht dadurch befreit, dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Ausübung des ihm zustehenden Nutzungsre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Pacht.

Rn 198 Die Kommentierung findet sich nebst alphabetischer Zusammenstellung von Einzelpunkten bei § 8 und hinsichtlich Miet- und Mieterhöhungsklagen bei § 9. Pächterpfandrecht s § 6 Rn 15, 17. Parabolantenne s Wohnungseigentum b), § 8 Rn 53. Parteiwechsel § 5 Rn 3. Patientenverfügung Regelwert 5.000 EUR nach § 36 III GNotKG (Hamm MDR 06, 1197 [OLG Hamm 08.11.2005 - 15 W 148/0...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Pacht und Miete.

1. Tragweite der Norm. Rn 3 Erfasst werden zunächst alle Miet- und Pachtverträge iSd §§ 535 ff, 581 ff BGB , mithin alle Verträge, welche die Gebrauchsüberlassung von beweglichen oder unbeweglichen Sachen gegen Entgelt zum Inhalt haben. Eine Differenzierung zwischen Miete und Pacht ist grds unbeachtlich (BGH WM 96, 1064 [BGH 20.12.1995 - XII ZR 244/94]). Es muss sich des Weite...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1124 BGB – Vorausverfügung über Miete oder Pacht.

Gesetzestext (1) 1Wird die Miete oder Pacht eingezogen, bevor sie zu Gunsten des Hypothekengläubigers in Beschlag genommen worden ist, oder wird vor der Beschlagnahme in anderer Weise über sie verfügt, so ist die Verfügung dem Hypothekengläubiger gegenüber wirksam. 2Besteht die Verfügung in der Übertragung der Forderung auf einen Dritten, so erlischt die Haftung der Forderun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 8 ZPO – Pacht- oder Mietverhältnis.

Gesetzestext Ist das Bestehen oder die Dauer eines Pacht- oder Mietverhältnisses streitig, so ist der Betrag der auf die gesamte streitige Zeit entfallenden Pacht oder Miete und, wenn der 25fache Betrag des einjährigen Entgelts geringer ist, dieser Betrag für die Wertberechnung entscheidend. A. Normzweck und Streitwertarten. Rn 1 Die Norm soll durch Festlegung auf einen normat...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Pacht und Leihe.

Rn 10 Beim Pachtvertrag (§ 581) können iGgs zum Mietvertrag neben Sachen auch Rechte überlassen werden. Darüber hinaus gewährt der Pachtvertrag auch den Genuss von Früchten iSv § 99. Miete und Pacht sind danach abzugrenzen, ob nach dem objektiven Inhalt aller Vertragsbestimmungen nur der Gebrauch der überlassenen Sache oder ob Gebrauch und Fruchtgenuss zu gewähren sind (BGH ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1125 BGB – Aufrechnung gegen Miete oder Pacht.

Gesetzestext Soweit die Einziehung der Miete oder Pacht dem Hypothekengläubiger gegenüber unwirksam ist, kann der Mieter oder der Pächter nicht eine ihm gegen den Vermieter oder den Verpächter zustehende Forderung gegen den Hypothekengläubiger aufrechnen. Rn 1 Auch gegen eine beschlagnahmte Forderung kann aufgerechnet werden, soweit § 392 diese Aufrechnung nicht ausschließt....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Miete und Pacht.

Rn 185 Die Kommentierung findet sich nebst alphabetischer Zusammenstellung von Einzelpunkten bei § 8 und hinsichtlich Miet- und Mieterhöhungsklagen bei § 9. Musterverfahren s Rn 172.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Verträge über dingliche Rechte sowie Miete und Pacht unbeweglicher Sachen (Abs 1 lit c).

Rn 12 Maßgebliches Anknüpfungskriterium nach lit c ist der Belegenheitsort der unbeweglichen Sache (vgl BGH NJW-RR 96, 1034 [BGH 10.05.1996 - V ZR 154/95]; Ddorf NJW-RR 98, 1159; Celle IPRspr 99 Nr 31 76; Frankf NJW-RR 93, 182 [OLG Frankfurt am Main 24.06.1992 - 9 U 116/89]). Der Begriff des Vertrags, der ein dingliches Recht an unbeweglichen Sachen zum Gegenstand hat ist un...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Miete und Pacht unbeweglicher Sachen bis zu sechs Monaten (Abs 1 lit d).

Rn 13 Für Miet- oder Pachtverträge über unbewegliche Sachen ist nicht der Belegenheitsort (lex rei sitae) nach lit c, sondern der gewöhnliche Aufenthalt (Art 19) des Vermieters oder Verpächters nach lit d maßgeblich, wenn (i) der Vertragszeitraum 6 aufeinander folgende Monate nicht überschreitet, (ii) die Sache für den privaten Gebrauch überlassen wird und (iii) der Mieter b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Ist das Bestehen oder die Dauer eines Pacht- oder Mietverhältnisses streitig, so ist der Betrag der auf die gesamte streitige Zeit entfallenden Pacht oder Miete und, wenn der 25fache Betrag des einjährigen Entgelts geringer ist, dieser Betrag für die Wertberechnung entscheidend.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Herausgabe.

Rn 37 Auf die Herausgabeklage aus Eigentum ist § 41 II 2 GKG anzuwenden, sofern der Beklagte Miete, Pacht oder ein ähnliches Nutzungsverhältnis einwendet (BGH NZM 16, 892 [BGH 16.06.2016 - V ZR 192/15]).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Tragweite der Norm.

Rn 3 Erfasst werden zunächst alle Miet- und Pachtverträge iSd §§ 535 ff, 581 ff BGB , mithin alle Verträge, welche die Gebrauchsüberlassung von beweglichen oder unbeweglichen Sachen gegen Entgelt zum Inhalt haben. Eine Differenzierung zwischen Miete und Pacht ist grds unbeachtlich (BGH WM 96, 1064 [BGH 20.12.1995 - XII ZR 244/94]). Es muss sich des Weiteren nicht um einen rei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Haustier.

Rn 35 Haltung eines erkrankten Katers, 800 EUR (LG München NJW-RR 18, 1280).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / GeS.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / ZuS.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Verlängerungsoption.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Abschluss des Vertrags.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Nutzungsverhältnis.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Laufzeit.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Mehrwertsteuer.

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